Es mag ja sein, daß "Liriade" die Sachverhalte richtig darstellt und die Vorwürfe gegenüber Heller zumindest teilweise berechtigt sind; uns interessiert aber vielmehr, daß der gesamte Artikel in "Liriade" ein schönes Beispiel für eine Überreaktion auf das Verhalten Hellers ist: Die Autoren bedienen sich eines Stils, der fast schon so primitiv und abstoßend ist wie Hellers eigener Stil. Allerdings muß man "Liriade" zugutehalten, daß Heller diese verbale Schlammschlacht begonnen hat - sowohl durch seine maßlose Hetze gegen die röm.-kath. Kirche im allgemeinen und die Kleriker im besonderen als auch durch seinen penetranten Gossenjargon. Da Heller seine Schlagworte nach Möglichkeit gegen alles, was katholisch ist, richtet, bleiben auch wir nicht von ihm verschont (s.a. Franziskaner-Gemeindebrief, Dez. 1996: "Wieder ein neuer Papst?"). So heißt es neuerdings in Bezug auf unsere alt-römisch-katholische Weihelinie: "Da der Pseudo-Priester N.N. sowie die Pseudo-Bischöfe N.N. und N.N., deren Laienstatus schlüssig nachgewiesen wurde, vermutlich fortfahren, weiter öffentlich zu 'zelebrieren' und 'Beichte zu hören', ist von Interesse zu erfahren, welche Maßnahmen die Kirche unter normalen Verhältnissen gegen sie ergreifen würde" ("Einsicht" XXVII, 23; Heller weist darauf hin, daß die Meßsimulation durch einen Nichtpriester die dem Heiligen Stuhl besonders vorbehaltene Exkommunikation zur Folge hat; es ist nur symptomatisch, daß Heller noch nicht einmal fähig bzw. willig ist, die einfachsten kirchlichen Bestimmungen richtig zu verstehen. Er zitiert zwar, daß sich ein Nichtpriester durch Meßsimulation "ipso facto" [durch die Tat selbst] die Strafe der Exkommunikation zuzieht, möchte aber trotzdem seine Leser glauben machen, es bedürfe noch eines ausdrücklichen Urteils seitens der kirchlichen Hierarchie - es scheint wirklich nur sehr schwer möglich, Herrn Heller die Wahrheit beizubringen). Nun, schlüssig bewiesen haben Heller und sein Genosse Jerrentrup zwar u.a. ihre völlige Inkompetenz in Fragen der gültigen Sukzession, nicht aber unseren "Laienstatus". Jetzt im einzelnen die Fehler in den sog. "Sukzessionslisten" aus der "Einsicht" aufzuzeigen, würde viel zu weit führen. Auch HJ selber haben ja immer wieder entweder ihr Unwissen zugegeben (so liest man in ihren angeblich ach so gründlich recherchierten Listen öfters: "Weihe: nicht bekannt") oder später Änderungen (nicht immer gleichbedeutend mit Korrekturen) vorgenommen. Hier genügt es, darauf hinzuweisen, daß die Gültigkeit unserer Linie in der katholischen Kirche anerkannt war (und es auch in der Konzilssekte ist), aber diese Anerkennungen sind für die "Einsichtigen" bedeutungslos. Im Falle des Priesters und späteren Bischofs Thiesen, an dem die "Einsichtigen" mit Vorliebe herumkritisieren, wurde einerseits 1926 die Weihe als "Weihe durch einen schismatischen Bischof" anerkannt. Andererseits gewährte der Apostolische Stuhl 1942 Thiesen die Dispens vom Zölibat. Nach HJ spricht das aber nicht für die Gültigkeit der Weihen. Sollte das vorkonziliare Rom etwa so boshaft gewesen sein, einen Laien über seinen Laienstatus zu täuschen, daß sogar eine Dispens von einem gar nicht vorhandenen Verbot (u.z. dem Verbot der Laienehe) erlassen wird? War sich Rom nicht darüber im klaren, daß man solche Fakten nicht nur um der Person des Betroffenen willen, sondern in erster Linie für die Gläubigen aufdecken muß. Und als Thiesen später, aber noch immer vor Vat.2, den Kontakt mit Rom wieder abbrach, warum ließen nicht spätestens dann die Hirten der Kirche, insbesondere das Hl. Offizium und das Generalvikariat von Köln - die Katze aus dem Sack und warnten vor Thiesen als einem Laien?
In der Tat, es geht Heller nicht nur darum, die Naivlinge, die seinen Märchen glauben, von allen röm.-kath. Klerikern fernzuhalten. Dies ist natürlich auch notwendig, weil keiner seiner Leser mit der Wahrheit konfrontiert werden darf. Heller will zusätzlich vor dem katholischen Rom entschieden warnen; es ist ja - aus Heller-Sicht - die unverzeihliche Schuld der Päpste, insbesondere der letzten (Pius-) Päpste, daß vor Vat.2 noch die katholische Lehre statt der atheistischen Fichte-Träumerei verbreitet wurde. Die Behauptung, unsere Weihen seien ungültig, dient also auch dazu, die katholischen Hirten an den Pranger zu stellen. Wie unwiderlegbar nachgewiesen wurde (s. Franziskaner-Gemeindebrief, März/April 1997: "Alma mater"), leugnete Storck und leugnen Heller/Jerrentrup - durch ihre Empfehlung von Storcks diesbezüglichem Text - das Dogma über die natürliche Gotteserkenntnis, sind also offenkundig formelle Häretiker ("Der zentrale Teil der Dissertation (251-356) stellt dar, wie Fichte die Realität Gottes durchgängig absichert" (Jerrentrup verbreitet Storcks Häresie bzgl. des Dogmas über die natürliche Gotteserkenntnis, "Einsicht" XXVII, 30)). Kaum ein Dogma ist so klar mit der Vernunft erfaßbar und so klar in der Heiligen Schrift enthalten wie dieses. Wenn HJ sich sogar dieser Wahrheit verschließen, dann dürfte es nur schwer möglich sein, sie von irgendetwas - z.B. der Gültigkeit unserer Weihelinie - zu überzeugen, was ihnen nicht paßt. Die Fichte-"Philosophie" verschließt sich grundsätzlich jeder Wahrheit - dies ist ihr Prinzip.
Häretiker, also auch die Personen aus dem "Einsicht"-Kreis, gehören nicht mehr zur Kirche. Demzufolge ist bei den der "Einsicht" liierten Priestern der Sakramentenempfang grundsätzlich verboten; da insbesondere die Herren Rissling und Krier mit Heller zu kollaborieren scheinen, müssen wir an dieser Stelle vor ihnen warnen. Auch die Spendung der Sakramente und Sakramentalien an Häretiker ist grundsätzlich verboten. - Da die "Einsicht" eindeutig eine kirchenfeindliche Schrift ist, im folgenden einige Informationen zum kirchlichen Bücherverbot; jeder sollte sich gründlich überlegen, ob die "Einsicht" wirklich so lesenswert ist, daß man dafür sogar seine Kirchenzugehörigkeit wegwirft:
"Wenn ein Buch verboten ist, dann bedeutet dies, daß das betreffende Buch ohne die entsprechende Erlaubnis nicht herausgegeben, nicht gelesen, nicht aufbewahrt, nicht verkauft, nicht übersetzt noch auf irgendeine Weise anderen überlassen werden darf (can. 1398 § 1) [...] Verboten sind ipso iure [durch das Gesetz selbst] durch die allgemeinen Regeln des Kodex (can. 1399): 1. [...] 2. Alle Bücher, welche die Häresie oder das Schisma verfechten oder die Grundlagen der Religion in irgendeiner Weise zu untergraben suchen. 'Verfochten' wird etwas, wenn es nicht nur behauptet oder gelobt, sondern durch Beweise erhärtet wird. 3. Bücher, in denen mit Vorbedacht die Religion oder die gutten Sitten angegriffen werden [...] 6. Bücher, die irgendein katholisches Dogma bekämpfen oder verspotten, die vom Apostolischen Stuhle verworfene Irrtümer verteidigen, über den Gottesdienst schmähen, die kirchliche Disziplin zu untergraben suchen, den Klerikal- oder Ordensstand tendenziös schmähen [Anm.: Die "Einsichtigen" leugnen das Dogma von der natürlichen Gotteserkenntnis, verteidigen von der Kirche auf den Index gesetzte Schriften, veröffentlichen einen Artikel der Konzilssektiererin Christa Meves über die Sexualität, rufen zum Ungehorsam gegen die päpstlichen Vorschriften zur Philosophie auf, ziehen die Entscheidungen der kath. Kirche über unsere Weihen ins Lächerliche, verleumden zahllose Kleriker, stellen selbst einfachste theologische Sachverhalte falsch dar etc. etc.] [...] Die Übertretung des Bücherverbotes ist an sich eine schwere Sünde; bei geringfügigen Sachen aber liegt nur eine läßliche Sünde vor [...] Durch Lesen verbotener Zeitungen und Zeitschriften begeht man eine schwere Sünde, wenn man sie gewohnheitsmäßig liest, oder wenn man auch nur einmal einen bedeutenden Teil (nach Inhalt oder Umfang) liest, der gegen den Glauben oder die guten Sitten gerichtet ist" (H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1936, S. 321-324). "Die speciali modo dem Apostolischen Stuhle reservierte Exkommunikation inkurriert [...] wer Bücher von Apostaten, Häretikern, Schismatikern, welche die Apostasie, Häresie oder das Schisma verteidigen [...] herausgibt, verteidigt oder wissentlich ohne die nötige Erlaubnis liest oder aufbewahrt [...] (can. 2318)" (H. Jone, a.a.O., S. 350).