22.09.2022 Reiner Fuellmich und Corona-Ausschuss
Pressemitteilung
»"Er nannte Corona-Maßnahmen"Verbrechen" und versprach eine
Mega-Klage. Nun erscheinen die Pläne eines Anwalts selbst immer mehr
als Schwindel. ... Außerhalb der Blase gab es Spott: Das Blog
"Volksverpetzer", das immer wieder kritisch berichtete, brachte ein
Sparschwein heraus mit dem Aufdruck: "Fuell mich!"« So bei t-online
am 22.09.2022: »Vermeintliche Sammelklage wegen Corona. Der
Billionen-Euro-Schwindel" über den Rechtsanwalt Reiner Fuellmich vom
sog. "Corona-Ausschuss"«. Anscheinend haben Reiner Fuellmich und
andere, z. B. Rechtsanwältin Viviane Fischer, recht viel Geld
bekommen von Menschen, die auf ein Ende der Corona-Maßnahmen hoffen.
Natürlich wird genau zu prüfen sein, wieviel Geld von wem unter
welchen Bedigungen gezahlt wurde und ob diesbzgl. Vorwürfe
berechtigt sind gegen Fuellmich und Fischer, z. B. wegen Betrugs
oder Veruntreuung.
Aber offenkundig ist das eigentliche Problem ganz anderer Natur.
Denn zunächst ist doch die Frage, wie jemand überhaupt bezweifeln
oder gar direkt bestreiten kann, dass sämtliche Corona-Maßnahmen
absolut unverzichtbar waren und weiterhin sind. Denn eine
außerordentliche Bedrohung wird üblicherweise auch mit
außerordentlichen Schutzmaßnahmen eingedämmt. Und ob Covid-19 eine
Bedrohung ist oder nicht, dafür entscheidend sind nicht Politiker,
nicht Mediziner, nicht Wahlberechtigte, sondern schlicht die Fakten.
Die Zahlen der Krankenfälle und Todesfälle sind jedem offen
zugänglich. Jeder kann sich sofort problemlos vollkommene Klarheit
darüber verschaffen. Die durchschnittliche Lebenserwartung ist
bekannt, und das Durchschnittsalter derer, die als Corona-Tote
gezählt werden, ist auch bekannt. Außerdem ist bekannt, wie genau
die Diagnose "Covid-19" spezifiziert ist und wie genau darauf
geachtet wird, dass Ärzte nicht fälschlich "Corona" auf den
Totenschein schreiben. Angesichts der Allgegenwart von Corona in
allen Bereichen des Alltags hat auch jeder Bürger die unbedingte
Pflicht, sich darüber zuverlässig zu informieren.
Und es kann doch jeder sehen, dass selbst ständig belebte Großstädte
in diesen Zeiten zeitweilig regelrecht Geisterstädte geworden sind.
Unzählige Betriebe sind in Konkurs gegangen. Unzählige Betriebe
haben geschlossen und werden nie wieder öffnen können. Welche andere
Erklärung könnte es dafür geben, als dass unzählige Menschen schwer
an Corona erkrankt oder gestorben sind? Zwar wäre theoretisch als
andere Erklärung denkbar, dass das Volk einer Lüge glaubt oder
wenigstens gehorcht. Aber ein solches Verhalten wäre doch völlig
unentschuldbar, weil dafür nur verwerfliche Gründe in Betracht kämen
wie Nicht-Wissen-Wollen (ignorantia affectata) oder Feigheit. Und
ein solches Volk würde damit nicht handeln "im Bewusstsein seiner
Verantwortung vor Gott" - aber genau dies sind die Anfangsworte des
Grundgesetzes. Wer würde behaupten, dass das Volk - oder jedenfalls
die Mehrheit des Volkes - das Grundgesetz ablehnt?
Würde jemand an der Existenz von Covid-19 oder wenigstens an der
Berechtigung von Corona-Schutzmaßnahmen zweifeln, dann würde er
unstrittig nicht so handeln wie die Mehrheit des Volkes - was auch
immer die Motive des Volkes sein mögen. Wie wäre ein solches
Verhalten mit dem Grundsatz der Demokratie zu vereinbaren? Kann die
Meinung einer Minderheit überhaupt richtig sein?
Der Vollständigkeit halber noch ein Gedankenspiel: Angenommen, die
Mehrheit könnte falsch handeln - würde man dann als Anwalt für
Wahrheit und Gerechtigkeit so handeln wie Fuellmich und der
Corona-Ausschuss? Wenn man überzeugt wäre, im Recht zu sein, dann
würde man zunächst fragen, bei wem die Beweislast liegt: Muss der
Staat begründen, mit welchem Recht er Freiheitsrechte wie das
Versammlungsrecht einschränkt oder aufhebt? Oder muss das Volk
begründen, dass es Freiheitsrechte wie das Versammlungsrecht
grundsätzlich und grundgesetzlich hat, und dass erst die Existenz
einer Bedrohung bewiesen sein muss? Und erst falls diese Bedrohung
tatsächlich bewiesen ist: Muss dann noch zusätzlich im einzelnen
bewiesen werden, welche konkrete Maßnahme warum konkret
gerechtfertigt ist, und muss das Volk sich seine Freiheitsrechte
dann erst von der Regierung erbetteln?
Bereits ein Blick (22.09.2022) auf die Homepage des
Corona-Ausschusses zeigt: Es gab 122 Sitzungen.
Einhundertzweiundzwanzig. Eine einzelne Sitzung dauert oft weit über
eine Stunde - also insgesamt mehrere hundert Stunden nur Sitzungen.
Viele dieser Sitzungen haben "Namen", z. B. 122 "Der Kongress
tanzt", 116 "Schau‘ alle Wirkenskraft", 112 "Die Schande". Zu jeder
Sitzung gibt es einen "Themenauszug", z. B. 121 "Warum die
Mainstream Medien (seit 2020) arbeiten, wie sie es tun" und 108
"️Warum es die Pandemie nur in den Medien gegeben hat". Nicht alles
klingt im ersten Moment unbedingt immer völlig uninteressant, aber:
Wird hier tatsächlich zielführend gearbeitet? Oder wird mit Plaudern
und Lamentieren Zeit und Geld vernichtet?
Der Dreh- und Angelpunkt, überhaupt das ganze Herzensanliegen für
einen Anwalt ist natürlich die Durchsetzung der Gerechtigkeit.
Immerhin könnte bei erster völlig oberflächlicher Betrachtung
vielleicht bei manchem die Hoffnung aufkommen, dass der
Corona-Ausschuss darauf hinarbeitet. So heißt Sitzung 108 "fiat
iustitia" und 100 "Endstation: Gerechtigkeit". Aber selbst
hartnäckigste Ignoranten kommen nicht vorbei an Sitzungen 106
(Kartographie des Elefanten) und 107 (Cancel Unculture): "Carlo
Maria Viganó – Erzbischof und emeritierter Diplomat der Vatikanstadt
- ️Perspektive eines Erzbischofs und ehem. Diplomaten der kath.
Kirche auf die Maßnahmen, den Krieg und die aktuelle Politik" (1.
und 2. Teil). Niemald hält ernsthaft die Gruppe des sog. "Zweiten
Vatikanischen Konzils" für die katholische Kirche. Indem Fuellmich
und Kollegen die Vatikanum-2-These verbreiten, geben sie ihre eigene
Glaubwürdigkeit klar zu erkennen. Das würde zwar bereits dann
gelten, wenn der Ausschuss tatsächlich glauben würde, Viganò sei a)
katholisch und b) Bischof. Aber selbst dann hätte er sich ein
öffentliches Urteil in einer wichtigen Sache (ewige Seligkeit bzw.
ewige Verdammnis) innerhalb eines wichtigen Kontextes
(internationaler kostenintensiver Ausschuss) erlaubt. Bereits ein
leichtfertiges Urteil wäre hier nicht leicht zu entschuldigen. V. a.
aber hatte der Ausschuss lange vor seinem Viganò-Interview vom
Autor, einem sedisvakantistischen Priester, eine kurze
Zusammenstellung notwendiger Informationen erhalten - und darauf
auch dem Autor geantwortet. Niemals konnte der Ausschuss vernünftig
begründen, weshalb er die V2-Gruppe als katholische Kirche
bezeichnet, eben weil es nicht vernünftig begründbar ist, cf.
Bundesverfassungsgericht zu Landgericht Hanau zu Landgericht Hanau
(2 S 231/79 - Hochschule Sankt Georgen) und Amtsgericht Dorsten (7
Ls-29 Js 74/08-43/11 - Thomas Schüller). Und diese Situation ist für
den Ausschuss nach seinem Schriftwechsel mit dem Autor nicht besser
geworden.
Und hier liegt letztlich das eigentliche Problem von praktisch
allen, die als "Corona-Kritiker" / "Corona-Leugner" auftreten oder
bezeichnet werden. Praktisch alle verbreiten die V2-These. Bereits
diese völlige Verdrehung von Tatsachen widerspricht diametral dem
Prinzip der Gerechtigkeit. Aber im "Corona-Widerstand" geht es oft
noch bedeutend weiter: Christliche Grundsätze, namentlich zum
sechsten Gebot, werden missachtet und sogar direkt bekämpft.
Zerrbilder des Christentums, radikal antichristliche Systeme wie die
Anthroposophie von Rudolf Steiner werden verbreitet. Bisweilen
lamentieren "Corona-Kritiker", dass es keinen einheitlichen
"Corona-Widerstand" gibt, sondern dass jede Energie verloren geht
durch Spaltungen, durch Parteiungen. Dabei könnte man fragen:
Unterscheiden sich die Ziele der "Corona-Kritiker" von den Zielen
derer, gegen die sie angeblich vorgehen, gegen "die Globalisten",
gegen "Big Pharma" etc.? Gibt es im "Corona-Widerstand" nur die
Einheit im Kampf gegen die Wahrheit?