Das Antikatholiken-Urteil des BGH ist nicht der erste Großangriff,
den Karlsruhe gegen die katholische Kirche geführt hat. Während
unserer Studienzeit in Chur (1993-1995) wurde öfters über ein
Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) gesprochen, das die neue Staatsreligion
sehr eindrücklich formuliert. Der Streitfall fand eine recht große
Beachtung, z.B. wurde in den überregionalen Tageszeitungen "Die Welt"
und "Frankfurter Allgemeine" (Ausgaben vom 15.01.1980) darüber berichtet.
Der Streitfall: Giselbert Grohe hatte an der Hochschule St. Georgen
(von den "Jesuiten") im WS 1973/74 das Staatsexamen als Laientheologe ablegen
wollen, meldete sich aber kurz vor dem Examen wieder ab mit der Begründung,
daß er die Häresien, die er als Prüfungsstoff lernen sollte,
nicht nur nicht zu wiederholen, sondern auch noch nicht einmal zu lernen
bereit sei. Namentlich angeführt wird der Neo-Jesuit Peter Knauer
("Fundamentaltheologe"), der u.a. die Jungfräulichkeit Mariens leugnet.
Der Streit ging dann ums leidige Geld: Grohe hatte mit einem Studiendarlehen
des "Bistums Limburg" studiert, das sein Geld nach Studienende samt Zinsen
zurückforderte. Grohe wollte aber nicht zahlen, da es ja nach seiner
Ansicht die Schuld des "Bistums" sei, daß er keinen Abschluß
habe und auch nicht den angestrebten Beruf ausüben könne. Die
Limburger Okkupanten gingen bis zum BVG, wo sie endgültig mit ihrer
Forderung unterlagen. In der Urteilsbegründung (Geschäftsnummer
2 S 231/79, verkündet am 11.12.1979) heißt es u.a.: "Geht man
davon aus, daß Peter Kanuer häretische Thesen vertritt, ist
er nach can. 1325 § 2 CIC ein Häretiker, der nach can. 2314 §
1 CIC der Exkommunkitation verfällt. Wenn die Hochschule die Tätigkeit
eines solchen Dozenten duldet, begeht sie nach can. 2316 CIC selbst einen
Verstoß gegen den Glauben und die Einheit der Kirche. Bei dieser
Vorschrift gilt nämlich derjenige, der in irgendeiner Weise die Verbreitung
der Häresie freiwillig und wissentlich unterstützt, als Häresie-Verdächtiger.
Daß in der Zulassung der Lehre Knauers und gar ihrer Erhebung zum
Pflichtstoff eine Unterstützung ihrer Verbreitung und damit vom Standpunkt
der katholischen Theologie aus eine Verbreitung der Häresie zu sehen
ist, bedarf keiner weiteren Darlegung. Nach dem geltenden Kirchenrecht
wird mithin an der Hochschule St. Georgen keine katholische Theologie mehr
gelehrt, so daß dem Beklagten der erstrebte Abschluß in katholicher
Theologie so lange, als die Thesen Peter Knauers verteten werden, nicht
möglich ist. [...] Dem Beklagten kann auch nicht vorgehalten werden,
daß er an einer anderen katholische Hochschule das Examen hätte
ablegen können. Denn neben der Hochschule St. Georgen existiert in
Deutschland nur eine einzige weitere katholische Hochschule, die in Bamberg
ihren Sitz hat, aber auch an diesem Institut lehrt nach dem unwidersprochenen
Sachvortrage des Beklagten ein Dozent, der häretische Thesen vertritt."
Ein lustiger Zufall: Der Apostaten-Haufen "Deutsche Bischofskonferenz"
leugnet in dem sog. "Katholischen Erwachsenen-Katechismus"
ebenso wie Knauer die Jungfräulichkeit der Gottesmutter! Da hat Karlsruhe
aber nichts dagegen!
Ja, das ist der neue Glauben Karlsruhes, der den deutschen Staatsbürgern
aufgezwungen wird: Es gibt eine "häretisch-katholische" Kirche. Einerseits
wird richtig aus dem (echten, denn der "neue" kam erst 1983) CIC (Codex
Iuris Canonici, kirchliches Gesetzbuch) gefolgert, daß "an der Hochschulde
St. Georgen keine katholische Theologie mehr gelehrt" wird, und dennoch
wird sie später als "katholische Hochschule" bezeichnet. Im Sedisvakanz-Text
haben wir aus dem Römischen Katechismus zitiert: "Daher kommt es,
dass nur drei Menschenklassen von ihr [der Kirche] ausgeschlossen werden:
erstens die Ungläubigen, dann die Häretiker und Schismatiker,
endlich die Exkommunizierten ... Es ist jedoch nicht zu leugnen, daß
sie unter der Gewalt der Kirche stehen, um von ihr vor Gericht gerufen,
bestraft und mit dem Bannfluche belegt zu werden ... Von den übrigen
aber, wenn auch noch so gottlosen und verbrecherischen Menschen, ist gar
kein Zweifel, dass sie noch in der Kirche verbleiben ..." (Cat. Rom. I,
10,9).
Tanquerey schreibt: "Zum Mitgliedschaft in der Kirche ist erfoderlich
und hinreichend die Taufe, zusammen mit dem Band der Einheit des Glaubens
und der katholischen Gemeinschaft. Der Satz ist unfehlbare Glaubenslehre
[...] Das Bekenntnis des wahren Glaubens ist erforderlich. Denn die Kirche
ist eine geistliche, geoffenbarte Wahrheiten lehrende Gemeinschaft, in
die man nur durch den Glauben oder die Zustimmung, die den geoffenbarten
Wahrheiten gegeben wird, eintreten kann: 'Verkündet das Evangelium
jedem Geschöpf; wer glaubt und sich taufen läßt, wird gerettet
werden; wer aber nicht glaubt, wird verdammt werden' (Mk 16,15f). - Dieser
Glaube muß als gemeinschaftliches Band nach außen hin sichtbar
sein durch ein Bekenntnis. Der einmal angenommene Glaube aber muß
vollständig bewahrt werden: Wenn jemand nämlich öffentlich
dem Glauben widersagt, verläßt er dadurch (eo ipso) die Gemeinschaft
der Gläubigen, weil er öffentlich erklärt, daß er
wenigstens eine der Bedingungen, die zur Einheit mit der Kirche notwendig
sind, nicht erfüllen will" (A. Tanquerey, Synopsis Theologiae Dogmaticae,
Bd. 1, Paris (20)1925, 600f (aus dem Lateinischen)).
Bereits in diesem Urteil kommt das antichristliche Streben der Karlsruher
Richter unmißverständlich zum Ausdruck: Häretiker werden
zu Katholiken erklärt! Karlsruhe setzt sich über die göttliche
Ordnung und überhaupt über elementare Logik siegesbewußt
hinweg. Sicher, das Urteil von 1993 ist weitaus dreister, und das Urteil
des Bonner Landgerichts gegen uns ist sogar noch dreister, und das Ende
der Fahnenstange ist sicherlich noch nicht erreicht. Aber die Ausrichtung
des deutschen Staates gegen die Kirche war, soweit wir es verfolgt haben,
nie anders. Es kann natürlich sein, daß z.B. z.Zt. des bislang
letzten Papstes, Pius XII. (1939-1958), der Staat auch noch anders orientiert
war. Das ist aber nur von historischem Interesse.
Somit bietet der deutsche Staat das Bild eines mächtigen Unterdrückers
der katholischen Kirche, der zielstrebig das Land von Katholiken säubern
möchte, weil er seine gottgegebenen Grenzen nicht mehr anerkennen
will und sich an seiner scheinbar unüberwindlichen Macht freut. Selbst
wenn es in Deutschland (bzw. später in ganz Europa) gelungen sein
sollte, den Katholizismus vollständig ausgerottet zu haben, wird es
aber dennoch bis zum Ende der Zeiten Katholiken auf der Erde geben; schenkt
man den Worten Jesu Glauben, dann werden die Tage der großen Drangsal,
die der Wiederkunft Christi vorausgehen, um der Auserwählten willen
abgekürzt werden. "Ja, würden jene Tage nicht abgekürzt,
so würde kein Mensch gerettet werden" (Mt 24,22).
Wir wissen nicht, wie lange diese Marter durch den Staat noch dauern
wird. Aber wir wissen, daß selbst die dreistesten Herrscher ein plötzliches
Ende finden können. Man lese z.B. den Bericht über König
Belsazar (Daniel 5), woraus übrigens der Ausdruck "Menetekel" (Warnsignal
/ Unheilszeichen) entlehnt ist: "Der König Belsazar gab seinen Edlen,
tausend an der Zahl, ein großes Mahl. Soviel wie diese Tausend trank
er Wein. Als Belsazar betrunken war, befahl er jene goldenen und silbernen
Gefäße, die aus dem Tempel zu Jerusalem sein Vater Nebukadnezar
weggeschleppt, herbeizubringen, damit daraus der König und die Edlen,
die Gemahlinnen und seine Nebenweiber tränken. Da wurden hergebracht
die goldenen Gefäße, die aus dem Tempel Gottes zu Jerusalem
genommen waren. Daraus trank der König, seine Edlen, die Gemahlinnen
und Nebenweiber. Sie tranken Wein und lobten ihre Götter, die von
Gold und Silber, Erz und Eisen, Stein und Holz gefertigt waren. Im gleichen
Augenblick erschienen Finger einer Menschenhamd dem Leuchter gegenüber
auf dem Kalk des Königsschlosses. Der König aber sah die Hand,
die schrieb. Da ward des Königs Angesicht entstellt, und seine Ahnungen
verwirrten ihn, und seine Hüftgelenke schlotterten, und seine Kniee
schlugen aneinander." Der König verspricht dem, der die Schrift lesen
und deuten kann, eine hohe Belohnung. Nur Daniel, einer der jüdischen
Gefangenen, kann die Schrift deuten, und er erklärt. "'So heißt
die Schrift, die hier geschrieben steht: Mene, mene, Tekel, Pharsin. Und
es bedeuten diese Worte: Mene: Gezählt hat Gott dein Königtum
und ihm ein Ende bereitet. Tekel: Gewogen wardst du auf der Waage und zu
leicht befunden. Pharsin: Es wird dein Reich geteilt und wird den Medern
und den Persern übergeben.' Da wurde Daniel auf Befehl des Belsazar
mit Purpur bekleidet und seinem Halse eine goldene Kette umgelegt: dann
riefen über ihn sie aus, daß er als Dritter in dem Reiche herrschen
werde. Noch in derselben Nacht ward Belsazar, der König der Chaldäer,
umgebracht."