Gerichtliche Prozesse
(Kirche zum Mitreden, 04.12.1998)
Wer die Arbeit von KzM behindern will, dem empfehlen wir, einfach eine
Klage gegen uns einzureichen: Durch die daraus resultierenden Verhöre,
Gerichtsprozesse und andere Unannehmlichkeiten haben wir 1998 bereits eine
Menge Zeit und auch einiges an Geld verloren, obwohl es bislang - Gott
sei Dank - in keinem einzigen Fall zu einer Verurteilung kam. Wir denken,
daß sich jeder moralisch verpflichtet sehen müßte, in
- wenn auch nur irgendwie - unklaren Fällen direkt mit seinem Gegner
Kontakt aufzunehmen, statt hinter dessen Rücken irgendwelche Aktionen
durchzuführen, allein die Verhältnisse, sie sind nicht so.
Jüngst mußten wir vor dem Landgericht persönlich erscheinen,
weil sich einer unserer Gegner trotz all unserer Bemühungen nicht
zu einer außergerichtlichen Einigung bewegen ließ. Dieser Gegner
berief sich bei seinen schweren Vorwürfen gegen uns auch auf Hansjürgen
Verweyen (s. dessen Einschreiben). Es ist aber
rein logisch nicht möglich, sich auf Verweyen zu berufen, u.z. nicht
nur, weil aus der angedrohten Klage ja nichts wurde (aus welchen Gründen
auch immer, sei es z.B., weil wir die Zusendung des von ihm monierten Newsletters
eingestellt haben, sei es z.B., daß er von seinen Vorgesetzten zurückgehalten
wurde), sondern v.a. deswegen, weil weder Verweyen noch irgendein Konzilsfunktionär
auf unsere Anklageschrift gegen Verweyen reagiert
hat. Solange unsere Vorwürfe nicht sachlich-argumentativ widerlegt
sind, müssen sie als zutreffend beurteilt werden; dies gilt selbst
dann, wenn ihre Verbreitung unter Strafe gestellt würde, denn Wahrheit
kann man nicht befehlen oder verbieten. Man kann zwar befehlen oder verbieten,
daß die Wahrheit gesagt wird, das berührt aber nicht die Wahrheit
als solche.
Das einzige, was sich nach über zwei Monaten seit unserer Vernehmung
am 29.09.1998 im Fall Anger sicher sagen läßt,
ist, daß Angers schwer sündhaftes Verhalten gegen uns durch
sein Schweigen uns gegenüber nicht zu einer Schuldminderung, sondern
zu einer Schuldmehrung führt. Durch seinen Vorwurf, wir seien nicht
römisch-katholisch, hat er eine Todsünde begangen und ist zur
Wiedergutmachung (reparatio) verpflichtet. Je länger er sich mit der
reparatio Zeit läßt, desto schwerer wiegt seine Sünde.
Ähnliches würde gelten, falls er seine Klage gegen uns noch nicht
zurückgezogen haben sollte - es sei denn, er könnte beweisen,
daß wir im Unrecht sind. Mittlerweile haben wir aber von verschiedenen
Personen das Urteil gehört, daß eine Widerlegung unserer Argumentation
gerade in bezug auf Anger unmöglich ist, auch wenn wir für Korrekturen
immer offen sind, d.h. es ist nun nicht mehr nur unsere Privatansicht,
daß unser Artikel gegen Anger keinerlei Beleidigung enthält.
Aufgrund der Protektion, die Anger von seiten des "Bistums Münster"
erfährt, weitet sich die Schuld auch auf Lettmann
und Gefolgsleute aus.
Bei unserer Vernehmung im Fall Anger äußerte der Polizist
seinen Wunsch, nicht von uns auf unseren Seiten genannt zu werden. Dies
hatten wir auch gar nicht vor, weil grundsätzlich nur Konzilsfunktionäre,
sehr hochrangige Gestalten des öffentlichen Lebens und Personen, deren
Haltung bereits anderweitig öffentlich bekannt geworden ist, namentlich
erwähnen. Dürfen wir uns aber über das äußern,
was wir bei unserer Vernehmung erfahren haben? Dies müßte wenigstens
solange gestattet sein, wie der betroffene Beamte ja nicht namentlich erwähnt
wird und wir an Eides Statt versichern, unsere nachfolgenden Aussagen nach
bestem Wissen und Gewissen zu machen. Würden wir nicht über die
Vernehmung berichten dürfen, bliebe die Einsicht vieler Bürger
in unsere Situation unvollständig und könnte zu Mißverständnissen
führen. Besonders liegt uns ja eine Verbesserung unseres Staates am
Herzen, und solange die Bürger nicht über Einzelheiten im Staatswesen
wie die nachfolgenden informiert sind, könnte die Vertretbarkeit des
Urteils, ob die gegenwärtigen Zustände bereits optimal oder noch
verbesserungsfähig sind, Schaden nehmen. Wir wollten zwar erst nach
Erhalt der Anklageschrift etwas über die Vernehmung schreiben, weil
wir aber öfters danach gefragt wurden, wie sich denn die Vernehmung
gestaltet hat, schon an dieser Stelle die Punkte, die uns im Gedächtnis
haften geblieben sind:
1) Beim Blick ins Büro fielen uns die Bilder an der Wand auf:
leicht- bis überhaupt nicht bekleidete junge Damen; objektiv sind
solche Bilder unter Todsünde verboten. Man muß dabei bedenken,
daß es in Deutschland schwer verboten ist, in öffentlichen Gebäuden
Kreuze aufzuhängen, weswegen wir auch vergeblich nach einem Kreuz
im Büro gesucht haben. Wenn der Staat etwas verbieten kann, was nachweislich
keinen schlechten, sondern nur einen guten Einfluß auf die Menschen
hat, dann sollte er auch etwas verbieten, was nachweislich nie einen guten,
sondern nur sehr oft einen sehr schlechten Einfluß auf die Menschen
hat. Wir lehnen die Ausbeutung der Frau und die Anstachelung der bösen
Lust rigoros ab, deswegen fordern wir, daß der Staat jede Veröffentlichung
von Bildern, die das gesunde Schamgefühl verletzten, absolut verbietet,
erst recht in öffentlichen Gebäuden. Ein Beamter der Sittenpolizei
berichtete uns, er habe vor einigen Jahren noch gegen Bilder Einsätze
unternommen, die auch "nur" eine Frau "oben ohne" zeigten. Im nachhinein
meinen wir, wir hätten von dem Polizisten verlangen können, daß
er die Bilder von der Wand abnimmt, ehe wir sein Büro betreten - aufgrund
des Schockeffektes sind wir aber nicht darauf gekommen. Obwohl uns die
rechtliche Lage nicht klar ist (Kann jemand, der schamlose Bilder ablehnt,
gezwungen werden, sich in einen Raum zu begeben, in dem schamlose Bilder
an der Wand hängen?), empfehlen wir jedem, der zu einer Behörde
muß, ggf. den Beamten wenigstens zu bitten, anstößige
Bilder zumindest zeitweilig zu entfernen. Geraucht hat der Polizist nicht
- auch für so einen Fall wäre es interessant zu wissen, welche
Rechte man als Bürger gegenüber einem Beamten hat.
2) Was die Anrede betraf, so verwendete der Polizist die laikale Anrede
statt einer der üblichen Anreden wie "Hochwürden" oder "Herr
Pater". Ferner scherzte er, er wüßte gar nicht, wie er uns anreden
solle, da wir doch immer im Plural schreiben. Wir wiesen in auf den Plural
der Bescheidenheit hin, was wir auch bereits in dem Text edit0001.htm
erklärt hatten. Wir sind nicht hochnäsig oder eingebildet, sondern
meinen nur, daß bestimmte Umgangsformen beachtet werden sollten,
selbst wenn sie nicht gerichtlich eingeklagt werden können. Seid nett
zueinander!
3) Der Polizist meinte, er habe unsere "Pamphlete" gelesen. "Pamphlet"
bedeutete anfangs nur soviel wie Broschüre oder Flugschrift. Etwa
im 18. Jhd. erhielt diese Vokabel die Konnotation und dann Grundbedeutung
der (oft politischen) Schmäh- oder Kampfschrift. Es ist zwar nicht
wissenschaftlich exakt definiert, inwieweit es sich dabei um eine beleidigende
Schrift handelt, dennoch raten wir, bei solchen Grauzonen eher Vorsicht
walten zu lassen. In unserem Kontext könnte schon der Gedanke nahegelegt
werden, daß wir tatsächlich jemanden hätten beleidigen
wollen, was - wie nachgewiesen - ja gar nicht der Fall ist. Auch hier wollen
wir nichts überstrapazieren. Der hl. Franz von Sales gab einmal auf
die Frage, wie man etwas für den Frieden in der Welt tun kann, die
Antwort: "Fangen Sie damit an, daß Sie die Türen leise schließen."
In der Tat, das ist nur ein Anfang, aber immerhin! Im Umgang mit der Welt
sollte man sich auch einer gewissen Zurückhaltung bei der Wortwahl
befleißigen, sofern nicht ernstzunehmende Gründe für einen
drastischen Stil vorliegen (s. liebe.htm).
4) Diese Aussage - quasi das Abschiedswort des Polizisten an uns -
ließ uns doch ziemlich schlucken. Er meinte, "jeder normal denkende
Mensch müßte doch so denken wie Hans Küng". Dieses Statement
irritiert schon an sich, aber aufgrund unseres bereits veröffentlichten
Textes
über Küng und der Reaktionen darauf (nämlich gar keiner!)
löste es direkt Verwunderung bei uns aus. Was wollen uns diese Worte
sagen? Daß wir nicht normal sind? Was aber ist normal? Ist der normal,
der den schmalen Weg geht, der in den Himmel führt, oder ist der normal,
der den breiten Weg geht, der in die Hölle führt? Solange dies
nicht geklärt ist, und insbesondere solange unsere "anormalen" Anmerkungen
über Küng unbeanstandet bleiben, wirken diese Worte doch sehr
befremdend auf uns.
Ja, und wenn der Polizist nun abstreitet, daß alles, was wir
geschrieben haben, den Tatsachen entspricht? Wir betonen, daß wir
das Gesagte nur zur Diskussion stellen, und da gibt es die Möglichkeiten,
daß z.B. a) die Zustände als vollkommen einwandfrei beurteilt
werden oder b) niemand außer uns ähnliche Erfahrungen gemacht
hat, so daß selbst in dem Fall, daß die von uns skizzierten
Zustände in abstracto als verbesserungsfähig beurteilt würden,
de facto kein Handlungsbedarf gegeben ist.
Offene Augen sollte aber jeder haben: Ist der Blick für Mißstände
geschärft, so sollten diese Mißstände auch beim Namen genannt
und nach Kräften abgestellt werden. V.a. sollte nicht jeder gleich
seinen Nächsten vor Gericht bemühen, sondern nach außergerichtlichen
Lösungsmöglichkeiten suchen. Es tut uns wirklich leid, nicht
unser gestecktes Ziel der wöchentlichen Aktualisierung von KzM einhalten
zu können. Das ist nunmal besonders schwer, wenn wir zu Vernehmungen
und Gerichtsverhandlungen fahren müssen, bei jedem einzelnen Text
jedes einzelne Wort nun fünfmal abwägen müssen und - wie
etwa bei Anger - einen bereits fertigen Text wieder löschen und einen
weiteren bereits fertigen Text nochmals haarklein kommentieren müssen.
Mit Verlaub: Es ist nicht sehr sinnvoll, unser Angebot des Dialogs einfach
auszuschlagen und statt dessen uns mit Zeit- und Geldaufwendungen (zumal
unsere Geldreserven nicht unbegrenzt sind und wir keine Spenden akzeptieren!)
zu belasten, solange kein einziges Gegenargument gegen uns genannt werden
kann. Und wenn jemand ein Gegenargument hätte, sollte er uns das nicht
erst über einen Gerichtsprozeß mitteilen - dadurch würde
sich die Verbreitung der Wahrheit nur verzögern, von den sich daraus
für uns ergebenden negativen Folgen einmal ganz abgesehen.
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