• Gesund und fit im Alter / Psychiatrie
  • Psychiatrisches Gutachten von Mihail Kivi

    Diffamierung per "Sachverständigen-Gutachten"
    Eine Fallstudie zu Mihail Kivi / "Amtsgericht Dorsten", 04.02.2005

    Eine Betreuung ist vorliegend nicht anzuordnen, da die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind. Eine Behandlungsbedürftigkeit ist für Herrn L. nicht gegeben.
    Mit diesen Worten wollen "Amtsgericht Dorsten", namentlich der "Direktor des Amtsgerichts", Huda (Hu), und sein Komplize Mihail Kivi (Ki) scheinbar einer gegen den Verf. gerichteten Farce ein Ende setzen, die vor gut einem Jahr, unter dem Datum 10.02.2004, von "Landgericht Bonn" losgetreten wurde: "Es soll Beweis erhoben werden über die Frage, ob der Vollstreckungsschuldner sich nicht in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet und er daher prozessfähig ist, durch Einholung eines Sachverständigengutachtens." Nach langem Hin und Her, was symptomatisch ist für den Geisteszustand der Bonner "Richter", kam dann der so gen. "Psychiatrie-Papst" Norbert Leygraf, Essen, und kritzelte zusammen mit Sven Kutscher - wohlgemerkt aus dem hohlen Bauch etc. - ein Pseudo-"Sachverständigen-Gutachten" zusammen. Dazu veröffentlichte der Verf. am 09.09.2004 den Text: »Diffamierung per "Sachverständigen-Gutachten". Eine Fallstudie zu Norbert Leygraf / "Landgericht Bonn"«, der sehr freundlich aufgenommen und sogar von verschiedenen Personen im Internet verbreitet wurde. Vieles ist bereits dort geschrieben worden, was sachlich auch in diese Fallstudie gehört und mit allgemeinem Verweis auf den früheren Text jetzt nicht wiederholt wird. Kernpunkte werden aber immerhin wenigstens soweit noch erwähnt, so dass man auch diese zweite Fallstudie als separaten Text ohne weitere Kenntnisse des Vorfalls nachvollziehen kann. In dem Leygraf-Text wird auch auf die Homepage des Verf. "Kirche zum Mitreden" (KzM) hingewiesen, die momentan noch an verschiedenen Stellen im Internet zu finden ist, z.B. http://www.kirchenlehre.de.
    Derzeit ist ein Strafverfahren gegen Leygraf anhängig; die "Generalstaatsanwaltschaft" Hamm teilte zwar mit, dass für ein Verfahren gegen Leygraf keine Anhaltspunkte bestehen, daraufhin hat der Verf. allerdings folgendes Schreiben an verschiedene "Justiz"-Stellen geschickt (11.12.2004):
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    Entmündigungsverfahren gegen "Generalstaatsanwaltschaft Hamm"
    Es soll Beweis erhoben werden über die Frage, ob die Angestellten der "Generalstaatsanwaltschaft Hamm" sich NICHT in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden und sie daher geschäftsfähig sind. Um Berichterstattung zu den persönlichen Verhältnissen werden die Staatskanzlei NRW sowie die Stadt Hamm ersucht. Die Prozessunterlagen sind von den beteiligten Stellen anzufordern resp. KzM und dem Predigt-Newsletter zu entnehmen. Von der Staatskanzlei NRW wird außerdem eine Stellungnahme zu diesen Vorgängen eingefordert, zu der ich ggf. eine Kommentierung veröffentlichen werde.
    Tatbestand: Unter dem Datum 22.11.2004 erhielt ich eine Mitteilung von der General-SA Hamm bzgl. meiner Strafanzeige gegen Leygraf und Komplizen "wegen Körperverletzung". Darin teilte mir Ortlieb mit: "Ich habe den Sachverhalt geprüft, jedoch keinen Anlass gesehen, die Aufnahme von Ermittlungen gegen die Beschuldigten anzuordnen." Diese Erklärung ist in mehrfacher Hinsicht äußerst problematisch:
    1. Ich habe gar keine Strafanzeige gegen Leygraf wegen Körperverletzung erstattet.
    2. Ich habe auch gegen niemanden sonst eine Strafanzeige wegen Körperverletzung erstattet, es kann also nicht sein, dass die General-SA Hamm den Namen des Angeschuldigten falsch gelesen / geschrieben hätte.
    3. Ich konnte auch gar keine Strafanzeige gegen Leygraf wegen Körperverletzung erstatten, da ich ihm erklärtermaßen niemals begegnet bin, s. z.B. die Notiz im Predigt-Newsletter v. 09.10.2004:
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    Ein kleines Resümee: Vier Parteien erklären hartnäckig "Bedenken" bzgl. der geistigen Gesundheit des Verf.:
    [a), b), c)] d) "Institut für Forensische Psychiatrie Essen", davon kennen den Verf. persönlich: niemand.
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    4. Angenommen, diese Mitteilung der General-SA Hamm wäre rein präventiv, um mich einzuschüchtern: "Falls Sie jemanden der BRD-Diener nach durch ihn erlittener Folter anzeigen wollen, werden Sie zusätzlich wegen Beleidigung, falscher Verdächtigung oder sonst einem restlos verlogenen Vorwand eingekerkert", dann erinnere ich an die zahlreichen Beweise, dass ich um die Leistungen der "Justiz" der Terrorrepublik Deutschland nicht erst seit dem Daschner-Fall weiß. Exemplarisch erinnere ich an den KzM-Text anmass02.htm, z.B.:
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    Zur Ehrenrettung der Recklinghäuser Polizei muss man betonen, dass die gesamte deutsche Polizei sich restlos von jeder rechtsstaatlichen Bindung gelöst hat und ausschließlich dem Grundsatz folgt: "Führer befiehl, wir folgen dir." Wer der Führer ist, wird dabei zugegebenermaßen von Fall zu Fall entschieden, mal ist es die staatliche Obrigkeit, mal ist es das eigene unmoralische Begehren. Jedenfalls findet das Naturrecht vor den Augen der "Ordnungshüter" keine Gnade. Bereits im Vollstreckungstext hatten wir auf den Artikel "Der Kollege hilft. Immer wieder begehen Berliner Polizisten Straftaten im Dienst. Belangt werden sie dafür fast nie." in Jungle World 52/2002 hingewiesen.
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    Ferner veröffentlichte der Verf. am 03.12.2004 den Text »Diffamierung per "Gerichtsurteil". Eine Fallstudie zu Eberhard Heller / "Landgericht Essen"«, in dem ebenfalls das Psycho-Theater angeschnitten wird.

    Es bleibt abzuwarten, in welcher Art und Richtung Herr L. sich zukünftig im Rahmen seiner gerichtlichen und anderen Äusserungen entwickeln wird.
    Mit diesem Satz aus dem "Gutachten" wollen sich Hu und Ki (HuKi) wohl nicht alle Optionen offenhalten, den Psychoterror gegen den Verf. fortzusetzen; er ist wohl im wesentlichen eine Drohung: Wenn der Verf. nicht den rückgratlosen, zombiehaften, Speichel leckenden Untertanen abgibt, wird die Psycho-Mühle gegen ihn erneut angeworfen.

    Das öffentliche Ansehen der "Justiz"
    Wem diese Einschätzung von HuKis Absichten ungerechtfertigt erscheint, der ist sich vielleicht nicht über den Zustand der so gen. "Justiz" in Deutschland im klaren. Hier einige Zitate, was andere von der "Justiz" halten:
    1. "Die Justiz ist dumm, fahrlässig, sadistisch, unberechenbar, parteiisch, hilflos, bösartig; kurzum: sie ist in einem Zustand, der einen sofortigen Konkursantrag zwingend notwendig machen würde" (Hans Georg Möntmann).
    2. "Möntmann hatte Recht, das Problem unserer Justiz sind nicht einzelne Richter und Staatsanwälte, sondern ein System, das sich selbst schützt." (Manfred Strack, justizskandale.de).
    3. "Die Staatsanwaltschaft kann heute machen, was sie will" (Stiftung "Pro Justitia" gegen Willkür von Staatsanwälten).
    4. "Die gefährlichste kriminelle Vereinigung. Das ist die Justiz, besonders die Staatsanwaltschaft" (Dr. Ulrich Brosa).
    5. "Deutschland - theoretischer Rechtsstaat ohne Verfassung, ohne Rechtssicherheit, ohne Gültigkeit der Gesetze als Gefahr für Freiheit und Sicherheit für die BürgerInnen unseres Landes (Papier,Präsident des Bundesverfassungsgerichts) durch praktizierte Diktaturstrukturen - Aushöhlung und Zerstörung des Rechtsstaates durch Verhöhnung der Gewaltenteilung, Mißachtung Gesetze und entsprechender Entscheidungen der Gerichte seitens der Abgeordneten, der öffentlichen Verwaltung und der Justiz selbst" (mobbingkorruption.de).
    6. "Wir konnten auch kein Rechtsstaat werden, weil das Dritte Reich der Nazis illegal in der Justiz fortbestand. [...] Nach dem offenkundigen Terror am Volksgerichtshof, an den Sondergerichten und vielen anderen Strafgerichten ist es unbegreiflich, daß diese Schlächter wieder die Robe anziehen durften. Auch handelte es sich nicht um Einzelfälle; die Renazifizierung der Justiz war flächendeckend. Nach dem Krieg hatten zum Beispiel in Westfahlen dreiundneunzig Prozent des Justizpersonals das NSdAP-Parteibuch besessen. In Bayern waren es einundachtzig Prozent und im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg sogar achtundneunzig Prozent. Unter der Geltung des Grundgesetzes sorgte der Deutsche Bundestag dafür, daß fast alle NS-Beamten einen Rechtsanspruch auf Wiedereinstellung erhielten und damit faktisch die Mitgliedschaft in der Nazipartei zur Einstellungsvoraussetzung des öffentlichen Dienstes wurde" (Offener Kanal Lübeck).
    Es gibt mittlerweile sogar eine "Richterdatenbank" im Internet, wo sich jeder nicht nur informieren kann, was gewisse "Richter" (normalerweise straflos) verbrochen haben, jeder kann sich auch an der Datenpflege beteiligen. Verständlicherweise hält sich die Beteiligungsfreude arg in Grenzen, schließlich müsste der Bürger, der den "Justiz"-Terror meldet, mit behördlicher Verfolgung rechnen. Verfolgung Unschuldiger gehört zu den Lieblingsbeschäftigungen der "Justiz", da bleibt für die Verfolgung von Straftätern kaum mehr Zeit. Die o.g. Adressen (in der "Richterdatenbank" sei als besonderes Bonbon der "Richter" Laudi aus Kirchhain empfohlen) mögen hier als Anlaufstellen genügen.

    Warum Konflikt mit der "Justiz"?
    Der Verf. ist, wie in der Autorenangabe vermerkt, römisch-katholischer Priester, d.h. Priester der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche (una, sancta, catholica et apostolica ecclesia). Der bislang letzte Papst war Pius XII., seitdem besteht Sedisvakanz. Es gibt allerdings auch einen Verein, der sich - irreführend - als "römisch-katholische Kirche" bezeichnet;  diese Antikirche ist eine rein organisatorische Ansammlung verschiedenster Anschauungen (anti-una), wobei der wahre Glaube - oft durch "Neuinterpretation" - bekämpft und die reformierten Sakramente verwendet werden (anti-sancta), wobei in Soutanen gehüllte Wölfe, die oft noch nicht einmal gültig die hl. Weihen empfangen haben und so nicht einmal mehr durch die Weihe mit den Aposteln in Verbindung stehen (anti-apostolica), die Masse ins Verderben führen; andere religiöse Gemeinschaften werden geschätzt und die Bekehrung der Nichtkatholiken als Rückständigkeit, wenn nicht gar als schlimmster Frevel verurteilt (anti-catholica). Die Antikirche wurde von dem Scheinpapst Roncalli ("Johannes XXIII.") gegründet; sein wichtigstes Zerstörungswerk, das so gen. "Zweite Vatikanisches Konzil", wurde von seinem Nachfolger im Scheinpapstamt, Montini ("Paul VI.") abgeschlossen, weshalb diese Antikirche auch "V2-Sekte" genannt wird. Um ihr Ziel, also die Ausrottung des katholischen Glaubens, zu erreichen, müssen diejenigen, die die Irrlehren von V2 als Irrlehren entlarven, ebenfalls ausgerottet werden. Dieses Ziel verfolgt die V2-Sekte mit gnadenloser Brutalität. Beschlagnahmung des Vermögens des Verf., Ruinierung seines verdienten guten Rufes usw. usf.: Die ganzen Schikanen, wie sie bis jetzt betrieben werden, reichen der V2-Sekte noch immer nicht; sie fordert wort-wörtlich und nachdrücklich die "Ausschöpfung des gesetzlichen Ordnungsmittelrahmens" (Strafantrag durch die Terror-Organisation "Sozietät Redeker") gegen den Verf., und die BRD scheut vor nichts zurück, um der V2-Sekte diesen Wunsch zu erfüllen.
    Von alles entscheidender Wichtigkeit ist die Tatsache, dass der Verf. bereits von Anfang an absolut alles in seiner Macht stehende unternommen hat, um diesem Konflikt zu entgehen. Schon während des "Diplom"-"Studiengangs" in "katholischer Theologie", der mit dem Prädikat "sehr gut" abgeschlossen wurde, ja sogar bereits beim "Religionsunterricht" an einer "Klosterschule", wo der Verf. sein Abitur mit der Noe 1,6 machte, kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit diesen vermeintlichen "katholischen Lehrern". Gegen Ende des "Studiums" gab es intensive Gespräche sowohl mit "Kommilitonen" als auch mit dem "Lehrkörper", wobei man zwar allgemein Bewunderung für die Geistesfähigkeit des Verf. formulierte, sich aber dennoch weigerte, eine Widerlegung der Sedisvakanz-Position ("Sedisvakantismus", engl. "sedevacantism") vorzubringen.
    Als der Verf. aufgefordert wurde, zunächst auf sämtliche Internetadressen mit dem Bestandteil "katholisch" zu verzichten, unterschrieb er unverzüglich eine entsprechende Unterlassungsverpflichtungserklärung:
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    Hiermit verpflichte ich, Pater N.N., römisch-katholischer Priester, [Adresse], mich gegenüber dem Verband der V2-Sekte (die in Deutschland unter dem Namen "Verband der Diözesen Deutschlands" auftritt), Adresse: Kaiserstraße 163, 53113 Bonn, 1. es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von dem Gläubiger festzusetzenden angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe ggf. von dem zuständigen Gericht überprüft werden kann, es zu unterlassen, die Domain katholisch.de und/oder katholisch.notrix.de im Internet als Adresse zu verwenden und/oder zu verbreiten, 2. die im Internet genutzten Domain-Daten "katholisch.de" und/oder "katholisch,notrix.de" durch Freigabeerklärung gegenüber der DENIC e.G., Wiesenhüttenplatz 26, 60329 Frankfart, freizugeben, 3. die für eine Klärung der Sachlage erforderlichen Material- und Portokosten (bis zu einem maximalen Betrag von DM 150,-) zu zahlen für Unterlagen, aus denen schlüssig hervorgeht, daß ich mich mit meiner Position im Irrtum befinde, unter dem für alle drei o.g. Punkte geltenden Vorbehalt, daß mir solche Unterlagen zugestellt werden. Für die sorgfältig Prüfung dieser Unterlagen muß mir ein Zeitraum von zwei Wochen ab Eingang zugestanden werden. Ich versichere hiermit, 1. daß ich die V2-Sekte mehrfach um solche Unterlagen gebeten habe, 2. daß ich für den Fall der Lieferung solcher Unterlagen bereits eine Unterlassungsverpflichtungserklärung für die V2-Sekte unterschrieben habe (s. mein Schreiben an das Sekretariat der Deutschen V2-Sekte v. 10. Dezember 1998: "Ich versichere Ihnen, Ihnen unverzüglich die Domain "katholisch.de" zu überlassen, wenn Sie den Nachweis erbringen, daß die von mir getroffenen Aussagen falsch sind, d.h. wenn Sie beweisen, daß die Mannschaft von Karol Wojtyla, zu der Sie gehören, keine häretische Sekte, sondern die römisch-katholische Kirche ist."), 3. daß mir niemals solche Unterlagen gezeigt oder nachgewiesen wurden, weder von Vertretern der V2-Sekte noch von irgendjemandem sonst, 4. daß niemals irgendwelche sachlichen Beanstandungen dogmatischer Art an meinen Texten mir gegenüber geäußert worden sind, und daß ich deshalb keine andere Handlungsmöglichkeit sehe. Ich verweise ausdrücklich auf meine ausführlichen Texte unter www.katholisch.de.
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    Immer wieder hat der Verf. seine Bereitschaft zu Kooperation bewiesen. Als die V2-Sekte auch noch seinen Vater belästigte, antwortete dieser schriftlich (04.03.2000; veröffentlicht bei KzM in tod_0001.htm, 12.09.2003):
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    "Der häufig genug seitens meines Sohnes geäußerten Aufforderung, ihm Unzutreffendes in seinen Darlegungen nachzuweisen, ist - offensichtlich wegen gegebener Unmöglichkeit - mit der Einschaltung eines weltlichen Gerichts begegnet worden - als ob es sich um einen gewerblichen Gebrauchsmusterschutzfall handelte."
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    Dass der Staat nicht über kirchliche Interna entscheiden kann, also z.B. Katholiken nicht verbieten kann, sich katholisch zu nennen, gehört zum göttlichen und damit unveränderlichen Recht; insofern sind sämtliche Versuche seitens V2-Sekte und BRD, auf "gerichtlichem" Wege gegen den Verf. vorzugehen, im günstigsten Falle Symptome hemmungslosen Größenwahns.

    connis Credo
    Die V2-Sekte beauftragte die o.g. Terroristengruppe um Konrad Redeker (conni), mit der Vernichtung des Verf.; somit wurde conni auch Namensgeber einer Sammlung von V2-Irrlehren, die bei KzM als "connis Credo" mitsamt Verweisen auf die Fundstellen und ausführliche Richtigstellungen veröffentlicht wurde. Selbst wer nur wenig Ahnung von katholischer Lehre hat, sollte recht schnell merken können, dass connis Credo, das er "im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz", also im Auftrag der obersten Vertreter der deutschen V2-Abteilung, durchdrücken will, im eklatanten Widerspruch zur katholischen Lehre steht: kein Gott, keine Erbsünde, kein Erlöser, keine Auferstehung. Bei KzM wurden connis Sätze im einzelnen als Irrlehren erwiesen. Der Verf. weigerte sich dementsprechend, connis Credo als katholisches Glaubensbekenntnis zu werten. Aus connis Lager, namentlich von Okonek, wurde dann wiederum "im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz" nachdrücklich bestätigt, dass connis Credo keiner inhaltlichen Auseinandersetzung bedürfe, d.h. man dürfe nicht daran rütteln, dass diese extremen Irrlehren tatsächlich das Prädikat "katholisch" verdienen.
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    "Hiermit erkläre ich, dass ich folgende Sätze als katholische Lehre bekenne und verteidige:
    1. Im Unterschied zu einem sonst weit verbreiteten Wahrheitsverständnis ist die Wahrheit im Sinn der Bibel nicht einfach die Übereinstimmung zwischen dem Denken und der Wirklichkeit (adaequatio rei et intellectus). Die Wahrheit ist vielmehr ein Geschehen, in dessen Vollzug sich die ursprüngliche Voraussetzung erst bewährt. Wahrheit kann man nicht festhalten, Wahrheit stellt sich vielmehr heraus. Wahrheit und Geschichte gehören hier unmittelbar zusammen.
    2. Dogmen können durchaus einseitig, oberflächlich, rechthaberisch, dumm und voreilig sein.
    3. Gott ist eine menschliche Projektion, die erdacht wurde, um eine Sinnvorgabe zu erlangen und die eigene Existenz wie die der Welt abzusichern. Gott ist ein Projekt, das die Überwindung des empfundenen Mangels und der unabgegoltenen Sehnsüchte sowie den Traum von einem erfüllten, sinnvollen Leben garantiert. Eine solche Vorgabe gibt es nicht. Sie macht den Menschen zu einem Untertan und Gott zu einem seienden Wesen.
    4. Die Muslimen beten den alleinigen Gott an, den lebenden und in sich seienden, barmherzigen und allmächtigen, den Schöpfer des Himmels und der Erde, der zu den Menschen gesprochen hat.
    5. Die Geburt Jesu war hinsichtlich des physiologischen Vorganges wie jede andere Geburt auch; mit der Lehre von der Jungfräulichkeit der Gottesmutter ist nicht die leibliche Unversehrtheit gemeint.
    6. Jesus selbst wußte nur vom Gott Israels, den er Vater nannte, und nichts von seiner eigenen späteren 'Vergottung', also kann eine Trinitätslehre nicht normativ sein.
    7. Es ist fraglich, ob Jesus eine "neue Religion" gründen wollten. Er selbst sieht sich voll und ganz als Juden. Er lebt, denkt und fühlt jüdisch, kennt die heiligen Schriften Israels, befolgt das Gesetz, die Thora, erfüllt die Gebote und rituellen Vorschriften, betet im Tempel, kurzum: Er teilt den Glauben aller Juden. Er ist ein jüdischer Wanderprediger, ein Rabbi.
    8. Die Auferstehung Jesu ist kein historisches Ereignis im üblichen Verständnis, sondern grundsätzlich nur im Glauben zugänglich.
    9. Der Begriff der Erbsünde ist mißverständlich. Denn es wird dabei nichts "vererbt".
    10. Der Geist Christi hat sich gewürdigt, die getrennten Kirchen als Mittel des Heiles zu brauchen.
    11. Es ist sicher, daß Jesus Christus im strengen Sinne gar keine Bischof-, Priester- oder Diakonenweihen eingeführt hat, sondern daß diese - man studiere die Entwicklung der kirchlichen Ämter, in der der Kirche gegebenen allgemeinen Vollmacht erst nach ihm eingeführt wurden - ihrerseits keineswegs mühelos auf das Apostelamt zurückgeführt werden können und sogar regional und temporal sehr unterschiedlich ausgestaltet sind.
    12. "Auferweckung" ist eine gefährliche Metapher; Jesu leiser Sieg über den Tod ist nur in jenen seltenen Augenblicken vernehmbar, in denen es Menschen zustößt, sich völlig unerwartet und ohne jeden vorgegebenen oder versicherten Halt anderen preisgeben zu können.
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    Hass gegen die Kirche
    Die o.g. Zitate über die Justiz stammen dabei allesamt von Nicht-Katholiken; für Katholiken, insbesondere für katholische Priester wie den Verf., ist die Sache natürlich besonders schlimm: "Man vergesse nicht, daß der Nationalsozialismus, dem es in Wahrheit nur darauf ankam, die Kirche zu vernichten, gerade unter dem Vorwand, den sogenannten 'politischen Katholizismus' zu bekämpfen, das ganze Aufgebot von Verfolgung, Schikanen und Bespitzelung gegen die Kirche in Bewegung setzte, wogegen sich leitende Männer der Kirche, deren Mut heute noch von der ganzen Welt bewundert wird, auch von der Kanzel aus verteidigen und mutig zur Wehr setzen mußten" (Papst Pius XII.). Roland Freisler erklärte anlässlich der von ihm erlassenen Todesurteile gegen den Jesuitenpater Alfred Delp und Verbündete: "Nur in einem sind das Christentum und wir gleich: Wir fordern den ganzen Menschen." Und über die Justizverbrecher, denen u.a. der Jesuitenpater Rupert Mayer zum Opfer gefallen ist, heißt es: "Landgerichtsrat Michael Schwingenschlögl, der Verfasser des Sondergerichtsurteils gegen Pater Rupert Mayer, wurde nach dem Krieg noch Staatsanwalt und später Landgerichtsrat in Kempten, bis er 1965 pensioniert wurde. Dr. Ludwig Wächter, der zweite Beisitzer der Sondergerichtsverhandlung, schied am 8. Mai 1945 aus dem Justizdienst; er starb, 52 jährig, 1954. Dr. Hans Mugler, der den Haftbefehl gegen Pater Mayer erlassen hatte, wurde nach neunjähriger russischer Kriegsgefangenschaft 1964 noch zum Oberstlandesgerichtsrat befördert und 1969 pensioniert. Dr. Ernst Großer, der jene verlogene Anklagerede gegen Pater Rupert Mayer gehalten hatte, wurde 1956 Präsident des Amtsgerichts München, und der Deutsche Richterbund wählte ihn 1955 sogar zu seinem 1. Vorsitzenden. Er starb 1959. Der Leiter der Anklagebehörde beim Sondergericht München, Alfred Resch, der die Anklageschrift gegen Pater Rupert Mayer unterschrieben hatte, wurde nach dem Krieg noch mehrfach befördert: 1948 zum Oberstlandesgerichtsrat beim Bayerischen Obersten Landesgericht und 1954 sogar zum Präsidenten des Oberlandesgerichts München. Sein Porträt hängt heute noch neben denen der anderen Nach-kriegs-Oberlandesgerichtspräsidenten im Dienstzimmer des Münchener Oberlandesgerichtspräsidenten" (Gritschneder).
    Also: Die BRD ist auferbaut auf Nazi-Verbrechern, die nach der vermeintlichen "Entnazifizierung" sogar noch belobigt und ausgezeichnet wurden! Insofern kann die Schikane, mit der der Verf. seit Jahren unerbittlich von der BRD gefoltert wird, nicht überraschen.

    Warum der Psycho-Terror?
    Da sämtliche Terrormaßnahmen den Verf. nicht zum Glaubensabfall brachten, er also weiterhin am katholischen Bekenntnis festhielt, wurde - wohlgemerkt erst nach fünf Jahren blanken "Justiz"-Terrors! - die Psycho-Schiene gefahren. Wer sich mit den o.g. "Justiz"-kritischen Seiten beschäftigt, wird sehr schnell auch entdecken, welch hohen Nutz- und Stellenwert die "Psychiatrie" bei den hemmungslosen Justizverbrechen besitzt. Die "Justiz" bedient sich der "Psychiatrie", um unliebsame Personen zu diffamieren und schließlich völlig zu entrechten. Die Anzahl der Entmündigungen, Zwangspsychiatrisierungen etc. explodiert förmlich: "Die Anzahl der Betreuten hat sich in den letzten zehn Jahren ebenso verdoppelt wie die der Zwangsmaßnahmen" (Prof. Eckhard Rohrmann, Juni 2004).
    Bereits der gesunde Menschenverstand sollte doch sagen, dass man erst einmal einen vernünftigen Grund braucht, bevor man die geistige Gesundheit eines Menschen überhaupt in Zweifel zieht, erst recht, bevor man "Psychiatrie"-Maßnahmen gegen ihn ergreift. Aber das ist ja eben das Problem:Die BRD ist ein Gebilde, in dem gesunder Menschenverstand keinen Platz hat. Wer vernünftig ist und dementsprechend handelt, der gilt schon deshalb als Staatsfeind und sieht sich brutalsten Verfolgungen ausgeliefert. S. dazu z.B. den Artikel "Methusalem, hemmungslos" (BZ 25.04.2004): "Man greift zu kurz, wenn man Schilys Vorschläge einer juristischen und menschenrechtlichen Analyse unterzieht - man betrachte nur die jüngste, aller Vernunft Hohn sprechende Initiative, in Libyen Auffanglager einrichten zu lassen, in denen Asylbewerber getestet werden können. Schilys Vorschläge sind keine Versuche, Probleme zu lösen. Sie speisen sich aus ganz anderen Quellen. Die entscheidende ist Schilys Größenwahn. Rationale Überlegungen über Durchführbarkeit und Praktikabilität erreichen ihn nicht. Was er sich in den Kopf gesetzt hat, das ist richtig. Nicht aus Gründen, sondern weil er es sich in den Kopf gesetzt hat. Er wird in seiner ärztlichen Verwandtschaft Menschen finden, die ihm den korrekten Namen dieser Krankheit sagen können." Wenn sich rein gar nichts gegen das BRD-Opfer sagen lässt, wenn selbst beim bösesten Willen kein Fehlverhalten irgendeiner Art bei ihm festzustellen ist, dann zückt die BRD ihren Joker: die "Querulanz". Eigentlich sollte jeder, der sich irgendwie mit Gutachten beschäftigt, den kurzen Aufsatz "Gutachten als Waffe gegen 'Querulanten'" von Joachim Hellmer kennen. Hellmer ist seit 1966 Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Kiel und 1971 Direktor des Kriminologischen Instituts dieser Universität. Auf diesen Aufsatz wird in der ZPO, Baumbach-Lauterbach-Hartmann- Albers, Einl III, 6 A. , Rn 67 hingewiesen. Ein Ausschnitt:
    "Querulanz ist weder eine Geisteskrankheit noch ein die Geschäfts-, Prozeß- oder Zurechnungsfähigkeit berührender Zustand, sondern die hartnäckige Kritik und furchtloser Widerspruch gegen irgendwelche Zu- oder Mißstände, meistens besonders intelligenter und sensibler Menschen, gewiß oft überzogen und eskalierend bis zum Exzeß. [...] Der Begriff  "Querulanz" sollte aus dem Vokabular der Sachverständigen ein für alle Male gestrichen werden. Wo dieser Begriff in einem Gutachten vorkommt, sollte man gleich wissen, daß gegen den Beurteilten nichts Fundiertes vorzubringen ist, daß kein wirklich krankhafter Befund vorliegt, geschweige denn eine Geisteskrankheit, sondern eine gesunde , aber unbequeme Person zum Schweigen gebracht, statt Freiheits- oder Geldstrafe eine "Äußerungsstrafe" verhängt werden soll."

    Unterschlagungen und Unwahrheiten
    Bevor auf die HuKi-Texte im einzelnen eingegangen wird, muss ganz grundsätzlich etwas zur Beweisbarkeit der Thesen gesagt werden: Es gab für das Gespräch mit Ki zwar Zeugen (die Eltern und - zeitweilig - die Schwester des Verf.), aber es gibt keine Tonband-, Video- oder sonstige Aufzeichnung. Oft steht Kis Wort gegen das der drei resp. vier Personen aus dem Lingen-Clan - wem will man da glauben? Immerhin gibt es einiges schriftliches Material, womit HuKis Ergüsse als definitiv unwahr erwiesen sind.
    Ferner unterschlagen HuKi gerne elementar notwendige Informationen einfachhin, so dass sich für den unbefangenen Leser völlig falsche Schlüsse ergeben. Auch zu unterschlagenen Informationen gibt es glücklicherweise schriftliches Material, so dass wiederum gegen HuKi der Vorwurf der Fälschung erhoben werden muss.
    Vieles von HuKis Ergüssen lässt sich schnell durch einen Besuch bei KzM als unwahr resp. irreführend durchschauen. Warum werden selbst die offensichtlichsten Dinge von HuKi ignoriert resp. falsch dargestellt? In jedem Falle befinden sich HuKi in einer Traumwelt - ein Bezug zur Realität ist bei ihren Ergüssen kaum mehr gegeben. Hier stellt sich die Frage, ob HuKi einfach nur ihrer zügellosen kriminellen Energie freien Lauf lassen, oder ob dies nur Symptome schwerster mentaler Defekte sind. Deshalb geht nach Veröffentlichung dieses Textes ein Schreiben an diverse "Justiz"-Stellen sowie u.a. an die Ärztekammer und den Richterbund folgendes Schreiben:
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    "Die Justiz ist dumm, fahrlässig, sadistisch, unberechenbar, parteiisch, hilflos, bösartig; kurzum: sie ist in einem Zustand, der einen sofortigen Konkursantrag zwingend notwendig machen würde" (Hans Georg Möntmann).
    "Möntmann hatte Recht, das Problem unserer Justiz sind nicht einzelne Richter und Staatsanwälte, sondern ein System, das sich selbst schützt." (Manfred Strack, justizskandale.de).
    "Die Staatsanwaltschaft kann heute machen, was sie will" (Stiftung "Pro Justitia" gegen Willkür von Staatsanwälten).
    "Die gefährlichste kriminelle Vereinigung. Das ist die Justiz, besonders die Staatsanwaltschaft" (Dr. Ulrich Brosa).
    Entmündigungsverfahren gegen "Amtsgericht Dorsten", namentlich Huda (Hu), und Mihail Kivi (Ki)
    Es soll Beweis erhoben werden über die Frage, ob sich HuKi NICHT in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden und sie daher geschäftsfähig sind. Um Berichterstattung zu den persönlichen Verhältnissen werden die Staatskanzlei NRW sowie die Städte Dorsten und Bottrop ersucht. Die Prozessunterlagen sind von den beteiligten Stellen anzufordern resp. KzM und dem Predigt-Newsletter zu entnehmen. Von der Staatskanzlei NRW wird außerdem eine Stellungnahme zu diesen Vorgängen eingefordert, zu der ich ggf. eine Kommentierung veröffentlichen werde; selbige Aufforderung ergeht hiermit auch an Richterbund und Ärztekammer.
    Gegen Hu ist bereits bei der SA Essen ein Straf- und Betreuungsverfahren anhängig; bzgl. Ki wurde die Stadt Bottrop beauftragt, den Hinweisen auf soziopathische Züge bei Kivi nachzugehen. Hiermit übertrage ich sämtliche Ermittlungsverfahren an die direkten Adressaten dieses Schreibens.
    Tatbestand: Mit ihrer "Gutachten"-Farce haben HuKi das Ansehen der BRD äußerst schwer beschädigt. Mein neuer Text »Diffamierung per "Sachverständigen-Gutachten". Eine Fallstudie zu Mihail Kivi / "Amtsgericht Dorsten"«, der heute u.a. im Internet veröffentlicht wurde, wird für das weitere Vorgehen gegen HuKi als bekannt vorausgesetzt. Ein Ausschnitt:
    "In jedem Falle befinden sich HuKi in einer Traumwelt - ein Bezug zur Realität ist bei ihren Ergüssen kaum mehr gegeben. Hier stellt sich die Frage, ob HuKi einfach nur ihrer zügellosen kriminellen Energie freien Lauf lassen, oder ob dies nur Symptome schwerster mentaler Defekte sind."
    Wie immer die darin Frage beantwortet wird - unstrittig ist, dass für beide eine äußerst intensive Sonderbehandlung sowohl zwingend als auch dringend erforderlich ist.
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    Die geistige Verfassung des Verf.
    Die Terroristengruppe Redeker hatte am 24.09.2004 an "Amtsgericht Dorsten" u.a. geschrieben: "Im Zuge der Zwangsvollstreckung aus diesem sowie einem weiteren Urteil vom 07.06.1999 (LG Bonn - 7 O 154/99), Anlage 2, hat das Landgericht Bonn Bedenken hinsichtlich der Prozeßfähigkeit des Herrn Lingen aufgeworfen und durch Beschluß vom 10.02.2004, Anlage 3, eine Beweisanordnung über die Frage getroffen, ob sich Herr Lingen nicht in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet und daher prozeßfähig ist. Das Gutachten wurde von Herrn Prof. Dr. Leygraf und Herrn Dr. Dipl.-Psych: S. Kutscher von den Rheinischen Klinken Essen unter dem 24.08.2004 erstattet, Anlage 4. Hinsichtlich der Grundlagen der Begutachtung wird die Beiziehung der vorerwähnten Gerichtsakten angeregt. Nach der gutachterlichen Stellungnahme bestehen aus der Sicht des Landgerichts Bonn verstärkt Bedenken hinsichtlich der Prozeßfähigkeit des Beklagten, Anlage 5. Nachdem unsere Mandantin nichts vorbringen kann, was geeignet wäre, die Bedenken des Gerichts auszuräumen, wird darum gebeten, ein Betreuungsverfahren gegen Herrn Lingen einzuleiten, mit dem Ziel, abschließend festzustellen, ob sich Herr Lingen in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet oder nicht."
    Hier ein Ausschnitt aus dem Predigt-Newsletter v. 09.10.2004:
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    Man mag sich fragen, woher diese "Bedenken" der Bonner "Richter" überhaupt herrühren - die Bonner verweigern dazu jede Auskunft. Man mag sich fragen, warum diese Bedenken durch das "Leygraf-Gutachten" "verstärkt" sein sollen, schließlich ist dieses "Gutachten" eine notorische Diffamierungskanonade zweier offensichtlich psychisch schwer gestörter Kirchenhasser. Man mag sich fragen, warum die V2-Sekte "nichts vorbringen kann, was geeignet wäre, die Bedenken des Gerichts auszuräumen", wenn die V2-Sekte doch den Verf. Jahrzehnte lang kennt und kein einziger der Funktionäre jemals derlei "Bedenken" geäußert hatte, ganz im Gegenteil: Dem Verf. wurde von der V2-Sekte ja eine Bilderbuchkarriere in Aussicht gestellt, er hätte bloß zum Verräter an seinem Taufgelübde werden brauchen. Man mag sich fragen, warum das "Landgericht Bonn" überhaupt noch derlei Bedenken formuliert und sogar verspricht, "zunächst nichts weiter" zu veranlassen, während es ja - entgegen dem eigentlichen "Beschluss" - nicht nur nicht die Pfändung aufgeschoben hat, sondern sogar im doppelten Umfang das Vermögen des Verf. geplündert hat. So viel Bosheit ist üblicherweise gepaart mit schwersten psychischen Störungen, wobei sich Ursache und Wirkung vielleicht nicht immer ganz exakt festmachen lassen. Von daher hat der Verf. (s. Chronik) schon früh festgestellt, dass es sich bei den Bonner "Richtern" um größenwahnsinnige Schwerverbrecher handelt. Sämtliche Versuche, auf freundlichem Wege die "Richter" zur Vernunft zu bewegen, sind leider an ihrer amokartigen Bosheit gescheitert. Ein kleines Resümee: Vier Parteien erklären hartnäckig "Bedenken" bzgl. der geistigen Gesundheit des Verf.: a) "Landgericht Bonn", davon kennen den Verf. persönlich: niemand. b) "Sozietät Redeker", davon kennen den Verf. persönlich: niemand. c) "Amtsgericht Dorsten", davon kennen den Verf. persönlich: niemand. d) "Institut für Forensische Psychiatrie Essen", davon kennen den Verf. persönlich: niemand. Als Argumente für diese "Bedenken" werden genannt: nichts. Treibende Kraft bei all diesem Irrsinn ist die V2-Sekte: Von den V2-Funktionären kennen den Verf. persönlich: eine ganze Menge (etwa von der "Klosterschule" Overbach, vom "Opus Dei", von diversen "Priesterseminaren", von "Pfarreien" usw. usf.); davon äußerten dem Verf. gegenüber Bedenken hinsichtlich seiner geistigen Gesundheit: niemand.
    Nun wäre es doch vielleicht mal ganz interessant zu erfahren, wie sich jemand äußert, der den Verf. tatsächlich kennt, statt einfach seinen blinden Hass gegen Christus beim Verf. auszutoben. Erfreulicherweise gibt es nun so eine Erklärung. Aus Gründen, die hier nicht näher erläutert werden sollen, wird die nachfolgende Erklärung anonym und mit den entsprechenden personenschützenden Auslassungen veröffentlicht; sie ist unter dem Datum 08.10.2004 - natürlich mit den Angaben zur Person - dem "Amtsgericht Dorsten" zugestellt worden. WARNUNG: Wer lobende Worte über den Verf. nicht lesen will, muss auf die Lektüre der Erklärung verzichten!
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    Hiermit erkläre ich, dass [...] Pater Rolf Hermann Lingen (PRHL), römisch-katholischer Priester, sich bester geistiger Gesundheit erfreut. Ich verurteile aufs schärfste die gegen ihn gerichteten Angriffe, insbesondere das jetzt gegen ihn geführte "Betreuungsverfahren". Dass PRHL diese ganzen Angriffe seitens der "Firma" (s. LG Bonn, 10 O 586/03), der so gen. "Amtskirche", überhaupt verkraftet hat und sogar jetzt noch immer nicht kapitulieren will, zeugt von einer vorbildhaften Liebe und Treue zu Christus und seiner Kirche; würde PRHL hingegen in eine "Betreuung" einwilligen, hätte er das Recht auf sein priesterliches Wirken verwirkt, denn dann hätte er eine Mitschuld an den gegen ihn gerichteten Angriffen. Mein Urteil beruht auf dem [...] Umgang mit PRHL, dessen Religiosität und Intelligenz sowie angenehme Freundlichkeit ich jederzeit bezeugen kann. Jeder, der die Texte von PRHL liest, darunter seine exzellenten Predigten, wird an seiner Religiosität und Intelligenz keinen berechtigten Zweifel anmelden können. Ferner verweise ich auf andere Zeugnisse (Kopien anliegend) über PRHL, darunter sein Abitur und sein "Diplom", auch seine Arbeitszeugnisse, die er bei Studententätigkeiten erworben hat. Es sollte zu denken geben, dass einem "Unzurechnungsfähigen" seitens der "Firma" durchgängig "sehr gute" Leistungen bescheinigt werden, und dass ein "Regens" vom "Priesterseminar" in Chur in einer Postkarte (Kopie anliegend) nach dem "Studium" nur Positives über PRHL geschrieben, aber die angebliche Unzurechnungsfähigkeit von PRHL noch nicht einmal angedeutet hat. Desweiteren ist nach der geistigen Gesundheit derer zu fragen, die die geistige Gesundheit von PRHL in Frage / Abrede stellen. Da wäre der Vorsitzende der "Firma", Wojtyla alias "Johannes Paul II.", zu überprüfen, der den Koran küsst, sich von einer Shiva-"Priesterin" dem Fruchtbarkeitsgötzen weihen lässt etc.; nicht nur "Sedisvakantisten" aus aller Welt haben über Wojtylas Verhalten schon sehr viel geschrieben. Da wäre ferner "Kardinal" Walter Kasper zu überprüfen, der behauptet: "Dogmen können durchaus einseitig, oberflächlich, rechthaberisch, dumm und voreilig sein." Da wäre die "Deutsche Bischofskonferenz" zu überprüfen, die durch ihre "Autobahnkirche" das Christentum zu einer rein menschlichen Erfindung, zu einer Art Fehlinterpretation des Wirkens Jesu degradiert: "Jesus gilt als Gründer des Christentums. Es ist aber fraglich, ob Jesus eine ´neue Religion´ gründen wollten. Er selbst sieht sich voll und ganz als Juden.. Er lebt, denkt umd fühlt jüdisch, kennt die heiligen Schriften Israels, befolgt das Gesetz, die Thora, erfüllt die Gebote und rituellen Vorschriften, betet im Tempel, kurzum: Er teilt den Glauben aller Juden. Er ist ein jüdischer Wanderprediger, ein Rabbi. Erst einige Jahre nach seinem Tod beginnt ein gegenseitiger Abgrenzungs- und Ausgliederungsprozeß zwischen der jüdischen ´Synagoge´ und der jüdischen Sekte, der christlichen ´Kirche´." Über all das hat PRHL auf seiner Homepage wahrheitsgemäß und sehr ausführlich berichtet. Stets -und das bereits in der Schul- und "Studien"-Zeit"! - hat er um Gegenargumente zu seinen Beobachtungen gebeten, diese aber nie erhalten. Außerdem: Die Domain katholisch.notrix.de wurde ihm gesperrt; der jetzige Besitzer bietet dort Pornographie aus Themenbereichen wie "Peeing Girl", "Lesbo sex", "Gay Action", "Dildo Play", "Bizarre Sex" usw. (Ausdruck der ersten Seite anliegend), was die "Firma" seit Monaten billigt; sie weigert sich obendrein hartnäckig, auf die nachdrücklichen Bitten seitens PRHL um eine diesbzgl. Stellungnahme zu reagieren. Bedenken hinsichtlich der geistigen Gesundheit und moralischen Reife der "Firmen"-Oberen ergeben sich nicht zuletzt aus den unzähligen Kinderschänderskandalen weltweit, aber auch aus solchen "Schwulenseminaren" wie St. Pölten. Karl Lehmann setzte für seine "Abtreibungsberatung" eine nackte Frau als Motiv ein. Was konkret das "Leygraf-Gutachten" betrifft, hat PRHL eine Predigt sowie eine ausführliche Fallstudie dazu veröffentlicht, die beide völlig unwidersprochen geblieben sind. Insbesondere hinsichtlich des angedichteten "querulatorischen Wahns" verweise ich auf die Feststellung von Joachim Hellmer: "Querulanz ist weder eine Geisteskrankheit noch ein die Geschäfts-, Prozeß- oder Zurechnungsfähigkeit berührender Zustand, sondern die hartnäckige Kritik und furchtloser Widerspruch gegen irgendwelche Zu- oder Mißstände, meistens besonders intelligenter und sensibler Menschen" (Gutachten als Waffe gegen "Querulanten", cf. ZPO, Baumbach-Lauterbach-Hartmann- Albers,  Einl III, 6 A. , Rn 67; Ausdruck anliegend). Ich verlange, dass die Gegner von PRHL ihre Nachstellungen jedweder Art unverzüglich einstellen, sich in aller Form für das ihm zufügte himmelschreiende Unrecht entschuldigen, nach Kräften Schadensersatz leisten und der gerechten Strafe zugeführt werden.
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    Hu 1: Titel
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    4 XVII L 152
    AMTSGERICHT DORSTEN
    BESCHLUSS
    In dem Betreuungsverfahren für Herrn Rolf Lingen [...] wird eine Betreuung nicht eingerichtet.
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    In allen seinen Schreiben unterschlägt das "Amtsgericht" den Pater-Titel des Verf.; Sinn und Zweck dieser hartnäckigen, gegenüber jeder Kritik rettungslos tauben Pöbelei ist es, den Verf. persönlich zu beleidigen und in der öffentlichen Meinung herunterzusetzen. Es wäre nun wirklich sehr bemerkenswert, wenn solche notorischen Dauerpöbler wie Hu sich über den Umgangston des Verf. beschweren würden - und genau das tun sie!

    Hu 2: Fehlende Begründung für die Verfahrenseröffnung
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    Gründe: Auf Grund eines dem Gericht mitgeteilten Schreibens von Herrn Lingen (siehe Blatt 2 d.A.) hat das Gericht ein Betreuungsprüfungsverfahren zugunsten von Herrn Rolf Lingen eingeleitet. Im Rahmen dieses Prüfungsverfahrens haben die Rechtsanwälte Redeker pp. aus Bonn dem Gericht mit Schreiben vom 24.09.2004 die Anregung übermittelt, im Rahmen eines Betreuungsprüfungsverfahrens festzustellen, ob sich Herr Lingen in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet oder nicht. Hintergrund dieser Anregung ist, dass die 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn im Rahmen einer prozessualen Auseinandersetzung der Firma Verband der Diozösen Deutschlands gegen Herrn Lingen verstärkt Bedenken hinsichtlich der Prozeßfähigkeit des Herrn Lingen geäußert und der Klägerin anheimgestellt hat, diese Bedenken auszuräumen.
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    Die Bonner "Bedenken" sind bereits als gezielte Diffamierung bewiesen (s.o.); noch etwas zu dem von Hu zuerst genannten Grund, i.e. das "dem Gericht mitgeteilten Schreiben von Herrn Lingen". Dazu gibt es bei KzM u.a. den Texte »"Amtsgericht Dorsten" - Strafanzeige gegen Huda und Komplizen wegen Völkermords« (http://www.kirchenlehre.de/dorsten.htm, 23.03.2004). Der Verf. hatte Hu gefragt, warum er ein "Betreuungsverfahren" gegen den Verf. eingeleitet hatte. Darauf schrieb Hu: "Sehr geehrter Herr L., in Beantwortung Ihres Schreibens übersende ich Ihnen eine Ablichtung Ihres Schreibens vom 30.01.04. Dieses Schreiben mit seinen teilweise beleidigenden Anschuldigungen gibt Anlass zur Prüfung, ob die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung zu Ihrem Wohl erforderlich sein könnte. Hochachtungsvoll Huda"
    Ihre restlose Lächerlichkeit beweist die BRD mit ihren unzähligen "Strafverfahren" wegen "Beleidigung", obwohl "Beleidigung" gar kein Straftatbestand ist (nicht im StGB oder sonstwo definiert - keine Strafe ohne Gesetz - ergo kein Straftatbestand). Dazu gibt es diverse wissenschaftliche Studien; auch der Verf. selbst hat eine Übersicht angeboten unter dem Titel "Vorstrafe wegen Beleidigung" (04.01.2005). Zudem gibt es eine ganze Reihe von ganz konkreten Beispielen, was in der BRD alles als "durch die Meinungsfreiheit geschützt" gilt, etwa wenn die Rede ist von den  "Schurkerein des Kanzlers Reinhard Günther, der auf Kosten Dritter und Vierter (mit seinem Hausdrachen) in die Welt gondelt und sich eine lustige Zeit macht." Am 31.01.2005 schickte der Verf. ein Fax an Innenministerium und "Justiz"-Ministerium:
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    Ich habe kürzlich im Forum von heise folgende Bemerkungen gelesen:
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    (Thomas Stellbauer): "die idee, dass jeder mensch ein ständig messbares signal zur identifikation abstrahlt, ist so hirnlos wie der kopf von schily."
    (martin-2): "Wenn aus dem BMI berichtet wird, liest man immer wieder, daß Schily cholerisch und ein Stück weit durchgeknallt ist. Im Spiegel wurde er mals "Brüller" bezeichnet und seine Untertanen als Duckmäuser. Zusätzlich gehört Schily eine anthroposphischen Strömung an, die ein äußerst reaktionäres Menschenbild hat. Würde mich übrigens nicht wundern, wenn Schily so wie Schill oder Scharping Kokser ist (womit sich sein zunehmender Zerfall erklären würde)."
    (yat): "So ganz langsam verwischt sich der unterschied zwischen der BRD und dem 3 reich völlig. Solche gestalten wie Gestapo-Otto Schily, STASI-Zypries usw. halten Hitlers erbe hoch in ehren."
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    Ich selbst habe schön öfters zum Problem der BRD Stellung genommen, so auch in der Predigt vom 30.01.2005 (kommt als zweites Fax). Gerne können Sie mir Ihre Stellungnahmen zu diesen freien Meinungsäußerungen bei heise zuschicken, die ich - vielleicht in einem der nächsten Predigt-Newsletter oder bei KzM - kommentieren könnte.
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    Das Fax blieb unbeantwortet. Ist ein "Strafverfahren" wegen "Beleidigung" an sich schon eine bloße Farce, versucht Hu sogar diesen Rechtsbruch noch zu toppen und geht direkt in die vollen: Er eröffnet ein "Betreuungsverfahren", um den Kritiker vollends kaltzustellen. Die gesamten Einzelheiten, insbesondere die Tatsache, dass Hu niemals eine ernstzunehmende Begründung für den "Beleidigungs"-Vorwurf, geschweige denn für die "Betreuung" gegeben hat, sind bei KzM ausführlich dokumentiert, etwa in: "Lieber, guter Herr Gerichtsvollzieher? - Strafanzeige gegen Volker Buchholz, Recklinghausen" (31.01.2004). Hier ein Ausschnitt aus »"Amtsgericht Dorsten" - Strafanzeige gegen Huda und Komplizen wegen Völkermords« (Kirche zum Mitreden, 23.03.2004) zu Hus oben zitierten Schreiben:
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    Hudas "Beantwortung" erschöpft sich letztlich in der Zusendung einer Kopie meiner Strafanzeigen gegen Buchholz, der sich n.b. mittlerweile dazu durchgerungen hat, meinen Pater-Titel anzuerkennen! Also es war vermutlich diese Strafanzeige, die Huda so dermaßen anregend fand. Nur: Warum schickt uns Huda die Kopie zu? Hat er Angst, wir hätten bei der Faxsendung vergessen, einen Ausdruck für unsere Unterlagen zu behalten? Wie auch immer: Huda phantasiert, unsere Strafanzeige enthalte "teilweise beleidigende Anschuldigungen". Immer dieselbe dumme "Beleidigungs"-Keule! Solche nicht bloß schwammigen, sondern absolut unbegründeten, sogar bewusst falschen Beschuldigungen erfüllen eindeutig den Tatbestand der schweren Rufschädigung; ähnliches gilt auch auch für die Redeker-Lüge von angeblich "in der Regel unzutreffenden, teilweise schmähenden" KzM-Texten. Selbst die schlimmsten ehrverletzenden Beleidigungen gegen uns werden vom Staat nach Kräften unterstützt - schließlich pöbelt er uns ja selbst nach Kräften an. Die völlig berechtigten und klar begründeten kritischen Bemerkungen unsererseits gegen die Feinde des Christentums werden uns sofort als "Beleidigung" angekreidet, wobei hartnäckig verschwiegen wird, welche unserer Formulierungen denn überhaupt "schmähend", "beleidigend" etc. sein sollen, geschweige denn, dass dieser Vorwurf jemals begründet würde. Unsere Gegner bleiben immer bei wertlosen Gemeinplätzen, s. auch den Vorwurf seitens Spindelböck gegen KzM: "Es werden dem kirchlichen Lehramt Auffassungen unterstellt, die es gar nicht vertritt." Ja, was denn nun?! "Habe ich unrecht gehandelt, so beweise das Unrecht; habe ich aber recht geredet, warum schlägst du mich?" (Joh 18,24).
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    Festzuhalten ist: Hu befindet sich radikal in einer Traumwelt. Es ist von Anfang an öffentlich bekannt gewesen, dass Hu nicht nur keinerlei vernünftige Anhaltspunkte für ein "Betreuungsverfahren" gegen den Verf. hatte, sondern dass es ausschließlich direkt dagegen sprechende Argumente gibt. Hu lässt sich von der Realität aber nicht beirren und bleibt seiner Traumwelt treu. Er unterschlägt jetzt in seinem "Beschluss" frech diese Tatsachen.

    Hu 3: Ignorantia affectata
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    Dem Gericht liegt darüberhinaus eine "öffentliche Erklärung" von Frau Dr. N., der Schwester von Herrn Lingen, vom 08.10.2004 vor, in der sie sich gegenüber dem Gericht mit dieser Frage zugunsten ihres Bruders auseinandersetzt. Die Akten 4 O 46/04 des Landgerichts Essen lagen dem Gericht vor. Das Gericht hat Beweis erhoben durch Einholung eines Gutachtens des Sachverständigen Dr. Kivi. Wegen des Ergebnisses wird auf das in den Akten befindliche Gutachten vom 14.01.2005 verwiesen. Eine Betreuung ist vorliegend nicht anzuordnen, da die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind.
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    Obwohl Hu obendrein ganz direkt über die Unzulässigkeit seines Begehrens in Kenntnis gesetzt war, ließ er sich von der Realität nicht stören. Das ist angestrebte Unwissenheit, Nicht-Wissen-Wollen, s. den KzM-Text ignoranz.htm v. 26.12.1999.

    Hu 4: Geblubbere
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    Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht nach § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB von amtswegen für ihn einen Betreuer.
    Nch § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf der Betreuer nur für die Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist.
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    Das hohle Geblubbere dient wohl dazu, diesem "Betreuungs"-Verbrechen einen "rechtlichen" Anstrich zu verpassen.

    Hu 5: Kis Überzeugungskraft
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    Nach dem überzeugenden Gutachten des Sachverständigen Herrn Dr. Kivi vom 14.01.2005 ist bei Herrn Lingen eine manifeste seelische Erkrankung nicht feststellbar. Das gilt gleichfalls für eine geistige oder seelische Behinderung. Auch lassen sich seine in zahlreichen Schreiben vertretenen Äußerungen, die auch beleidigenden Charakter gegenüber Dritten haben, diagnostisch nicht einer zum Beispiel paranoiden seelischen Gestörtheit zuordnen.
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    Wie im weiteren bewiesen wird: Wer Kis Gekritzel für "überzeugend" hält, der leidet entweder selbst an schwersten mentalen Störungen oder lässt der zügellosen kriminellen Energie freien Lauf. Die Illusion, die Schreiben des Verf. hätten "auch beleidigenden Charakter gegenüber Dritten", wird dadurch nicht zur Wahrheit, dass Hu sie in pathologisch auffälliger Weise so ermüdend hartnäckig wiederholt. Noch immer ist ungeklärt, warum man Beleidigungen überhaupt "zum Beispiel paranoiden seelischen Gestörtheit zuordnen" sollte; dies wird wohl HuKis ewiges Geheimnis bleiben.

    Hu 6: Querulanz
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    Der Sachverständige kommt bei der schwierigen Frage, ob die Aktivitäten von Herrn Lingen in seinem "Kampf um sein Recht" bereits querulatorisch ausufern oder eine persönlichkeitsbedingte Thenizität enthalten, also einen charakterlichen Hindergrund haben, zu dem Ergebnis, dass die medizinischen Voraussetzungen nach § 1896 Abs. 1 BGB nicht vorliegen. Er hält im übrigen Herrn Lingen auch für fähig, seine persönlichen Angelegenheiten privatautonom zu besorgen. Hinsichtlich der spezifisch gestellten Frage, ob Herr Lingen ganz oder teilweise in seiner Prozeßfähigkeit beeinträchtigt ist, kommt der Sachverständige im genannten Gutachten zum Ergebnis, dass Herr Lingen weder in seiner Geschäftsfähigkeit noch in seiner Prozeßfähigkeit ganz oder teilweise beeinträchtigt ist.
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    Da ist er ja wieder, der Joker "Querulanz". Die "Querulanz"-Frage wird von Hu als "schwierig" eingestuft; jeder vernünftige Mensch stuft sie als im günstigsten Falle blödsinnig, wenn nicht gar boshaft ein. So mancher mag sich nun fragen, was es mit der "Thenizität" auf sich hat. Das Wort steht weder im Fremdwörter-Duden noch im Rechtschreib-Duden noch im Pschyrembel (256); die derzeit größten Internetsuchmaschinen (Google und Alltheweb) kennen dieses Wort ebenfalls nicht; der Menge-Güthling-Pertsch (1975) kennt ebenfalls keine Vokabel "thenicitas". Es würde nicht überraschen, wenn dies ein Hu-Neologismus wäre - Zügellosigkeit treibt bisweilen seltsame Blüten. Alternative: Hu hat Kis Vokabel "Sthenizität" (von griech. sthenos, Stärke, Macht, Gewalt) aufgeschnappt, fand sie toll, wollte damit als gebildet erschienen, nur ging dieser Plan eben daneben. Tja, der Gebrauch von Fremdwörtern ist für manche Menschen eben Glückssache. Ein Tipp an Hu: Besser keine Fremdwörter benutzen, wenn man sie nicht beherrscht - man will sich doch nicht lächerlich machen, gell!

    Hu 7: Ende offen
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    Auch wenn manche schriftsätzlich niedergelegten Verhaltensweisen von Herrn Lingen zu Zweifeln an seiner Prozeßfähigkeit Anlass geben, schließt sich das Gericht den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen an. Dem entspricht auch die Einschätzung, die das Landgericht Essen in seinem Urteil vom 30.09.2004 - Aktenzeichen 4 O 46/04 - gewonnen und dargelegt hat, wonach aufgrund des Eindrucks in der mündlichen Verhandlung keine Anhaltspunkte hervorgetreten sind, die zu Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit von Herrn Lingen führen würden.
    46282 Dorsten, 27. Januar 2005
    Huda Direktor des Amtsgerichts
    Ausgefertigt: Dietrich, Justizangestellte als Urk.Beamte der Gesch.Stelle des Amtsgerichts
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    Obwohl nirgends, noch nicht einmal im Ansatz, Gründe für die gebetsmühlenartig behaupteten "Zweifel an der Prozeßfähigkeit" des Verf. genannt werden, entblödet Hu sich nicht, immer wieder von diesen Gründen zu faseln. Insofern hält sich Hu - wie übrigens aiauch Ki - die Möglichkeit einer Entmündigung des Verf. offen. Kurzum: Hu hat mit seinem "Beschluss" eine Drohung ausgesprochen: Mimt der Verf. nicht den zombiehaften Speichellecker der BRD, muss er mit Verfolgung durch die BRD bis zum Allerletzten rechnen.

    Ki 1: Terminsache
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    Sehr geehrter Herr Richter Huda! Auftragsgemäß - 10.11.2004 - erstatte ich in der Betreuungssache betreffend Rolf  L i n g e n [...] folgendes Sachverständigen-Gutachten zur Notwendigkeit der Betreuung und zu der Frage, ob der Betroffene ganz oder teilweise i. S. § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig und damit nach § 52 ZPO ganz oder teilweise prozessunfähig ist.
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    Zunächst eine Bemerkung zum Datum 10.11.2004: Hu hatte dem Verf. zwar schon im Februar 2004 auf den "Betreuungsschwindel" hingewiesen, am 10.11.2004 war Hu aber extrem in Schwierigkeiten gekommen - seine letzte imaginäre Seifenblase war gerade zerplatzt, und nun wütete er völlig kopflos. In Sorge um Hu schickte der Verf. am 13.11.2004 ein Schreiben u.a. an diverse "Justiz"-Stellen:
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    Entmündigungsverfahren gegen "Amtsgericht Dorsten"
    Hiermit bitte ich die Stadt Dorsten um Mithilfe in der o.g. Sache, die derzeit von der SA bearbeitet wird. Tatbestand: Huda, der "Direktor des Amtsgerichts Dorsten", leidet nach den mir vorliegenden Dokumenten unter äußerst schweren psychischen Störungen und bedarf dringend eines Vormundes. Für Einzelheiten s. z.B. http://www.kirchenlehre.de/dorsten.htm
    Wie schwer seine Erkrankung tatsächlich ist, lässt insbesondere sein neuester verzweifelter Versuch erahnen, mir eine psychische Störung anzudichten. Kürzlich wurde endgültig über mich festgestellt (4 O 46/04 LG Essen): "Der Kläger [i.e. Pater Lingen] ist gemäß 51 Abs. 1 ZPO prozessfähig. Nach dem Eindruck, den sich die Kammer in der mündlichen Verhandlung vom Kläger gemacht hat, bestehen keine Zweifel an dessen Geschäftsfähigkeit. Der Kläger mag seine religiösen Überzeugungen ausdrucksstark vertreten, aber für einen die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistesttätigkeit gemäß 104 Nr. 2 BGB bestehen keine Anhaltspunkte."
    Dies nahm Huda zum Anlass, sein "Betreuungsverfahren" gegen mich mit noch größerer Wut durchzudrücken. Dazu lachte er sich einen einen "Gutachter" namens Mihail Kivi aus Bottrop an; dieser zeichnet nicht nur dadurch aus, dass er der deutschen Sprache nicht richtig mächtig ist, er strotzt sogar regelrecht von menschenverachtenden Zügen. So belästigte er meine Schwester telephonisch; er konnte bereits keinen vernünftigen Grund für diese Belästigung angeben, er ignorierte beim Gespräch geflissentlich die nachdrücklichen Hinweise, dass meine Schwester gerade beschäftigt war, und er stellte ihr nach wenigen Minuten, wiederum ohne jede vernünftige Begründung, die Diagnose aus, sie sei psyschisch gestört. Dass so ein Amokläufer wie Kivi als "Gutachter" nicht zu gebrauchen ist, leuchtet jedem denkenden Menschen ein. Der guten Ordnung halber erkläre ich, dass die kirchlichen Anweisungen bzgl. des Gebrauchs der Psychiatrie (s. z.B. http://www.kirchenlehre.de/psycho04.htm) noch von keinem einzigen der "Gutachter" erfüllt worden sind. Zu seiner Entlastung konnte Huda hingegen nichts vorbringen. U.a. hält er noch immer verbissen daran fest, meine priesterliche Würde zu ignorieren. Angesichts der deutlichen psychischen Störungen bei Huda muss es im Interesse aller sein, dass seinen Attacken gegen die katholische Kirche schnellstens Einhalt geboten wird und er die Behandlung erhält, die er braucht. Als zweites Fax erhalten Sie noch mein Schreiben an das OLG Köln v. 09.11.2004. Ferner beauftrage ich die Stadt Bottrop, den Hinweisen auf soziopathische Züge bei Kivi nachzugehen. Dieses Schreiben ist öffentlich und wird auch von mir verbreitet werden; ich werde meine Leser über die weiteren Entwicklungen informieren und bitte deshalb um großzügige Auskunft über die Verfahrensfortgänge.
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    Ein Ausschnitt aus dem o.g. KzM-Text psycho04.htm:
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    Das Psycho-Duo Leygraf / Kutschke ignoriert den Wahnsinn des LGB vollkommen. Es ignoriert die Nichtzuständigkeit des LGB vollkommen. Es ignoriert sogar unsere Priesterweihe vollkommen und nimmt es sich heraus, uns mit der laikalen Anrede anzupöbeln. Das Psycho-Duo hält es also noch nicht einmal für notwendig, die elemantarsten Prinzipien der grundlegendsten Anstandsregeln zu beachten. Seine geballte Ignoranz lässt bereits auf schwere psychische Störungen des Psycho-Duos schließen, aber was dem ganzen noch die Krone aufzusetzt, ist die Beantwortung der Fragen, mit denen sich die "Gutachter" als zuverlässig beweisen müssen; die fünf ersten lauten: 1. Wird bei der Erbsünde etwas vererbt? 2. Ist die Auferstehung Christi ein historisches Ereignis? 3. Sind akatholische Gemeinschaften Wege des Heiles? 4. Beten Christen und Muslime denselben Gott an? 5. Können Dogmen durchaus einseitig, oberflächlich, rechthaberisch, dumm und voreilig sein?
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    Also: HuKi haben die Auflagen nicht erfüllt - es liegt z.B. bis heute keine Beantwortung der Fragen vor.

    Ki 2: Angebliche Erkenntnisquellen
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    Das Gutachten stützt sich
    1. auf das Studium und die Auswertung der Unterlagen sowie
    2. eine Untersuchung des Probanden (im folgenden L. genannt) am 15.11.2004.
    3. Zudem wurden seine Familienangehörigen befragt.
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    Na, wenn das jetzt nicht der Weisheit letzter Schluss ist! "Studium und die Auswertung der Unterlagen", "Untersuchung des Probanden" und "Befragung der Familienangehörigen" - was kann da noch schiefgehen? Rein formal fällt allerdings schon früh auf, dass Ki sein Versprechen "(im folgenden L. genannt)" nicht einlöst. Liegt diese Inkonsequenz bloß an vorübergehenden Konzentrationsstörungen oder an chronischen mentalen Defekten? Dabei muss man bedenken, dass sich Ki nahezu unendlich viel Zeit gelassen hat für dieses "Gutachten" (Gu), i.e. über zwei Monate (zum Vergleich: diese Fallstudie entstand in zwei Tagen), ferner, dass das HuKiGu an sich sehr kurz ist, und der wenige Text besteht obendrein noch zum guten Teil aus bloßen Zitaten. Was dabei durch die Bank fehlt, sind die entscheidenden Zitate. Über die "Untersuchung des Probanden" und über die "Befragung der Familienangehörigen" lässt sich aus o.g. Gründen hier wenig berichten - man könnte dem Verf. unterstellen, dass er (und nicht etwa Ki) die Unwahrheit schreibt. Deshalb muss nach Möglichkeit auf schriftliches Material zurückgegriffen werden; wenn dennoch gelegentlich etwas über die Ereignisse in unserem Hause geschrieben wird, so sei es dem geneigten Leser anheimgestellt, über die Plausibilität zu spekulieren.

    Ki 3: Zitate und Paraphrasen
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    AUS DEN UNTERLAGEN
    Landgericht Bonn, Versäumnisurteil 7.6.1999 Der Beklagte wird verurteilt, 1. es bei Meidung von Ordnungsgeld bis zu 5000000 DM ersatzweise von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, die Domain "katholisch.de" und /oder die Domain "katholisch.notrix.de" im Internet als Adresse zu verwenden und/oder zu verbreiten, 2. die im Internet genutzten Domain-Daten "katholisch.de" und/oder "katholisch.notrix.de" durch Freigabeerklärung ... freizugeben.
    Landgericht Bonn, Versäumris urteil [sic!] 3.12.2003 Der Beklagte wird verurteilt, 1. bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, es zu unterlassen, den Begriff "katholisch" als Internetadresse zu verwenden, insbesondere die Domänen "katholisch.net", "katholisch.de.ms", "katholisch.eu.tc." und "römisch.katholisch.info" im Internet als Adresse zu verwenden und /oder zu verbreiten, 2. bei Vermeidung eine.s Ordnungsgeldes ... es zu unterlassen, ein Internetportal zu unterhalten, auf dem der Eindruck erweckt wird, es handele sich um ein offzielles Portal der katholischen Amtskirche ... 3. gegenüber dem zuständigen Registrar die Freigabe der Domänen ... zu erklären. Landgericht Bonn, Beschluss 15.3.2004 In dem Rechtsstreit der Diözesen Deutschlands ./. Lingen soll durch Einholung eines Sachverständigengutachtens Beweis erhoben werden über die Frage, ob der Vollstreckungsschuldner sich nicht in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet und er daher prozessfähig ist.
    "Amtsgericht Dorsten" 12.5.2004 - Strafanzeige gegen Huda und Komplizen wegen Völkermordes - (Kirche zum Mitreden, 23.3.2004) Auf den Inhalt wird verwiesen und Bezug genommen. Gutachterliche Äusserung, Prof. Dr. Leygraf und Dr. Kutscher, 24.8.2004, hinsichtlich der Prozessfähigkeit des Herrn L. (nach Aktenlage) ... Mitteilen, dass bei Herrn L. zwar Bedenken bezüglich seiner Prozessfähigkeit durch die psychopathologischen Auffälligkeiten, v.a. in Form eines Querulantenwahns und Größenideen bestehen. Allerdings können die Auswirkungen dieser Auffälligkeiten auf die Prozessfähigkeit im Sinne einer partiellen Prozessunfähigkeit ohne einer Untersuchung des Herrn L. nicht mit der notwendigen Sicherheit von uns beurteilt werden. Seitens der RAe Redeker, Seilner, Dahs und Widmaier wird am 24.9.2004 gegenüber dem AG Dorsten angeregt, ein Betreuungsverfahren gegen Herrn L. einzuleiten mit dem Ziel, abschließend festzustellen, ob sich Herr L. in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet oder nicht.
    Dr. N.N., Zahnärztin, 8.10.2004 Hiermit erkläre ich, dass mein Bruder ... sich bester geistiger Gesundheit erfreut. Ich verurteile aufs schärfste die gegen ihn gerichteten Angriffe, insbesondere das jetzt gegen ihn gerichtete "Betreuungsverfahren" ... Was konkret das "Leygraf-Gutachten" betrifft ... verweise ich auf die Feststellungen von Joachim Hellmer: "Querulanz ist weder eine Geisteskrankheit noch ein die Geschäfts-,  Prozess- oder Zurechnungsfähigkeit berührender Zustand, sondern die hartnäckige Kritik und furchtloser Widerspruch gegen irgendwelche Zu- oder Mißstände, meist besonders intelligenter und sensibler Menschen" ... verlange, dass die Gegner von PRLH ihre Nachstellungen jedweder Art unverzüglich einstellen, sich in aller Form für das zugefügte himmelschreiende Unrecht entschuldigen, nach Kräften Schadensersatz leisten und der gerechten Strafe zugeführt werden.
    P. Rolf Lingen, 9.11.2004 Schreiben an das OLG Köln (Fax) inbezug auf "Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (Anlage) In der Sache 4 O 46/04 LG Essen habe ich heute folgende Mitteilung erhalten: "Der Kläger (i.e. Pater Lingen) ist gemäß 51 Abs. l ZPO prozessfähig. Nach dem Eindruckm [sic!] den sich die Kammer in der mündlichen Verhandlung vom Kläger gemacht hat, bestehen keine Zweifel an dessen Geschäfsfähigkeit. Der Kläger mag seine religiösen Überzeugungen ausdrucksstark vertreten, aber für einen die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit gemäß § 104 Nr. 2 BGB bestehen keine Anhaltspunkte" ... (Siehe am 4.1.2005 vom AG Dorsten nachgereichtes Urteil des LG Essen vom 30.9.2004).
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    Das Schriftbild in Kis Original ist völlig verkorkst; man weiß nicht genau, was alles Zitate und was alles Paraphrasen sind. Von Kis "Sauklaue" konnte der Verf. sich persönlich überzeugen und hat dafür auch eine Kopie als Beleg angefertigt; Graphologen könnten über Kis "Sauklaue" wahrscheinlich trefflich herziehen. Thematisch ist die Sache oben schon erledigt.

    Ki 4: Eigene Untersuchungen
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    EIGENE UNTERSUCHUNGEN
    Die Kontaktaufnahme mit Herrn Lingen gestaltete sich leider in einer sehr gespannten und deswegen wenig erfreulichen Atmosphäre in der Wohnung seiner Eltern. Der Proband war durchwegs von einer verbal attackierenden Kommunikabilität, neigte dazu den Referenten in seiner Tätigkeit  herabzusetzen und despektierlich zu behandeln, wobei er polemisch-rechthaberisch sich verhielt und die Kompetenz des Referenten mehrfach brüsk in Frage stellte (siehe Anlage)
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    Ei, wie böse der Verf. doch ist! Konkretes nennt Ki wohlweislich nichts, und auch jegliche "Anlage" fehlte in den dem Verf. überlassenen Unterlagen. Doch die Sache ist schnell geklärt: Die o.g. fünf Fragen sind z.B. nachzulesen im KzM-Text »Krankhafte Störung der Geistestätigkeit - Das "Landgericht Bonn" schlägt erneut zu« (tod_0006.htm, 17.02.2004), wo zum erstenmal und direkt recht ausführlich über das Dorstener "Betreuungsverfahren" berichtet wird! Insofern mussten auch HuKi um die Notwendigkeit wissen, dass zuerst diese Fragen beantwortet werden müssen, darum haben sich aber beide nicht im geringsten geschert. Also von daher kann man die Kis Kompetenz gar nicht in Frage stellen - sie ist schlichtweg gar nicht vorhanden. Ki musste wissen, dass er sich zum Schauspieler in einem dezidiert antichristlichen Schmierentheater machte. Dass Ki jede berechtigte Kritik an seiner Inkompetenz polemisch-rechthaberisch zurückweist und sich damit begnügt, den Verf. mit ungerechtfertigten Beschuldigungen in seiner Tätigkeit herabzusetzen und despektierlich zu behandeln (s. auch Pater-Titel), zeugt von gekränktem Größenwahn.

    Exkurs: Ki und der Pater-Titel
    Priester werden üblicherweise mit "Pater" angeredet (z.B. "Herr Pater", "Pater Lingen") etc. (s. z.B. Kirchliches Handlexikon, 1912, Art. Pater), allerdings ebenso einwandfrei ist die Anrede "Hochwürden". In keiner Weise hinnehmbar ist dagegen eine laikale Anrede wie "Herr Lingen". Die BRD, und dort in schon pathologisch hartnäckiger Weise die "Gerichte", weigert sich grundsätzlich, diesem Umstand Rechnung zu tragen, und pöbelt den Verf. hemmungslos an. Ki stimmte zunächst auch in diese Pöbelorgie ein, wurde aber dann vom Verf. gefragt, mit welchem Recht er sich dieses Pöbeln herausnehme. Daraufhin schwenkte Ki in die Pater-Anrede um und verwendete auch dann, wenn er zu den Verwandten über den Verf. sprach, weiterhin den Pater-Titel. Ki schickte dann am 18.11.2004 ein Fax an den Verf.
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    Herrn Pater Rolf Lingen, 46282 Dorsten
    Sehr geehrter Herr Pater Lingen!
    Höflich bitte ich, Sie inbezug auf das Betreuungs-Verfahren noch einmal befragen zu dürfen. Ich könnte z.B. heute zwischen 12 und 14 zu ihnen kommen. Telefonisch stehe ich, Ihrer Zustimmung entgegensehend, unter o.g. Nummer (Weiterschaltung) zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
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    Dieser unkontrollierte, argumentationslose Wechsel zwischen der Pater-Anrede und der laikalen Anrede mag typisch sein für paranoide Schizophrenie. Übrigens erhielt Ki eine sofortige Antwort per Fax:
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    Bezugnehmend auf das heutige Fax wird mitgeteilt, dass eine weitere Befragung nicht in Frage kommt. Auch haben meine Eltern mir gegenüber nachdrücklich betont, dass sie ihr Wohnzimmer dafür nicht mehr zur Verfügung stellen werden. Falls noch Informationsbedarf bestehen sollte, sei an die Homepage KzM erinnert: www.kirchenlehre.de Als zweites Fax kommt meine Mitteilung an OLG Köln etc.
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    Ki 5: Ein einigermaßen vernünftiges Gespräch
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    Zwischendurch konnte mit Herrn Lingen ein einigermaßen vernünftiges Gespräch geführt werden.
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    "Herr Lingen", nicht L. genannt, hatte also auch mal lichte Momente - Moment: Was ist denn nun konkret "einigermaßen vernünftig", und inwiefern unterscheidet sich das "einigermaßen vernünftige" Gespräch von dem restlichen Gespräch? All das bleibt wohlweislich ungesagt! Insofern kann man einen solchen Passus günstigstenfalls als gezielte Verunglimpfung des Verf. werten.

    Ki 6: Selbstzweifel
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    Er überreichtelte (siehe Anlage) dem Referenten mehrere Schriftstücke (Anlagen), wobei er immer wieder, jegliche Zwischenfragen und Einwände bei Seite schiebend, nachhaltig und ohne irgendwelche Selbstzweifel bzw. in überzeugt-kompromissloser Weise seine Ansichten zu religiösen und streitgegenständlichen Fragen vertrat. Herr Lingen ließ sich hierbei kaum unterbrechen. Er wies eine Hilfs- bzw. Betreuungs-B>edürftigkeit weit von sich, erboste sich hierbei deutlich und begann sich erregt über Personen und Instutionen beschwerend  auszulassen. Er berichtete von mehrere laufenden Gerichstverfahren, sagte, er werde sich niemals beugen, seine Meinung als Wahrheit stets vertreten.
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    In der Tat, der Verf. hat Ki einiges an Material überreicht, was zugegebenermaßen fast alles auch seit langem bei KzM veröffentlicht ist. Zudem hat der Verf. in seinem Fax an Ki (s.o.) nochmals auf KzM hingewiesen. Wer nicht lesen will, soll schweigen! Seit Jahren gibt es KzM, seit Jahren erbittet der Verf. sachliche Kritik zu seinen Ausführungen, seit Jahren wird ihm jegliche sachliche Beantwortung seiner Anfragen verweigert, und urplötzlich sind die Gegner des Verf. auf den Trichter verfallen, ihn zum Psychopathen zu erklären. Also wer schiebt hier was zur Seite?! Abgesehen davon: Ist die Behauptung Kis plausibel, dass der Verf. "jegliche Zwischenfragen und Einwände bei Seite" geschoben hat? Die Zeugen können das Gegenteil versichern, aber wer denen nicht glauben will, überlege einmal folgendes: Der Verf. schreibt seit Jahren KzM, und ein nicht geringer Teil seiner Arbeit besteht in der minutiösen Auseinandersetzung mit Leserzuschriften! Viele Leserbriefe werden sogar wörtlich und vollständig veröffentlicht (bei nicht-prominenten Schreibern natürlich nur anonym), und es wird haarklein auf die einzelnen Vorwürfe eingegangen. Die ganzen Fallstudien, auch diese vorliegende über das HuKiGu, kosten den Verf. viele Stunden Arbeit, weil er mikroskopisch genau den von HuKi verzapften Irrsinn aufdeckt. Und dann sollte der Verf. in einem Gespräch, bei dem obendrein noch seine Familie anwesend ist, "jegliche Zwischenfragen und Einwände bei Seite" schieben?
    Das ganze Elend von Typen wie HuKi konzentriert sich im Subjektivismus-Positivismus. Darüber gibt es auch bei KzM lange Studien (besonders empfohlen sei "Die Lehre vom Naturrecht. Kapitel aus dem Buch von Heinrich Rommen, Der Staat in der katholischen Gedankenwelt, Paderborn 1935: natur.htm, 06.06.2002). In der Tat hatte auch Leygraf dem Verf. vorgeworfen: "Dabei gelingt Herrn Lingen offenbar keine Distanzierung mehr von den Überzeugungen, für die er streitet. Er ist scheinbar von der Bedeutungsgewissheit der Richtigkeit seiner Vorstellungen und von seiner Verfolgung durch die katholische Kirche bzw. das Landgericht Bonn überzeugt. Eine Zugänglichkeit für Argumente und eine Kompromissfähigkeit ist scheinbar nicht mehr möglich. Die Fähigkeit zum Gesichtspunktwechsel ist ihm abhanden gekommen." Und das ist in der Leygraf-Fallstudie ausführlich kommentiert worden. Und zu den Ki ausgehändigten Unterlagen gehörte die Leygraf-Fallstudie. Wer diese Passagen nicht lesen will, soll sich wenigstens fragen: Was wäre das für ein Katholik, der permanent erklären würde, er zweifelte hartnäckig an dem, was die katholische Kirche als unfehlbare Lehre vorlegt?! Nun, er wäre kein Katholik, sondern ein Häretiker (s. Jone, Moraltheologie, Kap. Häresie). Im Lexikon des katholische Lebens steht (Kap. Zweifel): "Da hinter jeder geoffenbarten Wahrheit die Autorität des allwissenden und wahrhaftigen Gottes steht, ist dieser eigentliche Glaubenszweifel, soweit er irgendwie verschuldet ist, sündhaft. Das Vatikanische Konzil lehrt, der Katholik könne nie einen gerechten (sachlichen oder persönlichen) Grund haben, seinen Glauben anzuzweifeln". Wer sich kundig machen will, was das Neue Testament z.Th. Zweifel sagt, lese z.B. Mt 14,31; Mt 21,21; Röm 4,20; Jak 1,6.
    Kis Behauptung, der Verf. würde "seine Meinung als Wahrheit stets vertreten", ist in keiner Weise tolerabel. Es ist nicht einfach die persönliche Meinung des Verf., dass die katholische Kirche "die Säule und Grundfeste der Wahrheit" ist, vielmehr steht das schon im NT (1 Tim 3,15). S. zudem die kirchliche Lehre: "Im Glauben müssen wir festhalten, daß außerhalb der apostolischen, römischen Kirche niemand gerettet werden kann; sie ist die einzige Arche des Heils und jeder, der nicht in sie eintritt, muß in der Flut untergehen. Aber ebenso sicher müssen wir daran festhalten, daß von dieser Schuld vor den Augen des Herrn niemand betroffen wird, der da lebt in unüberwindlicher Unkenntnis der wahren Religion" ["qui verae religionis ignorantia laborent, si ea sit invincibilis"] (D 1647; NR 351; fehlt in DS; zitiert im KzM-Text islam02.htm). Wie sollte der Verf. ernsthaft behaupten, er lebe "in unüberwindlicher Unkenntnis der wahren Religion"?! Ki ist völlig durchtränkt von dem teuflischen Gift des Subjektivismus.

    Ki 7: Gesundheit
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    Herr Lingen ließ sich in Phasen abschwellender Erregtheit zu seinem Gesundheitszustand etwas befragen. Er gab an, an Wirbelsäulen-Beschwerden zu leiden, Sdobrennen zu haben, hinsichtlich seiner vegetativen Funktionen nicht beeinträchtigt zu sein. Er sei 191 cm körperlang, wiege 91 kg, pflege nicht zu rauchen und trinke keinen Alkohol.
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    "Abschwellende Erregtheit"? Welche Erregtheit? Nun, diese mag der zügellosen Phantasie Kis entsprungen sein. Was nun den Gesundheitszustand des Verf. anbetrifft, ist dieser wohl ausnehmend gut. Immerhin ist der Verf. nicht versichert. Es stimmt, bisweilen leidet der Verf. unter Rückenschmerzen, ist allerdings auch in diesen Fällen nicht wirklich in seinen Bewegungen eingeschränkt. Zu Rückenschmerzen ist zu sagen, dass sie als "Volkskrankheit" gelten (in der BRD jährlich 31 Millionen Behandlungsfälle wegen Rückenschmerzen); zu den Risikofaktoren für die Entstehung von Bandscheibenschäden gehört die Körpergröße, die beim Verf. (laut Bundeswehrurteil 191 cm groß) nicht gerade gering ist. Also sollten die Rückenschmerzen beim Verf. nicht sonderlich überraschen. Zum "Sdobrennen": In der Tat hat der Verf. auch bisweilen (leichte) Magenschmerzen; diese sind wohl nicht zuletzt eine Folge der jahrelangen Helicobacter-Infektion, die von keinem der ganzen deswegen konsultierten Ärzte geheilt werden konnte. Die Herren Ärzte konnten den Verf. aber mühelos mit irgendwelchen Giften ("Medikamenten") vollpumpen, die natürlich nur vorübergehend die Symptome linderten. Erst die Schwester des Verf., eine Zahnärztin (!), brachte durch eine einwöchige (!!) Antibiotika-Kur die Heilung. Zum erstenmal wurde ein "Zwölffingerdarmgeschwür" beim Verf. diagnostiziert, als er 14 Jahre alt war; die Krankheit wurde aber erst weitere 20 Jahre später geheilt. Wenn der Verf. also jetzt gelegentlich eine Tablette wegen akuten Magenschmerzen einwirft (pro Jahr vielleicht 20), sollte man aus einer Mücke keinen Elefanten machen.

    Ki 8: Undifferenziert
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    Eine differenzierte Befragung (s.o.) inbezug auf mögliche Betreuungsbedürftigkeit und Prozessfähigkeit des Probanden kam leider nicht zustande. Herr Lingen verließ gruß- und wortlos die Wohnung seiner Eltern und begab sich in seine darüber liegenden Räume. Auf ein Anschreiben des Referenten vom 18.11.2004 reagierte er nicht kooperationsbereit (siehe Anlagen).
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    Was hier noch "differenzierter" hätte gemacht werden können, verschweigt Ki natürlich und liefert also nur eine neue gehässige Attacke gegen den Verf. ab, den er als unkooperativ abkanzeln will. Die "Grußlosigkeit" entspricht zwar nicht den Tatsachen, und der Verf. kann ja auch bezeugen, wie Ki auf den Gruß reagiert hat, aber bzgl. der Plausibilität überlassen wir dem geneigten Leser das Spekulieren. Kis Anschreiben und die Antwort des Verf. wurden bereits oben zitiert. Ki unterschlägt, dass zu den ihm überlassenen Ausdrucken auch der aktuelle Inhalt (nur die erste Seite) der konfiszierten katholisch-Domain gehörte: eine gigantische Sammlung von Psychopathen-Pornos (s.o.). Kis Kommentar dazu, in überraschtem Tonfall: "Eine nackte Frau?" Ki drückte noch seine Verwunderung darüber aus, dass man dem Verf. eine katholisch-Domain sperrt, um dort nun Psycho-Pornos, Werbung für Reiz-Unterwäsche und Barbie-Puppen etc. unbeanstandet zu lassen; Ki hätte seine Verwunderung ja auch mal in das Gu einfließen lassen können. Aber der Böse muss nunmal nur der Verf. sein, gegen den werden bergeweise Unwahrheiten geschleudert, während die Verbrechen wahren Übeltäter unkritisiert, ja ungenannt bleiben. Das ist BRD-"Ursachenforschung" at its best!

    Ki 9: Schwester Ursula und das Konsil von 1995
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    Fremdanamnestisch konnten seine Eltern und die Schwester, Frau Dr. Ursula N., nur abortiv befragt werden. Seine Schwester sagte, das ihr Bruder sich niemals umbiegen lassen werde. Er werde nicht aufhören, seine Ansichten gegen Dritte und Institutionen nachhaltig und fest zu vertreten. Er werde weitermachen, zumal ihm schreiendes Unrecht zugefügt worden sei. Es sei richtig, dass er sich dies alles nicht gefallen lasse. Ihr Bruder halte täglich eine Messe im Hause ab, vorher bzw. bis Anfang 2004 habe er in Herne eine Messe abgehalten. Ihr Bruder sei ein hochintelligenter Mensch, sie unterstütze seinen Kampf gegen das ihm zugefügte Unrecht. Ihn ärgere derzeit u.a. die verordnete Geldstrafe. Die Eltern waren nur eingeschränkt bereit, sich zur Lebens-situation ihres Sohnes zu äussern, sagten wohl, dass er derzeit von ihrem Geld lebe. Er habe noch 3 Geschwister. Ihr Sohn verfechte eine konservative Lehrmeinung der Katholischen Kirche, halte den Inhalt des Vatikanischen Konsils von 1995 für falsch, sei dagegen kontinuierlich angegangen mit der Folge verschiedener Schwierigkeiten mit gerichtlicher Auseinandersetzungen.
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    Um ganz ehrlich zu sein: Der Verf. hat keine Schwester Ursula. Wie Ki auf diesen Namen kommt, der mit ihrem richtigen Namen kaum etwas gemeinsam hat (für MasterMind-Spieler: zwei von sechs richtig, zwei an der falschen Stelle), verrrät er nicht. Möglicherweise denkt Ki permanent an eine seiner Freundinnen, die "Ursula" oder "Ulrich" heißt, so dass dies als Freudsche Fehlleistung zu erklären wäre. Etwas schwerer fällt die Erklärung für Kis Behauptung, der Verf. "halte den Inhalt des Vatikanischen Konsils von 1995 für falsch". "Konsil" statt "Konzil" möchte man vielleicht noch als Tippfehler durchgehen lassen, davon hat sich Ki ja mehrere erlaubt. Das Vatikanische Konzil fand allerdings 1869/70 statt; 1995 gab es gar kein Konzil, auch nicht in der V2-Sekte. Und der Verf. hält das Vatikanische Konzil in keiner Weise "für falsch", sondern bekennt sich ohne jeden Selbstzweifel fest zur Lehre dieses Konzils, sowie auch sonst zu allen unfehlbaren Äußerungen des kirchlichen Lehramtes.
    Dass die "Geldstrafe" den Verf. "ärgert", ist eine ebenso kühne wie restlos schwachsinnige Behauptung. Der Verf. freut sich allerdings nicht an dem Unrecht, in dem die BRD vor sich hertaumelt, aber privat sieht er diese Ereignisse durchaus als Bestätigung der Richtigkeit seines Tuns. Wären BRD / V2-Sekte im Recht, so hätten sie doch wenigstens einmal versucht, sachlich zu argumentieren - dafür hätten sie weder einen neuen Text noch einen selbst erstellten Text vorlegen müssen, nur einen logischen, und den hätten sie noch nicht einmal dem Verf. selbst vorlegen müssen, sondern nur irgendwie irgendwem; da sie aber nur mit "rechtlichen Mitteln" gegen den Verf. toben und ihn jetzt sogar als psychisch Gestörten hinstellen, bestätigt doch nur einmal mehr, dass es sich bei BRD / V2-Sekte um totalitäre Verbrechersysteme handelt. Wenn solche Systeme gegen den Verf. wüten, dann denkt er dabei an die Worte Christi: "Selig seid ihr, wenn euch die Menschen hassen, verstoßen und schmähen und euch um euren guten Namen bringen um des Menschensohnes willen! Freut euch an jenem Tage und frohlocket; denn seht: groß ist euer Lohn im Himmel, ihre Väter haben es ja mit den Propheten ebenso gemacht" (Lk 6,23). Diese Worte Christi haben sich tief in das Denken des Verf. eingeprägt, man findet es dementsprechend oft in diversen Texten.
    Was Ki in seinem Gu ebenfalls unterschlägt: Ki telephonierte nach dem Gespräch noch einmal mit der Mutter des Verf., wo er wörtlich sagte, es sei ein "Witz", bei dem Verf. eine Geistesstörung anzunehmen oder gar zu behaupten. Deshalb schickte der Verf. am 24.11.2004 folgendes Fax an mehrere "Justiz"-Stellen:
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    Entmündigungsverfahren gegen "Landgericht Bonn", "Amtsgericht Dorsten", Norbert Leygraf et al.
    Mittlerweile hat sich der von Huda auserwählte "Sachverständige" geäußert: Es sei ein - so wörtlich! - "Witz", bei mir eine Geistesstörung anzunehmen oder gar zu behaupten. Das führt unweigerlich zu der Frage: Soll man die Verantwortlichen von "Landgericht Bonn", von "Amtsgericht Dorsten" etc. nun als Witzbolde oder als Witzfiguren bezeichnen? Von den Adressaten verlange ich eine ausführlich begründete Stellungnahme, die umgehend direkt an mich zu schicken ist, ebenso bis auf weiteres alle sonstigen Eingaben zum Entmündigungsverfahren gegen "Landgericht Bonn" etc. Die mit dem Entmündigungsverfahren beauftragte SA Essen scheint selbst unter erheblichen Störungen zu leiden, so dass diesbzgl. Veränderungen erwogen werden; auch müssen die permanenten eklatanten Fehlleistungen der "Justiz" Köln berücksichtigt und entsprechend gewürdigt werden. Nach meinem Ermessen werde ich diese Eingaben ggf. weiterleiten. Als Argumentationshilfe kommt ebenfalls per Fax die Predigt vom 21.11.2004. Zur Beruhigung: Ich verlange keine "psychiatrische Gutachten", mir genügen bereits Argumente. Überhaupt scheint die "Justiz" der BRD für die ihr obliegenden Aufgaben absolut ungeeignet zu sein. Ich nehme dabei besonders Bezug auf eine Mitteilung der "Generalstaatsanwaltschaft Hamm" (Ortlieb v. 22.11.2004), dass meine Strafanzeige wegen Körperverletzung - angeblich nach Prüfung des Sachverhaltes -unbegründet als unbegründet zurückgewiesen wurde. Besonders pikant: Ich habe keinerlei derartige Strafanzeige erstattet! Ist das eine Präventiv-Zurückweisung? Wie hoch ist der Anteil von Alkoholikern und Drogenabhängigen in der "Justiz"? Es muss allen beteiligten augenscheinlichen Soziopathen ("Landgericht Bonn", "Amtsgericht Dorsten" etc.) nahegebracht werden, welch schwere Schuld sie mit den Verfolgungen gegen mich resp. eigentlich gegen die Kirche auf sich geladen haben; ich selbst habe mit diversen Schreiben versucht, die Beteiligten wachzurütteln und zur Ordnung zu rufen, leider erfolglos. Es müssen offensichtlich weitaus härtere Kaliber her. Die Beteiligten weigern sich, ein Dogma zu akzeptieren, das obendrein bereits im KzM-Einleitungstext "Faustrecht" und auch in vielen weiteren KzM-Texten erwähnt wird: "Wer z.B. sich zur Ansicht bekennt, [...] die Kirche sei dem Staate unterworfen, der ist ein Häretiker" (H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn 1936). Ergo werde auch ich nicht dem Staat die Oberhoheit über die katholische Kirche zubilligen, weil ich nun einmal kein Häretiker bin und auch nicht sein will. Dass Amokläufer wie "Landgericht Bonn", "Amtsgericht Dorsten" mir - und wohl auch anderen - diese Bekenntnistreue als "krankhafte Störung der Geistestätigkeit" ankreiden wollen, ändert nichts an meiner Bekenntnistreue. Nochmals: Argumenten stehe ich immer offen gegenüber, aber eben nicht dem Faustrecht. Dass der Staat seine Bürger gerne misshandelt, geht zwar aus den Nachrichten mit hinreichender Klarheit hervor, ändert aber nichts an meiner Haltung. "Selig seid ihr, wenn euch die Menschen hassen, verstoßen und schmähen und euch um euren guten Namen bringen um des Menschensohnes willen! Freut euch an jenem Tage und frohlocket; denn seht: groß ist euer Lohn im Himmel, ihre Väter haben es ja mit den Propheten ebenso gemacht" (Lk 6,23).
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    Man kann die Bedeutung von Kis Phantasterei zum "Vatikanischen Konsil von 1995" schwer überschätzen. Hier ist in konzentrierter Form die absolute Inkompetenz von Ki greifbar. Ausgerechnet der Passus, der über Alles oder Nichts, über Sein oder Nichtsein entscheidet, ist bei Ki nur ein Knäuel von gequirltem Quark.

    Ki 10: Unbeeinträchtigt, unauffällig, ungestört und uneingeschränkt
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    UNTERSUCHUNGS-BEFUNDE
    Eine körperliche Untersuchung kam aus o.g. Gründen nicht zustande. Der Betroffene machte aspektmäßig bzw. vom Erscheinungsbild her einen unbeeinträchtigten Eindruck. Neurologisch war er inbezug auf seine Sinnesorgane und motorischen Abläufe unauffällig. Neuropsychologisch war er inbezug auf die sog. Hirnwerkzeug-Funktionen ebenfalls ungestört. Er bewegte sich zügig, war inbezug auf Sprech- und Sprachfähigkeiten ohne Einschränkungen. Psychisch war er (s.o.) in einem überwiegend erregten Zustand, hatte jedoch keine faßbaren pathologischen Denkinhalte, z.B. wahnhafte Fehl- oder Umdeutungen, argumentierte nicht unlogisch, wohl mit einem starken Nachdruck.
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    Über den Begriff "Hirnwerkzeug" musste sich der Verf. zugegebenermaßen erst kundig machen. Aber eben: Er macht sich kundig. Während die Gegner üblicherweise hirnlos drauflosschwätzen oder drauflosdiskutieren wollen, liest der Verf. erst einmal. Nicht umsonst heißt seine Homepage "Kirche zum Mitreden" und trägt den Untertitel "Informationen über die römisch-katholische Kirche - für alle, die mitreden wollen" bzw. enthält den Hinweis: "NUR WER INFORMIERT IST, KANN IN DER KIRCHE MITREDEN."
    Zum "Hirnwerkzeug" gibt es keinen Eintrag im Pschyrembel (256), Google fand dazu nur drei Seiten (zu "Hirnwerkzeug-Funktionen" gar keinen), wovon aber keiner wirklich ausführlich war. Immerhin ein Ergebnis: Zu den Hirnwerkzeugstörungen zählen Aphasien. Aphasie ist eine erworbene Sprachstörung, die nach einer Schädigung der linken Gehirnhälfte auftreten kann; in der Bundesrepublik Deutschland sind rund 400.000 Menschen von Aphasie betroffen. Jährlich kommen ca. 80.000 Neuerkrankte hinzu. Angehörige und Pflegekräfte stehen dieser Situation oft hilflos gegenüber (Infos vom Bundesverband Aphasie e. V.).
    Wenn, wie Ki schreibt, der Verf. "nicht unlogisch argumentierte", weshalb sollte er dann "Selbstzweifel" haben? Weshalb sollte er dann Kompromisse eingehen? Wenn ich logisch bewiesen habe, dass im Euklidischen System die Summe der Quadratflächen über den Katheten gleich ist der Fläche über der Hypotenuse, warum sollte ich dann einen Kompromiss eingehen mit denen, die diesbzgl. von abweichenden Flächenumfängen phantasieren? Auch als bloßer Diskussionsstoff scheint dieses Thema eher wenig geeignet. Und wäre ein Kompromiss im Glaubensbekenntnis logisch, etwa, dass Christus nur vormittags Gott ist, nachmittags aber nur ein Mensch? Ist es unangebracht, seinen Glauben mit starkem Nachdruck zu bekennen, wenn fast alle vom Glauben abgefallen sind? Paulus mahnt seinen Schüler Timotheus (2 Tim 4,1-5): "Ich beschwöre dich vor Gott und Christus Jesus, dem einstigen Richter der Lebendigen und der Toten, bei seiner Wiederkunft und bei seinem Reiche: Verkündige das Wort! Tritt dafür ein, es sei gelegen oder ungelegen. Überführe, weise zurecht und ermahne mit aller Geduld und allem Geschick. Denn es kommt die Zeit, da man die gesunde Lehre unerträglich findet und sich nach eigenem Sinn Lehrer über Lehrer sucht, um sich einen Ohrenschmaus zu verschaffen. Der Wahrheit verschließt man das Ohr und ergötzt sich an Fabeln. Du aber bleib in allem besonnen. Trage die Leiden. Vollzieh die Aufgabe als Verkünder der Heilsbotschaft. Versieh voll und ganz deinen Dienst!"

    Ki 11: Beleidigung und Diskussionsverweigerung
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    Zu seinen ihm vorsichtig vorgehaltenen beleidigenden Äusserungen gegenüber Gerichts-Personen war er nicht bereit sich zu erklären. Geistig-intellektuell und kognitiv war Herr L. ohne irgendwelche Auffälligkeiten. Er war durchgehend bemüht, seine ihn beeinträchtigende Situation und die nicht gerechtfertigten Schwierigkeiten im Umgang mit Institutionen und Personen darzulegen. In seiner Willensbestimmbarkeit machte Herr L. anläßlich des meist nur einseitig dominierten Explorations-Gesprächs keinen beeinträchtigten Eindruck. Im Verhaltens.o. ) war er gegenüber dem Referenten meist von einer herablassenden Dominanz und ausgesprochenen festen ideologischen Überzeugtheit, ließ sich auf keine Diskussion ein.
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    Ki wärmt unerbittlich immer den alten Sud auf, dadurch wird seine Position aber auch nicht besser. Also: Nach wie vor kommt nichts Konkretes, was denn überhaupt an den Äußerungen zu beanstanden wäre, geschweige denn, warum. Was Ki damit meint, er hätte dem Verf. "vorsichtig" etwas "vorgehalten", weiß wohl nur er, jedenfalls weiß keiner der Gesprächszeugen davon, auch der Verf. selbst nicht. Z.Th. "Beleidigung" gibt es obendrein einen ausführlichen Abschnitt in der Leygraf-Fallstudie, auf die Ki auch ganz nachdrücklich hingewiesen wurde, nicht zuletzt zur Thematik "Beleidigung". Hier etwas aus den Einleitungsworten der Studie:
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    Zur Einstimmung hier ein kleiner Ausschnitt aus dem 2. Buch der Makkabäer (2 Makk 7,30-38). Es wird berichtet, wie sieben Brüder hintereinander und schließlich ihre Mutter von König Antiochus Epiphanes hingerichtet werden, weil sie sich weigern, Verrat gegen den Glauben an den wahren Gott zu begehen. Hier die Worte des jüngsten, als letzten und am grausamsten hingerichteten der Brüder an den König; wer bereits diese Worte für starken Tobak hält, den er kaum verträgt, wird mit den weiteren Ausführungen zum "Gutachten" vielleicht nicht ganz glücklich werden: "Worauf wartet ihr? Ich leiste dem Gebot des Königs keinen Gehorsam. Ich gehorche dem Gebot des Gesetzes, das durch Moses unsern Vätern gegeben ward. Du aber, der du alle Bosheit gegen die Hebräer ausfindig machst, entfliehest nimmermehr den Händen Gottes. Wir leiden ja um unserer eigenen Sünden willen. Ist aber der lebendige Herr zu unserer Strafe und Züchtigung auch für kurze Zeit erzürnt, so wendet Er doch Seinen Dienern Seine Huld wieder zu. Du aber, Verworfener und Ruchlosester aller Menschen! Überhebe dich nicht in eitlem Trotz und nichtigen Hoffnungen, indem du an Seine Diener Hand anlegst! Noch nicht bist du dem Strafgericht des allmächtigen und allsehenden Gottes entronnen. Unsere Brüder sind jetzt nach kurzer Marter der göttlichen Verheißung eines ewigen Lebens teilhaftig. Du aber erhältst durch Gottes Gericht den gerechten Lohn für deinen Übermut. Ich gebe, wie meine Brüder, Leib und Leben für die väterlichen Gesetze hin. Ich flehe dabei zu Gott, Er möge bald dem Volke gnädig sein und dich unter Qualen und Peinen zum Bekenntnis nötigen, daß Er allein Gott ist. So möge dann bei mir und meinen Brüdern zum Stillstand kommen des Allerhöchsten Zorn, der sich mit Recht über unser Volk ergossen hat!" Die Kirche verehrt die Sieben Makkabäischen Brüder als Märtyrer (Festtag: 1. August).
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    Anscheinend vertritt der Verf. seine Position noch immer nicht mit genügend Nachdruck, jedenfalls ignoriert Ki die mehrfachen nachdrücklichen Hinweise hartnäckig und versteigt sich zu der unverfrorenen Behauptung, der Verf. sei nicht bereit gewesen, sich zu erklären. Selbst wenn dies stimmen würde (was es nicht tut), so ist Ki nun wahrlich sattsam auf KzM hingewiesen worden, und dort gibt es sogar eine Suchfunktion, die derzeit zum Begriff "Beleidigung" 82 Treffer meldet. Wenn sich Ki schon zu vornehm ist, die Texte des Verf. zur Kenntnis zu nehmen, dann könnte er trotzdem wenigstens mal ins NT hineinschauen. Zu dem Vorwurf der "Lieblosigkeit" sind bei KzM einige Beispiele gesammelt (liebe.htm; 14.03.1998):
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    Schauen wir also, wie im Neuen Testament das Mißfallen am Unrecht / an der Unwahrheit zum Ausdruck gebracht wird. In demselben Brief, in dem das Hohelied der Liebe steht, schreibt Paulus an die Korinther (1Kor 5,9-13): "Ich hatte euch in dem [früheren] Briefe geschrieben: Habt keinen Verkehr mit Unzüchtigen! Damit meinte ich nicht allgemein die Unzüchtigen dieser Welt oder die Habsüchtigen, die Räuber oder Götzendiener. Sonst müßtet ihr ja aus der Welt hinausgehen. Jetzt aber schreibe ich euch: Verkehrt nicht mit einem, der sich Bruder nennt und dabei ein Unzüchtiger oder Habsüchtiger oder Götzendiener oder Gotteslästerer oder Trunkenbold oder Räuber ist. Mit einem solchen sollt ihr nicht einmal zusammen essen. Was soll ich denn die Außenstehenden richten? Habt ihr nicht die drinnen zu richten? Die Außenstehenden wird Gott richten. Entfernt den Übeltäter aus eurer Mitte!" Zum Thema "Heilsnotwendigkeit der Beschneidung" äußert sich Paulus gegenüber den Galatern (Gal 6,11f): "Brüder, wenn ich die Beschneidung predigte, wofür würde ich dann noch verfolgt? Dann wäre ja das Ärgernis des Kreuzes aus der Welt geschafft. Möchten doch die, die euch [mit der Behauptung, die Beschneidung sei heilsnotwendig; sog. Judaisten] verwirren, sich verschneiden [d.h. kastrieren] lassen." Klare Worte in einem sehr drastischen Stil! Wenn der hl. Paulus so lieblos ist, ist dann wenigstens der hl. Petrus liebevoll? Über die "Gottlosen" (welch liebloser Ausdruck!) schreibt Petrus: "Sie sind wie die unvernünftigen Tiere, die von Natur aus nur dazu da sind, gefangen und getötet zu werden. [...] Bei ihnen trifft das wahre Sprichwort zu: 'Der Hund kehrt zurück zu seinem Auswurf zurück' und : 'Das Schwein, das sich gebadet hat, wälzt sich wieder im Schlamme.'" (2 Petr 2,9.12.22). Und dann die lieblosen Unterstellungen und Anschuldigungen seitens des hl. Jakobus: "Woher kommen denn Kriege und Kämpfe unter euch? Woher anders als von euren Lüsten, die in euren Gliedern den Streit enfachen? Ihr begehrt etwas und habt es nicht. Ihr mordet und haßt und könnt es nicht erlangen. Ihr kämpft und streitet um etwas und erreicht es doch nicht, weil ihr nicht betet. Ihr betet um etwas und erhaltet es nicht, weil ihr schlecht betet. Ihr wollt es für eure Lüste verwenden" (Jak 4,1-3). Und Johannes, der Lieblingsjünger Jesu: "Daran sehen wir, daß wir ihn kennen, wenn wir seine Gebote halten. Wer sagt: Ich kenne ihn, aber seine Gebote nicht hält, der ist ein Lügner. Die Wahrheit ist nicht in ihm" (1 Joh 2,3f). Und noch deftiger: "Wer dagegen Sünde begeht, stammt vom Teufel. Der Teufel ist ein Sünder von Anfang an. Dazu ist der Sohn Gottes erschienen, daß er die Werke des Teufels zerstöre (1 Joh 3,8). Um Himmels willen, welch lieblosen Worte! Und was sagt Johannes der Täufer: "Als er auch viele Pharisäer und Sadduzäer zu seiner Taufe kommen sah, sagte er zu ihnen: 'Ihr Schlangenbrut! Wer hat euch beigebracht, ihr würdet dem kommenden Zorngerichte entrinnen? So bringt denn Frucht, die der Bekehrung würdig ist'" (Mt 3,7f). O weh, nur lieblose Leute! Und wie lieblos sprach selbst Jesus: "Wenn dein Bruder gegen dich gefehlt hat, so geh hin und stelle ihn unter vier Augen zur Rede. Gibt er dir Gehör, so hast du deinen Bruder gewonnen. Gibt er dir kein Gehör, so nimm noch einen oder zwei hinzu, damit durch die Aussage von zwei oder drei Zeugen alles festgestellt wird. Hört er aber auf diese nicht, so sag es der Kirche. Hört er aber selbst auf die Kirche nicht, so gelte er dir wie ein Heide und Zöllner" (Mt 18,15-17). Und dann die Worte zu den Schriftgelehrten und Pharisäern: "Ihr Schlangen, ihr Natterngezücht, wie wollt ihr der Verurteilung zur Hölle entrinnen? Seht, darum sende ich zu euch Propheten, Weise und Schriftgelehrte. Die einen von ihnen werdet ihr töten und kreuzigen, die andern in euren Synagogen geißeln und von Stadt zu Stadt verfolgen. So soll über euch kommen alles gerechte Blut, das auf Erden vergossen ward, vom Blut des gerechten Abel an bis zum Blut des Zacharias, des Sohnes des Zacharias, den ihr ermordet habt zwischen dem Tempel und dem Altar. Fürwahr, ich sage euch: Dies alles wird über dieses Geschlecht kommen" (Mt 23,33-36).
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    Ki 12: Dauernde Bewegungsunruhe
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    Er war von einer dauernden Bewegungsunruhe und hektisch-lauten Art sich zu äussern.
    ZU DEN FRAGEN
    1. Bei dem Betroffenen ließ sich, basierend auf fremdanamnestischen Mitteilungen und eigenen, jedoch nur abortiv durchführbar gewesen Untersuchungen, keine manifeste seelische Erkrankung feststellen. Auch war er ohne eine geistige und seelische Behinderung.
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    Es stimmt, der Verf. hat die meiste Zeit während des Gespräches gestanden (akute Rückenschmerzen, s.o.); dabei ist er aber nicht wie ein britischer Wachsoldat an der einmal gewählten Position erstarrt, sondern bisweilen gefällig hin- und hergegangen. Diesen Vorgang als "dauernde Bewegungsunruhe" zu bezeichnen, ist entweder bodenlose Bosheit oder restloser Abschied von der Realität. Gleiches gilt für die dem Verf. angedichtete "hektisch-laute Art". Nichts von alledem wird konkretisiert.

    Ki 13: Teilweise bizarr und nicht selten beleidigend
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    Seine in zahlreichen Schriftsätzen vertretenen Äusserungen, die teilweise bizarren und nicht selten beleidigenden Charakter gegenüber Dritt-Personen hatten,lassen sich diagnostisch nicht sicher einer z.B. paranoiden seelischen Gestörtheit zuordnen, gleichwohl wohl sie teilweise einen wenig realistischen Eindruck hinterlassen (z.B. Schreiben an Richter Huda). Eher sollte davon ausgegangen werden, dass es sich bei Herrn L. um eine sog. akzentuierte, leicht erregbare und sensitive, im Selbstwertgefühl sich übersteigert wahrnehmende Persönlichkeit handelt, die   in ihren Vorstellungen und überzeugungenen eine starke ideologische Festigkeit und Unbeirrbarkeit aufweist mit der Unfähigkeit, entstandene Meinungsverschiedenheiten kompromisshaft zu entaktualisieren.
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    Wenn Ki sich so häufig wiederholt, sei hier nochmals an die oben dargelegte Redeker-Farce erinnert. In dem Klageschreiben der Terroristen-Organisation beschuldigt die V2-Sekte den Verf.: »Der Beklagte veröffentlicht seit längerer Zeit Publikationen unter dem Stichwort "Kirche zum Mitreden". Im Rahmen dieser Publikationen veröffentlicht der Beklagte u.a. "Informationen über die Römisch-katholische Kirche". Diese "Informationen" weisen in der Regel einen unzutreffenden, teilweise schmähenden Inhalt über die Katholische Kirche auf."« Oft und nachdrücklich wurden die Gegner gebeten, konkret zu benennen, was denn an den KzM-Ausführungen "unzutreffend" resp. "schmähend" sein soll; beantwortet wurde diese Frage nie! Genauso die Reaktion auf "connis Credo" (s.o.), dazu die Redekianer: »Mit Schreiben vom 11.09.2003, vorgelegt in Kopie als Anlage K6, ist der Beklagte wegen seines Verhaltens erfolglos abgemahnt worden. Er reagierte auf die Abmahnung mit dem in Kopie als Anlage K7 [zitiert in le031007.htm] vorgelegten Telefax vom 15.09.2003, das ebensowenig einer inhaltlichen Auseinandersetzung bedarf wie sein weiteres Telefax vom 02.10.2003, in Kopie als Anlage K8 [zitiert in redek005.htm] oder seine im Internet verbreitete Reaktion, vorgelegt in Kopie als Anlage K9.«
    Also: Nichts, was der Verf. vorbringt, bedarf angeblich einer inhaltlichen Auseinandersetzung, während er Stunden um Stunden dafür opfert, die Aussagen seiner Gegner zu würdigen.
    Ki wärmt wiederum seine Kompromiss-Psychose auf, kann aber auch bei der x-ten Wiederholung nicht überzeugen. Was das "Selbstwertgefühl" eines Priesters betrifft, sei hier auf den Abschnitt im Römischen Katechismus verwiesen (zit. in priester.htm, 31.07.2001):
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    Es gibt auf Erden keine erhabenere Würde als den Priesterstand Zuerst muss daher den Gläubigen dargelegt werden, wie gross der Adel und die Erhabenheit dieses Standes ist, wenn wir nämlich seine höchste Stufe, d.i. das Priestertum betrachten. Denn da die Bischöfe und Priester gleichsam Gottes Dolmetscher und Botschafter sind, welche in seinem Namen die Menschen das göttliche Gesetz und die Lebensvorschriften lehren und die Person Gottes selbst auf Erden vertreten: so ist offenbar ihr Amt ein solches, dass man sich kein höheres ausdenken kann, daher sie mit Recht nicht nur Engel, sondern auch Götter genannt werden, weil sie des unsterblichen Gottes Kraft und Hoheit bei uns vertreten. Wiewohl sie aber zu jeder Zeit die höchste Würde behauptet haben, stehen doch die Priester des Neuen Bundes allen übrigen an Würde weit voran; denn die Gewalt, sowohl den Leib und das Blut unseres Herrn zu wandeln und zu opfern, als auch Sünden nachzulassen, welche ihnen übertragen ist, übersteigt selbst die menschliche Vernunft und Fassungskraft, geschweige denn, dass etwas ihr Gleiches oder Ähnliches auf Erden gefunden werden könnte.
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    Zugegeben, HuKi und überhaupt die BRD hängen einem Priesterbild an, das grundsätzlich dem der Nazis entspricht, demzufolge Priester eben nur "Lumpenpack", "Abschaum", "Schweine" etc. sind. Und richtig: Der Verf. geht auch diesbzgl. keine Kompromisse ein.

    Ki 14: Definitive Unklarheit
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    Unklar muss dabei jedoch bleiben, ob Herr L. in seinem "Kampf um sein Recht" bereits querulatorisch ausufert, oder ob seine schriftlichen Aktivitäten zu diversen Gerichts- und anderen Verfahren eine persönlichkeitsbedingte Sthenizität enthalten, d.h. einen Charakterlichen Hintergrund haben. Herr L. fühl sich zu Unrecht behandelt, ist offensichtlich stark und dauerhaft gekränkt und  jetzt dabei, in diversen gerichtlichen Verfahren zu seinem Recht zu gelangen. Aspektmäßig war Herr L. weder somatisch noch neurologisch beeinträchtigt. Der Betroffene ist, so der Eindruck bei der Einmal-Untersuchung und basierend auf fremdanamenstischen [sic!] Mitteilungen, durchaus als fähig zu erachten, seine persönlichen Angelgenheiten [sic!] privatautonom zu besorgen. Eine medizinische Voraussetzung gemäß § 1896 Abs. l BGB liegt nicht vor. Auch ist in lebenspraktischer Hinsicht kein diesbezüglicher Handlungsbedarf zur Zeit zu erkennen. Herr L. ist gegen jegliche gesetzliche Hilfen, durchaus als fähig zu erachten, eigenverantwrtlich [sic!] zu erkennen und zu entscheiden, ob er einer Betreuung bedarf oder nicht. Zweifel an seiner Geschäftsfähigkeit sind nicht vorhanden. Auch ist keine sog. partielle Geschäftsunfähigkeit festzustellen. 3. Die Prozessfähigkeit ist die Fähigkeit, einen Prozess selbst oder durch einen selbst bestimmten Vertreter zu führen, also Prozesshandlungen selber wirksam vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Bei einer Prozessunfähigkeit kommen aus psychiatrischer Sicht isolierte Wahnbildungen in Betracht, sofern es sich um eine partielle Prozessunfähigkeit handelt. Querulant ist kein medizinischer, sondern ein juristischer Terminus. Dabei ist    die unerschütterliche Überzeugung, Unrecht erlitten zu haben, zunächst ein psychologisches, kein psychopathologisches Phänomen. Bei Herrn L.lassen sich keine sicheren Hinweise eruieren oder wahrscheinlich machen, dass bei ihm eine paranoide Persönlichkeitsstörung vorliegt. Somit ist bei Herrn L. unter Berücksichtigung der vorliegenden schriftlichen Dokumentationen keine sichere, auf eine Prozessunfähigkeit hinweisende psychopatho-logische Gestörtheit anzunehmen. Das LG Essen hat am 30.9.2004 in seinen Entscheidungsgründen für die als unbegründet anzusehende Klage des Herrn L. gegen Dr. E. Heller u.a.ausgeführt, dass eine Prozessfähigkeit gemäß § 51 Abs. l ZPO vorhanden ist und keine Anhaltspunkte für eine die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit gemäß § 104 Nr. 2 BGB bestehen. Eine Prozessunfähigkeit ist somit bei Herrn L. nicht anzunehmen, auch nicht partiell. Unklar bleibt letzlich die Neigung des Herrn L., sich in verbal oft extrem scharfer Form mit beleidigenden Inhalten gegenüber Personen und Institutionen zu äussern. Ob es hierbei um eine verärgerungs-bedingte Art des Widerstandes und Rechthabenwollens handelt, oder eine primär-charakterliche Veranlagung besteht, kann nicht eingeschätzt werden. Eine manifeste seelische Krankhaftigkeit oderAbnormität der Persönlichkeitsartung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht wahrscheinlich zu machen. Es bleibt abzuwarten, in welcher Art und Richtung Herr L. sich zukünftig im Rahmen seiner gerichtlichen und anderen Äusserungen entwickeln wird. Der Betroffene ist offenbar ohne Selbstkritik und Einsichtsfähigkeit hinsichtlich seiner teilweise inadäquaten verbalen und schriftlichen Art sich Dritt-Personen gegenüber darzustellen. Eine Behandlungsbedürftigkeit ist für Herrn L. nicht gegeben.
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    Bei seiner Aufwärmorgie längst als falsch bewiesener und v.a. niemals als richtig auch nur vermutbarer Diffamierungen gegen den Verf. gipfelt Ki in einer ganzen Salve von Stereotypen, deren Bezugslosigkeit zur Realität nicht zuletzt durch den pathologisch auffälligen konsequent-hartnäckig durchgehaltenen Entschluss Kis bestätigt wird, aber auch rein gar nichts konkret zu benennen, geschweige denn zu analysieren. Man vergleiche den Satz: "Dabei ist    die unerschütterliche Überzeugung, Unrecht erlitten zu haben, zunächst ein psychologisches, kein psychopathologisches Phänomen", mit der Lehre des NT: "Der Glaube ist das feste Vertrauen auf das, was man erhofft, die Überzeugung von dem, was man nicht sieht" (Hebr 11,1). In der Traumwelt der BRD ist der Glaube nur ein psychologisches Problem, das ausgemerzt werden muss, koste es, was es wolle. Ki verliert sich in Parolen der "Unklarheit", auf denen er seine Drohgebärde stützt: "Es bleibt abzuwarten, in welcher Art und Richtung Herr L. sich zukünftig im Rahmen seiner gerichtlichen und anderen Äusserungen entwickeln wird." Okay, der Verf. hat verstanden: Wenn er beim katholischen Bekenntnis bleibt, wird die BRD alles versuchen, um ihn zu zerstören. Nichts also, worum sich der Verf. Sorgen machen bräuchte. Und da dieser Psycho-Schwindel vom "Landgericht Bonn" ja angeblich losgetreten wurde, um den Verf. zu schützen (angeblich sollte auch die Pfändung ausgesetzt werden, sie wurde aber lustig weiterbetrieben), kann ja jetzt die Party richtig losgehen. Freut euch und frohlocket! Liest man die Märtyrerakten, so findet man dort bisweilen ein gerüttelt Maß an Galgenhumor, z.B. bei Thomas Morus. Es ist nicht sicher auszuschließen, dass auch der Verf. einmal Spuren von Galgenhumor zeigen könnte.

    Abschließende Würdigung
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    Jeder klar denkende Mensch findet so einen stümperhaften Müll wie das HuKiGu bestenfalls absolut jämmerlich; Hu findet das "überzeugend", und an der Selbstzufriedenheit von Ki besteht keinerlei Zweifel. HuKi sind offenbar ohne Selbstkritik und Einsichtsfähigkeit.
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    Der Preis der Lüge
    Der Verf. hat sich - leider erfolglos - fürwahr alle Mühe gegeben, an die Rechnung zu gelangen, die Ki zu stellen sich erlaubt hat und die Hu als Beispiel für maßlose öffentliche Verschwendung sicherlich auch bezahlt hat; hier einige der Briefe des Verf. an das "Land NRW":
    03.01.2005
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    Hiermit fordere ich die sofortige Zustellung folgender Unterlagen:
    1. Rechnung von Norbert Leygraf ("Landgericht Bonn");
    2. a) Bericht und b) Rechnung von Mihail Kivi ("Amtsgericht Dorsten");
    3. a) Bericht und b) Rechnung von Hagemeister ("Gesundheitsamt Recklinghausen").
    Sämtliche Unterlagen sind mir trotz nachdrücklicher Anforderung vorenthalten worden; diese Vertuschungsversuche sind in mehrfacher Hinsicht auch strafrechtlich relevant. Zunächst sind sie allgemein von Bedeutung für die laufenden Entmündigungsverfahren gegen "Landgericht Bonn", "Amtsgericht Dorsten" und "Gesundheitsamt Recklinghausen". Insbesondere die durch den Psycho-Wahn begangene Veruntreuung von Steuergeldern muss in ihrem ganzen Umfang offengelegt werden. Während auf der einen Seite gigantische Summen von Steuergeldern veruntreut werden, wird auf der anderen Seite noch nicht einmal das Geld für eine Faxübertragung bereitgestellt. Die Faxzustellung aller Unterlagen dürfte insgesamt weniger als 0,20 Euro kosten - ohne große Probleme ließen sich zu diesem Preis an die 50 Seiten übertragen -, jedenfalls nur einen verschwindend geringen Bruchteil von dem, was für den Psychowahn ausgegeben wurde.
    Und um dem Fass die Krone aufzusetzen: Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich u.a. dadurch strafbar gemacht, dass es mein gesamtes Vermögen von mehreren tausend Euro konfisziert gegen jede Rechtsgrundlage und zu dem Zweck, mich resp. die katholische Kirche restlos zu zerstören (VStGB § 6); dass dieser schwere Diebstahl auch dazu dient, die Politikerschulden abzubauen, wird nicht bestritten. Aber von der ganzen Plünderung, die, wie die Citibank signalisiert hat, bis zum Ende meines Lebens dauern soll, scheinen noch nicht einmal die vielleicht 20 Cent übrig zu sein, um die Auskunftspflicht zu erfüllen!
    Als Anlage und Beispiel für meine eigenen Bemühungen um Auskunft schicke ich mein - unbeantwortet gebliebenes - Schreiben an "Kreisverwaltung Recklinghausen" v. 22.09.2004.
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    19.01.2005
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    Az. -26.6.6 - 29/05-, Landesbeauftragte für Datenschutz NRW; Schreiben von Warg, 14.01.2005
    Das o.g. Schreiben von Warg ist eine einzige Katastrophe. Für die pöbelhafte "Herr Lingen"-Anrede nennt Warg keinerlei Grund. Warg sinniert: "Ich habe Ihr Begehren dahingehend aufgefasst, dass Sie Auskunft über die zu Ihrer Person in Betreuungsunterlagen gespeicherten Daten begehren." Diese Worte zeugen nicht gerade von überragender Auffassungsgabe; man vergleiche diese "Auffassung" von Warg mit meinen Worten (Fax v. 03.01.2005):
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    Hiermit fordere ich die sofortige Zustellung folgender Unterlagen:1. Rechnung von Norbert Leygraf ("Landgericht Bonn");2. a) Bericht und b) Rechnung von Mihail Kivi ("Amtsgericht Dorsten");3. a) Bericht und b) Rechnung von Hagemeister ("Gesundheitsamt Recklinghausen").
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    Wer meint, er könne meine Forderung noch einfacher und klarer formulieren, möge bitte entsprechende Vorschläge machen. Was die "Finanzierung" der Zustellung betrifft, habe ich mich ebenfalls geäußert (a.a.O.):
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    Die Faxzustellung aller Unterlagen dürfte insgesamt weniger als 0,20 Euro kosten - ohne große Probleme ließen sich zu diesem Preis an die 50 Seiten übertragen -, jedenfalls nur einen verschwindend geringen Bruchteil von dem, was für den Psychowahn ausgegeben wurde. Und um dem Fass die Krone aufzusetzen: Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich u.a. dadurch strafbar gemacht, dass es mein gesamtes Vermögen von mehreren tausend Euro konfisziert gegen jede Rechtsgrundlage und zu dem Zweck, mich resp. die katholische Kirche restlos zu zerstören (VStGB § 6); dass dieser schwere Diebstahl auch dazu dient, die Politikerschulden abzubauen, wird nicht bestritten.
    -------------------------------------
    Statt dessen schickt Warg mir einen Brief, der ein Vielfaches der Kosten verschlingt, die für die Erfüllung meiner Forderungen aufgewendet werden müsste, vom Zeitaufwand ganz zu schweigen. Warg sinniert weiter: "Ich habe daher das Amtsgericht Dorsten um Stellungnahme zu den über Sie dort gespeicherten Daten gebeten sowie ggf. um Darlegung der Erwägungen, aufgrund derer Ihnen ein Anspruch auf Auskunft zbw. Einsicht in Ihre Betreuungsunterlagen verwehrt wird." Wieso nur das "Amtsgericht Dorsten", gegen das n.b. derzeit ein Entmündigungsverfahren anhängig ist? Wieso "Stellungnahme"? Wieso "Darlegung von Erwägungen"? Wieso Akteneinsicht? Faxe schicken und fertig! Warg sinniert abschließend: "Nach Eingang der Stellungnahme und datenschutzrechtlicher Auswertung werde ich Sie weitergehend informieren?" Nochmals: Faxe schicken und fertig! Ich werde das schon selbst auswerten. Soviel Aufwand, soviel Vernichtung von Zeit und Geld - auf dem Rücken der Steuerzahler! -, nur um sich darum zu drücken, eine kinderleichte und v.a. pflichtmäßige Aufgabe zu erfüllen! Und das trotz meiner Bemerkung, dass diese hartnäckigen widerrechtlichen Auskunftsverweigerungen Vertuschungsversuche sind! Die angeforderten Unterlagen werden für bei verschiedenen "Justiz"-Stellen anhängige Verfahren sowie zur Information meiner Leser benötigt; alle Empfänger dieses Schreiben sind gehalten, für eine zügige Erfüllung meiner o.g. Forderungen zu sorgen.
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    02.01.2005
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    Az. -26.6.6 - 29/05-, Landesbeauftragte für Datenschutz NRW; Schreiben von Warg, 14.01.2005
    Mein Schreiben vom 19.01.2005
    In der Sache wird mitgeteilt, dass mir am 01.02.2005 vom "Amtsgericht Dorsten" ein "Beschluss" sowie ein "Sachverständigen-Gutachten" zugestellt wurde. Nun hatte ich an die Datenschutz-Stelle NRW geschrieben (Fax v. 03.01.2005):
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    Hiermit fordere ich die sofortige Zustellung folgender Unterlagen:1. Rechnung von Norbert Leygraf ("Landgericht Bonn");2. a) Bericht und b) Rechnung von Mihail Kivi ("Amtsgericht Dorsten");3. a) Bericht und b) Rechnung von Hagemeister ("Gesundheitsamt Recklinghausen").
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    Von den fünf angeforderten Unterlagen ist also nur eine einzige (2a) eingetroffen! Ich biete hiermit die Gelegenheit, mir bis zum 03.02.2005 auch die Rechnung von Kivi zukommen zu lassen; bleibt diese Frist ungenutzt, bedeutet dies, dass die Unterschlagung der mir geschuldeten Informationen mit voller Absicht geschieht; dies wird dann auch in meiner Fallstudie zu AGD / MK entsprechend gewürdigt. Der Text dieser Fallstudie wird - sobald veröffentlicht (vielleicht noch vor Quinquagesima 2005) - bei allen betroffenen Stellen als bekannt vorausgesetzt; er kann bei vorliegender höflicher Bitte auch per e-mail verschickt werden. Bereits jetzt kann ich soviel mitteilen: Man sollte nicht darauf wetten, dass ich in dieser Fallstudie eine maßlos überschwengliche Lobeshymne auf AGD / MK singe.
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    Eine Predigt
    Als versöhnlichen Ausklang dieser Fallstudie sei die zuletzt gehaltene Predigt hier angefügt; sie entstand zwar ohne jede Kenntnis des HuKiGu, aber insofern darin auch die Schwierigkeiten angesprochen werden, die dem Christen wegen seines Glaubens erwachsen können, mag der geneigte Leser diesen Ausklang als nicht ganz unpassend akzeptieren.
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    Predigt am 30.01.2005 (Sexagesima; 2 Kor 11,19-33. 12,1-9; Lk 8,4-15); Wörter: 1253
    Papst Pius XII. sagte vor fast 60 Jahren in einer Ansprache: "Man vergesse nicht, daß der Nationalsozialismus, dem es in Wahrheit nur darauf ankam, die Kirche zu vernichten, gerade unter dem Vorwand, den sogenannten 'politischen Katholizismus' zu bekämpfen, das ganze Aufgebot von Verfolgung, Schikanen und Bespitzelung gegen die Kirche in Bewegung setzte, wogegen sich leitende Männer der Kirche, deren Mut heute noch von der ganzen Welt bewundert wird, auch von der Kanzel aus verteidigen und mutig zur Wehr setzen mußten" (16.03.1946). Gerade in der vergangenen Woche konnte man kaum der hämmernden Diktion der Politiker und ihrer Propagandaorgane, v.a. der Medien, entgehen, man dürfe "niemals vergessen", was sich vor mehreren Jahrzehnten in Europa unter österreichischer Führung ereignet hat. Wenn man "niemals vergessen" will, wie kann es dann sein, dass die eingangs genannten Worte des Papstes so nahezu rettungslos vergessen sind? Wie kann es sein, dass die Wahrheit über die Konzentrationslager, über die Tausende von katholischen Priestern, die dem nationalsozialistischen Terror zum Opfer gefallen sind, so nahezu rettungslos vergessen ist. Wie kann es sein, dass eine Internetseite, die über diese Ereignisse informiert, von der BRD auf brutalste Weise bekämpft wird, u.a. mit der Folge, dass dort, wo früher die gegen den Nationalsozialismus gerichtete Enzyklika "Mit brennender Sorge" stand, nun ausschließlich Pornographie präsentiert wird? Nach den Worten des Papstes handelte der Nationalsozialismus "unter dem Vorwand, den sogenannten 'politischen Katholizismus' zu bekämpfen", während es ihm "in Wahrheit nur darauf ankam, die Kirche zu vernichten". Kann Katholizismus überhaupt politisch sein? Kann es überhaupt eine katholische Politik geben? Schließen sich Politik und Katholizismus nicht völlig aus, so dass das eine nur ohne bzw. in Feindschaft gegen das andere existieren kann? Kann bzw. darf sich ein Politiker für den Katholizismus interessieren, kann bzw. darf sich ein Katholik für Politik interessieren? Die kirchliche Lehre ist sehr klar; so schreibt Leo XIII. in seiner Enzyklika über die christliche Staatsordnung ("Immortale Dei", 1.11.1885): "Natur und Vernunft, die den einzelnen befiehlt, Gott zu ehren in heiliger und ehrfurchtsvoller Weise, weil wir in seiner Hand und von ihm ausgegangen sind, zu ihm auch zurückkehren müssen, verpflichtet durch dasselbe Gesetz auch das bürgerliche Gemeinwesen ... Heilig muß daher bei den Fürsten der Name Gottes sein und zu ihren vorzüglichsten Pflichten müssen sie es rechnen, der Religion ihre Gunst zuzuwenden, sie wohlwollend zu schützen, sie bereitwilligst zu verteidigen durch die Autorität und Macht der Gesetze, und sie dürfen nichts verordnen oder beschließen, was ihr Schaden bringen könnte" (zit. nach C. Ulitzka, Lumen de Caelo, Ratibor 1934, 66). Also: Die Kirche hat sich immer auch zu politischen Themen zu äußern. Man kann den Menschen nicht auseinanderreißen, so als ob er nur Sonntags von 9.00-9.45 Uhr Gott verpflichtet wäre, für den Rest der Woche aber nicht Gott verpflichtet wäre; vielmehr ist der Mensch mit all seinem Tun und Lassen vor Gott verantwortlich, auch hinsichtlich seines Wirkens im Staat. Adolf Hitler hatte hingegen völlig andere Vorstellungen, die er in seinem Buch "Mein Kampf" so formulierte: "Politische Parteien haben mit religiösen Problemen, solange sie nicht als volksfremd die Sitte und Moral der eigenen Rasse untergraben, nichts zu schaffen; genau so wie Religion nicht mit politischem Parteiunfug zu verquicken ist. Wenn kirchliche Würdenträger sich religiöser Einrichtungen oder auch Lehren bedienen, um ihr Volkstum zu schädigen, so darf man ihnen auf diesem Wege niemals folgen und mit gleichen Waffen kämpfen. Dem politischen Führer haben religiöse Lehren und Einrichtungen seines Volkes immer unantastbar zu sein, sonst darf er nicht Politiker sein, sondern soll Reformator werden, wenn er das Zeug hierzu besitzt! Eine andere Haltung würde vor allem in Deutschland zu einer Katastrophe führen." Soweit Hitler. Hitler vertrat in Wort und Tat die Ideologie, dass der Zweck die Mittel heiligt und dass es keinerlei Verantwortung vor Gott gebe. Hitler verwirklichte die unbedingte Trennung von Religion und Politik v.a. durch eine unerbittliche Christenverfolgung. Wer z.B. damals die Enzyklika "Mit brennender Sorge" verbreitete, der musste mit schwersten Zwangsmaßnahmen rechnen. Wer heute unter einer katholischen Adresse die Enzyklika "Mit brennender Sorge" verbreitet, muss mit schwersten Zwangsmaßnahmen rechnen, sein Vermögen wird beschlagnahmt, er wird als "geistesgestört" diffamiert, und diese Verfolgung durch die BRD-Gewalt hört frühestens dann auf, wenn das BRD-Opfer - ob nun freiwillig oder nicht - aufhört, unter einer katholischen Adresse katholische Inhalte zu verbreiten. Angesichts dieser Entwicklung sollte man fragen dürfen: Hat die BRD vergessen, was unter Adolf Hitler geschah? Um noch etwas konkreter zu werden: Am 25. Januar hatte Bundeskanzler Schröder im Deutschen Theater, Berlin, einen Auftritt anlässlich der Gedenkveranstaltung des Internationalen Auschwitz Komitees an die Befreiung des Konzentrationslagers vor 60 Jahren. Schröder wörtlich: »Für die Feinde von Demokratie und Toleranz darf es keine Toleranz geben. Meine Damen und Herren, die Überlebenden von Auschwitz fordern uns auf, wachsam zu sein, nicht wegzuschauen und nicht wegzuhören. Sie fordern uns auf, Verbrechen gegen die Menschenrechte beim Namen zu nennen und sie zu bekämpfen.« Ähnlich kämpferisch äußerte sich der israelische Außenminister Silvan Schalom bei einer Sondersitzung der UNO in New York, der forderte, "kompromisslos gegen jedwede Intoleranz gegenüber Menschen aller Glaubensrichtungen und aller Volkszugehörigkeiten zu kämpfen." Außenminister Joschka Fischer sprach beim selben Anlass von der Verpflichtung Deutschlands zum Kampf gegen jede Form von Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Interessant ist in dem Zusammenhang eine Meldung, die im Jahre 1998 von der "Jungen Union" unter der Überschrift "Auschwitz 1998" veröffentlicht wurde: »Auschwitz, dieses fürchterliche Synonym für die industrielle Vernichtung von Menschenleben ist uns allen ins Gedächtnis gebrannt. [...] Der Freistaat Bayern hatte in einem Ausführungsgesetz zur neuen Abtreibungsregelung festgelegt, daß die Haupteinnahmen einer Arztpraxis nicht aus Abtreibungen stammen darf. Hiergegen hatten die beiden bayerischen Ärzte Friedrich Stapf und Andreas Freudemann geklagt und prompt recht bekommen. Nun können Kinder am Fließband vernichtet werden, einer industriellen Tötung steht nichts mehr im Wege, sie geschieht förmlich mit höchstrichterlicher Billigung und Genehmigung. Mögen diese beiden Henker also weiter ihres Amtes walten, denn schnöde Profitgier zu befriedigen ist scheinbar ihr Hauptinteresse; mit den hohen ethischen Ansprüchen der sonstigen Ärzteschaft hat die Berufsauffassung dieser beiden Ärzte nichts mehr zu tun. Aber es ist auch bezeichnend für unseren Staat und unsere Gesellschaft, daß es auch inzwischen, im Namen des Volkes, zu solchen Urteilen kommen kann. [...] Nach dem zweiten Weltkrieg, die Schreckensherrschaft der Nazis hinter sich gelassen, sagte man "Nie wieder, wehret den Anfängen". Heute haben wir den Grundstein zu diesen Anfängen in den Gräbern der abgetriebenen Kinder gelegt.« Wie sieht also der Kampf aus, den die Herren Politiker und ihre Verbündeten mit Berufung auf Auschwitz führen? Wer die Wahrheit über den Nationalsozialismus mit seiner antichristlichen Ideologie und seiner brutalen Christenverfolgung ans Licht bringen will, wird strafrechtlich verfolgt. Jahr für Jahr werden - nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation - 60 Millionen Kinder abgetrieben; wer sich für die Rechte dieser Schwächsten einsetzt, wird strafrechtlich verfolgt. Wer fordert, dass Ehe und Familie in rechter Weise geschützt werden, wird strafrechtlich verfolgt. Kurz, wer die Herrschaft Gottes anerkennt, wird strafrechtlich verfolgt. Das ist der Kampf, der "kompromisslos" geführt wird. In der heutigen Lesung haben wir von den Mühen gehört, die der hl. Paulus für seine Missionsarbeit zu erdulden hatte: "häufige Kerkerhaft, Mißhandlungen über die Maßen und oftmals Todesgefahren. [...] Fünfmal empfing ich von den Juden vierzig Streiche weniger einen [...] Gefahren von meinem Volke, Gefahren von Heiden [...] Mühsal und Elend [...] Zu Damaskus ließ der Statthalter des Königs Aretas die Stadt der Damaszener bewachen, um mich zu ergreifen." Wenn uns also heute Verfolgung, Schikanen und Bespitzelung drohen, wenn wir Opfer dieses antichristlichen Kampfes werden, dann unterwerfen wir uns nicht der Diktatur der Lüge, sondern bleiben wir standhaft im Glauben. Amen.
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