• Gesund und fit im Alter / Beleidigung - Hate Speech
  • Hatespeech - Kaiser und Gott


    07.11.2019 - Hatespeech - Kaiser und Gott
    Predigt 10.11.2019
    - 22. Sonntag nach Pfingsten


    "Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist" (Mt 22,21). Jede menschliche Gewalt hat ihre Schranken im göttlichen Willen. Kein Kaiser, kein Volk kann wirksam etwas für rechtmäßig erklären, was dem göttlichen Recht widerspricht. Niemand darf etwas befehlen, und niemand darf etwas tun, was dem göttlichen Recht widerspricht. Dementsprechend sagt Petrus (Apg 5,29): "Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen." Gottes Wille geschehe. Jede Monarchie, jede Demokratie, jeder Mensch muss sich vor Gott verantworten. Das BRD-Grundgesetz beginnt mit den Worten: "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott". Schon seit einiger Zeit tobt ein Wahn, dass "Hass", dass "Hate Speech" radikal bekämpft und v.a. schwer bestraft werden müsse. In Wahrheit wird berechtigte und notwendige Kritik lügnerisch als "Hass" bezeichnet und kriminalisiert. Also: Wer Kritik verdient, der wird zum unschuldigen Opfer erklärt, und wer notwendige Kritik äußert, der wird zum Straftäter erklärt. Die Wahrheit über Gut und böse wird völlig verdreht. Fast das gesamte Volk will solche Politiker und Richter, die die Wahrheit verdrehen. Ein deutliches Beispiel für diesen globalen Hass gegen die Wahrheit ist die Abtreibung. Jedes Jahr werden weit über 50 Millionen Kinder abgetrieben. Papst Pius XI. schrieb 1930 (Casti connubii): »Aber noch ein anderes schweres Vergehen, Ehrwürdige Brüder, ist zu erwähnen, das das Leben des Kindes im Mutterschoße bedroht. Es anzutasten soll nach den einen erlaubt sein, wenn es Vater und Mutter so gefällt. Andere halten dies für unerlaubt, falls nicht schwerwiegende Gründe hinzukommen, die sie mit den Namen "medizinische", "soziale" und "eugenische Indikation" bezeichnen. In bezug auf die staatlichen Strafgesetze, wodurch die Tötung des Ungeborenen verboten wird, verlangen alle diese Richtungen, dass die Strafgesetze die von ihnen vertretene Indikation (nicht alle vertreten die gleiche) anerkennen und für straflos erklären. Einige stellen sogar die Forderung, die öffentlichen Behörden sollten zu diesen tödlichen Operationen ihre hilfreiche Hand bieten, was verschiedenenorts, wie allgemein bekannt, nur zu oft geschieht. ... Aber was für ein Grund vermöchte jemals auszureichen, um die direkte Tötung eines Unschuldigen zu rechtfertigen? Denn darum handelt es sich hier. Mag man nun die Mutter oder das Kind töten, es ist gegen Gottes Gebot und die Stimme der Natur: "Du sollst nicht töten!" Gleich heilig ist beider Leben, das zu vernichten selbst die Staatsgewalt keine Befugnis hat. Ganz zu Unrecht wird diese Befugnis gegen Unschuldige aus dem Recht der Gewalt über Leben und Tod gefolgert, die doch nur Schuldigen gegenüber Geltung hat. Auch das Recht der gewaltsamen Verteidigung gegen einen ungerechten Angreifer kommt hier nicht in Frage. (Wer wollte wohl ein unschuldiges Kind einen ungerechten Angreifer nennen?) Und ein "Notstandsrecht", das bis zur direkten Tötung eines Schuldlosen reichte, gibt es nicht. ... Die Staatenlenker und Gesetzgeber endlich dürfen nicht vergessen, dass es Sache der staatlichen Autorität ist, durch zweckmäßige Gesetze und Strafen das Leben der Unschuldigen zu schützen, und zwar um so mehr, je weniger das gefährdete Leben sich selber schützen kann. Und hier stehen doch an erster Stelle die Kinder, die die Mutter noch unter dem Herzen trägt. Sollte jedoch die öffentliche Gewalt diesen Kleinen nicht allein den Schutz versagen, sie vielmehr durch ihre Gesetze und Verordnungen den Händen der Ärzte und anderer zur Tötung überlassen oder ausliefern, dann möge sie sich erinnern, dass Gott der Richter und Rächer unschuldigen Blutes ist, das von der Erde zum Himmel schreit.« Soweit der Papst. Ein Professor (Erich Blechschmidt) für Anatomie hat klar dargelegt: "Die Entwicklung des Menschen als Individuum (Individualentwicklung) beginnt mit der Befruchtung." Heute werden also jedes Jahr weit über 50 Millionen Kinder abgetrieben. Heute bleibt Abtreibung oft straflos und wird sogar oft als "Menschenrecht" bezeichnet. Wer sich heute für das Lebensrecht der Kinder im Mutterleib ausspricht, der wird oft sozial geächtet und wie ein Krimineller bestraft. In einem Strafurteil (Landgericht Nürnberg 1998) heißt es: "Der Angeklagte weiß genau, daß der medizinische Eingriff des [Abtreibers] nicht lebende Menschen, sondern Embryonen betrifft. Der Angeklagte hat sich diesbezüglich auch durch einen einschlägigen Kommentar informiert. Ihm ist der Unterschied zwischen einem Embryo und einem lebenden Menschen des weiteren im Eilverfahren von der 17. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth klargemacht worden. Der Angeklagte versucht allerdings, diesen Unterschied zu umgehen und so sein Vorgehen zu rechtfertigen, indem er sich seine eigene Rechtsordnung schafft. Denn er läßt flugs den Menschen mit der Vereinigung der mütterlichen Eizelle und der väterlichen Samenzelle entstehen. Mit dieser trickreichen Variante will erreichen, daß er [den Abtreiber] ungestraft als Berufskiller, also als einen besonders niederträchtigen Mörder bezeichnen darf." Was ist das für ein "einschlägigen Kommentar"? Welche Argumentation bringt dieser "einschlägige Kommentar"? Worin genau besteht "der Unterschied zwischen einem Embryo und einem lebenden Menschen"? Warum ist die Lehre von Kirche und Medizin falsch? Und wie soll der Angeklagte wissen, dass diese Lehre falsch ist? Inwiefern ist es ein "Trick", inwiefern schafft man sich "seine eigene Rechtsordnung", wenn man diese Lehre beachtet? All das verschweigen die Abtreibungsbefürworter hartnäckig. Die Welt empört sich gegen Gottes Gebot und die Stimme der Natur: "Du sollst nicht töten!". Die Welt, sowohl staatliche Obrigkeit als auch das Volk, fordert "ganz zu Unrecht" schrankenlose Freiheit des Menschen "bis zur direkten Tötung eines Schuldlosen". Immer fanatischer tobt die Rebellion gegen Gott, "der Richter und Rächer unschuldigen Blutes ist". Wer sagt, dass ein Embryo ein lebender Mensch ist, der kann verurteilt werden wegen HateSpeech", der kann veruteilt werden als "Beleidiger", "Hater", "Hassverbrecher". Wer an die göttliche Ordnung erinnert, wer sich gegen totalitäre, menschenverachtende Willkür, wer sich gegen die bestialische Ermordung wehrloser Unschuldiger ausspricht, der muss nach dem Willen nahezu aller Menschen bestraft werden, möglichst bis zur totalen Vernichtung. Der Wille der Welt lautet: Gib der Wahrheit keine Chance! Und in völliger Verdrehung der Wahrheit wird diese antichristliche Revolution formuliert als: Gib Hass keine Chance! Nochmals: Abtreibung ist nur ein Beispiel für eine Welt, die sich an Satan versklavt hat. Tatsächlich muss Gottes Wille in allem geschehen - in allen Bereichen unseres Lebens, in allen unseren Gedanken, Worten und Werken. Der heutige Zustand fast der gesamten Menschheit hat zur Folge, dass Christen nun praktisch überall als schlimmste Verbrecher gelten und behandelt werden. Trotzdem: Es ist uns nicht erlaubt, die Lügen dieser Welt zu glauben oder gar zu unterstützen. Wir müssen immer Gott geben, was Gott gehört. Wir müssen immer Gott mehr gehorchen als den Menschen, was auch immer die irdischen Konsequenzen für unser christliches Bekenntnis sein werden. Wir müssen uns Gottes Willen unterwerfen, ggf. gegen die Forderungen dieser Welt, damit wir dereinst teilhaben an der ewigen Freude des Himmels. Amen.

    07.11.2019 Kommentar von Dr. Esther Lingen
    Grandios! Wieder ein Kommentar wie ein gewaltiger Donnerhall! Argumentativ ist dem absolut nichts entgegenzuhalten. Doch die Welt - insbesondere die weltlichen Richter - setzt weiterhin sturheil alles auf die eine Karte, dass es ein Jüngstes Gericht ja gar nicht gäbe, und wird damit schrecklich scheitern!