Bevor wir zu dem Urteil des BGH Stellung beziehen, zurück zum Heise-Newsticker. Zum Programm des Heise-Verlags gehört auch die Zeitschrift c't, die bereits mehrfach bei KzM erwähnt wurde, leider nicht immer sehr positiv, s. wiederum die o.g. Nachrichten (Computermagazin c't contra katholische Kirche). Um das Maß vollzumachen, stand am 18.12.2000 im HN eine Nachricht: "'Jesus fr@gen' - Kirche im Internet", bei der als "Beispiel für kirchliche Internet-Arbeit" u.a. der "Kapuzinermönch" "Bruder Paulus" genannt wird - derselbe, den wir bereits für seine Smudo-Initiative gewürdigt hatten. Also: Wer doof ist und doof bleiben möchte, der wird für die Arbeit des Heise-Verlages dankbar sein. Wir hingegen melden erhebliche Zweifel an der Seriosität des Unternehmens an. Nun, in dem BGH-Artikel des HN ist ein Querverweis beim Namen Töbens eingefügt, allerdings nicht, wie man erwarten sollte, zur Homepage von Töben, sondern - und jetzt kommen wir zu Chatwin - zum "IDGR".
Auf unsere Strafanzeige vom 26.06.2000 gegen die Hetzpropagandistin Margret Chatwin hatten wir nach über fünf Monaten noch immer keine Mitteilung der Staatsanwaltschaft München erhalten. Die Tatsache, dass eine Zeitschrift, und wenn es auch bloß die c't ist, auf die Desinformationsarbeit Chatwins verlinkt, gab den Anlass, noch einmal in München nachzufragen. Also schrieben wir am 14.12.2000:
Meine Strafanzeige gegen Margret Chatwin vom 26. Juni 2000 wegen Verleumdung
Sehr geehrte Damen und Herren, bislang habe ich von Ihnen noch keine
Informationen über den Prozessfortgang erhalten. Mittlerweile betreibt
Chatwin Ihre antichristliche Hetzpropaganda unter der Adresse www.idgr.de,
so dass mir nun auch ihre Adresse bekannt ist:
Margret Chatwin, [etc.]
Da sich Chatwins Toben nicht mit rechtsstaatlichen Prinzipien in Einklang
bringen lässt, liegt es im öffentlichen Interesse, dass mit aller
erforderlichen Härte dagegen vorgegangen wird. Ich werde Ihre Arbeit
auf meiner Homepage KzM kommentieren. Im Herrn"
Diesem Schreiben lag der dritte Chatwin-Text
an.
Gestern erhielten wir endlich eine Antwort von der Staatsanwaltschaft
(Briefdatum: 20.12.2000; Aktenzeichen 110 Js 11325/00 jug.):
"Ihre Strafanzeige vom 26.06.2000; Ihr Schreiben vom 14.12.2000
Sehr geehrter Herr L., mit Verfügung vom 12.10.2000 habe ich Ihrer
Strafanzeige keine Folge gegeben. Offensichtlich ist die Mitteilung der
Gründe an Sie versehentlich unterblieben. Ich bitte das Versehen zu
entschuldigen. Anliegend übersende ich Ihnen eine Ausfertigung der
Einstellungsverfügung. Hochachtungsvoll Stern, Oberstaatsanwalt"
Es ist schon etwas beunruhigend, wieviele "Versehen" bei Staatsanwaltschaften
zu beklagen sind; ein ähnliches "Versehen" wurde uns ja auch im Fall
Lekaus (dazu bald mehr) angegeben. Immerhin: Stern fügt seinem
Schreiben tatsächlich eine Mitteilung an, i.e. einen Brief an uns,
der das Datum 12.10.2000 trägt. Der Wortlaut:
Nachdem das nun geklärt ist, lassen sich weitere Betrachtungen
über MC resp. das Nichtstun der Staatsanwaltschaft anstellen. Im vorigen
IDGR-Text hatten wir bereits die Thematik des "Anderl-von-Rinn-Kults" angesprochen,
der 1961 unter dem Komiker "Johannes XXIII."
für "verboten" erklärt wurde und der gem. MC-Ideologie in die
rechtsradikale Ecke eingeordnet werden muss. Wir zitieren hier einige Ausschnitte
aus dem Büchlein von H.H. Gottfried Melzer: "Das selige Kind Anreas
von Rinn. Ein wahrer Märtyrer der katholischen Kirche", Durach [Rothkranz-Verlag
"Pro fide catholica"] 1989, 18-20:
"Wer das Martyrium des seligen Andreas von Rinn als 'Ritualmordlüge'
abtun will, erhebt konsequenterweise schwerste Vorwürfe gegen eine
Anzahl von Personen, die in der Zeit vom 15. bis zum 20. Jahrhundert lebten
und bisher als ehrenhaft, ja sogar als sehr ehrenhaft, fromm und ehrwürdig
galten; und letztlich erhebt dieser einen Vorwurf gegen Gott, den Ewigen
und Allmächtigen, was einem Frevel und einer schändlichen Lästerung
gleichkommt.
Die Vorwürfe richten sich vor allem gegen folgende Personen:
Gegen den damaligen Pfarrer von Ampaß und Vorsteher des dortigen
Kanonikatshauses, Oswald Trenker, dem Rinn damals seelsorglich unterstand,
als habe er die kirchliche Un-tersuchung in höchst leichtfertiger
und unverantwortlicher Weise geführt. Dieser Pfarrer wurde später
zum Abt von Wilten gewählt, und dies nicht wegen seiner Unfähigkeit,
sondern wegen seiner Umsicht und Klugheit. Gegen die Ärzte, die den
zermarterten Leichnam des Kindes untersuchten, als hätten sie in lügnerischer
Weise Falsches zu Protokoll gegeben.
Gegen die 20 Priester, die mit dem hochwürdigen Pfarrer von Ampaß
den hl.Leib des Märtyrerkindes in feierlicher Prozession zu seiner
Begräbnisstätte in Rinn begleiteten, als hätten sie in unverständlicher
Dummheit und Naivität gehandelt.
Gegen den damaligen Richter von Sonnenburg, als habe er die Untersuchungen
im Mordfall des Kindes Andreas Oxner in höchst fahrlässiger Weise
betrieben.
Gegen die vielen Zeugen, die damals einvernommen wurden, und besonders
gegen die Mutter des Kindes, als hätten diese allesamt und in merkwürdiger
Übereinstimmung lügenhafte Aussagen gemacht.
Gegen den römisch-deutschen Kaiser Maximilian I., dem die Stadt
Innsbruck und das Land Tirol viel verdankt, als hätte er in kindischer
Einfalt gehandelt, da er den Bau der Kirche beim Judenstein beschloß
und eine große Geldsumme dafür bewilligte.
Gegen den Tiroler Landesfürsten Erzherzog Ferdinand II., der 1590
mit dem Bau der Kirche über dem Judenstein beginnen wollte, als hätte
er sich da mit einem ganz und gar unchristlichen Vorhaben befaßt.
Gegen den gelehrten und frommen Hippolyth Guarinoni, Arzt des
königlichen Damenstifts in Hall,
der viele Nachforschungen und Untersuchungen über das
Martyrium des seligen Kindes anstellte, als hätte er seine Zeit und
sein Geld sinnlos dafür verschwendet.
Gegen den landesfürstlichen Kanzler von Tirol, Graf Maximilian
von Mohr, der den Martyrumsbericht auf Grund der alten Gerichtsprotokolle
schrieb, als hätte er dieselben aus Haß gegen die Juden verfälscht.
Gegen die vielen Äbte von Wüten, die die Verehrung des seligen
Kindes tatkräftig förderten, besonders gegen den Abt Norbert
Bußjäger, der sich erfolgreich um die Seligsprechung des Märtyrerkindes
bemühte, als hätten sie allesamt eitel und gewissenlos gehandelt.
Gegen die Bischöfe von Brixen, die den öffentlichen Kult
des seligen Andreas von Rinn bestätigten, die öffentliche Aussetzung
seiner Reliquien erlaubten, den Bau der Kirche in Judenstein genehmigten,
die Geldsammlung dafür erlaubten, die vollendete Kirche konsekrierten,
und das Fest des seligen Kindes in den Diözesan-Heiligenkalender aufnahmen,
als hätten sie allesamt in unsinniger oder gar gesetzeswidriger Weise
gehandelt.
Gegen Papst Benedikt XIV., der zu den gelehrtesten Päpsten gehört,
als habe er in der damaligen Zeit der Aufklärung die Seligsprechung
des Märtyrerkindes ohne vorhergehende sorgfältige Prüfung
in leichtfertiger Weise ausgesprochen.
Und schließlich gegen Gott, den Allerhöchsten, weil er auf
die Fürbitte dieses lieben, unschuldigen Märtyrers so viele und
so große Wunder gewirkt hat, in alter und neuer Zeit, und noch fernerhin
wirken wird, als würde Er, der die ewige Wahrheit ist, dadurch ein
nicht wirkliches Martyrium für immer beglaubigen und bestätigen."
Also nach MCs Ideologie waren diese frommen und gelehrten Menschen
in Wahrheit nur (verkappte) Nazis. Na, und wie MC über Gott denkt,
gibt sie ja sehr deutlich zu erkennen, wenn sie Worte der Hl. Schrift über
die Auflehnung der Menschen gegen Gott als einen "Angriff auf alles rationale
Denken" bewertet, d.h. gem. MC ist Gott der "Oberidiot".
MCs "Informationsdienst" enthält demnach, soweit wir das untersucht
haben, Wirrwarr zur Potenz, und daher kann sie ihre Seite nicht rechtmäßig
"Informationsdienst gegen Rechtsextremismus" (IDGR) nennen. Passend wäre,
auch mit Blick auf Ihr "geschütztes Werturteil" über uns, "Wirrwarr
Chatwins" (WC), da ihre Seiten objektiv ein Sammelbecken übelsten
Unrates sind.
Wir beweisen nun noch, dass der WC den angeblich bekämpften rechtsradikalen
Kreisen Munition liefert. Der bereits vorgestellte National
Journal greift dankbar die von jüdischer Seite geschürte
Aversion gegen die Verehrung des sel. Andreas von Rinn auf. Beim NJ gibt
es z.Zt. drei Seiten, auf denen der Fall des V2-"Theologen" Robert Prantner
erwähnt wird:
1) Zitat aus der "Süddeutschen Zeitung" v. 02.01.1997, S. 13:
"Professor Robert Prantner, der an der katholischen Hochschule Heiligenkreuz
Ethik und Sozialwissenschaften lehrt, war in der vergangenen Woche 'wegen
mangelnder wissenschaftlicher Qualifikation' die Prüfungsvollmacht
entzogen worden ... Der Professor fordert angeblich das 'wehrhafte Christentum'
für die Alpenrepublik zurück. Und was dieser Begriff meint, hat
Prantner nun verdeutlicht. [...] Der Theologieprofessor Prantner: 'Es wäre
eine Verfälschung der Geschichte', behauptet er nun, 'bestimmte Ritualmorde
zu mittelalterlicher Zeit dem phantasiebestimmten Haß des Nationalsozialismus
zuzuschreiben'. Bekanntlich hätten sich die Juden nicht bloß
an Kindern, wie dem Anderl von Rinn, versündigt, sondern auch 'an
erwachsenen Menschen zu vorösterlicher Zeit'"
NJ kommentiert u.a.:
"Wann immer jüdische Verbrechen erwähnt, geschweige denn
kritisiert werden, schlägt die Machtelite zu. Einem Professor wird
die Prüfungs-Qualifikation aberkannt, weil er aufgrund historischer
Forschungen auf jüdische Verbrechen stieß. Als ob Juden keiner
Verbrechen fähig wären. Kann der Wahnsinn noch gesteigert werden?
Wenn Vorwürfe, Juden hätten Kinder rituell ermordet, vorgebracht
werden, so muß es erlaubt sein, dem nachzugehen."
2) NJ-Kommentar zu einem gekürzten Zitat aus demselben SZ-Artikel:
"Die größten Massenmörder aller Zeiten waren Juden,
nämlich bolschewistische Mordkommissare. Der israelische Professor
Shahak gibt bekannt, daß in der talmudischen Enzyklopädie stehe,
daß Juden nicht-jüdische Kinder schänden dürften und
anschließend ermorden sollten. Prof. Pranter fordert die Weltjudenheit
auf, sich für Verbrechen an Nichtjuden - hauptsächlich an Christen
- zu entschuldigen. Ein längst überfälliger Schritt ...
!?"
3) "Der Papst verharmlost den Holocaust
'Katz', alias Johannes Paul II, erfüllte den deutschen Straftatbestand
der 'Holocaust-Verharmlosung', da er weder die '6-Millionen', noch das
Wort 'Gaskammern' bei seinem Holocaust-Buß-Ritual aussprach.
Papst Johannes Paul II dürfte jüdischer Abstammung sein.
Seine früh verstorbene Mutter war eine geborene Kaczorowska. Dieser
Name ist nicht polnisch, sondern polonisiert und setzt sich aus dem typisch
jüdischen Namen 'Katz' (polonisierte Schreibweise: 'Kacz') sowie der
Ortsbezeichnung 'Orowsk' zusammen. Als Sohn einer jüdischen Mutter
gilt Karol Wojtyla nach jüdischem Gesetz als 'Volljude'. [...] 'Katz',
alias Johannes Paul II, bat das Judentum um Verzeihung. Er bat somit jene
Gruppe um Verzeihung, deren 'Heiliges Buch', der Talmud, lehrt, der christliche
Erlöser sei 'in der Hölle in kochende Exkremente versenkt'. Er
bat eine sogenannte Religionsgemeinschaft um Vergebung, deren 'Religion'
ihre Kinder dazu anhält, 'beim Passieren eines christlichen Friedhofs
die Mütter der dort Beerdigten zu verfluchen'. Er bat ein Volk um
Verzeihung, das zur selben Zeit Völkermord an den Palästinensern
verübt und Unschuldige bestialisch foltert. Er bat jene um Vergebung,
deren Organisationen (Jüdischer Weltkongreß und Zionismus) gemäß
den Torah-Treuen Juden 'den 2. Weltkrieg initiierten'. Er bat ein Volk
um Verzeihung, aus dessen Mitte die Täter des Mord-Bolschewismus hervorgingen,
die über 50 Millionen Menschen töten ließen. »Professor
Robert Prantner: Bekanntlich hätten sich die Juden nicht bloß
an Kindern, wie dem Anderl von Rinn, versündigt, sondern auch 'an
erwachsenen Menschen zu vorösterlicher Zeit'. 'Es wäre eine Verfälschung
der Geschichte', behauptet er nun, 'bestimmte Ritualmorde zu mittelalterlicher
Zeit dem phantasiebestimmten Haß des Nationalsozialismus zuzuschreiben'.«
(SZ, 02.01.1997, S. 13) Der Papst verlangte von der Judenführung keine
Reue, keine Demut für die von Professor Prantner angeklagten Ritual-Morde
(Blutopfer für Jahwe, sog. Friedensopfer???)."
Man sieht: Die antichristliche Liga nutzt die jüdisch-vatikanische Anti-Anderl-Kampagne genüsslich aus. Es ist die Pflicht des deutschen Staates, die Bürger vor solcher Agitation und Demagogie zu bewahren - aber nein, im Geiste eines "geschützten Werturteils" sollen wir brav zusehen, wie die antisemitische Agitation auf die Spitze getrieben wird. Da machen wir allerdings nicht mit.
Und der NJ verwendet auch die Propaganda von Fredrick Töben und jetzt auch das BGH-Urteil, um gegen den deutschen Staat in seiner jetzigen Form Stimmung zu machen - wobei die Ziele des NJ nachgewiesenermaßen keineswegs besser sind als die der BR Deutschland. Töben hat gut Lachen. Anscheinend Bezug nehmend auf das Urteil des BGH war bei unserem Besuch seiner Seite als Blickfang zu lesen: "New Legal interpretation - Due to Germany´s trespass on Australia´s sovereignty (finding Dr Töben guilty under German law for things he legally did in Australia, as an Australian) all German visitors to Australia will now be arrested and gaoled for having driven on the wrong side of the road whilst in Germany!" [Neue Gesetzesinterpretation - Infolge Deutschlands Überschreiten von Australiens Souveränität (Dr. Töben wird für schuldig befunden gem. deutschem Recht für etwas, was er legal in Australien als Australier getan hat) werden nun alle deutschen Besucher in Australien verhaftet und ins Gefängnis geworfen, weil sie auf der falschen Fahrbahnseite gefahren sind während ihres Aufenthaltes in Deutschland].
Die Deutschen als Weltpolizei? Da wird man wohl nicht mehr lange warten müssen, bis Parolen auftauchen, in denen die Deutschen mit Hitler-Vokabular à la "Übermenschen", "Herrenrasse" etc. belegt werden. Das nationale und internationale Unbehagen an diesem BGH-Urteil ist indes jetzt schon sehr deutlich: Die Kommentare, die wir in Gästebüchern ebenso wie in Nachrichtenmeldungen gelesen haben, gehen oft in die Richtung, dass jetzt vielleicht andere (kommunistische etc.) Länder auf die Schnapsidee kommen, sie könnten uns Deutsche in Deutschland für etwas bestrafen, was ihrem Verhaltenskodex nicht konform ist, d.h. jeder Deutsche dürfte nur noch solche Texte im Internet veröffentlichen, die in allen Ländern der Welt als unbedenklich gelten, z.B. könnten dann Islamisten ruhigen Gewissens verhängte Todesurteile vollstrecken an denjenigen, die nicht mit allem vollständig einverstanden sind, was der Koran so verbreitet. Ja, selbst eine nach allgemeiner Ansicht so unverfängliche Seite wie KzM könnte u.U. Zielscheibe von Kritik werden und der Autor "rechtskräftig verurteilt" werden. Damit dürfte es mit dem Grundrecht auf Wahrheit wohl endgültig vorbei sein, allerdings besteht ja in Deutschland ausdrücklich kein Grundrecht auf Wahrheit, und die deutschen Bürger sollten sich einmal bemühen, vom Staat die Erlaubnis zu bekommen, die Wahrheit sagen zu dürfen, bzw. den Staat dazu bewegen, dass er die Lüge verbietet.
Man könnte jetzt noch weiter meditieren, aber im Grunde schließt sich hier der Kreis: Die Aktivitäten des deutschen Staates, sofern es überhaupt welche gibt, bilden einen Faktor eines großen antichristlichen Kuddelmuddels, das zielsicher auf den Untergang von Recht und Ordnung zusteuert. In den nächsten Tagen werden wir noch zu anderen Aspekten deutscher "Rechtsstaatlichkeit" Stellung nehmen, was bei manchen gerade angesichts des bevorstehenden Weihnachtsfestes nur wenig Festtagsfreude aufkommen lassen könnte. Nun ist aber die Weihnachtsoktav quasi durchtränkt von Märtyrerblut (26.12. Stephanus, 28.12. Unschuldige Kinder, 29.12. Bischof Thomas von Canterbury), und wir erinnern nur an die Weihnachtszeit 1998, die vom beginnenden Katholiken-Prozess geprägt war.
Während die V2-Sekte mal wieder kräftig auf die Liebevolle
und Friedfertige macht, wetzt sie weiter ihre Klinge, mit der sie dem Katholizmus
den Todesstoß verpassen möchte. Nun, das ist kein Grund, am
Leben zu verzweifeln, da wir nicht den Lügen aus dem V2-Lager / Staatslager
glauben, sondern den Verheißungen Christi. Es ist wichtig, sich in
dem Gottvertrauen zu üben, gerade in unserer so furchtbar düsteren
Zeit. Wir beschließen diesen Text deshalb mit dem bekannten Gebet
"Lead, kindly light" von John Henry Newman (1801-1890; zunächst anglikanischer
Prediger, 1845 konvertiert zur katholischen Kirche, 1847 zum Priester geweiht,
1879 von Leo XIII. zum Kardinal erhoben). Das Gebet stammt noch aus seiner
anglikanischen Zeit (1833), hat aber auch im katholischen Raum viel Anerkennung
gefunden, und Newman hat es nach seiner Konversion auch nicht widerrufen.
Es besteht aus drei Strophen; die bisweilen genannte vierte Strophe stammt
nicht von Newman, sondern von E. H. Bickersteth, Jr. Zusätzlich zum
Originaltext auch die Übersetzung aus der Feder von Ida Friederike
Görres, deren Schriften wir allerdings grundsätzlich nicht zur
Lektüre empfehlen:
Lead, kindly Light, amid th’encircling gloom,
lead Thou me on!
The night is dark, and I am far from home; lead Thou me on! Keep Thou my feet; I do not ask to see The distant scene; one step enough for me. I was not ever thus, nor prayed that Thou shouldst lead me on;
So long Thy power hath blessed me, sure it will, will lead me on.
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Führ, liebes Licht, im Ring der Dunkelheit, führ du mich
an!
Die Nacht ist tief, noch ist die Heimat weit, führ du mich an! Behüte du den Fuß; der fernen Bilder Zug begehr' ich nicht zu sehn - ein Schritt ist mir genug. Ich war nicht immer so, hab nicht gewußt zu bitten: du führ
an!
So lang gesegnet hat mich deine Macht, gewiß führst du mich
weiter an,
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