Nach der "Sommerpause" - Editorial zu Ausgabe 15/98

(Kirche zum Mitreden, 25.07.1998)
Die außerordentlich lange Pause von KzM hatte zwei Gründe: zunächst war tatsächlich eine Pause von drei Wochen vorgesehen, in der wichtige Arbeiten erledigt werden mußten; die Korrespondenz wurde jedoch uneingeschränkt fortgesetzt, und die Artikel der nächsten Ausgabe wurden bereits begonnen, wenngleich nur extensiv bearbeitet. Kurz vor der geplanten Wiederaufnahme der regulären Arbeit an KzM versagte das Mainboard seinen Dienst, und es dauerte weitere drei Wochen, bis ein Ersatz geschaffen wurde. Dann kam aber die ganze Nacharbeit hinzu für die Zeit, in der keine Korrespondenz und keine redaktionelle Tätigkeit möglich gewesen war.
Jetzt, fast sieben Wochen nach der letzten Ausgabe, dürfte der üblichen Aktualisierung alle ein bis zwei Wochen aber nichts mehr im Wege stehen.

Hier einige Informationen zum Stand der Dinge:

Durch zwei momentan laufende zivile Gerichtsprozesse kommen zeitliche, aber v.a. finanzielle Belastungen auf uns zu. Angesichts der horrenden Gerichtskosten bleibt nur zu hoffen, daß keine weiteren Prozesse ins Haus stehen, denn sonst müßten wir tatsächlich KzM komplett einstellen. Der Mensch lebt zwar nicht von Brot allein, aber eben auch von Brot. Gerichtskosten sind üblicherweise sogar dann nicht zu vermeiden, wenn man selbst unschuldig ist; zudem setzen deutsche Gerichte gegen Katholiken bisweilen Bußgelder an, die wir auch in mehreren Jahren nicht einnehmen, geschweige denn zusammensparen können. Wir können es uns erst recht nicht leisten, Prozesse einzuleiten, die nicht hundertprozentig wenigstens unsere Kosten decken, etwa indem der von uns Beklagte (z.B. die "deutschen Bischöfe") zu einer entsprechenden Zahlung an uns verpflichtet wird. In erster Linie sind wir durch das Kirchenrecht gebunden, demzufolge es Klerikern fast völlig unmöglich ist, sich irgendwie an zivilen Prozessen zu beteiligen.
Aufgrund des derzeitigen Wegfalls der Kirchensteuer, die ja von den V2-Sektierern abkassiert wird, sieht die finanzielle Situation der römisch-katholischen Geistlichen heutzutage alles andere als rosig aus. Durch die schwere Belastung durch das pseudo-katholische Sektenwesen, wo "traditionalistische" Irreführer wie Eberhard Heller, Manfred Böker u.a. gutgläubigen (?) Naivlingen das Geld aus der Tasche ziehen, um es dann zu veruntreuen (insofern sie es ja für kirchenfeindliche Ziele verwenden), bleiben kaum noch Geldquellen übrig. Wir persönlich lehnen es ab, von Gläubigen Spenden anzunehmen, zumindest höhere Beträge (je nachdem DM 20,- bis DM 50,-). Meßstipendien in gewöhnlicher Höhe erhalten wir meist über die üblichen Sammelstellen und fast nie direkt; damit läßt sich natürlich in keiner Weise der Lebensunterhalt bestreiten. Wir sorgen selbst für unseren Unterhalt, sei es nun durch Privatvermögen, sei es durch Lohn aus nicht selbständiger Arbeit, was allerdings wegen der kirchenrechtlichen Bestimmungen und überhaupt wegen des priesterlichen Ansehens höchst problematisch ist. Immerhin schonen wir dadurch die Kassen der Gläubigen, arbeiten dem momentan schlechten Ruf der Kleriker als Schmarotzer entgegen und erhalten uns v.a. die Freiheit, niemandem nach dem Mund zu reden - lieber verhungern, als Verrat an der Wahrheit üben zu müssen. Über das Für und Wider einer kirchlichen Abgabe, etwa einer "Kirchensteuer", schreiben wir ggf. an anderer Stelle mehr.
Was nun die Prozesse und die damit verbundenen Prozeßkosten betrifft, wodurch der Erhalt von KzM natürlich gefährdet ist, so muß jedem klar sein, daß Spenden hier nichts nützen würden. Der Staat hat einen Magen, der sich noch nie überfressen hat, m.a.W. Prozeß- und Bußgelder würden nur in ein Loch ohne Boden fallen. Wer wirklich etwas gegen die V2-Diktatur bzw. die antikirchliche Orientierung des Staates tun will (und diesbezüglich unterscheiden sich Deutschland, Österreich und die Schweiz, wie wir aus eigenen Erfahrungen wissen, nur marginal), der könnte z.B. von sich aus an die V2-Stellen schreiben und uns Beweismaterial gegen diese Sekte zukommen lassen. Vielleicht läßt sich anhand dieses Beweismaterials in besseren Zeiten der ganze Betrug unserer Zeit wirksam bekämpfen.

Wie aus verschiedenen e-mails an uns hervorgeht, verdankt KzM seinen hohen Bekanntheitsgrad nicht nur der von uns durchgeführten Werbung mit Hilfe des V2-Newsletters: In erster Linie sind wir auf den Linkaustausch angewiesen, und so ermutigen wir alle Leser, sich für die weitere Verbreitung unserer Homepage einzusetzen. - Wie wir durch Zufall erfahren haben, wird unser Name bereits in einer internationalen - rein englischsprachigen - Liste "traditionalistischer" Priester geführt. Leider besitzt KzM in dieser Hinsicht einen großen Nachteil: Es ist rein deutschsprachig. Eine Übersetzung wenigstens einiger Texte ins Englische wäre zwar erstrebenswert, aber ohne fremde Hilfe kaum realisierbar. Mit einem "Übersetzungsprogramm" haben wir einmal einige Texte ins Englische übersetzen lassen, doch waren die Ergebnisse wenig überzeugend; der Text "Faustrecht" hieß dann "Law of the jungle", was wohl den Sinn trifft, doch im weiteren Text blieb so ziemlich jedes speziell kirchlichem Vokabular zugehörende Wort unübersetzt. Eine zufriedenstellende Übersetzungsarbeit erfordert nicht nur eine gewisse Muße, sondern fast muttersprachliche Kenntnisse des Englischen, besonders mit Blick auf den kirchlichen Kontext.

Wenngleich einige wenige kleinere, eher kosmetische Veränderungen an der Struktur von KzM geplant sind, meinen wir, zurückschauend auf fast ein Jahr KzM, daß sich unser Konzept bewährt hat. Weil des öfteren die Anfrage kommt, warum wir denn üblicherweise in der 1. Person PLURAL schreiben, hierzu noch einige Worte:
Es gibt zwei Möglichkeiten, wenn jemand die 1. Pers. Pl. verwendet:
a) Er spricht für eine Gruppe.
b) Er spricht nicht für eine Gruppe.
Fall a) ist bei KzM grundsätzlich gegeben, weil der Verf. ja mit Genehmigung von Bischöfen und mit Gutheißung von Mitbrüdern im Priesteramt schreibt. "Wir" meint dann also z.B. eine Gruppe katholischer Geistlicher.
Bei Fall b) gibt es es zwei Varianten:
b1) Pluralis majestatis (Pl. der Erhabenheit)
b2) Pluralis modestiae (Pl. der Bescheidenheit)
Wir zitieren im folgenden aus dem "Duden - Das Fremwörterbuch", Mannheim (4)1982, Art. "Pluralis", 601:
Pl. maj.: "Bezeichnung der eigenen Person (z.B. eines Fürsten) durch den Plural (z.B. Wir, Wilhelm von Gottes Gnaden...)".
Pl. mod.: "Bezeichnung der eigenen Person (z.B. eines Autors) durch den Plural, Plural der Bescheidenheit (z.B. Wir kommen damit zu einer Frage)".
Kennzeichen des Pl. maj. ist die Großschreibung, des Pl. mod. die Kleinschreibung.

Wir verkünden nicht uns selbst, sondern die Lehre der katholischen Kirche, in deren Licht wir die gegenwärtige, antichristliche Zeit beleuchten; die Person des Priesters Klaus Mustermann soll dabei im Hintergrund stehen. Wer persönliche Angaben über P. Klaus Mustermann benötigt, kann diese bei den angegebenen Stellen einholen. Im Mittelpunkt steht die Lehre der Kirche, und niemand soll aus Sympathie oder Antipathie für die Person von P. Klaus Mustermann diese Seiten besuchen oder meiden - eine solche Form von Personenkult, die ja mit Heiligenverehrung nichts zu tun hat, ist dem katholischen Kirchenverständnis völlig zuwider.

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