Sparen wir uns die Erklärungen, wie wir von der Sache erfahren haben (wer in seinen schmutzigen Phantasien uns irgendetwas andichten möchte, der wird sich auch durch Erklärungen nicht davon abhalten lassen), und kommen wir direkt zum Thema: Wir haben an die Staatsanwaltschaft München folgendes Schreiben gerichtet:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen
Unbekannt
wegen Verstoßes gegen das Sittengesetz
und den RTL 2 Fernsehen GmbH & Co. KG, Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald,
wegen Initiierung dieses Verstoßes.
Am Donnerstag, 04.05.2000, wurde auf RTL2 in der Sendung "Die
Reporter" (23.15-00.20; letzter Beitrag der Sendung) ein Bericht über
ein "Experiment" gezeigt: Ein Mitarbeiter des Senders bot Frauen
an, ihnen DM 100,- zu geben, wenn sie sich in der Öffentlichkeit (bis
auf die Unterhose) ausziehen und dann mit einem Hula-Hup-Reifen ihren
nackten Oberkörper schwingen. Einige Frauen ließen sich auf
dieses Angebot ein.
Dieses Verhalten verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz,
das zu schützen der Staat indispensabel verpflichtet ist.
Außer der Schuld der Frauen ist die Schuld des Senders RTL2 zu überprüfen,
der dieses Spektakel initiiert hat.
Ich werde Ihre Arbeit auf meiner Homepage KzM kommentieren.
Im Herrn"
Zu gegebener Zeit werden wir auf die Sache zurückkommen.