Diffamierung per "Sachverständigen-Gutachten"
Eine Fallstudie zu Mihail Kivi / "Amtsgericht Dorsten",
04.02.2005
Eine Betreuung ist vorliegend nicht anzuordnen, da die
Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind. Eine
Behandlungsbedürftigkeit ist für Herrn L. nicht gegeben.
Mit diesen Worten wollen "Amtsgericht Dorsten", namentlich der
"Direktor des Amtsgerichts", Huda (Hu), und sein Komplize Mihail
Kivi (Ki) scheinbar einer gegen den Verf. gerichteten Farce ein
Ende setzen, die vor gut einem Jahr, unter dem Datum 10.02.2004,
von "Landgericht Bonn" losgetreten wurde: "Es soll Beweis erhoben
werden über die Frage, ob der Vollstreckungsschuldner sich nicht
in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand
krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet und er daher
prozessfähig ist, durch Einholung eines
Sachverständigengutachtens." Nach langem Hin und Her, was
symptomatisch ist für den Geisteszustand der Bonner "Richter", kam
dann der so gen. "Psychiatrie-Papst" Norbert Leygraf, Essen, und
kritzelte zusammen mit Sven Kutscher - wohlgemerkt aus dem hohlen
Bauch etc. - ein Pseudo-"Sachverständigen-Gutachten" zusammen.
Dazu veröffentlichte der Verf. am 09.09.2004 den Text:
»Diffamierung per "Sachverständigen-Gutachten". Eine Fallstudie zu
Norbert Leygraf / "Landgericht Bonn"«, der sehr freundlich
aufgenommen und sogar von verschiedenen Personen im Internet
verbreitet wurde. Vieles ist bereits dort geschrieben worden, was
sachlich auch in diese Fallstudie gehört und mit allgemeinem
Verweis auf den früheren Text jetzt nicht wiederholt wird.
Kernpunkte werden aber immerhin wenigstens soweit noch erwähnt, so
dass man auch diese zweite Fallstudie als separaten Text ohne
weitere Kenntnisse des Vorfalls nachvollziehen kann. In dem
Leygraf-Text wird auch auf die Homepage des Verf. "Kirche zum
Mitreden" (KzM) hingewiesen, die momentan noch an verschiedenen
Stellen im Internet zu finden ist, z.B.
http://www.kirchenlehre.de.
Derzeit ist ein Strafverfahren gegen Leygraf anhängig; die
"Generalstaatsanwaltschaft" Hamm teilte zwar mit, dass für ein
Verfahren gegen Leygraf keine Anhaltspunkte bestehen, daraufhin
hat der Verf. allerdings folgendes Schreiben an verschiedene
"Justiz"-Stellen geschickt (11.12.2004):
a**************************
Entmündigungsverfahren gegen "Generalstaatsanwaltschaft Hamm"
Es soll Beweis erhoben werden über die Frage, ob die Angestellten
der "Generalstaatsanwaltschaft Hamm" sich NICHT in einem die freie
Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der
Geistestätigkeit befinden und sie daher geschäftsfähig sind. Um
Berichterstattung zu den persönlichen Verhältnissen werden die
Staatskanzlei NRW sowie die Stadt Hamm ersucht. Die
Prozessunterlagen sind von den beteiligten Stellen anzufordern
resp. KzM und dem Predigt-Newsletter zu entnehmen. Von der
Staatskanzlei NRW wird außerdem eine Stellungnahme zu diesen
Vorgängen eingefordert, zu der ich ggf. eine Kommentierung
veröffentlichen werde.
Tatbestand: Unter dem Datum 22.11.2004 erhielt ich eine Mitteilung
von der General-SA Hamm bzgl. meiner Strafanzeige gegen Leygraf
und Komplizen "wegen Körperverletzung". Darin teilte mir Ortlieb
mit: "Ich habe den Sachverhalt geprüft, jedoch keinen Anlass
gesehen, die Aufnahme von Ermittlungen gegen die Beschuldigten
anzuordnen." Diese Erklärung ist in mehrfacher Hinsicht äußerst
problematisch:
1. Ich habe gar keine Strafanzeige gegen Leygraf wegen
Körperverletzung erstattet.
2. Ich habe auch gegen niemanden sonst eine Strafanzeige wegen
Körperverletzung erstattet, es kann also nicht sein, dass die
General-SA Hamm den Namen des Angeschuldigten falsch gelesen /
geschrieben hätte.
3. Ich konnte auch gar keine Strafanzeige gegen Leygraf wegen
Körperverletzung erstatten, da ich ihm erklärtermaßen niemals
begegnet bin, s. z.B. die Notiz im Predigt-Newsletter v.
09.10.2004:
a*************
Ein kleines Resümee: Vier Parteien erklären hartnäckig "Bedenken"
bzgl. der geistigen Gesundheit des Verf.:
[a), b), c)] d) "Institut für Forensische Psychiatrie Essen",
davon kennen den Verf. persönlich: niemand.
*************e
4. Angenommen, diese Mitteilung der General-SA Hamm wäre rein
präventiv, um mich einzuschüchtern: "Falls Sie jemanden der
BRD-Diener nach durch ihn erlittener Folter anzeigen wollen,
werden Sie zusätzlich wegen Beleidigung, falscher Verdächtigung
oder sonst einem restlos verlogenen Vorwand eingekerkert", dann
erinnere ich an die zahlreichen Beweise, dass ich um die
Leistungen der "Justiz" der Terrorrepublik Deutschland nicht erst
seit dem Daschner-Fall weiß. Exemplarisch erinnere ich an den
KzM-Text anmass02.htm, z.B.:
a*************
Zur Ehrenrettung der Recklinghäuser Polizei muss man betonen, dass
die gesamte deutsche Polizei sich restlos von jeder
rechtsstaatlichen Bindung gelöst hat und ausschließlich dem
Grundsatz folgt: "Führer befiehl, wir folgen dir." Wer der Führer
ist, wird dabei zugegebenermaßen von Fall zu Fall entschieden, mal
ist es die staatliche Obrigkeit, mal ist es das eigene
unmoralische Begehren. Jedenfalls findet das Naturrecht vor den
Augen der "Ordnungshüter" keine Gnade. Bereits im
Vollstreckungstext hatten wir auf den Artikel "Der Kollege hilft.
Immer wieder begehen Berliner Polizisten Straftaten im Dienst.
Belangt werden sie dafür fast nie." in Jungle World 52/2002
hingewiesen.
*************e
**************************e
Ferner veröffentlichte der Verf. am 03.12.2004 den Text
»Diffamierung per "Gerichtsurteil". Eine Fallstudie zu Eberhard
Heller / "Landgericht Essen"«, in dem ebenfalls das Psycho-Theater
angeschnitten wird.
Es bleibt abzuwarten, in welcher Art und Richtung Herr L. sich
zukünftig im Rahmen seiner gerichtlichen und anderen Äusserungen
entwickeln wird.
Mit diesem Satz aus dem "Gutachten" wollen sich Hu und Ki (HuKi)
wohl nicht alle Optionen offenhalten, den Psychoterror gegen den
Verf. fortzusetzen; er ist wohl im wesentlichen eine Drohung: Wenn
der Verf. nicht den rückgratlosen, zombiehaften, Speichel
leckenden Untertanen abgibt, wird die Psycho-Mühle gegen ihn
erneut angeworfen.
Das öffentliche Ansehen der "Justiz"
Wem diese Einschätzung von HuKis Absichten ungerechtfertigt
erscheint, der ist sich vielleicht nicht über den Zustand der so
gen. "Justiz" in Deutschland im klaren. Hier einige Zitate, was
andere von der "Justiz" halten:
1. "Die Justiz ist dumm, fahrlässig, sadistisch, unberechenbar,
parteiisch, hilflos, bösartig; kurzum: sie ist in einem Zustand,
der einen sofortigen Konkursantrag zwingend notwendig machen
würde" (Hans Georg Möntmann).
2. "Möntmann hatte Recht, das Problem unserer Justiz sind nicht
einzelne Richter und Staatsanwälte, sondern ein System, das sich
selbst schützt." (Manfred Strack, justizskandale.de).
3. "Die Staatsanwaltschaft kann heute machen, was sie will"
(Stiftung "Pro Justitia" gegen Willkür von Staatsanwälten).
4. "Die gefährlichste kriminelle Vereinigung. Das ist die Justiz,
besonders die Staatsanwaltschaft" (Dr. Ulrich Brosa).
5. "Deutschland - theoretischer Rechtsstaat ohne Verfassung, ohne
Rechtssicherheit, ohne Gültigkeit der Gesetze als Gefahr für
Freiheit und Sicherheit für die BürgerInnen unseres Landes
(Papier,Präsident des Bundesverfassungsgerichts) durch
praktizierte Diktaturstrukturen - Aushöhlung und Zerstörung des
Rechtsstaates durch Verhöhnung der Gewaltenteilung, Mißachtung
Gesetze und entsprechender Entscheidungen der Gerichte seitens der
Abgeordneten, der öffentlichen Verwaltung und der Justiz selbst"
(mobbingkorruption.de).
6. "Wir konnten auch kein Rechtsstaat werden, weil das Dritte
Reich der Nazis illegal in der Justiz fortbestand. [...] Nach dem
offenkundigen Terror am Volksgerichtshof, an den Sondergerichten
und vielen anderen Strafgerichten ist es unbegreiflich, daß diese
Schlächter wieder die Robe anziehen durften. Auch handelte es sich
nicht um Einzelfälle; die Renazifizierung der Justiz war
flächendeckend. Nach dem Krieg hatten zum Beispiel in Westfahlen
dreiundneunzig Prozent des Justizpersonals das NSdAP-Parteibuch
besessen. In Bayern waren es einundachtzig Prozent und im Bezirk
des Oberlandesgerichts Bamberg sogar achtundneunzig Prozent. Unter
der Geltung des Grundgesetzes sorgte der Deutsche Bundestag dafür,
daß fast alle NS-Beamten einen Rechtsanspruch auf
Wiedereinstellung erhielten und damit faktisch die Mitgliedschaft
in der Nazipartei zur Einstellungsvoraussetzung des öffentlichen
Dienstes wurde" (Offener Kanal Lübeck).
Es gibt mittlerweile sogar eine "Richterdatenbank" im Internet, wo
sich jeder nicht nur informieren kann, was gewisse "Richter"
(normalerweise straflos) verbrochen haben, jeder kann sich auch an
der Datenpflege beteiligen. Verständlicherweise hält sich die
Beteiligungsfreude arg in Grenzen, schließlich müsste der Bürger,
der den "Justiz"-Terror meldet, mit behördlicher Verfolgung
rechnen. Verfolgung Unschuldiger gehört zu den
Lieblingsbeschäftigungen der "Justiz", da bleibt für die
Verfolgung von Straftätern kaum mehr Zeit. Die o.g. Adressen (in
der "Richterdatenbank" sei als besonderes Bonbon der "Richter"
Laudi aus Kirchhain empfohlen) mögen hier als Anlaufstellen
genügen.
Warum Konflikt mit der "Justiz"?
Der Verf. ist, wie in der Autorenangabe vermerkt,
römisch-katholischer Priester, d.h. Priester der einen, heiligen,
katholischen und apostolischen Kirche (una, sancta, catholica et
apostolica ecclesia). Der bislang letzte Papst war Pius XII.,
seitdem besteht Sedisvakanz. Es gibt allerdings auch einen Verein,
der sich - irreführend - als "römisch-katholische Kirche"
bezeichnet; diese Antikirche ist eine rein organisatorische
Ansammlung verschiedenster Anschauungen (anti-una), wobei der
wahre Glaube - oft durch "Neuinterpretation" - bekämpft und die
reformierten Sakramente verwendet werden (anti-sancta), wobei in
Soutanen gehüllte Wölfe, die oft noch nicht einmal gültig die hl.
Weihen empfangen haben und so nicht einmal mehr durch die Weihe
mit den Aposteln in Verbindung stehen (anti-apostolica), die Masse
ins Verderben führen; andere religiöse Gemeinschaften werden
geschätzt und die Bekehrung der Nichtkatholiken als
Rückständigkeit, wenn nicht gar als schlimmster Frevel verurteilt
(anti-catholica). Die Antikirche wurde von dem Scheinpapst
Roncalli ("Johannes XXIII.") gegründet; sein wichtigstes
Zerstörungswerk, das so gen. "Zweite Vatikanisches Konzil", wurde
von seinem Nachfolger im Scheinpapstamt, Montini ("Paul VI.")
abgeschlossen, weshalb diese Antikirche auch "V2-Sekte" genannt
wird. Um ihr Ziel, also die Ausrottung des katholischen Glaubens,
zu erreichen, müssen diejenigen, die die Irrlehren von V2 als
Irrlehren entlarven, ebenfalls ausgerottet werden. Dieses Ziel
verfolgt die V2-Sekte mit gnadenloser Brutalität. Beschlagnahmung
des Vermögens des Verf., Ruinierung seines verdienten guten Rufes
usw. usf.: Die ganzen Schikanen, wie sie bis jetzt betrieben
werden, reichen der V2-Sekte noch immer nicht; sie fordert
wort-wörtlich und nachdrücklich die "Ausschöpfung des gesetzlichen
Ordnungsmittelrahmens" (Strafantrag durch die Terror-Organisation
"Sozietät Redeker") gegen den Verf., und die BRD scheut vor nichts
zurück, um der V2-Sekte diesen Wunsch zu erfüllen.
Von alles entscheidender Wichtigkeit ist die Tatsache, dass der
Verf. bereits von Anfang an absolut alles in seiner Macht stehende
unternommen hat, um diesem Konflikt zu entgehen. Schon während des
"Diplom"-"Studiengangs" in "katholischer Theologie", der mit dem
Prädikat "sehr gut" abgeschlossen wurde, ja sogar bereits beim
"Religionsunterricht" an einer "Klosterschule", wo der Verf. sein
Abitur mit der Noe 1,6 machte, kam es immer wieder zu
Auseinandersetzungen mit diesen vermeintlichen "katholischen
Lehrern". Gegen Ende des "Studiums" gab es intensive Gespräche
sowohl mit "Kommilitonen" als auch mit dem "Lehrkörper", wobei man
zwar allgemein Bewunderung für die Geistesfähigkeit des Verf.
formulierte, sich aber dennoch weigerte, eine Widerlegung der
Sedisvakanz-Position ("Sedisvakantismus", engl. "sedevacantism")
vorzubringen.
Als der Verf. aufgefordert wurde, zunächst auf sämtliche
Internetadressen mit dem Bestandteil "katholisch" zu verzichten,
unterschrieb er unverzüglich eine entsprechende
Unterlassungsverpflichtungserklärung:
a**************************
Hiermit verpflichte ich, Pater N.N., römisch-katholischer
Priester, [Adresse], mich gegenüber dem Verband der V2-Sekte (die
in Deutschland unter dem Namen "Verband der Diözesen Deutschlands"
auftritt), Adresse: Kaiserstraße 163, 53113 Bonn, 1. es bei
Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von dem Gläubiger
festzusetzenden angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe ggf. von
dem zuständigen Gericht überprüft werden kann, es zu unterlassen,
die Domain katholisch.de und/oder katholisch.notrix.de im Internet
als Adresse zu verwenden und/oder zu verbreiten, 2. die im
Internet genutzten Domain-Daten "katholisch.de" und/oder
"katholisch,notrix.de" durch Freigabeerklärung gegenüber der DENIC
e.G., Wiesenhüttenplatz 26, 60329 Frankfart, freizugeben, 3. die
für eine Klärung der Sachlage erforderlichen Material- und
Portokosten (bis zu einem maximalen Betrag von DM 150,-) zu zahlen
für Unterlagen, aus denen schlüssig hervorgeht, daß ich mich mit
meiner Position im Irrtum befinde, unter dem für alle drei o.g.
Punkte geltenden Vorbehalt, daß mir solche Unterlagen zugestellt
werden. Für die sorgfältig Prüfung dieser Unterlagen muß mir ein
Zeitraum von zwei Wochen ab Eingang zugestanden werden. Ich
versichere hiermit, 1. daß ich die V2-Sekte mehrfach um solche
Unterlagen gebeten habe, 2. daß ich für den Fall der Lieferung
solcher Unterlagen bereits eine
Unterlassungsverpflichtungserklärung für die V2-Sekte
unterschrieben habe (s. mein Schreiben an das Sekretariat der
Deutschen V2-Sekte v. 10. Dezember 1998: "Ich versichere Ihnen,
Ihnen unverzüglich die Domain "katholisch.de" zu überlassen, wenn
Sie den Nachweis erbringen, daß die von mir getroffenen Aussagen
falsch sind, d.h. wenn Sie beweisen, daß die Mannschaft von Karol
Wojtyla, zu der Sie gehören, keine häretische Sekte, sondern die
römisch-katholische Kirche ist."), 3. daß mir niemals solche
Unterlagen gezeigt oder nachgewiesen wurden, weder von Vertretern
der V2-Sekte noch von irgendjemandem sonst, 4. daß niemals
irgendwelche sachlichen Beanstandungen dogmatischer Art an meinen
Texten mir gegenüber geäußert worden sind, und daß ich deshalb
keine andere Handlungsmöglichkeit sehe. Ich verweise ausdrücklich
auf meine ausführlichen Texte unter www.katholisch.de.
**************************e
Immer wieder hat der Verf. seine Bereitschaft zu Kooperation
bewiesen. Als die V2-Sekte auch noch seinen Vater belästigte,
antwortete dieser schriftlich (04.03.2000; veröffentlicht bei KzM
in tod_0001.htm, 12.09.2003):
a**************************
"Der häufig genug seitens meines Sohnes geäußerten Aufforderung,
ihm Unzutreffendes in seinen Darlegungen nachzuweisen, ist -
offensichtlich wegen gegebener Unmöglichkeit - mit der
Einschaltung eines weltlichen Gerichts begegnet worden - als ob es
sich um einen gewerblichen Gebrauchsmusterschutzfall handelte."
**************************e
Dass der Staat nicht über kirchliche Interna entscheiden kann,
also z.B. Katholiken nicht verbieten kann, sich katholisch zu
nennen, gehört zum göttlichen und damit unveränderlichen Recht;
insofern sind sämtliche Versuche seitens V2-Sekte und BRD, auf
"gerichtlichem" Wege gegen den Verf. vorzugehen, im günstigsten
Falle Symptome hemmungslosen Größenwahns.
connis Credo
Die V2-Sekte beauftragte die o.g. Terroristengruppe um Konrad
Redeker (conni), mit der Vernichtung des Verf.; somit wurde conni
auch Namensgeber einer Sammlung von V2-Irrlehren, die bei KzM als
"connis Credo" mitsamt Verweisen auf die Fundstellen und
ausführliche Richtigstellungen veröffentlicht wurde. Selbst wer
nur wenig Ahnung von katholischer Lehre hat, sollte recht schnell
merken können, dass connis Credo, das er "im Auftrag der Deutschen
Bischofskonferenz", also im Auftrag der obersten Vertreter der
deutschen V2-Abteilung, durchdrücken will, im eklatanten
Widerspruch zur katholischen Lehre steht: kein Gott, keine
Erbsünde, kein Erlöser, keine Auferstehung. Bei KzM wurden connis
Sätze im einzelnen als Irrlehren erwiesen. Der Verf. weigerte sich
dementsprechend, connis Credo als katholisches Glaubensbekenntnis
zu werten. Aus connis Lager, namentlich von Okonek, wurde dann
wiederum "im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz"
nachdrücklich bestätigt, dass connis Credo keiner inhaltlichen
Auseinandersetzung bedürfe, d.h. man dürfe nicht daran rütteln,
dass diese extremen Irrlehren tatsächlich das Prädikat
"katholisch" verdienen.
a**************************
"Hiermit erkläre ich, dass ich folgende Sätze als katholische
Lehre bekenne und verteidige:
1. Im Unterschied zu einem sonst weit verbreiteten
Wahrheitsverständnis ist die Wahrheit im Sinn der Bibel nicht
einfach die Übereinstimmung zwischen dem Denken und der
Wirklichkeit (adaequatio rei et intellectus). Die Wahrheit ist
vielmehr ein Geschehen, in dessen Vollzug sich die ursprüngliche
Voraussetzung erst bewährt. Wahrheit kann man nicht festhalten,
Wahrheit stellt sich vielmehr heraus. Wahrheit und Geschichte
gehören hier unmittelbar zusammen.
2. Dogmen können durchaus einseitig, oberflächlich,
rechthaberisch, dumm und voreilig sein.
3. Gott ist eine menschliche Projektion, die erdacht wurde, um
eine Sinnvorgabe zu erlangen und die eigene Existenz wie die der
Welt abzusichern. Gott ist ein Projekt, das die Überwindung des
empfundenen Mangels und der unabgegoltenen Sehnsüchte sowie den
Traum von einem erfüllten, sinnvollen Leben garantiert. Eine
solche Vorgabe gibt es nicht. Sie macht den Menschen zu einem
Untertan und Gott zu einem seienden Wesen.
4. Die Muslimen beten den alleinigen Gott an, den lebenden und in
sich seienden, barmherzigen und allmächtigen, den Schöpfer des
Himmels und der Erde, der zu den Menschen gesprochen hat.
5. Die Geburt Jesu war hinsichtlich des physiologischen Vorganges
wie jede andere Geburt auch; mit der Lehre von der
Jungfräulichkeit der Gottesmutter ist nicht die leibliche
Unversehrtheit gemeint.
6. Jesus selbst wußte nur vom Gott Israels, den er Vater nannte,
und nichts von seiner eigenen späteren 'Vergottung', also kann
eine Trinitätslehre nicht normativ sein.
7. Es ist fraglich, ob Jesus eine "neue Religion" gründen wollten.
Er selbst sieht sich voll und ganz als Juden. Er lebt, denkt und
fühlt jüdisch, kennt die heiligen Schriften Israels, befolgt das
Gesetz, die Thora, erfüllt die Gebote und rituellen Vorschriften,
betet im Tempel, kurzum: Er teilt den Glauben aller Juden. Er ist
ein jüdischer Wanderprediger, ein Rabbi.
8. Die Auferstehung Jesu ist kein historisches Ereignis im
üblichen Verständnis, sondern grundsätzlich nur im Glauben
zugänglich.
9. Der Begriff der Erbsünde ist mißverständlich. Denn es wird
dabei nichts "vererbt".
10. Der Geist Christi hat sich gewürdigt, die getrennten Kirchen
als Mittel des Heiles zu brauchen.
11. Es ist sicher, daß Jesus Christus im strengen Sinne gar keine
Bischof-, Priester- oder Diakonenweihen eingeführt hat, sondern
daß diese - man studiere die Entwicklung der kirchlichen Ämter, in
der der Kirche gegebenen allgemeinen Vollmacht erst nach ihm
eingeführt wurden - ihrerseits keineswegs mühelos auf das
Apostelamt zurückgeführt werden können und sogar regional und
temporal sehr unterschiedlich ausgestaltet sind.
12. "Auferweckung" ist eine gefährliche Metapher; Jesu leiser Sieg
über den Tod ist nur in jenen seltenen Augenblicken vernehmbar, in
denen es Menschen zustößt, sich völlig unerwartet und ohne jeden
vorgegebenen oder versicherten Halt anderen preisgeben zu können.
**************************e
Hass gegen die Kirche
Die o.g. Zitate über die Justiz stammen dabei allesamt von
Nicht-Katholiken; für Katholiken, insbesondere für katholische
Priester wie den Verf., ist die Sache natürlich besonders schlimm:
"Man vergesse nicht, daß der Nationalsozialismus, dem es in
Wahrheit nur darauf ankam, die Kirche zu vernichten, gerade unter
dem Vorwand, den sogenannten 'politischen Katholizismus' zu
bekämpfen, das ganze Aufgebot von Verfolgung, Schikanen und
Bespitzelung gegen die Kirche in Bewegung setzte, wogegen sich
leitende Männer der Kirche, deren Mut heute noch von der ganzen
Welt bewundert wird, auch von der Kanzel aus verteidigen und mutig
zur Wehr setzen mußten" (Papst Pius XII.). Roland Freisler
erklärte anlässlich der von ihm erlassenen Todesurteile gegen den
Jesuitenpater Alfred Delp und Verbündete: "Nur in einem sind das
Christentum und wir gleich: Wir fordern den ganzen Menschen." Und
über die Justizverbrecher, denen u.a. der Jesuitenpater Rupert
Mayer zum Opfer gefallen ist, heißt es: "Landgerichtsrat Michael
Schwingenschlögl, der Verfasser des Sondergerichtsurteils gegen
Pater Rupert Mayer, wurde nach dem Krieg noch Staatsanwalt und
später Landgerichtsrat in Kempten, bis er 1965 pensioniert wurde.
Dr. Ludwig Wächter, der zweite Beisitzer der
Sondergerichtsverhandlung, schied am 8. Mai 1945 aus dem
Justizdienst; er starb, 52 jährig, 1954. Dr. Hans Mugler, der den
Haftbefehl gegen Pater Mayer erlassen hatte, wurde nach
neunjähriger russischer Kriegsgefangenschaft 1964 noch zum
Oberstlandesgerichtsrat befördert und 1969 pensioniert. Dr. Ernst
Großer, der jene verlogene Anklagerede gegen Pater Rupert Mayer
gehalten hatte, wurde 1956 Präsident des Amtsgerichts München, und
der Deutsche Richterbund wählte ihn 1955 sogar zu seinem 1.
Vorsitzenden. Er starb 1959. Der Leiter der Anklagebehörde beim
Sondergericht München, Alfred Resch, der die Anklageschrift gegen
Pater Rupert Mayer unterschrieben hatte, wurde nach dem Krieg noch
mehrfach befördert: 1948 zum Oberstlandesgerichtsrat beim
Bayerischen Obersten Landesgericht und 1954 sogar zum Präsidenten
des Oberlandesgerichts München. Sein Porträt hängt heute noch
neben denen der anderen Nach-kriegs-Oberlandesgerichtspräsidenten
im Dienstzimmer des Münchener Oberlandesgerichtspräsidenten"
(Gritschneder).
Also: Die BRD ist auferbaut auf Nazi-Verbrechern, die nach der
vermeintlichen "Entnazifizierung" sogar noch belobigt und
ausgezeichnet wurden! Insofern kann die Schikane, mit der der
Verf. seit Jahren unerbittlich von der BRD gefoltert wird, nicht
überraschen.
Warum der Psycho-Terror?
Da sämtliche Terrormaßnahmen den Verf. nicht zum Glaubensabfall
brachten, er also weiterhin am katholischen Bekenntnis festhielt,
wurde - wohlgemerkt erst nach fünf Jahren blanken
"Justiz"-Terrors! - die Psycho-Schiene gefahren. Wer sich mit den
o.g. "Justiz"-kritischen Seiten beschäftigt, wird sehr schnell
auch entdecken, welch hohen Nutz- und Stellenwert die
"Psychiatrie" bei den hemmungslosen Justizverbrechen besitzt. Die
"Justiz" bedient sich der "Psychiatrie", um unliebsame Personen zu
diffamieren und schließlich völlig zu entrechten. Die Anzahl der
Entmündigungen, Zwangspsychiatrisierungen etc. explodiert
förmlich: "Die Anzahl der Betreuten hat sich in den letzten zehn
Jahren ebenso verdoppelt wie die der Zwangsmaßnahmen" (Prof.
Eckhard Rohrmann, Juni 2004).
Bereits der gesunde Menschenverstand sollte doch sagen, dass man
erst einmal einen vernünftigen Grund braucht, bevor man die
geistige Gesundheit eines Menschen überhaupt in Zweifel zieht,
erst recht, bevor man "Psychiatrie"-Maßnahmen gegen ihn ergreift.
Aber das ist ja eben das Problem:Die BRD ist ein Gebilde, in dem
gesunder Menschenverstand keinen Platz hat. Wer vernünftig ist und
dementsprechend handelt, der gilt schon deshalb als Staatsfeind
und sieht sich brutalsten Verfolgungen ausgeliefert. S. dazu z.B.
den Artikel "Methusalem, hemmungslos" (BZ 25.04.2004): "Man greift
zu kurz, wenn man Schilys Vorschläge einer juristischen und
menschenrechtlichen Analyse unterzieht - man betrachte nur die
jüngste, aller Vernunft Hohn sprechende Initiative, in Libyen
Auffanglager einrichten zu lassen, in denen Asylbewerber getestet
werden können. Schilys Vorschläge sind keine Versuche, Probleme zu
lösen. Sie speisen sich aus ganz anderen Quellen. Die
entscheidende ist Schilys Größenwahn. Rationale Überlegungen über
Durchführbarkeit und Praktikabilität erreichen ihn nicht. Was er
sich in den Kopf gesetzt hat, das ist richtig. Nicht aus Gründen,
sondern weil er es sich in den Kopf gesetzt hat. Er wird in seiner
ärztlichen Verwandtschaft Menschen finden, die ihm den korrekten
Namen dieser Krankheit sagen können." Wenn sich rein gar nichts
gegen das BRD-Opfer sagen lässt, wenn selbst beim bösesten Willen
kein Fehlverhalten irgendeiner Art bei ihm festzustellen ist, dann
zückt die BRD ihren Joker: die "Querulanz". Eigentlich sollte
jeder, der sich irgendwie mit Gutachten beschäftigt, den kurzen
Aufsatz "Gutachten als Waffe gegen 'Querulanten'" von Joachim
Hellmer kennen. Hellmer ist seit 1966 Professor für Strafrecht und
Kriminologie an der Universität Kiel und 1971 Direktor des
Kriminologischen Instituts dieser Universität. Auf diesen Aufsatz
wird in der ZPO, Baumbach-Lauterbach-Hartmann- Albers, Einl III, 6
A. , Rn 67 hingewiesen. Ein Ausschnitt:
"Querulanz ist weder eine Geisteskrankheit noch ein die
Geschäfts-, Prozeß- oder Zurechnungsfähigkeit berührender Zustand,
sondern die hartnäckige Kritik und furchtloser Widerspruch gegen
irgendwelche Zu- oder Mißstände, meistens besonders intelligenter
und sensibler Menschen, gewiß oft überzogen und eskalierend bis
zum Exzeß. [...] Der Begriff "Querulanz" sollte aus dem
Vokabular der Sachverständigen ein für alle Male gestrichen
werden. Wo dieser Begriff in einem Gutachten vorkommt, sollte man
gleich wissen, daß gegen den Beurteilten nichts Fundiertes
vorzubringen ist, daß kein wirklich krankhafter Befund vorliegt,
geschweige denn eine Geisteskrankheit, sondern eine gesunde , aber
unbequeme Person zum Schweigen gebracht, statt Freiheits- oder
Geldstrafe eine "Äußerungsstrafe" verhängt werden soll."
Unterschlagungen und Unwahrheiten
Bevor auf die HuKi-Texte im einzelnen eingegangen wird, muss ganz
grundsätzlich etwas zur Beweisbarkeit der Thesen gesagt werden: Es
gab für das Gespräch mit Ki zwar Zeugen (die Eltern und -
zeitweilig - die Schwester des Verf.), aber es gibt keine
Tonband-, Video- oder sonstige Aufzeichnung. Oft steht Kis Wort
gegen das der drei resp. vier Personen aus dem Lingen-Clan - wem
will man da glauben? Immerhin gibt es einiges schriftliches
Material, womit HuKis Ergüsse als definitiv unwahr erwiesen sind.
Ferner unterschlagen HuKi gerne elementar notwendige Informationen
einfachhin, so dass sich für den unbefangenen Leser völlig falsche
Schlüsse ergeben. Auch zu unterschlagenen Informationen gibt es
glücklicherweise schriftliches Material, so dass wiederum gegen
HuKi der Vorwurf der Fälschung erhoben werden muss.
Vieles von HuKis Ergüssen lässt sich schnell durch einen Besuch
bei KzM als unwahr resp. irreführend durchschauen. Warum werden
selbst die offensichtlichsten Dinge von HuKi ignoriert resp.
falsch dargestellt? In jedem Falle befinden sich HuKi in einer
Traumwelt - ein Bezug zur Realität ist bei ihren Ergüssen kaum
mehr gegeben. Hier stellt sich die Frage, ob HuKi einfach nur
ihrer zügellosen kriminellen Energie freien Lauf lassen, oder ob
dies nur Symptome schwerster mentaler Defekte sind. Deshalb geht
nach Veröffentlichung dieses Textes ein Schreiben an diverse
"Justiz"-Stellen sowie u.a. an die Ärztekammer und den Richterbund
folgendes Schreiben:
a**************************
"Die Justiz ist dumm, fahrlässig, sadistisch, unberechenbar,
parteiisch, hilflos, bösartig; kurzum: sie ist in einem Zustand,
der einen sofortigen Konkursantrag zwingend notwendig machen
würde" (Hans Georg Möntmann).
"Möntmann hatte Recht, das Problem unserer Justiz sind nicht
einzelne Richter und Staatsanwälte, sondern ein System, das sich
selbst schützt." (Manfred Strack, justizskandale.de).
"Die Staatsanwaltschaft kann heute machen, was sie will" (Stiftung
"Pro Justitia" gegen Willkür von Staatsanwälten).
"Die gefährlichste kriminelle Vereinigung. Das ist die Justiz,
besonders die Staatsanwaltschaft" (Dr. Ulrich Brosa).
Entmündigungsverfahren gegen "Amtsgericht Dorsten", namentlich
Huda (Hu), und Mihail Kivi (Ki)
Es soll Beweis erhoben werden über die Frage, ob sich HuKi NICHT
in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand
krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden und sie daher
geschäftsfähig sind. Um Berichterstattung zu den persönlichen
Verhältnissen werden die Staatskanzlei NRW sowie die Städte
Dorsten und Bottrop ersucht. Die Prozessunterlagen sind von den
beteiligten Stellen anzufordern resp. KzM und dem
Predigt-Newsletter zu entnehmen. Von der Staatskanzlei NRW wird
außerdem eine Stellungnahme zu diesen Vorgängen eingefordert, zu
der ich ggf. eine Kommentierung veröffentlichen werde; selbige
Aufforderung ergeht hiermit auch an Richterbund und Ärztekammer.
Gegen Hu ist bereits bei der SA Essen ein Straf- und
Betreuungsverfahren anhängig; bzgl. Ki wurde die Stadt Bottrop
beauftragt, den Hinweisen auf soziopathische Züge bei Kivi
nachzugehen. Hiermit übertrage ich sämtliche Ermittlungsverfahren
an die direkten Adressaten dieses Schreibens.
Tatbestand: Mit ihrer "Gutachten"-Farce haben HuKi das Ansehen der
BRD äußerst schwer beschädigt. Mein neuer Text »Diffamierung per
"Sachverständigen-Gutachten". Eine Fallstudie zu Mihail Kivi /
"Amtsgericht Dorsten"«, der heute u.a. im Internet veröffentlicht
wurde, wird für das weitere Vorgehen gegen HuKi als bekannt
vorausgesetzt. Ein Ausschnitt:
"In jedem Falle befinden sich HuKi in einer Traumwelt - ein Bezug
zur Realität ist bei ihren Ergüssen kaum mehr gegeben. Hier stellt
sich die Frage, ob HuKi einfach nur ihrer zügellosen kriminellen
Energie freien Lauf lassen, oder ob dies nur Symptome schwerster
mentaler Defekte sind."
Wie immer die darin Frage beantwortet wird - unstrittig ist, dass
für beide eine äußerst intensive Sonderbehandlung sowohl zwingend
als auch dringend erforderlich ist.
**************************e
Die geistige Verfassung des Verf.
Die Terroristengruppe Redeker hatte am 24.09.2004 an "Amtsgericht
Dorsten" u.a. geschrieben: "Im Zuge der Zwangsvollstreckung aus
diesem sowie einem weiteren Urteil vom 07.06.1999 (LG Bonn - 7 O
154/99), Anlage 2, hat das Landgericht Bonn Bedenken hinsichtlich
der Prozeßfähigkeit des Herrn Lingen aufgeworfen und durch
Beschluß vom 10.02.2004, Anlage 3, eine Beweisanordnung über die
Frage getroffen, ob sich Herr Lingen nicht in einem die freie
Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der
Geistestätigkeit befindet und daher prozeßfähig ist. Das Gutachten
wurde von Herrn Prof. Dr. Leygraf und Herrn Dr. Dipl.-Psych: S.
Kutscher von den Rheinischen Klinken Essen unter dem 24.08.2004
erstattet, Anlage 4. Hinsichtlich der Grundlagen der Begutachtung
wird die Beiziehung der vorerwähnten Gerichtsakten angeregt. Nach
der gutachterlichen Stellungnahme bestehen aus der Sicht des
Landgerichts Bonn verstärkt Bedenken hinsichtlich der
Prozeßfähigkeit des Beklagten, Anlage 5. Nachdem unsere Mandantin
nichts vorbringen kann, was geeignet wäre, die Bedenken des
Gerichts auszuräumen, wird darum gebeten, ein Betreuungsverfahren
gegen Herrn Lingen einzuleiten, mit dem Ziel, abschließend
festzustellen, ob sich Herr Lingen in einem die freie
Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der
Geistestätigkeit befindet oder nicht."
Hier ein Ausschnitt aus dem Predigt-Newsletter v. 09.10.2004:
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Man mag sich fragen, woher diese "Bedenken" der Bonner "Richter"
überhaupt herrühren - die Bonner verweigern dazu jede Auskunft.
Man mag sich fragen, warum diese Bedenken durch das
"Leygraf-Gutachten" "verstärkt" sein sollen, schließlich ist
dieses "Gutachten" eine notorische Diffamierungskanonade zweier
offensichtlich psychisch schwer gestörter Kirchenhasser. Man mag
sich fragen, warum die V2-Sekte "nichts vorbringen kann, was
geeignet wäre, die Bedenken des Gerichts auszuräumen", wenn die
V2-Sekte doch den Verf. Jahrzehnte lang kennt und kein einziger
der Funktionäre jemals derlei "Bedenken" geäußert hatte, ganz im
Gegenteil: Dem Verf. wurde von der V2-Sekte ja eine
Bilderbuchkarriere in Aussicht gestellt, er hätte bloß zum
Verräter an seinem Taufgelübde werden brauchen. Man mag sich
fragen, warum das "Landgericht Bonn" überhaupt noch derlei
Bedenken formuliert und sogar verspricht, "zunächst nichts weiter"
zu veranlassen, während es ja - entgegen dem eigentlichen
"Beschluss" - nicht nur nicht die Pfändung aufgeschoben hat,
sondern sogar im doppelten Umfang das Vermögen des Verf.
geplündert hat. So viel Bosheit ist üblicherweise gepaart mit
schwersten psychischen Störungen, wobei sich Ursache und Wirkung
vielleicht nicht immer ganz exakt festmachen lassen. Von daher hat
der Verf. (s. Chronik) schon früh festgestellt, dass es sich bei
den Bonner "Richtern" um größenwahnsinnige Schwerverbrecher
handelt. Sämtliche Versuche, auf freundlichem Wege die "Richter"
zur Vernunft zu bewegen, sind leider an ihrer amokartigen Bosheit
gescheitert. Ein kleines Resümee: Vier Parteien erklären
hartnäckig "Bedenken" bzgl. der geistigen Gesundheit des Verf.: a)
"Landgericht Bonn", davon kennen den Verf. persönlich: niemand. b)
"Sozietät Redeker", davon kennen den Verf. persönlich: niemand. c)
"Amtsgericht Dorsten", davon kennen den Verf. persönlich: niemand.
d) "Institut für Forensische Psychiatrie Essen", davon kennen den
Verf. persönlich: niemand. Als Argumente für diese "Bedenken"
werden genannt: nichts. Treibende Kraft bei all diesem Irrsinn ist
die V2-Sekte: Von den V2-Funktionären kennen den Verf. persönlich:
eine ganze Menge (etwa von der "Klosterschule" Overbach, vom "Opus
Dei", von diversen "Priesterseminaren", von "Pfarreien" usw.
usf.); davon äußerten dem Verf. gegenüber Bedenken hinsichtlich
seiner geistigen Gesundheit: niemand.
Nun wäre es doch vielleicht mal ganz interessant zu erfahren, wie
sich jemand äußert, der den Verf. tatsächlich kennt, statt einfach
seinen blinden Hass gegen Christus beim Verf. auszutoben.
Erfreulicherweise gibt es nun so eine Erklärung. Aus Gründen, die
hier nicht näher erläutert werden sollen, wird die nachfolgende
Erklärung anonym und mit den entsprechenden personenschützenden
Auslassungen veröffentlicht; sie ist unter dem Datum 08.10.2004 -
natürlich mit den Angaben zur Person - dem "Amtsgericht Dorsten"
zugestellt worden. WARNUNG: Wer lobende Worte über den Verf. nicht
lesen will, muss auf die Lektüre der Erklärung verzichten!
a*************
Hiermit erkläre ich, dass [...] Pater Rolf Hermann Lingen (PRHL),
römisch-katholischer Priester, sich bester geistiger Gesundheit
erfreut. Ich verurteile aufs schärfste die gegen ihn gerichteten
Angriffe, insbesondere das jetzt gegen ihn geführte
"Betreuungsverfahren". Dass PRHL diese ganzen Angriffe seitens der
"Firma" (s. LG Bonn, 10 O 586/03), der so gen. "Amtskirche",
überhaupt verkraftet hat und sogar jetzt noch immer nicht
kapitulieren will, zeugt von einer vorbildhaften Liebe und Treue
zu Christus und seiner Kirche; würde PRHL hingegen in eine
"Betreuung" einwilligen, hätte er das Recht auf sein
priesterliches Wirken verwirkt, denn dann hätte er eine Mitschuld
an den gegen ihn gerichteten Angriffen. Mein Urteil beruht auf dem
[...] Umgang mit PRHL, dessen Religiosität und Intelligenz sowie
angenehme Freundlichkeit ich jederzeit bezeugen kann. Jeder, der
die Texte von PRHL liest, darunter seine exzellenten Predigten,
wird an seiner Religiosität und Intelligenz keinen berechtigten
Zweifel anmelden können. Ferner verweise ich auf andere Zeugnisse
(Kopien anliegend) über PRHL, darunter sein Abitur und sein
"Diplom", auch seine Arbeitszeugnisse, die er bei
Studententätigkeiten erworben hat. Es sollte zu denken geben, dass
einem "Unzurechnungsfähigen" seitens der "Firma" durchgängig "sehr
gute" Leistungen bescheinigt werden, und dass ein "Regens" vom
"Priesterseminar" in Chur in einer Postkarte (Kopie anliegend)
nach dem "Studium" nur Positives über PRHL geschrieben, aber die
angebliche Unzurechnungsfähigkeit von PRHL noch nicht einmal
angedeutet hat. Desweiteren ist nach der geistigen Gesundheit
derer zu fragen, die die geistige Gesundheit von PRHL in Frage /
Abrede stellen. Da wäre der Vorsitzende der "Firma", Wojtyla alias
"Johannes Paul II.", zu überprüfen, der den Koran küsst, sich von
einer Shiva-"Priesterin" dem Fruchtbarkeitsgötzen weihen lässt
etc.; nicht nur "Sedisvakantisten" aus aller Welt haben über
Wojtylas Verhalten schon sehr viel geschrieben. Da wäre ferner
"Kardinal" Walter Kasper zu überprüfen, der behauptet: "Dogmen
können durchaus einseitig, oberflächlich, rechthaberisch, dumm und
voreilig sein." Da wäre die "Deutsche Bischofskonferenz" zu
überprüfen, die durch ihre "Autobahnkirche" das Christentum zu
einer rein menschlichen Erfindung, zu einer Art Fehlinterpretation
des Wirkens Jesu degradiert: "Jesus gilt als Gründer des
Christentums. Es ist aber fraglich, ob Jesus eine ´neue Religion´
gründen wollten. Er selbst sieht sich voll und ganz als Juden.. Er
lebt, denkt umd fühlt jüdisch, kennt die heiligen Schriften
Israels, befolgt das Gesetz, die Thora, erfüllt die Gebote und
rituellen Vorschriften, betet im Tempel, kurzum: Er teilt den
Glauben aller Juden. Er ist ein jüdischer Wanderprediger, ein
Rabbi. Erst einige Jahre nach seinem Tod beginnt ein gegenseitiger
Abgrenzungs- und Ausgliederungsprozeß zwischen der jüdischen
´Synagoge´ und der jüdischen Sekte, der christlichen ´Kirche´."
Über all das hat PRHL auf seiner Homepage wahrheitsgemäß und sehr
ausführlich berichtet. Stets -und das bereits in der Schul- und
"Studien"-Zeit"! - hat er um Gegenargumente zu seinen
Beobachtungen gebeten, diese aber nie erhalten. Außerdem: Die
Domain katholisch.notrix.de wurde ihm gesperrt; der jetzige
Besitzer bietet dort Pornographie aus Themenbereichen wie "Peeing
Girl", "Lesbo sex", "Gay Action", "Dildo Play", "Bizarre Sex" usw.
(Ausdruck der ersten Seite anliegend), was die "Firma" seit
Monaten billigt; sie weigert sich obendrein hartnäckig, auf die
nachdrücklichen Bitten seitens PRHL um eine diesbzgl.
Stellungnahme zu reagieren. Bedenken hinsichtlich der geistigen
Gesundheit und moralischen Reife der "Firmen"-Oberen ergeben sich
nicht zuletzt aus den unzähligen Kinderschänderskandalen weltweit,
aber auch aus solchen "Schwulenseminaren" wie St. Pölten. Karl
Lehmann setzte für seine "Abtreibungsberatung" eine nackte Frau
als Motiv ein. Was konkret das "Leygraf-Gutachten" betrifft, hat
PRHL eine Predigt sowie eine ausführliche Fallstudie dazu
veröffentlicht, die beide völlig unwidersprochen geblieben sind.
Insbesondere hinsichtlich des angedichteten "querulatorischen
Wahns" verweise ich auf die Feststellung von Joachim Hellmer:
"Querulanz ist weder eine Geisteskrankheit noch ein die
Geschäfts-, Prozeß- oder Zurechnungsfähigkeit berührender Zustand,
sondern die hartnäckige Kritik und furchtloser Widerspruch gegen
irgendwelche Zu- oder Mißstände, meistens besonders intelligenter
und sensibler Menschen" (Gutachten als Waffe gegen "Querulanten",
cf. ZPO, Baumbach-Lauterbach-Hartmann- Albers, Einl III, 6
A. , Rn 67; Ausdruck anliegend). Ich verlange, dass die Gegner von
PRHL ihre Nachstellungen jedweder Art unverzüglich einstellen,
sich in aller Form für das ihm zufügte himmelschreiende Unrecht
entschuldigen, nach Kräften Schadensersatz leisten und der
gerechten Strafe zugeführt werden.
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**************************e
Hu 1: Titel
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4 XVII L 152
AMTSGERICHT DORSTEN
BESCHLUSS
In dem Betreuungsverfahren für Herrn Rolf Lingen [...] wird eine
Betreuung nicht eingerichtet.
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In allen seinen Schreiben unterschlägt das "Amtsgericht" den
Pater-Titel des Verf.; Sinn und Zweck dieser hartnäckigen,
gegenüber jeder Kritik rettungslos tauben Pöbelei ist es, den
Verf. persönlich zu beleidigen und in der öffentlichen Meinung
herunterzusetzen. Es wäre nun wirklich sehr bemerkenswert, wenn
solche notorischen Dauerpöbler wie Hu sich über den Umgangston des
Verf. beschweren würden - und genau das tun sie!
Hu 2: Fehlende Begründung für die Verfahrenseröffnung
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Gründe: Auf Grund eines dem Gericht mitgeteilten Schreibens von
Herrn Lingen (siehe Blatt 2 d.A.) hat das Gericht ein
Betreuungsprüfungsverfahren zugunsten von Herrn Rolf Lingen
eingeleitet. Im Rahmen dieses Prüfungsverfahrens haben die
Rechtsanwälte Redeker pp. aus Bonn dem Gericht mit Schreiben vom
24.09.2004 die Anregung übermittelt, im Rahmen eines
Betreuungsprüfungsverfahrens festzustellen, ob sich Herr Lingen in
einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand
krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet oder nicht.
Hintergrund dieser Anregung ist, dass die 10. Zivilkammer des
Landgerichts Bonn im Rahmen einer prozessualen Auseinandersetzung
der Firma Verband der Diozösen Deutschlands gegen Herrn Lingen
verstärkt Bedenken hinsichtlich der Prozeßfähigkeit des Herrn
Lingen geäußert und der Klägerin anheimgestellt hat, diese
Bedenken auszuräumen.
**************************e
Die Bonner "Bedenken" sind bereits als gezielte Diffamierung
bewiesen (s.o.); noch etwas zu dem von Hu zuerst genannten Grund,
i.e. das "dem Gericht mitgeteilten Schreiben von Herrn Lingen".
Dazu gibt es bei KzM u.a. den Texte »"Amtsgericht Dorsten" -
Strafanzeige gegen Huda und Komplizen wegen Völkermords«
(http://www.kirchenlehre.de/dorsten.htm, 23.03.2004). Der Verf.
hatte Hu gefragt, warum er ein "Betreuungsverfahren" gegen den
Verf. eingeleitet hatte. Darauf schrieb Hu: "Sehr geehrter Herr
L., in Beantwortung Ihres Schreibens übersende ich Ihnen eine
Ablichtung Ihres Schreibens vom 30.01.04. Dieses Schreiben mit
seinen teilweise beleidigenden Anschuldigungen gibt Anlass zur
Prüfung, ob die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung zu Ihrem
Wohl erforderlich sein könnte. Hochachtungsvoll Huda"
Ihre restlose Lächerlichkeit beweist die BRD mit ihren unzähligen
"Strafverfahren" wegen "Beleidigung", obwohl "Beleidigung" gar
kein Straftatbestand ist (nicht im StGB oder sonstwo definiert -
keine Strafe ohne Gesetz - ergo kein Straftatbestand). Dazu gibt
es diverse wissenschaftliche Studien; auch der Verf. selbst hat
eine Übersicht angeboten unter dem Titel "Vorstrafe wegen
Beleidigung" (04.01.2005). Zudem gibt es eine ganze Reihe von ganz
konkreten Beispielen, was in der BRD alles als "durch die
Meinungsfreiheit geschützt" gilt, etwa wenn die Rede ist von
den "Schurkerein des Kanzlers Reinhard Günther, der auf
Kosten Dritter und Vierter (mit seinem Hausdrachen) in die Welt
gondelt und sich eine lustige Zeit macht." Am 31.01.2005 schickte
der Verf. ein Fax an Innenministerium und "Justiz"-Ministerium:
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Ich habe kürzlich im Forum von heise folgende Bemerkungen gelesen:
a*******************
(Thomas Stellbauer): "die idee, dass jeder mensch ein ständig
messbares signal zur identifikation abstrahlt, ist so hirnlos wie
der kopf von schily."
(martin-2): "Wenn aus dem BMI berichtet wird, liest man immer
wieder, daß Schily cholerisch und ein Stück weit durchgeknallt
ist. Im Spiegel wurde er mals "Brüller" bezeichnet und seine
Untertanen als Duckmäuser. Zusätzlich gehört Schily eine
anthroposphischen Strömung an, die ein äußerst reaktionäres
Menschenbild hat. Würde mich übrigens nicht wundern, wenn Schily
so wie Schill oder Scharping Kokser ist (womit sich sein
zunehmender Zerfall erklären würde)."
(yat): "So ganz langsam verwischt sich der unterschied zwischen
der BRD und dem 3 reich völlig. Solche gestalten wie Gestapo-Otto
Schily, STASI-Zypries usw. halten Hitlers erbe hoch in ehren."
*******************e
Ich selbst habe schön öfters zum Problem der BRD Stellung
genommen, so auch in der Predigt vom 30.01.2005 (kommt als zweites
Fax). Gerne können Sie mir Ihre Stellungnahmen zu diesen freien
Meinungsäußerungen bei heise zuschicken, die ich - vielleicht in
einem der nächsten Predigt-Newsletter oder bei KzM - kommentieren
könnte.
**************************e
Das Fax blieb unbeantwortet. Ist ein "Strafverfahren" wegen
"Beleidigung" an sich schon eine bloße Farce, versucht Hu sogar
diesen Rechtsbruch noch zu toppen und geht direkt in die vollen:
Er eröffnet ein "Betreuungsverfahren", um den Kritiker vollends
kaltzustellen. Die gesamten Einzelheiten, insbesondere die
Tatsache, dass Hu niemals eine ernstzunehmende Begründung für den
"Beleidigungs"-Vorwurf, geschweige denn für die "Betreuung"
gegeben hat, sind bei KzM ausführlich dokumentiert, etwa in:
"Lieber, guter Herr Gerichtsvollzieher? - Strafanzeige gegen
Volker Buchholz, Recklinghausen" (31.01.2004). Hier ein Ausschnitt
aus »"Amtsgericht Dorsten" - Strafanzeige gegen Huda und Komplizen
wegen Völkermords« (Kirche zum Mitreden, 23.03.2004) zu Hus oben
zitierten Schreiben:
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Hudas "Beantwortung" erschöpft sich letztlich in der Zusendung
einer Kopie meiner Strafanzeigen gegen Buchholz, der sich n.b.
mittlerweile dazu durchgerungen hat, meinen Pater-Titel
anzuerkennen! Also es war vermutlich diese Strafanzeige, die Huda
so dermaßen anregend fand. Nur: Warum schickt uns Huda die Kopie
zu? Hat er Angst, wir hätten bei der Faxsendung vergessen, einen
Ausdruck für unsere Unterlagen zu behalten? Wie auch immer: Huda
phantasiert, unsere Strafanzeige enthalte "teilweise beleidigende
Anschuldigungen". Immer dieselbe dumme "Beleidigungs"-Keule!
Solche nicht bloß schwammigen, sondern absolut unbegründeten,
sogar bewusst falschen Beschuldigungen erfüllen eindeutig den
Tatbestand der schweren Rufschädigung; ähnliches gilt auch auch
für die Redeker-Lüge von angeblich "in der Regel unzutreffenden,
teilweise schmähenden" KzM-Texten. Selbst die schlimmsten
ehrverletzenden Beleidigungen gegen uns werden vom Staat nach
Kräften unterstützt - schließlich pöbelt er uns ja selbst nach
Kräften an. Die völlig berechtigten und klar begründeten
kritischen Bemerkungen unsererseits gegen die Feinde des
Christentums werden uns sofort als "Beleidigung" angekreidet,
wobei hartnäckig verschwiegen wird, welche unserer Formulierungen
denn überhaupt "schmähend", "beleidigend" etc. sein sollen,
geschweige denn, dass dieser Vorwurf jemals begründet würde.
Unsere Gegner bleiben immer bei wertlosen Gemeinplätzen, s. auch
den Vorwurf seitens Spindelböck gegen KzM: "Es werden dem
kirchlichen Lehramt Auffassungen unterstellt, die es gar nicht
vertritt." Ja, was denn nun?! "Habe ich unrecht gehandelt, so
beweise das Unrecht; habe ich aber recht geredet, warum schlägst
du mich?" (Joh 18,24).
**************************e
Festzuhalten ist: Hu befindet sich radikal in einer Traumwelt. Es
ist von Anfang an öffentlich bekannt gewesen, dass Hu nicht nur
keinerlei vernünftige Anhaltspunkte für ein "Betreuungsverfahren"
gegen den Verf. hatte, sondern dass es ausschließlich direkt
dagegen sprechende Argumente gibt. Hu lässt sich von der Realität
aber nicht beirren und bleibt seiner Traumwelt treu. Er
unterschlägt jetzt in seinem "Beschluss" frech diese Tatsachen.
Hu 3: Ignorantia affectata
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Dem Gericht liegt darüberhinaus eine "öffentliche Erklärung" von
Frau Dr. N., der Schwester von Herrn Lingen, vom 08.10.2004 vor,
in der sie sich gegenüber dem Gericht mit dieser Frage zugunsten
ihres Bruders auseinandersetzt. Die Akten 4 O 46/04 des
Landgerichts Essen lagen dem Gericht vor. Das Gericht hat Beweis
erhoben durch Einholung eines Gutachtens des Sachverständigen Dr.
Kivi. Wegen des Ergebnisses wird auf das in den Akten befindliche
Gutachten vom 14.01.2005 verwiesen. Eine Betreuung ist vorliegend
nicht anzuordnen, da die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben
sind.
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Obwohl Hu obendrein ganz direkt über die Unzulässigkeit seines
Begehrens in Kenntnis gesetzt war, ließ er sich von der Realität
nicht stören. Das ist angestrebte Unwissenheit,
Nicht-Wissen-Wollen, s. den KzM-Text ignoranz.htm v. 26.12.1999.
Hu 4: Geblubbere
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Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder
einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine
Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt
das Vormundschaftsgericht nach § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB von
amtswegen für ihn einen Betreuer.
Nch § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf der Betreuer nur für die
Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung
erforderlich ist.
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Das hohle Geblubbere dient wohl dazu, diesem
"Betreuungs"-Verbrechen einen "rechtlichen" Anstrich zu verpassen.
Hu 5: Kis Überzeugungskraft
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Nach dem überzeugenden Gutachten des Sachverständigen Herrn Dr.
Kivi vom 14.01.2005 ist bei Herrn Lingen eine manifeste seelische
Erkrankung nicht feststellbar. Das gilt gleichfalls für eine
geistige oder seelische Behinderung. Auch lassen sich seine in
zahlreichen Schreiben vertretenen Äußerungen, die auch
beleidigenden Charakter gegenüber Dritten haben, diagnostisch
nicht einer zum Beispiel paranoiden seelischen Gestörtheit
zuordnen.
**************************e
Wie im weiteren bewiesen wird: Wer Kis Gekritzel für "überzeugend"
hält, der leidet entweder selbst an schwersten mentalen Störungen
oder lässt der zügellosen kriminellen Energie freien Lauf. Die
Illusion, die Schreiben des Verf. hätten "auch beleidigenden
Charakter gegenüber Dritten", wird dadurch nicht zur Wahrheit,
dass Hu sie in pathologisch auffälliger Weise so ermüdend
hartnäckig wiederholt. Noch immer ist ungeklärt, warum man
Beleidigungen überhaupt "zum Beispiel paranoiden seelischen
Gestörtheit zuordnen" sollte; dies wird wohl HuKis ewiges
Geheimnis bleiben.
Hu 6: Querulanz
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Der Sachverständige kommt bei der schwierigen Frage, ob die
Aktivitäten von Herrn Lingen in seinem "Kampf um sein Recht"
bereits querulatorisch ausufern oder eine persönlichkeitsbedingte
Thenizität enthalten, also einen charakterlichen Hindergrund
haben, zu dem Ergebnis, dass die medizinischen Voraussetzungen
nach § 1896 Abs. 1 BGB nicht vorliegen. Er hält im übrigen Herrn
Lingen auch für fähig, seine persönlichen Angelegenheiten
privatautonom zu besorgen. Hinsichtlich der spezifisch gestellten
Frage, ob Herr Lingen ganz oder teilweise in seiner
Prozeßfähigkeit beeinträchtigt ist, kommt der Sachverständige im
genannten Gutachten zum Ergebnis, dass Herr Lingen weder in seiner
Geschäftsfähigkeit noch in seiner Prozeßfähigkeit ganz oder
teilweise beeinträchtigt ist.
**************************e
Da ist er ja wieder, der Joker "Querulanz". Die "Querulanz"-Frage
wird von Hu als "schwierig" eingestuft; jeder vernünftige Mensch
stuft sie als im günstigsten Falle blödsinnig, wenn nicht gar
boshaft ein. So mancher mag sich nun fragen, was es mit der
"Thenizität" auf sich hat. Das Wort steht weder im
Fremdwörter-Duden noch im Rechtschreib-Duden noch im Pschyrembel
(256); die derzeit größten Internetsuchmaschinen (Google und
Alltheweb) kennen dieses Wort ebenfalls nicht; der
Menge-Güthling-Pertsch (1975) kennt ebenfalls keine Vokabel
"thenicitas". Es würde nicht überraschen, wenn dies ein
Hu-Neologismus wäre - Zügellosigkeit treibt bisweilen seltsame
Blüten. Alternative: Hu hat Kis Vokabel "Sthenizität" (von griech.
sthenos, Stärke, Macht, Gewalt) aufgeschnappt, fand sie toll,
wollte damit als gebildet erschienen, nur ging dieser Plan eben
daneben. Tja, der Gebrauch von Fremdwörtern ist für manche
Menschen eben Glückssache. Ein Tipp an Hu: Besser keine
Fremdwörter benutzen, wenn man sie nicht beherrscht - man will
sich doch nicht lächerlich machen, gell!
Hu 7: Ende offen
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Auch wenn manche schriftsätzlich niedergelegten Verhaltensweisen
von Herrn Lingen zu Zweifeln an seiner Prozeßfähigkeit Anlass
geben, schließt sich das Gericht den überzeugenden Ausführungen
des Sachverständigen an. Dem entspricht auch die Einschätzung, die
das Landgericht Essen in seinem Urteil vom 30.09.2004 -
Aktenzeichen 4 O 46/04 - gewonnen und dargelegt hat, wonach
aufgrund des Eindrucks in der mündlichen Verhandlung keine
Anhaltspunkte hervorgetreten sind, die zu Zweifeln an der
Geschäftsfähigkeit von Herrn Lingen führen würden.
46282 Dorsten, 27. Januar 2005
Huda Direktor des Amtsgerichts
Ausgefertigt: Dietrich, Justizangestellte als Urk.Beamte der
Gesch.Stelle des Amtsgerichts
**************************e
Obwohl nirgends, noch nicht einmal im Ansatz, Gründe für die
gebetsmühlenartig behaupteten "Zweifel an der Prozeßfähigkeit" des
Verf. genannt werden, entblödet Hu sich nicht, immer wieder von
diesen Gründen zu faseln. Insofern hält sich Hu - wie übrigens
aiauch Ki - die Möglichkeit einer Entmündigung des Verf. offen.
Kurzum: Hu hat mit seinem "Beschluss" eine Drohung ausgesprochen:
Mimt der Verf. nicht den zombiehaften Speichellecker der BRD, muss
er mit Verfolgung durch die BRD bis zum Allerletzten rechnen.
Ki 1: Terminsache
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Sehr geehrter Herr Richter Huda! Auftragsgemäß - 10.11.2004 -
erstatte ich in der Betreuungssache betreffend Rolf L i n g
e n [...] folgendes Sachverständigen-Gutachten zur Notwendigkeit
der Betreuung und zu der Frage, ob der Betroffene ganz oder
teilweise i. S. § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig und damit nach §
52 ZPO ganz oder teilweise prozessunfähig ist.
**************************e
Zunächst eine Bemerkung zum Datum 10.11.2004: Hu hatte dem Verf.
zwar schon im Februar 2004 auf den "Betreuungsschwindel"
hingewiesen, am 10.11.2004 war Hu aber extrem in Schwierigkeiten
gekommen - seine letzte imaginäre Seifenblase war gerade
zerplatzt, und nun wütete er völlig kopflos. In Sorge um Hu
schickte der Verf. am 13.11.2004 ein Schreiben u.a. an diverse
"Justiz"-Stellen:
a**************************
Entmündigungsverfahren gegen "Amtsgericht Dorsten"
Hiermit bitte ich die Stadt Dorsten um Mithilfe in der o.g. Sache,
die derzeit von der SA bearbeitet wird. Tatbestand: Huda, der
"Direktor des Amtsgerichts Dorsten", leidet nach den mir
vorliegenden Dokumenten unter äußerst schweren psychischen
Störungen und bedarf dringend eines Vormundes. Für Einzelheiten s.
z.B. http://www.kirchenlehre.de/dorsten.htm
Wie schwer seine Erkrankung tatsächlich ist, lässt insbesondere
sein neuester verzweifelter Versuch erahnen, mir eine psychische
Störung anzudichten. Kürzlich wurde endgültig über mich
festgestellt (4 O 46/04 LG Essen): "Der Kläger [i.e. Pater Lingen]
ist gemäß 51 Abs. 1 ZPO prozessfähig. Nach dem Eindruck, den sich
die Kammer in der mündlichen Verhandlung vom Kläger gemacht hat,
bestehen keine Zweifel an dessen Geschäftsfähigkeit. Der Kläger
mag seine religiösen Überzeugungen ausdrucksstark vertreten, aber
für einen die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand
krankhafter Störung der Geistesttätigkeit gemäß 104 Nr. 2 BGB
bestehen keine Anhaltspunkte."
Dies nahm Huda zum Anlass, sein "Betreuungsverfahren" gegen mich
mit noch größerer Wut durchzudrücken. Dazu lachte er sich einen
einen "Gutachter" namens Mihail Kivi aus Bottrop an; dieser
zeichnet nicht nur dadurch aus, dass er der deutschen Sprache
nicht richtig mächtig ist, er strotzt sogar regelrecht von
menschenverachtenden Zügen. So belästigte er meine Schwester
telephonisch; er konnte bereits keinen vernünftigen Grund für
diese Belästigung angeben, er ignorierte beim Gespräch
geflissentlich die nachdrücklichen Hinweise, dass meine Schwester
gerade beschäftigt war, und er stellte ihr nach wenigen Minuten,
wiederum ohne jede vernünftige Begründung, die Diagnose aus, sie
sei psyschisch gestört. Dass so ein Amokläufer wie Kivi als
"Gutachter" nicht zu gebrauchen ist, leuchtet jedem denkenden
Menschen ein. Der guten Ordnung halber erkläre ich, dass die
kirchlichen Anweisungen bzgl. des Gebrauchs der Psychiatrie (s.
z.B. http://www.kirchenlehre.de/psycho04.htm) noch von keinem
einzigen der "Gutachter" erfüllt worden sind. Zu seiner Entlastung
konnte Huda hingegen nichts vorbringen. U.a. hält er noch immer
verbissen daran fest, meine priesterliche Würde zu ignorieren.
Angesichts der deutlichen psychischen Störungen bei Huda muss es
im Interesse aller sein, dass seinen Attacken gegen die
katholische Kirche schnellstens Einhalt geboten wird und er die
Behandlung erhält, die er braucht. Als zweites Fax erhalten Sie
noch mein Schreiben an das OLG Köln v. 09.11.2004. Ferner
beauftrage ich die Stadt Bottrop, den Hinweisen auf soziopathische
Züge bei Kivi nachzugehen. Dieses Schreiben ist öffentlich und
wird auch von mir verbreitet werden; ich werde meine Leser über
die weiteren Entwicklungen informieren und bitte deshalb um
großzügige Auskunft über die Verfahrensfortgänge.
**************************e
Ein Ausschnitt aus dem o.g. KzM-Text psycho04.htm:
a**************************
Das Psycho-Duo Leygraf / Kutschke ignoriert den Wahnsinn des LGB
vollkommen. Es ignoriert die Nichtzuständigkeit des LGB
vollkommen. Es ignoriert sogar unsere Priesterweihe vollkommen und
nimmt es sich heraus, uns mit der laikalen Anrede anzupöbeln. Das
Psycho-Duo hält es also noch nicht einmal für notwendig, die
elemantarsten Prinzipien der grundlegendsten Anstandsregeln zu
beachten. Seine geballte Ignoranz lässt bereits auf schwere
psychische Störungen des Psycho-Duos schließen, aber was dem
ganzen noch die Krone aufzusetzt, ist die Beantwortung der Fragen,
mit denen sich die "Gutachter" als zuverlässig beweisen müssen;
die fünf ersten lauten: 1. Wird bei der Erbsünde etwas vererbt? 2.
Ist die Auferstehung Christi ein historisches Ereignis? 3. Sind
akatholische Gemeinschaften Wege des Heiles? 4. Beten Christen und
Muslime denselben Gott an? 5. Können Dogmen durchaus einseitig,
oberflächlich, rechthaberisch, dumm und voreilig sein?
**************************e
Also: HuKi haben die Auflagen nicht erfüllt - es liegt z.B. bis
heute keine Beantwortung der Fragen vor.
Ki 2: Angebliche Erkenntnisquellen
a**************************
Das Gutachten stützt sich
1. auf das Studium und die Auswertung der Unterlagen sowie
2. eine Untersuchung des Probanden (im folgenden L. genannt) am
15.11.2004.
3. Zudem wurden seine Familienangehörigen befragt.
**************************e
Na, wenn das jetzt nicht der Weisheit letzter Schluss ist!
"Studium und die Auswertung der Unterlagen", "Untersuchung des
Probanden" und "Befragung der Familienangehörigen" - was kann da
noch schiefgehen? Rein formal fällt allerdings schon früh auf,
dass Ki sein Versprechen "(im folgenden L. genannt)" nicht
einlöst. Liegt diese Inkonsequenz bloß an vorübergehenden
Konzentrationsstörungen oder an chronischen mentalen Defekten?
Dabei muss man bedenken, dass sich Ki nahezu unendlich viel Zeit
gelassen hat für dieses "Gutachten" (Gu), i.e. über zwei Monate
(zum Vergleich: diese Fallstudie entstand in zwei Tagen), ferner,
dass das HuKiGu an sich sehr kurz ist, und der wenige Text besteht
obendrein noch zum guten Teil aus bloßen Zitaten. Was dabei durch
die Bank fehlt, sind die entscheidenden Zitate. Über die
"Untersuchung des Probanden" und über die "Befragung der
Familienangehörigen" lässt sich aus o.g. Gründen hier wenig
berichten - man könnte dem Verf. unterstellen, dass er (und nicht
etwa Ki) die Unwahrheit schreibt. Deshalb muss nach Möglichkeit
auf schriftliches Material zurückgegriffen werden; wenn dennoch
gelegentlich etwas über die Ereignisse in unserem Hause
geschrieben wird, so sei es dem geneigten Leser anheimgestellt,
über die Plausibilität zu spekulieren.
Ki 3: Zitate und Paraphrasen
a**************************
AUS DEN UNTERLAGEN
Landgericht Bonn, Versäumnisurteil 7.6.1999 Der Beklagte wird
verurteilt, 1. es bei Meidung von Ordnungsgeld bis zu 5000000 DM
ersatzweise von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, die
Domain "katholisch.de" und /oder die Domain "katholisch.notrix.de"
im Internet als Adresse zu verwenden und/oder zu verbreiten, 2.
die im Internet genutzten Domain-Daten "katholisch.de" und/oder
"katholisch.notrix.de" durch Freigabeerklärung ... freizugeben.
Landgericht Bonn, Versäumris urteil [sic!] 3.12.2003 Der Beklagte
wird verurteilt, 1. bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250000
Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten,
es zu unterlassen, den Begriff "katholisch" als Internetadresse zu
verwenden, insbesondere die Domänen "katholisch.net",
"katholisch.de.ms", "katholisch.eu.tc." und
"römisch.katholisch.info" im Internet als Adresse zu verwenden und
/oder zu verbreiten, 2. bei Vermeidung eine.s Ordnungsgeldes ...
es zu unterlassen, ein Internetportal zu unterhalten, auf dem der
Eindruck erweckt wird, es handele sich um ein offzielles Portal
der katholischen Amtskirche ... 3. gegenüber dem zuständigen
Registrar die Freigabe der Domänen ... zu erklären. Landgericht
Bonn, Beschluss 15.3.2004 In dem Rechtsstreit der Diözesen
Deutschlands ./. Lingen soll durch Einholung eines
Sachverständigengutachtens Beweis erhoben werden über die Frage,
ob der Vollstreckungsschuldner sich nicht in einem die freie
Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der
Geistestätigkeit befindet und er daher prozessfähig ist.
"Amtsgericht Dorsten" 12.5.2004 - Strafanzeige gegen Huda und
Komplizen wegen Völkermordes - (Kirche zum Mitreden, 23.3.2004)
Auf den Inhalt wird verwiesen und Bezug genommen. Gutachterliche
Äusserung, Prof. Dr. Leygraf und Dr. Kutscher, 24.8.2004,
hinsichtlich der Prozessfähigkeit des Herrn L. (nach Aktenlage)
... Mitteilen, dass bei Herrn L. zwar Bedenken bezüglich seiner
Prozessfähigkeit durch die psychopathologischen Auffälligkeiten,
v.a. in Form eines Querulantenwahns und Größenideen bestehen.
Allerdings können die Auswirkungen dieser Auffälligkeiten auf die
Prozessfähigkeit im Sinne einer partiellen Prozessunfähigkeit ohne
einer Untersuchung des Herrn L. nicht mit der notwendigen
Sicherheit von uns beurteilt werden. Seitens der RAe Redeker,
Seilner, Dahs und Widmaier wird am 24.9.2004 gegenüber dem AG
Dorsten angeregt, ein Betreuungsverfahren gegen Herrn L.
einzuleiten mit dem Ziel, abschließend festzustellen, ob sich Herr
L. in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand
krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet oder nicht.
Dr. N.N., Zahnärztin, 8.10.2004 Hiermit erkläre ich, dass mein
Bruder ... sich bester geistiger Gesundheit erfreut. Ich
verurteile aufs schärfste die gegen ihn gerichteten Angriffe,
insbesondere das jetzt gegen ihn gerichtete "Betreuungsverfahren"
... Was konkret das "Leygraf-Gutachten" betrifft ... verweise ich
auf die Feststellungen von Joachim Hellmer: "Querulanz ist weder
eine Geisteskrankheit noch ein die Geschäfts-, Prozess- oder
Zurechnungsfähigkeit berührender Zustand, sondern die hartnäckige
Kritik und furchtloser Widerspruch gegen irgendwelche Zu- oder
Mißstände, meist besonders intelligenter und sensibler Menschen"
... verlange, dass die Gegner von PRLH ihre Nachstellungen
jedweder Art unverzüglich einstellen, sich in aller Form für das
zugefügte himmelschreiende Unrecht entschuldigen, nach Kräften
Schadensersatz leisten und der gerechten Strafe zugeführt werden.
P. Rolf Lingen, 9.11.2004 Schreiben an das OLG Köln (Fax) inbezug
auf "Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (Anlage) In
der Sache 4 O 46/04 LG Essen habe ich heute folgende Mitteilung
erhalten: "Der Kläger (i.e. Pater Lingen) ist gemäß 51 Abs. l ZPO
prozessfähig. Nach dem Eindruckm [sic!] den sich die Kammer in der
mündlichen Verhandlung vom Kläger gemacht hat, bestehen keine
Zweifel an dessen Geschäfsfähigkeit. Der Kläger mag seine
religiösen Überzeugungen ausdrucksstark vertreten, aber für einen
die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter
Störung der Geistestätigkeit gemäß § 104 Nr. 2 BGB bestehen keine
Anhaltspunkte" ... (Siehe am 4.1.2005 vom AG Dorsten
nachgereichtes Urteil des LG Essen vom 30.9.2004).
**************************e
Das Schriftbild in Kis Original ist völlig verkorkst; man weiß
nicht genau, was alles Zitate und was alles Paraphrasen sind. Von
Kis "Sauklaue" konnte der Verf. sich persönlich überzeugen und hat
dafür auch eine Kopie als Beleg angefertigt; Graphologen könnten
über Kis "Sauklaue" wahrscheinlich trefflich herziehen. Thematisch
ist die Sache oben schon erledigt.
Ki 4: Eigene Untersuchungen
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EIGENE UNTERSUCHUNGEN
Die Kontaktaufnahme mit Herrn Lingen gestaltete sich leider in
einer sehr gespannten und deswegen wenig erfreulichen Atmosphäre
in der Wohnung seiner Eltern. Der Proband war durchwegs von einer
verbal attackierenden Kommunikabilität, neigte dazu den Referenten
in seiner Tätigkeit herabzusetzen und despektierlich zu
behandeln, wobei er polemisch-rechthaberisch sich verhielt und die
Kompetenz des Referenten mehrfach brüsk in Frage stellte (siehe
Anlage)
**************************e
Ei, wie böse der Verf. doch ist! Konkretes nennt Ki wohlweislich
nichts, und auch jegliche "Anlage" fehlte in den dem Verf.
überlassenen Unterlagen. Doch die Sache ist schnell geklärt: Die
o.g. fünf Fragen sind z.B. nachzulesen im KzM-Text »Krankhafte
Störung der Geistestätigkeit - Das "Landgericht Bonn" schlägt
erneut zu« (tod_0006.htm, 17.02.2004), wo zum erstenmal und direkt
recht ausführlich über das Dorstener "Betreuungsverfahren"
berichtet wird! Insofern mussten auch HuKi um die Notwendigkeit
wissen, dass zuerst diese Fragen beantwortet werden müssen, darum
haben sich aber beide nicht im geringsten geschert. Also von daher
kann man die Kis Kompetenz gar nicht in Frage stellen - sie ist
schlichtweg gar nicht vorhanden. Ki musste wissen, dass er sich
zum Schauspieler in einem dezidiert antichristlichen
Schmierentheater machte. Dass Ki jede berechtigte Kritik an seiner
Inkompetenz polemisch-rechthaberisch zurückweist und sich damit
begnügt, den Verf. mit ungerechtfertigten Beschuldigungen in
seiner Tätigkeit herabzusetzen und despektierlich zu behandeln (s.
auch Pater-Titel), zeugt von gekränktem Größenwahn.
Exkurs: Ki und der Pater-Titel
Priester werden üblicherweise mit "Pater" angeredet (z.B. "Herr
Pater", "Pater Lingen") etc. (s. z.B. Kirchliches Handlexikon,
1912, Art. Pater), allerdings ebenso einwandfrei ist die Anrede
"Hochwürden". In keiner Weise hinnehmbar ist dagegen eine laikale
Anrede wie "Herr Lingen". Die BRD, und dort in schon pathologisch
hartnäckiger Weise die "Gerichte", weigert sich grundsätzlich,
diesem Umstand Rechnung zu tragen, und pöbelt den Verf.
hemmungslos an. Ki stimmte zunächst auch in diese Pöbelorgie ein,
wurde aber dann vom Verf. gefragt, mit welchem Recht er sich
dieses Pöbeln herausnehme. Daraufhin schwenkte Ki in die
Pater-Anrede um und verwendete auch dann, wenn er zu den
Verwandten über den Verf. sprach, weiterhin den Pater-Titel. Ki
schickte dann am 18.11.2004 ein Fax an den Verf.
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Herrn Pater Rolf Lingen, 46282 Dorsten
Sehr geehrter Herr Pater Lingen!
Höflich bitte ich, Sie inbezug auf das Betreuungs-Verfahren noch
einmal befragen zu dürfen. Ich könnte z.B. heute zwischen 12 und
14 zu ihnen kommen. Telefonisch stehe ich, Ihrer Zustimmung
entgegensehend, unter o.g. Nummer (Weiterschaltung) zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
**************************e
Dieser unkontrollierte, argumentationslose Wechsel zwischen der
Pater-Anrede und der laikalen Anrede mag typisch sein für
paranoide Schizophrenie. Übrigens erhielt Ki eine sofortige
Antwort per Fax:
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Bezugnehmend auf das heutige Fax wird mitgeteilt, dass eine
weitere Befragung nicht in Frage kommt. Auch haben meine Eltern
mir gegenüber nachdrücklich betont, dass sie ihr Wohnzimmer dafür
nicht mehr zur Verfügung stellen werden. Falls noch
Informationsbedarf bestehen sollte, sei an die Homepage KzM
erinnert: www.kirchenlehre.de Als zweites Fax kommt meine
Mitteilung an OLG Köln etc.
**************************e
Ki 5: Ein einigermaßen vernünftiges Gespräch
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Zwischendurch konnte mit Herrn Lingen ein einigermaßen
vernünftiges Gespräch geführt werden.
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"Herr Lingen", nicht L. genannt, hatte also auch mal lichte
Momente - Moment: Was ist denn nun konkret "einigermaßen
vernünftig", und inwiefern unterscheidet sich das "einigermaßen
vernünftige" Gespräch von dem restlichen Gespräch? All das bleibt
wohlweislich ungesagt! Insofern kann man einen solchen Passus
günstigstenfalls als gezielte Verunglimpfung des Verf. werten.
Ki 6: Selbstzweifel
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Er überreichtelte (siehe Anlage) dem Referenten mehrere
Schriftstücke (Anlagen), wobei er immer wieder, jegliche
Zwischenfragen und Einwände bei Seite schiebend, nachhaltig und
ohne irgendwelche Selbstzweifel bzw. in überzeugt-kompromissloser
Weise seine Ansichten zu religiösen und streitgegenständlichen
Fragen vertrat. Herr Lingen ließ sich hierbei kaum unterbrechen.
Er wies eine Hilfs- bzw. Betreuungs-B>edürftigkeit weit von
sich, erboste sich hierbei deutlich und begann sich erregt über
Personen und Instutionen beschwerend auszulassen. Er
berichtete von mehrere laufenden Gerichstverfahren, sagte, er
werde sich niemals beugen, seine Meinung als Wahrheit stets
vertreten.
**************************e
In der Tat, der Verf. hat Ki einiges an Material überreicht, was
zugegebenermaßen fast alles auch seit langem bei KzM
veröffentlicht ist. Zudem hat der Verf. in seinem Fax an Ki (s.o.)
nochmals auf KzM hingewiesen. Wer nicht lesen will, soll
schweigen! Seit Jahren gibt es KzM, seit Jahren erbittet der Verf.
sachliche Kritik zu seinen Ausführungen, seit Jahren wird ihm
jegliche sachliche Beantwortung seiner Anfragen verweigert, und
urplötzlich sind die Gegner des Verf. auf den Trichter verfallen,
ihn zum Psychopathen zu erklären. Also wer schiebt hier was zur
Seite?! Abgesehen davon: Ist die Behauptung Kis plausibel, dass
der Verf. "jegliche Zwischenfragen und Einwände bei Seite"
geschoben hat? Die Zeugen können das Gegenteil versichern, aber
wer denen nicht glauben will, überlege einmal folgendes: Der Verf.
schreibt seit Jahren KzM, und ein nicht geringer Teil seiner
Arbeit besteht in der minutiösen Auseinandersetzung mit
Leserzuschriften! Viele Leserbriefe werden sogar wörtlich und
vollständig veröffentlicht (bei nicht-prominenten Schreibern
natürlich nur anonym), und es wird haarklein auf die einzelnen
Vorwürfe eingegangen. Die ganzen Fallstudien, auch diese
vorliegende über das HuKiGu, kosten den Verf. viele Stunden
Arbeit, weil er mikroskopisch genau den von HuKi verzapften
Irrsinn aufdeckt. Und dann sollte der Verf. in einem Gespräch, bei
dem obendrein noch seine Familie anwesend ist, "jegliche
Zwischenfragen und Einwände bei Seite" schieben?
Das ganze Elend von Typen wie HuKi konzentriert sich im
Subjektivismus-Positivismus. Darüber gibt es auch bei KzM lange
Studien (besonders empfohlen sei "Die Lehre vom Naturrecht.
Kapitel aus dem Buch von Heinrich Rommen, Der Staat in der
katholischen Gedankenwelt, Paderborn 1935: natur.htm, 06.06.2002).
In der Tat hatte auch Leygraf dem Verf. vorgeworfen: "Dabei
gelingt Herrn Lingen offenbar keine Distanzierung mehr von den
Überzeugungen, für die er streitet. Er ist scheinbar von der
Bedeutungsgewissheit der Richtigkeit seiner Vorstellungen und von
seiner Verfolgung durch die katholische Kirche bzw. das
Landgericht Bonn überzeugt. Eine Zugänglichkeit für Argumente und
eine Kompromissfähigkeit ist scheinbar nicht mehr möglich. Die
Fähigkeit zum Gesichtspunktwechsel ist ihm abhanden gekommen." Und
das ist in der Leygraf-Fallstudie ausführlich kommentiert worden.
Und zu den Ki ausgehändigten Unterlagen gehörte die
Leygraf-Fallstudie. Wer diese Passagen nicht lesen will, soll sich
wenigstens fragen: Was wäre das für ein Katholik, der permanent
erklären würde, er zweifelte hartnäckig an dem, was die
katholische Kirche als unfehlbare Lehre vorlegt?! Nun, er wäre
kein Katholik, sondern ein Häretiker (s. Jone, Moraltheologie,
Kap. Häresie). Im Lexikon des katholische Lebens steht (Kap.
Zweifel): "Da hinter jeder geoffenbarten Wahrheit die Autorität
des allwissenden und wahrhaftigen Gottes steht, ist dieser
eigentliche Glaubenszweifel, soweit er irgendwie verschuldet ist,
sündhaft. Das Vatikanische Konzil lehrt, der Katholik könne nie
einen gerechten (sachlichen oder persönlichen) Grund haben, seinen
Glauben anzuzweifeln". Wer sich kundig machen will, was das Neue
Testament z.Th. Zweifel sagt, lese z.B. Mt 14,31; Mt 21,21; Röm
4,20; Jak 1,6.
Kis Behauptung, der Verf. würde "seine Meinung als Wahrheit stets
vertreten", ist in keiner Weise tolerabel. Es ist nicht einfach
die persönliche Meinung des Verf., dass die katholische Kirche
"die Säule und Grundfeste der Wahrheit" ist, vielmehr steht das
schon im NT (1 Tim 3,15). S. zudem die kirchliche Lehre: "Im
Glauben müssen wir festhalten, daß außerhalb der apostolischen,
römischen Kirche niemand gerettet werden kann; sie ist die einzige
Arche des Heils und jeder, der nicht in sie eintritt, muß in der
Flut untergehen. Aber ebenso sicher müssen wir daran festhalten,
daß von dieser Schuld vor den Augen des Herrn niemand betroffen
wird, der da lebt in unüberwindlicher Unkenntnis der wahren
Religion" ["qui verae religionis ignorantia laborent, si ea sit
invincibilis"] (D 1647; NR 351; fehlt in DS; zitiert im KzM-Text
islam02.htm). Wie sollte der Verf. ernsthaft behaupten, er lebe
"in unüberwindlicher Unkenntnis der wahren Religion"?! Ki ist
völlig durchtränkt von dem teuflischen Gift des Subjektivismus.
Ki 7: Gesundheit
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Herr Lingen ließ sich in Phasen abschwellender Erregtheit zu
seinem Gesundheitszustand etwas befragen. Er gab an, an
Wirbelsäulen-Beschwerden zu leiden, Sdobrennen zu haben,
hinsichtlich seiner vegetativen Funktionen nicht beeinträchtigt zu
sein. Er sei 191 cm körperlang, wiege 91 kg, pflege nicht zu
rauchen und trinke keinen Alkohol.
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"Abschwellende Erregtheit"? Welche Erregtheit? Nun, diese mag der
zügellosen Phantasie Kis entsprungen sein. Was nun den
Gesundheitszustand des Verf. anbetrifft, ist dieser wohl
ausnehmend gut. Immerhin ist der Verf. nicht versichert. Es
stimmt, bisweilen leidet der Verf. unter Rückenschmerzen, ist
allerdings auch in diesen Fällen nicht wirklich in seinen
Bewegungen eingeschränkt. Zu Rückenschmerzen ist zu sagen, dass
sie als "Volkskrankheit" gelten (in der BRD jährlich 31 Millionen
Behandlungsfälle wegen Rückenschmerzen); zu den Risikofaktoren für
die Entstehung von Bandscheibenschäden gehört die Körpergröße, die
beim Verf. (laut Bundeswehrurteil 191 cm groß) nicht gerade gering
ist. Also sollten die Rückenschmerzen beim Verf. nicht sonderlich
überraschen. Zum "Sdobrennen": In der Tat hat der Verf. auch
bisweilen (leichte) Magenschmerzen; diese sind wohl nicht zuletzt
eine Folge der jahrelangen Helicobacter-Infektion, die von keinem
der ganzen deswegen konsultierten Ärzte geheilt werden konnte. Die
Herren Ärzte konnten den Verf. aber mühelos mit irgendwelchen
Giften ("Medikamenten") vollpumpen, die natürlich nur
vorübergehend die Symptome linderten. Erst die Schwester des
Verf., eine Zahnärztin (!), brachte durch eine einwöchige (!!)
Antibiotika-Kur die Heilung. Zum erstenmal wurde ein
"Zwölffingerdarmgeschwür" beim Verf. diagnostiziert, als er 14
Jahre alt war; die Krankheit wurde aber erst weitere 20 Jahre
später geheilt. Wenn der Verf. also jetzt gelegentlich eine
Tablette wegen akuten Magenschmerzen einwirft (pro Jahr vielleicht
20), sollte man aus einer Mücke keinen Elefanten machen.
Ki 8: Undifferenziert
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Eine differenzierte Befragung (s.o.) inbezug auf mögliche
Betreuungsbedürftigkeit und Prozessfähigkeit des Probanden kam
leider nicht zustande. Herr Lingen verließ gruß- und wortlos die
Wohnung seiner Eltern und begab sich in seine darüber liegenden
Räume. Auf ein Anschreiben des Referenten vom 18.11.2004 reagierte
er nicht kooperationsbereit (siehe Anlagen).
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Was hier noch "differenzierter" hätte gemacht werden können,
verschweigt Ki natürlich und liefert also nur eine neue gehässige
Attacke gegen den Verf. ab, den er als unkooperativ abkanzeln
will. Die "Grußlosigkeit" entspricht zwar nicht den Tatsachen, und
der Verf. kann ja auch bezeugen, wie Ki auf den Gruß reagiert hat,
aber bzgl. der Plausibilität überlassen wir dem geneigten Leser
das Spekulieren. Kis Anschreiben und die Antwort des Verf. wurden
bereits oben zitiert. Ki unterschlägt, dass zu den ihm
überlassenen Ausdrucken auch der aktuelle Inhalt (nur die erste
Seite) der konfiszierten katholisch-Domain gehörte: eine
gigantische Sammlung von Psychopathen-Pornos (s.o.). Kis Kommentar
dazu, in überraschtem Tonfall: "Eine nackte Frau?" Ki drückte noch
seine Verwunderung darüber aus, dass man dem Verf. eine
katholisch-Domain sperrt, um dort nun Psycho-Pornos, Werbung für
Reiz-Unterwäsche und Barbie-Puppen etc. unbeanstandet zu lassen;
Ki hätte seine Verwunderung ja auch mal in das Gu einfließen
lassen können. Aber der Böse muss nunmal nur der Verf. sein, gegen
den werden bergeweise Unwahrheiten geschleudert, während die
Verbrechen wahren Übeltäter unkritisiert, ja ungenannt bleiben.
Das ist BRD-"Ursachenforschung" at its best!
Ki 9: Schwester Ursula und das Konsil von 1995
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Fremdanamnestisch konnten seine Eltern und die Schwester, Frau Dr.
Ursula N., nur abortiv befragt werden. Seine Schwester sagte, das
ihr Bruder sich niemals umbiegen lassen werde. Er werde nicht
aufhören, seine Ansichten gegen Dritte und Institutionen
nachhaltig und fest zu vertreten. Er werde weitermachen, zumal ihm
schreiendes Unrecht zugefügt worden sei. Es sei richtig, dass er
sich dies alles nicht gefallen lasse. Ihr Bruder halte täglich
eine Messe im Hause ab, vorher bzw. bis Anfang 2004 habe er in
Herne eine Messe abgehalten. Ihr Bruder sei ein hochintelligenter
Mensch, sie unterstütze seinen Kampf gegen das ihm zugefügte
Unrecht. Ihn ärgere derzeit u.a. die verordnete Geldstrafe. Die
Eltern waren nur eingeschränkt bereit, sich zur Lebens-situation
ihres Sohnes zu äussern, sagten wohl, dass er derzeit von ihrem
Geld lebe. Er habe noch 3 Geschwister. Ihr Sohn verfechte eine
konservative Lehrmeinung der Katholischen Kirche, halte den Inhalt
des Vatikanischen Konsils von 1995 für falsch, sei dagegen
kontinuierlich angegangen mit der Folge verschiedener
Schwierigkeiten mit gerichtlicher Auseinandersetzungen.
**************************e
Um ganz ehrlich zu sein: Der Verf. hat keine Schwester Ursula. Wie
Ki auf diesen Namen kommt, der mit ihrem richtigen Namen kaum
etwas gemeinsam hat (für MasterMind-Spieler: zwei von sechs
richtig, zwei an der falschen Stelle), verrrät er nicht.
Möglicherweise denkt Ki permanent an eine seiner Freundinnen, die
"Ursula" oder "Ulrich" heißt, so dass dies als Freudsche
Fehlleistung zu erklären wäre. Etwas schwerer fällt die Erklärung
für Kis Behauptung, der Verf. "halte den Inhalt des Vatikanischen
Konsils von 1995 für falsch". "Konsil" statt "Konzil" möchte man
vielleicht noch als Tippfehler durchgehen lassen, davon hat sich
Ki ja mehrere erlaubt. Das Vatikanische Konzil fand allerdings
1869/70 statt; 1995 gab es gar kein Konzil, auch nicht in der
V2-Sekte. Und der Verf. hält das Vatikanische Konzil in keiner
Weise "für falsch", sondern bekennt sich ohne jeden Selbstzweifel
fest zur Lehre dieses Konzils, sowie auch sonst zu allen
unfehlbaren Äußerungen des kirchlichen Lehramtes.
Dass die "Geldstrafe" den Verf. "ärgert", ist eine ebenso kühne
wie restlos schwachsinnige Behauptung. Der Verf. freut sich
allerdings nicht an dem Unrecht, in dem die BRD vor sich
hertaumelt, aber privat sieht er diese Ereignisse durchaus als
Bestätigung der Richtigkeit seines Tuns. Wären BRD / V2-Sekte im
Recht, so hätten sie doch wenigstens einmal versucht, sachlich zu
argumentieren - dafür hätten sie weder einen neuen Text noch einen
selbst erstellten Text vorlegen müssen, nur einen logischen, und
den hätten sie noch nicht einmal dem Verf. selbst vorlegen müssen,
sondern nur irgendwie irgendwem; da sie aber nur mit "rechtlichen
Mitteln" gegen den Verf. toben und ihn jetzt sogar als psychisch
Gestörten hinstellen, bestätigt doch nur einmal mehr, dass es sich
bei BRD / V2-Sekte um totalitäre Verbrechersysteme handelt. Wenn
solche Systeme gegen den Verf. wüten, dann denkt er dabei an die
Worte Christi: "Selig seid ihr, wenn euch die Menschen hassen,
verstoßen und schmähen und euch um euren guten Namen bringen um
des Menschensohnes willen! Freut euch an jenem Tage und
frohlocket; denn seht: groß ist euer Lohn im Himmel, ihre Väter
haben es ja mit den Propheten ebenso gemacht" (Lk 6,23). Diese
Worte Christi haben sich tief in das Denken des Verf. eingeprägt,
man findet es dementsprechend oft in diversen Texten.
Was Ki in seinem Gu ebenfalls unterschlägt: Ki telephonierte nach
dem Gespräch noch einmal mit der Mutter des Verf., wo er wörtlich
sagte, es sei ein "Witz", bei dem Verf. eine Geistesstörung
anzunehmen oder gar zu behaupten. Deshalb schickte der Verf. am
24.11.2004 folgendes Fax an mehrere "Justiz"-Stellen:
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Entmündigungsverfahren gegen "Landgericht Bonn", "Amtsgericht
Dorsten", Norbert Leygraf et al.
Mittlerweile hat sich der von Huda auserwählte "Sachverständige"
geäußert: Es sei ein - so wörtlich! - "Witz", bei mir eine
Geistesstörung anzunehmen oder gar zu behaupten. Das führt
unweigerlich zu der Frage: Soll man die Verantwortlichen von
"Landgericht Bonn", von "Amtsgericht Dorsten" etc. nun als
Witzbolde oder als Witzfiguren bezeichnen? Von den Adressaten
verlange ich eine ausführlich begründete Stellungnahme, die
umgehend direkt an mich zu schicken ist, ebenso bis auf weiteres
alle sonstigen Eingaben zum Entmündigungsverfahren gegen
"Landgericht Bonn" etc. Die mit dem Entmündigungsverfahren
beauftragte SA Essen scheint selbst unter erheblichen Störungen zu
leiden, so dass diesbzgl. Veränderungen erwogen werden; auch
müssen die permanenten eklatanten Fehlleistungen der "Justiz" Köln
berücksichtigt und entsprechend gewürdigt werden. Nach meinem
Ermessen werde ich diese Eingaben ggf. weiterleiten. Als
Argumentationshilfe kommt ebenfalls per Fax die Predigt vom
21.11.2004. Zur Beruhigung: Ich verlange keine "psychiatrische
Gutachten", mir genügen bereits Argumente. Überhaupt scheint die
"Justiz" der BRD für die ihr obliegenden Aufgaben absolut
ungeeignet zu sein. Ich nehme dabei besonders Bezug auf eine
Mitteilung der "Generalstaatsanwaltschaft Hamm" (Ortlieb v.
22.11.2004), dass meine Strafanzeige wegen Körperverletzung -
angeblich nach Prüfung des Sachverhaltes -unbegründet als
unbegründet zurückgewiesen wurde. Besonders pikant: Ich habe
keinerlei derartige Strafanzeige erstattet! Ist das eine
Präventiv-Zurückweisung? Wie hoch ist der Anteil von Alkoholikern
und Drogenabhängigen in der "Justiz"? Es muss allen beteiligten
augenscheinlichen Soziopathen ("Landgericht Bonn", "Amtsgericht
Dorsten" etc.) nahegebracht werden, welch schwere Schuld sie mit
den Verfolgungen gegen mich resp. eigentlich gegen die Kirche auf
sich geladen haben; ich selbst habe mit diversen Schreiben
versucht, die Beteiligten wachzurütteln und zur Ordnung zu rufen,
leider erfolglos. Es müssen offensichtlich weitaus härtere Kaliber
her. Die Beteiligten weigern sich, ein Dogma zu akzeptieren, das
obendrein bereits im KzM-Einleitungstext "Faustrecht" und auch in
vielen weiteren KzM-Texten erwähnt wird: "Wer z.B. sich zur
Ansicht bekennt, [...] die Kirche sei dem Staate unterworfen, der
ist ein Häretiker" (H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn
1936). Ergo werde auch ich nicht dem Staat die Oberhoheit über die
katholische Kirche zubilligen, weil ich nun einmal kein Häretiker
bin und auch nicht sein will. Dass Amokläufer wie "Landgericht
Bonn", "Amtsgericht Dorsten" mir - und wohl auch anderen - diese
Bekenntnistreue als "krankhafte Störung der Geistestätigkeit"
ankreiden wollen, ändert nichts an meiner Bekenntnistreue.
Nochmals: Argumenten stehe ich immer offen gegenüber, aber eben
nicht dem Faustrecht. Dass der Staat seine Bürger gerne
misshandelt, geht zwar aus den Nachrichten mit hinreichender
Klarheit hervor, ändert aber nichts an meiner Haltung. "Selig seid
ihr, wenn euch die Menschen hassen, verstoßen und schmähen und
euch um euren guten Namen bringen um des Menschensohnes willen!
Freut euch an jenem Tage und frohlocket; denn seht: groß ist euer
Lohn im Himmel, ihre Väter haben es ja mit den Propheten ebenso
gemacht" (Lk 6,23).
**************************e
Man kann die Bedeutung von Kis Phantasterei zum "Vatikanischen
Konsil von 1995" schwer überschätzen. Hier ist in konzentrierter
Form die absolute Inkompetenz von Ki greifbar. Ausgerechnet der
Passus, der über Alles oder Nichts, über Sein oder Nichtsein
entscheidet, ist bei Ki nur ein Knäuel von gequirltem Quark.
Ki 10: Unbeeinträchtigt, unauffällig, ungestört und
uneingeschränkt
a**************************
UNTERSUCHUNGS-BEFUNDE
Eine körperliche Untersuchung kam aus o.g. Gründen nicht zustande.
Der Betroffene machte aspektmäßig bzw. vom Erscheinungsbild her
einen unbeeinträchtigten Eindruck. Neurologisch war er inbezug auf
seine Sinnesorgane und motorischen Abläufe unauffällig.
Neuropsychologisch war er inbezug auf die sog.
Hirnwerkzeug-Funktionen ebenfalls ungestört. Er bewegte sich
zügig, war inbezug auf Sprech- und Sprachfähigkeiten ohne
Einschränkungen. Psychisch war er (s.o.) in einem überwiegend
erregten Zustand, hatte jedoch keine faßbaren pathologischen
Denkinhalte, z.B. wahnhafte Fehl- oder Umdeutungen, argumentierte
nicht unlogisch, wohl mit einem starken Nachdruck.
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Über den Begriff "Hirnwerkzeug" musste sich der Verf.
zugegebenermaßen erst kundig machen. Aber eben: Er macht sich
kundig. Während die Gegner üblicherweise hirnlos drauflosschwätzen
oder drauflosdiskutieren wollen, liest der Verf. erst einmal.
Nicht umsonst heißt seine Homepage "Kirche zum Mitreden" und trägt
den Untertitel "Informationen über die römisch-katholische Kirche
- für alle, die mitreden wollen" bzw. enthält den Hinweis: "NUR
WER INFORMIERT IST, KANN IN DER KIRCHE MITREDEN."
Zum "Hirnwerkzeug" gibt es keinen Eintrag im Pschyrembel (256),
Google fand dazu nur drei Seiten (zu "Hirnwerkzeug-Funktionen" gar
keinen), wovon aber keiner wirklich ausführlich war. Immerhin ein
Ergebnis: Zu den Hirnwerkzeugstörungen zählen Aphasien. Aphasie
ist eine erworbene Sprachstörung, die nach einer Schädigung der
linken Gehirnhälfte auftreten kann; in der Bundesrepublik
Deutschland sind rund 400.000 Menschen von Aphasie betroffen.
Jährlich kommen ca. 80.000 Neuerkrankte hinzu. Angehörige und
Pflegekräfte stehen dieser Situation oft hilflos gegenüber (Infos
vom Bundesverband Aphasie e. V.).
Wenn, wie Ki schreibt, der Verf. "nicht unlogisch argumentierte",
weshalb sollte er dann "Selbstzweifel" haben? Weshalb sollte er
dann Kompromisse eingehen? Wenn ich logisch bewiesen habe, dass im
Euklidischen System die Summe der Quadratflächen über den Katheten
gleich ist der Fläche über der Hypotenuse, warum sollte ich dann
einen Kompromiss eingehen mit denen, die diesbzgl. von
abweichenden Flächenumfängen phantasieren? Auch als bloßer
Diskussionsstoff scheint dieses Thema eher wenig geeignet. Und
wäre ein Kompromiss im Glaubensbekenntnis logisch, etwa, dass
Christus nur vormittags Gott ist, nachmittags aber nur ein Mensch?
Ist es unangebracht, seinen Glauben mit starkem Nachdruck zu
bekennen, wenn fast alle vom Glauben abgefallen sind? Paulus mahnt
seinen Schüler Timotheus (2 Tim 4,1-5): "Ich beschwöre dich vor
Gott und Christus Jesus, dem einstigen Richter der Lebendigen und
der Toten, bei seiner Wiederkunft und bei seinem Reiche:
Verkündige das Wort! Tritt dafür ein, es sei gelegen oder
ungelegen. Überführe, weise zurecht und ermahne mit aller Geduld
und allem Geschick. Denn es kommt die Zeit, da man die gesunde
Lehre unerträglich findet und sich nach eigenem Sinn Lehrer über
Lehrer sucht, um sich einen Ohrenschmaus zu verschaffen. Der
Wahrheit verschließt man das Ohr und ergötzt sich an Fabeln. Du
aber bleib in allem besonnen. Trage die Leiden. Vollzieh die
Aufgabe als Verkünder der Heilsbotschaft. Versieh voll und ganz
deinen Dienst!"
Ki 11: Beleidigung und Diskussionsverweigerung
a**************************
Zu seinen ihm vorsichtig vorgehaltenen beleidigenden Äusserungen
gegenüber Gerichts-Personen war er nicht bereit sich zu erklären.
Geistig-intellektuell und kognitiv war Herr L. ohne irgendwelche
Auffälligkeiten. Er war durchgehend bemüht, seine ihn
beeinträchtigende Situation und die nicht gerechtfertigten
Schwierigkeiten im Umgang mit Institutionen und Personen
darzulegen. In seiner Willensbestimmbarkeit machte Herr L.
anläßlich des meist nur einseitig dominierten
Explorations-Gesprächs keinen beeinträchtigten Eindruck. Im
Verhaltens.o. ) war er gegenüber dem Referenten meist von einer
herablassenden Dominanz und ausgesprochenen festen ideologischen
Überzeugtheit, ließ sich auf keine Diskussion ein.
**************************e
Ki wärmt unerbittlich immer den alten Sud auf, dadurch wird seine
Position aber auch nicht besser. Also: Nach wie vor kommt nichts
Konkretes, was denn überhaupt an den Äußerungen zu beanstanden
wäre, geschweige denn, warum. Was Ki damit meint, er hätte dem
Verf. "vorsichtig" etwas "vorgehalten", weiß wohl nur er,
jedenfalls weiß keiner der Gesprächszeugen davon, auch der Verf.
selbst nicht. Z.Th. "Beleidigung" gibt es obendrein einen
ausführlichen Abschnitt in der Leygraf-Fallstudie, auf die Ki auch
ganz nachdrücklich hingewiesen wurde, nicht zuletzt zur Thematik
"Beleidigung". Hier etwas aus den Einleitungsworten der Studie:
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Zur Einstimmung hier ein kleiner Ausschnitt aus dem 2. Buch der
Makkabäer (2 Makk 7,30-38). Es wird berichtet, wie sieben Brüder
hintereinander und schließlich ihre Mutter von König Antiochus
Epiphanes hingerichtet werden, weil sie sich weigern, Verrat gegen
den Glauben an den wahren Gott zu begehen. Hier die Worte des
jüngsten, als letzten und am grausamsten hingerichteten der Brüder
an den König; wer bereits diese Worte für starken Tobak hält, den
er kaum verträgt, wird mit den weiteren Ausführungen zum
"Gutachten" vielleicht nicht ganz glücklich werden: "Worauf wartet
ihr? Ich leiste dem Gebot des Königs keinen Gehorsam. Ich gehorche
dem Gebot des Gesetzes, das durch Moses unsern Vätern gegeben
ward. Du aber, der du alle Bosheit gegen die Hebräer ausfindig
machst, entfliehest nimmermehr den Händen Gottes. Wir leiden ja um
unserer eigenen Sünden willen. Ist aber der lebendige Herr zu
unserer Strafe und Züchtigung auch für kurze Zeit erzürnt, so
wendet Er doch Seinen Dienern Seine Huld wieder zu. Du aber,
Verworfener und Ruchlosester aller Menschen! Überhebe dich nicht
in eitlem Trotz und nichtigen Hoffnungen, indem du an Seine Diener
Hand anlegst! Noch nicht bist du dem Strafgericht des allmächtigen
und allsehenden Gottes entronnen. Unsere Brüder sind jetzt nach
kurzer Marter der göttlichen Verheißung eines ewigen Lebens
teilhaftig. Du aber erhältst durch Gottes Gericht den gerechten
Lohn für deinen Übermut. Ich gebe, wie meine Brüder, Leib und
Leben für die väterlichen Gesetze hin. Ich flehe dabei zu Gott, Er
möge bald dem Volke gnädig sein und dich unter Qualen und Peinen
zum Bekenntnis nötigen, daß Er allein Gott ist. So möge dann bei
mir und meinen Brüdern zum Stillstand kommen des Allerhöchsten
Zorn, der sich mit Recht über unser Volk ergossen hat!" Die Kirche
verehrt die Sieben Makkabäischen Brüder als Märtyrer (Festtag: 1.
August).
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Anscheinend vertritt der Verf. seine Position noch immer nicht mit
genügend Nachdruck, jedenfalls ignoriert Ki die mehrfachen
nachdrücklichen Hinweise hartnäckig und versteigt sich zu der
unverfrorenen Behauptung, der Verf. sei nicht bereit gewesen, sich
zu erklären. Selbst wenn dies stimmen würde (was es nicht tut), so
ist Ki nun wahrlich sattsam auf KzM hingewiesen worden, und dort
gibt es sogar eine Suchfunktion, die derzeit zum Begriff
"Beleidigung" 82 Treffer meldet. Wenn sich Ki schon zu vornehm
ist, die Texte des Verf. zur Kenntnis zu nehmen, dann könnte er
trotzdem wenigstens mal ins NT hineinschauen. Zu dem Vorwurf der
"Lieblosigkeit" sind bei KzM einige Beispiele gesammelt
(liebe.htm; 14.03.1998):
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Schauen wir also, wie im Neuen Testament das Mißfallen am Unrecht
/ an der Unwahrheit zum Ausdruck gebracht wird. In demselben
Brief, in dem das Hohelied der Liebe steht, schreibt Paulus an die
Korinther (1Kor 5,9-13): "Ich hatte euch in dem [früheren] Briefe
geschrieben: Habt keinen Verkehr mit Unzüchtigen! Damit meinte ich
nicht allgemein die Unzüchtigen dieser Welt oder die Habsüchtigen,
die Räuber oder Götzendiener. Sonst müßtet ihr ja aus der Welt
hinausgehen. Jetzt aber schreibe ich euch: Verkehrt nicht mit
einem, der sich Bruder nennt und dabei ein Unzüchtiger oder
Habsüchtiger oder Götzendiener oder Gotteslästerer oder
Trunkenbold oder Räuber ist. Mit einem solchen sollt ihr nicht
einmal zusammen essen. Was soll ich denn die Außenstehenden
richten? Habt ihr nicht die drinnen zu richten? Die Außenstehenden
wird Gott richten. Entfernt den Übeltäter aus eurer Mitte!" Zum
Thema "Heilsnotwendigkeit der Beschneidung" äußert sich Paulus
gegenüber den Galatern (Gal 6,11f): "Brüder, wenn ich die
Beschneidung predigte, wofür würde ich dann noch verfolgt? Dann
wäre ja das Ärgernis des Kreuzes aus der Welt geschafft. Möchten
doch die, die euch [mit der Behauptung, die Beschneidung sei
heilsnotwendig; sog. Judaisten] verwirren, sich verschneiden [d.h.
kastrieren] lassen." Klare Worte in einem sehr drastischen Stil!
Wenn der hl. Paulus so lieblos ist, ist dann wenigstens der hl.
Petrus liebevoll? Über die "Gottlosen" (welch liebloser Ausdruck!)
schreibt Petrus: "Sie sind wie die unvernünftigen Tiere, die von
Natur aus nur dazu da sind, gefangen und getötet zu werden. [...]
Bei ihnen trifft das wahre Sprichwort zu: 'Der Hund kehrt zurück
zu seinem Auswurf zurück' und : 'Das Schwein, das sich gebadet
hat, wälzt sich wieder im Schlamme.'" (2 Petr 2,9.12.22). Und dann
die lieblosen Unterstellungen und Anschuldigungen seitens des hl.
Jakobus: "Woher kommen denn Kriege und Kämpfe unter euch? Woher
anders als von euren Lüsten, die in euren Gliedern den Streit
enfachen? Ihr begehrt etwas und habt es nicht. Ihr mordet und haßt
und könnt es nicht erlangen. Ihr kämpft und streitet um etwas und
erreicht es doch nicht, weil ihr nicht betet. Ihr betet um etwas
und erhaltet es nicht, weil ihr schlecht betet. Ihr wollt es für
eure Lüste verwenden" (Jak 4,1-3). Und Johannes, der
Lieblingsjünger Jesu: "Daran sehen wir, daß wir ihn kennen, wenn
wir seine Gebote halten. Wer sagt: Ich kenne ihn, aber seine
Gebote nicht hält, der ist ein Lügner. Die Wahrheit ist nicht in
ihm" (1 Joh 2,3f). Und noch deftiger: "Wer dagegen Sünde begeht,
stammt vom Teufel. Der Teufel ist ein Sünder von Anfang an. Dazu
ist der Sohn Gottes erschienen, daß er die Werke des Teufels
zerstöre (1 Joh 3,8). Um Himmels willen, welch lieblosen Worte!
Und was sagt Johannes der Täufer: "Als er auch viele Pharisäer und
Sadduzäer zu seiner Taufe kommen sah, sagte er zu ihnen: 'Ihr
Schlangenbrut! Wer hat euch beigebracht, ihr würdet dem kommenden
Zorngerichte entrinnen? So bringt denn Frucht, die der Bekehrung
würdig ist'" (Mt 3,7f). O weh, nur lieblose Leute! Und wie lieblos
sprach selbst Jesus: "Wenn dein Bruder gegen dich gefehlt hat, so
geh hin und stelle ihn unter vier Augen zur Rede. Gibt er dir
Gehör, so hast du deinen Bruder gewonnen. Gibt er dir kein Gehör,
so nimm noch einen oder zwei hinzu, damit durch die Aussage von
zwei oder drei Zeugen alles festgestellt wird. Hört er aber auf
diese nicht, so sag es der Kirche. Hört er aber selbst auf die
Kirche nicht, so gelte er dir wie ein Heide und Zöllner" (Mt
18,15-17). Und dann die Worte zu den Schriftgelehrten und
Pharisäern: "Ihr Schlangen, ihr Natterngezücht, wie wollt ihr der
Verurteilung zur Hölle entrinnen? Seht, darum sende ich zu euch
Propheten, Weise und Schriftgelehrte. Die einen von ihnen werdet
ihr töten und kreuzigen, die andern in euren Synagogen geißeln und
von Stadt zu Stadt verfolgen. So soll über euch kommen alles
gerechte Blut, das auf Erden vergossen ward, vom Blut des
gerechten Abel an bis zum Blut des Zacharias, des Sohnes des
Zacharias, den ihr ermordet habt zwischen dem Tempel und dem
Altar. Fürwahr, ich sage euch: Dies alles wird über dieses
Geschlecht kommen" (Mt 23,33-36).
**************************e
Ki 12: Dauernde Bewegungsunruhe
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Er war von einer dauernden Bewegungsunruhe und hektisch-lauten Art
sich zu äussern.
ZU DEN FRAGEN
1. Bei dem Betroffenen ließ sich, basierend auf
fremdanamnestischen Mitteilungen und eigenen, jedoch nur abortiv
durchführbar gewesen Untersuchungen, keine manifeste seelische
Erkrankung feststellen. Auch war er ohne eine geistige und
seelische Behinderung.
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Es stimmt, der Verf. hat die meiste Zeit während des Gespräches
gestanden (akute Rückenschmerzen, s.o.); dabei ist er aber nicht
wie ein britischer Wachsoldat an der einmal gewählten Position
erstarrt, sondern bisweilen gefällig hin- und hergegangen. Diesen
Vorgang als "dauernde Bewegungsunruhe" zu bezeichnen, ist entweder
bodenlose Bosheit oder restloser Abschied von der Realität.
Gleiches gilt für die dem Verf. angedichtete "hektisch-laute Art".
Nichts von alledem wird konkretisiert.
Ki 13: Teilweise bizarr und nicht selten beleidigend
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Seine in zahlreichen Schriftsätzen vertretenen Äusserungen, die
teilweise bizarren und nicht selten beleidigenden Charakter
gegenüber Dritt-Personen hatten,lassen sich diagnostisch nicht
sicher einer z.B. paranoiden seelischen Gestörtheit zuordnen,
gleichwohl wohl sie teilweise einen wenig realistischen Eindruck
hinterlassen (z.B. Schreiben an Richter Huda). Eher sollte davon
ausgegangen werden, dass es sich bei Herrn L. um eine sog.
akzentuierte, leicht erregbare und sensitive, im Selbstwertgefühl
sich übersteigert wahrnehmende Persönlichkeit handelt,
die in ihren Vorstellungen und überzeugungenen eine
starke ideologische Festigkeit und Unbeirrbarkeit aufweist mit der
Unfähigkeit, entstandene Meinungsverschiedenheiten kompromisshaft
zu entaktualisieren.
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Wenn Ki sich so häufig wiederholt, sei hier nochmals an die oben
dargelegte Redeker-Farce erinnert. In dem Klageschreiben der
Terroristen-Organisation beschuldigt die V2-Sekte den Verf.: »Der
Beklagte veröffentlicht seit längerer Zeit Publikationen unter dem
Stichwort "Kirche zum Mitreden". Im Rahmen dieser Publikationen
veröffentlicht der Beklagte u.a. "Informationen über die
Römisch-katholische Kirche". Diese "Informationen" weisen in der
Regel einen unzutreffenden, teilweise schmähenden Inhalt über die
Katholische Kirche auf."« Oft und nachdrücklich wurden die Gegner
gebeten, konkret zu benennen, was denn an den KzM-Ausführungen
"unzutreffend" resp. "schmähend" sein soll; beantwortet wurde
diese Frage nie! Genauso die Reaktion auf "connis Credo" (s.o.),
dazu die Redekianer: »Mit Schreiben vom 11.09.2003, vorgelegt in
Kopie als Anlage K6, ist der Beklagte wegen seines Verhaltens
erfolglos abgemahnt worden. Er reagierte auf die Abmahnung mit dem
in Kopie als Anlage K7 [zitiert in le031007.htm] vorgelegten
Telefax vom 15.09.2003, das ebensowenig einer inhaltlichen
Auseinandersetzung bedarf wie sein weiteres Telefax vom
02.10.2003, in Kopie als Anlage K8 [zitiert in redek005.htm] oder
seine im Internet verbreitete Reaktion, vorgelegt in Kopie als
Anlage K9.«
Also: Nichts, was der Verf. vorbringt, bedarf angeblich einer
inhaltlichen Auseinandersetzung, während er Stunden um Stunden
dafür opfert, die Aussagen seiner Gegner zu würdigen.
Ki wärmt wiederum seine Kompromiss-Psychose auf, kann aber auch
bei der x-ten Wiederholung nicht überzeugen. Was das
"Selbstwertgefühl" eines Priesters betrifft, sei hier auf den
Abschnitt im Römischen Katechismus verwiesen (zit. in
priester.htm, 31.07.2001):
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Es gibt auf Erden keine erhabenere Würde als den Priesterstand
Zuerst muss daher den Gläubigen dargelegt werden, wie gross der
Adel und die Erhabenheit dieses Standes ist, wenn wir nämlich
seine höchste Stufe, d.i. das Priestertum betrachten. Denn da die
Bischöfe und Priester gleichsam Gottes Dolmetscher und Botschafter
sind, welche in seinem Namen die Menschen das göttliche Gesetz und
die Lebensvorschriften lehren und die Person Gottes selbst auf
Erden vertreten: so ist offenbar ihr Amt ein solches, dass man
sich kein höheres ausdenken kann, daher sie mit Recht nicht nur
Engel, sondern auch Götter genannt werden, weil sie des
unsterblichen Gottes Kraft und Hoheit bei uns vertreten. Wiewohl
sie aber zu jeder Zeit die höchste Würde behauptet haben, stehen
doch die Priester des Neuen Bundes allen übrigen an Würde weit
voran; denn die Gewalt, sowohl den Leib und das Blut unseres Herrn
zu wandeln und zu opfern, als auch Sünden nachzulassen, welche
ihnen übertragen ist, übersteigt selbst die menschliche Vernunft
und Fassungskraft, geschweige denn, dass etwas ihr Gleiches oder
Ähnliches auf Erden gefunden werden könnte.
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Zugegeben, HuKi und überhaupt die BRD hängen einem Priesterbild
an, das grundsätzlich dem der Nazis entspricht, demzufolge
Priester eben nur "Lumpenpack", "Abschaum", "Schweine" etc. sind.
Und richtig: Der Verf. geht auch diesbzgl. keine Kompromisse ein.
Ki 14: Definitive Unklarheit
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Unklar muss dabei jedoch bleiben, ob Herr L. in seinem "Kampf um
sein Recht" bereits querulatorisch ausufert, oder ob seine
schriftlichen Aktivitäten zu diversen Gerichts- und anderen
Verfahren eine persönlichkeitsbedingte Sthenizität enthalten, d.h.
einen Charakterlichen Hintergrund haben. Herr L. fühl sich zu
Unrecht behandelt, ist offensichtlich stark und dauerhaft gekränkt
und jetzt dabei, in diversen gerichtlichen Verfahren zu
seinem Recht zu gelangen. Aspektmäßig war Herr L. weder somatisch
noch neurologisch beeinträchtigt. Der Betroffene ist, so der
Eindruck bei der Einmal-Untersuchung und basierend auf
fremdanamenstischen [sic!] Mitteilungen, durchaus als fähig zu
erachten, seine persönlichen Angelgenheiten [sic!] privatautonom
zu besorgen. Eine medizinische Voraussetzung gemäß § 1896 Abs. l
BGB liegt nicht vor. Auch ist in lebenspraktischer Hinsicht kein
diesbezüglicher Handlungsbedarf zur Zeit zu erkennen. Herr L. ist
gegen jegliche gesetzliche Hilfen, durchaus als fähig zu erachten,
eigenverantwrtlich [sic!] zu erkennen und zu entscheiden, ob er
einer Betreuung bedarf oder nicht. Zweifel an seiner
Geschäftsfähigkeit sind nicht vorhanden. Auch ist keine sog.
partielle Geschäftsunfähigkeit festzustellen. 3. Die
Prozessfähigkeit ist die Fähigkeit, einen Prozess selbst oder
durch einen selbst bestimmten Vertreter zu führen, also
Prozesshandlungen selber wirksam vorzunehmen oder vornehmen zu
lassen. Bei einer Prozessunfähigkeit kommen aus psychiatrischer
Sicht isolierte Wahnbildungen in Betracht, sofern es sich um eine
partielle Prozessunfähigkeit handelt. Querulant ist kein
medizinischer, sondern ein juristischer Terminus. Dabei
ist die unerschütterliche Überzeugung, Unrecht
erlitten zu haben, zunächst ein psychologisches, kein
psychopathologisches Phänomen. Bei Herrn L.lassen sich keine
sicheren Hinweise eruieren oder wahrscheinlich machen, dass bei
ihm eine paranoide Persönlichkeitsstörung vorliegt. Somit ist bei
Herrn L. unter Berücksichtigung der vorliegenden schriftlichen
Dokumentationen keine sichere, auf eine Prozessunfähigkeit
hinweisende psychopatho-logische Gestörtheit anzunehmen. Das LG
Essen hat am 30.9.2004 in seinen Entscheidungsgründen für die als
unbegründet anzusehende Klage des Herrn L. gegen Dr. E. Heller
u.a.ausgeführt, dass eine Prozessfähigkeit gemäß § 51 Abs. l ZPO
vorhanden ist und keine Anhaltspunkte für eine die freie
Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der
Geistestätigkeit gemäß § 104 Nr. 2 BGB bestehen. Eine
Prozessunfähigkeit ist somit bei Herrn L. nicht anzunehmen, auch
nicht partiell. Unklar bleibt letzlich die Neigung des Herrn L.,
sich in verbal oft extrem scharfer Form mit beleidigenden Inhalten
gegenüber Personen und Institutionen zu äussern. Ob es hierbei um
eine verärgerungs-bedingte Art des Widerstandes und
Rechthabenwollens handelt, oder eine primär-charakterliche
Veranlagung besteht, kann nicht eingeschätzt werden. Eine
manifeste seelische Krankhaftigkeit oderAbnormität der
Persönlichkeitsartung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht
wahrscheinlich zu machen. Es bleibt abzuwarten, in welcher Art und
Richtung Herr L. sich zukünftig im Rahmen seiner gerichtlichen und
anderen Äusserungen entwickeln wird. Der Betroffene ist offenbar
ohne Selbstkritik und Einsichtsfähigkeit hinsichtlich seiner
teilweise inadäquaten verbalen und schriftlichen Art sich
Dritt-Personen gegenüber darzustellen. Eine
Behandlungsbedürftigkeit ist für Herrn L. nicht gegeben.
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Bei seiner Aufwärmorgie längst als falsch bewiesener und v.a.
niemals als richtig auch nur vermutbarer Diffamierungen gegen den
Verf. gipfelt Ki in einer ganzen Salve von Stereotypen, deren
Bezugslosigkeit zur Realität nicht zuletzt durch den pathologisch
auffälligen konsequent-hartnäckig durchgehaltenen Entschluss Kis
bestätigt wird, aber auch rein gar nichts konkret zu benennen,
geschweige denn zu analysieren. Man vergleiche den Satz: "Dabei
ist die unerschütterliche Überzeugung, Unrecht
erlitten zu haben, zunächst ein psychologisches, kein
psychopathologisches Phänomen", mit der Lehre des NT: "Der Glaube
ist das feste Vertrauen auf das, was man erhofft, die Überzeugung
von dem, was man nicht sieht" (Hebr 11,1). In der Traumwelt der
BRD ist der Glaube nur ein psychologisches Problem, das ausgemerzt
werden muss, koste es, was es wolle. Ki verliert sich in Parolen
der "Unklarheit", auf denen er seine Drohgebärde stützt: "Es
bleibt abzuwarten, in welcher Art und Richtung Herr L. sich
zukünftig im Rahmen seiner gerichtlichen und anderen Äusserungen
entwickeln wird." Okay, der Verf. hat verstanden: Wenn er beim
katholischen Bekenntnis bleibt, wird die BRD alles versuchen, um
ihn zu zerstören. Nichts also, worum sich der Verf. Sorgen machen
bräuchte. Und da dieser Psycho-Schwindel vom "Landgericht Bonn" ja
angeblich losgetreten wurde, um den Verf. zu schützen (angeblich
sollte auch die Pfändung ausgesetzt werden, sie wurde aber lustig
weiterbetrieben), kann ja jetzt die Party richtig losgehen. Freut
euch und frohlocket! Liest man die Märtyrerakten, so findet man
dort bisweilen ein gerüttelt Maß an Galgenhumor, z.B. bei Thomas
Morus. Es ist nicht sicher auszuschließen, dass auch der Verf.
einmal Spuren von Galgenhumor zeigen könnte.
Abschließende Würdigung
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Jeder klar denkende Mensch findet so einen stümperhaften Müll wie
das HuKiGu bestenfalls absolut jämmerlich; Hu findet das
"überzeugend", und an der Selbstzufriedenheit von Ki besteht
keinerlei Zweifel. HuKi sind offenbar ohne Selbstkritik und
Einsichtsfähigkeit.
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Der Preis der Lüge
Der Verf. hat sich - leider erfolglos - fürwahr alle Mühe gegeben,
an die Rechnung zu gelangen, die Ki zu stellen sich erlaubt hat
und die Hu als Beispiel für maßlose öffentliche Verschwendung
sicherlich auch bezahlt hat; hier einige der Briefe des Verf. an
das "Land NRW":
03.01.2005
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Hiermit fordere ich die sofortige Zustellung folgender Unterlagen:
1. Rechnung von Norbert Leygraf ("Landgericht Bonn");
2. a) Bericht und b) Rechnung von Mihail Kivi ("Amtsgericht
Dorsten");
3. a) Bericht und b) Rechnung von Hagemeister ("Gesundheitsamt
Recklinghausen").
Sämtliche Unterlagen sind mir trotz nachdrücklicher Anforderung
vorenthalten worden; diese Vertuschungsversuche sind in mehrfacher
Hinsicht auch strafrechtlich relevant. Zunächst sind sie allgemein
von Bedeutung für die laufenden Entmündigungsverfahren gegen
"Landgericht Bonn", "Amtsgericht Dorsten" und "Gesundheitsamt
Recklinghausen". Insbesondere die durch den Psycho-Wahn begangene
Veruntreuung von Steuergeldern muss in ihrem ganzen Umfang
offengelegt werden. Während auf der einen Seite gigantische Summen
von Steuergeldern veruntreut werden, wird auf der anderen Seite
noch nicht einmal das Geld für eine Faxübertragung bereitgestellt.
Die Faxzustellung aller Unterlagen dürfte insgesamt weniger als
0,20 Euro kosten - ohne große Probleme ließen sich zu diesem Preis
an die 50 Seiten übertragen -, jedenfalls nur einen verschwindend
geringen Bruchteil von dem, was für den Psychowahn ausgegeben
wurde.
Und um dem Fass die Krone aufzusetzen: Das Land
Nordrhein-Westfalen hat sich u.a. dadurch strafbar gemacht, dass
es mein gesamtes Vermögen von mehreren tausend Euro konfisziert
gegen jede Rechtsgrundlage und zu dem Zweck, mich resp. die
katholische Kirche restlos zu zerstören (VStGB § 6); dass dieser
schwere Diebstahl auch dazu dient, die Politikerschulden
abzubauen, wird nicht bestritten. Aber von der ganzen Plünderung,
die, wie die Citibank signalisiert hat, bis zum Ende meines Lebens
dauern soll, scheinen noch nicht einmal die vielleicht 20 Cent
übrig zu sein, um die Auskunftspflicht zu erfüllen!
Als Anlage und Beispiel für meine eigenen Bemühungen um Auskunft
schicke ich mein - unbeantwortet gebliebenes - Schreiben an
"Kreisverwaltung Recklinghausen" v. 22.09.2004.
**************************e
19.01.2005
a**************************
Az. -26.6.6 - 29/05-, Landesbeauftragte für Datenschutz NRW;
Schreiben von Warg, 14.01.2005
Das o.g. Schreiben von Warg ist eine einzige Katastrophe. Für die
pöbelhafte "Herr Lingen"-Anrede nennt Warg keinerlei Grund. Warg
sinniert: "Ich habe Ihr Begehren dahingehend aufgefasst, dass Sie
Auskunft über die zu Ihrer Person in Betreuungsunterlagen
gespeicherten Daten begehren." Diese Worte zeugen nicht gerade von
überragender Auffassungsgabe; man vergleiche diese "Auffassung"
von Warg mit meinen Worten (Fax v. 03.01.2005):
-------------------------------------
Hiermit fordere ich die sofortige Zustellung folgender
Unterlagen:1. Rechnung von Norbert Leygraf ("Landgericht Bonn");2.
a) Bericht und b) Rechnung von Mihail Kivi ("Amtsgericht
Dorsten");3. a) Bericht und b) Rechnung von Hagemeister
("Gesundheitsamt Recklinghausen").
-------------------------------------
Wer meint, er könne meine Forderung noch einfacher und klarer
formulieren, möge bitte entsprechende Vorschläge machen. Was die
"Finanzierung" der Zustellung betrifft, habe ich mich ebenfalls
geäußert (a.a.O.):
-------------------------------------
Die Faxzustellung aller Unterlagen dürfte insgesamt weniger als
0,20 Euro kosten - ohne große Probleme ließen sich zu diesem Preis
an die 50 Seiten übertragen -, jedenfalls nur einen verschwindend
geringen Bruchteil von dem, was für den Psychowahn ausgegeben
wurde. Und um dem Fass die Krone aufzusetzen: Das Land
Nordrhein-Westfalen hat sich u.a. dadurch strafbar gemacht, dass
es mein gesamtes Vermögen von mehreren tausend Euro konfisziert
gegen jede Rechtsgrundlage und zu dem Zweck, mich resp. die
katholische Kirche restlos zu zerstören (VStGB § 6); dass dieser
schwere Diebstahl auch dazu dient, die Politikerschulden
abzubauen, wird nicht bestritten.
-------------------------------------
Statt dessen schickt Warg mir einen Brief, der ein Vielfaches der
Kosten verschlingt, die für die Erfüllung meiner Forderungen
aufgewendet werden müsste, vom Zeitaufwand ganz zu schweigen. Warg
sinniert weiter: "Ich habe daher das Amtsgericht Dorsten um
Stellungnahme zu den über Sie dort gespeicherten Daten gebeten
sowie ggf. um Darlegung der Erwägungen, aufgrund derer Ihnen ein
Anspruch auf Auskunft zbw. Einsicht in Ihre Betreuungsunterlagen
verwehrt wird." Wieso nur das "Amtsgericht Dorsten", gegen das
n.b. derzeit ein Entmündigungsverfahren anhängig ist? Wieso
"Stellungnahme"? Wieso "Darlegung von Erwägungen"? Wieso
Akteneinsicht? Faxe schicken und fertig! Warg sinniert
abschließend: "Nach Eingang der Stellungnahme und
datenschutzrechtlicher Auswertung werde ich Sie weitergehend
informieren?" Nochmals: Faxe schicken und fertig! Ich werde das
schon selbst auswerten. Soviel Aufwand, soviel Vernichtung von
Zeit und Geld - auf dem Rücken der Steuerzahler! -, nur um sich
darum zu drücken, eine kinderleichte und v.a. pflichtmäßige
Aufgabe zu erfüllen! Und das trotz meiner Bemerkung, dass diese
hartnäckigen widerrechtlichen Auskunftsverweigerungen
Vertuschungsversuche sind! Die angeforderten Unterlagen werden für
bei verschiedenen "Justiz"-Stellen anhängige Verfahren sowie zur
Information meiner Leser benötigt; alle Empfänger dieses Schreiben
sind gehalten, für eine zügige Erfüllung meiner o.g. Forderungen
zu sorgen.
**************************e
02.01.2005
a**************************
Az. -26.6.6 - 29/05-, Landesbeauftragte für Datenschutz NRW;
Schreiben von Warg, 14.01.2005
Mein Schreiben vom 19.01.2005
In der Sache wird mitgeteilt, dass mir am 01.02.2005 vom
"Amtsgericht Dorsten" ein "Beschluss" sowie ein
"Sachverständigen-Gutachten" zugestellt wurde. Nun hatte ich an
die Datenschutz-Stelle NRW geschrieben (Fax v. 03.01.2005):
-------------------------------------
Hiermit fordere ich die sofortige Zustellung folgender
Unterlagen:1. Rechnung von Norbert Leygraf ("Landgericht Bonn");2.
a) Bericht und b) Rechnung von Mihail Kivi ("Amtsgericht
Dorsten");3. a) Bericht und b) Rechnung von Hagemeister
("Gesundheitsamt Recklinghausen").
-------------------------------------
Von den fünf angeforderten Unterlagen ist also nur eine einzige
(2a) eingetroffen! Ich biete hiermit die Gelegenheit, mir bis zum
03.02.2005 auch die Rechnung von Kivi zukommen zu lassen; bleibt
diese Frist ungenutzt, bedeutet dies, dass die Unterschlagung der
mir geschuldeten Informationen mit voller Absicht geschieht; dies
wird dann auch in meiner Fallstudie zu AGD / MK entsprechend
gewürdigt. Der Text dieser Fallstudie wird - sobald veröffentlicht
(vielleicht noch vor Quinquagesima 2005) - bei allen betroffenen
Stellen als bekannt vorausgesetzt; er kann bei vorliegender
höflicher Bitte auch per e-mail verschickt werden. Bereits jetzt
kann ich soviel mitteilen: Man sollte nicht darauf wetten, dass
ich in dieser Fallstudie eine maßlos überschwengliche Lobeshymne
auf AGD / MK singe.
**************************e
Eine Predigt
Als versöhnlichen Ausklang dieser Fallstudie sei die zuletzt
gehaltene Predigt hier angefügt; sie entstand zwar ohne jede
Kenntnis des HuKiGu, aber insofern darin auch die Schwierigkeiten
angesprochen werden, die dem Christen wegen seines Glaubens
erwachsen können, mag der geneigte Leser diesen Ausklang als nicht
ganz unpassend akzeptieren.
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Predigt am 30.01.2005 (Sexagesima; 2 Kor 11,19-33. 12,1-9; Lk
8,4-15); Wörter: 1253
Papst Pius XII. sagte vor fast 60 Jahren in einer Ansprache: "Man
vergesse nicht, daß der Nationalsozialismus, dem es in Wahrheit
nur darauf ankam, die Kirche zu vernichten, gerade unter dem
Vorwand, den sogenannten 'politischen Katholizismus' zu bekämpfen,
das ganze Aufgebot von Verfolgung, Schikanen und Bespitzelung
gegen die Kirche in Bewegung setzte, wogegen sich leitende Männer
der Kirche, deren Mut heute noch von der ganzen Welt bewundert
wird, auch von der Kanzel aus verteidigen und mutig zur Wehr
setzen mußten" (16.03.1946). Gerade in der vergangenen Woche
konnte man kaum der hämmernden Diktion der Politiker und ihrer
Propagandaorgane, v.a. der Medien, entgehen, man dürfe "niemals
vergessen", was sich vor mehreren Jahrzehnten in Europa unter
österreichischer Führung ereignet hat. Wenn man "niemals
vergessen" will, wie kann es dann sein, dass die eingangs
genannten Worte des Papstes so nahezu rettungslos vergessen sind?
Wie kann es sein, dass die Wahrheit über die Konzentrationslager,
über die Tausende von katholischen Priestern, die dem
nationalsozialistischen Terror zum Opfer gefallen sind, so nahezu
rettungslos vergessen ist. Wie kann es sein, dass eine
Internetseite, die über diese Ereignisse informiert, von der BRD
auf brutalste Weise bekämpft wird, u.a. mit der Folge, dass dort,
wo früher die gegen den Nationalsozialismus gerichtete Enzyklika
"Mit brennender Sorge" stand, nun ausschließlich Pornographie
präsentiert wird? Nach den Worten des Papstes handelte der
Nationalsozialismus "unter dem Vorwand, den sogenannten
'politischen Katholizismus' zu bekämpfen", während es ihm "in
Wahrheit nur darauf ankam, die Kirche zu vernichten". Kann
Katholizismus überhaupt politisch sein? Kann es überhaupt eine
katholische Politik geben? Schließen sich Politik und
Katholizismus nicht völlig aus, so dass das eine nur ohne bzw. in
Feindschaft gegen das andere existieren kann? Kann bzw. darf sich
ein Politiker für den Katholizismus interessieren, kann bzw. darf
sich ein Katholik für Politik interessieren? Die kirchliche Lehre
ist sehr klar; so schreibt Leo XIII. in seiner Enzyklika über die
christliche Staatsordnung ("Immortale Dei", 1.11.1885): "Natur und
Vernunft, die den einzelnen befiehlt, Gott zu ehren in heiliger
und ehrfurchtsvoller Weise, weil wir in seiner Hand und von ihm
ausgegangen sind, zu ihm auch zurückkehren müssen, verpflichtet
durch dasselbe Gesetz auch das bürgerliche Gemeinwesen ... Heilig
muß daher bei den Fürsten der Name Gottes sein und zu ihren
vorzüglichsten Pflichten müssen sie es rechnen, der Religion ihre
Gunst zuzuwenden, sie wohlwollend zu schützen, sie bereitwilligst
zu verteidigen durch die Autorität und Macht der Gesetze, und sie
dürfen nichts verordnen oder beschließen, was ihr Schaden bringen
könnte" (zit. nach C. Ulitzka, Lumen de Caelo, Ratibor 1934, 66).
Also: Die Kirche hat sich immer auch zu politischen Themen zu
äußern. Man kann den Menschen nicht auseinanderreißen, so als ob
er nur Sonntags von 9.00-9.45 Uhr Gott verpflichtet wäre, für den
Rest der Woche aber nicht Gott verpflichtet wäre; vielmehr ist der
Mensch mit all seinem Tun und Lassen vor Gott verantwortlich, auch
hinsichtlich seines Wirkens im Staat. Adolf Hitler hatte hingegen
völlig andere Vorstellungen, die er in seinem Buch "Mein Kampf" so
formulierte: "Politische Parteien haben mit religiösen Problemen,
solange sie nicht als volksfremd die Sitte und Moral der eigenen
Rasse untergraben, nichts zu schaffen; genau so wie Religion nicht
mit politischem Parteiunfug zu verquicken ist. Wenn kirchliche
Würdenträger sich religiöser Einrichtungen oder auch Lehren
bedienen, um ihr Volkstum zu schädigen, so darf man ihnen auf
diesem Wege niemals folgen und mit gleichen Waffen kämpfen. Dem
politischen Führer haben religiöse Lehren und Einrichtungen seines
Volkes immer unantastbar zu sein, sonst darf er nicht Politiker
sein, sondern soll Reformator werden, wenn er das Zeug hierzu
besitzt! Eine andere Haltung würde vor allem in Deutschland zu
einer Katastrophe führen." Soweit Hitler. Hitler vertrat in Wort
und Tat die Ideologie, dass der Zweck die Mittel heiligt und dass
es keinerlei Verantwortung vor Gott gebe. Hitler verwirklichte die
unbedingte Trennung von Religion und Politik v.a. durch eine
unerbittliche Christenverfolgung. Wer z.B. damals die Enzyklika
"Mit brennender Sorge" verbreitete, der musste mit schwersten
Zwangsmaßnahmen rechnen. Wer heute unter einer katholischen
Adresse die Enzyklika "Mit brennender Sorge" verbreitet, muss mit
schwersten Zwangsmaßnahmen rechnen, sein Vermögen wird
beschlagnahmt, er wird als "geistesgestört" diffamiert, und diese
Verfolgung durch die BRD-Gewalt hört frühestens dann auf, wenn das
BRD-Opfer - ob nun freiwillig oder nicht - aufhört, unter einer
katholischen Adresse katholische Inhalte zu verbreiten. Angesichts
dieser Entwicklung sollte man fragen dürfen: Hat die BRD
vergessen, was unter Adolf Hitler geschah? Um noch etwas konkreter
zu werden: Am 25. Januar hatte Bundeskanzler Schröder im Deutschen
Theater, Berlin, einen Auftritt anlässlich der Gedenkveranstaltung
des Internationalen Auschwitz Komitees an die Befreiung des
Konzentrationslagers vor 60 Jahren. Schröder wörtlich: »Für die
Feinde von Demokratie und Toleranz darf es keine Toleranz geben.
Meine Damen und Herren, die Überlebenden von Auschwitz fordern uns
auf, wachsam zu sein, nicht wegzuschauen und nicht wegzuhören. Sie
fordern uns auf, Verbrechen gegen die Menschenrechte beim Namen zu
nennen und sie zu bekämpfen.« Ähnlich kämpferisch äußerte sich der
israelische Außenminister Silvan Schalom bei einer Sondersitzung
der UNO in New York, der forderte, "kompromisslos gegen jedwede
Intoleranz gegenüber Menschen aller Glaubensrichtungen und aller
Volkszugehörigkeiten zu kämpfen." Außenminister Joschka Fischer
sprach beim selben Anlass von der Verpflichtung Deutschlands zum
Kampf gegen jede Form von Antisemitismus, Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit. Interessant ist in dem Zusammenhang eine
Meldung, die im Jahre 1998 von der "Jungen Union" unter der
Überschrift "Auschwitz 1998" veröffentlicht wurde: »Auschwitz,
dieses fürchterliche Synonym für die industrielle Vernichtung von
Menschenleben ist uns allen ins Gedächtnis gebrannt. [...] Der
Freistaat Bayern hatte in einem Ausführungsgesetz zur neuen
Abtreibungsregelung festgelegt, daß die Haupteinnahmen einer
Arztpraxis nicht aus Abtreibungen stammen darf. Hiergegen hatten
die beiden bayerischen Ärzte Friedrich Stapf und Andreas
Freudemann geklagt und prompt recht bekommen. Nun können Kinder am
Fließband vernichtet werden, einer industriellen Tötung steht
nichts mehr im Wege, sie geschieht förmlich mit
höchstrichterlicher Billigung und Genehmigung. Mögen diese beiden
Henker also weiter ihres Amtes walten, denn schnöde Profitgier zu
befriedigen ist scheinbar ihr Hauptinteresse; mit den hohen
ethischen Ansprüchen der sonstigen Ärzteschaft hat die
Berufsauffassung dieser beiden Ärzte nichts mehr zu tun. Aber es
ist auch bezeichnend für unseren Staat und unsere Gesellschaft,
daß es auch inzwischen, im Namen des Volkes, zu solchen Urteilen
kommen kann. [...] Nach dem zweiten Weltkrieg, die
Schreckensherrschaft der Nazis hinter sich gelassen, sagte man
"Nie wieder, wehret den Anfängen". Heute haben wir den Grundstein
zu diesen Anfängen in den Gräbern der abgetriebenen Kinder
gelegt.« Wie sieht also der Kampf aus, den die Herren Politiker
und ihre Verbündeten mit Berufung auf Auschwitz führen? Wer die
Wahrheit über den Nationalsozialismus mit seiner antichristlichen
Ideologie und seiner brutalen Christenverfolgung ans Licht bringen
will, wird strafrechtlich verfolgt. Jahr für Jahr werden - nach
Angaben der Weltgesundheitsorganisation - 60 Millionen Kinder
abgetrieben; wer sich für die Rechte dieser Schwächsten einsetzt,
wird strafrechtlich verfolgt. Wer fordert, dass Ehe und Familie in
rechter Weise geschützt werden, wird strafrechtlich verfolgt.
Kurz, wer die Herrschaft Gottes anerkennt, wird strafrechtlich
verfolgt. Das ist der Kampf, der "kompromisslos" geführt wird. In
der heutigen Lesung haben wir von den Mühen gehört, die der hl.
Paulus für seine Missionsarbeit zu erdulden hatte: "häufige
Kerkerhaft, Mißhandlungen über die Maßen und oftmals
Todesgefahren. [...] Fünfmal empfing ich von den Juden vierzig
Streiche weniger einen [...] Gefahren von meinem Volke, Gefahren
von Heiden [...] Mühsal und Elend [...] Zu Damaskus ließ der
Statthalter des Königs Aretas die Stadt der Damaszener bewachen,
um mich zu ergreifen." Wenn uns also heute Verfolgung, Schikanen
und Bespitzelung drohen, wenn wir Opfer dieses antichristlichen
Kampfes werden, dann unterwerfen wir uns nicht der Diktatur der
Lüge, sondern bleiben wir standhaft im Glauben. Amen.
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