Jeder weiß, dass der "katholische Religionsunterricht"
an deutschen Schulen ein Hochfest für den Teufel ist. Hier toben sich
Apostaten aus, indem sie die böse Saat in die Kinder einpflanzen. Was
wir ausführlich für die Bereiche Universität und Bildung
dargelegt haben, gilt auch für den Religionsunterricht. Die
Religionslehrer sind ja durch die Mühlen des V2-Studiums gegangen,
und was man ihnen an Flöhen ins Ohr gesetzt hat, das geben sie
weiter. Es ist so gut wie unmöglich, dass ein Katholik einen
Abschluss schafft in dem Fach, das - zu Unrecht und mit staatlicher
Unterstützung - "katholische Theologie" heißt:
Entweder man unterwirft sich der V2-Diktatur, oder man muss auf den
Abschluss verzichten, dadurch ist sichergestellt, dass auch in der Schule
der Tanz der Teufel betrieben wird. Und der Staat wacht ebenso wie die
V2-Sekte mit strengen Augen darüber, dass im RU nur ja nicht die
katholische Lehre verbreitet wird - das steht nämlich unter
massivster Strafe. Außer der obligatorischen Amtsenthebung ist auch
nicht sicher auszuschließen, dass Schadensersatzansprüche
geltend gemacht werden. Wer z.B. im RU sagt, dass Homosexualität eine
Todsünde ist, der sollte sich auf gewisse Konsequenzen gefasst
machen.
In unseren Texten stützen wir uns ausschließlich auf
Geschriebenes, d.h. Zitate, die wir nicht schwarz auf weiß belegen können,
verwenden wir nie als alleinige Argumente; so haben wir auch im
Zusammenhang mit den "Professoren" Borse und Höhn unsere
Erfahrungen in den "Vorlesungen" nicht als alleinige
Beweismittel angeführt (s. Faustrecht).
Anekdoten aus unserem eigenen Religionsunterricht können wir ebenso
reichlich erzählen wie Anekdoten, die uns andere über ihren
Religionsunterricht erzählt haben. Unser letzter Religionslehrer, ein
"promovierter Ordenspriester", den wir fast die gesamte
Oberstufe (Sekundarstufe II) genießen durften und der später
eine geschiedene Frau "geheiratet" hat, zeigte uns sehr eindrücklich,
was den erwartet, der sich auf die V2-Sekte einlässt: Eines schönen
Tages fassten wir uns ein Herz und wagten unserem Lehrer gegenüber
ein offenes Wort: "Ihr Unterricht ist der reinste Kindergarten."
Der Lehrer sprach darauf die inhaltsschweren Worte: "Mit dir ist es
zum Kotzen." Also: In der V2-Sekte regiert die brutalste Gewalt,
herrscht ein völliges Gossenniveau und triumphiert die endgültige
Weigerung, vernünftig vorzugehen.
Nun sind Staat und V2-Sekte dafür bekannt, unentwegt und radikal
die Geschichte zu fälschen. Kein Aufhänger ist zu billig, als
dass er nicht noch für die Geschichtsfälschung hergenommen
werden könnte, kein Widerspruch ist zu groß, als dass sich
diese Weltmeister des Widerspruchs daran stören würden,
exemplarisch erinnern wir an die Texte Passionszeit,
Kaiser und Gott und Autonome
Ideologie. Egal, wohin man blickt: Die Mächtigen erschaffen die
Illusion einer "neuen Menschheit", und die Untergebenen nehmen
dieses Illusion willig an - die Welt will betrogen werden.
Bezogen auf den RU kam die so gen. "Deutsche Bischofskonferenz"
auf die Idee, mit Hilfe einer "Studie" diejenigen zu
beschwichtigen, die in der Gefahr stehen, den Braten zu riechen und der
V2-Sekte (darunter z.B. deren "Religionslehrer") das Vertrauen
zu entziehen.
In den "Mainzer Bistumsnachrichten" Nr. 30, 13. September 2000,
steht unter der Schlagzeile: "Religionsunterricht hat erstaunlich
hohe Akzeptanz" einleitend:
"Der schulische Religionsunterricht ist sehr viel weniger
umstritten, als vielfach angenommen. Im Gegenteil: Er erfreut sich, wie
der Bischof von Mainz, Dr. Karl Lehmann, beim Religionslehrer/innen/tag
Oberhessen, am Donnerstag, 7. September, in Bad Nauheim feststellte, einer
"erstaunlich hohen Akzeptanz". Dies sei das Ergebnis der bisher
größten empirischen Untersuchung zum katholischen
Religionsunterricht in der Bundesrepublik Deutschland, die der Salzburger
Religionspädagoge Prof. Dr. Anton Bucher durchgeführt und unter
dem Titel "Religionsunterricht zwischen Lehrfach und Lebenshilfe"
als Buch veröffentlicht hat."
Der Abschnitt schließt mit den Worten:
"Zur Forderung, dass Pfarrer, Kapläne, Pastoralreferent/inn/en
und Gemeindereferent/inn/en mehr in der Schule präsent sein sollten,
erklärte Bischof Lehmann: "Die Pastoral darf den
Religionsunterricht nicht ausklammern." Er fände es auch
unsolidarisch, die Religionslehrer allein zu lassen. Er wünsche sich
auch, dass sich die Pfarrgemeinderäte mehr für die Schulen und für
den Religionsunterricht interessierten und ihre Verantwortung wahrnähmen.
Wichtig sei ihm vor allem der Kontakt zwischen Pfarrgemeinde und Schule. "Ich
würde es als schlimmen Verlust empfinden, wenn wir uns zurückzögen",
betonte er. Frau Dr. Pollak wies darauf hin, dass z.B. die
Gemeindereferent/inn/en in ihrer praxisbezogenen Ausbildung schon sehr früh
den Religionsunterricht und die Lebenswirklichkeit Schule erleben. In
ihrer Einführung zum Beginn des Tages hatte Pollak betont, dass der
Religionsunterricht immer Wissensvermittlung und Lebenshilfe zugleich sein
sollte. Sie unterstrich die zahlreichen methodischen Innovationen, die den
Religionsunterricht voran gebracht haben. Dies spiegele sich auch in den
zehn Workshops, die den Vormittag dieses Religionslehrer/innen ausfüllten
mit Themen wie "Internet im Religionsunterricht" oder "Stilleübungen".
Der Tag schloss mit einer Eucharistiefeier in St. Bonifatius, die
musikalisch von der Gruppe "Rückenwind", Band der
Gemeindereferent/inn/en, gestaltet wurde."
Staat und V2-Sekte berufen sich für ihren RU-Schwindel gerne auf Art. 7 Abs. 3 GG: "Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach." Indem Deutschland 1958 den Apostaten Roncalli zum Papst erhob und dessen Sekte zum neuen Vertragspartner des Konkordates, das er ursprünglich mit der römisch-katholischen Kirche geschlossen hatte, machte, bestehen seit diesem Zeitpunkt faktisch keinerlei vertraglichen Regelungen mehr zwischen dem deutschen Staat und der katholischen Kirche. Dabei gab es Vorboten dieses Vertragsbruchs, und ein sehr deutlicher Vorbote ist erwähnt in E. Eichmann, K. Mörsdorf, Lehrbuch des Kirchenrechts, I. Band, München (10)1959, 70 (s. für vorausgehende Zitate Schranken der Staatsgewalt). Thema ist die Gültigkeit des Reichskonkordates (RK) und seine Bedeutung für die Schulgesetzgebung:
"Durch das im niedersächsischen Schulstreit ergangene Konkordatsurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. März 1957 ist mit innerstaatlicher Wirkung die rechtliche Fortgeltung des RK anerkannt, die praktische Durchführung der Schulbestimmungen des RK aber in nebelhafte Ferne gerückt, weil nach der Meinung des Gerichts keine verfassungsrechtliche Pflicht der Länder bestehe, das RK bei ihrer Schulgesetzgebung zu beachten [FN: Das dem Konkordatsurteil zugrunde liegende Material ist abgedruckt in dem von F. Gieße und F. A. Frh. v. d. Heydte hrsg. Sammelwerk: Der Konkordatsprozeß, München 1956 ff.]. In diesem Ja und Nein zeigt sich eine innere Widersprüchlichkeit des Urteils [FN: Vgl. J. Kaiser, Die Erfüllung der völkerrechtlichen Verträge des Bundes durch die Länder, Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht 18 (1958) 526558 mit der S. 526 Anm. 3 angegebenen Literatur.]. Im Teil D der Urteilsgründe stellt das Gericht fest, daß das RK als völkerrechtlicher Vertrag gültig zustandegekommen (I, 1) und zu innerstaatlich verbindlichem Recht geworden ist (I, 2), daß es während der Zeit des nationalsozialistischen Regimes völkerrechtlich und innerstaatlich in Kraft geblieben ist (I, 3), daß es durch den Zusammenbruch der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft seine Geltung nicht verloren und diese auch nicht durch Maßnahmen der Besatzungsmächte eingebüßt hat (I, 4), daß es kraft der Identität der Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich heute noch völkerrechtlich verbindlich ist (I, 5), daß die Länder nicht hinsichtlich der Schulbestimmungen Vertragspartner geworden sind (I, 6) und daß die Schulbestimmungen des RK nicht dem Grundrecht der Gewissensfreiheit (GG Art. 4) widersprechen. Gleichwohl kommt das Gericht im Teil E seiner Urteilsbegründung zu der Auffassung, daß die Länder verfassungsrechtlich nicht verpflichtet seien, das RK bei ihrer Schulgesetzgebung zu beachten. Zu GG Art. 123 Abs. 2 wird u. a. geltend gemacht, daß diese Vorschrift nur das Fortgelten des einem völkerrechtlichen Vertrag entsprechenden Rechtes anordne, ohne den nunmehr zuständigen Gesetzgeber an der Änderung dieses Rechtes zu hindern (I, 2). Der innere Widerspruch ist offensichtlich; denn was soll die Anordnung des Fortgeltens bedeuten, wenn dadurch die Änderung des Rechtes nicht behindert wird? Selbst wenn man mit dem Gericht unterstellen wollte, daß völkerrechtliches Vertragsrecht dem GG untergeordnet sei (I, 2, b), behielte immer noch der nicht abzustreitende Kern der Vorschrift des Art. 123 Abs. 2 'bleiben in Kraft, bis' als verfassungsrechtliche Festlegung den Vorrang, und zwar als lex specialis, die ihrer Entstehungsgeschichte nach eindeutig auf die Fortgeltung des RK bezogen ist, auch den Vorrang vor den in Art. 7, 30, 70 ff. GG getroffenen Grundentscheidungen, wonach die Länder, wie das Gericht meint, zu ausschließlichen Trägern der Kulturhoheit erklärt und in der bekenntnismäßigen Gestaltung des Schulwesens nur durch Art. 7 und 141 begrenzt seien (II). In den Ausführungen über die Bundestreue (III) kommt das Gericht abschließend zu der Feststellung, daß rechtliche Folgen aus einem den Bundesstaat verpflichtenden völkerrechtlichen Vertrag für die Gliedstaaten ausschließlich nach Maßgabe des Verfassungsrechtes entstehen. Das Gericht mißachtet dabei die anerkannte Lehre, daß sich kein Staat auf seine Verfassung berufen kann, um sich der Bindungen eines gültigen völkerrechtlichen Vertrages zu entledigen, wobei es keinen Unterschied zwischen übernommenen und überkommenen Bindungen geben kann. Die von dem Gericht unterstellte 'Dreiteilung des Bundesstaates', wonach Bund und Länder gleichsam Glieder eines imaginären Gesamtstaates sind, 'denaturiert den Bundesstaat zu einem schizophrenen Partner völkerrechtlicher Verträge' [FN: J. Kaiser, Erfüllung, a. a. 0. S. 535. ], der nach innen nicht die Erfüllung der nach außen übernommenen Pflichten zu gewährleisten vermag. Das Gericht hat diese Zwiespältigkeit bewußt in Kauf genommen und den Ländern die verfassungsrechtliche Freiheit zum Konkordatsbruch eingeräumt [FN: W. Wengler, NJW 1957, S. 1421, stellt mit Recht fest, das Urteil habe 'eine verfassungsrechtlich gesicherte Freiheit zur Aufrechterhaltung der bereits vollzogenen Konkordatsbrüche und zur weiteren Nichtbeobachtung des Konkordats' angenommen.]. Es ist damit über das Verhältnis von Kirche und Staat hinaus eine ernste Lage geschaffen, weil das Vertrauen auf die Vertragstreue in seiner rechtlichen Grundlage erschüttert ist."
Damit war bereits vor Eintritt der Sedisvakanz entschieden, dass Deutschland sich durch verbindliche Normen nicht gebunden fühlt. Der Schritt zur nun herrschenden radikalen Religionsdiktatur war also weitaus kleiner, als man vielleicht vermuten könnte. Interessant ist dabei, dass dieses Urteil in die Amtszeit des ersten deutschen Bundespräsidenten, Theodor Heuss (1949-1959), fiel: Bekanntlich hat die Theodor-Heuss-Stiftung Hans Küng als idealen Europäer hingestellt, anscheinend ganz im Geiste ihres Namenspatrons.
Wir dürfen also nun unbefangen einen Blick auf diese Studie werfen,
wobei wir uns der "Skizze einiger Ergebnisse" bedienen, die von
der DB angeboten wird. Diese beginnt mit der "Problemstellung" ("LER"
ist das Religions-Ersatzfach "Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde"):
"In den letzten Jahren wurde, geschürt zumal durch die Debatte
um LER, der konfessionelle Religionsunterricht in der Bundesrepublik
kontrovers diskutiert. Dabei wurde gelegentlich behauptet, dieses Fach stoße
bei den Schülerinnen und Schülern, da diese kaum mehr religiös
sozialisiert würden, überwiegend auf Desinteresse; seine
Akzeptanz sei gering. Auch habe es seine eigentlichen religiösen
Themen weitgehend aufgegeben und sei zu einem Laberfach geworden, in dem
unverbindlich über aktuelle Gefühlslagen geredet werde, nicht
aber mehr über Gott, Jesus, christliche Ethik etc. Solche
pauschalisierenden Urteile über den Religionsunterricht speisen sich
zumeist aus singulären Erfahrungen, sei es dem selber erlebten
Religionsunterricht, der oft Jahrzehnte zurückliegt, sei es
demjenigen eigener Kinder. Um die Diskussion zu versachlichen und zu einem
einigermaßen gültigen Bild des Religionsunterrichts zu
gelangen, befragte das Institut für Religionspädagogik der
Universität Salzburg insgesamt 7239 Schüler aller Schularten,
mehr als das Sechsfache der Enquete zum Religionsunterricht, die das
demoskopische Institut Allensbach vor mehr als einem Jahrzehnt durchführte."
So, damit sind erst einmal alle Gegner des V2-RU mundtot gemacht! Wer es
noch wagt, am guten Ansehen des RU zu kratzen, der kriegt den Vorwurf der
"Pauschalierung" zu hören. Wir räumen ein, dass wir
nicht insgesamt 7239 Schüler befragt haben, aber:
1. Wir können eine ganze Menge eigener Erfahrungen vorweisen und uns
auf Aussagen anderer (Lehrer wie Schüler!) berufen. Und das
EINHELLIGE Ergebnis ist ein vernichtendes Urteil über den RU. Übrigens
muss das aus den o.g. Gründen so sein - die V2-Sekte und der Staat
lassen nichts anderes als die apostatische Phantasiewelt zu.
2. Und wenn nur EIN EINZIGES Urteil negativ ausfallen würde -
Mehrheit ist kein Garant für Wahrheit. Wenn dieses einzige Urteil
begründetermaßen negativ ausfiele, dann würde damit das
Urteil für den RU insgesamt ebenfalls nur negativ ausfallen können,
selbst wenn 99,9% vom RU aus unstatthaften Gründen begeistert wären.
Damit hat sich Buchner mit seiner tollen Studie bereits ins Aus manövriert
- von "Sachlichkeit" und erst recht von "Gültigkeit"
kann bei seiner Studie schlichtweg keine Rede mehr sein.
Gegenstand von Buchners Studie waren vier Fragen:
"Ist Religionsunterricht akzeptiert? Wie wird er eingeschätzt:
als friedlich, hilfreich, wichtig etc.? Welche Effizienz (für
Bildung, Lebenshilfe etc.) bescheinigen ihm die Schüler? Wie ausgeprägt
ist die Abmeldungsbereitschaft?"
Das objektiv restlos wertlose Mehrheitsprinzip wird also zum alleinigen
Maßstab erhoben: Wenn viele den RU als gut bewerten, dann ist er
auch gut!
Buchner sortiert die Ergebnisse nach Schulart (Grundschule,
Sekundarstufe I etc.). Als Kernaussage der Studie zitieren wir drei Sätze,
die Buchner in Bezug auf die Grundschule aufstellt:
"Die Akzeptanz des Religionsunterrichts ist unerwartet hoch; für
mehr als drei Viertel ist er ausdrücklich ein beliebtes Fach.
Religionsunterricht ist für die Befragten das drittliebste Fach: nur
Kunst und Sport wo besonders viel Aktivität möglich ist
sind noch beliebter.
Mit steigendem Alter geht die Akzeptanz des Faches deutlich zurück."
Also: Abstrakt-logisches Denken und akribische Analyse gehören möglicherweise
nur selten zu den hervorstechendsten Interessen von Grundschülern.
Fest steht, dass mit der stärkeren Ausbildung der Vernunft das
Interesse am RU abnimmt - er ist schlichtweg öde, hat
Kindergarten-Niveau, bietet keine ernstzunehmenden Inhalte. Hier kann man
sich sein "Befriedigend" dadurch sichern, dass man in allen
Stunden fehlt oder wenigstens schläft, also haben besonders schlechte
Schüler einen verlässlichen Partner im RU.
Die V2-Sekte versucht bekanntlich auf zweifache Weise, den Glauben an
Gott auszurotten, a) negativ (indem sie nicht über Gott spricht) und
b) positiv (indem sie einen falschen Glauben verbreitet). Dies findet auch
im RU seinen Niederschlag, wie Buchner als Ergebnis für die Sek I
(Unter- und Mittelstufe) angibt: "Das wichtigste Thema ist "Liebe/Partnerschaft"
(72%), dicht gefolgt von "Gott" und "Drogen"."
Buchner versteigt sich bzgl. des RU in der Sek II zu der Behauptung: "In
der Oberstufe des Gymnasiums nehmen die Abmeldungen vom
Religionsunterricht zu, wohl nicht zuletzt, weil die faktische
Wahlsituation zwischen Religionsunterricht und Philosophie bzw. Ethik den
philosophisch interessierten Schülern keine andere Möglichkeit lässt.
Der Religionsunterricht behält den Nimbus, ein lockeres, friedliches,
gerechtes Fach zu sein, in dem nun häufiger auch
philosophisch-ethische Themen diskutiert werden." Für die Themen
in der Sek II gilt: "Die häufigsten Themen sind lebenskundlicher
Art: Tod ("oft": 62%), Drogen (57%), Probleme in Schule,
Familie, Arbeitsplatz (56%); theologische Themen wie Bibel (19%) und Gott
(32%) sind vergleichsweise selten und werden auch als signifikant weniger
wichtig eingestuft (Gott 39%) als die stärker anthropologischen
Themen, speziell Drogen (76%).
Damit ist es nun amtlich: Das Urteil über den RU kann nur restlos
vernichtend ausfallen, er ist ein primitives Laberfach, bei dem die Schüler
dazu erzogen werden, den katholischen Glauben zu verachten und zu
verurteilen. Dementsprechend zieht Buchner das Fazit:
"Insgesamt: Religionsunterricht ist keine vergebliche Liebesmühe,
trotz der vielen Schwierigkeiten, die ihn behindern, sei es schulintern
(organisatorische Schwierigkeiten mit Kleingruppen), sei es schulextern (säkulares
Umfeld, lädiertes Kirchenimage). Dass auch heutige Schülern mit
Namen wie Moses, Kain, Jesus und nicht zuletzt Gott etwas anfangen können,
dass etliche der Zehn Gebote nach wie vor bekannt sind und mitunter
handlungsleitend werden, dass sie über eine Semantik verfügen,
um mit den letzten Fragen umzugehen, das ist angesichts der geringer
gewordenen religiösen Sozialisation in den Familien ein wesentliches
Verdienst der abertausend Religionslehrern, die sich in ihrem Beruf Tag für
Tag engagieren."
M.a.W. Buchner freut sich, dass der RU einen effizienten Beitrag zur
Volksverblödung leistet. Bei der Formulierung: "... dass etliche
der Zehn Gebote nach wie vor bekannt sind ..." kommt ein Minimalismus
zum Ausdruck, der schon beängstigend ist.
Buchner bringt einige Schülerzitate:
a) "Was mir am Religionsunterricht am besten gefällt"
"Wieder gemeinsam zu singen, Meditationsübungen zu machen, um
zu relaxen"
"Es ist gut, dass die Lehrer so locker sind und versuchen, einem
Reli nahe zu bringen, ohne Druck. Sie akzeptieren die Meinung der anderen."
"Ich finde es gut, dass uns Gott nähergebracht wird, und ich
finde es auch gut, im Unterricht etwas zu hören, malen oder selbst
Geschichten zu schreiben. Wenn der Unterricht abwechslungsreich gestaltet
ist, hat es mir immer Spaß gemacht und ich bin sehr gerne zur Stunde
gegangen und habe mich darauf gefreut."
b) "Was mir am Religionsunterricht nicht gefällt"
"Alte biblische Geschichten, weil ich an diese nicht glaube und
keiner beweisen kann, dass sie wahr sind. Langweilige Gespräche über
alte biblische Schriften. Zu viele Themen über Gott."
"Dass wir nicht mehr mit Gott, Bibel, Meditationen machen und dass
wir nicht beten und singen."
"Dass unser Lehrer so laut schreit. Und die Klasse so laut ist."
Nach derlei Zitaten schließt Buchner seine "Skizze": "Die
wenigen Beispiele zeigen, wie unterschiedlich Religionsunterricht von den
Schülerinnen und Schülern beurteilt wird, und wie unstatthaft es
wäre, subjektive Eindrücke zu verallgemeinern."
So lässt sich auch Lehmanns Wort vom "Kompliment für alle
Religionslehrerinnen und Religionslehrer" richtig einordnen: Der RU
ist ein effizientes Moment der deutschen Religionsdiktatur.
Ein Schwerpunktthema von KzM ist das Schattenboxen zwischen den "Konservativen"
und den "Progressiven". Dies wurde bereits im
Sedisvakanz-Text erwähnt und kam auch z.B.
in den Texten über die Nachwuchsschauspieler
oder die V2-Protestbriefe zur Sprache.
So fehlen auch im Bereich des RU nicht die "Konservativen", die
den Schülern mehr bieten wollen als Sex und Drogen und Rock´n
Roll. Eine Interessengemeinschaft dieser Art ist anscheinend der "Arbeitskreis
Theologie und Katechese". Ob es diesen Verein überhaupt noch
gibt, entzieht sich unserer Kenntnis. Im Internet haben wir nur zwei Texte
gefunden, in denen er genannt wird, und beide sind nicht brandaktuell.
Aufmerksam auf diesen Verein wurden wir durch ein Werbeblatt, etwa im DIN
A4-Format, das mit Bildern aus der Schule geschmückt ist, an der
unsere Schwester ihr Abitur gemacht hat. Da dies eine
Opus-Dei-Schule ist und da die Interessen des
ATK sich mit denen des Opus Dei durchaus vertragen, können wir nicht
sicher ausschließen, dass es dort gewisse Verbindungen gibt. Die auf
dem Zettel genannte Kölner Adresse ist offensichtlich nicht mehr
aktuell, denn lt. einer Telephonbuch-Eintrag wohnt nun eine Privatperson
dort. Möglicherweise ist der Verein nach Münster ausgewandert,
denn in einem Internet-Text wurde auf einen ATK Münster hingewiesen.
Deshalb fragten wir beim "Bistum Münster"
nach der genauen Adresse, aber dort hüllte man sich in eisiges
Schweigen.
Ob es den ATK nun noch gibt oder nicht mehr gibt, spielt hier keine Rolle: Sicher gibt es noch immer Lehrer, die vergleichbare Auffassungen vertreten wie der ATK, der auf dem Flugblatt über sich schreibt:
"Arbeitskreis Theologie und Katechese e.V. - eine Initiative der Basis
Religionsbücher und Pädagogen verfälschen den Glauben
Immer wieder wird der katholische Glaube in Theologie, Verkündigung
und Katechese verfälscht wiedergegeben. Dies gilt vor allem für
die katholische Glaubens- und Morallehre. Die Lehrmittel für den
Religionsunterricht und die Gemeindekatechese enthalten häufig mehr
Ideologisches als Religiöses. Die Inhalte der Aus- und Fortbildung
unserer Seelsorger und Religionslehrer orientieren sich an einer Vielzahl
wissenschaftlicher und pädagogischer Modelle und Methoden, doch kaum
noch an der tatsächlichen katholischen Lehre.
Klagen allein hilft nicht
Wir wollten etwas hiergegen tun. Und so fand sich im November 1989
erstmalig ein Kreis von Religionslehrern und Eltern, Theologen, Studenten
und Schülern zusammen, aus dem sehr bald der Arbeitskreis Theologie
und Katechese ATK hervorging. Also eine echte Basisinitiative, die heute
als eingetragener gemeinnütziger Verein arbeitet.
Der ATK setzt sich ein
für eine klare Orientierung des Religionsunterrichts und der
universitären Ausbildung an der authentischen katholischen Lehre und
den Aussagen des Lehramtes, einschließlich des II. Vatikanums und
der Liturgiereform.
für eine entsprechende Revision der Lehrpläne und Curricula und für die Zurücknahme ungerechtfertigter Lehrmittel-Zulassungen durch die Bischöfliche(n) Lehrbuchkommission(en).
für die Unterstützung der Pädagogen, die sich gemäß ihrem Lehrauftrag um die Vermittlung des authentischen katholischen Glaubens bemühen, und für die Förderung der Religionsbücher, die in zeitgemäßer Methodik und Didaktik die katholische Glaubenslehre lehren.
Wenn Sie mitarbeiten möchten, wenden Sie sich an uns
Sie haben viele Möglichkeiten, unsere Arbeit zu unterstützen.
So bitten wir die Sie, die Eltern, uns ihre Erfahrungen mit dem
Religionsunterricht ihrer Kinder mitzuteilen. Die Lehrer bitten wir um
ihren Beitrag zur (Neu-)Orientierung des Religionsunterrichts in ihren
Schulen. Und alle Leser möchten wir herzlich darum bitten, Kontakt
mit uns aufzunehmen, konkret mitzuarbeiten und, falls Sie nicht persönlich
unmittelbar betroffen sind, diesen Aufruf weiterzureichen!"
Der ATK ist also ein überzeugter Mitläufer des weithin beliebten toten Rennens, das als Ziel hat, die V2-Sekte weiterhin als "römisch-katholische Kirche" zu verkaufen. Er nennt die Wurzel des Übels nicht beim Namen, versteckt sich hinter Alibi-Kritiken an "Religionsbücher und Pädagogen", statt deren eigentliche Urheber zu kritisieren, i.e. die so gen. "Bischöfe", an erster Stelle den so gen. "Papst". Mit dem Bekenntnis zu Vatikanum 2 und dessen Folgen wie der "Liturgiereform" hält er unverbrüchlich an der Wurzel des Übels fest.
Wie alles in der V2-Sekte, so wird auch der RU immer dreistere Wege im Kampf gegen Gott beschreiten. Wir raten jedem, sich aus diesem Haufen zu verabschieden und sich zur römisch-katholischen Kirche zu bekehren.