Hula-Hup-Tanz, oben ohne

- RTL2 mal wieder im Kampf gegen das Sittengesetz -
(Kirche zum Mitreden, 05.05.2000)

Sparen wir uns die Erklärungen, wie wir von der Sache erfahren haben (wer in seinen schmutzigen Phantasien uns irgendetwas andichten möchte, der wird sich auch durch Erklärungen nicht davon abhalten lassen), und kommen wir direkt zum Thema: Wir haben an die Staatsanwaltschaft München folgendes Schreiben gerichtet:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen
Unbekannt
wegen Verstoßes gegen das Sittengesetz
und den RTL 2 Fernsehen GmbH & Co. KG, Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald,
wegen Initiierung dieses Verstoßes.
Am Donnerstag, 04.05.2000, wurde auf RTL2 in der Sendung "Die Reporter" (23.15-00.20; letzter Beitrag der Sendung) ein Bericht über ein "Experiment" gezeigt: Ein Mitarbeiter des Senders bot Frauen an, ihnen DM 100,- zu geben, wenn sie sich in der Öffentlichkeit (bis auf die Unterhose) ausziehen und dann mit einem Hula-Hup-Reifen ihren nackten Oberkörper schwingen. Einige Frauen ließen sich auf dieses Angebot ein.
Dieses Verhalten verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz, das zu schützen der Staat indispensabel verpflichtet ist.
Außer der Schuld der Frauen ist die Schuld des Senders RTL2 zu überprüfen, der dieses Spektakel initiiert hat.
Ich werde Ihre Arbeit auf meiner Homepage KzM kommentieren.
Im Herrn"

Zu gegebener Zeit werden wir auf die Sache zurückkommen.

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