Am kommenden Sonntag (Septuagesima) beginnt die Vorfastenzeit. Das
moderne Heidentum, angestiftet nicht zuletzt durch die V2-Sekte, feiert
Karneval, die Kirche dagegen blickt mit Ernst
auf die bevorstehende Fastenzeit.
In der österlichen Zeit (Palmsonntag bis Weißer Sonntag) ist
der Empfang des Altarsakramentes (Osterkommunion) unter schwerer
Verpflichtung vorgeschrieben gem. den Fünf Geboten der Kirche; ferner
schreibt die Kirche den Gläubigen auch vor, mindestens einmal im Jahr
das Bußsakrament zu empfangen, was zwar an keine bestimmte
Jahreszeit gebunden ist, aber praktischerweise wenige Tage oder Wochen vor
der Osterkommunion geschehen sollte.
Die Kirche empfiehlt den häufigen Beicht- und Kommunionempfang; in
den Priesterseminarien haben die Bischöfe dafür zu sorgen, dass
die Alumnen wenigstens einmal pro Woche das Bußsakrament empfangen
(CIC Can. 1367, 2); da es in der V2-Sekte kein Priestertum gibt, sind
diese Vorschriften dort selbstverständlich außer Kraft gesetzt
(s. Abschied vom Priestertum).
Damit die Lossprechung von den Sünden (Absolution) gültig
erfolgen kann, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt
werden. Zunächst einmal muss der Empfänger des Sakramentes (Pönitent,
poena / poenitentia (lat.) = Buße) in rechter Weise vorbereitet
sein. D.h. er muß sich über die genaue Zahl und Art aller
seiner schweren Sünden im klaren sein und diese auch in der Beichte
genau und vollständig angeben (läßliche Sünden können
und sollten zwar gebeichtet werden, für das ewige Seelenheil ist dies
aber nicht erforderlich, weil läßliche Sünden ja nicht vom
ewigen Seelenheil ausschließen); Hilfsmittel für die
Gewissenserforschung sind Beichtspiegel, die z.B. in Gesangsbüchern
zu finden sind; am weitesten verbreitet ist sicherlich der nachfolgend
wiedergegebene Text des Schott-Messbuchs. Zudem muss der Pönitent
seine Sünden bereuen und den Vorsatz fassen, künftig nicht mehr
zu sündigen. Dieser Vorsatz muss prinzipiell für alle Sünden
gelten, empfehlenswert ist zusätzlich ein ganz konkreter Vorsatz,
sich in einem bestimmten Bereich um Besserung zu bemühen. Infolge der
Erbsünde wird es dem Menschen nicht gelingen, längere Zeit ohne
Sünde zu bleiben. Wer ggf. an seinem schwer sündhaften
Lebenswandel nichts ändern will, z.B. indem er weiterhin im
Konkubinat lebt oder weiterhin die so gen. "Kirchensteuer"
bezahlt, besitzt also nicht die rechte Gesinnung, sondern missbraucht das
Sakrament. Nach der Beichte muss eine vom Beichtvater auferlegte Buße
erfüllt werden, die aber meist in kleinen Dingen (üblicherweise
einem Gebet) besteht.
Spender des Bußsakramentes können nur gültig geweihte
Priester sein, d.h. alle, die nach dem V2-Ritus geweiht wurden, sind
absolut unfähig, eine gültige Absolution zu erteilen. Diese
Neo-Priester kümmern sich auch praktisch nicht mehr um das Bußsakrament,
die Beichtstühle der in den von der V2-Sekte okkupierten Kirchen
werden also entfernt oder zumindest nicht mehr in Betrieb genommen. Die
Neo-Priester sind schon genug damit beschäftigt, bei ihrer Herde den
letzten Funken von Gewissensbissen auszulöschen.
Wer also beichten möchte, muss einen römisch-katholischen
Priester aufsuchen. In Deutschland ist das bald völlig unmöglich,
weil der deutsche Staat kurz vor seinem Endziel steht, alle katholischen
Priester entweder vertrieben oder sonstwie aus dem Verkehr gezogen zu
haben. Wer in der Nähe eines Gefängnisses wohnt, in dem ein
katholischer Priester inhaftiert ist, kann aber dennoch versuchen, dort
das Bußsakrament zu empfangen.
Wer nun partout keinen katholischen Priester findet oder in zumutbarer Nähe
hat, der kann als letzte Möglichkeit einen von der Kirche
abgefallenenen Priester suchen, also jemanden, der zwar eine gültige
Priesterweihe besitzt, aber nicht der katholischen Kirche angehört.
Wer in der katholischen Kirche zum Priester geweiht wurde, aber dann zur
V2-Sekte übergelaufen ist, kann unter bestimmten Bedingungen als
Beichtvater in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich gilt:
"Ist es bekannt, daß der Spender eine schwere Sünde begehen würde bei der Spendung, so darf man ihn weder darum bitten, noch überhaupt aus seiner Hand ein Sakrament empfangen. Könnte aber jemand das Sakrament ohne Sünde spenden, wenn er nur wollte (z. B. dadurch daß er sich den verlorenen Gnadenstand wieder erwirbt), dann darf man um die Sakramentenspendung bitten, wenn ein Grund vorhanden ist, der die Mitwirkung zur fremden Sünde erlaubt macht. [...] Solche Gründe sind: Empfang der Sakramente auf, dem Krankenlager, Erfüllung eines Kirchengebotes, Taufe eines Kindes, Beicht, um nicht länger in schwerer Sünde leben zu müssen usw. [...] Einen Häretiker oder Schismatiker darf man wegen der Gefahr des Ärgernisses und der Verführung nur in äußerster seelischer Not, wenn sonst kein Sakramentenspender da ist, um Taufe und Lossprechung bitten" (" (H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn 1936, 375).
Wer einen V2-Sektierer mit Priesterweihe als Beichtvater in Anspruch nehmen möchte, sollte, nachdem er sich über die Gültigkeit der Weihe informiert hat, sich dem Sektierer ordnungsgemäß als Katholiken vorstellen und die Versicherung einholen, dass der Priester bei der Lossprechung die Intention hat, das zu tun, was die Kirche tut (s. Die Intention bei der Sakramentenspendung). Wegen der Problematik der V2-Absolutionsformel ist streng darauf zu achten, dass der Priester die katholische Absolutionsformel verwendet. Wer sich weigert, diese Formel zu verwenden, bei dem ist davon auszugehen, dass er die Absolution gar nicht spenden will. Also von solchen Leuten dringend Abstand halten!
Die katholische Absolutionsformel:
Misereatur tui omnipotens Deus, et dimissis peccatis tuis, perducat te
ad vitam aeternam. Amen. Indulgentiam, absolutionem et remissionem
peccatorum tuorum tribuat tibi omnipotens et misericors Dominus. Amen. [Der
Priester erhebt nun die rechte Hand und spricht:] Dominus noster Jesus
Christus te absolvat, et ego auctoritate ipsius te absolvo ab omni vinculo
excommunicationis, [bei Priestern zusätzlich: suspensionis]
et interdicti in quantum possum et tu indiges. Deinde ego te absolvo a
peccatis tuis, in nomine [Kreuzzeichen] Patris et Filii, et
Spiritus Sancti. Amen. Passio Domini nostri Jesu Christi, merita beatae
Mariae Virginis et omnium Sanctorum, quidquid boni feceris et mali
sustinueris sint tibi in remissionem peccatorum, augmentum gratiae, et
praemium vitae aeternae. Amen.
[Der allmächtige Gott erbarme sich deiner; Er lasse dir die Sünden
nach und führe dich zum ewigen Leben. Amen. Nachlaß, Vergebung
und Verzeihung deiner Sünden schenke dir der allmächtige und
barmherzige Herr. Amen. Unser Herr Jesus Christus spreche dich los, und
ich löse dich mit Seiner Vollmacht von jeder Fessel der Ausschließung
und des Interdiktes, soweit ich es vermag und du dessen bedarfst. So
spreche ich dich los von deinen Sünden im Namen des Vaters und des
Sohnes und des Hl. Geistes. Amen. Das Leiden unsres Herrn Jesus Christus,
die Verdienste der allerseligsten Jungfrau Maria und aller Heiligen, und
alles, was du Gutes getan und Schlimmes ertragen hast, sei dir zum Nachlaß
der Sünden, zur Mehrung der Gnade und zum Lohne des ewigen Lebens.
Amen.]
Im folgenden der Beichtspiegel aus dem Schott-Messbuch. In unserer
heutigen Gesellschaft ist Unzucht gesellschaftsfähig geworden;
Pornodarsteller und Prostituierte sind gern gesehene und beliebte Personen
des öffentlichen Lebens. Somit könnte es scheinen, dass die
christliche Lehre in Bezug auf das sechste und neunte Gebot nicht mehr
zeitgemäß ist, wenn schon allein der Gebrauch von Wörtern
wie Keuschheit oder Unzucht Gelächter hervorruft, u.a. deshalb, weil
die V2-Sekte so frech für Sodomie Werbung
betreibt. Der Beichtspiegel zeigt jedoch auf, dass die Gesellschaft sich
praktisch von allen christlichen Grundsätzen getrennt hat. Von Gebet,
Ehrfurcht, Respekt, Pflichtbewußtsein, Ehrlichkeit, Anstand will
keiner mehr etwas wissen, "Fun" ist angesagt, und die
Spitzenreiterstellung hat da nun einmal die Unzucht inne.
"Tretet ein durch die enge Pforte! Denn weit ist die Pforte und
breit der Weg, der ins Verderben führt, und gar viele gehen ihn. Eng
dagegen ist die Pforte und schmal der Weg, der zum Leben führt, und
nur wenige finden ihn" (Mt 7,13f).
Die Zehn Gebote Gottes
Erstes Gebot.
Habe ich das Morgen-, Abend- und Tischgebet verrichtet? beim Gebet mich
freiwillig zerstreut? vielleicht längere Zeit gar nicht gebetet? Habe
ich freiwillig an Glaubenswahrheiten gezweifelt? Habe ich glaubenslos
geredet oder solche Reden geduldet? Habe ich glaubens- und
kirchenfeindliche Zeitungen und Schriften gelesen? verbreitet? Habe ich
mich meines Glaubens geschämt? War ich abergläubisch? Habe ich
an Gottes Barmherzigkeit gezweifelt? auf seine Barmherzigkeit gesündigt?
Habe ich gegen Gott und seine Vorsehung gemurrt? War ich in Heimsuchungen
und Widerwärtigkeiten kleinmütig? ungeduldig?
Zweites Gebot.
Habe ich den Namen Gottes oder andere heilige Namen leichtfertig
ausgesprochen? zum Fluchen mißbraucht? Habe ich über heilige
Dinge gespottet? fremden Spott schuldbar geduldet? Habe ich grundlos oder
falsch geschworen? Habe ich ein Gelübde nicht erfüllt?
Drittes Gebot.
Habe ich ohne Not an Sonn- und Feiertagen knechtliche Arbeit verrichtet?
Habe ich aus eigener Schuld die heilige Messe versäumt? Bin ich zu spät
gekommen oder zu früh fortgegangen? Habe ich die heilige Messe ohne
Andacht angehört? in der Kirche mich unehrerbietig benommen?
Viertes Gebot.
Habe ich meine Eltern, Lehrer oder Vorgesetzten verachtet? War ich
eigensinnig, lieblos, trotzig gegen sie? War ich ungehorsam gegen sie?
Habe ich die Eltern gar mißhandelt? ihnen den Tod gewünscht?
War ich gegen die geistliche oder weltliche Obrigkeit widerspenstig? Habe
ich mich gegen meine Geschwister versündigt durch Zank, Streit oder
Verführung? Habe ich für die Erziehung meiner Kinder und
Pflegebefohlenen pflichtgemäß gesorgt? auch für ihre
religiöse Erziehung? Habe ich an ihnen oder ändern Hausgenossen
Böses (unerlaubte Bekanntschaften, böse Gelegenheiten) geduldet?
Fünftes Gebot.
Habe ich ändern leiblich geschadet? sie geschlagen? im Streit
verletzt? Habe ich Zorn, Groll, Abneigung gegen andere genährt? Haß
und Rachsucht aufkommen lassen? gegen nahe Verwandte? Habe ich in
Feindschaft gelebt? Habe ich ändern Böses gewünscht? Habe
ich ändern seelisch geschadet? durch böses Beispiel, Verführung?
durch Raten, Gutheißen oder Loben des Bösen? Bin ich mit
schlechten Menschen umgegangen? Habe ich mich der Gefahr der Sünde
ausgesetzt? die nächste Gelegenheit nicht gemieden ? Habe ich mich
jetzt ganz von solcher Gefahr und Gelegenheit abgewendet?
Sechstes und neuntes Gebot.
(Merke: Nicht alles Unanständige und Unschamhafte ist auch schon
unkeusch. Sei sittsam selbst im Kleinsten, aber lerne auch unterscheiden,
in der Erforschung wie in der Anklage. Bei eigentlichen Sünden gegen
die Keuschheit achte auf die Zahl und die erschwerenden Umstände.)
Habe ich unkeusche Gedanken mit Wohlgefallen in mir unterhalten?
freiwillig durch zweckloses Nachdenken und Grübeln unkeusche
Empfindungen hervorgerufen? mit Freuden an das begangene Böse mich
erinnert? Habe ich in unkeuscher Absicht gewünscht, etwas zu sehen,
zu hören, zu tun? Habe ich Unkeusches mit Wohlgefallen geredet, angehört,
gesungen, gelesen? Habe ich gesündigt durch unkeusche Blicke
(schlechte Theater, Kino), unkeusche Berührungen (an mir oder an
jemand anderem)? Habe ich Unkeusches getan (allein oder mit ändern)
oder zugelassen? Habe ich sündhaften oder gefährlichen Umgang
gehabt? Habe ich sonst gegen die Keuschheit gesündigt? Habe ich die
Pflichten der Ehe verletzt?
Siebtes und zehntes Gebot.
Habe ich fremdes Gut entwendet oder beschädigt? Habe ich betrogen?
falsches Maß oder Gewicht gebraucht? schlechte Ware oder Arbeit
geliefert? Habe ich überfordert, unterschlagen? Habe ich die
notwendige Wiedererstattung geleistet? Habe ich das Meinige verschwendet?
Achtes Gebot.
Habe ich gelogen? in wichtigen Dingen ? zum Schaden anderer? War ich
unwahr im Benehmen und Reden? Habe ich andere beschimpft? ihnen an der
Ehre geschadet? Habe ich ohne genügenden Grund die Fehler anderer
bekanntgemacht? sie weitererzählt? Habe ich andere verleumdet?
wirkliche Fehler vergrößert? über andere lieblos geredet?
Habe ich über den Nächsten grundlos im Herzen schlecht
geurteilt? falschen Argwohn gehabt?
Die fünf Gebote der Kirche
Habe ich das Fastengebot ohne wichtigen Grund übertreten ? an
verbotenen Tagen wissentlich ohne Not Fleisch gegessen? Habe ich an Ostern
die heiligen Sakramente würdig empfangen? in der geschlossenen Zeit
verbotene Vergnügungen (Tanz) mitgemacht? Die sieben Hauptsünden
War ich stolz? eitel? gefallsüchtig? putzsüchtig? Habe ich
andere verachtet? Habe ich mein Herz sündhaft an irdische Güter
gehängt? Habe ich pflichtgemäß Almosen gegeben? War ich
neidisch? schadenfroh? War ich unmäßig im Essen oder Trinken?
War ich träge im Lernen? in der Arbeit? im Gebet?
Die Standes- und Berufspflichten
Wie habe ich meine Pflichten erfüllt als Lediger, Verheirateter,
Witwer? als Vorgesetzter, Arbeitgeber, Arbeitnehmer?
Beunruhigt mich sonst noch etwas? Welches ist meine Gewohnheitssünde
oder mein Hauptfehler?