Heute haben wir die Strafanzeige gegen Paul Spiegel erstattet (s. Mea Culpa?). Der Text unseres Briefes an die Staatsanwaltschaft Berlin:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen
Paul Spiegel, Präsident des
Zentralrats der Juden in Deutschland KdöR, Tucholskystr. 9, 10117
Berlin
Begründung: Wie aus mehreren Pressemeldungen öffentlich bekannt
ist, hat Paul Spiegel behauptet, die katholische Kirche habe dem Leid der
Juden während der Nazizeit "zumindest indifferent" gegenübergestanden.
Damit setzt sich Spiegel über die historischen Fakten hinweg und
betreibt zudem massive Verleumdung gegen die Kirche. Eine Strafanzeige ist
erforderlich, um endgültig Klarheit darüber zu schaffen,
inwieweit in Deutschland verleumderische Geschichtsfälschung,
speziell bzgl. der Nazizeit, strafrechtlich verfolgt oder durch die
Meinungsfreiheit geschützt wird. Ich werde weiterhin über diesen
Vorfall und seine Konsequenzen auf meiner Homepage KzM berichten.
Im Herrn
Unserem Schreiben lagen außer dem Ausdruck unseres Mea-Culpa-Textes auch noch verschiedene Pressemeldungen bei. Zudem haben wir den Beamten einen Surftipp genannt: http://www.columbia.edu/cu/augustine/arch/heroes.htm (englischer Text; lokale Kopie bei KzM). Dieser Text stammt zwar aus dem V2-Lager, enthält aber dennoch interessante Informationen.
Hier noch einige kurze Notizen zu unsere Anzeige:
1. Am 16.03.2000, d.h. vor über zwei Wochen, haben wir an die so
genannte "Deutsche Bischofskonferenz" eine e-mail geschickt:
"Der Präsident des Jüdischen Zentralrates in Deutschland,
Paul Spiegel, hat kürzlich behauptet, die "Amtskirche" hätte
der Judenverfolgung im Hitler-Deutschland "zumindest indifferent"
gegenüber gestanden. Haben Sie deswegen Strafanzeige gegen Spiegel
gestellt oder beabsichtigen Sie, dies zu tun? Ich erwarte unverzügliche
Antwort. Im Herrn"
Mit "unvezüglich" war es dann wohl nichts, und mit der
Antwort wird es sicherlich auch nichts mehr werden. Die V2-Funktionäre
und auch andere KzM-Leser erwarten von uns, dass wir ihnen immer sofort
antworten, mag ihr Anliegen auch noch so unberechtigt sein; wenn hingegen
wir - berechtigterweise - eine Reaktion von V2-Leuten verlangen, kriegen
wir meist nur das große Schweigen zu hören. Wir vermuten
jedoch, dass die V2-Funktionäre keine rechtlichen Mittel gegen die
Aussagen Spiegels einsetzen, nicht nur a) weil sie auf unsere Anfrage
nicht reagiert haben, sondern auch b) weil die V2-Sekte selbst die größte
Verleumderin der katholischen Kirche ist.
2. Vor wenigen Tagen veröffentlichte Karl Lehmann einen Text "Zum
Schweigen von Papst Pius XII." ("Glaube und Leben", April
2000). Darin schreibt er über Pius XII. u.a.:
"Spätestens im Sommer/Herbst 1942 hatte man im Vatikan (aber
auch anderswo!) wohl verlässliche Informationen über die
Vernichtungsaktionen gegen die Juden. Es fehlte nicht an Initiativen vor
allem durch die vatikanische Diplomatie. In der Weihnachtsbotschaft vom
24. Dezember 1942 und in der Ansprache an die Kardinäle vom 2. Juni
1943 nahm Pius XII. auch gegen die Judenverfolgung Stellung. Der Papst hat
nicht einfach geschwiegen. Das mutige öffentliche Eintreten der holländischen
Bischöfe für die Juden hatte im Übrigen schlimmste Folgen
(Edith Stein befand sich unter den Opfern). Aus solchen Erfahrungen rieten
die deutschen Bischöfe dem Papst von öffentlichen Protesten ab.
[...] Der Papst hatte wohl Texte für einen öffentlichen
Einspruch aufgesetzt, sie aber wieder verworfen. Das wirkliche Gewicht
solcher öffentlicher Proteste war nicht leicht abzuwägen. Als
Bischof Graf Galen aus Münster nach dem 9. November 1938 auf Bitten
der Juden bereit war, öffentlich Stellung zu beziehen, haben die
Juden ihre Bitte wieder zurückgezogen, nachdem Galen sie auf mögliche
Gefahren und Konsequenzen in Richtung eines erneuten Pogroms hingewiesen
hatte. Ähnlich war das Schweigen des Papstes zum Judenpogrom Ergebnis
einer Güterabwägung, die auf ihre Weise ethisch durchaus verständlich
gemacht werden kann, auch wenn man sie nicht teilt."
Auch wenn dieser Text Richtiges enthält, muss man ihn dennoch im
Gesamtzusammenhang mit der antikatholischen Grundhaltung der V2-Fürsten
sehen. Die erforderliche Richtigstellung z.Th. Antijudaismus bleibt aus,
damit kann Lehmanns Geschreibe auch nur wieder als Augenwischerei für
die Hardcore-Vatikanisten beurteilt werden.
3. Wir haben die Homepage der Stadt Berlin (momentan: www.berlin.de)
besucht, um die Adresse der dortigen Staatsanwaltschaft zu ermitteln.
Dabei haben wir uns verschiedene Seiten über die Justizbehörden
der Stadt durchgelesen; die Texte sind sehr kurz (ca. zwischen 100 und 600
Wörter), gut verständlich geschrieben und v.a. von markigen
Formulierungen geprägt. So heißt es z.B. im Text über die
Senatsverwaltung für Justiz:
"Die Aufgaben und Pflichten der Staatsanwaltschaft sind in einer von
den preußischen Justizministern von Savigny und Uhden im Jahre 1846
vorgelegten. Denkschrift wie folgt beschrieben: Die Staatsanwaltschaft
soll "als Wächter des Gesetzes befugt sein, bei dem Verfahren
gegen den Angeklagten von Anfang an dahin zu wirken, daß überall
dem Gesetz ein Genüge geschehe". Danach wurde festgestellt, daß
der Staatsanwalt "...ebensosehr zum Schutze des Angeklagten als zu
einem Auftreten wider ihn verpflichtet sei und daß seine Wirksamkeit
als Wächter der Gesetze nicht erst mit der Überweisung eines
Angeklagten an die Gerichte, sondern schon bei den vorhergehenden
Operationen der Polizeibehörden" beginnen. Die Strafprozeßordnung
vom 1 . Februar 1877, die - natürlich mit zahlreichen Änderungen
bis in die jüngste Zeit - heute noch gilt, trägt diesen Grundsätzen
Rechnung."
Man vergleiche dieses Ziel mit den Erfahrungen, die wir mit deutschen
Staatsanwaltschaften gemacht haben, z.B. unserer jüngsten
Verurteilung ohne Angaben von Gründen.(Schuldig
i.S.d. Anklage), wozu uns bislang noch keine neuen Informationen
vorliegen.
4. Bekanntlich wird in Deutschland die Leugnung des Holocausts
strafrechtlich verfolgt. Wer bestreitet, dass die Nazis Juden unterdrückt,
inhaftiert und ermordet haben, macht sich strafbar. Die üblicherweise
genannte Zahl der jüdischen Opfer (sechs Millionen) ist z.B. von
Johannes Rothkranz in ihrer Richtigkeit
angezweifelt worden, wofür JR u.a. jüdische Forscher zitiert,
die zwar von mehreren Hunderttausend Opfern sprechen, aber eine Zahl von
mehreren Millionen zurückweisen. Die einzelnen Aussagen von JR liegen
uns zwar vor, sind hier aber nicht von Belang. Zudem ist uns mündlich
mitgeteilt worden (ohne Gewähr), dass JR wegen dieser Aussagen von
staatlicher Seite behelligt wurde. Wie auch immer: An dieser Stelle geht
es uns nur prinzipiell darum, dass man die Massenvernichtung der Juden
durch das Hitler-Regime nicht leugnen darf. Unsere Frage, zu der wir nun
eine Stellungnahme seitens der Staatsanwaltschaft erwarten, geht dahin, ob
man die Kirche in der Weise verunglimpfen darf, wie Spiegel es getan und
auch u.W. noch nicht widerrufen hat. Darf die Verfolgung, der die Kirche
im Nazi-Terror ausgesetzt war, und dürfen die heroischen Einsätze
der Kirche für verfolgte Menschen, auch während der Nazizeit,
einfach so geleugnet werden? Darf die Kirche einfach so durch den Schmutz
gezogen werden?
Zumindest eines muss man leider feststellen: Der Staat reißt sich
wahrlich kein Bein aus, wenn es darum geht, das Ansehen der Kirche zu schützen,
s. z.B. die abgeschmetterte Strafanzeige wegen der Playstation-Werbung.
Ferner gibt es noch keine Neuigkeiten bzgl. unserer Strafanzeige gegen die
Antichristen-Seite. Der Autor schrieb kürzlich
auf seiner Homepage, dass das auflagenstarke Magazin "Stern"
(dessen Lektüre gemäß dem kirchlichen Bücherverbot
unter schwerer Sünde verboten ist, s. König
der Lügner a.E.) am 26.03.2000 einen Artikel über
Moorhuhn-Ableger, darunter auch das Antichristen-Spiel, veröffentlicht
hat. Obwohl die Staatsanwaltschaft uns bereits am 28.02.2000 den Eingang
unserer Anzeige bestätigt hat, darf das Christentum lustig weiter
verunglimpft werden. Ob ein "Antijuden-Spiel" auf einer "Antijuden-Seite"
genauso lange durchgehalten hätte? Diese Frage lässt sich natürlich
nur theoretisch beantworten, weil auch eine Verunglimpfung / Verhetzung "ad
experimentum" unter schwerer Sünde verboten ist. Wir sind aber überzeugt,
dass ein solches gottloses Unterfangen innerhalb kürzester Zeit sehr
empfindliche Strafen zur Folge gehabt hätte. Erfahrungsgemäß
jedenfalls greift der heutige deutsche Staat schnell und effektiv gegen
antijüdische Hetzpropaganda durch.
Wir werden zu gegebener Zeit auf die Sache zurückkommen.