Die Erlaubtheit der Todesstrafe
"Der Schutz des Gemeinwohls der Gesellschaft erfordert, daß der
Angreifer außerstande gesetzt wird zu schaden. Aus diesem Grund hat
die überlieferte Lehre der Kirche die Rechtmäßigkeit des
Rechtes und der Pflicht der gesetzmäßigen öffentlichen
Gewalt anerkannt, der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen,
ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen.
Aus analogen Gründen haben die Verantwortungsträger das Recht,
diejenigen, die das Gemeinwesen, für das sie verantwortlich sind,
angreifen, mit Waffengewalt abzuwehren.
Die Strafe soll in erster Linie die durch das Vergehen herbeigeführte
Unordnung wiedergutmachen. Wird sie vorn Schuldigen willig angenommen,
gilt sie als Sühne. Zudem hat die Strafe die Wirkung, die öffentliche
Ordnung und die Sicherheit der Personen zu schützen. Schließlich
hat die Strafe auch eine heilende Wirkung: sie soll möglichst dazu
beitragen, daß sich der Schuldige bessert (Vgl. Lk 23,40-43)" (KKK,
München 1993, 576).
Wojtyla ließ es sich nicht nehmen, diesem Machwerk ein Vorwort beizufügen; aus diesem kurzen Text zitieren wir hier den Abschnitt Nr. 4, "Geltung des Textes", vollständig:
"Der 'Katechismus der katholischen Kirche', den ich am 25. Juni 1992
approbiert habe und dessen Veröffentlichung ich kraft meines apostolischen
Amtes heute anordne, ist eine Darlegung des Glaubens der Kirche und der
katholischen Lehre, wie sie von der Heiligen Schrift, der apostolischen
Überlieferung und vom Lehramt der Kirche bezeugt oder erleuchtet wird.
Ich erkenne ihn als gültiges und legitimes Werkzeug im Dienst der
kirchlichen Gemeinschaft an, ferner als sichere Norm für die Lehre
des Glaubens. Möge er der Erneuerung dienen, zu der der Heilige Geist
die Kirche Gottes, den Leib Christi, die Pilgerin auf dem Weg zum unvergänglichen
Licht des Reiches, unablässig ruft.
Die Approbation und Veröffentlichung des "Katechismus der katholischen
Kirche" stellen einen Dienst dar, den der Nachfolger Petri der heiligen
katholischen Kirche und allen Einzelkirchen erweisen möchte, die in
Frieden und Gemeinschaft mit dem apostolischen Stuhl von Rom stehen: den
Dienst nämlich, alle Jünger des Herrn Jesus im Glauben zu stärken
und zu bekräftigen (vgl. Lk22,23), und die Bande der Einheit im gleichen
apostolischen Glauben zu festigen.
Ich bitte daher die Hirten der Kirche und die Gläubigen, diesen
Katechismus im Geist der Gemeinschaft anzunehmen und ihn sorgfältig
bei der Erfüllung ihrer Sendung zu benutzen, wenn sie das Evangelium
verkünden und zu einem Leben nach dem Evangelium aufrufen. Dieser
Katechismus wird ihnen anvertraut, damit er als sicherer und authentischer
Bezugstext für die Darlegung der katholischen Lehre und in besonderer
Weise für die Ausarbeitung der örtlichen Katechismen dient. Er
wird zugleich allen Gläubigen angeboten, die die Kenntnis der unerschöpflichen
Reichtümer des Heiles vertiefen möchten (vgl. Joh 8,32). Er möchte
ferner den ökumenischen Bemühungen, die den heiligen Wunsch nach
Einheit aller Christen pflegen, eine Stütze bieten, indem er den Inhalt
und den harmonischen Zusammenhang des katholischen Glaubens genau aufzeigt.
Der "Katechismus der katholischen Kirche" ist endlich einem jeden Menschen
angeboten, der uns nach dem Grund unserer Hoffnung fragt (vgl. 1 Petr 3,
15) und kennenlernen möchte, was die katholische Kirche glaubt.
Dieser Katechismus ist nicht dazu bestimmt, die von den kirchlichen
Autoritäten, den Diözesanbischöfen und den Bischofskonferenzen
vorschriftsgemäß approbierten örtlichen Katechismen zu
ersetzen, besonders wenn sie die Approbation des apostolischen Stuhles
erhalten haben. Er ist dazu bestimmt, zur Abfassung neuer örtlicher
Katechismen zu ermuntern und die zu unterstützen, die den verschiedenen
Situationen und Kulturen Rechnung tragen, aber zugleich sorgfältig
die Einheit des Glaubens und die Treue zur katholischen Lehre wahren."
Also einerseits heißt es im "sicheren und authentischen Bezugstext für die Darlegung der katholischen Lehre", die Todesstrafe kann erlaubt sein, und wenige Jahre später verkündet der Mann, der diesen Bezugstext letztlich verantwortet, das genaue Gegenteil dieser Lehre. Zunächst ist natürlich festzuhalten, daß jeder, der sich gerne nach Strich und Faden für dumm verkaufen läßt, keine bessere Gesellschaft finden kann als die V2-Sekte. Zur Ehrenrettung der V2-Genossen kann man aber darauf hinweisen, daß sie - ebenso wie bei der Beurteilung der Sodomie - quasi unbeteiligt die traditionelle Lehre der Kirche wiederholen und nicht explizit sagen, daß in der V2-Sekte die Todesstrafe als unter bestimmten Bedingungen erlaubt beurteilt wird.
In der Tat ist die Todesstrafe nach katholischer Lehre eine erlaubte Strafe, cf. den Römischen Katechismus:
"III, 6, 4. Es ist erlaubt, Menschen im Gericht entweder zum Tode
zu verurteilen oder zu töten
Eine andere erlaubte Art des Tötens ist jene, welche den Obrigkeiten
zusteht, welchen die Gewalt des Tötens verliehen ist, kraft welcher
sie nach der Vorschrift und dem Urteile der Gesetze die Übeltäter
strafen und die Unschuldigen in Schutz nehmen. Wenn sie dieses Amt rechtlich
verwalten, sind sie nicht nur des Totschlages nicht schuldig, sondern sie
gehorchen im höchsten Grade diesem göttlichen Gesetze, wodurch
der Totschlag verboten wird. Denn wenn diesem Gesetze dies als Ziel vorgesteckt
ist, dass für Leben und Wohlfahrt der Menschen Sorge getragen wird:
so zielen die Strafen der Obrigkeiten, welche die rechtmässigen Rächer
der Verbrechen sind, ebenfalls darauf hin, dass der Verwegenheit und Gewalttätigkeit
durch Todesstrafen Einhalt geschieht und so das Leben der Menschen gesichert
sei. Daher sagt David (Ps 100,8): «Frühe tötete ich alle
Sünder des Landes, damit ich ausrotte aus der Stadt des Herrn alle
Übeltäter».
In diesem Zusammenhang betont der Römische Katechismus auch die Erlaubtheit des gerechten Krieges. Man wird feststellen, daß die kirchliche Lehre sich nicht mit dem berühmten Schlagwort Kurt Tucholskys deckt: "Soldaten sind Mörder". Es ist also nicht empfehlenswert, Tucholskys Parole zu unterstützen.
"III, 6, 5. Auch jene, die im gerechten Krieg töten, sind des
Totschlages nicht schuldig
Aus diesem Grunde sündigen auch jene nicht, welche in einem gerechten
Kriege, nicht aus Lust oder Grausamkeit, sondern bloss aus Eifer für
das allgemeine Beste den Feinden das Leben nehmen. Ausserdern gibt es auch
solche Tötungen, welche ausdrücklich auf Befehl Gottes geschehen.
Die Söhne Levis sündigten nicht, als sie an einem Tage so viele
Tausende von Menschen töteten; denn nach vollbrachtem Schlachten sprach
Moses so zu ihnen (Deut 19,4.5): «Ihr habt eure Hände heute
dem Herrn geweiht.»"
Vielleicht war Wojtylas Gezetere gegen die Todesstrafe nur ein Marketing-Gag,
schließlich bringt ihm, wie sich in den Medien zeigte, solch warmes
Geschwätz einiges an Sympathien ein. Roncallis erklärte Absicht,
auf Verurteilung von Häresien und Blasphemien zu verzichten, störte
ja nur die Katholiken, nicht aber die Verfechter der Revolte gegen Gott,
und so liest man viel häufiger von dem "guten Johannes" als von dem
Verräter Roncalli, der die Herde den Wölfen zum Zerreißen
überließ.
Da Gesetze notwendig gerecht sein müssen, darf eine Verurteilung
zum Tode auch nur in äußerst schweren Fällen erfolgen,
ansonsten ist sie Zeichen eines gottlosen Terror-Regimes. Besonders beliebt
ist z.B. die Verhängung des Todesurteils im Islam, der ja keine Argumente
für seine Position beibringen kann (s. z.B. Lehmanns
Worte zum Ramadan) und auf Gewalt und Terror angewiesen ist, um "Gläubige"
zu rekrutieren. Vor etwas über zehn Jahren, am 14.02.1989, verhängte
Chomeini gegen den Schriftsteller Salman Rushdie die "Fatwa", das Todesurteil:
Jeder Islam-Gläubige war damit aufgerufen, Rushdie sofort zu ermorden,
wenn er dazu irgendwie die Gelegenheit hatte. Rushdie hatte sich mit seinem
Buch "Satanische Verse", einem Spott-Roman über den Islamismus, der
sog. "Gotteslästerung" schuldig gemacht. Objektiv lag natürlich
nicht Gotteslästerung vor, weil Rushdie über Allah geschrieben
hat, aber auf solche "Kleinigkeiten" achtet man im Islam nicht. Der iranische
Staat setzte ein hohes Kopfgeld auf Rushdie aus; als die Regierung nun
vor einigen Monaten erklärte, sie nehme ihr Angebot des Kopfgeldes
zurück, trat die islamische Chordad-Stiftung auf den Plan und versprach
dem erfolgreichen Rushdie-Killer eine Prämie von 2,8 Millionen Dollar.
Doch auch ohne finanziellen Anreiz bleibt die Lust am Vollstrecken von
angeblichen Allah-Urteilen in den Herzen der fanatischen Moslems lebendig:
Hunderte von Schriftstellern und Übersetzern wurden gnadenlos und
kaltblütig von Islam-Anhängern niedergemetzelt, viele andere
wiederum vegetieren in Gefängnissen vor sich hin.
Nach Ansicht hochrangiger deutscher Politiker ist es höchste Zeit, daß an unseren Schulen islamischer Religionsunterricht erteilt wird.
Rushdie lebt seit Verhängung der Fatwa abgeschottet von der Welt in irgendeinem Versteck; wer sich nicht verstecken kann, der darf den angeblichen "Zorn Allahs" spüren. Im Laufe der Jahrhunderte wurden unzählige Christen von Islamisten abgeschlachtet, und wie das gegenwärtige weltweite Gemetzele nahelegt, besteht noch lange kein Grund, Entwarnung zu geben. Hier ist also ein Todesurteil nicht gerechtfertigt, obwohl eine staatliche Autorität, i.e. die iranische Regierung, dahintersteht oder wenigstens sehr lange dahinterstand. Das richtige Verhältnis von Naturrecht und Verfassung darf also nie und nimmer mißachtet werden (s. u.a. "Divini Redemptoris").