Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich
Strafanzeige
gegen
Blumenröhr, Knauber, Krohn, Gerber, Nonnenkamp - Mitglieder des
Kollegiums am Karlrsuher Bundesgerichtshof
wegen
Kompetenzüberschreitung und Betrugs.
Begründung:
Unter dem Aktenzeichen XII ZR 51/92 haben die Beklagten einer
international
tätigen antichristlichen Sekte das Recht zugesprochen, als
römisch-katholische
Kirche aufzutreten, gleichzeitig aber allen anderen Gruppen (darunter
logischerweise
auch der römisch-katholische Kirche) dieses Recht abgesprochen.
Der
Tatbestand der Kompetenzüberschreitung ist erfüllt, weil sich
die Richter anmaßten, darüber zu entscheiden, ob die Kirche
sich "katholisch" nennen darf oder nicht - daß die wahre Kirche
Christi
katholisch ist, gehört zur unfehlbaren Lehre der Kirche und bleibt
dem staatlichen Zugriff absolut entzogen.
Der Tatbestand des Betrugs ist in mehrfacher Hinsicht erfüllt,
z.B. mit den Irrlehren:
- der Staat könne über kirchliche Dogmen entscheiden,
- eine notorisch antichristliche Sekte sei die katholische Kirche,
- die katholische Kirche sei nicht die katholische Kirche.
Die Richtigkeit meiner Aussagen ist absolut unwiderlegt. Die
Strafanzeige
zielt auch nur auf die rein staatlichen Aspekte der durch die Beklagten
begangenen Todsünden ab.
Öffentliches Interesse ist gegeben, weil der Begriff "katholisch"
durch einen sehr großen Teil der Bevölkerung verwendet wird
und der Staat die rechtmäßige Verwendung dieses Begriffs
schützen
muß.
Für weitere Informationen verweise ich auf meine Homepage; der
Einfachheit halber erhalten Sie anliegend Ausdrucke der dort
publizierten
Dokumente:
lexikon.htm, schranke.htm, apostat.htm, kathol.htm, marter.htm.
Im Herrn
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich
Strafanzeige
gegen
Pilger, Schwill, Ink - Mitglieder des Kollegiums am Bonner Landgericht
wegen
Kompetenzüberschreitung und Betrugs.
Begründung:
Unter dem Aktenzeichen 7 O 154/99 haben die Beklagten auf Antrieb einer
international tätigen antichristlichen Sekte einen Prozeß
gegen
die römisch-katholische Kirche geführt. Bereits die
Prozeßeröffnung
war den Richtern verboten, weil der Staat der Kirche keine Auflagen
über
kirchliche Interna machen kann. Der Tatbestand der
Kompetenzüberschreitung
ist erfüllt, weil sich die Richter anmaßten, darüber zu
prozessieren, ob die Kirche sich "katholisch" nennen darf oder nicht -
daß die wahre Kirche Christi katholisch ist, gehört zur
unfehlbaren
Lehre der Kirche und bleibt dem staatlichen Zugriff absolut entzogen.
Der Tatbestand des Betrugs ist in mehrfacher Hinsicht erfüllt,
z.B. mit den Irrlehren:
- der Staat könne über kirchliche Dogmen entscheiden,
- eine notorisch antichristliche Sekte sei die katholische Kirche,
- die katholische Kirche sei nicht die katholische Kirche.
Die Richtigkeit meiner Aussagen ist absolut unwiderlegt. Die
Strafanzeige
zielt auch nur auf die rein staatlichen Aspekte der durch die Beklagten
begangenen Todsünden ab.
Öffentliches Interesse ist gegeben, weil der Begriff "katholisch"
durch einen sehr großen Teil der Bevölkerung verwendet wird
und der Staat die rechtmäßige Verwendung dieses Begriffs
schützen
muß.
Für weitere Informationen verweise ich auf meine Homepage; der
Einfachheit halber erhalten Sie anliegend Ausdrucke der dort
publizierten
Dokumente:
kathol.htm, trick.htm, lexikon.htm, pfingsten.htm, schranke.htm,
apostat.htm.
Im Herrn
Zu gegebener Zeit werden wir auf die Angelegenheit zurückkommen; falls jemand den Begriff "notorisch" nicht kennt: "1. offenkundig, allbekannt. 2. berüchtigt, gewohnheitsmäßig" (lt. Duden Bd. 5, Fremdwörterbuch, Mannheim (4)1982, 530).