Video v. 18.12.2017
Werbung für Abtreibung
Pressemeldung v. 18.12.2017: Für das
Menschenrecht auf Informationsfreiheit zum Thema
Schwangerschaftsabbruch
Kristina Hänel wurde vom Amtsgericht Gießen zu 6000 Euro
Strafe verurteilt, s. Strafgesetzbuch §219a - Verbot von Werbung
für Schwangerschaftsabbruch. 6.000 Euro dürften viele Ärzte
bereits aus der Portokasse bezahlen können, und speziell
Abtreibungen spülen viel Geld in die Kasse. Zum Vergleich: Thomas
Börner wurde als Chefarzt der Gynäkologie an der Capio
Elbe-Jeetzel-Klinik in Dannenberg suspendiert, weil er sich
weigerte, Abtreibungen vorzunehmen. Und der Lebensschützer Dr.
Johannes Lerle wurde zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung
verurteilt. O-Ton der Verurteilung im Berufungsprozess bei
Landgericht Nürnberg-Fürth, 8 Ns 404 Js 43127/97: "Der Angeklagte
weiß genau, daß der medizinische Eingriff des [Abtreibers] nicht
lebende Menschen, sondern Embryonen betrifft. Der Angeklagte hat
sich diesbezüglich auch durch einen einschlägigen Kommentar
informiert. Ihm ist der Unterschied zwischen einem Embryo und
einem lebenden Menschen des weiteren im Eilverfahren von der 17.
Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth klargemacht worden."
Kristina Hänel hatte wegen des Strafverfahrens eine Petition
veröffentlicht "Informationsrecht für Frauen zum
Schwangerschaftsabbruch". Diese Petition v. 18.10.2017 ist in
weniger als zwei Monaten von über 155.000
(einhundertfünfundfünzigtausend) Unterstützern unterschrieben
worden. Zum Vergleich: Pater Rolf Hermann Lingen (der Verf. dieser
Zeilen) hatte am 22.05.2016 eine Petition veröffentlicht
"Bedingungslose Straffreiheit bei Kritik an Abtreibung". In über
anderthalb Jahren haben nur 22 (zweiundzwanzig) Unterstützer
unterschrieben.
Die Lingen-Petion blieb auch sonst praktisch vollkommen
unbeachtet. Hingegen die Hänel-Petition sorgte auch sonst für
einen medialen Rummel größten Ausmaßes. Politiker und
Wahrheitspresse zeigten den Wahlberechtigten wieder einmal
hartnäckig, was man (?) denken (?) muss (?). So gab focus.de der
Sächsischen Staatskanzlei resp. Petra Köpping, Staatsministerin
für Gleichstellung und Integration im Freistaat Sachsen;
unkommentiert eine Plattform mit dem Artikel "Dresden:
Gleichstellungsministerin Köpping zur Debatte um Abtreibungen
(Paragraf 219a)", 05.12.2017; ein Ausschnitt: "Der Zugang zu
sicheren Methoden der Abtreibung und das Recht auf eine
selbstbestimmte Familienplanung sind wesentliche Errungenschaften
unserer Gesellschaft, die dürfen nicht infrage gestellt werden."
Zum Vergleich: Ein Leser schrieb in die Kommentarfunktion dieses
Artikels: "Zur Korrektur: »Dann muß man auch ein anderes sehr
schlimmes Verbrechen erwähnen, durch das ein Anschlag auf das Kind
im Mutterschoß geschieht. [...] Ob man das der Mutter antut oder
dem Kinde, es ist gegen Gottes Gebot und die Stimme der Natur: "Du
sollst nicht töten". Denn beider Leben ist gleich unverletzlich,
und es zu töten, kann auch der Staatsgewalt nicht erlaubt sein.
[...] Die Staatsoberhäupter schließlich und Gesetzgeber dürfen
nicht vergessen, daß es Pflicht der Obrigkeit ist, durch
entsprechende Gesetze und Strafen das Leben Unschuldiger zu
schützen, um so mehr, je weniger die, deren Leben gefährdet und
bedroht ist, sich verteidigen können. Zu diesen gehören in erster
Linie die Kindlein im Mutterschoß.« (Papst Pius XI., "Casti
Connubii" (über die Ehe), 31.11.1930)." Allerdings wurde dieser
Kommentar wiederum von focus.de rigoros komplett zensiert.
Fairerweise muss man zugeben, dass keinesfalls nur katholische
Kleriker wissen, dass das menschliche Leben mit der Befruchtung
beginnt und dass dementsprechend gilt: "Direkte Tötung des Fötus
ist immer schwer sündhaft (ein Mord)" (Heribert Jone, Katholische
Moraltheologie, Paderborn (7)1936, 171).
Cf. Prof. Dr. Erich Blechschmidt, Wie beginnt das menschliche
Leben, Stein (6)1989: "Die Entwicklung des Menschen als Individuum
(Individualentwicklung) beginnt mit der Befruchtung."
Weitere Beispiele:
Prof. Dr. Klaus-Ulrich Benner, Der Körper des Menschen, Augsburg
1990, 9
Peter Hoff et al., Biologie heute 2G. Ein Lehr- und Arbeitsbuch
für das Gymnasium, Schroedel Schulbuchverlag Hannover 1990, 385
Meyers Lexikonverlag, Meyers Memo, Mannheim 1991, 956
Susanne Ahrndt, Junior Wissen. Der Mensch, Stuttgart 1995, 88
Dr. Philip Whitfield, Der menschliche Körper, Wien 2003
(englisches Original: "The Human Body Explained", 1995), 166
Wenn trotz allem noch manche versuchen, den Beginn des
menschlichen Lebens auf die Nidation (Einnistung in die
Gebärmutterschleimhaut, ca. am fünften Tag nach der Befruchtung)
zu verschieben, dann ist das vollkommen unlogisch und unhaltbar,
cf. Reinhold Pfandzelter, Menschenkunde, München (7)1989, 166 und
169.
Cf. Katrin Weiß, einnistung.com, index.html v. 17.12.2017: "Das
deutsche Strafrecht sieht den Zeitpunkt der Einnistung als Beginn
der Schwangerschaft an. In anderen Kulturen und insbesondere in
einigen religiösen Gruppierungen wird der Beginn der
Schwangerschaft jedoch bereits bei Befruchtung der Eizelle
gesehen."
Es war also unanfechtbar zu jeder Zeit absolut unanfechtbar
eindeutig, dass die Begründung für die Gefängnisverurteilung des
Lebensschützers Dr. Johannes Lerle eine reine absurde Lüge ist.
Zur Ehrenrettung der Justiz ist aber zuzugeben: Diese Verurteilung
erfolgte wegen "Beleidigung", und unanfechtbar eindeutig ist
"Beleidigung" »gar nicht rechtserheblich ("justitiabel")« (Schöffe
Dr. Dr. habil. Richard Albrecht), eben weil "nicht im Strafgesetz
definiert": Bereits ein Blick auf den § 185 StGB beweist das für
jeden sofort unanfechtbar. Cf. Bert Steffens: »Es gibt keine
"Beleidigungsgesetze in Deutschland". Es gibt auch keine
"Rechtsprechung" bei Anwendung des § 185 StGB - nur
Unrechtsprechung. Auch ist die Anwendung des § 185 StGB nicht
"infantil", sondern ein Verbrechen.« Es ist also ausnahmslos immer
vollkommen gegenstandslos, was als "Beleidigung" jeweils konkret
juristisch behandelt wird: Bereits jegliches
"Beleidigungs"-Verfahren an sich ist immer nur ein komplettes
"Verbrechen". Richtig ist immerhin, dass sich ein klarer Trend bei
der "Beleidigungsjustiz" durchaus erkennen lässt: Notwendige
Informationen werden unterdrückt, Rechtschaffene werden - bis zur
Existenzvernichtung - kriminalisiert, hingegen Straftäter werden
unterstützt und bestärkt. Die Faustformel resp. das Faustrecht
lautet: "Ehrenschutz" ist Täterschutz.
Wie steht es also um das "Informationsrecht für Frauen zum
Schwangerschaftsabbruch"?
Zwar leisten Politik, Justiz und Wahrheitsmedien auch hier
unermüdlich Schwerstarbeit, um einerseits Falschinformationen zu
fördern und anderseits Richtigstellungen zu unterdrücken. Aber wie
die sehr unterschiedlichen Ergebnisse der beiden o.g. sehr
unterschiedlichen Abtreibungs-Petitionen nur einmal mehr beweisen,
ist es doch eigentlich das Volk, dass diese ganze Entwicklung zu
verantworten hat: Das Volk hat durchaus die Wahl gehabt, wie das
"Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch"
auszusehen hat. Und - cf. Matthäus-Evangelium 7,13f - das Volk hat
gewählt.