Pfarrer Josef Müller wurde am 11.07.1944 vom Volksgerichtshof unter
Dr. Roland Freisler zum Tode verurteilt. Aus der Abschrift des
Urteils I L 234/44 - 5 C 170/44 (Franz Kloidt, Verräter oder
Märtyrer. Dokumente katholischer Blutzeugen der
nationalsozialistischen Kirchenverfolgung geben Auskunft, Düsseldorf
1962, 100): "Josef Müller, ein katholischer Priester, aht zwei
Volksgenossen erzählt: ein Verwundeter hab als Sterbender gebeten,
die noch einmal zu sehen, für die er sterben müsse; da habe man das
Bild unseres Führers rechts, das des Reichsmarschalls links neben
ihn gestellt; und da haber er gesagt: jetzt sterbe ich wie Christus.
Hierdurch und durch andere zersetzende Bemerkungen hat er unsere
Kraft zum Volkseinsatz für den Sieg angenagt. Dduch ist er für immer
ehrlos geworden. er wird mit dem Todes bestraft." Also Kommunion für
Nichtkatholiken, für Ehebrecher, für Abtreibungsbefürworter usw.
usf. - und dazu Dr. Roland Freisler starb beim US-Luftangriff auf
Berlin am 03.02.1945. Pater Johann Maria Lenz wurde nach verschieden
Kerker-Verurteilungen 1940 in das Konzentrationslager Dachau
gesperrt. Reinhard Heydrich hatte beide Schutzhaftbefehle (derselbe
Text) v. 05.01.1939 und 19.07.1940 unterschrieben. Vollständiger
Wortlaut (Pater Johann Maria Lenz, Christus in Dachau. Was 2600
Geistliche aus 134 Diözesen und 24 Nationen im KZ Dachau erlebt und
erlitten! Mehr als 1000 getötet! Wer könnte achtlos daran vorbei?!):
"Er gefährdet nach dem Ergebnis der staatspolizeilichen
Feststellungen durch sein Verhalten den Bestand und die Sicherheit
des Volkes und Staates, indem er dadurch, daß er führende Männer der
Bewegung gröblichst beleidigt, zu der Befürchtung Anlaß gibt, er
werde weiterhin sein staatsfeindliches Verhalten fortsetzen und das
Vertrauen der Bevölkerung zur Regierung und Parteiführung zu
erschüttern versuchen."Reinhard Heydrich starb nach einem Attentat
(27.05.1942) aus ungeklärter Todesursache am 04.06.1942. Pater
Rupert Mayer wurde am 07.07.1937 von Alfred Resch, Leiter der
Anklagebehörde bei dem Sondergerichte München, angeklagt (Otto
Gritschneider, Ich predige weiter. Pater Rupert Mayer und das Dritte
Reich, Rosenheim 1987, 90): "fortgesetzt öffentlich hetzerische
Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates und deren
Anordnungen gemacht zu haben, die geeignet sind, das Vertrauen des
Volkes zur politischen Führung zu untergraben und durch die gleiche
Handlung fortgesetzt als Geistlicher in Ausübung seines Berufes in
Kirchen vor mehreren Personen Angelegenheiten des Staates in einer
den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zum Gegenstand von
Erörterungen gemacht zu haben." Alle Justiz-Arbeiter, die an der
Verurteilung von Pater Rupert Mayer, haben die Kapitulation der
Wehrmacht am 08.05.1945 erlebt und oft noch in der BRD eine
glänzende Karriere gemacht. Cf. Gritschneider, Was wurde aus den
»Pilatussen«, a.a.O. 200: "Die bayerische Justiz hat sich wegen
ihrer unrühmlichen damaligen Pilatusrolle bis heute nicht
entschuldigt. ... Landgerichtsrat Michael Schwingenschlögl, der
Verfasser des Sondergerichtsurteils gegen Pater Rupert Mayer, wurde
nach dem Krieg noch Staatsanwalt und später Landgerichtsrat in
Kempten, bis er 1965 pensioniert wurde. Dr. Ludwig Wächter, der
zweite Beisitzer der Sondergerichtsverhandlung, schied am 8. Mai
1945 aus dem Justizdienst; er starb, 52 jährig, 1954. Dr. Hans
Mugler, der den Haftbefehl gegen Pater Mayer erlassen hatte, wurde
nach neunjähriger russischer Kriegsgefangenschaft 1964 noch zum
Oberstlandesgerichtsrat befördert und 1969 pensioniert. Dr. Ernst
Großer, der jene verlogene Anklagerede gegen Pater Rupert Mayer
gehalten hatte, wurde 1956 Präsident des Amtsgerichts München, und
der Deutsche Richterbund wählte ihn 1955 sogar zu seinem 1.
Vorsitzenden. Er starb 1959. Der Leiter der Anklagebehörde beim
Sondergericht München, Alfred Resch, der die Anklageschrift gegen
Pater Rupert Mayer unterschrieben hatte, wurde nach dem Krieg noch
mehrfach befördert: 1948 zum Oberstlandesgerichtsrat beim
Bayerischen Obersten Landesgericht und 1954 sogar zum Präsidenten
des Oberlandesgerichts München. Sein Porträt hängt heute noch neben
denen der anderen Nach-kriegs-Oberlandesgerichtspräsidenten im
Dienstzimmer des Münchener Oberlandesgerichtspräsidenten." Der
"Spiegel" behauptet öfters, dass die Gruppe von "Vatikanum 2" die
katholische Kirche sei. Zu Pater Rupert Mayer schreibt der Spiegel
(21.12.1987): »Weil sich Staat und Kirche in Bayern scheuen, ein
Unrechtsurteil aus der Nazi-Zeit aufheben zu lassen, haben die
Deutschen seit gut einem halben Jahr einen rechtskräftig
vorbestraften Seligen. ... Trotz mehrfacher Verwarnung und
kurzzeitiger Gestapo-Haft hatte es sich Pater Mayer nicht nehmen
lassen, 1937 gegen die von den Nazis durchgesetzte
Gemeinschaftsschule ("Staatsbetrug!") oder Nazi-Publikationen wie
das antisemitische Hetzblatt "Der Stürmer" ("Ekelerregender denn
je!") zu predigen. Der damals 61 Jahre alte und weit über München
hinaus überaus populäre Geistliche wurde von einem Gestapo-Spitzel
angezeigt und vor das von den Nazis etablierte "Sondergericht
München" gestellt. Forsch und ganz im Sinne der damaligen Zeit
stellte Staatsanwalt Ernst Großer in seiner Anklagerede fest, der
Staat könne sich "derartige Dinge nicht bieten lassen"; er müsse
"rücksichtslos über Persönlichkeiten hinweggehen" und "mit
derartigen Ansichten aufräumen". ... Nach dem fast beliebig
interpretierbaren "Heimtückegesetz" wurde mit Gefängnis bedroht,
"wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung
zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder
der NSDAP" machte und so "das Vertrauen des Volkes zur politischen
Führung zu untergraben" trachtete.« Wenn heute die BRD es als
"Beleidigung" / "Hetze" / "Hassrede" / "Hate Speech" - oder mit
sonstigen inhaltlich unbestimmten, willkürlichen Vokabeln -
"bestraft", wenn jemand z.B. an das Lebensrecht von Kindern im
Mutterleib oder an andere Wahrheiten erinnert, dann muss man wissen,
aus welcher Quelle die ganze "Beleidigungs-Justiz" hervorgeht -
ideologisch und personell.
10.03.2020 - Kommentar von Dr. Esther Lingen
Gewiss, von solchen Haltungen katholischer Priester während der
NS-Zeit will man heute nicht nur nichts wissen, nein, man bestreitet
einfach vehement, dass es sie überhaupt jemals gegeben habe. Es ist
doch viel schöner, die Kirche kräftig mit Dreck zu bewerfen. Auch
meinen sehr viele, sich so einreden zu dürfen, ihre heimlichen,
quälenden Gewissensbisse hätten dann ja gar keine Berechtigung. Wenn
die Kirche ja nur ein Dreckhaufen ist, muss ich mich ja wohl nicht
nach ihr richten u kann munter weiter abscheulich drauflos sündigen.
Diese kranke u auf Lügen (!) basierende Gedankenkette ist leicht zu
durchschauen. Wenn katholische Priester ihr Amt als Nachfolger
Christi wahrnehmen, stellen sie immer eine Gefahr dar. Aus diesem
Grunde ist ein Kennzeichen der V2-Truppe, ausschließlich die
fürchterlichsten Pfeifen auszuwählen, denen schon beim Anblick eines
Haufens zänkischer Waschweiber das Herz in die Hose rutscht. Aus
Feigheit verraten u verleugnen sie unseren Herrn Jesus Christus
jeden Tag auf das Schändlichste aufs neue. Petrus hat Christus aus
dieser Angst heraus auch dreimal verraten. Seine Reaktion, als ihm
das klar wurde: Er weinte bitterlich, änderte sich radikal, wurde
unser erster Papst u wurde von einem christushassenden (!) Gericht
verurteilt u mit dem Kopf nach unten grausam hingerichtet. DAS ist
ein Vorbild, dem ein Katholik zu folgen hat! Und NICHT Helau u Alaaf
oder ähnlichem Schmutz u Stuss!