Neue Strafanzeigen

- Beleidigung und Volksverhetzung / Holocaust-Opferzahl -
(Kirche zum Mitreden, 13.11.2001)
Heute (13.10.2001) haben wir zwei Schreiben abgeschickt:

1) Fax: Beleidigung und Volksverhetzung
Polizeirevier Radeberg, Dresdener Str.8, 01454 Radeberg, Fax. 03528 4384380 (nach telephonischer Auskunft durch die Polizei; bei radeberg.de steht fälschlicherweise 4384228):


Mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständige Staatsanwaltschaft
Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Rechtsassessor Sven Stemmildt, Teichstrasse 2a, D-01458 Ottendorf-Okrilla, wegen Beleidigung und Volksverhetzung.
Der Angeklagte betreibt unter der Adresse http://home.t-online.de/home/RA.Stemmildt eine private Homepage; in seinem Angebot sind auch "Die religiösen Seiten" (http://home.t-online.de/home/RA.Stemmildt/reli.htm), wo unter "Kurioses (ohne irgendjemand zu nahe treten zu wollen)" auch meine Homepage KzM aufgeführt ist. Der Angeklagte schreibt:
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"Kirche zum Mitreden - nach eigener Darstellung: "Infos für den christlichen Dialog; ökumenisch orientierte Seite, die den zwanglosen und angstfreien Gedankenaustausch kritischer Christen und Nichtchristen unterstützt und engagiert gegenblinden Dogmatismus und gegen kalte Gerechtigkeit Widerstand leistet. "Tatsächlich die Seite eines (angeblichen?) Priesters, der der Meinung ist, daß das 2. Vatikanische Konzil übelstes Ketzerwerk ist und daß seit Pius XII. der päpstliche Stuhl unbesetzt sei, weil alle Päpste seitdem als Ketzer nicht wirksam gewählt worden seien. Auf seinem Kreuzzug überzieht er so ziemlich jeden, der ihm begegnet, mit Strafanzeigen - und natürlich auch die armen Staatsanwälte und Richter, die sich mit dem Blödsinn zu befassen haben. Seine verschiedenen Schreiben stellt er regelmäßig ins Netz. Für den Liebhaber eines ordentlichen Querulantenwahns ein Schmankerl!"
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1. Mich als "(angeblichen?) Priester" zu bezeichnen, erfüllt bereits den Tatbestand der sehr schweren Diffamierung, denn bzgl. der Gültigkeit meiner Priesterweihe besteht keinerlei berechtigter Zweifel; vielmehr wurde die Gültigkeit meiner Weihe sowohl von der katholischen Kirche als auch von der V2-Sekte ausdrücklich anerkannt.
2. Der Angeklagte stellt es so dar, als wären die Staatsanwälte und Richter quasi Opfer, obwohl sie bekanntlich die Täter sind: Indem sie Aktionen zur Ausrottung der katholischen Kirche unternehmen, machen sie sich des Völkermordes schuldig; z.B. hat sich momentan die Staatsanwaltschaft Essen deswegen zu verantworten. Wenn die Justiz der Kritik auf meiner Homepage entgehen will, braucht sie nur entweder Argumente zu nennen oder aber etwaigen Anzeigen keine Folge zu geben. Wenn sie aber bewusst argumentationslos die katholische Kirche ausrottet, sehe ich keine Veranlassung, das zu tolerieren oder gar gutzuheißen.
3. Der Angeklagte bezeichnet meine Texte als "Blödsinn", wobei er auf jede Begründung und sogar auf jeden Querverweis, der als Beleg dienen könnte, verzichtet - offensichtlich deswegen, weil dies nur eine Beleidigung ist.
4. Die Behauptung, meine Seite sei ein "Schmankerl" für "Liebhaber eines ordentlichen Querulantenwahns", ist zunächst eine sehr schwere Beleidigung gegen mich. außderdem genießt meine Homepgage im katholischen Raum ein sehr gutes Ansehen; insofern betreibt der Angeklagte kollektive Hetze gegen alle Katholiken, die er als "Liebhaber eines ordentlichen Querulantenwahns" verurteilt.
Ich werde über diesen Vorgang auf meiner Homepage KzM berichten.

2) Post: Holocaust-Opferzahl
Staatsanwaltschaft Erfurt, Augsburger Str. 10, 99091 Erfurt, Fax: 03 61 / 3 77 64 00 (lt. erfurt.de; das Schreiben wurde per Post abgeschickt, weil die Faxnummern (inkl. Außenstelle) ständig besetzt waren und sich am Telephon keiner gemeldet hat):


Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen den ermittelnden Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren gegen Paul Latussek wegen angeblicher Volksverhetzung.
Tatvorwurf: Rechtsbeugung

In dem o.g. Ermittlungsverfahren geht es um die Aussage Latusseks:
"In Auschwitz gab es keine sechs Millionen Opfer, sondern - wie ich in Polen erfahren habe - sind 930 000 nachgewiesen".

Bevor die Staatsanwaltschaft überhaupt ermitteln darf, muss der Anfangsverdacht begründet sein, cf. § 152 Abs. 2 StPO. Konkret bedeutet dies, dass eine gesetzliche Bestimmung, eine Anzahl von sechs Millionen Ausschwitz-Opfern zu bekennen, beigebracht werden könnte.
Dies ist anscheinend nicht der Fall.

Wie ich aus meinem Schriftwechsel mit dem Verfassungsschutz weiß, besteht anscheinend keine Pflicht, sechs Millionen Ausschwitz-Opfern zu bekennen. Ich hatte den Verfassungsschutz ganz ausdrücklich gefragt, ob diese Pflicht besteht, und der Verfassungsschutz hat keine Zahl genannt.
S. dazu die Meldung "Zahl der Holocaust-Opfer anscheinend nicht definitiv entschieden" in den KzM-Nachrichten vom 12.09.2000 (n_000912.htm); ferner meine Anmerkungen zur Intiative "Gesicht zeigen" vom 21.05.2001 (gesicht.htm). Obwohl meine Texte schon seit Monaten veröffentlicht sind und meine Homepage KzM bekanntermaßen auch von staatlichen Stellen besucht wird, ist nie auch nur ein Hauch einer Kritik an meinen Ausführungen zur Opferzahl geäußert worden.

Wenn der ermittelnden Staatsanwalt meint, gegen Latussek ermitteln zu dürfen, so fordere ich eine Darlegung, womit der Staatsanwalt dies begründet.
Da eine Begründung anscheinend unmöglich ist, ist der Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllt. Außerdem schafft der Staatsanwalt eine Situation der absoluten Rechtsunsicherheit, die nach der Veröffentlichung von jüdischen Studien wie "The Holocaust Industry" (London 2000) von Norman Finkelstein besonders beklemmend wirkt:
"Not only does the '6 Million' figure become more untenable but the numbers of the Holocaust industry are rapidly approaching those of Holocaust deniers" (p. 127).
Im Interesse der öffentlichen Sicherheit ist eine sorgfältige Untersuchung des Falles dringend notwendig.
Ich werde über diesen Vorgang auf meiner Homepage KzM berichten.


Zu gegebener Zeit werden wir darauf zurückkommen.

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