08.07.2022 Impfung und Abtreibung - Weil mein Körper mir
gehört
Predigt 10.07.2022
Bei den Debatten für oder gegen Abtreibung und für oder gegen
Impfung fällt häufig der Satz: "Mein Körper gehört mir." Ähnlich:
"My body, my choice" - "Mein Körper, meine Entscheidung". Das Recht
auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung soll einerseits
begründen, dass Abtreibung in keiner Weise verboten werden darf,
sondern frei zugänglich sein muss, und soll anderseits begründen,
dass Ungeimpfte in keiner Weise benachteiligt werden dürfen, sondern
uneingeschränkt leben und arbeiten dürfen.
Kürzlich wurde das Werbeverbot für Abtreibungen aufgehoben. Jetzt
dürfen Ärzte Abtreibungen als medizinische Dienstleistung anpreisen.
Kürzlich wurde vom Bundesverwaltungsgericht beschlossen, dass
Soldaten Impfungen tolerieren müssen. Klar ist: Nach christlicher
Überzeugung ist der Mensch auch nicht unumschränkter Herr seines
Leibes: Paulus schreibt (1 Korinther 3,16f. 6,9f.19f): "Wisst ihr
nicht, daß ihr ein Tempel Gottes seid und der Geist Gottes in euch
wohnt? Wer nun den Tempel Gottes vernichtet, den wird Gott
vernichten; denn der Tempel Gottes ist heilig, und der seid ihr ...
Oder wisset ihr nicht, daß Ungerechte das Reich Gottes nicht erben
werden? Täuschet euch nicht! Weder Unzüchtige noch Götzendiener,
weder Ehebrecher noch Weichlinge, weder die Knabenschänder noch
Diebe, weder Habsüchtige noch Trunkenbolde, weder Lästerer noch
Räuber werden das Reich Gottes erben ... Wisst ihr nicht, dass ihr
nicht euch selbst gehört. Denn um hohen Preis seid ihr erkauft.
Verherrlichet Got und traget ihn in eurem Leibe." Im Katechismus
steht zum fünften Gebot "Du sollst nicht töten": "Gott schützt durch
das fünfte Gebot das Leben des Leibes und der Seele bei uns und bei
andem. Es macht uns die Selbstliebe und Nächstenliebe zur Pflicht.
... Es gibt eine pflichtgemäße Sorge für Gesundheit, Nahrung,
Kleidung und Erholung. ... Man darf und muß sein Leben oder seine
Gesundheit einer Gefahr aussetzen, wenn höhere Pflichten es
gebieten. Es gibt Berufe, die mehr als andere den Einsatz der ganzen
Person erfordern (Priester, Arzt, Krankenschwester u. a.). Ferner
ist es Pflicht, den Glauben zu bekennen, selbst wenn dieses
Bekenntnis unser Leben in Gefahr brächte (Martyrer). Auch wenn es um
die Rettung eines anderen Lebens geht, darf man sein Leben opfern."
Also müssen wir Rechenschaft abgeben, ob wir tatsächlich dem Leben
dienen, so wie es von Gott befohlen ist. Der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit ist auch hier von wirklich entscheidender
Bedeutung: Ist mein jeweiliges Handeln wirklich der jeweiligen
Situation angemessen? Je spezieller die jeweilige Situation ist,
desto schwieriger kann es sein, klar zu erkennen, welche Handlung
ganz konkret hier und jetzt besser oder schlechter bzw. richtig oder
falsch ist. Die Notwendigkeit von Gebet und Gewissenserforschung
zeigt sich auch hier. Unbedingt müssen wir die Realität
respektieren. Ignorantia affectata, also Nicht-Wissen-Wollen,
mindert niemals die Schuld bei einer falschen Entscheidung, sondern
vermehrt diese Schuld üblicherweise noch. Wir müssen uns ein Urteil
erlauben können, indem wir uns ein Urteil erarbeiten: Wir müssen
unsere Entscheidung vernünftig rechtfertigen können. Wissen ist eine
Holschuld. Wir müssen Tatsachen nennen können, die für unsere
Entscheidung sprechen, und wir müssen Aussagen untersuchen, wenn sie
gegen unsere Entscheidung sprechen. Je bedeutungsvoller die
jeweilige Entscheidung ist, desto gründlicher muss unser Urteil
begründet sein. Erst recht wenn es um Leben oder Tod geht, dürfen
entscheidende Fakten nicht ignoriert und nicht verschwiegen werden.
Konkret zum Thema Abtreibung: Im Jahr 1997 verkündete das
Landgericht Nürnberg-Fürth in einem Zivilprozess als Endurteil: Zu
sagen, dass ein Abtreiber Kinder tötet, "stellt eine Herabsetzung
dar, da er im Zusammenhang mit Mord geäußert wird und der Eindruck
erweckt wird, wie wenn der Verfügungskläger lebende Kinder abtöten
würde und nicht durch einen medizinischen Eingriff Embryonen." Und
im Jahr 1998 verurteilte das Amtsgericht Nürnberg in einem
Strafprozess mit denselben Beteiligten den Angeklagten wegen
Beleidigung. Der Angeklagte hatte Abtreibung als "Kindermord"
bezeichnet. Das Gericht begründet die Verurteilung: "Das Verhalten
des Angeklagten stellt dann aber einen Mißbrauch der
Religionsfreiheit dar, wenn er seine Religion über die Religion
anderer stellt und andere dazu zwingen will, seine moralischen und
religiösen Ansprüche anzuerkennen."
Also wer Menschen im Mutterleib als Menschen bezeichnet, der macht
sich gem. Bundesrepublik Deutschland strafbar. Der Staat zwingt die
Bürger dazu, seine moralischen und religiösen Ansprüche
anzuerkennen, treu dem Grundsatz: Was die menschliche Führung
befiehlt, dem muss man folgen. Der Grundsatz des Grundgesetzes: "Im
Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott", zählt nicht. Der
Grundsatz, dass man Gott mehr gehorchen muss als den Menschen, zählt
nicht. Leider hat die Justiz mit keiner einzigen Silbe irgendwelche
Quellen angegeben, geschweige denn zitiert, welche beweisen, dass
die im Mutterleib lebenden Kinder keine lebenden Kinder sind. Warum?
Zur Ehrenrettung des Gerichts ist aber zuzugegeben, dass es hier um
Beleidigung ging. Und was Beleidigung ist, ist ohnehin gar nicht
gesetzlich bestimmt. D. h. nach dem Grundsatz "keine Strafe ohne
Gesetz" ist jeder Beleidigungsprozess bereits an sich ein
Verbrechen, denn er ist schrankenlose Willkür. Er verstößt gegen das
Bestimmtheitsgebot, deshalb sind Tatsachen bei Beleidigungsprozessen
immer gegenstandslos. Es ist Tatsache, dass Lehrbücher der Biologie
und Medizin klar lehren: Das menschliche Leben beginnt mit der
Befruchtung. Also auch die im Mutterleib lebenden Kinder sind
lebende Kinder. Nun konkret zum Thema Impfung: Das aktuelle Urteil
des Bundesverwaltungsgerichts, dass eine Impfpflicht für Soldaten
rechtmäßig ist, steht in einer beeindruckenden Reihe von ähnlichen
gerichtlichen Entscheidungen. So bestätigte das Verwaltungsgericht
Trier kürzlich die Entlassung einer Justizvollzugsbeamtin, weil sie
sich weigerte, die "Corona-Schutzmaßnahmen" einer JVA einzuhalten.
Die Beamtin hatte die Maßnahmen bezeichnet als "Propagandazirkus,
gezielte Angst-und Panikmache sowie gezielte Täuschung des Staates".
Außerdem hatte sie Gefangenen geraten, sich nicht impfen zu lassen,
da der Impfstoff ein Versuch am Menschen sei. Das Gericht begründete
die Rechtmäßigkeit der Entlassung damit, es stehe der Beamtin nicht
zu, die wissenschaftliche Rechtfertigung von Schutzmaßnahmen in
Frage zu stellen. Leider hat die Justiz mit keiner einzigen Silbe
irgendwelche Quellen angegeben, geschweige denn zitiert, welche
beweisen, dass diese Maßnahmen wirkliche Schutzmaßnahmen sind.
Warum? Es bleibt nur der Grundsatz: Was die menschliche Führung
befiehlt, dem muss man folgen. Auf das von Gott bestimmte
Naturrecht, auf die vom Grundgesetz betonte Verantwortung vor Gott
zu verweisen, gilt als "Missbrauch der Religionsfreiheit".
Allerdings: Welche Daseinsberechtigung haben dann noch Gebet und
Gewissenserforschung? Wenn es uns nicht zusteht, Anweisungen der
menschlichen Führung in Frage zu stellen, mit welchem Recht darf der
Mensch dann überhaupt noch Wissenschaft betreiben, wissenschaftliche
Erkenntnisse sich aneignen, wissenschaftliche Erkenntnisse
weitergeben bzgl. Abtreibung, Impfung, Klima, Familie usw.? Wie will
der Mensch beim Jüngsten Gericht bestehen, wenn er sich weigert, die
Wahrheit zu erkennen und zu verbreiten, wenn er sich weigert, Gott
mehr zu gehorchen als den Menschen, wenn er sich weigert, im
Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott zu handeln? Nochmals: Der
Katechismus lehrt: "Ferner ist es Pflicht, den Glauben zu bekennen,
selbst wenn dieses Bekenntnis unser Leben in Gefahr brächte
(Martyrer)." Amen.