Pressemeldung 28.09.2012: Anmerkungen zum
Art. "Gerichtsverfahren gegen falschen Priester endet mit
Vergleich"
Unter der Überschrift "Gerichtsverfahren gegen falschen Priester
endet mit Vergleich" hat die "Dorstener Zeitung" (DZ) am
27.09.2012 einen Text gegen den Verf. veröffentlicht. Es geht um
einen triumphalen Sieg am 27.09.2012 bei "Amtsgericht Dorsten" für
die katholische Kirche. Erzielt wurde dieser Sieg der katholischen
Kirche durch einen ihrer Repräsentanten, i.e. den
römisch-katholischen Priester Pater Rolf Hermann Lingen (der
Verf.), u.z. gegen die kollab-or-ierenden Gruppen des sog.
"Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) und die BRD resp. die
BRD-Justiz. Einige Richtigstellungen und Anmerkungen zum
DZ-Artikel:
1. Bereits die Überschrift "falscher Priester" ist falsch. Denn
dass der Verf. gültig geweihter Priester ist, wird ganz
ausdrücklich nicht bestritten - weder von der Justiz noch von der
V2-Gruppe. Statt dessen drehte sich (im wahrsten Sinne des Wortes)
das gesamte Verfahren nur darum, ob der Verf. sich außer
(unbestritten erlaubterweise) als "Pater", i.e. Priester,
zusätzlich auch als "römisch-katholisch" bezeichnen durfte.
2. DZ: "2002 trat der 45-Jährige aus der Amtskirche aus". Der
Austritt erfolgte 1995. Man mag zunächst "2002" als Zahlendreher
von 1995 entschuldigen, aber tatsächlich ist genau dieses Datum
äußerst wichtig. Das wurde - anhand mehrerer Dokumente - sowohl in
der Verhandlung selbst erklärt als auch im Plädoyer, welches der
DZ schriftlich vorlag, wenigstens wegen der Vorveröffentlichung im
Internet. Der Verf. war nämlich bei seiner Priesterweihe bereits
kein Mitglied der V2-Gruppe mehr. Schon von daher ist irgendein
Urteil der V2-Gruppe über die Weiheerlaubtheit irrelevant - die
Weihe fand eben unbestreitbar klar im geschützten katholischen
Raum statt.
3. DZ: "Wie fanatisch der Dorstener („ich werde verfolgt wie der
letzte räudige Hund“) ist, erlebten die Prozess-Teilnehmer in
aller Deutlichkeit." "Fanatismus" ist eine äußerst schwere
Verleumdung. Denn zu den Merkmalen des Fanatismus gehören eine
verzerrte Wahrnehmung der Realität, namentlich argumentative
Defekte, sowie eine ungeordnete Vertretung einer Meinung. Tatsache
ist allerdings, dass der Verf. zwar reihenweise Argumente
vorbringt, niemals aber Gegenargumente zu hören oder zu lesen
bekommt. Das wurde bei dieser Gerichtsverhandlung wieder einmal
aufs deutlichste unterstrichen. Die Justiz überschlug sich hilflos
mit notorischen Zirkelschlüssen, die zudem wiederum auf
notorischen Absurditäten und Lügen basierten.
4. DZ: »Der 45-Jährige Sedisvakantist (ein Mensch, der der Meinung
ist, dass es keinen rechtmäßigen Papst gibt) beleidigte den
Gutachter („das ist verquirlter Mist“), den Staatsanwalt („das ist
alles Mist, was sie hier erzählen“), schlug mit der Faust auf den
Richtertisch, mit der Folge, dass eine Schöffin sich körperlich
bedroht fühlte.«
Diese Feststellungen zur Qualität der Äußerungen von Justiz und
"Gutachter" (einem "Professor für katholische Theologie", d.h. ein
Repräsentant der V2-Gruppe) waren in keiner Weise "beleidigend",
sondern allesamt nüchtern und sachlich begründet. Immerhin hat es
sogar der V2-"Professor" vorgezogen, sowohl zu den zahlreichen
bereits früher vom Verf. publizierten umfangreichen Würdigungen
als auch zu den in der Verhandlung gemachten Erklärungen bzgl. des
"Gutachters" zu schweigen. Es war das vollendete Waterloo für BRD
und V2-Gruppe. Wenn die Schöffin sich wirklich durch einen
bekanntlich absolut gewaltfreien Priester "bedroht" fühlt, nur
weil er mit der Faust auf den Tisch schlägt, dann hat sie wohl
wirklich ein Problem. Jedenfalls war zu jeder Sekunde offenkundig,
dass weder der Verf. noch sonst jemand "ausrastete", sondern dass
alle sich jederzeit vollkommen unter Kontrolle hatten. Sätze
wurden nach wie vor vollständig und logisch gebildet und
artikuliert. Im klaren Bewusstsein konnte jederzeit der Ton
zurückgenommen und ggf. auch jegliche Äußerung unterlassen werden.
Unbestreitbar war alles sog. "Ausrasten" in Wahrheit nur souverän
überlegtes, zielführendes Unterstreichen der Tatsache, dass man
mit den über sechzehn Jahren schlimmster und brutalster
Verfolgungen bis hin zu Gefängnisstrafe schlichtweg nicht
uneingeschränkt einverstanden war. Aber fairerweise ist zu
ergänzen, dass die BRD-Bürger an dem permanenten massiven
Justizunrecht, das (nicht nur) auf zahlreichen "justizkritischen"
Internetseiten belegt ist, zu gutem Teil selbst schuld sind. Im
ehernen deutschen Patriotismus suchen die BRD-Bürger nur nach
"Germany's next Topmodel", "Germany's next Superstar", "Germany's
next Jungleking", "Germany's next Cookmaster" usw. usf. Für die
Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit bleibt da logischerweise
keine Zeit mehr. Anders gesagt: Die BRD-Bürger müssten angesichts
dieser so berechtigten und notwendigen Kritik an BRD mitsamt
Justiz permanent energisch "mit der Faust auf den Tisch schlagen".
Denn wenn die Zustände weiter so hindümpeln, ist die Eskalation
unvermeidlich. Wehre den Anfängen. Die Justiz - das pfeifen schon
die Spatzen von den Dächern, Stichwort "Rechtsbeugung" - macht,
was sie will, und das völlig unbehelligt und dementsprechend
hemmungslos. Will man aber eine funktionierende Justiz haben,
müssen die Justiz-Leute Angst vor möglichen Strafen haben. Jeder
sollte das Gleichnis vom gottlosen Richter kennen: "Ich fürchte
zwar Gott nicht und frage nach keinem Menschen. Weil aber diese
Witwe mir lästig fällt, will ich ihr zu ihrem Recht verhelfen.
Sonst kommt sie noch am Ende und schlägt mich ins Gesicht" (Lk
18,4f).
5. DZ: "Der fairen und umsichtigen Verhandlungsführung von Richter
Timm und Staatsanwalt Kock war es zu verdanken, dass die Situation
nicht noch weiter eskalierte." Jeder erkennt sofort, dass es in
dieser Angelegenheit nur eine einzige "faire und umsichtige
Verhandlungsführung" hätte geben können: U.z. durch den Nachweis,
dass der Verf. im Unrecht ist. N.b.: Der Staatsanwalt zog sogar
ausdrücklich die Behauptung der Anklageschrift zurück, dass beim
Verf. "eine erhebliche Minderung der Schuldfähigkeit" vorläge.
Ganz im Gegenteil: Der Staatsanwalt gab offen seine Anerkennung
für die kognitiven und argumentativen Fähigkeiten des Verf. zu und
erklärte im selben Atemzug, dass Leute mit verminderter,
geschweige denn fehlender Schuldfähigkeit "ganz anders" wären.
Aber selbst wenn man den Verf. ignorieren und ihn keiner Silbe
würdigen wollte: Für alle anderen musste man trotzdem noch
Argumente vorbringen, dass der Verf. im Unrecht ist. Denn der
Verf. zitierte wiederum den felsenfesten kirchlichen Grundsatz:
"Gegenüber der Forderung der Kirche auf unbedingten Glauben,
unentwegte Gefolgschaft, vertrauensvolle Hingabe hat jeder
vernünftige Mensch das Recht, ja die Pflicht, die Legitimation für
diese Forderung zu verlangen. Besonders muß die Theologie
Rechenschaft geben können darüber, daß die Kirche göttliche
Autorität besitzt als das von Gott bestellte Organ für die
Vermittlung der Offenbarung und der Heilsgnaden Christi" (A. Lang,
Fundamentaltheologie, Bd. 2, München 1954, S. 4). Also selbst wenn
man den Verf. nicht zur Menge aller vernünftige Mensch zählen
wollte - man könnte - wie BRD und V2-Gruppe - nur dann auf
Argumente verzichten, wenn *niemand* vernünftig wäre.
6. DZ: "Wegen fehlender Einsichtsfähigkeit des Dorsteners wurde
das Verfahren wegen Schuldunfähigkeit eingestellt." Die Frage ist,
ob das Fehlen der Einsichtsfähigkeit objektiver oder (rein)
subjektiver Art ist. D.h. ob nur der Verf. oder ob niemand
ernsthaft, vernünftigerweise glauben kann, dass die V2-Gruppe die
katholische Kirche ist. Auch wenn die Justiz zugegebenermaßen
insinuierte, dass dieses Fehlen subjektiv ist: Nach der
eindeutigen Beweislage ist es objektiv. Denn Beweise für die
Legitimation der V2-Gruppe gibt es bis heute nicht, während
hingegen massenhaft gravierende Gegenbeweise vorliegen - Stichwort
"Sedisvakantismus" ("sedevacantism"). Mit welchem Recht kann man
den Koranküsser und Assisi-Götzendiener Karol Wojtyla ("Johannes
Paul II.") und den Koranküsser-"Seligsprecher" und
Assisi-Götzendiener Joseph Ratzinger ("Benedikt XVI.") für Päpste
halten? Weil es so in der Dorstener Zeitung steht? Und in der
Bild-Zeitung? Und im "Satiremagazin Titanic"?
7. DZ: "Richter Timm erklärte in seiner Urteilbegründung, dass der
Angeklagte nicht in der Lage sei, zwischen Glaubens- und
rechtlichen Fragen zu unterscheiden". Diese Unterscheidung von
Glaubens- und rechtlichen Fragen ist tatsächlich von absolut alles
entscheidender elementarster fundamentaler Wichtigkeit höchsten
Ranges. Cf. Kirchenrechtler H. Jone, Katholische Moraltheologie,
Paderborn (7)1935, 36: "Oberste objektive Norm der Sittlichkeit
ist das ewige Gesetz, d. h. der ewige Weltplan Gottes, durch den
alles geschöpfliche Tun von Ewigkeit her auf das höchste Ziel
hingeordnet wird. Seinen Willen hat Gott in der Zeit kundgetan
durch das natürliche Sittengesetz und das positiv göttliche
Gesetz. Mittelbar tut Gott seinen Willen kund durch das
menschliche Gesetz, das von der Kirche oder dem Staate erlassen
sein kann. [...] Das Allgemeinwohl fordert, daß ein Gesetz gerecht
ist, sittlich gut, möglich, notwendig oder wenigstens nützlich zur
Erreichung des Allgemeinwohls. Ein Gesetz, das diese Eigenschaften
nicht hat, besitzt keine Rechtskraft." Indem man mit der Justiz
dem Rechtspositivismus huldigt, erklärt man sich zur
übergöttlichen Instanz und legitimiert so selbst die
allerabscheulichsten Verbrechen - Abtreibung, Euthanasie, Sodomie
usw. usf.
Diese wenigen Richtigstellungen und Anmerkungen zum DZ-Artikel
sollen hier vorerst genügen, möglichst bis das schriftliche Urteil
vorliegt. Doch bereits diese wenigen Notizen werfen die Frage auf,
von welchem Charakter Menschen sind, die der Dorstener Zeitung
vertrauen.