eBay zwingt seine Verkäufer
nicht zum Betrug
- Pressemitteilung: Versandkosten trotz ausdrücklich
"kostenlosem Versands" bei eBay -
(Kirche zum Mitreden, 26.01.2010)
"Bei einer Werbung für Waren in Preisvergleichslisten einer
Preissuchmaschine dürfen die zum Kaufpreis hinzukommenden
Versandkosten nicht erst auf der eigenen Internetseite des Werbenden
genannt werden, die mit dem Anklicken der Warenabbildung oder des
Produktnamens erreicht werden kann." Dies steht als Leitsatz in
einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des
Bundesgerichtshofs (I ZR 140/07, 16.07.2009). Der BGH nimmt darin
Bezug auf die Grundsätze der Preiswahrheit und Preisklarheit.
Bereits am 09.11.2009 schrieb Prof. Dr. Thomas Hoeren, Lehrstuhl
für Informationsrecht und Rechtsinformatik in Münster und
Richter am OLG Düsseldorf, im beck-blog eine Kolumne: "Ebay
zwingt seine Verkäufer zum Betrug". Gegenstand der
Hoeren-Kolumne war die vor einigen Monaten eingeführte
eBay-Geschäftsbedingung, dass eBay-Verkäufer bestimmte
Waren, z.B. Computerspiele, kostenlos verschicken müssen. Bei
einem eBay-Kauf seitens Hoeren forderte der Verkäufer trotzdem
Versandkosten von Hoeren; Begründung: Beim Anbieten stellt eBay
die Versandkosten automatisch auf Null, was der Anbieter nicht
ändern kann, obwohl er doch Versandkosten berechnen
möchte; diese werden dann eben in der Artikelbeschreibung
genannt und vom Käufer eingefordert.
Hoeren hat damit Recht, dass diese Vorgehensweise des
Verkäufers Betrug ist.
Hoeren hat allerdings nicht damit Recht, dass eBay zum Betrug
zwingt. Niemand ist gezwungen, bei eBay zu verkaufen, schon
angesichts der ganzen anderen Verkaufs- und
Auktionsmöglichkeiten, online und offline. Aber selbst wenn es
denn eBay sein "muss": Man kann seinen Artikel auch unter der
Bedingung "nur Abholung" zum genannten (Mindest-) Preis anbieten; in
dem Fall kann man dem Interessenten auch mitteilen, dass gegen
Aufpreis ein Versand trotzdem möglich ist. Und man kann auch
den Anfangspreis direkt um die Versandkosten erhöhen.
Letztlich jedenfalls gilt: Wer nicht bereit ist, entsprechend den
von eBay aufgestellten Geschäftsbedingungen zu handeln, darf
dort eben nicht anbieten.
Allerdings verteidigen manche diesen klaren Betrug, und noch immer
findet man gelegentlich in Artikelbeschreibungen eine Angabe zu
Versandkosten - trotz ausdrücklich "kostenlosen Versands".
Damit wird n.b. die Preissuche bei Artikelsortierung nach "Preis +
Versand" verfälscht. Wer diesen Versandkosten-Betrug bei eBay
gutheißt oder gar selbst betreibt, handelt nicht nur
unmoralisch, sondern sollte auch berücksichtigen, was der BGH
zu Preiswahrheit und Preisklarheit geäußert hat. Und wer
möchte eigentlich wirklich, dass Preissuchmaschinen - um die
Versandkosten - verfälschte Ergebnisse liefern?
Die Ausführungen des Rechtswissenschaftlers und Richters Prof.
Dr. Thomas Hoeren vom angeblichen "Zwang zum Betrug" geben also
durchaus zu denken - allerdings hinsichtlich der Qualität von
Rechtswissenschaft und Rechtsprechung in Deutschland.
Abschließend: Wie soll man solchem eBay-Betrug beikommen?
Solange solche Fälle nicht in wirklich abschreckender Form
bestraft werden, wird der Betrug vermutlich weiterhin hemmungslos
betrieben. Immerhin kann man eBay kontaktieren: Auf der Artikelseite
gibt es immer einen Link "Angebot melden". Wenn viele diese
Möglichkeit konsequent nutzen, wird eBay vielleicht konsequent
gegen diesen Betrug vorgehen.
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