Vorermittlungsverfahren Rolf Hermann Lingen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

- Mitteilung von Staatsanwaltschaft Memmingen -
(Kirche zum Mitreden, 13.04.2010)
Staatsanwaltschaft Memmingen, Hallhof 1 + 4, 87700 Memmingen

Herrn
Pater Rolf Hermann Lingen

Frau Oberstaatsanwältin Thanner
Telefon: 08331 105312
Telefax: 08331/105-322
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Akten - / Geschäftszeichen
220 AR 206/10
alt Datum 09.04.2010

Vorermittlungsverfahren Rolf Hermann Lingen
wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

Sehr geehrter Herr Pater Lingen,
in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 23.03.2010 folgende Entscheidung getroffen:
Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird gemäß § 152 Abs. 2 StPO abgesehen.
Gründe
Gemäß § 152 Abs. 2 StPO ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt.
Das Schreiben des Anzeigeerstatters enthält keine Hinweise auf konkrete verfolgbare Straftaten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Thanner Oberstaatsanwältin

Diese Mitteilung wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird.

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