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    08.07.2022 Impfung und Abtreibung - Weil mein Körper mir gehört
    Predigt 10.07.2022

    Bei den Debatten für oder gegen Abtreibung und für oder gegen Impfung fällt häufig der Satz: "Mein Körper gehört mir." Ähnlich: "My body, my choice" - "Mein Körper, meine Entscheidung". Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung soll einerseits begründen, dass Abtreibung in keiner Weise verboten werden darf, sondern frei zugänglich sein muss, und soll anderseits begründen, dass Ungeimpfte in keiner Weise benachteiligt werden dürfen, sondern uneingeschränkt leben und arbeiten dürfen.
    Kürzlich wurde das Werbeverbot für Abtreibungen aufgehoben. Jetzt dürfen Ärzte Abtreibungen als medizinische Dienstleistung anpreisen. Kürzlich wurde vom Bundesverwaltungsgericht beschlossen, dass Soldaten Impfungen tolerieren müssen. Klar ist: Nach christlicher Überzeugung ist der Mensch auch nicht unumschränkter Herr seines Leibes: Paulus schreibt (1 Korinther 3,16f. 6,9f.19f): "Wisst ihr nicht, daß ihr ein Tempel Gottes seid und der Geist Gottes in euch wohnt? Wer nun den Tempel Gottes vernichtet, den wird Gott vernichten; denn der Tempel Gottes ist heilig, und der seid ihr ... Oder wisset ihr nicht, daß Ungerechte das Reich Gottes nicht erben werden? Täuschet euch nicht! Weder Unzüchtige noch Götzendiener, weder Ehebrecher noch Weichlinge, weder die Knabenschänder noch Diebe, weder Habsüchtige noch Trunkenbolde, weder Lästerer noch Räuber werden das Reich Gottes erben ... Wisst ihr nicht, dass ihr nicht euch selbst gehört. Denn um hohen Preis seid ihr erkauft. Verherrlichet Got und traget ihn in eurem Leibe." Im Katechismus steht zum fünften Gebot "Du sollst nicht töten": "Gott schützt durch das fünfte Gebot das Leben des Leibes und der Seele bei uns und bei andem. Es macht uns die Selbstliebe und Nächstenliebe zur Pflicht. ... Es gibt eine pflichtgemäße Sorge für Gesundheit, Nahrung, Kleidung und Erholung. ... Man darf und muß sein Leben oder seine Gesundheit einer Gefahr aussetzen, wenn höhere Pflichten es gebieten. Es gibt Berufe, die mehr als andere den Einsatz der ganzen Person erfordern (Priester, Arzt, Krankenschwester u. a.). Ferner ist es Pflicht, den Glauben zu bekennen, selbst wenn dieses Bekenntnis unser Leben in Gefahr brächte (Martyrer). Auch wenn es um die Rettung eines anderen Lebens geht, darf man sein Leben opfern." Also müssen wir Rechenschaft abgeben, ob wir tatsächlich dem Leben dienen, so wie es von Gott befohlen ist. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist auch hier von wirklich entscheidender Bedeutung: Ist mein jeweiliges Handeln wirklich der jeweiligen Situation angemessen? Je spezieller die jeweilige Situation ist, desto schwieriger kann es sein, klar zu erkennen, welche Handlung ganz konkret hier und jetzt besser oder schlechter bzw. richtig oder falsch ist. Die Notwendigkeit von Gebet und Gewissenserforschung zeigt sich auch hier. Unbedingt müssen wir die Realität respektieren. Ignorantia affectata, also Nicht-Wissen-Wollen, mindert niemals die Schuld bei einer falschen Entscheidung, sondern vermehrt diese Schuld üblicherweise noch. Wir müssen uns ein Urteil erlauben können, indem wir uns ein Urteil erarbeiten: Wir müssen unsere Entscheidung vernünftig rechtfertigen können. Wissen ist eine Holschuld. Wir müssen Tatsachen nennen können, die für unsere Entscheidung sprechen, und wir müssen Aussagen untersuchen, wenn sie gegen unsere Entscheidung sprechen. Je bedeutungsvoller die jeweilige Entscheidung ist, desto gründlicher muss unser Urteil begründet sein. Erst recht wenn es um Leben oder Tod geht, dürfen entscheidende Fakten nicht ignoriert und nicht verschwiegen werden.
    Konkret zum Thema Abtreibung: Im Jahr 1997 verkündete das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem Zivilprozess als Endurteil: Zu sagen, dass ein Abtreiber Kinder tötet, "stellt eine Herabsetzung dar, da er im Zusammenhang mit Mord geäußert wird und der Eindruck erweckt wird, wie wenn der Verfügungskläger lebende Kinder abtöten würde und nicht durch einen medizinischen Eingriff Embryonen." Und im Jahr 1998 verurteilte das Amtsgericht Nürnberg in einem Strafprozess mit denselben Beteiligten den Angeklagten wegen Beleidigung. Der Angeklagte hatte Abtreibung als "Kindermord" bezeichnet. Das Gericht begründet die Verurteilung: "Das Verhalten des Angeklagten stellt dann aber einen Mißbrauch der Religionsfreiheit dar, wenn er seine Religion über die Religion anderer stellt und andere dazu zwingen will, seine moralischen und religiösen Ansprüche anzuerkennen."
    Also wer Menschen im Mutterleib als Menschen bezeichnet, der macht sich gem. Bundesrepublik Deutschland strafbar. Der Staat zwingt die Bürger dazu, seine moralischen und religiösen Ansprüche anzuerkennen, treu dem Grundsatz: Was die menschliche Führung befiehlt, dem muss man folgen. Der Grundsatz des Grundgesetzes: "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott", zählt nicht. Der Grundsatz, dass man Gott mehr gehorchen muss als den Menschen, zählt nicht. Leider hat die Justiz mit keiner einzigen Silbe irgendwelche Quellen angegeben, geschweige denn zitiert, welche beweisen, dass die im Mutterleib lebenden Kinder keine lebenden Kinder sind. Warum? Zur Ehrenrettung des Gerichts ist aber zuzugegeben, dass es hier um Beleidigung ging. Und was Beleidigung ist, ist ohnehin gar nicht gesetzlich bestimmt. D. h. nach dem Grundsatz "keine Strafe ohne Gesetz" ist jeder Beleidigungsprozess bereits an sich ein Verbrechen, denn er ist schrankenlose Willkür. Er verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot, deshalb sind Tatsachen bei Beleidigungsprozessen immer gegenstandslos. Es ist Tatsache, dass Lehrbücher der Biologie und Medizin klar lehren: Das menschliche Leben beginnt mit der Befruchtung. Also auch die im Mutterleib lebenden Kinder sind lebende Kinder. Nun konkret zum Thema Impfung: Das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, dass eine Impfpflicht für Soldaten rechtmäßig ist, steht in einer beeindruckenden Reihe von ähnlichen gerichtlichen Entscheidungen. So bestätigte das Verwaltungsgericht Trier kürzlich die Entlassung einer Justizvollzugsbeamtin, weil sie sich weigerte, die "Corona-Schutzmaßnahmen" einer JVA einzuhalten. Die Beamtin hatte die Maßnahmen bezeichnet als "Propagandazirkus, gezielte Angst-und Panikmache sowie gezielte Täuschung des Staates". Außerdem hatte sie Gefangenen geraten, sich nicht impfen zu lassen, da der Impfstoff ein Versuch am Menschen sei. Das Gericht begründete die Rechtmäßigkeit der Entlassung damit, es stehe der Beamtin nicht zu, die wissenschaftliche Rechtfertigung von Schutzmaßnahmen in Frage zu stellen. Leider hat die Justiz mit keiner einzigen Silbe irgendwelche Quellen angegeben, geschweige denn zitiert, welche beweisen, dass diese Maßnahmen wirkliche Schutzmaßnahmen sind. Warum? Es bleibt nur der Grundsatz: Was die menschliche Führung befiehlt, dem muss man folgen. Auf das von Gott bestimmte Naturrecht, auf die vom Grundgesetz betonte Verantwortung vor Gott zu verweisen, gilt als "Missbrauch der Religionsfreiheit". Allerdings: Welche Daseinsberechtigung haben dann noch Gebet und Gewissenserforschung? Wenn es uns nicht zusteht, Anweisungen der menschlichen Führung in Frage zu stellen, mit welchem Recht darf der Mensch dann überhaupt noch Wissenschaft betreiben, wissenschaftliche Erkenntnisse sich aneignen, wissenschaftliche Erkenntnisse weitergeben bzgl. Abtreibung, Impfung, Klima, Familie usw.? Wie will der Mensch beim Jüngsten Gericht bestehen, wenn er sich weigert, die Wahrheit zu erkennen und zu verbreiten, wenn er sich weigert, Gott mehr zu gehorchen als den Menschen, wenn er sich weigert, im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott zu handeln? Nochmals: Der Katechismus lehrt: "Ferner ist es Pflicht, den Glauben zu bekennen, selbst wenn dieses Bekenntnis unser Leben in Gefahr brächte (Martyrer)." Amen.