Vorermittlungsverfahren Rolf Hermann
Lingen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern
- Mitteilung von Staatsanwaltschaft Memmingen -
(Kirche zum Mitreden, 13.04.2010)
Staatsanwaltschaft Memmingen, Hallhof 1 + 4, 87700 Memmingen
Herrn
Pater Rolf Hermann Lingen
Frau Oberstaatsanwältin Thanner
Telefon: 08331 105312
Telefax: 08331/105-322
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Akten - / Geschäftszeichen
220 AR 206/10
alt Datum 09.04.2010
Vorermittlungsverfahren Rolf Hermann Lingen
wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern
Sehr geehrter Herr Pater Lingen,
in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom
23.03.2010 folgende Entscheidung getroffen:
Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird gemäß
§ 152 Abs. 2 StPO abgesehen.
Gründe
Gemäß § 152 Abs. 2 StPO ist ein Ermittlungsverfahren
wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn
hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.
Diese müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als
möglich erscheinen lassen, dass eine verfolgbare Straftat
vorliegt.
Das Schreiben des Anzeigeerstatters enthält keine Hinweise auf
konkrete verfolgbare Straftaten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Thanner Oberstaatsanwältin
Diese Mitteilung wurde elektronisch erstellt und enthält
deshalb keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten
wird.
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