Der illusorische Einspruch des Norbert Blüm
- Pressemeldung: Zum Buch von Norbert Blüm: "Einspruch! Wider
die Willkür an deutschen Gerichten. Eine Polemik", Westend
Verlag Frankfurt 2014 -
(Kirche zum Mitreden, 01.10.2014)
Der Kinderbuchautor und Kabarettist Norbert Blüm hat kürzlich ein
Buch veröffentlicht: "Einspruch! Wider die Willkür an deutschen
Gerichten. Eine Polemik", Westend Verlag Frankfurt 2014. Nun,
Fallbeispiele für Justizunrecht muss man heute nicht mehr finden,
sondern kann sich nicht vor ihnen retten, s. justizkacke.de etc.
Auch Blüms Bezeichnung für die BRD-Justiz als "System der Willkür
und Arroganz" ist nicht sonderlich innovativ angesichts üblicher
Begriffe wie "Saustall Justiz", "Rechtsbruchbude",
"Rechtsbeugermafia" etc. Wozu also überhaupt so ein Buch, außer zum
Geldverdienen für den Autor?
1. Ganz allgemein wird zum bestehenden Justiz-Unrecht nur viel heiße
Luft aufgewirbelt mit der Quintessenz: Ich bin nur ein
Ex-Arbeitsminister, und das Buch ist nur eine "Polemik", geschrieben
nur von einem Nicht-Fachmann. Kurzum: Etwa so wertvoll wie ein
Witzebuch von Willy Millowitsch, aber noch weitaus abstoßender. Denn
alle aktuellen oder potentiellen Justizopfer bekommen hier noch
einmal klipp und klar vorgesetzt, dass a) bekanntermaßen schlimmstes
Unrecht besteht und b) nichts daran geändert wird, jedenfalls nicht
zum besseren.
2. Objektiv ungleich viel wichtiger ganz konkret in Sachen Blüm ist
aber seine Zugehörigkeit zur und Aktivität für die Gruppe des sog.
"Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2). Zur Erinnerung: Das
Bundesverfassungsgericht hatte am 12.10.1983 unanfechtbar bestätigt,
dass die V2-Gruppe von Häretikern geleitet wird. Die Vorgeschichte:
Das Landgericht Hanau/Main hatte bereits am 11.12.1979 (Az. 2 S
231/79) festgestellt, dass der "Fundamentaltheologe Prof. Dr. Peter
Knauer SJ" der "Katholischen Hochschule St. Georgen" Frankfurt a)
ein offenkundiger Häretiker und dementsprechend absolut zwangsläufig
b) kein Mitglied der katholischen Kirche, sondern eben ein
Nichtkatholik ist. O-Ton LG Hanau: "Nach dem geltenden Kirchenrecht
wird mithin an der Hochschule St. Georgen keine katholische
Theologie mehr gelehrt." Der damalige "Bischof des Bistums Limburg"
Wilhelm Kempf widersprach - n.b. aus gegebener Unmöglichkeit - mit
keiner Silbe dem Häresievorwurf, sondern erklärte stattdessen
öffentlich: »An der Hochschule St. Georgen lehrt niemand Theologie,
der dazu nicht das "nihil obstat" seitens der zuständigen römischen
Kongregation und die "missio canonica" des Jesuitengenerals hat.«
Also: Jedes Kind muss schon durch den Katechismus wissen - und die
Gerichte wissen es ja nachweislich ihrer ureigensten Urteile
höchstselbst vollkommen klar, dass Häretiker keine Katholiken sind.
Ergo: Es ist eine gerichtsnotorische endgültig bewiesene und
endgültig rechtskräftige, niemals widerlegte sondern nur - ggf. ex
silentio - immer wieder bestätigte Tatsache, dass die V2-Gruppe eine
Gruppe von Nicht-Katholiken ist. Und im vollen Bewusstsein all
dieser Tatsachen führt die BRD, u.z. sowohl die Justiz als auch
"katholische Politiker" wie Norbert Blüm, einen ruinösen
Vernichtungskrieg gegen Katholiken: Mit drakonischen Strafen werden
die Bürger gezwungen, der unanfechtbar nichtkatholischen V2-Gruppe
den Titel "römisch-katholische Kirche" zuzubilligen. Hier müsste
Blüm kehren!
Fazit: Norbert Blüm hat mit seinem jetzigen "Einspruch" vielleicht
manchen Menschen Hoffnung gegeben, ähnlich wie damals mit seiner
nachdrücklichen Versicherung: "Die Renten sind gesichert." Wer
glaubt, dank Blüms "Einspruch" könnte sich nun endlich etwas am
"System der Willkür und Arroganz" bessern, huldigt einer Illusion.
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