"Kirchenlehrerin", zum dritten

(Internet, 25. Oktober 1997)

Am Sonntag, den 19. Oktober 1997, hat Karol Wojtyla die hl. Theresia vom Kinde Jesu (Therese von Lisieux, 1873-1897; heiliggesprochen 1925) zur "Kirchenlehrerin" erklärt. Während es in der katholischen Kirche natürlich keine Kirchenlehrerin gibt - dies ist mit dem Wesen der Frau unvereinbar -, zählt die Konzilssekte nun schon deren drei, nach der hl. Theresia von Jesus (Teresa von Avila) und der hl. Katharina von Siena. Natürlich sind die Schriften aller drei heiligen Frauen in vielen Punkten geeignet, religiöses Leben zu fördern und in richtige Bahnen zu lenken. Die Schriften "Die innere Burg" (häufig mit "Seelenburg" übersetzt) von Teresa von Avila, "Dialog von der göttlichen Vorsehung" von Katharina von Siena und das "Tagebuch" von Therese von Lisieux sind in weiten Teilen wirklich empfehlenswerte Lektüre.

Hier geht es aber um den Begriff des "Kirchenlehrers". Die Kirche nennt folgende Kennzeichen eines Kirchenlehrers:
- doctrina orthodoxa eminans (hervorragende rechtgläubige Gelehrsamkeit)
- insignis sanctitas (außerordentliche Heiligkeit)
- approbatio expressa (ausdrückliche Anerkennung) durch die Kirche (Papst / Konzil)
Es gibt ca. 30 Kirchenlehrer, von denen die herausragendsten der hl. Thomas von Aquin (1225-1274) und der hl. Augustinus (354-430) sind. Thomas ist der universale Lehrer, dessen Schriften den gesamten Bereich der Dogmatik betreffen und der in allen theologischen Fragen eine außerordentliche Autorität darstellt. Der hl. Alfons Maria von Ligouri z.B. ist die größte Autorität im Bereich moraltheologischer Fragen. Immer geht es um hervorragende Leistungen in der systematischen Durchdringung von Glaubens- und Sittenfragen. Die Schriften der Kirchenlehrer werden zu Rate gezogen, wenn es um die Klärung theologischer Streitfragen geht; in den Texten von Päpsten und Konzilien werden die Kirchenlehrer zitiert, um die Verbindlichkeit eines dogmatischen / moraltheologischen Satzes zu begründen oder zu erläutern.
Erbauliche Literatur, die in eindringlichen Worten zu Heiligkeit aufruft, oder Privatoffenbarungen fallen nicht direkt in den Bereich theologischer Spekulation, können aber in der theologischen Spekulation bisweilen große Bedeutung erlangen: Wenn z.B. "Privatoffenbarungen" Aussagen enthalten, die der katholischen Lehre zuwiderlaufen und mit ihr unvereinbar sind, sind dies offensichtlich entweder bloße Einbildungen oder vielleicht sogar Einflüsterungen des Satans - s. z.B. den Fall Medjugorje, ein besonderer Hort religiöser Irreführung.

Zunächst ist bzgl. der drei "Konzilssektenlehrerinnen" zu sagen, daß sie keine eigentlich theologische Literatur erarbeitet haben, sondern - in Teilen durchaus wertvolle - Erbauungsliteratur. Es besteht also gar kein Anlaß, diese heiligen Frauen zu Kirchenlehrerinnen zu erheben. Man kann hieran auch ermessen, wie gering die Konzilssekte von wissenschaftlicher, argumentativ-spekulativer Theologie denkt, wenn Erbauungsliteratur schon ausreicht, um den Titel "Kirchenlehrer" zu erhalten.

Doch der eigentliche Grund, warum in der Kirche niemals auch nur die Idee aufkam, eine Frau zur Kirchenlehrerin zu erheben, liegt im Wesen der Frau begründet. Sie hat nicht die Aufgabe, als Lehrerin im theologischen Bereich zu wirken. Ihre Aufgaben liegen v.a. darin, Vorbild im alltäglichen Bereich zu sein, sich der Fürsorge und der Erziehung zu widmen, anderen Heimat und Geborgenheit zu schenken.

Betrachten wir zunächst die Aussagen der Heiligen Schrift über die Frau. Während in anderen damaligen Kulturen oft eine Knechtung der Frauen als "Menschen zweiter Klasse" festzustellen war, so fällt in der Offenbarung des AT bereits die Gleichwertigkeit von Mann und Frau auf - Gott schuf Mann und Frau -, die aber im Laufe der Zeit schwere Verdunklungen erfahren hat: Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang v.a. die alttestamentliche Duldung der Vielweiberei oder der Ehescheidung des Mannes von der Frau. Ehebruch hingegen war ein Kapitalverbrechen, auf das im mosaischen Gesetz die Todesstrafe stand: "Wird ein Mann dabei angetroffen, wie er einer verheirateten Frau beiwohnte, so müssen beide sterben, der Mann, der der Frau beiwohnte, und auch die Frau. So sollst du das Böse aus Israel ausrotten" (Dtn 22,22).

Der göttliche Erlöser heilt die von der Erbsünde gekennzeichneten Unvollkommenheiten des Judentums und weist auf die ursprüngliche Ordnung hin. Auf die Frage der Pharisäer: "Warum hat denn Moses geboten, der Frau einen Scheidebrief auszustellen und sie zu entlassen", antwortet Christus: "Wegen eurer Herzenshärte hat Moses euch erlaubt, eure Frauen zu entlassen; am Anfang jedoch war es nicht so. Ich sage euch aber: Wer seine Frau entläßt - außer wegen Unzucht - und eine andere heiratet, bricht die Ehe. Und wer eine Entlassene zur Ehe nimmt, bricht die Ehe" (cf. Mt 19,3-9). Über den Einschub "außer wegen Unzucht" wurde schon viel spekuliert. Weil Ehescheidung absolut verboten ist, wirkt der Einschub widersprüchlich. Möglicherweise ist ein Konkubinatsverhältnis gemeint, wo Mann und Frau also nicht im Rahmen einer geordneten Ehe zusammenleben. Die vom Mann ausgesprochene "Entlassung aus der Ehe" ist wirkungslos, die Ehefrau bleibt Ehefrau, und somit ist eine andere Verbindung nichts anderes als Ehebruch.

Jesu Lehren, die sich gegen Teile des mosaischen Gesetzes richten, sind durchaus revolutionär. Auch sein Handeln gegenüber Frauen war revolutionär; z.B. heißt es über die Jünger, die während des Gesprächs Jesu mit der Samaritanerin am Jakobsbrunnen (Joh 4,1-42) dazukommen, sie "waren verwundert, daß er mit einer Frau redete. Doch fragte ihn keiner: 'Was willst du von ihr?' oder 'Warum redest du mit ihr?'". Im jüdischen Denken war es nicht einzusehen, warum sich ein Glaubenslehrer mit einer Frau "abgeben" sollte. Christus hat sich nicht durch soziale bzw. kulturelle in seiner Handlungsfreiheit einschränken lassen.

Christus verteidigt also die hohe Würde der Frau: Sie ist dem Manne gleichwertig, somit kein zweitklassiges Geschöpf, sondern gleichermaßen zu Heiligkeit gerufen. Wenn Jesus zudem hätte sagen wollen, daß Mann und Frau auch gleichberechtigt sind in dem Sinne, daß die Frau uneingeschränkt die gleichen Aufgaben übernehmen dürfte oder gar sollte wie der Mann, dann hätte er das gesagt. Insbesondere hätte er auch Frauen zu "Priesterinnen" oder "Apostolinnen" erhoben, wenn er das gewollt hätte, zumal das Judentum auch dadurch sich aus den meisten Religionen heraushob, daß der im Heidentum oft anzutreffende Stand der Priesterinnen im Judentum nie auch nur aufkeimte. Nur wer einen falschen Christus predigt, der kann allen Ernstes behaupten, Jesus habe mit seiner Entscheidung, nur Männer mit Leitungsaufgaben zu betrauen, einfach der damaligen Zeit Rechnung getragen, jedoch damit keine für alle Zeiten gültige Unterscheidung der Aufgabenbereiche von Mann und Frau manifestieren wollen. Die Fakten sprechen eine andere Sprache.

So konnte auch der hl. Paulus keine Entwicklungen dulden, die der von Christus gesetzten Ordnung widersprachen: "Die Frauen sollen in der Versammlung schweigen. Es steht ihnen nicht an, das Wort zu ergreifen. Sie sollen sich unterordnen, wie auch das Gesetz gebietet. Wenn sie etwas wissen wollen, sollen sie daheim ihre Männer fragen. Denn es schickt sich nicht für eine Frau, in der Versammlung das Wort zu ergreifen" (1 Kor 14,34sq). Ebenso: "Die Frau soll in Stille und aller Unterwürfigkeit Belehrung suchen. Ich gestatte der Frau nicht, das Lehramt auszuüben. Sie soll auch nicht über den Mann herrschen wollen, sondern soll sich still zurückhalten" (1 Tim 2,11sq). - Die Verfechterinnen einer sog. "feministischen Theologie", äußerst bedauernswerte Kreaturen, sollten zumindest offen zugeben, daß sie einer komplett anderen als der christlichen Religion angehören, wenn sie "Priestertum der Frau", "Mitbestimmungsrecht für die Frau in der Kirche" etc. verlangen.

Es ist also klar: Neu-Rom versucht, Frauen in Positionen zu drängen, die dem Wesen der Frau, ihrer von Gott gegebenen und in der Heiligen Schrift genannten Bestimmung widerstreiten. Diese Absicht Neu-Roms, die Frau für gottfeindliche Zwecke zu mißbrauchen,  scheint auch den Anlaß für die "Seligsprechung" von Edith Stein, einer Karmeliterin, die wegen ihrer jüdischen Abstammung in der Hitler-Ära hingerichtet wurde, gegeben zu haben. Zunächst scheint das Martyrium Edith Steins für die Seligsprechung ausschlaggebend gewesen zu sein, doch wer sich mit der Biographie von "Schwester Benedicta a Cruce" ("Vom Kreuz Gesegnete"; so der Ordensname von Edith Stein) beschäftigt, dem fällt auf, daß sie in ihrem Zivilleben als "Doktorin" der Philosophie (Schülerin des "Phänomenologen" Husserl) eigentlich typisch "emanzipatorische" Züge trug. Edith Stein hielt "wissenschaftliche" Vorträge und wollte unbedingt Professorin werden, was aber damals - gottlob - unmöglich war. Edith Stein, mittlerweile immerhin "konzilsselig", bringt zumindest biographisch einen wissenschaftlichen Anstrich mit und wäre damit durchaus mögliche Anwärterin auf den Titel "Konzilskirchenlehrerin". Spätestens dann, wenn sie tatsächlich zu diesem Status "erhoben" werden sollte, sollte eine genaue wissenschaftliche Untersuchung ihrer Werke durchgeführt werden.

Abschließend ein Blick auf neuere päpstliche Texte. Trotzdem der bislang letzten Papst, Pius XII. (1939-1958), in einigen Punkten versagt hat, hat er doch auch manche Gefahr richtig erkannt und richtig darauf reagiert. In den Fragen zur Würde der Frau hat Pius XII. die Warnungen seiner Vorgänger, insbesondere Leo XIII. und Pius XI., berücksichtigt und in aller Deutlichkeit zur Sprache gebracht:

"In ihrer persönlichen Würde sind alle Kinder Gottes, Mann und Frau, völlig gleich, ebenso im Hinblick auf das letzte Ziel menschlichen Lebens, das die ewige Vereinigung mit Gott in der ewigen Seligkeit ist. Es ist der unvergängliche Ruhm der Kirche, daß sie diese Wahrheit hervorgehoben hat, und die Frau von einer naturwidrigen und erniedrigenden Knechtschaft befreit hat. Aber Mann und Frau können diese ihre gleiche Würde nicht aufrechterhalten und vervollkommnen, wenn sie nicht die besonderen Eigenschaften achten und zur Geltung bringen, die die Natur dem einen wie dem anderen verliehen hat. Diese unzerstörbaren leiblichen und geistigen Eigenschaften kann man nicht umstürzen, ohne daß die Natur selbst sie immer wieder neu herstellte. Die besonderen Merkmale, die die beiden Geschlechter unterscheiden, offenbaren sich vor aller Augen mit solcher Klarheit, daß nur Blindheit oder weltfremde, verhängnisvolle Verbohrtheit ihren Wert in der gesellschaftlichen Ordnung verkennen oder gar übersehen können" (Aus der Ansprache an die Frauen der Katholischen Aktion, 21. Oktober 1945: Michel Chinigo (Hg.), Der Papst sagt, Frankfurt am Main 1955, 53).

"Jedes der beiden Geschlechter muß den Anteil nehmen, der ihm seiner Natur, seinem Charakter, seinen körperlichen, geistigen und sittlichen Fähigkeiten nach zukommt. Beide haben das Recht und die Pflicht, zum Gesamtwohl der Gesellschaft und des Vaterlandes zusammenzuarbeiten. Aber es ist klar: während der Mann durch sein Temperament mehr dazu neigt, die äußeren Angelegenheiten, die öffentlichen Geschäfte zu betreiben, hat die Frau im allgemeinen mehr Scharfblick und einen feineren Takt, um die delikaten Probleme des Haus- und Familienlebens, der Grundlage des ganzen Gemeinschaftslebens zu erkennen und zu lösen" (a.a.O., 58).

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