1. "Aktive Teilnahme an den Kulthandlungen der Akatholiken ["Akatholiken" (Nichtkatholiken) dient als Sammelbegriff für alle, die nicht röm.-kath. sind, bezeichnet aber gewöhnlich Christen] ist durchaus verboten (can. 1258 § 1). Handelt es sich um Teilnahme an Kulthandlungen, die in sich häretisch sind, so ist die Teilnahme schon durch das Naturrecht verboten. Bei Kulthandlungen, welche die Häretiker mit uns gemeinsam haben, ist die Teilnahme, selbst wenn daraus kein Ärgernis entsteht, wenigstens durch das Kirchengesetz verboten. [...] Verboten ist es auch, beim Gottesdienst der Andersgläubigen mitzusingen, dabei die Orgel oder andere Instrumente zu spielen. [...] Wer gegen die Bestimmungen von can. 1258 an den Kulthandlungen der Häretiker teilnimmt, ist der Häresie verdächtig (can. 2316)" (H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1935, 95).
2. "Der Häresie verdächtig sind jene, welche auf irgend eine Weise freiwillig und wissentlich die Ausbreitung der Häresie fördern oder an den Kulthandlungen der Häretiker teilnehmen (vgl. can. 1258). [...] Wer der Häresie verdächtig ist und sich nach erfolgter Mahnung vom Verdachte nicht reinigt, ist von den kirchlichen Rechtshandlungen ausgeschlossen; ein Kleriker ist überdies, wenn er einer wiederholten Mahnung nicht folgt, von der Ausübung des ordo zu suspendieren; bessert sich der der Häresie Verdächtige innerhalb von sechs Monaten [...] nicht, so hat er als Häretiker zu gelten und verfällt demnach den auf die Häresie gesetzten Strafen" (A. Perathoner, Das kirchliche Gesetzbuch, Brixen (4)1926, 682).
3. "Der formelle Häretiker, auch wenn er seine Häresie nicht nach außen kundgibt, schließt sich selbst von der Kirche aus; es trifft ihn die dem Papst speciali modo reservierte excommunicatio latae sententiae [dem Papst in besonderer Weise vorbehaltene Exkommunikation, die bereits mit der Straftat selbst eintritt] [...] Er und seine Anhänger, Verteidiger und Begünstiger [...] werden irregulär und infamiert, weshalb jede communicatio in sacris mit ihnen verboten ist (vgl. 2 Joh 10); sie gehen verlustig des kirchlichen Begräbnisses, der Fähigkeit zur Patenschaft, zum Sakramentenempfang [...]" (M. Buchberger (Hg.), Kirchliches Handlexikon, Bd. 1, München 1907, 1851).
4. "Die Exkommunikation, auch Anathem (anathema) genannt, [...] ist eine Zensur, mit welcher jemand von der Gemeinschaft der Gläubigen ausgeschlossen wird [...] Jeder Exkommunizierte [...] hat kein Recht, gottesdienstlichen Handlungen beizuwohnen; nur die Predigt darf auch der Exkommunizierte anhören" (A. Perathoner, a.a.O. 666).
Es ist also alles andere als unwichtig, sich darüber Klarheit zu verschaffen, bei wem man die Messe besucht; der Zelebrant muß auch erlaubterweise die Messe lesen, d.h. in der Gemeinschaft mit der Kirche stehen und frei sein von kirchlichen Zensuren. Auch die vielbeschworene "unüberwindliche Unwissenheit" hilft wenig, um den Besuch grundsätzlich jeder Messe - Hauptsache irgendwie "tridentinisch" - zu rechtfertigen: "Vincibilis [überwindlich] wird die Unwissenheit genannt, wenn sie abgelegt werden könnte unter Anwendung der moralischen Sorgfalt, entsprechend den näheren Umständen der Person und der Sache. [...] Will jemand absichtlich in Unwissenheit bleiben, dann ist die ignorantia vincibilis eine ignorantia affectata" [angestrebte Unwissenheit] (Jone, a.a.O. 23). "Die ignorantia affectata entschuldigt von keiner Strafe latae sententiae [mit der Straftat von selbst eintretende Strafe], gleich ob die Unwissenheit sich auf das Gesetz oder nur auf die Strafe bezog (can. 2229 µ 1)" (Jone, a.a.O. 344).
Wie wir aus der heiligen Schrift wissen, beruht der Verstoß gegen die gottgewollte Ordnung oft auf der schuldhaften Unkenntnis (z.B. Joh 16,3; 2 Tim 4,3); man muß also nach den persönlichen Gegebenheiten versuchen, Gott und seine Lehre kennenzulernen. Dazu dienen nicht nur übernatürliche Mittel (Gebet), sondern auch natürliche Mittel (Studium). Zum Lesen eines guten Katechismus (z.B. des hl. Pius X. oder des hl. Thomas von Aquin) sind die Gläubigen auch heute noch verpflichtet, und auch heute noch ist für (angehende) Priester ein intensives Studium der scholastischen Philosophie und Theologie notwendig.
Manche Meßbesucher wollen sich gar nicht erst Klarheit verschaffen über den Verein, bei dem sie die Messe besuchen. Doch selbst wenn ein Meßbesucher weiß, daß seine Meßgruppe schwere Defekte aufweist, und sogar wenn er wissen sollte, daß er ja "eigentlich" dort nicht zur Messe gehen dürfte, nimmt er noch immer an den Messen teil, weil er sich unbedingt verpflichtet fühlt, wenigstens an Sonn- und Feiertagen die Messe zu besuchen. Diese unbedingte Pflicht des Meßbesuchs hat jedoch nichts mit der katholischen Lehre zu tun, denn während z.B. die Taufe oder bei einer Todsünde die Beichte für das Heil notwendig sind (selbstverständlich nur, wenn man die Sakramente auch empfangen kann, sonst muß zur Erlangung des Heils die Begierdetaufe, bei einer Todsünde die vollkommene Reue vollzogen werden, was aber zu Lebzeiten immer nur vorläufigen Charakter besitzt), gilt dies für die Messe nicht in demselben Umfang:
"Von der Anhörung der heiligen Messe entschuldigt jeder mittelmäßig schwerwiegende Grund, wie er vorliegt bei bedeutendem Ungemach oder bei leiblichem oder geistigem Schaden, den man selbst oder ein anderer erdulden müßte. Entschuldigt sind daher: Kranke, Genesende, ... Personen, die einen weiten Weg zur Kirche haben [über den "weiten Weg" gibt es unterschiedliche Auffassungen; genaue Kilometerzahlen anzugeben, fällt schwer, zunächst wegen der individuellen Unterschiede der einzelnen Meßbesucher, dann auch v.a. wegen der heutigen allgemeinen Mobilität; das Einholen von einem persönlichen priesterlichen Rat ist wohl unerläßlich], Leute, die durch Berufspflichten verhindert sind, ... wer hofft, dadurch, daß er zu Hause bleibt, eine Sünde verhindern zu können" (Jone, a.a.O., 159 sq.).
Daß Krankheit vom Meßbesuch entschuldigt, wird jeder leicht einsehen. Im Falle des "weiten Weges" trifft man jedoch öfters auf Meinungen wie: "Ich kann nicht zu einer einwandfreien Messe gehen, weil ich dafür über 100 km fahren müßte, deswegen gehe ich zu ... [Piusbruderschaft, Petrusbruderschaft, Indultmesse o.ä.]." Dies ist aber, wie geschildert, nicht nur nicht vorgeschrieben, sondern sogar direkt verboten, weil dies ein Besuch von akatholischen Kulthandlungen wäre. Wer hier aus Angst vor Konsequenzen, eben dem Abschied von der "alten" Messe (in diesen Fällen nur von der Roncalli-Messe) nicht weiterdenken oder sich weiterinformieren möchte, der befindet sich in vorsätzlicher und damit schuldhafter Unwissenheit.
Blickt man auf die verschiedenen Gemeinschaften, die sich "treugeblieben", "glaubenstreu", "traditionalistisch" etc. nennen, dann stellt man schnell fest, daß es sich dabei fast nur um sektiererische Splittergruppen, um Clubs handelt, von denen jede meist nur sich selbst als wahrhaft treu ausgibt. Die verschiedenen Defekte dieser selbstherrlichen Clubs fallen auch schnell auf, doch während Verleumdungen, meist hinter dem Rücken des Betroffenen, eifrig ausgesprochen und gierig angehört werden, scheint kaum Interesse daran zu bestehen, dieses Übel der Splittergruppen auszuräumen. Man wirbt für den eigenen Club, man spielt genaugenommen einen Anbieter unter vielen auf dem Markt religiöser Gruppierungen. Oftmals haben Laien das Regiment übernommen, Kleriker sind statt Hirten nur Erfüllungsgehilfen und Angestellte eines katholisch übertünchten Vereins. Vereinzelte Aufrufe zur Einheit verhallen klanglos, jeder genießt es, mal selbst ein bißchen Papst zu spielen und will der gegenwärtigen Misere dieses Sektenwesens nur ja kein Ende setzen.
Je nach persönlichen Verhältnissen kann und muß jeder,
sei er nun Bischof oder Laie, seinen Teil dazu beitragen, dem Sektierertum
Einhalt zu gebieten. Da nur die Wahrheit befreit und auch nur die Wahrheit
den Menschen retten kann, darf sich niemand zu schade sein, ggf. eigene
Fehler sich und anderen einzugestehen und zu bereinigen. Ziel kann auch
nicht ein "fauler Frieden" sein, der aufgrund unvertretbarer Kompromisse
zustandegekommen ist und bei dem man sich damit begnügt, künftig
auf Verleumdungen der anderen zu verzichten, wobei die Mängel aber
noch immer nicht behoben sind. Wenn wir nun einige konkrete Mißstände,
die verschiedenen Clubs anhaften, kurz erwähnen, so geschieht das
nur sehr exemplarisch; ferner konzentrieren wir uns dabei auf sedisvakantistische
Gruppierungen in Deutschland, die dem Verf. aus eigenen Erfahrungen bekannt
sind. Diese heißen: a) "Liga katholischer Traditionalisten", Köln,
Zeitschrift "Kyrie eléison", Auflage ca. 1.000 Exemplare, hg. von
Manfred Böker, Priester: P. Augustin Groß; b) "Freundeskreis
der Una Voce e.V." [nicht zu verwechseln mit der internationalen Vat.-2-Gruppe
"Una Voce", die in Deutschland die Zeitschrift "Una Voce Korrespondenz"
herausgibt], München, Zeitschrift "Einsicht", Auflage unter 500 Exemplaren,
hg. von Eberhard Heller, Priester: Courtney E. Krier (z. Zt. U.S.A.); c)
"Priesterseminar Hl. Blut", München / Ulm, Zeitschrift "Athanasius",
Auflage unter 500 Exemplaren, hg. von Josef Filser, Priester: Günter
Schöbel.
Während die Pius-Leute immer wieder gegen die "Sedisvakantisten"
agitieren, gibt es dennoch einige, die eine ähnlich dumme Auffassung
wie die Ecôner verbreiten, sich selbst aber als "Sedisvakantisten"
bezeichnen: Deren Theorie lautet, Roncalli und seine Nachfolger seien "materialiter,
non formaliter" Päpste, d.h. sie waren bzw. sind die rechtmäßigen
Nachfolger des hl. Petrus, aber sie konnten aufgrund der bei ihnen vorliegenden
Exkommunikation infolge ihres Irrglaubens nicht die damit verbundenen Rechte
wie z.B. den Jurisdiktionsprimat besitzen. In dieser Gedankenwelt gilt
der Satz: Sobald sich z.B. Wojtyla von seinen Häresien lossagt, erhält
er sofort seine vollständige Amtsgewalt. - Zwar gibt es das Begriffspaar
"materialiter - formaliter" in verschiedenen theologischen Fragen gerade
im Bereich kirchlicher Zensuren, doch hat die Übertragung auf das
Papsttum keine Handhabe. Entweder ist der Betreffende Papst, dann hat er
auch seine päpstlichen Vollmachten, oder er ist es nicht. Ähnlich
wie bei dem Ecônisten-Entwurf ist das Chaos mit dieser Theorie vorprogrammiert.
Für "Kyrie eléison" schreibt regelmäßig ein Mag. [Magister] theol. Johannes Rothkranz. Dieser Herr äußert sich in einem - möglicherweise ironisch gemeinten - "offenen Brief" über seine Qualitäten. Eine kleine Kostprobe: "Da Sie [der Adressat des Briefes ist ein Herr Clausen aus der Vat.-2-Szene, der sich zuvor ablehnend über Rothkranz geäußert hatte] aber auch noch in so mitfühlender Weise die ehrlich besorgte Frage stellten, ob ich 'geisteskrank oder nur saudumm' sei, möchte ich bei dieser Gelegenheit nicht versäumen, Sie umgehend zu beruhigen: Gottlob bin ich nur saudumm, ansonsten aber ganz wohlauf." In diesem "offenen Brief" wurde auch Rothkranz' zweibändiges 1.700-Seiten-Werk zum Thema Sedisvakanz erwähnt. In diesem Mammut-Wälzer schreibt Rothkranz im Vorwort: "Das vorliegende Werk stellt einen ersten bescheidenen Versuch dar, einem zumindest im deutschen Sprachraum seit Jahrzehnten vorhandenen und bislang nicht erfüllten Bedürfnis gerecht zu werden ..." (J. Rothkranz, Die Konzilserklärung über die Religionsfreiheit, 13). Das Adjektiv "bescheiden" läßt sich nicht auf den Umfang eines 1.700-Seiten-Werkes beziehen; was ist dann aber an so einem so wortreichen Buch, das zudem nur als "Versuch" verstanden werden soll, "bescheiden"? Vielleicht das Niveau? Das würde bei einem "saudummen" Autor jedenfalls nicht überraschen. Tatsächlich lassen Rothkranz' Ansichten insbesondere im Zusammenhang mit der Pius-Bruderschaft (Intentionsfrage, Wojtyla im Kanon) ihn nicht als vertrauenswürdigen Autor erscheinen, und wenn man weiß, daß er gerne bei den Pius-Leuten (die ihm kürzlich per öffentlichem Rundschreiben "Hausverbot" erteilten) die Roncalli-Messe besucht, wird man es vorziehen, altbewährte und meist weitaus konzentriertere Literatur als Informationsquelle zu verwenden, statt seine kostbare Zeit einem durchwachsenen 1.700-Seiten-Werk zu gönnen.
Etwas mehr Wissenschaftlichkeit erwartet man von Trägern eines Doktortitels. Ein Blick auf die angeblich so gut recherchierten "Informationen" aus der Zeitschrift "Einsicht" von Dr. Eberhard Heller (s. auch Franziskaner-Gemeindebrief Dez. 1996) genügt, um zu wissen, wie weit es mit der Zuverlässigkeit eines Herrn Doktor her sein kann.
Völlig losgelöst von der Realität ist schließlich die scheinbare Super-Erfindung von Prof. Dr. Wiegand Siebel, der mit seinem "Oratoriumswasser" für Aufsehen - und vermutlich dadurch auch für das Ende der Zeitschrift "SAKA-Informationen" - sorgte. Dieses Wunderwasser (einfaches Wasser mit wenigen Zusätzen, das von einem Laien (!) "besprochen" wurde) sollte angeblich die vollständige Gesundheit des Körpers und des Geistes innerhalb weniger Tage bewirken. Von tatsächlich erfolgten Wunderheilungen wurde aber bisher nichts bekannt.
Also: Keine Angst vor großen Titeln! Wenngleich Laien natürlich theologische Wissenschaft betreiben können, so ist sie dennoch im wesentlichen eine Aufgabe der Kleriker (cf. dazu die Bestimmungen über die Priesterausbildung, v.a. CIC can. 1360). Doch auch die Kleriker der Clubs glänzen nicht immer durch theologische Meisterleistungen. P. Augustin Groß von der "Liga" ist (ähnlich wie Rothkranz) z.B. durch äußerst wirre Hypothesen über die Intentionsfrage bei der Sakramentenspendung negativ hervorgetreten; als theologische Anlaufstelle empfiehlt die "Liga" den Priester Werner Graus; dieser Herr kann noch nicht einmal altkatholische Konfession und alt-römisch-katholische Weihelinie auseinanderhalten, er kennt nicht den Unterschied zwischen Pontificale und Rituale, und in seinen Hypothesen stützt er sich gerne auf Privatoffenbarungen. Wie sollte eine solche Koryphäe als Ratgeber in theologischen Fragen fungieren können? Heller, der Herausgeber der "Einsicht", präsentiert seinen Lesern v.a. den in Amerika wohnenden Priester Krier. Dessen Format und Kompetenz läßt sich bereits durch einen Blick auf einen "offenen Brief" an Bischof Roux, den Neu-Rom wegen seiner katholischen Bischofskonsekration "exkommuniziert" hatte, erahnen: "Sehr geehrter Herr Roux! [...] Sind sie überhaupt Bischof? Ich weiß es nicht. Die Zweifel bleiben solange bestehen, bis Sie sie bereinigt haben" (Einsicht XXIII, 128). Auf solche Unwissenheitsbekenntnisse, die vermutlich nur dazu dienen sollen, das Vertrauen in einen Bischof zu erschüttern, möchte man die Gegenfrage stellen: "Herr Krier, sind Sie eigentlich am Heil der Seelen interessiert? Ich weiß es nicht. Die Zweifel bleiben bestehen."
Vollständig den Boden katholischer Lehre haben diejenigen verlassen, die mit Hetzparolen um sich werfen wie: "Wojtyla begeht die Sünde gegen den Heiligen Geist, und dies wird ihm in alle Ewigkeit nicht vergeben werden!" Von den Mahnungen des Heilandes, nicht zu richten, haben solche Leute wohl noch nichts gehört, geschweige denn von dem Dogma, daß ausnahmslos jede Sünde durch die Schlüsselgewalt der Kirche vergeben werden kann; m.a.W. auch Herr Wojtyla kann sich bekehren, und auch Herr Montini darf nicht als Hölleninsasse deklariert werden. Spätestens wenn man solche oder ähnliche Formulierungen z.B. in einer Predigt hört, ist es höchste Zeit, sich von einem solchen Club zu trennen.
In den Zeitschriften finden sich übrigens oft auch erbauliche Texte,
meist von Heiligen oder vom kirchlichen Lehramt, teilweise nichtssagende
neuere Predigten; diese können gut als Augenwischermittel dienen,
um die Leser über die oft zweifelhafte bis schlichtweg falsche Theologie
der Herausgeber und Schreiberlinge hinwegzutäuschen. Wenn tatsächlich
einmal ein guter Autor einen Artikel einer dieser Zeitschriften zur Verfügung
stellt, so kann das daran liegen, daß er den Kurs dieses Clubs korrigieren
möchte, aber nicht daran, daß er die clubeigenen Elaborate schätzt
oder verbreiten will.
Diese totale Selbstherrlichkeit findet sich fast noch stärker bei den "Sedisvakantisten". Im Kirchenrecht sind wesentliche Fragen der kirchlichen Disziplin und der kirchlichen Ordnung entschieden; sofern sie auf göttlichem Recht beruhen, können die Weisungen des Kirchenrechtes nicht geändert werden, sofern sie auf rein menschlichen Recht beruhen, ist prinzipiell eine Änderung möglich. Aufgrund der recht langen Sedisvakanz und insbesondere wegen der öffentlichen Verwechslung der Konzilssekte mit der katholischen Kirche, was einen fürwahr außergewöhnlichen kirchlichen Notstand verursacht hat, ist es dringend an der Zeit, sich gemäß dem Prinzip der Epikie (Billigkeit; "subjektive Anschauung, daß ein Gesetz wegen Schwierigkeit der Erfüllung im Einzelfalle nicht verpflichte, ja daß der Gesetzgeber unter den gegebenen Umständen nicht habe verpflichten wollen, obschon das Gesetz klar ist" (A. Perathoner, a.a.O. 57)) über verschiedene Fragen neu Gedanken zu machen. Hier herrscht in den verschiedenen Sekten der größte Wildwuchs; es wird nicht gefragt, was recht und billig ist, sondern vom Bischof bis zum Laien genießt jeder nach seinen Möglichkeiten den Rausch, einmal Papst zu spielen. Jeder ist sein eigener Chef, die kirchliche Hierarchie, oft sogar elementarer Respekt vor kirchlichen Würdenträgern zählt für viele nichts mehr. Mit der Ausrede "Notstand" wird jetzt alles entschuldigt bzw. begründet.
Einige markante Beispiele für Verstöße gegen das Kirchenrecht: P. Augustin Groß ist dafür bekannt, daß er schon seit Jahren jeden Sonntag drei Messen liest (Fachausdruck: Trination; die Zelebration von zwei Messen am selben Tag heißt Bination). Dazu die kirchenrechtliche Vorschrift: "Außer am Weihnachtstage und Allerseelentage, an welchen Tagen jeder Priester dreimal das Meßopfer darbringen kann, darf ein Priester mehrmals im Tage nur auf Grund eines päpstlichen Indultes oder einer vom Ortsordinarius erteilten Vollmacht zelebrieren. (Fußnote: [...] Unterfangen sich Priester im Gegensatze zu can. 806 § 1, an einem Tage wiederholt die hl. Messe zu lesen, so unterliegen sie der Suspension vom Messelesen, solange der Ordinarius dies für angemessen hält (can. 2321).) Die Vollmacht zu binieren darf jedoch der Ordinarius in jenen Fällen erteilen, wo ein beträchtlicher Teil [nach üblicher Ansicht erst ab ca. 30 Personen] der Gläubigen wegen Priestermangels die heilige Messe an gebotenen Feiertagen nicht hören könnte; die Vollmacht, einem und demselben Priester die Zelebration mehr als zweimal am Tage zu gestatten, hat der Ordinarius nicht" (A. Perathoner, a.a.O. 301). P. Groß ist also nicht nur einfach suspendiert, weswegen man bei ihm die Messe nicht mehr besuchen darf; er maßt sich sogar mindestens päpstliche Vollmacht an, wenn er (sogar regelmäßig!) triniert. Dabei ist die Frage, ob überhaupt immer mindestens 30 Leute seine Messen besuchen, noch gar nicht berührt. Auch das Verbot der Bination in dem Fall, daß ein anderer Priester die zweite Messe lesen könnte, bleibt dabei noch außer Betracht. Kurz: Es sieht kirchenrechtlich nicht besonders gut für P. Groß und seine Anhängerschaft (die Meßbesucher) aus.
Die theologische Koryphäe von K.E., Werner Graus, ist zudem noch offizielles Mitglied der Konzilssekte: Er wurde 1962 geweiht (una cum Roncalli) und hat bis 1976 seinen Dienst in der Konzilssekte versehen (una cum Montini), jetzt bezieht er von dort sein Ruhestandsgehalt (una cum Wojtyla). Diese Angaben sollen reichen, um erkennen zu können, wer Graus wirklich ist - und was für ein Verein die "Liga katholischer Traditionalisten" ist. N.B. Leider führen anscheinend mehrere Priester eine "Doppelehe", d.h. einerseits geben sie sich als "Traditionalisten" aus, feiern die katholische oder auch nur unerlaubt die Roncalli-Messe, lassen sich aber andererseits von der Konzilssekte bezahlen. Dies ist m.E. kein heroischer Tugendakt, sondern bestenfalls geldorientierte Feigheit. Allerdings finden auch solche Bigamisten noch Zulauf, weil sich die Meßbesucher aus einer falschen Liebe zur "alten" Messe heraus nicht darüber Klarheit verschaffen wollen, daß sie die Veranstaltungen eines solchen Priesters gar nicht besuchen dürfen.
Heller ist v.a. bekannt für sein Verfechten der Fichte-Philosophie, die er gegen die kirchenrechtlichen Vorschriften, von den rein spekulativen Begründungen einmal ganz abgesehen, als unverzichtbaren Schlüssel zur Wahrheitsfindung anpreist. Wer entsprechend dem kirchlichen Lehramt am Thomismus festhält, der wird mit dem Vorwurf des "Legalismus" (abwertend: starres Festhalten am Gesetzesbuchstaben) mundtot gemacht. In Wirklichkeit betreibt aber Heller den "Legalismus", wenn er die Epikie nicht gelten lassen will. Ein Beispiel: Heller veröffentlichte zweimal einen Text von einem "Kaplan" Felix Jeker. Jeker will Häretiker, die sich mit der Kirche versöhnen wollen, auf die Wartebank setzen und läßt nur eine Versöhnung durch den Papst zu. Da Heller auch noch eindringlich betont, es wäre momentan viel zu früh, über ein Konklave und eine Wiederherstellung geordneter kirchlicher Verhältnisse nachzudenken, dürfte jedem klar sein, daß nach Heller Häretiker auch gefälligst als Häretiker zu sterben haben, weil ihnen der Weg in die Kirche wegen der Kirche versperrt ist. Von Jesus Christus und seiner Botschaft, insbesondere was die Gebote betrifft (s. z.B. Mt 12,1-14), will Heller nichts wissen. Heller kämpft also in doppelter Weise gegen die Kirche: Zum einen nimmt er sich in der Philosophie Freiheiten heraus, die der gesunden kirchlichen Lehre in jeder Hinsicht entgegenstehen. Zum anderen will er dort keine Freiheit gelten lassen, wo sie zum Heil der Seelen angesichts der gegenwärtigen Situation notwendig ist. Beidesmal muß der Notstand als Begründung für Hellers Entscheidungen herhalten. Heller verkündet: Wir haben keinen Papst, also müssen wir auf jeden Fall eigenmächtig handeln (bzgl. der Philosophie und Theologie). Wir haben keinen Papst, also dürfen wir auf keinen Fall eigenmächtig handeln (bzgl. der Aufnahme von Häretikern / Schismatikern in die Kirche). - Nur bei vertauschten Vorzeichen könnte man über diese Dinge ernsthaft reden.
Am liebsten pflegen die Clubmitglieder die Verleumdungen bis hin zum Rufmord, v.a. durch die - meist völlig argumentationslos erfundenen und vorgetragenen - Gerüchte von "ungültigen", "zweifelhaften", "sektiererischen" oder, wenn alles andere als Diskreditierung auch beim schlechtesten Willen nicht in Frage kommt, dann noch "unwürdigen" Bischöfen, Priestern, Gruppen, denen man auf solch hinterhältige Art das Wasser abzugraben versucht. Sofern diese Vorwürfe klar erwiesenermaßen berechtigt sind, ist eine Aufdeckung des Mißstandes natürlich verdienstvoll, wobei man noch immer die rechte Form wahren sollte (s.a. Mt 18,15-17), hier geht es aber um die ungerechtfertigten, nur aus Oberflächlichkeit oder gar Gehässigkeit verbreiteten Ehrabschneidungen, die üblicherweise und besonders, wenn sie einen Priester betreffen, als Todsünden gewertet werden müssen. Praktischerweise erfolgt Diskreditierung fast ausschließlich mündlich, nicht nur weil man dies schneller erledigen kann als eine schriftliche Darlegung, sondern v.a. deswegen, weil sich gesprochene Worte kaum nachweisen lassen. Schlimm ist dabei, daß die Drahtzieher der Clubs Falschinformationen verbreiten, schlimmer ist aber, daß viele in schuldhafter Unwissenheit sich nicht nur nicht um zuverlässige Informationen kümmern, sondern diese Falschinformationen noch weitergeben. Erst durch das Mitziehen oder wenigstens das stillschweigende Dulden (was ebenfalls sündhaft ist!) der Clubmitglieder gewinnt eine Unwahrheit Verbreitung.
Stellt man als Betroffener die Rufmörder dann zur Rede, so antworten
diese gewöhnlich nicht. Wenn die Clubs schriftlich diskreditieren,
dann oft so, daß sie möglichst unangreifbar bleiben. Hier ein
Beispiel für eine hübsch verpackte Diskreditierung: Filser gibt
in einer Ausgabe des "Athanasius" folgendes bekannt: "Nach langen Jahren
einer guten und einvernehmlichen Zusammenarbeit zwischen den Meßzentren
in München, Ulm und Stuttgart war es im vergangenen Jahr auch zu einer
absichtlichen Spaltung der Kirchengemeinde in Stuttgart und in München
gekommen, die nicht von unserem Verein ausging, noch von ihm betrieben
wurde" (Athanasius 3.4/1996, 2). 1. Es kam zur Spaltung, 2. diese geschah
absichtlich, d.h. schuldhaft, 3. die Schuld liegt nicht bei den "Athanasianisten",
d.h. sie muß bei der anderen Partei liegen. Da der Verf. die Situation
kennt, kann er diese Aussage nicht akzeptieren; die Besucher der Münchener
Gruppe sind gebeten, sich einmal die Fauna in der Münchener Schellingstraße
anzugucken und über das, was sie dort sehen, zu meditieren; alle anderen,
die den "Athanasius" lesen, sollten Filser um konkretere Aussagen bitten
und sich - ggf. bei den Betroffenen - um zuverlässige Informationen
bemühen. N.B. Vielen scheint die Problematik des "Priesterseminars"
(generell in der heutigen Zeit und speziell im Falle des Münchener
Clubs) nicht bewußt zu sein. Verschuldet hat das Münchener "Priesterseminar
Heilig Blut" der inzwischen verstorbene Bischof Günter Storck, der
einige wenige am Priesterberuf Interessierte in Fichte-Philosophie ausbildete.
Unter geordneten Verhältnissen hätte dies verschiedene Rügen,
schließlich die Aberkennung des Status "Priesterseminar" zur Folge
gehabt. Die Verfechter der Fichte-Philosophie werfen zwar wild mit Kraftausdrücken
um sich, wenn sie ihre Götzen Kant und Fichte vor den Katholiken (diese
werden kurzerhand zu Ignoranten, Tölpeln etc. etc. abgestempelt) in
Schutz nehmen wollen, dies ändert aber nichts an den kirchlichen Vorschriften.
Nach dem Tod des Bischofs konnte man sicherlich nicht mehr von einem Seminar
sprechen, denn es gab weder Lehrpersonal noch Seminaristen. Doch selbst
wenn man beides vorweisen könnte, ist die generelle Frage zu stellen,
ob das Priesterseminar als Ausbildungsstätte für Weltpriester
noch seine Berechtigung hat. Um nicht später nolens volens als Marionette
einer Laienvereinigung sein Dasein fristen zu müssen, ist berufliche
Unabhängigkeit für einen Weltpriester eher empfehlenswert. Wenn
die Weltpriester frei sind von dem Zwang, in pastoralen Fragen untragbare
Konzessionen zu machen, sind wir dem längst überfälligen
Ende der gegenwärtigen Laienwirtschaft und damit verbunden der Genesung
der Kirche schon einen entscheidenden Schritt näher.
Zum Abschluß wollen wir noch einen Text vorstellen, der in komprimierter Form all die massiv kirchenschädigenden Denk- und Verhaltensweisen unserer Zeit in besonders schockierender Weise illustriert. Dabei handelt es sich um Auszüge aus einem Brief von Prof. Dr. M. Erren, der den (sedisvakantistisch orientierten) "St. Petrus Canisius-Konvent" gegründet hat. Bei dem Adressaten handelt es sich um einen katholischen Priester, der auf Anraten eines Dritten einige seiner Texte an Erren geschickt hatte. Der Herr Professor antwortete darauf: "Sie scheinen von der Sedisvakanz-These überzeugt. Ich war es auch lange Zeit, aber inzwischen ist sie mir langweilig geworden. Warum? Weil sich ihre Vertreter weder um einen schlüssigen Beweis noch um fällige Konsequenzen bemühen. Zeit haben sie dazu wahrhaftig gehabt, aber offenbar nicht das Zeug. Sie bekämpfen nicht ihre Gegner, sondern ihre Gesinnungsgenossen, die sind nicht so stark, da fällt der Kampf leichter."
Nun, die Sedisvakanz-These als "langweilig" zu bezeichnen, ist zumindest kurios. Wenn die Beweise dafür angeblich nicht schlüssig waren, so muß das nicht an den Beweisen gelegen haben, sondern kann auch auf mangelndem Intellekt dessen beruhen, der sich mit ihnen beschäftigt; dieser Zusammenhang ist allgemein bekannt, vielleicht kennt Erren ihn nicht. Man könnte den Spieß umdrehen und sagen, Erren habe "wahrhaftig genug Zeit, aber offenbar nicht das Zeug" gehabt, die Sedisvakanz-These zu verstehen. Sicherlich hat Erren nicht verstanden, daß es eben nicht "die Sediskvakantisten" gibt, sondern eine steigende Anzahl pseudokatholischer Sekten, die wegen ihrer verdeckten Arbeitsweise weitaus gefährlicher sind als Neu-Rom. Doch weiter: Erren hatte u.a. einen Text erhalten, in dem das Schweigen Ratzingers auf einen Brief des Priesters erwähnt wurde. Erren kommentiert dies folgendermaßen: "Hat denn Ratzinger wirklich so unrecht? Hätte er es wirklich nötig, sich auf theologisch und publizistisch gleich niveaulose 'offene Briefe' einzulassen? Da müßten schon etwas ernstzunehmendere Gegner auftreten! Nicht solche, die gegen Kant toben und auf Thomas schwören, ohne einem von beiden eine Woche ernsthafter Lektüre gewidmet zu haben, und die dementsprechend um die wirklich gravierenden kirchenrechtlichen Gesichtspunkte (s.o.) [u.U. an anderer Stelle dazu mehr] in allen ihren bauernfängerischen Reden und Schriften großen Bogen machen."
Erren nimmt also die Konzilssekte noch in Schutz und wartet dafür einfach mit ein paar in jeder Hinsicht plumpen Beleidigungen auf. Im Grunde betreibt er - wie z.B. auch Heller - das Geschäft der Konzilssekte, indem er die lehramtlichen Texte über den Thomismus und die häufige und tiefgehende Widerlegung Kants in der Theologie einfach ignoriert bzw. - vielleicht aus einem falschen Wissenschaftsbegriff heraus - verwirft. Ob seine Unterstellungen von Inkompetenz, Faulheit und Bauernfängerei - wohlgemerkt von einem Laien gegenüber einem Priester - irgendein fundamentum in re besitzen, ja daß die ihm bekannten Tatsachen eine ganz andere Sprache sprechen, interessiert ihn ebensowenig wie die Frage nach der Wahrheit (ubi Petrus, ibi ecclesia), solche notwendigen Überlegungen sind für ihn nur "langweilig". Wer mit seiner rein destruktiven Kritik glücklich ist, dem ist auch nicht mehr zu helfen. Jeder kann nun frei entscheiden, ob ihm die Frage nach der wahren Kirche "langweilig" ist, oder ob er das Dogma von der Heilsnotwendigkeit der Kirche beherzigen will.
Nach allgemeiner Ansicht soll man auch einem Irrenden (errare humanum est) dankbar sein, u.z. dafür, daß er den Widersinn eines Irrtums, wenn auch unfreiwillig, so drastisch herausstellt. Als kleines Dankeschön für seine freimütigen Ausführungen seien Erren die letzten Worte dieses Artikels überlassen. Mit diesen Worten endete Errens Brief an den Priester; jeder kann nun darüber nachdenken, ob es empfehlenswert ist, wie Erren zu enden:
"Das war's. Gott befohlen! Machen Sie's gut."