Schreiben an Staatsanwälte

- Strafanzeige gegen Richter des Bundesgerichtshof und des Landgericht Bonn -
(Kirche zum Mitreden, 05.07.1999)
Kirch BGH aktenzeichen bei G.
Zur Information unserer Leser veröffentlichen wir im folgenden zwei Schreiben, die wir heute abgeschickt haben:


Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Akademiestr. 6
76133 Karlsruhe
 

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich
Strafanzeige
gegen
Blumenröhr, Knauber, Krohn, Gerber, Nonnenkamp - Mitglieder des Kollegiums am Karlrsuher Bundesgerichtshof
wegen
Kompetenzüberschreitung und Betrugs.

Begründung:
Unter dem Aktenzeichen XII ZR 51/92 haben die Beklagten einer international tätigen antichristlichen Sekte das Recht zugesprochen, als römisch-katholische Kirche aufzutreten, gleichzeitig aber allen anderen Gruppen (darunter logischerweise auch der römisch-katholische Kirche) dieses Recht abgesprochen. Der Tatbestand der Kompetenzüberschreitung ist erfüllt, weil sich die Richter anmaßten, darüber zu entscheiden, ob die Kirche sich "katholisch" nennen darf oder nicht - daß die wahre Kirche Christi katholisch ist, gehört zur unfehlbaren Lehre der Kirche und bleibt dem staatlichen Zugriff absolut entzogen.
Der Tatbestand des Betrugs ist in mehrfacher Hinsicht erfüllt, z.B. mit den Irrlehren:
- der Staat könne über kirchliche Dogmen entscheiden,
- eine notorisch antichristliche Sekte sei die katholische Kirche,
- die katholische Kirche sei nicht die katholische Kirche.

Die Richtigkeit meiner Aussagen ist absolut unwiderlegt. Die Strafanzeige zielt auch nur auf die rein staatlichen Aspekte der durch die Beklagten begangenen Todsünden ab.
Öffentliches Interesse ist gegeben, weil der Begriff "katholisch" durch einen sehr großen Teil der Bevölkerung verwendet wird und der Staat die rechtmäßige Verwendung dieses Begriffs schützen muß.
Für weitere Informationen verweise ich auf meine Homepage; der Einfachheit halber erhalten Sie anliegend Ausdrucke der dort publizierten Dokumente:
lexikon.htm, schranke.htm, apostat.htm, kathol.htm, marter.htm.
Im Herrn



Staatsanwaltschaft
Herbert-Rabius-Str. 3-5
53225 Bonn
 

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich
Strafanzeige
gegen
Pilger, Schwill, Ink - Mitglieder des Kollegiums am Bonner Landgericht
wegen
Kompetenzüberschreitung und Betrugs.

Begründung:
Unter dem Aktenzeichen 7 O 154/99 haben die Beklagten auf Antrieb einer international tätigen antichristlichen Sekte einen Prozeß gegen die römisch-katholische Kirche geführt. Bereits die Prozeßeröffnung war den Richtern verboten, weil der Staat der Kirche keine Auflagen über kirchliche Interna machen kann. Der Tatbestand der Kompetenzüberschreitung ist erfüllt, weil sich die Richter anmaßten, darüber zu prozessieren, ob die Kirche sich "katholisch" nennen darf oder nicht - daß die wahre Kirche Christi katholisch ist, gehört zur unfehlbaren Lehre der Kirche und bleibt dem staatlichen Zugriff absolut entzogen.
Der Tatbestand des Betrugs ist in mehrfacher Hinsicht erfüllt, z.B. mit den Irrlehren:
- der Staat könne über kirchliche Dogmen entscheiden,
- eine notorisch antichristliche Sekte sei die katholische Kirche,
- die katholische Kirche sei nicht die katholische Kirche.

Die Richtigkeit meiner Aussagen ist absolut unwiderlegt. Die Strafanzeige zielt auch nur auf die rein staatlichen Aspekte der durch die Beklagten begangenen Todsünden ab.
Öffentliches Interesse ist gegeben, weil der Begriff "katholisch" durch einen sehr großen Teil der Bevölkerung verwendet wird und der Staat die rechtmäßige Verwendung dieses Begriffs schützen muß.
Für weitere Informationen verweise ich auf meine Homepage; der Einfachheit halber erhalten Sie anliegend Ausdrucke der dort publizierten Dokumente:
kathol.htm, trick.htm, lexikon.htm, pfingsten.htm, schranke.htm, apostat.htm.
Im Herrn


Zu gegebener Zeit werden wir auf die Angelegenheit zurückkommen; falls jemand den Begriff "notorisch" nicht kennt: "1. offenkundig, allbekannt. 2. berüchtigt, gewohnheitsmäßig" (lt. Duden Bd. 5, Fremdwörterbuch, Mannheim (4)1982, 530).

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