Diffamierung per "Sachverständigen-Gutachten“
Eine Fallstudie zu Norbert Leygraf / "Landgericht Bonn",
09.09.2004
I. Einleitung
Um die nachfolgenden Ausführungen, die als Stellungnahme zu einem
"psychiatrischen Sachverständigen-Gutachten" seitens Norbert
Leygraf gegen den Verfasser erforderlich geworden sind, in vollem
Umfang würdigen zu können, wäre eine aufmerksame und vollständige
Lektüre der Internet-Seite "Kirche zum Mitreden" (KzM) sehr
empfehlenswert. Allerdings wurde diese Internet-Seite
zwischenzeitlich gelöscht. Eine Privatperson bietet zwar derzeit
noch eine Spiegelung unter der Adresse prhl.crosswinds.net an, der
Fortbestand dieser Spiegelung kann aber nicht garantiert werden.
Dort könnte man sich z.B. genauer informieren, was es mit dem
Begriff "Übernazitum" auf sich hat: Bereits die Nazis propagierten
eine neue "Erbsünden"-Lehre als verpflichtend, allerdings noch in
expliziter Abgrenzung gegen die katholische Lehre. Ohne
Erbsündenlehre keine Erlösungslehre, ergo auch kein Christentum!
Die "Über-Nazis" hingegen, darunter die heutige "Bundesrepublik",
propagieren zwar ebenfalls eine neue "Erbsünden"-Lehre, aber das
tun sie ganz explizit unter dem Titel "katholisch", und sie dulden
nicht, dass jemand sich katholisch nennt, der diese Irrlehre als
unkatholisch zurückweist. Es handelt sich also auch in dieser
Hinsicht um einen übersteigerten Nationalsozialismus. Die ganzen
Einzelheiten, was an der "Theologie", d.h. der Idiotie der
Post-Adolf-Ära zu beanstanden ist, was die Fehlleistungen des
Staates sind etc., lassen sich eben nicht in zwei kurzen Wörtern
umfassend darlegen und kommentieren.
Wer sich mit den Grundlehren des Christentums vertraut machen
will, dem sei zunächst der Katechismus der katholischen Lehre des
hl. P. Pius X. (Petrus-Verlag, Kirchen/Sieg (2)1977) empfohlen.
Die darin kurz und prägnant zusammengestellten Sätze zu Glaubens-
und Sittenfragen kann dann jeder gewissenhaft mit dem vergleichen,
was von einigen fälschlicherweise als "Christentum" verkauft wird.
Wer unter Christentum nur Schunkellieder und Kaffeeklatsch
versteht, wer nicht weiß, dass Christus gegeißelt und am Kreuz
ermordet wurde, wer nicht weiß, dass in den zweitausend Jahren
Christentum Millionen Christen auf bestialische Weise misshandelt
und abgeschlachtet wurden, weil sie sich weigerten, dem
katholischen Glauben abzuschwören, der wird nicht leicht
nachvollziehen können, worum es hier geht.
Zur Einstimmung hier ein kleiner Ausschnitt aus dem 2. Buch der
Makkabäer (2 Makk 7,30-38). Es wird berichtet, wie sieben Brüder
hintereinander und schließlich ihre Mutter von König Antiochus
Epiphanes hingerichtet werden, weil sie sich weigern, Verrat gegen
den Glauben an den wahren Gott zu begehen. Hier die Worte des
jüngsten, als letzten und am grausamsten hingerichteten der Brüder
an den König; wer bereits diese Worte für starken Tobak hält, den
er kaum verträgt, wird mit den weiteren Ausführungen zum
"Gutachten" vielleicht nicht ganz glücklich werden:
"Worauf wartet ihr? Ich leiste dem Gebot des Königs keinen
Gehorsam. Ich gehorche dem Gebot des Gesetzes, das durch Moses
unsern Vätern gegeben ward. Du aber, der du alle Bosheit gegen die
Hebräer ausfindig machst, entfliehest nimmermehr den Händen
Gottes. Wir leiden ja um unserer eigenen Sünden willen. Ist aber
der lebendige Herr zu unserer Strafe und Züchtigung auch für kurze
Zeit erzürnt, so wendet Er doch Seinen Dienern Seine Huld wieder
zu. Du aber, Verworfener und Ruchlosester aller Menschen! Überhebe
dich nicht in eitlem Trotz und nichtigen Hoffnungen, indem du an
Seine Diener Hand anlegst! Noch nicht bist du dem Strafgericht des
allmächtigen und allsehenden Gottes entronnen. Unsere Brüder sind
jetzt nach kurzer Marter der göttlichen Verheißung eines ewigen
Lebens teilhaftig. Du aber erhältst durch Gottes Gericht den
gerechten Lohn für deinen Übermut. Ich gebe, wie meine Brüder,
Leib und Leben für die väterlichen Gesetze hin. Ich flehe dabei zu
Gott, Er möge bald dem Volke gnädig sein und dich unter Qualen und
Peinen zum Bekenntnis nötigen, daß Er allein Gott ist. So möge
dann bei mir und meinen Brüdern zum Stillstand kommen des
Allerhöchsten Zorn, der sich mit Recht über unser Volk ergossen
hat!"
Die Kirche verehrt die Sieben Makkabäischen Brüder als Märtyrer
(Festtag: 1. August).
II. Verheißungen im Neuen Testament
Es ist gar nicht so ungewöhnlich, dass Christen für ihren Glauben
vernichtet werden. Das geschieht sowohl durch "einfache"
Gefängnisstrafe als auch durch Diffamierung von Christen, die zu
"Geisteskranken" erklärt werden. Christus selbst sagt (Mt 11):
"Johannes trat auf: Er aß nicht und trank nicht; da hieß es: Er
ist vom Teufel besessen. Der Menschensohn trat auf, ißt und
trinkt, da heißt es: Seht den Schlemmer und Trinker, den Freund
der Zöllner und Sünder". Nach der Rede vom guten Hirten sagten
viele Juden über Christus (Joh 10,21): "Er ist vom Teufel besessen
und von Sinnen. Was hört ihr auf ihn." Als am Pfingstfest
die Apostel in fremden Sprachen redeten, spotteten einige Zuhörer
(Apg 2): "Sie sind voll süßen Weines", und Petrus erklärt: "Diese
da sind nicht trunken, wie ihr wähnt." Nach der Verteidigungsrede
des Paulus vor Agrippa rief Festus (Apg 26): "Du bist von Sinnen,
Paulus. Das viele Wissen bringt dich um den gesunden Verstand",
worauf Paulus entgegnete: "Ich bin nicht von Sinnen."
Johannes, Christus, Petrus und Paulus wurden auf Anordnung der
staatlichen Obrigkeit ermordet.
Es ist kein endgültig sicheres Indiz dafür, dass man sich im
Unrecht befindet, wenn man vom Staat verfolgt wird, cf. Papst Leo
XIII., Apostolisches Schreiben "Annum ingressi sumus", 19.03.1902:
"Der Hort für Wahrheit und Gerechtigkeit, die heilige Kirche
Christi, mußte zu allen Zeiten Anfeindungen und Verfolgungen
erdulden. Schon durch den Zweck, zu dem sie gestiftet, und infolge
der Aufgabe, welche sie von ihrem Stifter erhalten hatte, nämlich
in der Welt das Reich Gottes fest zu gründen und zu verbreiten und
die Herzen der Menschen von der Liebe zu den vergänglichen Dingen
zu den ewigen zu erheben, stieß sie notwendig mit der verdorbenen
und gesunkenen menschlichen Natur zusammen. Sie sah, wie alle
Leidenschaften sich ihr heftig und feindselig entgegenstellten,
weil sie nicht unterließ, zu deren Bekämpfung aufzufordern. Dies
wird auch keinen Christen wundernehmen, da diese Verfolgungen von
unserem Herrn und Meister uns zur Warnung vorausgesagt worden sind
und Wir wissen, daß sie fortdauern werden, solange die Welt steht.
Was sagte er denn zu seinen Jüngern, als er sie aussandte, seine
Lehre allen Völkern zu verkünden: Sie werden euch verfolgen, von
allen werdet ihr gehaßt und gering geschätzt werden um meines
Namens willen, vor Könige und Statthalter wird man euch stellen,
ihr werdet vor die Gerichte gezogen und zu den höchsten Strafen
verurteilt werden, sie werden euch Schlimmes antun, ja euch töten.
Und um sie für diese Heimsuchungen zu stärken, wies er auf sein
eigenes Beispiel hin: 'Wenn euch die Welt haßt, so wisset, daß sie
mich vor Euch gehaßt hat.' (Joh. 15,18) Das ist der uns hienieden
versprochene Lohn."
Nach christlicher Lehre ist es kein unumstößlicher Beweis für die
Richtigkeit einer Aussage, wenn sie von vielen / einflussreichen
Personen vertreten oder wenigstens geduldet wird, cf. Mt 5,1-12:
"Selig, die Verfolgung leiden um der Gerechtigkeit willen, denn
ihrer ist das Himmelreich. Selig seid ihr, wenn euch die Menschen
schmähen und verfolgen und verleumderisch alles Böse gegen euch
reden um Meinetwillen: freuet euch und frohlocket; denn euer Lohn
ist groß im Himmel."
Dieser Umstand wird sich auch bis zum Ende der Zeiten nicht
wesentlich verbessern, cf. Offb 13:
"Da sah ich aus dem Meer ein Tier aufsteigen. Das hatte zehn
Hörner und sieben Köpfe. Auf seinen Hörnern trug es zehn Kronen
und auf seinen Köpfen gotteslästerliche Namen. Das Tier, das ich
sah, glich einem Panther. Seine Tatzen waren wie die eines Bären,
sein Maul wie ein Löwenmaul. Ihm gab der Drache seine Macht,
seinen Thron und große Gewalt. Einen von seinen Köpfen sah ich wie
zu Tode verwundet. Aber seine Todeswunde heilte wieder. Die ganze
Welt folgte dem Tiere voll Verwunderung und betete den Drachen an,
weil er dem Tiere die Gewalt übertragen hatte. Sie betete das Tier
an und sagte: 'Wer ist dem Tiere gleich, und wer vermag mit ihm zu
streiten?' Es ward ihm ein Maul gegeben, das hochtrabende und
gotteslästerliche Reden führte, und es ward ihm erlaubt,
zweiundvierzig Monate lang so zu schalten. Es öffnete sein Maul,
um Gott zu lästern und seinen Namen, seine Wohnung und die
Bewohner des Himmels zu lästern. Auch ward ihm gestattet, mit den
Heiligen Krieg zu führen und sie zu besiegen. Ja, es ward ihm
Macht über alle Geschlechter, Stämme, Sprachen und Völker
verliehen. Alle Erdenbewohner werden es anbeten, deren Namen seit
Anbeginn der Welt nicht geschrieben stehen im Lebensbuche des
Lammes, das geopfert ist. [...] Noch ein anderes Tier sah ich aus
dem Festland aufsteigen. Es hatte zwei Hörner wie ein Widder und
redete wie ein Drache. Es übt die ganze Gewalt des ersten Tieres
unter dessen Augen aus und bringt die Erde und ihre Bewohner dazu,
das erste Tier anzubeten, dessen Todeswunde geheilt ward. Es wirkt
große Wunderzeichen, sogar Feuer läßt es vor den Augen der
Menschen vom Himmel auf die Erde fallen. Durch die Zeichen, die es
vor dem Tiere wirken durfte, verführt es die Bewohner der Erde.
[...] Alle, groß und klein, reich und arm, frei und unfrei,
brachte es dazu, auf ihrer rechten Hand oder an ihrer Stirne ein
Zeichen zu tragen. Keiner sollte kaufen oder verkaufen dürfen, der
nicht das Zeichen trug: den Namen des Tieres oder den Zahlenwert
seines Namens. Hier braucht es Weisheit. Wer Verstand hat,
berechne den Zahlenwert des Tieres; es ist die Zahl für einen
Menschen. Die Zahl ist sechshundertsechsundsechzig."
III. Psycho-Ideologie und Kirche
Von den schon in der Bibel angekündigten Diffamierungen, der
Christ sei "besessen", "von Sinnen" etc., ist es kein besonders
weiter Weg mehr zu "psychiatrischen Urteilen", der Christ sei
"geistesgestört", "wahnsinnig", "prozessunfähig" etc. Die Kirche
steht übrigens der Psycho-Ideologie äußerst kritisch gegenüber,
cf. Wendelin Rauch (Hg.), Lexikon des katholischen Lebens,
Freiburg 1952:
(478 (aus: Art. Heilende Führung))
"Die große Gefahr der Seelenheilkunde ist der 'profane (weltl.)
Raum'. Die Psychotherapie setzt, soll sie wirksam sein, unbedingte
Offenheit voraus. Das bedeutet aber, daß der Hilfesuchende
keinerlei Hemmung für die Mitteilung auch noch so peinlicher
Erinnerungen gelten lassen darf. Die Macht, die dem Therapeuten
mit zunehmender Preisgabe des Heilungsuchenden erwächst, bedeutet
eine Gefahr. Viele Therapeuten befleißigen sich vornehmer
Zurückhaltung in Bezug auf Gewissensbindungen od. welt-anschaul.
Glauben ihrer Pfleglinge. Das ist anzuerkennen, kann aber nicht
darüber hinwegtäuschen, daß die Seelenheilkunde ein zwiespältiges
Ding ist: ihrem Wesen u. ihrer Betätigung nach nähert sie sich der
Beichte u. Seelenführung; sie entbehrt jedoch des sakramentalen
Schutzes (Beichtgeheimnis) u. oft der unbedingten Wahrheiten u.
Werte. Eine volle u. dauernde Heilung kann die neurotisch gestörte
u. leidende Seele nur finden, wenn der Psychotherapeut (bewußt od.
unabsichtlich) seinen Kranken auf den Weg zur heilenden relig.
Wahrheit u. Gnade führt."
(998 (aus: Art. Psychologie))
"Es entspricht einer heute weit verbreiteten seelischen
Unsicherheit, einem Mangel an persönl. Selbstverständnis, daß
viele Menschen auf der Suche nach seelischem Halt begierig nach
der P. greifen, die dann auch zur vielbesprochenen Modewiss.
geworden ist. Tatsächlich vermögen psycholog. Erkenntnisverfahren
in der Hand des Fachmannes, aber nur in dieser, manche persönl. u.
mitmenschl. Schwierigkeiten aufzuhellen u. der Klärung u.
vernünftigen Verarbeitung entgegenzuführen. Die endgültige, echte
Lösung von inneren Schwierigkeiten, die Bewältigung u. Meisterung
des Lebens u. seiner Aufgaben gelingt allerdings allein im
lebendigen Bezug zu Werten, welche dem Dasein einen Sinn geben,
letztlich in der relig. Bindung an den persönl. Gott. Es besteht
heute da u. dort die Gefahr, daß P. als Weltanschauung od. gar als
Glaubensersatz betrachtet wird. Die psycholog. Auffassungen des
Katholiken sind umgekehrt ihrerseits geprägt durch seine in den
relig. Glauben mündende Metaphysik, insb. durch sein christl. Bild
vom Menschen. Der kath. Psychologe wird gerade dort, wo er helfend
u. heilend tätig ist (als Heilpädagoge, Psychotherapeut,
Psychagoge), die Arbeit des Seelsorgers vorbereiten u.
unterstützen können."
Ferner: Bernhard Häring, Das Gesetz Christi, Freiburg (1)1954,
1036:
"Ein psychotherapeutischer Heilpfuscher kann schweren Schaden
anrichten. Ist die psychoanalytische Methode von ihrem
pansexualistisch-materialistischen Ursprung her an sich schon
belastet, so wird die sittlich religiöse Gefahr einer Behandlung
furchterregend, wenn der Psychotherapeut selber auf dem
weltanschaulichen Boden von S. Freud steht."
Festzuhalten ist: Für die geistige Gesundheit spielt die religiöse
Wahrheit eine entscheidende Rolle. Wer permanent gegen die
Wahrheit rebelliert, und sei es auch die Wahrheit in den
kirchlichen Lehren, fügt seiner Seele Schaden zu; als
"Psychotherapeut" ist so ein Mensch schlichtweg inakzeptabel.
IV. Notizen zu Norbert Leygraf
Norbert Leygraf (No) ist der dritte und letzte "Sachverständige",
den das "Landgericht Bonn" (Bo) gegen den Verf. loshetzte; die
ersten beiden wurden nacheinander wieder "entpflichtet", bevor sie
ein "Gutachten" erstellt hatten - das mag als weiteres Symptom der
hochchaotischen Zustände in der deutschen "Justiz" erklärt werden.
Für alle "Sachverständige" galt mit Blick auf die kirchlichen
Urteile als unverzichtbare Bedingung, dass sie sich als
einwandfrei katholisch legitimierten. Zu diesem Zweck wurden ihnen
allen einige Fragen vorgelegt, hier die ersten fünf:
"1. Wird bei der Erbsünde etwas vererbt?
2. Ist die Auferstehung Christi ein historisches Ereignis?
3. Sind akatholische Gemeinschaften Wege des Heiles?
4. Beten Christen und Muslime denselben Gott an?
5. Können Dogmen durchaus einseitig, oberflächlich,
rechthaberisch, dumm und voreilig sein?"
Die Notwendigkeit dieser Fragen wird noch deutlicher, wenn man
connis Credo (s.u.) kennt. Darauf reagierte NoBo (die Gruppe
bestehend aus No und Bo) überhaupt nicht; auch im "Gutachten" wird
mit keiner Silbe darauf eingegangen.
Ferner kündigte No telephonisch einen "Hausbesuch" beim Verf. an;
diesen Hausbesuch machte er dann doch nicht, er meldete sich noch
nicht einmal ab, und auch im "Gutachten" wird mit keiner Silbe
darauf eingegangen. Derlei leere Ankündigungen lassen nicht auf
Charakterfestigkeit schließen.
Immerhin wurde im Telephonat in Bezug auf den Verf. der
Pater-Titel gebraucht, während dieser Titel in allen sonstigen
Schreiben, darunter auch im "Gutachten", trotzig unterschlagen
wird. Derlei sprunghafte Wechsel in den Umgangsformen lassen
ebenfalls nicht auf Charakterfestigkeit schließen; die fast
durchgängige ordinäre Pöbelei der laikalen Anrede gegenüber einem
katholischen Priester, ja das hartnäckige Ignorieren der
priesterlichen Würde lassen ebenfalls nicht auf eine katholische
Grundhaltung schließen.
No ist recht bekannt geworden durch den Fall Manfred Radtke: Dem
mehrfach verurteilten Straftäter Radtke war "Freigang" erlaubt
worden, den dieser für einen Fluchtversuch nutzte. Genehmigt hatte
diese genutzte Gelegenheit für einen Fluchtversuch (Trommelwirbel
mit Tusch): No. So hat No die Sicherheitszustände in der
"Bundesrepublik" und die Debatte darüber maßgeblich beeinflusst,
was ihm einige Schlagzeilen einbrachte.
Den größten Zuwachs am Bekanntheitsgrad dürfte sich No durch die
Affäre um den berühmten Hochstapler Gert Postel erarbeitet haben:
Postel, ein gelernter Postbote, gab sich erfolgreich als
Psychiater aus. In seinem Buch "Doktorspiele" legt er voll Spott
und Hohn dar, wie er die Scheinheiligkeit der "Psychiatrie"
entlarvt hat. Sein überzeugend begründetes Fazit: "Wer die
psychiatrische Sprache beherrscht, der kann grenzenlos jeden
Schwachsinn formulieren und ihn in das Gewand des Akademischen
stecken!" Auch No kommt bei Postel nicht besonders gut weg. In der
"Süddeutschen Zeitung" (5./6. Januar 2002) gibt es eine Rezension
der "Doktorspiele" mitsamt Leseprobe:
"Die zentralen Passagen seines Buchs gestalten sich als ein höchst
unterhaltsamer Ringkampf darum, wer hier wen begutachten darf:
Postel das Schreckenspaar Leygraf/Nowara oder aber umgekehrt. 'Als
die beiden das erste Mal bei mir im Leipziger Knast zur
Exploration erschienen, wollte ich die Situation ein wenig
auflockern, indem ich darauf hinwies, dass ich in demselben
Besprechungsraum noch vor einem Jahr selbst Probanden für eines
meiner psychiatrischen Gutachten exploriert habe. (War es ja auch
tatsächlich.) Die beiden verzogen keine Miene. Eisiges Schweigen
schlug mir entgegen. Dann, nach einem langen Intervall, beide im
Chor: Sie haben nicht exploriert. Was Sie gefertigt haben, sind
keine psychiatrischen Gutachten!' Dabei, setzt Postel hinzu, habe
er nichts getan als mittels eines Handbuchs, das er in der
Anstaltsbibliothek gefunden hatte, genau nach Leygrafs Schema
vorzugehen; allerdings sei ihm dieses damals schon etwas blöde
vorgekommen. Die beiden bescheinigten Postel schließlich eine
schwere narzisstische Störung, während er seinerseits jene
diagnostische "Extraklasse" vermisst, auf die er bei diesen
Koryphäen Anspruch hätte."
In der Tat wird No bisweilen (sinngemäß) als "Koryphäe"
hingestellt; wie berechtigt diese Einschätzung ist, lässt sich
auch anhand des "Gutachtens" befürchten.
Ansonsten hört man von No nicht so besonders viel. Beachtung
verdient die Meldung in der "tageszeitung" (taz Nr. 6909 vom
20.11.2002, Seite 4): "Der renommierte Gerichtspsychiater Norbert
Leygraf hat einmal gesagt: 'Man muss mindestens zehn Menschen
unnötig einsperren, um auch einen wirklich gefährlichen
festzuhalten.'"
No wurde schriftlich gefragt, wann und wo er das gesagt hatte,
verweigerte aber rigoros jede Reaktion. Offenkundig ist No
schlimmer als die ärgsten Wüteriche z.Zt. des Hexenwahns.
Sicherlich, vielen Menschen wurde bei den "Hexenprozessen" Unrecht
getan, und die Kirche hat ja auch - trotz des grassierenden
Aberglaubens schließlich erfolgreich - versucht, diesen Hexenwahn
einzudämmen, etwa mit ihren Hinweisen bzgl. der Fragwürdigkeit von
Folter-"Geständnissen". Aber beim Hexenwahn ging es noch immer,
wenn auch bisweilen in nur schwacher Ausprägung, um Gerechtigkeit.
No nennt als absolutes Minimum von unschuldigen Psycho-Opfern
gleich mal zehn Menschen - die Zahl bleibt nach oben offen. Was
soll man jemandem sagen, der unschuldig in eine Gummizelle
gesteckt und mit "Psychopharmaka" vollgepumpt wird? Wohl gar
nichts mehr - aber in seinen vielleicht noch verbleibenden
Wachmomenten würden Menschen wie No ihn trösten: "Hey, nimms nicht
so schwer, dass du hier unschuldig auf das furchtbarste
misshandelt wirst - schließlich trägst du bei zu der
Minimal-Quote, die für die Inhaftierung eines wirklich
gefährlichen Menschen erforderlich ist." Ein schwacher Trost!
Bisweilen, wenn auch wohl von der Öffentlichkeit unbemerkt,
äußerst sich No mal am Stück, etwa beim Interview
"Sexualstraftäter: Welches »Restrisiko« ist der Gesellschaft
zumutbar?" für die "Deutsche Richterzeitung. Organ des Deutschen
Richterbundes, Bund der Richterinnen und Richter,
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte" (Heft 10/2003, S. 331).
Daraus zwei Redeabschnitte von No:
a) [Z.Th. "Gutachten":] "Man muss unterscheiden zwischen unrichtig
und fehlerhaft erstellt. Im Bereich der Schuldfähigkeit gibt es
keine richtigen oder falschen Beurteilungen, weil das eine
Rechtsfrage ist, ob jemand vermindert schuldfähig ist oder
schuldunfähig ist. Dazu kann der Gutachter eigentlich nur die
Anhaltspunkte liefern, nach denen das Gericht dann das Ganze
beurteilt. Da gibt es kein Außenkriterium, auch um das durch
wissenschaftliche Untersuchungen im Nachhinein zu messen. Bei
Gutachten zur Prognose gibt es ein Außenkriterium, nämlich dann,
wenn ich ein günstiges Gutachten erstelle und der Betroffene wird
entlassen. Dann kann ich durch den weiteren Verlauf feststellen,
ob das Gutachten richtig oder falsch war, je nachdem, ob er eine
Straftat begeht oder nicht. Der umgekehrte Fall ist dagegen nicht
messbar. Das heißt: Wenn ich ein ungünstiges Gutachten über den
Betroffenen mache, dann bleibt er in aller Regel in der
Unterbringung oder in Haft und kann mir nicht beweisen, dass das
Gutachten falsch war. Auch dann, wenn ich ein Gutachten völlig
korrekt erstelle, laufe ich Gefahr, dass es sich zum Schluss in
der Praxis als falsch erweist. Aber es gibt eine Reihe Punkte,
nach denen man sagen kann, ob ein solches Gutachten fehlerhaft
erstellt worden ist."
b) "Behandeln können Sie nur Krankheiten. Da fängt das Problem
schon an. Liegt tatsächlich eine krankhafte Störung, überhaupt
eine psychische Störung im engeren Sinne vor? Das ist eine sehr
problematische Definitionsfrage. Mitte der 60er Jahre waren noch
10% der Untergebrachten im psychiatrischen Krankenhaus Menschen,
die wegen homosexueller Verhaltensweisen unter Erwachsenen
untergebracht waren. Sie waren damals als kriminell und als
psychisch krank definiert. Dann änderte die Gesellschaft ihre
Einstellung diesen Menschen gegenüber. Der Gesetzgeber ging hin
und sagte: »Das ist doch keine Straftat mehr« und die Psychiatrie
ging hin und schaffte die Erkrankung Homosexualität ab. Es hat
Ende der 70er, Anfang der 80er Jahre eine kleine Gruppierung sog.
bekennender Pädophiler gegeben, die gefordert haben, das sexuelle
Schutzalter deutlich herabzusetzen. Gesetzt den Fall, diese
Gruppierung hätte sich tatsächlich politisch durchgesetzt, dann
könnten sie jetzt den sexuellen Missbrauch sozusagen abschaffen.
Pädophilie ist eine andere Art der sexuellen Orientierung, und das
alleine - da ist der BGH ja auch sehr strikt in seiner
Rechtsprechung - ist keine krankheitswertige psychische Störung.
Von daher ist es mit Behandlung sowieso problematisch. Es gibt
eine Kerngruppe bei den Pädophilen, die Sexualität völlig
eingeengt als Sexualität mit Kindern erlebt. Da können Sie
allenfalls deren Kontrollmöglichkeiten verbessern. Das heißt, sie
können ihnen allenfalls beibringen, nicht mehr straffällig zu
werden. Aber dass sie deren Art von Sexualität ändern, das klappt
nicht."
Also: In Nos Wahn gilt das Gerechtigkeitsprinzip gar nichts mehr.
Der Grundsatz, dass niemand als schlecht zu gelten habe, bis ein
entsprechender Nachweis vorliegt (nemo malus nisi probetur), wird
von ihm restlos verhöhnt. "Richtig" und "falsch" sind für No
ohnehin keine objektiven Kriterien, dementsprechend räumt er sich
und seinesgleichen grenzenlose Narrenfreiheit ein. No huldigt
einer absolut relativistischen Idiotie. Die "Gesellschaft", der
"Gesetzgeber", irgendeine x-beliebige "Institution" kann gem. No
Wertvorstellungen nicht nur legitim, sondern regelrecht
"verpflichtend" ändern.
Die kirchliche Lehre weicht von Nos Evangelium ab (Pius XI.,
Enzyklika "Mit brennender Sorge", 14. März 1937):
"Gott hat in souveräner Fassung Seine Gebote gegeben. Sie gelten
unabhängig von Zeit und Raum, von Land und Rasse. So wie Gottes
Sonne über allem leuchtet, was Menschenantlitz trägt, so kennt
auch Sein Gesetz keine Vorrechte und Ausnahmen. Regierende und
Regierte, Gekrönte und Ungekrönte, Hohe und Niedrige, Reiche und
Arme, stehen gleichermaßen unter Seinem Wort. Aus der Totalität
Seiner Schöpferrechte fließt seinsgemäß die Totalität Seines
Gehorsamsanspruchs an die Einzelnen und an alle Arten von
Gemeinschaften. Dieser Gehorsamsanspruch erfaßt alle
Lebensbereiche, in denen sittliche Fragen die Auseinandersetzung
mit dem Gottesgesetz fordern und damit die Einordnung wandelbarer
Menschensatzung in das Gefüge der unwandelbaren Gottessatzung. Nur
oberflächliche Geister können der Irrlehre verfallen, von einem
nationalen Gott, von einer nationalen Religion zu sprechen; können
den Wahnversuch unternehmen, Gott, den Schöpfer aller Welt, den
König und Gesetzgeber aller Völker, vor Dessen Größe die Nationen
klein sind wie Tropfen am Wassereimer (Is. 40, 15.), in die Grenze
eines einzelnen Volkes, in die blutmäßige Enge einer einzelnen
Rasse einkerkern zu wollen."
Konkret zur Homosexualität ist an das kirchliche Urteil zu
erinnern (B. Häring, a.a.O. 1148):
"Homosexualität ist vielfach die Folge der Verführung und völliger
sexueller Verwilderung; sie kann aber auch eine schlimme,
krankhafte Anlage sein. Ihr Tun ist die Sodomie ... Die pervers
Veranlagten sind vielfach durch ein verfehltes, ungezügeltes Leben
oder durch psychische Defekte in ihrer sittlichen Freiheit und
Verantwortlichkeit gehemmt. Aber ihre Veranlagung als solche
entschuldigt sie nicht, ebensowenig, wie die natürliche
Leidenschaft den Unzuchtssünder freispricht. Sie sind nach dem Maß
der noch vorhandenen Freiheit verantwortlich."
Bemerkenswert: No singt den Lobgesang auf hemmungslosen
Relativismus und auf hemmungslose Unsicherheit; da mutet es doch
hochgradig schizophren an, wenn er meint, er könne mit seinen
Gutachten "Sicherheit" schaffen. Ist ein "Fall Radtke" noch nicht
genug?!
Man könnte vielleicht erwarten, dass der Interviewer des "Organs
des Deutschen Richterbundes, Bund der Richterinnen und Richter,
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte" nach solchen Kanonaden gegen
die Gerechtigkeit allenfalls eine Schlussbemerkung abgibt wie:
"Nobbi, du bist schwer geisteskrank und gehörst weggesperrt", aber
in jedem Fall geeignete Maßnahmen gegenüber No ergreift. Wie
äußert sich der Interviewer aber abschließend? "Herr Prof.
Leygraf, herzlichen Dank für das Gespräch."
Die richtige Erklärung für diese unrichtige Reaktion ist schnell
gefunden, man denke z.B. an die Sendung im Offenen Kanal Lübeck,
Kiel, Heide, Flensburg, 25.05.1999:
"Wir konnten auch kein Rechtsstaat werden, weil das Dritte Reich
der Nazis illegal in der Justiz fortbestand. Es wäre besser
gewesen, wenn die allierten Siegermächte eine Kolonialjustiz der
Besatzer eingerichtet hätten, bis eine neue charakterlich
unverbogene Generation von Richtern und Staatsanwälten
herangebildet worden wäre. Nach dem offenkundigen Terror am
Volksgerichtshof, an den Sondergerichten und vielen anderen
Strafgerichten ist es unbegreiflich, daß diese Schlächter wieder
die Robe anziehen durften. Auch handelte es sich nicht um
Einzelfälle; die Renazifizierung der Justiz war flächendeckend.
Nach dem Krieg hatten zum Beispiel in Westfahlen dreiundneunzig
Prozent des Justizpersonals das NSdAP-Parteibuch besessen. In
Bayern waren es einundachtzig Prozent und im Bezirk des
Oberlandesgerichts Bamberg sogar achtundneunzig Prozent. Unter der
Geltung des Grundgesetzes sorgte der Deutsche Bundestag dafür, daß
fast alle NS-Beamten einen Rechtsanspruch auf Wiedereinstellung
erhielten und damit faktisch die Mitgliedschaft in der Nazipartei
zur Einstellungsvoraussetzung des öffentlichen Dienstes wurde.
Konrad Adenauer, der sich mit seiner eigenen Stimme zum ersten
Bundeskanzler gewählt hatte, überließ schwerbelasteten Altnazis
wie Globke, Oberländer und Vialon hohe und wichtige Posten in der
Bonner Ministerialbürokratie. Obwohl die kriminellen Taten vieler
Nazijuristen mit jedem Horrorfilm konkurrieren konnten, wurde kein
einziger dafür rechtskräftig verurteilt. Das muß man sich einmal
auf der Zunge zergehen lassen. Eine Krähe hackt eben der anderen
kein Auge aus, auch wenn es sich um einen Massenmörder handelt.
Das Blut zigtausender Justizopfer schreit noch heute ungesühnt zum
Himmel. Diese 'furchtbaren Juristen' gibt es allerdings auch noch
in den nachgewachsenen Juristengenerationen. Der ehemalige Richter
am Bundesverfassungsgericht Martin Hirsch hat es auf den Punkt
gebracht: 'Juristen sind zu allem fähig!'"
V. Der Verfasser
Bevor auf Einzelheiten des No-"Gutachtens", auf seinen Hintergrund
und seinen Inhalt eingegangen wird, sei es gestattet, ein paar
Worte über den Verf. von KzM und dieser Zeilen zu verlieren. Der
Verf., geb. 1967, machte 1986 das Abitur (Note 1,6), leistete dann
15 Monate Wehrpflicht (Obergefreiter), "studierte" danach
"katholische Theologie" in Bochum, Köln und Chur und machte 1995
das "Diplom" (Prädikat "sehr gut"); in erheblich kürzerer Zeit als
der Regelstudienzeit (acht Semester) schloss er nebenher auch noch
die Hauptstudiengänge in Latein (fünf Semester, Durchschnitt 1,0)
und - erst an der Uni erlernt - Altgriechisch (sechs Semester,
Durchschnitt 2,5) ab. Ebenfalls nebenher machte er auch noch
verschiedene Praktika und übernahm aufwändige Studentenjobs.
Einige Beispiele für die dabei erworbenen Zeugnisse: Bzgl. seines
Schulpraktikums wurde ihm "guter Erfolg" bescheinigt; bzgl. seiner
Ferientätigkeit als Deutschlehrer hieß es u.a., er "bewältigte
alle fachlichen und pädagogischen Anforderungen zu unserer vollen
Zufriedenheit", bzgl. seiner fünfzehnmonatigen Teilzeitarbeit
(40-Prozent-Stelle) in den Jahren 1991/2 bei einer großen
deutschen Bank wurde festgestellt: "Wir haben Herrn Lingen als
einen Mitarbeiter kennengelernt, der alle ihm übertragenen
Aufgaben mit beständiger Einsatzbereitschaft und Arbeitsfreude zu
unserer vollen Zufriedenheit erledigte. Mit seiner höflichen und
verbindlichen Art harmonierte er im Team. Führung und Verhalten
waren stets einwandfrei. Wir danken Herrn Lingen für die
geleistete Mitarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute."
Den Abschluss seines "Theologie-Studiums" machte der Verf. 1995 in
Chur (Schweiz); gegen Ende seiner "Studienzeit" wurde ihm die
gegenwärtige Sedisvakanz (s.u.) bewusst, und er verfasste 1995
einen gleichnamigen kurzen Text, der weite Verbreitung und
Anerkennung fand und bislang unwiderlegt geblieben ist. Nach
seiner Abreise aus Chur 1995 erhielt Verf. eine Postkarte vom
damaligen Churer "Regens": "Lieber Herr Lingen [...] Auf alle
Fälle möchte ich Ihnen nochmals danken für so vieles, was Sie der
Seminargemeinschaft (mir inkl.) gegeben haben: Orgel, Klavier
& Gitarre! Kraftraum & Turnhalle (Vorturner!), Anregungen,
Mitarbeit, Mittragen, Pfortendienst, ... Gebet. u.s.w. Herzlich
verbunden im Herrn. Peter Rutz."
Einige Monate nach dem "Diplom" wurde der Verf. dann von einem
katholischen Bischof zum Priester geweiht. Der Weihevater äußerte
sich in einem Brief an einen Nichtkatholiken bzgl. der Weihe des
Verf.: "Sowohl in der 'Andreas'-Gemeinde Karlsruhe als auch in
'St. Gebhard' zu Schwenningen hinterließ dieser Herr einen
vorzüglichen Eindruck." In einem Brief an den Verf. urteilte der
Bischof (17.10.1996): "Ihre Schrift 'Der Begriff röm.-kath.' zeigt
einen analytischen Verstand. Empfangen Sie meinen Glückwunsch!"
Einige Zeit nach seiner Priesterweihe (02.03.1996), kurz
(23.08.1997) nach seinem 30. Geburtstag, begann der Verf., seine
Aufsätze wie "Der Begriff röm.-kath.", die er bislang privat oder
auch in diversen Periodika veröffentlicht hatte, im Internet
anzubieten, u.z. unter der Überschrift "Kirche zum Mitreden.
Informationen über die römisch-katholische Kirche - für alle, die
mitreden wollen". Im wesentlichen bestand das KzM-Angebot aus
lehramtlichen Texten wie päpstlichen Enzykliken, aus Gebetstexten
(u.a. Rosenkranz und Kreuzweg), aus langen Zitaten aus Lehrbüchern
zu Dogmatik, Moraltheologie und Kirchengeschichte; die dort
angebotenen Inhalte wurden modernen Aussagen gegenübergestellt. Es
wurde somit eine Plattform geschaffen, wo sich jeder zuverlässig
über die kirchliche Lehre informieren und den Vergleich mit
aktuellen Meinungen ziehen konnte. Als plötzlich de-Domains sehr
günstig für alle angeboten wurden, registrierte der Verf. die
Adresse katholisch.de (23.09.1998); nur kurze Zeit später
(02.12.1998) wurde der Verf. von der so gen. "Deutschen
Bischofskonferenz" zur Freigabe dieser Domain aufgefordert. Der
Verf. willigte umgehend ein: "Ich versichere Ihnen, Ihnen
unverzüglich die Domain 'katholisch.de' zu überlassen, wenn Sie
den Nachweis erbringen, daß die von mir getroffenen Aussagen
falsch sind, d.h. wenn Sie beweisen, daß die Mannschaft von Karol
Wojtyla, zu der Sie gehören, keine häretische Sekte, sondern die
römisch-katholische Kirche ist." Zu "Karol Wojtyla": Dieser
bezeichnet sich gerne als "Papst Johannes Paul II.", obwohl er
nicht der Papst ist; dementsprechend ist auch seine Gruppe nicht
die katholische Kirche, sondern nur eine Sekte, die so gen.
V2-Sekte.
Diese Versicherung der sofortigen freiwilligen Freigabe der Domain
gab der Verf. wohlgemerkt immer wieder und ganz ausdrücklich. Die
V2-Sekte weigerte sich allerdings immer absolut hartnäckig, ihre
angeblichen "Ansprüche" zu begründen, und hetzte statt dessen die
"Sozietät Redeker" von Konrad Redeker (conni) auf den Verf.; da
auch conni sich energisch weigerte, das freundliche Angebot des
Verf. anzunehmen, marschierte er zu Bo, wobei zusätzlich noch die
schon länger registrierte Domain katholisch.notrix.de
Klagegegenstand wurde.
Nach einer Prozessdauer von fast fünf Jahren (Mai 1999 bis Februar
2004) verfiel Bo plötzlich auf den Wahn: "Es soll Beweis erhoben
werden über die Frage, ob der Vollstreckungsschuldner sich
[unterstrichen] nicht [/unterstrichen] in einem die freie
Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der
Geistestätigkeit befindet und er daher prozessfähig ist, durch
Einholung eines Sachverständigengutachtens." Warum erst nach fünf
Jahren diese Unterstellung? Warum überhaupt? Darüber schweigt sich
Bo hartnäckig aus. Vielleicht meint Bo: Wer fünf Jahre Terror
unbeschadet aushält, der muss ja wohl absolut geisteskrank sein,
und dieser "die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand
krankhafter Störung der Geistestätigkeit" wird so lange behauptet,
bis das Gegenteil "bewiesen" ist. Aber so dermaßen blöd dürfte
selbst Bo nicht sein - das ganze ist eine absolut gehässige
Diffamierungskampagne. Der erste Psycho, der dafür beauftragt
wurde, war übrigens J. Klosterkötter aus Köln, dessen "Arbeiten"
schon von der "European Antimobbing Association" als
"Gefälligkeitsgutachten", d.h. Beihilfe zu Justizverbrechen
gewertet worden sind.
Interessant ist dabei noch, dass in 36 Jahren auch sonst niemand
ernsthaft den Gedanken äußerte, der Verf. sei "geistesgestört";
plötzlich im 37. Lebensjahr hagelte es förmlich Psycho-Attacken
gegen den Verf., wovon das No-"Gutachten" nur ein Kapitel ist.
Dabei ist nicht nur dem Verf. in den letzten Monaten kein
Verhaltenswechsel aufgefallen (was ihm bei einer tatsächlichen
Psychose vielleicht auch entgangen sein könnte), auch den Menschen
seiner Umgebung nicht. Die ganzen "Justiz"-Leute aber, denen Verf.
niemals begegnet ist, schlagen dafür umso heftiger mit der
Psycho-Keule zu.
Es bleibt natürlich nicht bei den Psycho-Vorwürfen, sondern geht
tatsächlich an die - zunächst materielle - Substanz. So machte der
Verf. sowohl allgemein im Internet als auch explizit im Detail
gegenüber seinen Henkern Angaben zu seiner finanziellen Situation:
Er erhält gelegentlich Messstipendien, im Jahr vielleicht an die
500 (in Worten: fünfhundert) Euro, Spenden nimmt er grundsätzlich
keine an. Versichert ist er nicht; für einen etwaigen Arm- und
Beinbruch etc. ist aber ein Betrag von etwas mehr als 10'000 (in
Worten: zehntausend) Euro angelegt; dieses Geld wurde
rücksichtslos "gepfändet", so dass die soziale Existenz des Verf.
bereits vernichtet ist; jetzt fehlt eigentlich nur noch die
Vernichtung seines Lebens. Dass für Priester äußerst restriktive
Bestimmungen bzgl. der Berufstätigkeit gelten, von den
Rekord-Arbeitslosenzahlen in Deutschland mal ganz abgesehen, macht
die Situation für den Verf. nicht besser.
VI. Die derzeitige Sedisvakanz
Hier geht es zum das Herzstück: Mit dem Tod des bislang letzten
Papstes, Pius XII. (1939-1958), begann die bislang längste
Sedisvakanz, also die Zeit, in der Stuhl Petri, das Papstamt,
verwaist war. Freimaurerische Kreise begannen, durch das
Aufstellen von Scheinpäpsten den bereits in der Heiligen Schrift
angekündigten großen Glaubensabfall zu betreiben, s. z.B. Lk 18,8:
"Wird aber der Menschensohn auf Erden den Glauben finden, wenn er
kommt?"; ferner 2 Thess 2,3-12:
"Laßt euch in keiner Weise durch irgend jemand täuschen. Zuvor muß
der Abfall kommen. Der Mensch der Gesetzlosigkeit muß offenbar
werden, er, der Sohn des Verderbens, der Widersacher, der sich
über Gott und alles Heilige erhebt. Er setzt sich sogar in den
Tempel Gottes und gibt sich für Gott aus. Erinnert ihr euch nicht,
daß ich euch das gesagt habe, als ich noch bei euch war? Ihr
wißt, was sein Hervortreten zu seiner Zeit noch aufhält. Schon ist
das Geheimnis der Gesetzlosigkeit wirksam. Nur muß erst der
zurücktreten, der es noch aufhält. Dann wird der Gottlose sich
offenbaren. Ihn wird aber der Herr Jesus mit dem Hauche seines
Mundes vernichten und durch den Lichtstrahl seiner Wiederkunft
verderben. Jener tritt in satanischer Macht mit allerlei
trügerischen Krafttaten, Zeichen und Wundern und mit allem
sündhaften Trug auf bei denen, die verlorengehen. Denn sie haben
die Liebe zur Wahrheit, die sie retten sollte, sich nicht zu eigen
gemacht. Deshalb schickt Gott ihnen die wirksame Kraft der
Verführung, daß sie der Lüge Glauben schenken. So sollen alle, die
der Wahrheit nicht geglaubt, sondern an der Gottlosigkeit ihr
Wohlgefallen hatten, dem Gerichte anheimfallen."
Scheinpäpste hatte es schon öfters gegeben; von 222 (Hippolyt) bis
1439 (Felix V.) gab es insgesamt 36 (sechsunddreißig) waschechte
falsche Päpste. Manchmal gab es mehrere, die sich als Päpste
bezeichneten, ohne dass jedem sofort ersichtlich war, wer denn den
Anspruch auf den Stuhl Petri zu Recht stellte. Der Dominikaner
Vinzenz Ferrer (1350-1419), ein bedeutender Bußprediger und
inzwischen von der Kirche heiliggesprochen, hat 1384 seinen
Doktortitel der Theologie summa cum laude mit der Arbeit "De
moderno ecclesiae schismate" erworben, in der er "beweist", dass
der Scheinpapst Clemens VII. der echte Papst sei!
Auf dem so gen. "Zweiten Vatikanischen Konzil" (1962-1965) wurden
nun klar verurteilte Irrlehren plötzlich als katholische Lehre
ausgegeben. Dies bedeutet: Wer das "Vatikanum 2" als Konzil
wertet, ist objektiv kein Mitglied der katholischen Kirche, denn
die Einheit in der Wahrheit besteht nicht mehr, s. z.B. 1 Tim
3,15: Die Kirche ist "Säule und Grundfeste der Wahrheit"; ferner
Gal 1,8f: "Aber selbst wenn wir oder ein Engel vom Himmel euch ein
anderes Evangelium verkündeten, als wir euch verkündet haben: er
sei verflucht. Wie wir es schon früher gesagt haben, so wiederhole
ich es jetzt: Wenn jemand euch ein anderes Evangelium verkündet,
als ihr empfangen habt: er sei verflucht."
Nichtsdestotrotz bezeichnet sich diese Gruppe von Nichtkatholiken
als "römisch-katholische Kirche", und durch die Scheinpäpste von
Roncalli ("Johannes XXIII.") bis Wojtyla ("Johannes Paul II.")
wird diese Illusion weiter verstärkt. Der Einfachheit halber wird
diese Sekte, die sich auf "Vatikanum 2" ihr "Regierungsprogramm"
gegeben hat, als "V2-Sekte" bezeichnet. Bei KzM ging es nicht
zuletzt darum, die katholische Lehre mit den V2-Irrlehren zu
vergleichen. Bei dieser Auseinandersetzung kommt erschwerend
hinzu, dass die V2-Sektierer sich alle Widersprüche erlauben, also
es - wenn auch höchst selten - fertigbringen, mal einen richtigen
Satz von sich zu geben, damit "konservativ" eingestellte Menschen
sich etwas leichtsinniger einreden, die V2-Sekte sei tatsächlich
die katholische Kirche. Rosinenpicker werden - wenngleich nur sehr
dürftig - auch in der V2-Sekte bedient.
Der Verf. stand gegen Ende seines V2-"Studiums", nach Lektüre
unzähliger V2-Machwerke und unzähligen Debatten mit
V2-"Theologie-Professoren", in Chur vor der Wahl, in Saus und
Braus und in Amt und Ehren zu leben, z.B. die ihm in Aussicht
gestellte Promotionsstelle in Rom anzunehmen, wenn er nur auf die
Wahrheit, den katholischen Glauben, also letztlich auf das ewige
Seelenheil verzichtet und auch andere mit sich in die Hölle zu
reißen bereit ist. Damit man sich eine ungefähre Vorstellung
machen kann, was für ein "Glaubensbekenntnis" dem Verf. abverlangt
wurde, hier eine kleine Zusammenstellung:
VII. connis Credo
Der o.g. Konrad Redeker (conni), von der "tageszeitung" ("Goldene
Brücke eingerissen", taz 08.07.1999) zum "konservativen
Rechtspapst" erhoben, ist der Namensgeber einer Sammlung von
V2-Irrlehren, die bei KzM als "connis Credo" mitsamt Verweisen auf
die Fundstellen und ausführliche Richtigstellungen veröffentlicht
wurde. Selbst wer nur wenig Ahnung von katholischer Lehre hat,
sollte recht schnell merken können, dass connis Credo, das er "im
Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz", also im Auftrag der
obersten Vertreter der deutschen V2-Abteilung, durchdrücken will,
im eklatanten Widerspruch zur katholischen Lehre steht: kein Gott,
keine Erbsünde, kein Erlöser, keine Auferstehung. Bei KzM wurden
connis Sätze im einzelnen als Irrlehren erwiesen. Der Verf.
weigerte sich dementsprechend, connis Credo als katholisches
Glaubensbekenntnis zu werten. Aus connis Lager, namentlich von
Okonek, wurde dann wiederum "im Auftrag der Deutschen
Bischofskonferenz" nachdrücklich bestätigt, dass connis Credo
keiner inhaltlichen Auseinandersetzung bedürfe, d.h. man dürfe
nicht daran rütteln, dass diese extremen Irrlehren tatsächlich das
Prädikat "katholisch" verdienen.
"Hiermit erkläre ich, dass ich folgende Sätze als katholische
Lehre bekenne und verteidige:
1. Im Unterschied zu einem sonst weit verbreiteten
Wahrheitsverständnis ist die Wahrheit im Sinn der Bibel nicht
einfach die Übereinstimmung zwischen dem Denken und der
Wirklichkeit (adaequatio rei et intellectus). Die Wahrheit ist
vielmehr ein Geschehen, in dessen Vollzug sich die ursprüngliche
Voraussetzung erst bewährt. Wahrheit kann man nicht festhalten,
Wahrheit stellt sich vielmehr heraus. Wahrheit und Geschichte
gehören hier unmittelbar zusammen.
2. Dogmen können durchaus einseitig, oberflächlich,
rechthaberisch, dumm und voreilig sein.
3. Gott ist eine menschliche Projektion, die erdacht wurde, um
eine Sinnvorgabe zu erlangen und die eigene Existenz wie die der
Welt abzusichern. Gott ist ein Projekt, das die Überwindung des
empfundenen Mangels und der unabgegoltenen Sehnsüchte sowie den
Traum von einem erfüllten, sinnvollen Leben garantiert. Eine
solche Vorgabe gibt es nicht. Sie macht den Menschen zu einem
Untertan und Gott zu einem seienden Wesen.
4. Die Muslimen beten den alleinigen Gott an, den lebenden und in
sich seienden, barmherzigen und allmächtigen, den Schöpfer des
Himmels und der Erde, der zu den Menschen gesprochen hat.
5. Die Geburt Jesu war hinsichtlich des physiologischen Vorganges
wie jede andere Geburt auch; mit der Lehre von der
Jungfräulichkeit der Gottesmutter ist nicht die leibliche
Unversehrtheit gemeint.
6. Jesus selbst wußte nur vom Gott Israels, den er Vater nannte,
und nichts von seiner eigenen späteren 'Vergottung', also kann
eine Trinitätslehre nicht normativ sein.
7. Es ist fraglich, ob Jesus eine "neue Religion" gründen wollten.
Er selbst sieht sich voll und ganz als Juden. Er lebt, denkt und
fühlt jüdisch, kennt die heiligen Schriften Israels, befolgt das
Gesetz, die Thora, erfüllt die Gebote und rituellen Vorschriften,
betet im Tempel, kurzum: Er teilt den Glauben aller Juden. Er ist
ein jüdischer Wanderprediger, ein Rabbi.
8. Die Auferstehung Jesu ist kein historisches Ereignis im
üblichen Verständnis, sondern grundsätzlich nur im Glauben
zugänglich.
9. Der Begriff der Erbsünde ist mißverständlich. Denn es wird
dabei nichts "vererbt".
10. Der Geist Christi hat sich gewürdigt, die getrennten Kirchen
als Mittel des Heiles zu brauchen.
11. Es ist sicher, daß Jesus Christus im strengen Sinne gar keine
Bischof-, Priester- oder Diakonenweihen eingeführt hat, sondern
daß diese - man studiere die Entwicklung der kirchlichen Ämter, in
der der Kirche gegebenen allgemeinen Vollmacht erst nach ihm
eingeführt wurden - ihrerseits keineswegs mühelos auf das
Apostelamt zurückgeführt werden können und sogar regional und
temporal sehr unterschiedlich ausgestaltet sind.
12. "Auferweckung" ist eine gefährliche Metapher; Jesu leiser Sieg
über den Tod ist nur in jenen seltenen Augenblicken vernehmbar, in
denen es Menschen zustößt, sich völlig unerwartet und ohne jeden
vorgegebenen oder versicherten Halt anderen preisgeben zu können.
VIII. Der Staat als Satansdiener
Auch über den Staat gibt es unfehlbare kirchliche Lehren, z.B. (H.
Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn 1936, 93):
"Wer z.B. sich zur Ansicht bekennt, der christliche Staat sei von
der Kirche vollständig unabhängig, oder die Kirche sei dem Staate
unterworfen, der ist ein Häretiker. Ebenso ist Häretiker, wer
prinzipiell der Religion keinen Einfluß auf das öffentliche Leben
zugestehen will."
Dementsprechend gilt (E. Eichmann, K. Mörsdorf, Lehrbuch des
Kirchenrechts, I. Band, München (10)1959, 66-68):
"Die Kirche hat eine unmittelbar göttliche Sendung und muß daher
in Erfüllung ihrer Aufgaben von jeder menschlichen Macht frei und
unabhängig sein. Sie fordert diese Freiheit vor allem für den
Papst (c.218 §2) und sieht diese am besten verbürgt, wenn der
Papst Völkerrechtssubjekt, d.i. souveräner Herr über ein wenn auch
noch so kleines Gebiet ist, mit souveränem Gesandschaftsrecht (c.
265). Der Eintritt in die kirchliche Hierarchie erfolgt nicht
durch Zustimmung oder Berufung von seiten des Volkes oder der
Staatsgewalt, sondern durch göttliche oder kirchliche Sendung (c.
109). Die Kirche verträgt keine staatlichen Eingriffe in ihre
Organisation (Errichtung und Umgrenzung von Kirchensprengeln,
Errichtung, Veränderung und Besetzung von Kirchenämtern, cc. 147
195 215 217) und keine staatliche Einmischung in kirchliche Wahlen
(cc. 166 2390); jedoch bleiben wohlerworbene, vor allem
konkordatäre Rechte wie z. B. Präsentations- und Nominationsrechte
(cc. 3 4 1471), selbst ein etwa bestehendes Volkswahlrecht
bestehen (c. 1452). Eine eigenberechtigte und ausschließliche
Hoheit beansprucht die Kirche über geistliche und mit geistlichen
Dingen zusammenhängende Sachen, über die Verletzung kirchlicher
Gesetze und anderer Gesetze, die in sündhafter Weise übertreten
worden sind, hier jedoch nur zur Feststellung der Schuld und zur
Verhängung kirchlicher Strafen, und in persönlicher Hinsicht für
jene Personen, die sich des befreiten Gerichtsstandes erfreuen (c.
1553 § 1). In den sog. gemischten Sachen, für die Kirche und Staat
in gleicher Weise zuständig sind, gilt das Prinzip der Prävention
(§ 2). Bei der Zuständigkeit zur Verfolgung von Straftaten wird
unterschieden zwischen der Verletzung eines Rechtsgutes, das nur
vom kirchlichen oder nur vom staatlichen Strafrecht oder von
beiden geschützt ist. Im ersten Falle ist allein die Kirche
zuständig, im zweiten Falle, vorbehaltlich des befreiten
Gerichtsstandes (c. 120), kraft eigenen Rechtes der Staat, im
Hinblick auf die Sünde auch die Kirche, und im dritten Falle sind
Kirche und Staat zuständig (c. 2198). Die Kirche hat hoheitliche
Macht über alle ihre Glieder (c. 87) und beansprucht als
angeborenes, eigenes und unabhängiges Recht die Befugnis, ihre
Glieder in Strafe zu nehmen (c. 2214 § 1). Sie duldet keinerlei
Einmischung des Staates in Sachen, die die Glaubenslehre, den
Gottesdienst oder das geistliche Regiment betreffen. Frei will und
muß die Kirche sein in der Verkündigung der Botschaft Christi
(c.1322 §1). [...] Eine ausschließliche Zuständigkeit fordert die
Kirche für die Erziehung des künftigen Klerus, weil nur sie den
Geist dieser Erziehung bestimmen kann (c. 1352). Sie beansprucht
insbesondere die Hoheit über die christliche Ehe, die
Wachstumszelle des Gottesvolkes, und gesteht dem Staate nur das
Recht zu, über die rein bürgerlichen Wirkungen der Ehe zu befinden
(cc. 1016 1960 1961). Zu der Erfüllung ihrer geistlichen Sendung
bedarf die Kirche irdischer Mittel, für deren Erwerb, Besitz und
Verwaltung sie volle Unabhängigkeit von jeder weltlichen Macht
fordert (c. 1495), in gleicher Weise für die Besteuerung der
Gläubigen (c. 1496). [...] Unter Androhung des Kirchenbannes
mißbilligt die Kirche alle staatlichen Gesetze, Anordnungen und
Befehle, die sich gegen die Freiheit der Kirche richten (C. 2334
n. 1), sie verträgt keine staatlichen Kirchenhoheitsrechte wie das
Plazet, das die Verkündigung von Kirchengesetzen der vorgängigen
staatlichen Genehmigung unterwirft (c. 2333), oder den Recursus ab
abusu, welcher der Kirche in Ausübung ihrer Rechtspflege in den
Arm fällt (c. 2334 n. 2), keine Beschränkung des freien Verkehrs
der Bischöfe und Gläubigen mit dem Heiligen Stuhl, und verbietet
in gleicher Weise die rechtswidrige Aneignung von Kirchengut (c.
2345)."
Der deutsche Staat hingegen bewies früh seinen unbedingten Willen,
die katholische Kirche zu vernichten, etwa im "Kulturkampf" unter
Bismarck oder durch die ganzen Nazi-Prozesse gegen katholische
Geistliche, die zum Tode oder - was oft auf dasselbe hinauslief -
Haftstrafen verurteilt wurden. Papst Pius XII. erklärte deshalb
zutreffend (Ansprache 16.03.1946):
"Man vergesse nicht, daß der Nationalsozialismus, dem es in
Wahrheit nur darauf ankam, die Kirche zu vernichten, gerade unter
dem Vorwand, den sogenannten 'politischen Katholizismus' zu
bekämpfen, das ganze Aufgebot von Verfolgung, Schikanen und
Bespitzelung gegen die Kirche in Bewegung setzte, wogegen sich
leitende Männer der Kirche, deren Mut heute noch von der ganzen
Welt bewundert wird, auch von der Kanzel aus verteidigen und mutig
zur Wehr setzen mußten."
Wie oben erwähnt, wurden die Nazi-Richter, die an der
Verschleppung und Ermordung tausender katholischer Priester
schuldig waren, nach dem angeblichen Ende des Nationalsozialismus
nicht nur nicht bestraft, sondern sogar noch geehrt und befördert.
Schon bald zeichnete sich ab und wurde kirchlicherseits auch
explizit festgestellt, dass die "Bundesrepublik" ein
rechtsbrecherisches und schizophrenes Gebilde ist, das an der
antichristlichen Gesinnung des Nationalsozialismus verbissen
festhält, cf. E. Eichmann, K. Mörsdorf, a.a.O. 70:
"Durch das im niedersächsischen Schulstreit ergangene
Konkordatsurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. März 1957
ist mit innerstaatlicher Wirkung die rechtliche Fortgeltung des RK
anerkannt, die praktische Durchführung der Schulbestimmungen des
RK aber in nebelhafte Ferne gerückt, weil nach der Meinung des
Gerichts keine verfassungsrechtliche Pflicht der Länder bestehe,
das RK bei ihrer Schulgesetzgebung zu beachten [FN: Das dem
Konkordatsurteil zugrunde liegende Material ist abgedruckt in dem
von F. Gieße und F. A. Frh. v. d. Heydte hrsg. Sammelwerk: Der
Konkordatsprozeß, München 1956 ff.]. In diesem Ja und Nein zeigt
sich eine innere Widersprüchlichkeit des Urteils [FN: Vgl. J.
Kaiser, Die Erfüllung der völkerrechtlichen Verträge des Bundes
durch die Länder, Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht
und Völkerrecht 18 (1958) 526-558 mit der S. 526 Anm. 3
angegebenen Literatur.]. [...] Die von dem Gericht unterstellte
'Dreiteilung des Bundesstaates', wonach Bund und Länder gleichsam
Glieder eines imaginären Gesamtstaates sind, 'denaturiert den
Bundesstaat zu einem schizophrenen Partner völkerrechtlicher
Verträge' [FN: J. Kaiser, Erfüllung, a. a. 0. S. 535. ], der nach
innen nicht die Erfüllung der nach außen übernommenen Pflichten zu
gewährleisten vermag. Das Gericht hat diese Zwiespältigkeit bewußt
in Kauf genommen und den Ländern die verfassungsrechtliche
Freiheit zum Konkordatsbruch eingeräumt [FN: W. Wengler, NJW 1957,
S. 1421, stellt mit Recht fest, das Urteil habe 'eine
verfassungsrechtlich gesicherte Freiheit zur Aufrechterhaltung der
bereits vollzogenen Konkordatsbrüche und zur weiteren
Nichtbeobachtung des Konkordats' angenommen.]. Es ist damit über
das Verhältnis von Kirche und Staat hinaus eine ernste Lage
geschaffen, weil das Vertrauen auf die Vertragstreue in seiner
rechtlichen Grundlage erschüttert ist."
Von ihrem eklatanten Rechtsbruch und Bekenntnis zur eigenen
Schizophrenie hat sich die Justiz niemals distanziert. Sie hat in
den Folgejahren ihre Dreistigkeit sogar immer weiter geschraubt
durch ähnlich gelagerte "höchstrichterliche" Urteile beim BVerfG
und BGH; diese hochgradig verbrecherischen Urteile wurden bei KzM
dokumentiert und kommentiert. Leider unterlässt es No in seinem
"Gutachten", diese ganzen Hintergründe darzulegen, und erschöpft
sich weit gehend in der Wiedergabe der Worte, die der Verf. für
diese Vorgänge gefunden hat. Für sich betrachtet kann dabei
möglicherweise bei dem ein oder anderen zunächst der Verdacht
aufkeimen, der Verf. würde nur Gift und Galle (oder theologisch:
Pech und Schwefel) spucken, aber keinerlei Begründung für seine
Urteile gegen die "Justiz" liefern. Diese Irreführung nimmt No
wenigstens als Möglichkeit bewusst in Kauf.
IX. Völkermord
Nach der Erfahrung des Verf. wissen z.B. viele Menschen - und das
betrifft nicht zuletzt so gen. "Richter"! - gar nicht, wie
Völkermord strafrechtlich definiert ist. Da der Verf. insbesondere
den Vorwurf des Völkermordes gegen die "Bundesrepublik" erhebt,
wäre es fatal, würde man die Sach- und Rechtslage nicht genau
kennen, die bei KzM so ausführlich dargelegt ist. Deshalb hier
einige Erläuterungen:
"StGB § 220a Völkermord [mittlerweile VStGB § 6]
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder
durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise
zu zerstören,
1. Mitglieder der Gruppe tötet,
2. Mitgliedern der Gruppe schwere körperliche oder seelische
Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zufügt,
3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind,
deren körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe
verhindern sollen,
5. Kinder der Gruppe in eine andere Gruppe gewaltsam überführt,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die
Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren."
Während der derzeitigen Sedisvakanz gibt es nur äußerst wenige
Katholiken, und insbesondere in Deutschland nur eine verschwindend
kleine Anzahl katholischer Priester. Der Staat sorgt dafür, dass
die katholischen Priester auch tatsächlich verschwinden, entweder
im Gefängnis, in der Gummizelle oder im Grab, getreu der Devise
Adolf Hitlers (Rede am 30. Januar 1939): "Den Priester als
politischen Feind des Deutschen Reiches werden wir vernichten."
Bereits jetzt müssen viele Gläubige auf den regelmäßigen Empfang
der Sakramente verzichten; die Lage dürfte kaum besser sein, wenn
der deutsche Staat tatsächlich die Endlösung, d.h. die Ausrottung
der katholischen Kirche, vollzogen hat. Wenn der Verf. "erledigt"
ist, ist der Staat seinem Ziel ein gutes Stück näher; schließlich
kennt selbst der Verf. nicht viele katholische Priester in
Deutschland. "Völkermord" ist also die einzig richtige Beurteilung
des deutschstaatlichen Treibens.
Der Verf. versucht schon seit Jahren konsequent, durch Einschalten
möglichst vieler staatlicher Stellen möglichst viele auf diesen
Völkermord hinzuweisen und den Staat somit zur Besinnung zu rufen;
zumindest ist damit gewährleistet, dass niemand sich den Spruch
der Nazi-Schergen zu eigen machen kann, er habe ja "von alledem
nichts gewusst". Leider erklärten sämtliche staatlichen Stellen,
dass dieser Völkermord "nicht zu beanstanden" sei, und unternahmen
nichts dagegen. Statt dessen wurden reihenweise alle möglichen
restlos absurden "Prozesse" gegen den Verf. losgetreten (wegen
"Volksverhetzung", "Missbrauchs von Titeln" usw. usf.), so als
wäre jemand, der um sein Überleben resp. v.a. um das Überleben der
Kirche in Deutschland kämpft, der größte Verbrecher resp.
"Psychopath".
Wer sich mit dem so gen. "Sedisvakantismus" näher beschäftigen
möchte, wird - o Wunder! - auf deutschen Seiten kaum etwas finden
und sollte deshalb auch auf ausländischen Seiten suchen (also nach
"sedevacantism" resp. "sedevacantismo"). In manchen Regionen ist
der "Sedisvakantismus" sogar recht präsent, wenngleich keineswegs
alles Gold ist, was da glänzt, zumindest nicht im übertragenen
Sinne.
X. Bittschreiben
Weil die V2-Sekte sich kaltschnäuzig weigerte, das freie Angebot
der katholisch-Domain anzunehmen, hetzte sie also Bo los. Der
Verf. bat Bo zweimal sehr eindringlich, von diesem frevelhaften
Unternehmen des Völkermordes Abstand zu nehmen und bot immer
wieder nachdrücklich die sofortige Freigabe der Domains an; hier
ein Ausschnitt aus dem Schreiben vom 20.05.1999:
"Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie hiermit inständig,
das Verfahren einzustellen. Die Gegenseite behauptet zwar, es gehe
um einen Streitwert von (vorläufig) DM 80 000 (vorher: DM 100
000), in Wahrheit geht es aber um das Seelenheil, i.e. um das
Bekenntnis der wahren katholischen Lehre. Daß eine so horrende
Forderung wie die von der V2-Sekte erhobene über DM 80 000 die
finanzielle Vernichtung für mich bedeutet, wissen die V2-Sektierer
auch von dritter Seite. Ebenso wissen die V2-Sektierer, daß ich
aus der Homepage resp. Domain katholisch.de keinen finanziellen
Gewinn ziehe, sondern nur zuzahle. Außerdem wissen die
V2-Sektierer, daß der Staat in dieser Angelegenheit gar nicht
zuständig ist. Die Gegenseite behauptet, ich hätte "in der Regel
unzutreffende, teilweise schmähende" Aussagen über die Kirche
getroffen (Anklageschrift, S. 3). Das würde mir im Traum nicht
einfallen, ebensowenig würde ich es fertigbringen, jemandem etwas
vorzuenthalten, worauf dieser einen Anspruch geltend machen kann.
Diese Aussagen über mich sind durch nichts begründet, und auf
diesem Nichts beruht der ganze Prozeß. Vom moralischen Standpunkt
ist so eine Unterstellung, die Ihnen und damit der Öffentlichkeit
gegenüber über mich geäußert wird, eine schwere Sünde, weswegen
ich aber nicht sofort zum Gericht laufe; ich suche bei allen
Streitfällen zuerst außergerichtliche Einigungen, meine Gegner
kennen anscheinend nur den Gerichtsweg. [...] Bitte beherzigen
Sie, daß einzig und allein der Nachweis, daß ich im Unrecht bin,
mich rechtmäßig von meinem Vorgehen gegen die V2-Sekte abbringen
kann. Ich bin fest entschlossen, allen etwaigen Bestechungs- oder
Zwangsmaßnahmen, die mich zur Kapitulation bewegen sollen, zu
widerstehen. Ebenso werde ich nicht zögern, alles, was als Unrecht
herausgestellt wurde, öffentlich zu widerrufen und nach Kräften
Wiedergutmachung zu leisten. Ich versichere ausdrücklich, daß es
niemals meine Absicht ist, jemandem Unrecht zuzufügen, und falls
mir dies einmal nachgewiesen werden könnte - was allerdings bis
auf den heutigen Tag in keiner Weise geschehen ist -, so könnte
das nur auf fehlerhafter Information beruhen. Aber wozu ein
Gericht einschalten, wenn es doch mit der Richtigstellung getan
wäre? Bitte, überlassen Sie es der V2-Sekte, ihre Ansprüche mir
gegenüber deutlich zu machen, und stellen Sie das Verfahren ein.
Ein österreichischer V2-Sektierer namens Spindelböck (s. z.B.
le980328.htm) hatte mir bereits vor weit über einem Jahr eine
'sachlich harte Auseinandersetzung' in Aussicht gestellt; wie auf
meiner Homepage nachzulesen ist, ist es bislang bei leeren Worten
geblieben. Gott ist mein Zeuge und mein Anwalt. Wenn meine
Homepage Sie nicht dazu bewegen konnte, mein Recht anzuerkennen,
was sollte Sie dann dazu bewegen können? Im Herrn"
XI. Umgangston und Umgangssprache
Während der Verf. sich immer eines sehr freundlichen Umgangstons
mit entsprechender Anrede (z.B. "Sehr geehrte Damen und Herren")
und natürlich des Siezens befleißigte, befleißigten sich seine
Gegner immer massiver Pöbeleien wie der laikalen Anrede und sogar
des Duzens. Der Ton gegen den Verf. verschärfte sich immer mehr,
die V2-Sektierer hatten sich bald regelrecht angewöhnt, ihn in
e-mails und sogar öffentlich, z.B. in Internet-Foren, zu duzen,
als Psychopathen zu verunglimpfen und mit lauter Spottnamen (z.B.
"das Paterle", "das Väterchen") zu belegen. Von einer dem
Priesterstand des Verf. schuldigen Anrede wollten die V2-Sektierer
nirgends Gebrauch machen, d.h. selbst die allerelementarsten
Prinzipien der grundlegensten Anstandsregeln wurden permanent
verletzt, ganz besonders genüsslich von Bo.
Der Verf. wies mehrfach klar darauf hin, dass man in der Anrede
gegenüber Priestern den schuldigen Respekt vor der priesterlichen
Würde in geeigneter Weise zum Ausdruck bringen muss. Dies
geschieht z.B. durch Anredeformeln wie "Hochwürden", "Hochwürdiger
Herr", "Herr Pater" etc. Man lese z.B. das Büchlein des
Gefängnisseelsorgers Leopold Arthofer, "Zuchthaus", Linz (2)1947.
Selbst verurteilte Verbrecher, für die die Bezeichnung "Lump" noch
ein Kompliment wäre, schaffen es, Priester in angemessener Form,
also z.B. mit "Hochwürden", anzureden. NoBo - und die V2-Sekte
sowieso - fallen noch unter dieses Niveau, indem sie sich
gegenüber dem Verf. konsequent der laikalen Pöbelei befleißigen.
Auch diese Penetranz spricht für eine schwere Schizophrenie von
NoBo: Zum einen weiß NoBo um die gültige Priesterweihe von Verf.,
schließlich wird diese ja in zahlreichen Schreiben der V2-Sekte
ausdrücklich bestätigt, aber in keinem einzigen bestritten. Zum
anderen nennt Bo z.B. im "Bestrafungsantrag gemäß 890 ZPO" den
verantwortlich zeichnenden V2-Sektierer "Pater Dr. Hans
Langendörfer S.J.", wohl wissend, dass Langendörfer gar kein "SJ"
(Mitglied des Jesuitenordens) ist. Verkehrte Welt - Welt von NoBo.
Schließlich machte sich der Verf. daran, den V2-Sektierern auch
diesbzgl. den Spiegel vorzuhalten, und übernahm das Geduze. Ferner
bediente er sich einer drastischen Wortwahl, die auf biblischen
resp. Heiligentexten basierte, s. z.B. "Schlangenbrut" (Mt 3,7),
"Ihr Schlangen, ihr Natterngezücht" (Mt 23,33) usw. Christus warnt
(Mt 6,15) vor den "Wölfen im Schafspelz" und nennt (Lk 13,32)
Herodes einen "Fuchs". Man lese auch die Aussagen über die
Irrlehrer und Gottlosen (2 Petr 2,22): "'Der Hund kehrt zu seinem
Auswurf zurück' und: 'Das Schwein, das sich gebadet hat, wälzt
sich wieder im Schlamme.'" 2 Petr 2,12: "Sie sind wie die
unvernünftigen Tiere (aloga zoa), die von Natur aus nur dazu da
sind, gefangen und getötet zu werden. Diese Menschen lästern, was
sie nicht verstehen, und werden wie diese im Verderben
untergehen." Jud 10: "Diese aber lästern alles, was sie nicht
verstehen, und finden in dem, was sie durch den Naturtrieb wie das
vernunftlose Vieh (aloga zoa) verstehen, ihr Verderben." Auch das
Wort Jesu an Petrus (Mk 8,33): "Weg von mir, Satan!", könnte man
als recht drastische Ausdrucksweise empfinden. Die Vertreibung der
Händler aus dem Tempel (Joh 2.12-22) dürfte in den Augen so
mancher das gewünschte Feingefühl vermissen lassen: "Im Tempel
traf er Händler, die Rinder, Schafe und Tauben verkauften, und
Geldwechsler, die sich dort niedergelassen hatten. Da flocht er
aus Stricken eine Geißel und trieb alle samt den Schafen und
Rindern zum Tempel hinaus. Den Geldwechslern verschüttete er das
Geld, und ihre Tische stieß er um." Wer es besonders deftig
möchte, lese, was der hl. Paulus z.Th. "Heilsnotwendigkeit der
Beschneidung" zu sagen hat (Gal 6,11f).
Und siehe da: V2-Sektierer und Assoziierte brüskierten sich
sofort, der Verf. würde die Etikette nicht einhalten, änderten
aber selbst nichts an ihrem schändlichen Verhalten. So sehr es den
Verf. auch störte, für die Betonung seiner Aussagen auch auf solch
Maßnahmen zurückzugreifen, zeigte sich dadurch doch einmal mehr
die Verlogenheit und Schizophrenie der Antichristen.
XII. Lügenwelt
Selbst wer sich einreden möchte, dass die laikale Anrede und die
Diffamierung als Geistesgestörter dem Verf. gegenüber berechtigt
wäre, wird nicht umhin kommen, andere bewusste Falschaussagen bei
den Antichristen zuzugeben. Etwa geistert die Behauptung durch die
V2-Sekte, der Verf. sei "des Seminars verwiesen worden", während
in Wahrheit die V2-Sekte bis zuletzt versucht hatte, den Verf.
doch noch vom richtigen Wege abzubringen, sogar mit solch
verlockenden Angeboten wie der Promotion in Rom. Sämtliche der
zahlreichen Versuche seitens des Verf., die V2-Sektierer und
affiliierte, insbesondere jüdische Kreise von ihrem nicht nur
schwer sündhaften, sondern auch strafbaren (da beleidigend und
verleumdend) Verhalten abzubringen, wurden ignoriert. Der Staat
erklärte ausdrücklich, dass diese ganzen Beleidigungen und Lügen
durch die Meinungsfreiheit geschützt seien.
Den Bock abgeschossen, sowohl was die dreisteste Verlogenheit als
auch was die zynischste Absurdität anbetrifft, hat wohl Bo. Als
KzM nicht mehr unter katholisch.de zu erreichen war, wurde in den
html-Header (der Text, der im Browser-Rahmen angezeigt wird)
eingetragen:
"<title>Die ursprüngliche Seite der Domain
www.katholisch.de</title>"
Bo erklärte, dieser Satz würde auf katholisch.net stehen; das
wurde zugegebenermaßen auch von der V2-Sekte behauptet, war aber
für jeden durch einen kurzen Besuch von katholisch.net als falsch
ersichtlich und wurde auch vom Verf. als Falschaussage
unmissverständlich verurteilt. Zudem behauptete Bo, dass dieser
Hinweis einen strafbaren Tatbestand darstelle. Das wäre z.B. so,
als dürfte man nicht mehr darüber berichten, wenn eine Domain
ihren Besitzer gewechselt hat, oder man dürfte nicht mehr über den
Bundeskanzler berichten, weil sonst die Gefahr bestehe, jemand
würde durch eine Suchmaschine auf eine Internetseite geleitet, die
nicht dem Bundeskanzler gehört. Oder man dürfte nicht mehr
schreiben, wie der erste Bundeskanzler, der erste Bundespräsident,
der erste Mann auf dem Mond, der erste was-auch-immer heißt. Und
um das Maß voll zu machen, erklärte Bo obendrein, der Verf. hätte
diese ganzen Lügen "unbestritten" gelassen, während er in Wahrheit
immer wieder offen dagegen protestiert hatte. Bos Logik: "Ich mach
die Augen zu, dann sieht mich keiner!"
XIII. Pornographie und Gotteslästerung
Da niemand das permanente Angebot des Verf., die Domains
freizugeben, annehmen wollte, wurden sie ihm einfach gesperrt.
Jeder der verantwortlichen Komplizen des Staates bei diesen ganzen
Sperraktionen erklärte, er würde nur Anweisungen befolgen. Dies
lässt sich im günstigsten Fall als "Eichmann-Gehorsam" bewerten,
vertrat doch auch Adolf Eichmann die Überzeugung, er habe
lediglich Befehle ausgeführt. Auch dieser Vergleich des
"Eichmann-Gehorsams" wurde bei KzM ausführlich erläutert - und es
dem Verf. angekreidet, dass er solche Vergleiche zieht. Als die
Domains "frei" waren, fielen die Feinde Christi darüber her: Unter
katholisch.notrix.de findet sich nun - seit Monaten unbeanstandet!
- ein Pornoangebot "Average Girls" mit Angeboten wie "Lesbo Sex",
"Peeing Girl", "Gay Action", "Bizarre Sex" usw. Noch schlimmer
steht es um katholisch.de: Dort finden sich die üblichen
V2-Irrlehren und Gotteslästerungen. An Pornographie und
Gotteslästerung unter dem Titel "katholisch" stört sich keiner der
"Staatsdiener"; die V2-Sekte stört sich natürlich am
allerwenigsten daran. Die zahlreichen Anforderungen einer
Stellungnahme, warum denn statt katholischer Lehre nur Blasphemie
und Pornographie den Titel "katholisch" erlaubterweise führen,
blieben samt und sonders unbeantwortet.
Nun muss man einräumen, dass die V2-Sekte sich durch die ganzen
weltweiten Skandale um Kindesmissbrauch Spitznamen wie
"Kinderschänder-Kirche" eingehandelt hat. Angesichts der notorisch
antichristlichen Gesinnung der V2-Sekte kann es auch nicht
überraschen, dass, wie kürzlich berichtet wurde, auch ein so gen.
"konservatives" "Priesterseminar" der V2-Sekte, i.e. das - nun
geschlossene - von Kurt Krenn in St. Pölten, jahrelang in
Fachkreisen als "Freudenhaus für Homosexuelle" galt. Da der Verf.
jahrelang Insasse verschiedener europäischer "Priesterseminare"
war, könnte er auch einiges an Anekdoten, etwa bzgl. homosexueller
Anbändelungsversuche, vortragen.
XIV. Spezialfall katholisch.net
Aufgrund der - später bewahrheiteten - Vermutung, dass die
de-Adressen bald konfisziert würden, registrierte der Verf. noch
die Domain katholisch.net, was einen weiteren "Prozess" zur Folge
hatte. Allerdings nahm dieser "Prozess" einen etwas anderen
Verlauf, als der Verf. gedacht hatte:
Auch hier zeigten die unendlichen sadistischen Drohgebärden und
Terroraktionen seitens Staat und V2-Sekte keine Wirkung, und es
stand für den Verf. schon fest, dass er den Rest seines Lebens im
Gefängnis verbringen würde - resp. in der Gummizelle, als auch die
Psycho-Welle losging, denn ein Abfallen vom katholischen Glauben
kam für ihn nicht in Frage. Er dachte dabei auch an die Worte Pius
XI. (Enzyklika "Mit brennender Sorge", 14. März 1937): "Hier ist
der Punkt erreicht, wo es um Letztes und Höchstes, um Rettung oder
Untergang geht, und wo infolgedessen dem Gläubigen der Weg
heldenmütigen Starkmutes der einzige Weg des Heiles ist." Zu welch
perversen Auswüchsen die V2-Sekte neigt, veranschaulicht z.B. ihre
Forderung, gegen den Verf. sollte die "Ausschöpfung des
gesetzlichen Ordnungsmittelrahmens" betrieben werden. Das Angebot,
dass der Verf. die Domains freiwillig hergibt, ließen Staat und
V2-Sekte unverändert hartnäckig ungenutzt. Also: Lebwohl, Leben in
Freiheit! Und sperrt man den Verf. ein im finsteren Kerker ... Im
Bekanntenkreis des Verf. führte diese Aussicht zu schweren
Gemütserschütterungen; auch dafür werden die Feinde Christi sich
verantworten müssen! Jedenfalls meldete sich plötzlich der
Weihevater des Verf. mit einem "Ersuchen", der Verf. solle seine
Internetaktivität einstellen. Der Bischof "bedauerte" ausdrücklich
die bereits erfolgte materielle Vernichtung des Verf.; was die
weiteren Motive des Bischofs waren, ein solches Ersuchen zu
formulieren, darüber kann man trefflich spekulieren, und in der
Tat ist die Diskussion um diesen Vorfall noch nicht zum Erliegen
gekommen. Jedenfalls genügte bereits das bloße "Ersuchen" seitens
seines Bischofs: Es war keine "Anordnung", geschweige denn ein
strafbewehrter Befehl notwendig, nur die einfache Bitte seitens
des Bischofs, der Verf. möge seine Internetaktivitäten einstellen.
Diese Tatsache spricht den ganzen hypersadistischen Terroraktionen
seitens Staat und V2-Sekte Hohn, ganz besonders aber der
Diffamierung, der "freier Wille" des Verf. sei wenigstens
anzuzweifeln, eher noch ausgeschlossen. Einem bloßen "Ersuchen"
Folge zu leisten, ist ganz gewiss ein Akt eines freien Willens,
erst recht dann, wenn sich jemand schon mit seiner Vernichtung
abgefunden hat.
Unter katholisch.net gibt es nun Angebote für Glücksspiele,
"Reizwäsche" (mit Bildern) und alles mögliche, was mit dem
katholischen Glauben entweder nichts zu tun hat oder ihm direkt
entgegensteht. Die Faustregel resp. das Faustrecht lautet: Alles,
was nicht katholisch ist, hat das Recht auf den Titel katholisch,
resp. alles, was katholisch ist, hat kein Recht auf den Titel
katholisch. So manifestiert sich die verfassungsrechtlich
garantierte "Religions- und Gewissensfreiheit" in Deutschland!
XV. Konzentrationsschwäche
Schon beim ersten Sichten fällt das heillose Chaos im "Gutachten"
auf, etwa bereits bei der Angabe einer falschen Anschrift des
Verf. Auf die ganzen höchstpeinlichen Rechtschreibfehler wird der
Verf. hier nicht im einzelnen eingehen, das wäre viel zu
umfangreich. Während diese zahlreichen Fehler auch durch mangelnde
Deutschkenntnisse bei No erklärlich sein könnten, gibt es auch
Hinweise auf schwere Konzentrationsstörungen bei No, etwa wenn (S.
2) "Johannes Paul II." zu "Johannes Paul" reduziert wird
oder gleich ganze Grundaussagen verdreht und sinnentstellt werden,
z.B. (S. 2f):
Original: "Ich gebe allerdings zu, dass ihr Über-Nazis bedeutend
schlimmer seid als die Nazis, deswegen darf man euch Über-Nazis
auch nicht mit so viel Respekt behandeln wie die Nazis."
Fälschung: "Ich gebe allerdings zu, dass ihr Über-Nazis bedeutend
schlimmer seid als ihr Nazis, deswegen darf man euch Übernazis
auch nicht mit so viel Respekt behandeln wie die Nazis."
Wo war No eigentlich mit seinen Gedanken?
Ferner springt der sprunghafte Wechsel bei der Benennung des Verf.
ins Auge: Da heißt es mal "Herr L." und mal "Herr Lingen" und auch
mal "Herr Rolf Lingen", ganz kunterbunt und systemlos
durcheinander. Hier nur die Eingangsworte:
"Auf Grund des Beweisbeschlusses vom 15.03.2004 sollte in dem
Rechtsstreit der Diözesen Deutschland ./. Lingen ein
psychiatrisches Sachverständigen-Gutachten zu der Frage erstellt
werden, ob Herr Rolf Lingen sich nicht -in einem die freie
Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der
Geistestätigkeit befindet und er daher prozessfähig ist (Bl. 70,
Bl. 81). Nachdem Herr Lingen zwei gutachterliche
Untersuchungstermine (03.05. und 14.06.2004) nicht wahrgenommen
hat und dem Gericht in dem vorliegenden Zivilstreit keine
Zwangsmittel zur Verfügung stehen, soll dem Gericht nun in einer
gutachterlichen Äußerung mitgeteilt werden, ob und inwieweit nach
Aktenlage Bedenken hinsichtlich der Prozessfähigkeit des Herrn
Lingen bestehen (Schreiben der 10. Zivilkammer des LG Bonn vom
23.06.2004). Zum Sachverhalt: Am 03.12.2003 wurde Herr Rolf Lingen
vom Landgericht Bonn durch ein Versäumnisurteil verurteilt, es bei
Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- bzw. Ordnungshaft
bis zu 6 Monaten, zu unterlassen, den Begriff "katholisch" als
Internetadresse zu verwenden. Gleichzeitig wurde Herr L.
verurteilt ..."
a) Herr Rolf Lingen
b) Herr Lingen
c) Herr Lingen
d) Herr Rolf Lingen
e) Herr L.
Eine klare Struktur, erst recht eine argumentative Struktur, fehlt
völlig. Während No konfus einige KzM-Formulierungen
aneinanderreiht, lässt er geflissentlich den Hintergrund und
überhaupt den Sinnzusammenhang unter den Tisch fallen. Man hat es
also mit einem jämmerlichen Flickwerk zu tun, das an der
eigentlichen Sache völlig vorbeigeht. So wäre es von jedem
vernünftigen Menschen zu erwarten gewesen, dass er einzelne Punkte
konkret beleuchtet und wohlfundiert kommentiert. Nichts davon bei
No.
Auch solche Aussagen, dass der Verf. seine Leser dazu aufruft, für
die "Verfolger zu beten, dass sie sich bekehren, würdige Buße tun
und gerettet werden" (S. 5), bleiben restlos unkommentiert und
werden einfach in die Gruppe "Beispiele für psychopathologisch
auffälliges Verhalten" eingeordnet. Die zugrundeliegende "Logik":
Wer für andere betet, ist geisteskrank.
Bei manchen Formulierungen besteht Unsicherheit, ob sie vielleicht
eine Form von Geschmacklosigkeit oder einfach nur Zeichen von
Verblödung sind, etwa (S. 5) beim Reden von "der Kirche zum
Mitreden des Herrn L." - so als ob es sich bei KzM nicht (bloß) um
eine Internetseite, sondern etwa um das Organ einer Sekte, eben
der "Kirche zum Mitreden", handeln würde.
Zu Nos Ehrenrettung könnte man vielleicht geltend machen, dass
nach Ansicht des Verf. No nur gerade mal eine Woche Zeit hatte,
das "Gutachten" zu erstellen. Also genau genommen durfte No wegen
der eindeutigen Sach- und Rechtslage diesen "Gutachten-Auftrag"
gar nicht annehmen; wenn No bei Sinnen wäre, hätte er erst einmal
die Zuständigkeit des Bo geprüft und als nicht gegeben erkannt,
insofern hätte er also gar nichts tun in Richtung "Gutachten" tun
brauchen, ja dürfen. Ignoriert man dieses Faktum, dann hatte No
Zeit etwa vom 16.03.2004 bis zum 16.09.2004, also ca. ein halbes
Jahr. Aber infolge totaler Misswirtschaft reduzierte sich diese
beachtliche Zeitspanne so bemerkenswert. Da No Bo zu Willen sein
wollte, hätte er schon bei "Beauftragung" am 16.03.2004 mit der
"Arbeit" in aller Ruhe beginnen können, indem er die einschlägigen
KzM-Texte liest. Spätestens bei der Ankündigung seines
"Hausbesuches" hätte er dann Nägel mit Köpfen machen können -
weigerte sich aber und ließ die Zeit einfach ungenutzt
verstreichen. Am 16.08.2004 schickte der Verf. dann ein Fax an das
Institut für Forensische Psychiatrie, Virchowstraße 174, 45147
Essen, Fax: 0201 / 7227-105:
"Hiermit verlange ich unter Bezug auf das
Informationsfreiheitsgesetz NRW, dass Sie mir unverzüglich Ihr
'Gutachten' über mich zusenden. Gem. Informationsfreiheitsgesetz
gilt (cf. http://www.im.nrw.de/bue/63.htm): 'Nicht jede
Übermittlung von Informationen ist mit Kosten für den Bürger / die
Bürgerin verbunden: so ist die Erteilung einer mündlichen oder
einfachen schriftlichen Auskunft ebenso gebührenfrei wie die
Ermöglichung der Einsichtnahme in Akten und sonstige
Informationsträger in einfachen Fällen. Gegebenenfalls sind
allerdings einzelne Auslagen, wie z.B. Kopierkosten, zu
erstatten.' Also senden Sie mir Ihr 'Gutachten' einfach per Fax
und damit kostenfrei zu. Sollten Sie trotzdem Kosten berechnen
wollen, verzichte ich auf Ihr 'Gutachten'. Sie sind dann
verpflichtet, mir eine entsprechende schriftliche Mitteilung
zukommen zu lassen, die ich nach Maßgabe bei dem weiteren Vorgehen
gegen Sie verwerten werde. Sollte ich nicht innerhalb der
gesetzlichen Frist von Ihnen Mitteilung erhalten haben, wird ohne
weitere Ankündigung der Landesbeauftragte für den Datenschutz
eingeschaltet; ich behalte mir Widerspruch und Klage wegen
Auskunftsverweigerung vor. Den Psycho-Schwindel habe ich u.a. in
der Predigt am 01.08.2004 kritisiert (kommt als zweites Fax).
Ferner verweise ich auf die KzM-Psycho-Texte:
http://prhl.crosswinds.net/psycho.htm,
http://prhl.crosswinds.net/psycho04.htm, sowie allgemein auf die
Chronik der KzM-Vernichtung:
http://prhl.crosswinds.net/chronik.htm
Solange mir keine schriftliche Erklärung von Ihnen vorliegt, dass
Sie die relevanten KzM-Texte gelesen haben, werde ich weiterhin
die Aussage verbreiten, dass Sie Ihren Job so dermaßen schlecht
erledigen, dass Sie schon bei der Akteneinsicht gescheitert sind.
Zudem werde ich auch in Zukunft darauf hinweisen, dass a) meine
Schwester, Frau Dr. med. dent. N.N., ohne jeden vernünftigen Grund
von Ihnen belästigt worden ist, und b) meine e-mail an Leygraf vom
24.05.2004 (gelesen am 26 May 2004 23:39:08 +0200) bis heute
unbeantwortet geblieben ist.
(Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester)"
Nun war No im Zugzwang: Nach Gesetz hätte der Verf. gegen No
erfolgreich Beschwerde einlegen können, wenn sein "Gutachten"
nicht bis zum 16.09.2004 dem Verf. vorlag. Wohl damit niemand
merkt, dass No die ganze Zeit geschlafen hatte, presste er sich
bis zum 24.08.2004 dieses in jeder Hinsicht stümperhafte
"Gutachten" aus den Fingern: ein paar Zitate hier, ein paar
Versatzstücke da, einmal umrühren, fertig ist das
"Sachverständigen-Gutachten".
XVI. Exkurs I: Predigt 01.08.2004 (9. Sonntag nach Pfingsten); 1
Kor 10,6-13; Lk 19,41-47)
"Wenn doch auch du es erkannt hättest, und zwar an diesem deinem
Tage, was dir zum Frieden dient. Nun aber ist es vor deinen Augen
verborgen." Jesus weint über Jerusalem, das "die Zeit seiner
Heimsuchung nicht erkannt" hat. Da stellt sich die Frage: Hätte
Jerusalem "die Zeit seiner Heimsuchung" überhaupt erkennen können.
Hätten die Juden erkennen können, dass Jesus der verheißene
Messias ist? Woran hätten sie es denn überhaupt erkennen können?
Die Erkenntnis geht von der Realität aus. Der Mensch nimmt wahr,
was um ihn herum geschieht. Die Realität wirkt auf die Sinne ein,
durch das Sehen, das Hören usw. Will der Mensch erkennen, so muss
er seine Sinne öffnen. Wer die Augen und Ohren immer verschlossen
hat, dem wird es nicht leicht fallen, viele Erkenntnisse zu
gewinnen. Wie spricht nun Jesus zu den Juden? Eine häufige
Formulierung ist: "Wer Ohren hat, der höre." Und in der
Bergpredigt steht (Mt 6,22f): "Das Auge ist die Leuchte deines
Leibes. Ist dein Auge gesund, so hat dein ganzer Leib Licht. Ist
aber dein Auge krank, so ist dein ganzer Leib in der Finsternis."
Zu den Aposteln spricht Jesus über die Juden (Mt 13,13-15): "Darum
rede ich zu ihnen in Gleichnissen, weil sie mit offenen Augen
nicht sehen und mit offenen Ohren nicht hören und nicht verstehen.
So erfüllt sich an ihnen die Weissagung des Isaias, die da lautet:
Hören sollt ihr und doch nicht verstehen, sehen sollt ihr und doch
nicht sehen. Verstockt ist das Herz dieses Volkes. Seine Ohren
sind taub, seine Augen geschlossen. Mit den Augen will es nicht
sehen, mit den Ohren nicht hören, mit dem Herzen nicht verstehen
noch sich bekehren, daß ich es heile." Nach seiner Auferstehung
spricht Jesus zu den Jüngern von Emmaus: "'O ihr Unverständigen!
Wie schwer wird es eurem Herzen, alles zu glauben, was die
Propheten verkündet haben! Mußte der Messias nicht dies leiden und
so in seine Herrlichkeit eingehen?' Und er begann mit Moses und
allen Propheten und erklärte ihnen, was in allen Schriften von ihm
geschrieben steht." Wie setzen sich die Juden mit den Worten Jesu
auseinander? Sie sagen zu ihm: "Du bist besessen" (Joh 7,20), und
reden über ihn: "Er ist vom Teufel besessen und von Sinnen" (Joh
10,21). Daraus lässt sich verschiedenes folgern: 1. Wir müssen uns
mit offenen Augen und Ohren der Realität stellen. In der
Auseinandersetzung mit der Realität können wir erkennen, was wahr
und was falsch, was gut und was böse ist. Was wahr und gut ist,
müssen wir anstreben, was falsch und böse ist, müssen wir meiden.
2. Die Bildung, die Aneignung von Wissen ist ein wichtiger
Bestandteil des christlichen Lebens. Die Hl. Schrift und überhaupt
die Kirche zeigt den Weg zu Christus. 3. Selbst wenn Jesus von
einer großen Menge als Geistesgestörter verleumdet wurde, reicht
dies noch nicht als endgültiger Beweis dafür aus, dass Jesus auch
tatsächlich geistesgestört war. Die Realität bleibt immer
wichtiger als jede noch so gigantisch organisierte Verleumdung.
Wie sieht es heutzutage mit der Bereitschaft der Menschen aus,
sich mit offenen Sinnen der Realität zu stellen? Kürzlich
veröffentlichte ein Mitglied (Guido Horst / DIE TAGESPOST) einer
international tätigen Firma (V2-Sekte) einen "Kommentar" über
diese seine Firma. Darin heißt es: "Mit einem Mix aus
Finanzskandalen, Sex-Affären, Rebellen-Meldungen und
Horrorgeschichten aus dem Mittelalter versucht man das Jahr über,
die "Firma Kirche" kaputtzureden. Frustrierte Theologen und
sonstige Kirchen-"Experten" machen da fleißig mit. Aber Totgesagte
leben länger. Der Weltjugendtag und seine Vorbereitung ist nur ein
Beispiel von vielen. [...] internationale Begegnungen,
Jugend-Festivals, Wallfahrten und viele weitere kleine wie große
Veranstaltungen zeigen, dass die Kirche in Deutschland lebt. [...]
So, wie man eine Firma kaputtreden kann, kann man sie leider nicht
im Gegenzug "gesundreden"." Der Schreiber nennt seine Firma
bisweilen Kirche. Die Bezeichnung "Kirche" ist aber für Firmen
ungeeignet, denn die Kirche ist - im Gegensatz zu einer Firma -
eine "vollkommene Gesellschaft". In der Tat bezeichnet sich diese
Firma in ihren Propagandatexten (Autobahnkirche) z.B. auch als
"jüdische Sekte". Wenn die Firma sich bisweilen trotzdem noch
"Kirche" nennt, ist für jeden klar beobachtenden und denkenden
Menschen erkennbar, dass dann nur ein furchtbarer Missbrauch des
Begriffs "Kirche", ja eine bewusste Irreführung vorliegt. Der
Schreiber betreibt somit ein heilloses Durcheinander, indem er
einerseits von seiner Firma und andererseits von der Kirche
schreibt, die er im Widerspruchshöhepunkt "Firma Kirche" als ein
und dasselbe hinstellt. So lässt sich der ganze Text
aufschlüsseln. Die "Finanzskandale, Affären und
Rebellen-Meldungen" sind die permanente, typische, wesensmäßige
Realität in dieser Firma. Der Schreiber empört sich also
ausgerechnet darüber, dass die Realität publik gemacht wird. Die
"Horrorgeschichten aus dem Mittelalter" passen in gewisser
Hinsicht auch zu dieser Aufzählung. Denn diese
"Horrorgeschichten", womit entweder entstellende oder sogar
grundfalsche Berichte über das Mittelalter gemeint sind, gehören
ebenfalls zu den Leistungen dieser Firma. Die Firma überschlägt
sich geradezu mit "Schuldbekenntnissen", "Vergebungsbitten" und
"Versöhnungsaktionen" für Ereignisse, die entweder in der
geschilderten Form oder sogar überhaupt nicht stattgefunden haben.
Die Lüge gehört zum Wesen der Firma. Sicherlich, wer sich
ordentlich bildet, wird diese "Horrorgeschichten" leicht
durchschauen. Aber wer will seine Augen und Ohren öffnen und sich
statt mit erfundenen Geschichten lieber mit der Geschichte, der
historischen Sachlage beschäftigen? Hochgradig unsinnig ist diese
scheinbare Kritik an "frustrierten Theologen und sonstige
Kirchen-"Experten"" als "Kaputtredner", denn jeder, der Augen und
Ohren offen hält, weiß, dass diese so gen. "Kaputtredner" die
höchsten Posten in dieser Firma innehaben. Welcher Vorstand würde
seine Firma "kaputtreden"? Nein, in Wahrheit verleumdet der
Firmenvorstand die Kirche. Nur wenn man die unzulässige
Gleichsetzung von Firma und Kirche ablehnt, ergeben die
Ausführungen des Schreibers überhaupt einen Sinn. Des weiteren
freut sich der Schreiber an positiven Elementen seiner "Firma
Kirche", darunter Weltjugendtagen, internationalen Begegnungen,
Jugend-Festivals usw. Was ist denn an diesen Elementen so positiv?
Dort tritt z.B. der Vorstandsvorsitzende (Wojtyla) auf, und sofern
er dazu noch in der Lage ist, singt, tanzt, lacht und ulkt er mit
den anderen Firmenmitgliedern. Die widerwärtigsten heidnischen
Bräuche werden abgehalten, die schlimmsten Irrlehren verbreitet -
all das ist ein Zeichen für das "Leben" der "Firma Kirche". Klar
ist aber: Die Kirche ist heilig, die Firma dagegen ist alles
andere als heilig. Eine Verwechslung ist ausgeschlossen. Immerhin
kann man dem Schreiber in einem gewissem Sinne Recht geben: So
einen durch und durch kranken Verein kann man nicht gesundreden.
Seine Firma ist dem Untergang geweiht, während die Kirche
triumphieren wird. Man kann noch hinzufügen, dass die Firma gegen
ihre Kritiker gerne auch die Geistesstörungs-Verleumdung einsetzt.
Wer die Firma mit Verweis auf die Realität kritisiert, der wird
öffentlich als Psychopath verleumdet, "Justiz"-Behörden werden auf
ihn losgehetzt, die ihm ihrerseits "psychiatrische Gutachter" noch
und nöcher verabreichen. Wer seine Augen und Ohren nicht vor der
Realität verschließen will, der wird damals wie heute als
"Geistesgestörter" verleumdet. Man kann sich heute gegen diese
Firma aussprechen, wie sich Jesus damals gegen die Juden
ausgesprochen hat. Handeln wir so, wie es die Realität erfordert.
Amen.
XVII. Exkurs II:
Predigt am 12.09.2004 (15. Sonntag nach Pfingsten; Gal
5,25-26.6,1-10; Lk 7,11 Lk 7,11-169)
In den letzten Jahrzehnten hat die Beliebheit der so gen.
Psychiatrie, wörtlich übersetzt "Seelenheilkunde", stark
zugenommen. Wie verschiedentlich behauptet wird, besteht im
deutschen Volk ein enorm großer Bedarf an Therapie psychischer
Erkrankungen. So schreibt ein Psychiater: "Jeder vierte Deutsche
soll unter einer behandlungsbedürftigen seelischen Störung
leiden." Und in einem "Fachbuch" z.Th. Depression (Niklewski) wird
Depression als "Volkskrankheit" bezeichnet, "die sich gegenwärtig
mit rasender Geschwindigkeit schon unter Kindern und Jugendlichen
mit einem Anteil von nahezu 50 Prozent verbreitet." Insbesondere
bei Straftätern hat die Psychiatrie einen sehr hohen Stellenwert,
wenn die Frage nach der Schuldfähigkeit und nach der Unterbringung
des Straftäters statt in einem Gefängnis in einer psychiatrischen
Anstalt gefragt wird. Die Frage, wann solch ein "Maßregelvollzug"
anzuwenden ist, ist Gegenstand der so gen. forensischen, d.h.
gerichtlichen Psychiatrie, meist kurz als Forensik bezeichnet. Wie
steht es um die Forensik in Deutschland? Laut einer Meldung
(Heinen 16.03.01) "bedeutet es einen Glücksfall, dass in NRW der
'Forensik-Papst', Prof. Dr. Norbert Leygraf, Direktor des
Institutes für forensische Psychiatrie der Uni/Gesamthochschule
Essen, tätig ist und immer wieder den Finger auf Schwachpunkte der
Forensik legt." Es gibt also sogar einen "Forensik-Papst", so als
ob die Psychiatrie eine Religion wäre, in der es eine unfehlbare
Gestalt gibt, die autoritativ-verbindlich Entscheidungen treffen
kann und soll. Auch an anderer Stelle liest man Meldungen wie:
"Leygraf ist einer der bundesweit renommiertesten Gutachter" (idw
2000-06-21). Angesichts einerseits der Wichtigkeit des Themas
Psychiatrie allgemein und andererseits der Lobeshymnen konkret auf
Leygraf sollte es gestattet sein, sich zu informieren, wer dieser
Herr Leygraf ist. In einem Interview äußerte sich Leygraf zur
Thematik der Sachverständigen-Gutachten, bei denen entschieden
werden soll, ob und inwieweit Straftäter schuldfähig sind bzw. ob
sie ins Gefängnis oder in die Psychiatrie eingewiesen werden
sollten (DRiZ 10/03): "Im Bereich der Schuldfähigkeit gibt es
keine richtigen oder falschen Beurteilungen." In Bezug auf
psychische Erkrankungen meinte Leygraf: "Behandeln können Sie nur
Krankheiten. Da fängt das Problem schon an. Liegt tatsächlich eine
krankhafte Störung, überhaupt eine psychische Störung im engeren
Sinne vor? Das ist eine sehr problematische Definitionsfrage." Von
einem Papst wird erwartet, dass er klar sagt, was gut und richtig
bzw. was schlecht und falsch ist. Bei unserem "Forensik-Papst" ist
aber genau das Gegenteil gegeben. Es findet damit also gerade die
Rebellion gegen Kategorien wie "richtig / falsch" bzw. "gesund /
krank" statt. Die Psychiatrie-Religion unterscheidet sich also in
ihrem Anliegen sehr deutlich von der katholischen Religion. Nicht
mehr Klarheit und Gerechtigkeit ist das Ziel, sondern Unklarheit.
Dient diese Unklarheit wenigstens noch der Gerechtigkeit, oder
wird diese Unklarheit gar zu dem Zweck geschaffen, um schlimmste
Ungerechtigkeit ausüben zu können? Um diese Frage zu beantworten,
empfiehlt sich der Blick auf ein konkretes "Gutachten", das unser
"Forensik-Papst" nach einem äußerst großzügigen Arbeitszeitraum
von über fünf Monaten verkündete. In dem "Gutachten" werden einige
Zitate des "Gutachten"-Opfers nur aneinandergereiht, aber nicht im
einzelnen auf ihre Berechtigung, ihren Hintergrund und ihr Motiv
hin untersucht. Diese unstrukturierte Zitatsammlung besteht laut
Leygraf aus Beispielen für eine wahnhafte Geistesstörung des
"Gutachten"-Opfers. Hier zwei der Zitate, die Leygraf als Beleg
für eine psychische Erkrankung dienen. 1. "Ich würde eher sterben,
als den Glauben verraten". 2. "Wir bitten unsere Leser, für unsere
Verfolger zu beten, dass sie sich bekehren, würdige Buße tun und
gerettet werden." Ohne jede genauere Untersuchung dieser Sätze
fällt Leygraf das Urteil: Dem Begutachteten "gelingt offenbar
keine Distanzierung mehr von den Überzeugungen, für die er
streitet. Er ist scheinbar von der Bedeutungsgewissheit der
Richtigkeit seiner Vorstellungen und von seiner Verfolgung [...]
überzeugt. Eine Zugänglichkeit für Argumente und eine
Kompromissfähigkeit ist scheinbar nicht mehr möglich. Die
Fähigkeit zum Gesichtspunktwechsel ist ihm abhanden gekommen." Was
Leygraf dabei unterschlägt: Der Begutachtete hat für seine
Position stets Argumente vorgelegt und sogar von seinen Gegner
immer wieder Gegenargumente gefordert, diese aber niemals genannt
bekommen. Wie spricht nun Christus? "Man wird euch den Synagogen
und Kerkern überliefern und vor Könige und Statthalter schleppen
um meines Namens willen. Da wird euch Gelegenheit gegeben, Zeugnis
abzulegen" (Lk 21,12). Und wie spricht z.B. Papst Pius XI. (CCA)
bzgl. der Christenverfolgung durch den Nationalsozialismus? "Hier
ist der Punkt erreicht, wo es um Letztes und Höchstes, um Rettung
oder Untergang geht, und wo infolgedessen dem Gläubigen der Weg
heldenmütigen Starkmutes der einzige Weg des Heiles ist." Wie
urteilte die Kirche über diejenigen, die in Zeiten der Verfolgung
nachgegeben haben? Die Kirche feiert heute den fünfzehnten Sonntag
nach Pfingsten. Vor etwa siebzig Jahren, in den
nationalsozialistischen Wirren, predigte ein katholischer Priester
zum fünfzehnten Sonntag nach Pfingsten: "Jetzt heißt es zunächst
bekennen, nach dem Worte des Herrn: 'Wer mich vor den Menschen
bekennt, den werde ich auch vor meinem Vater bekennen, und wer
mich vor den Menschen verleugnen wird, den werde ich auch vor
meinem Vater verleugnen, der im Himmel ist' (Lk 12, 8). Da kann
nicht gefragt werden: Nütze oder schade ich mir mit meinem
Bekenntnis. Das ist eine Frage der bürgerlichen Zeit, in der eine
solche Entscheidung nicht nötig war. Jetzt aber, wo die
Alternative gestellt ist, da gibt es kein Sowohl-als-auch. Da muß
sich zeigen, ob wir Gott oder der Welt dienen; ob wir an Gott
glauben wollen oder nicht. Es kann auch nicht gefragt werden: Wie
kann ich mich an der Entscheidung vorbeidrücken, indem ich nur
scheinbar meinen Glauben verleugne, um meinen Posten nicht zu
verlieren; im Inneren will ich ihm desto treuer anhängen und im
Geheimen ihn fördern. Das ist nicht die Klugheit der Kinder
Gottes, sondern der Kinder dieser Welt. Es ist Unwahrhaftigkeit
und Feigheit zugleich, die der Christ niemals klug nennen kann.
Schon in der alten Kirche haben das viele versucht. Der heilige
Zyprian hat sie die "Zettelmänner" (libellatici) genannt. In
Wirklichkeit haben sie den Götzen nicht geopfert, aber sich durch
Bestechung von den untergeordneten Beamten die Bescheinigung auf
einem Zettel ausstellen lassen, daß sie geopfert hätten. Diese
Schlauheit der Überklugen hat die Kirche genau so abgelehnt, wie
sie das wirkliche Opfer vor den Götzen verurteilt hat." Soweit die
alte Predigt. Darf man heute etwas anderes predigen? Aber auch
rein praktisch - wie soll ein Kompromiss aussehen zwischen der
katholischen Lehre und der nichtkatholischen Lehre? Soll man die
Zahl der Sakramente von sieben auf 3,5 reduzieren? Ist der Papst
nur noch bei jedem zweiten Dogma unfehlbar? Sind nur 50 Prozent
der Menschenseelen unsterblich? Nach alledem stellt sich die
Frage: Wie kann jemand wie Leygraf, der doch so offen gegen das
Christentum rebelliert, als Spitzenkraft, ja sogar als "Papst" der
Psychiatrie-Religion gehandelt werden? Nun, er wird eben von den
Feinden Christi vergötzt. Und wie zu jeder Zeit, hat die Kirche
auch heute die Aufgabe, sich gegen die Götzen, gegen die falschen
Propheten auszusprechen. Und wie zu jeder Zeit, muss die Kirche
auch heute bereit sein, wegen ihrer Treue zur Wahrheit Schmach und
Schande, Verfolgung bis zum Äußersten zu erleiden. Auch heute
gehört es zu den christlichen Pflichten, für die Feinde und sogar
Verfolger zu beten. Beherzigen wir immer die Worte Christi (Mt
10,22): "Um meines Namens willen werdet ihr von allen gehaßt
werden. Wer aber ausharrt bis ans Ende, wird gerettet werden."
Amen.
XVIII Todesstoß Querulanz
Zudem verpasst sich das "Gutachten" selbst den definitiven
Todesstoß, indem als "Befund" auf den "Querulantenwahn" abgestellt
wird. Diesbzgl. sollte eigentlich jeder, der sich irgendwie mit
Gutachten beschäftigt, den kurzen Aufsatz "Gutachten als Waffe
gegen 'Querulanten'" von Joachim Hellmer kennen. Hellmer ist seit
1966 Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Universität
Kiel und 1971 Direktor des Kriminologischen Instituts dieser
Universität. Auf diesen Aufsatz wird in der ZPO,
Baumbach-Lauterbach-Hartmann- Albers, Einl III, 6 A. , Rn 67
hingewiesen. Ein Ausschnitt:
"Querulanz ist weder eine Geisteskrankheit noch ein die
Geschäfts-, Prozeß- oder Zurechnungsfähigkeit berührender Zustand,
sondern die hartnäckige Kritik und furchtloser Widerspruch gegen
irgendwelche Zu- oder Mißstände, meistens besonders intelligenter
und sensibler Menschen, gewiß oft überzogen und eskalierend bis
zum Exzeß. [...] Der Begriff "Querulanz" sollte aus dem
Vokabular der Sachverständigen ein für alle Male gestrichen
werden. Wo dieser Begriff in einem Gutachten vorkommt, sollte man
gleich wissen, daß gegen den Beurteilten nichts Fundiertes
vorzubringen ist, daß kein wirklich krankhafter Befund vorliegt,
geschweige denn eine Geisteskrankheit, sondern eine gesunde , aber
unbequeme Person zum Schweigen gebracht, statt Freiheits- oder
Geldstrafe eine "Äußerungsstrafe" verhängt werden soll."
Damit könnte man das "Gutachten" schon ad acta legen. Aber es soll
hier auch sonstigen Psycho-Opfern und sonstigen Interessierten
eine Handreichung gegeben werden, wie man Psycho-"Gutachten"
leicht durchschauen kann und welche Schlüsse man ziehen muss. Es
ist Zeit, die ganzen "Gutachten" in der Luft zu zerfetzen, sie zu
analysieren und atomisieren, damit endlich der Zwang der
Ungerechtigkeit verschwindet, der den Opfern die Kehle zupresst,
so dass sie endlich die Luft der Gerechtigkeit atmen können. Keine
Angst vor "Gutachten"! Die "Gutachter" sollen Angst haben! S. das
Gleichnis vom ungerechten Richter (Lk 18,1-8), der sinniert: "Weil
aber diese Witwe mir lästig fällt, will ich ihr zu ihrem Recht
verhelfen, sonst kommt sie noch am Ende und schlägt mir ins
Gesicht."
Dazu zunächst das Elaborat im Volltext.
XIX. Definitive Ungewissheit
(1) Essen, 24.08.2004; förmlich zugestellt am 06.09.2004
Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie der Universität
- Gesamthochschule Essen
Postanschrift: Postfach 103043, 45030 Essen
Tel.: 0201 - 7227 101
Fax: 0201 - 7227 105
An das Landgericht Bonn
10. Zivilkammer
Herrn Vors. Richter am Landgericht Wucherpfennig
Wilhelmstr. 21
53111 Bonn
Betr.: Rolf Lingen, Goldbring 2a, 46282 Dorsten
Az.: 10 0 586/03
Auf Grund des Beweisbeschlusses vom 15.03.2004 sollte in dem
Rechtsstreit der Diözesen Deutschland ./. Lingen ein
psychiatrisches Sachverständigen-Gutachten zu der Frage erstellt
werden, ob Herr Rolf Lingen sich [unterstrichen] nicht
[/unterstrichen] in einem die freie Willensbestimmung
ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit
befindet und er daher prozessfähig ist (Bl. 70, Bl. 81). Nachdem
Herr Lingen zwei gutachterliche Untersuchungstermine (03.05. und
14.06.2004) nicht wahrgenommen hat und dem Gericht in dem
vorliegenden Zivilstreit keine Zwangsmittel zur Verfügung stehen,
soll dem Gericht nun in einer gutachterlichen Äußerung mitgeteilt
werden, ob
(2) und inwieweit nach Aktenlage Bedenken hinsichtlich der
Prozessfähigkeit des Herrn Lingen bestehen (Schreiben der 10.
Zivilkammer des LG Bonn vom 23.06.2004).
Zum Sachverhalt:
Am 03.12.2003 wurde Herr Rolf Lingen vom Landgericht Bonn durch
ein Versäumnisurteil verurteilt, es bei Meidung eines
Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- € bzw. Ordnungshaft bis zu 6
Monaten, zu unterlassen, den Begriff "katholisch" als
Internetadresse zu verwenden. Gleichzeitig wurde Herr L.
verurteilt, ebenfalls bei einem Ordnungsgeld von 250.000,- €
ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, es zu unterlassen, ein
Internetportal zu unterhalten, welches den Eindruck erweckt, es
handele sich um eine offizielles Portal der katholischen
Amtskirche. Zugleich wurde er verurteilt, dem zuständigen
Registrar die Freigabe der Domänen "www.katholisch. net",
"www.katholisch.de.ms", "www.katholisch.eu.tc" und
"www.römisch-katholisch.info" zu erklären (Bl. 37).
Zuvor war Herr L. bereits am 07. Juni 1999 vom Landgericht Bonn
durch ein Versäumnisurteil in einem Rechtsstreit des Verbandes der
Diözesen Deutschlands und ihm als Beklagten dazu verurteilt
worden, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 500.000,-
DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen, die
Domäne "katholisch.de" und die Domäne "katholisch.notrix.de" im
Internet als Adresse zu verwenden
(3) und/oder zu verbreiten. Zweitens wurde er dazu verurteilt, die
entsprechenden Domändaten durch eine Freigabeerklärung wieder
freizugeben (Anlage K 3).
Trotz der gegen ihn ergangenen Urteile hat Herr L. sein Verhalten
in keiner Weise verändert und befolgte die Anordnungen des Urteils
vom 03.12.2003 nicht, vielmehr betrieb er u.a. seine
Internet-Seite "Kirche zum Mitreden" weiter.
Als Beispiele für psychopathologisch auffälliges Verhalten seien
einige Auszüge aus den Unterlagen zitiert. So schrieb Herr L. am
25.10.2003 Herrn Richter Dilger, Landgericht Bonn, "ich würde eher
sterben, als den Glauben verraten; auch solche Übernazis wie du
können mich nicht zur Kapitulation vor Satan resp. seinen Dienern,
wie 'Johannes Paul' bewegen!" (Bl.14). Das Schreiben wurde von
Herrn L. offenbar nachrichtlich an die Staatskanzlei in Düsseldorf
sowie den Generalstaatsanwalt in Köln versandt. Einem Schreiben
vom 27. Oktober 2003 an Herrn Richter Dilger ist zu entnehmen:
"Ich verlange von dir eine sofortige Kapitulationserklärung samt
offizieller Entschuldigung" (Bl. 17). Am 06. Januar 2004 schrieb
Herr L. an den Vors. Richter am Landgericht Bonn, Herrn
Wucherpfennig: "Hi, Moneypenny, (...) du liegst eben ganz auf der
Welle der Nazis, die ebenfalls die Vernichtung der Kirche
beschlossen haben (...), ich gebe allerdings zu, dass ihr Über-
(4) nazis bedeutend schlimmer seid als ihr Nazis, deswegen darf
man euch Übernazis auch nicht mit so viel Respekt behandeln wie
die Nazis. Frag ruhig deinen Kumpanen Dilger nach dem Gleichnis
vom raubmordenden Polizisten" (Bl. 56). Wenige Tage später, am 11.
Januar 2004, faxte Herr L. ein Schreiben an das Oberlandesgericht
Köln. Der Titel des Schreibens lautete: "Verfahren gegen die
Bundesrepublik Deutschland (...), konkret bezogen auf das
Völkermordinstitut 'Landgericht Bonn' bedeutet das, dass der Kampf
in erster Linie gegen die Verbrecherorganisationen
'Bundesverfassungsgericht' und 'Bundesgerichtshof geführt werden
muss" (Bl. 64).
Zwei Tage später am 13. Januar 2004 versandte Herr L. per Fax ein
Schreiben an das Oberlandesgericht Köln, in dem es u.a. heißt:
"habe ich die o.g. Mitteilung vom Völkermordinstitut 'Landgericht
Bonn' erhalten, der zufolge die V2-Sekte, vertreten durch die
Terroristengruppe Redeker (...), mit der die gegen mich
verschworenen Parteien begründen, weswegen sie göttliches Recht
außer Kraft setzen können (...). Das Treiben des
Völkermordinstituts ist also nach wie vor ohne jede
Rechtsgrundlage; es erfüllt den Tatbestand des Völkermords (gegen
die katholische Kirche), (...) höchste Zeit, dass solchen
Übernazis wie Moneypenny das Handwerk gelegt wird. (...)
Notwehrmaßnahmen können nicht sicher ausgeschlossen werden" (Bl.
69).
(5) Der Anlage K9 ist zu entnehmen, "wer 'Kirchensteuer' zahlt, an
dessen Händen klebt das Blut eines katholischen Priesters, (...)
weisen wir auf das Notwehrrecht hin, wir bitten unsere Leser, für
unsere Verfolger zu beten, dass sie sich bekehren, würdige Buße
tun und gerettet werden".
Der Anlage Ast 2 (S. 5 ) ist ein Auszug aus der Webseite vom
23.12.2003 der Kirche zum Mitreden des Herrn L. zu entnehmen: "Die
Bonner Richter sind (...) skrupellose, blutgeile, absolut
verlogene Sadisten aus der Gosse kriminellen Abschaums
zusammengekratzter Bodensatz" und unter dem Datum vom 15.12.2003
wurde von Herr L. geäußert: "Die Nazis haben es nicht geschafft,
die Kirche in Deutschland zu vernichten; die Übernazis haben gute
Aussicht, ihr Ziel zu erreichen" (Anlage Ast 2 S. 7).
Beurteilung:
Die geschilderten psychopathologischen Auffälligkeiten sind
deskriptiv am ehesten als ein "Querulantenwahn" zu bezeichnen.
Herr Lingen spricht davon, dass es verschworene Parteien seien
(Landgericht Bonn und die Sozietät Redeker), die Völkermord durch
das Völkermordinstitut (Landgericht Bonn) bzw. durch
Verbrecherorganisationen (Bundesverfassungsgericht und
Bundesgerichtshof) gegen ihn verüben. Er ist offenbar überzeugt,
dass er von Übernazis bzw. der V2-Sekte verfolgt wird. An den
Händen von Kirchensteuernzahlern klebe das Blut
(6) eines römisch-katholischen Priesters. Zusätzlich zeigen sich
ansatzweise Größenideen (so schlägt er dem Richter Dilger eine
Kapitulationserklärung vor, bzw. schickt dem Rechtsanwalt Herrn
Prof. Dr. Redeker ein als Glaubensbekenntnis bezeichnetes
Schreiben (Anlage K 8)). Dabei gelingt Herrn Lingen offenbar keine
Distanzierung mehr von den Überzeugungen, für die er streitet. Er
ist scheinbar von der Bedeutungsgewissheit der Richtigkeit seiner
Vorstellungen und von seiner Verfolgung durch die katholische
Kirche bzw. das Landgericht Bonn überzeugt. Eine Zugänglichkeit
für Argumente und eine Kompromissfähigkeit ist scheinbar nicht
mehr möglich. Die Fähigkeit zum Gesichtspunktwechsel ist ihm
abhanden gekommen. Passend zu dem querulatorischen Wahn zeigen
sich auch Drohgebärden (es werden Notwehrmaßnahmen sowie ein
Notwehrrecht von ihm erwähnt). Auch zeigt Herr Lingen eine
typische Vielgeschäftigkeit (zahlreiche Anzeigen gegen Gerichte,
Staatsanwaltschaften etc.).
Ohne eine eigene psychiatrische Untersuchung des Herrn L. kann das
Ausmaß der von ihm dargebotenen Auffälligkeiten aber weder einer
psychiatrischen Erkrankung (z.B. einer Schizophrenie, einer
wahnhaften Störung oder einer paranoiden Persönlichkeitsstörung)
zugeordnet werden, noch kann eine Zuordnung einer möglichen
psychischen Störung zum juristischen Begriff der "krankhaften
Störung der Geistestätigkeit" im Sinne des § 104 Ziff. 2 BGB
erfolgen. Noch weniger kann ohne eine
(7) entsprechende Untersuchung des Herrn L. eine definitive
Aussage über die Auswirkungen einer möglichen psychischen Störung
auf die kognitiven und die motivationalen Voraussetzungen der
Willensbestimmung getroffen werden. Bezüglich der Prozessfähigkeit
betreffen die geschilderten psychopathologischen Auffälligkeiten
weniger die kognitiven Voraussetzungen der freien Willensbildung,
sondern am ehesten deren affektiv-motivationalen Voraussetzungen.
So können die aufgezeigten wahnhaften Überzeugungen des Herrn L.
den Zugang zu vorhandenen Wertvorstellungen - unter Einbeziehung
der persönlichen Grundlagen der Entscheidungsbildung - durch eine
Fehlinterpretation der Realität erheblich stören. Aber auch die
veränderte Bewertung des eigenen Selbst in Form von Größenideen
kann den Zugriff auf Selbstreflexion und das kritische Für und
Wider eines freien Willens nachhaltig verstellen. Zur Absicherung,
ob tatsächlich die Willensbestimmung (v.a. in ihrem
affektiv-motivationalen Anteil) durch den querulatorischen Wahn
sowie die Größenideen beeinflusst wird, ist nur durch eine
persönliche Untersuchung des Herrn Lingen möglich. Erst durch
diese Prüfung kann letztlich eine Aussage darüber getroffen
werden, ob Herr Lingen nicht in der Lage ist, einen Prozess zu
führen oder führen zu lassen (auch nur teilweise, z.B. in Bezug
auf seine Auseinandersetzung mit der katholischen Kirche).
(8) Abschließend können wir Ihnen mitteilen, dass bei Herrn Lingen
zwar Bedenken bezüglich seiner Prozessfähigkeit durch die
psychopathologischen Auffälligkeiten, v.a. in Form eines
Querulantenwahns und Größenideen bestehen. Allerdings können die
Auswirkungen dieser Auffälligkeiten auf die Prozessfähigkeit im
Sinne einer partiellen Prozessunfähigkeit ohne eine Untersuchung
des Herrn Lingen nicht mit der notwendigen Sicherheit von uns
beurteilt werden.
Prof. Dr. med. N. Leygraf
Arzt für Neurologie und Psychiatrie, Psychotherapie
Dr. med. S. Kutscher
Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Dipl.-Psychologe
XX. Harte Worte
Nach den obigen Ausführungen zu Umgangston und Umgangssprache hier
noch ein paar Takte z.Th. Verballhornung von Namen wie bei
Wucherpfennig-moneypenny: Einer der bekanntesten Fälle
öffentlicher Verballhornung dürfte die Bezeichnung "Mümmelmann"
für den FDP-Politiker Jürgen Möllemann gewesen sein. Geprägt wurde
sie durch den CSU-Politiker Franz-Josef Strauß - war der auch
"wahnsinnig"? Nun ja, wenn man auf die Ereignisse um seinen Sohn
Max schaut...
Derzeit ziemlich en vogue ist "Brigittigitt Zypresse" für die
"Bundesjustizministerin" Brigitte Zypries. Wie hoch Zypries bei
manchen im Kurs steht, lässt eine Diskussion im Forum von heise
erahnen:
lackzerkratzer, 29. Mai 2004 13:07:
"Die Zypries ist ne dumme Kuh...
...das hat sich ja schon bei zahlreichen Gelegenheiten gezeigt.
Inkompetent und eine absolute Dilettantin. Und das als
Justizministerin."
Zeitmaschine, 29. Mai 2004 14:04:
"Re: Die Zypries ist ne dumme Kuh...
Bitte nicht die Kühe beleidigen. Das sind sehr nützliche Tiere."
Etwas tiefer greift das bekannte Satire-Magazin "Titanic", das den
mittlerweile recht geläufigen Spitznamen für CDU-Politiker Roland
Koch in die Welt setzte: "Hessen-Hitler". Das ist nun allerdings
keine Verballhornung des Namens mehr.
Wer Satire mag, sollte sich Thomas Murners Schrift "Von dem großen
Lutherischen Narren" (1522) anschauen, in der er in adäquater
Weise mit Luther abrechnet - der übrigens von Papst Pius VI. im
Breve "Quod aliquantum" (1791) treffend als "wahnsinniger
Häretiker" bezeichnet wird. An der Geisteskrankheit Luthers dürfte
niemals ernsthafter Zweifel bestanden haben. Doch damit genug an
"harten Worten".
XXI. Das Gleichnis vom raubmordenden Polizisten
Auch darüber verliert No keine Silbe, obwohl gerade dies doch mal
ein interessanter Ansatzpunkt wäre, um über das Anliegen des Verf.
zu meditieren, immerhin hat der Verf. es selbst erdacht; es ist
übrigens auch Bestandteil von KzM (tod_0002.htm). Hier der
entsprechende Abschnitt im Brief an dilger (25.10.2003):
"Ich erkläre dir die rechtliche Situation anhand eines
Gleichnisses: Ein Polizist betritt während seiner Dienstzeit in
Uniform eine Bankfiliale, erschießt mit seiner Dienstwaffe ein
paar der Kassierer und verlangt Geld, damit er seine Schulden bei
Prostituierten, Drogendealern etc. bezahlen kann. Und damit
niemand der Bankbesucher gegen den Polizisten aussagt, erschießt
der Polizist nun einen nach dem anderen. Einer der Bankbesucher
aber fällt über den Polizisten her, entwaffnet ihn und setzt ihn
endgültig außer Gefecht. Für dich ist die Sache klar: Der Polizist
hat während seiner Dienstzeit in Uniform seine Dienstwaffe
gebraucht; der Retter muss wegen Widerstands gegen die
Staatsgewalt und wegen Polizistenmords bestraft werden. Für mich
ist die Sache auch klar: Der Polizist hat seinen Status
missbraucht, der Retter hat in Notwehr und damit vorbildlich
gehandelt. Der Kern ist die Legitimation: Der Polizist war nicht
legitimiert zum Raubmord, und du bist nicht legitimiert zur
Kirchenvernichtung. Du bist in kirchlichen Angelegenheiten
eigentlich gar nicht legitimiert, aber auch da bin ich bereit,
deine diesbezüglichen Argumente zu prüfen. Kannst du dich nicht
legitimieren, gilt das Notwehrrecht. Auch wenn du dir eine schicke
Robe überwirfst, du bist mir gegenüber nicht im Dienst, weil du
nicht legitimiert bist, du vertrittst nicht die Staatsgewalt, weil
der Staat diese gegenüber der Kirche nicht ausüben kann."
XXII. Der Gesichtspunktwechsel
Hier geht es nun wirklich um Sein oder Nichtsein. Ein bekanntes
Kirchenlied beginnt mit den Worten: "Fest soll mein Taufbund immer
stehen". Das Evangelium von No aber lautet: "Schnell den
Gesichtspunkt immer wechseln". Wäre es nicht zuerst einmal
notwendig, dass Argumente vorgebracht werden, warum man eine
Ansicht vertreten soll? Nun, eben das hat ja die Kirche in der
Theologie geleistet. Aber weshalb soll man seinen "Gesichtspunkt
wechseln"? Das würde zunächst bedeuten, dass der alte
"Gesichtspunkt" falsch (geworden) ist. Kann das sein? Nach
katholischer Lehre nicht, s. das Dogma (NR 61, cf. DS 3043): "Wer
sagt, es sei möglich, daß man den von der Kirche vorgelegten
Glaubenssätzen entsprechend dem Fortschritt der Wissenschaft
gelegentlich einen anderen Sinn beilegen müsse als den, den die
Kirche verstanden hat und versteht, der sei ausgeschlossen."
Man soll also wider besseres Wissen, allein aufgrund brutalster
Zwangsmaßnahmen, seinen "Gesichtspunkt" wechseln. Nicht das
Festhalten an der Wahrheit, sondern das Ändern des Gesichtspunktes
wird nun zum Kennzeichen menschlicher Größe. Glaubenstreue ist
"Querulantenwahn", der Glaube an die Unfehlbarkeit der Kirche ist
eine "wahnhafte Überzeugung".
Welchen Stellenwert hat die Treue in Nos Evangelium? In völliger
Perversion erklärt No die Treue statt zu einem tugendhaften nun zu
einem wahnhaften Verhalten. Der Satz: "ich würde eher sterben, als
den Glauben verraten", wird von No (S. 3) ausdrücklich als
"psychopathologisch auffälliges Verhalten" gewertet. Man mache
sich Nos Wahn mal in aller Ruhe klar. Die ganzen Märtyrer waren
Psychopathen! Jeder, der Glaubenstreue beweist, ist ein
Psychopath!
Die Treulosigkeit des Menschen gegen Gott wird in der biblischen
Sprache oft als "Ehebruch" resp. "Hurerei" gewertet. Nach
christlicher Lehre sollen Mann und Frau sich die Treue halten.
Aber was für Vorbilder sind da die "Spitzenpolitiker" wie
Bundeskanzler Schröder und Außenminister Fischer? Beide haben
schon jeweils ihrer vierten Frau ewige Treue geschworen. Auch
Angela Merkel (CDU) nimmt die Sache mit der ehelichen Treue, bis
dass der Tod die Eheleute scheidet, nachweislich sehr locker. Der
Gesichtspunktwechsel lebt! Wer zum "Gesichtspunktwechsel", zur
Treulosigkeit, zur offenen Rebellion gegen die klar erkannte
Wahrheit nicht bereit ist, der ist ein "Psychopath".
So bemängelt No: "Dabei gelingt Herrn Lingen offenbar keine
Distanzierung mehr von den Überzeugungen, für die er streitet."
Kann man für Überzeugungen streiten, von denen man sich
distanziert? Weswegen soll man sich denn von seinen Überzeugungen
distanzieren? Haben sich die Märtyrer von ihren Überzeugungen
distanziert? Ach ja, die waren ja selbst "Psychopathen".
Christentum - Psychopathentum, diese Formel der Antichristen liegt
auch nach zweitausend Jahren noch voll im Trend.
Etwas versöhnlicher klingt der Satz: "Eine Zugänglichkeit für
Argumente und eine Kompromissfähigkeit ist scheinbar nicht mehr
möglich" Nun, Argumente wurden ja nur seitens des Verf.
vorgebracht, während die V2-Sekte mit Irrlehren und brutalster
Gewalt gekontert hat. Aber worin sollte nun ein "Kompromiss"
bestehen? Existiert Gott nur vormittags, während er nachmittags
nicht mehr existiert? Ist Christus nur vormittags Gott? Gibt es
die Erbsünde nur vormittags. Gibt es Himmel und Hölle nur
vormittags - oder nachmittags, auch hier müsste ja ein
"Kompromiss" gefunden werden. Allerdings hat auch Bo selbst dem
Verf. keinen "Kompromiss" angeboten, z.B. dass die V2-Sekte die
Domains nur vormittags benutzt. In dem gigantischen Irrenhaus von
Staat und V2-Sekte führt auch No seinen Teufelstanz auf.
XXIII. Verfolgungswahn
Der Verf. (S. 5) "ist offenbar überzeugt, dass er von Übernazis
bzw. der V2-Sekte verfolgt wird". Also ganz ehrlich: Wenn der
Verf. die sich vor ihm auftürmenden Stapel von "Justiz"-Schreiben
sieht, die ganzen "Strafverfahren", "Strafanträge", "Strafbefehle"
usw. durchblättert, wenn er Forderungen liest, gegen ihn sollte
die "Ausschöpfung des gesetzlichen Ordnungsmittelrahmens"
betrieben werden, wenn er an die ganzen Vorladungen zu Verhören
bei Polizei, Gerichtsvollzieher und "Justiz" denkt, wenn er auf
die Kontoauszüge seiner geplünderten Konten, über die ihm die
Verfügungsgewalt entzogen ist, blickt, wenn er sich an die ganzen
"Hausbesuche" seitens irgendwelcher "Staatsdiener" erinnert, ja,
dann kann sich der Verf. des Eindrucks nicht erwehren, dass er
Verfolgung erleidet. Auch mit Blick auf die o.g. Zitate z.Th.
Christenverfolgung wäre das nicht unbedingt unmöglich.
Der Verf. hält es allerdings für wahnhaft, diese Verfolgung als
Verfolgungswahn abzutun.
Weiter (S. 6) vermeint No über den Verf.: "Er ist scheinbar von
der Bedeutungsgewissheit der Richtigkeit seiner Vorstellungen und
von seiner Verfolgung durch die katholische Kirche bzw. das
Landgericht Bonn überzeugt." Scheinbar oder anscheinend - den
Unterschied kennt No anscheinend nicht, meint aber wohl nur
scheinbar scheinbar, d.h. anscheinend anscheinend. Wie dem auch
sei: Es ist richtig, dass der Verf. von "der Bedeutungsgewissheit
der Richtigkeit" der katholischen Dogmen überzeugt ist. Diese sind
gerade nicht nur die "Vorstellungen" des Verf. Es ist richtig,
dass der Verf. "von seiner Verfolgung durch" das "Landgericht
Bonn" überzeugt ist, dafür sprechen die o.g. Unterlagen. Es ist
falsch, dass der Verf. "von seiner Verfolgung durch die
katholische Kirche" überzeugt ist - denn die katholische Kirche
ist die Gemeinschaft derer, die geeint sind im wahren Glauben, in
den wahren Sakramenten und unter den rechtmäßigen Hirten (una,
sancta, catholica et apostolica ecclesia). Eine unkontrollierte
Horde von Leuten, bei denen heilloses Chaos in der Lehre herrscht,
die keine oder nur zweifelhaft gültige Riten haben und auch in
keiner sakramentalen Verbindung mehr zu den Aposteln stehen, ist
nun einmal nicht die Kirche. Zweifelsfrei steht fest, dass die
Kirche immer Apologie, immer Verteidigung ihres Glaubens mit
Argumenten betrieben hat. Zweifelsfrei steht fest, dass die
V2-Sekte ausschließlich brutalste, sadistische Gewalt angewendet
hat, um den Verf. auszuschalten.
Indem No Kirche und V2-Sekte nicht nur auf eine Stufe stellt,
sondern behauptet, der Verf. würde die V2-Sekte für die
katholische Kirche halten, hat er jeglichen Bezug zur Realität
aufgegeben.
Ja, aber No erklärt doch: "Eine Zugänglichkeit für Argumente und
eine Kompromissfähigkeit ist scheinbar nicht mehr möglich. Die
Fähigkeit zum Gesichtspunktwechsel ist ihm abhanden gekommen."
Nochmals: Dann sollte No auch mal erklären, welches Argument denn
jemals gegen die Ausführungen des Verf. vorgebracht wurde. No
selbst bringt ja auch nur fetzenhafte, sinnentstellende und
verfälschte Zitate zustande, die keinerlei Argumentationskraft
besitzen.
XXIV. Größenidee und Größenwahn
Zur Klärung der Begriffe hier zunächst die Definitionen, die Karl
C. Mayer auf seiner Internetseite "Glossar Psychiatrie /
Psychosomatik / Psychotherapie / Neurologie / Neuropsychologie"
gibt:
"Größenidee: Eine übersteigerte Einschätzung von Wert, Macht,
Wissen, Bedeutung oder Identität der eigenen Person. In extremen
Fällen kann die Größenidee wahnhaftes Ausmaß annehmen.
Größenwahn: Diese expansive Wahnform reicht von der unbegründeten
Selbstüberschätzung bis zu enormer Selbstüberhöhung. Der Kranke
übertrifft alle Mitmenschen weit an Begabung, Kraft, Fähigkeit,
Besitz. Er erlebt sich ungeheuer machtbegabt, als Herrscher der
Welt und dergleichen. Oder er hält sich für Gott, einen Gesandten
Gottes. Wahn hoher Abstammung. Erfinderwahn. Auch Religiöser Wahn:
Der Kranke erlebt sich als von Gott gesandt oder in einer
besonderen Beziehung zu Gott stehend, von Gott mit einem Heils-
oder Religionsgründungsauftrag in die Welt geschickt oder
dergleichen."
Wie übersteigert ist nun die Selbsteinschätzung des Verf.?
a) Wert: Bei KzM gibt es u.a. eine Kreuzwegandacht, darin heißt es
in der XI. Station: "Jesus, Du König der Märtyrer! Laß mich doch
den großen Wert meiner unsterblichen Seele, für die Du so
Unaussprechliches erduldet hast, recht erkennen." Jedem einzelnen,
auch NoBo, soll damit der Wert der unsterblichen Seele
veranschaulicht werden. Dass die Seele des Verf. einen höheren
Wert hätte als die Seelen seiner Mitmenschen, schreibt er nicht
nur nicht, sondern denkt er noch nicht einmal.
b) Macht: Wenn der Verf. permanent auf seine totale Hilflosigkeit
gegenüber der totalen Übermacht aus Staat und V2-Sekte hinweist
und völlig um die Gefahr weiß, von seinen Gegnern hinsichtlich des
Leibes zermalmt zu werden, kann man ihm auch nicht übersteigertes
Machtdenken andichten.
c) Wissen: KzM besteht im wesentlichen aus Zitaten kirchlicher
Texte wie Gebete, Enzykliken, Theologieschriften etc. Würde der
Verf. sein Wissen für überragend halten, würde er wohl kaum
ständig aus anderen Werken zitieren. Der Verf. weiß durchaus um
seine Grenzen, die ihm immer wieder bewusst werden; z.B.: Obwohl
eine Predigt nur fünf Minuten dauert, kostet es den Verf. mehrere
Stunden, eine Predigt zu schreiben. Auch die Fertigstellung dieser
kleinen Stellungnahme zum No-"Gutachten" nahm mehrere Tage in
Anspruch, u.z. von Montag (06.09.2004) Nachmittag bis Donnerstag
(09.09.2004) Nachmittag! Und das bezieht sich ja nur auf die Zeit,
bis der Verf. meinte, einen akzeptablen Text zusammengestrickt zu
haben; über die objektive Qualität des Ergebnisses ist dabei noch
gar nicht geurteilt. Während der "Studienzeit" waren Arbeitstage
von zehn Stunden und mehr keine Seltenheit, um die Ergebnisse zu
erzielen. All das macht es dem Verf. unmöglich, sich für "genial"
zu halten.
d) Bedeutung / Identität: Was die priesterliche Würde betrifft,
wurde ja schon oben bzgl. der Priesteranrede etwas gesagt. Hier
noch einige längere kirchliche Ausführungen; so liest man z.B. im
Catechismus Romanus II,7:
"(2.) Es gibt auf Erden keine erhabenere Würde als den
Priesterstand
Zuerst muss daher den Gläubigen dargelegt werden, wie gross der
Adel und die Erhabenheit dieses Standes ist, wenn wir nämlich
seine höchste Stufe, d.i. das Priestertum betrachten. Denn da die
Bischöfe und Priester gleichsam Gottes Dolmetscher und Botschafter
sind, welche in seinem Namen die Menschen das göttliche Gesetz und
die Lebensvorschriften lehren und die Person Gottes selbst auf
Erden vertreten: so ist offenbar ihr Amt ein solches, dass man
sich kein höheres ausdenken kann, daher sie mit Recht nicht nur
Engel, sondern auch Götter genannt werden, weil sie des
unsterblichen Gottes Kraft und Hoheit bei uns vertreten. Wiewohl
sie aber zu jeder Zeit die höchste Würde behauptet haben, stehen
doch die Priester des Neuen Bundes allen übrigen an Würde weit
voran; denn die Gewalt, sowohl den Leib und das Blut unseres Herrn
zu wandeln und zu opfern, als auch Sünden nachzulassen, welche
ihnen übertragen ist, übersteigt selbst die menschliche Vernunft
und Fassungskraft, geschweige denn, dass etwas ihr Gleiches oder
Ähnliches auf Erden gefunden werden könnte.
(3.) Wer als von Gott zum Priestertum und zu den kirchlichen
Ämtern berufen zu erachten ist
Wie aber ferner unser Heiland vom Vater, die Apostel und Jünger
aber von Christus dem Herrn in die ganze Welt gesandt worden sind:
so werden täglich die Priester, mit derselben Macht, wie jene,
ausgerüstet, «zur [Eph.4,12.] Vollendung der Heiligen, zum Werke
des göttlichen Dienstes, zur Erbauung des Leibes Christi» gesandt.
Die Last einer so grossen Aufgabe ist daher niemand unbedachtsam
aufzulegen, sondern nur jenen, welche demselben durch die
Heiligkeit des Lebens, Gelehrsamkeit, Glauben und Klugheit
gewachsen sind. Und es masse sich auch niemand diese Würde an,
sondern, «wer [Hebr.5,4.] von Gott berufen wird wie Aaron.»
Berufen von Gott aber heissen jene, welche von den rechtmässigen
Dienern der Kirche berufen werden; denn diejenigen, welche sich
selbst in dieses Amt anmassend eindrängen und aufdringen, von
diesen muss man lehren, der Herr habe sie gemeint, als er sprach
[Ier.23,21.]: «Ich sandte diese Propheten nicht, sie selbst sind
gelaufen»; etwas Unglücklicheres und Elenderes, etwas für die
Kirche Unheilbringenderes aber, als diese Leute, kann es nicht
geben.
(30.) Warum in denjenigen, welche zu den Weihen befördert werden
sollen, eine ausgezeichnete Rechtschaffenheit erfordert wird
Hierauf muss nun erklärt werden, wer denn zu diesem Sakramente und
namentlich zur priesterlichen Weihe tauglich ist und was an ihm
vorzüglich erfordert wird; denn daraus wird sich unschwer
feststellen lassen, was man bei der Erteilung der übrigen Weihen,
je nach der Pflicht und Würde einer jeden, beobachten muss. Dass
aber bei diesem Sakramente die grösste Vorsicht angewendet werden
muss, ergibt sich daraus, dass die übrigen die Gnade zur Heiligung
und zum Nutzen der Empfänger mitteilen; die aber geweiht werden,
werden deshalb der himmlischen Gnade teilhaftig, damit durch ihren
Dienst für das Heil der Kirche und geradezu aller Menschen gesorgt
werde; daher ist es begreiflicherweise gekommen, dass nur an
bestimmten Tagen, an welchen auch nach ältestem kirchlichen
Gebrauche feierliche Fasten verordnet werden, die Weihen
stattfinden, damit nämlich das gläubige Volk durch seine frommen
und heiligen Bitten von Gott solche Diener der göttlichen
Geheimnisse erlange, welche zu der rechten und der Kirche
nützlichen Ausübung einer so hohen Amtsgewalt die tauglichsten
sind."
Man kann auch aus den Schriften eines des bedeutendsten
katholischen Moraltheologen zitieren, i.e. Alfons Maria di Liguori
((Der Priester in der Einsamkeit. Erstes Kapitel.)
"Würde des Priesters.
1. Der h. Ignatius der Martyrer sagt, das Priesterthum sei unter
allen erschaffenen Würden die höchste: 'Der Gipfel von Allem ist
das Priesterthum.' [Epist. ad Smyrn. Omnium apex est sacerdotium]
Der h. Ephräm nannte es eine unendliche Würde: 'Ein
staunenswerthes Wunder ist die große, unermeßliche, unendliche
Würde des Priesterthums.' [De Sacerdotio. Miraculum est stupendum,
magna, immensa, infinita sacerdotii dignitas.] Der Heilige
Johannes Chrysostomus schreibt, das Priestertuhm müsse, wiewohl es
auf Erden ausgeübt werde, doch den himmlischen Dingen beigezählt
werden. [De Sacerdotio l. 3. n. 4. Sacerdotium in terris
peragitur, sed in rerum coelestium ordinem referendum est.]
Bartholomäus Chassaing schreibt (mit Berufung auf den h.
Augustin), der Priester stehe höher als jede irdische Herrschaft,
höher als jede himmlische Hoheit; nur Gott dem Herrn sei er
untergeordnet. [Catal. gloriae mundi, p. 4. cons. 6. O sacerdos
Dei! si altitudinem coeli contemplaris, altior es; si omnium
dominorum sublimitatem, sublimior es; solo tuo Creatore inferior
es.] Und Papst Innozenz III. sagt, der Priester stehe in der Mitte
zwischen Gott und dem Menschen; er sei geringer als Gott, aber
größer als der Mensch. [In Consecr. Pont. s. 2. Inter Deum et
hominem medius constitutus; minor Deo, sed major homine.] Der h.
Dionysius nennt den Priester einen göttlichen Menschen. [De Eccl.
Hier. c. 1. Qui sacerdotem dixit, prorsus divinum insinuat virum.]
darum bezeichnete er auch das Priesterthum als eine göttliche
Würde: Angelica, imo divina est dignitas. Kurz, die priesterliche
Würde übersteigt nach den Worten des h. Ephräm an Größe jede
Vorstellung. [De sacerdotio. Excedit omnem cogitationem donum
dignitatis sacerdotalis.] Es genügt indes die Erklärung Jesu
Christi, daß man die Priester wie seine eigene Person ansehen
müsse: "Wer euch höret, der höret mich; wer euch verachtet, der
verachtet mich." [Luc. 10,16.] Darum schreibt der h. Johannes
Chrysostomus, daß, wer den Priester ehrt, Christum ehre; wer ihn
aber entehrt, Christum entehre. [Hom. 17.]"
Je mehr man sich in die kirchliche Lehre zum Weihesakrament
einliest, desto heller leuchtet ein, weshalb die laikale Anrede
nicht verwendet resp. hingenommen werden darf. Eben deswegen
erscheint es dem Verf. keineswegs übertrieben, wenn nach
kirchlichem Gebrauch den Priestern der geschuldete Respekt
entgegengebracht wird, und es erscheint ihm tatsächlich verfehlt,
wenn nach V2-Gebrauch den Priestern der geschuldete Respekt
verweigert wird. Das Festhalten an der kirchlichen Lehre ist für
No untrügliches Indiz einer "Größenidee". Der Verf. meint: Die
Ideologie der V2-Sektierer, sie könnten sich über die göttlichen
Anordnungen hinwegsetzten, ist kompletter Größenwahn. Anders
gesagt: Zwar wurde dem Verf. Größenwahn nicht angedichtet, aber er
liegt vor - bei NoBo. Dass NoBo sich für berechtigt hält, die
priesterliche Würde des Verf. zu negieren, also quasi
"ungeschehen" zu machen, könnte man in restloser Verzweiflung
vielleicht als ungeschickt, aber nicht weiter tragisch zu
entschuldigen suchen.
Aber es geht ja ohnehin vielmehr um die ganze katholische Lehre,
die von NoBo ganz im Sinne von "connis Credo" in teuflischer Weise
auf den Kopf gestellt wird. Wohl in völligen Wahn
hineingesteigert, behauptet No, es sei ein Zeichen von
"Größenideen", wenn der Verf. "dem Rechtsanwalt Herrn Prof. Dr.
Redeker ein als Glaubensbekenntnis bezeichnetes Schreiben"
schickt. Also: connis Credo ist eben nicht das Credo des Verf.,
sondern das der V2-Sekte. Es ist ein Beleg für den übergöttlichen
Wahn der V2-Sekte, die meint, sie könne die Existenz Gottes, die
Gottheit Christi, die Erlösung etc. leugnen. Selbst die
elementarsten Zusammenhänge kann oder will No nicht
nachvollziehen, sondern stellt sie völlig auf den Kopf.
Noch eine Bemerkung: Mobbing ist ein mittlerweile sehr
verbreitetes Problem. Die Mobbing-Opfer sollen eingeschüchtert
werden, m.a.W. das im besten Sinne "gesunde Selbstbewusstsein" ist
Zielpunkt der Mobbing-Attacken. So muss man auch NoBos
verzweifelte "ansatzweise" "Größenidee"-Phantasterei werten: Als
Generalangriff auf das im besten Sinne "gesunde
Selbstbewusstsein". Was für ein diabolisches Spiel gerade die
Psychiatrie dabei spielt, lässt sich z.B. an dem recht bekannten
Praktikumsbericht "Der nackte Kaiser" (2001) von Wulf Mirko
Weinreich erahnen. Wie wird in der Psychiatrie mit den "Patienten"
umgesprungen?
"Positive Deutungen gibt es nicht: Wenn sich ein Patient um einen
anderen kümmert, ist das keine Mitmenschlichkeit, sondern
'Anklammern', kümmert er sich nicht, ist er 'narzisstisch'. Wenn
die Patienten in der Bewegungstherapie wild sind, ist es
'Aggressivität', sind sie eher soft, gibt es die Etiketten
'konfliktscheu' oder 'energielos'. Selbst als kerngesunder Mensch
würde man wohl gleich ein Krankheitsetikett angeheftet bekommen,
denn so gut wie nichts wird als natürlicher Ausdruck der
Individualität gewertet, als Ressource oder Potential gesehen."
Wer sich von den Profi-Mobbern einschüchtern lässt, hat schon so
gut wie verloren. Gesundes Selbstvertrauen ist erforderlich. Man
muss auch schon wirklich sehr blöd sein, wenn man so ein restlos
stümperhaftes Machwerk wie das No-"Gutachten" als die Arbeit einer
"Koryphäe" wertet, erst recht, wenn man meint, das "Gutachten"
wäre "nach den Regeln der Kunst erstellt" oder sogar "inhaltlich
zutreffend". Nochmals: Die Gutachter müssen Angst haben, weil ihre
Opfer den Schwindel nicht mehr hinnehmen wollen. Und die
"ungerechten Richter" müssen zittern, man könnte ihnen ins Gesicht
schlagen, wenn sie am Unrecht festhalten!
XXV. Notwehrmaßnahmen und Notwehrrecht
S. 6: "Passend zu dem querulatorischen Wahn zeigen sich auch
Drohgebärden (es werden Notwehrmaßnahmen sowie ein Notwehrrecht
von ihm erwähnt)." No ignoriert geflissentlich, dass der Verf. nur
die kirchliche Lehre bzgl. des Notwehrrechts wiederholt und auch
darauf hinweist, dass sogar das StGB ein Notwehrrecht kennt. Also
die Wiederholung katholischer Lehraussagen ist eine "Drohgebärde",
die zu einem "querulatorischen Wahn" passt. Wer sich nicht wie ein
Stück Vieh vom Staat ausnutzen und auch nach dessen Lust und Laune
schlachten lässt, der ist laut No an "querulatorischem Wahn"
erkrankt. Ja, der Bürger darf sich noch nicht einmal mehr gegen
Misshandlung sträuben, der Bürger hat also noch weniger Rechte als
ein Stück Vieh, das bereits keine Rechte hat.
Hier ein Ausschnitt aus B. Häring, a.a.O. 985f:
"Wenn einmal grundsätzlich zugegeben ist, daß eine Regierung ihre
Rechtmäßigkeit durch den äußersten Mißbrauch ihrer Macht verliert,
dann ist auch im Kern schon dem Volke das Recht zugebilligt, seine
Sache selbst gegen diese unrechtmäßige Regierung in die Hand zu
nehmen. Die Frage ist nur: Auf welche Weise? Der passive
Widerstand (die gewaltlose und geschlossene Nichtbefolgung von
Gesetzen) kann auch gegenüber einer rechtmäßigen Regierung in
Frage kommen in Bezug auf einzelne Gesetze, die ungerecht sind und
Böses verlangen. Erst recht ist der passive Widerstand erlaubt
gegenüber einer wesenhaft schlechten Regierung. Die schwierigere
Frage ist, ob es einer Regierung gegenüber, »die offenkundig zum
Feinde des Volkes wird, die dauernd und in schwerster Weise gegen
das Gemeinwohl verstößt«, das Recht zum aktiven Widerstande gibt.
Dieses Recht hat neuerdings Max Pribilla mit guten Gründen und in
kundiger Auslegung der Schrift und Tradition vertreten (M.
Pribilla S. J., An den Grenzen der Staatsgewalt, in: Stimmen der
Zeit 141 (1948) S. 410-427; Schlange und Taube, ebenda 148 (1951)
S. 161-172). In ähnlicher Weise äußerte sich nach ihm Matthias
Laros (M. Laros, Seid klug wie die Schlangen und einfältig wie die
Tauben. Frankfurt 1951). Begründung: »Die gottgegebene,
naturrechtliche Ordnung darf die einzelnen und die Völker in
keiner Weise ohne rechtliche Hilfe lassen, so daß die rechtlose
Gewalt keine rechtliche Schranke gegen sich hätte. Ver aber den
aktiven Widerstand unter allen Umständen als unerlaubt verurteilt,
verweigert dem Volke das Recht zur Anwendung wirksamer Mittel
gerade in der höchsten Not, wenn es nämlich von seiner eigenen
Regierung zu Grunde gerichtet wird (M. Pribilla, in: Stimmen der
Zeit 141 (1948) S. 420). Nach mittelalterlicher Auffassung und
Praxis hatte der Papst das Recht, die Untertanen von ihrer
Verpflichtung zur Untertänigkeit zu entbinden, wenn der Herrscher
das Allgemeinwohl oder die Rechte der Religion schwer verletzte.
Nach allgemeiner Auffassung hat das Volk selber das Recht, einen
Wahlkönig beziehungsweise eine gewählte Regierung abzusetzen, wenn
diese sich nicht an die bei der Wahl eingegangenen Verpflichtungen
halten. Daraus folgert Pribilla mit Theodor MEYER (Th. Meyer,
Institutiones juris naturalis II. Freiburg 1900) und MAUSBACH
(Staatslexikon Freiburg 1927, Bd. II, 402 ff.): »Wenn der
gebrochene Vertrag den Ständen das Widerstandsrecht gegen den
Gewaltherrscher gibt, sollte das, was positive, geschriebene
Dokumente vermögen, nicht in höherem Maße das gottgegebene,
natürliche Recht des Volkes zu leisten imstande sein? Jedenfalls
scheint es widersinnig, dem einzelnen das Recht der Notwehr
unbedenklich zu gestatten, der Gesamtheit aber das unter den
gegebenen Uniständen einzig wirksame Rechtsmittel zur Behebung
eines äußersten Notstandes - nämlich die Unschädlichmachung des
seine Gewalt mißbrauchenden Herrschers - zu verweigern« (Stimmen
der Zeit 141 (1948) S. 421)."
XXVI. Vielgeschäftigkeit
Eine Definition dazu fehlt in Mayers Glossar. In der Tat wird
"Vielgeschäftigkeit" immerhin in diversen Texten als typisches
Merkmal manischer Erkrankung aufgelistet; auch hier wäre
allerdings wieder auf Weinreich zu verweisen. Aber was ist mit
"Vielgeschäftigkeit" eigentlich gemeint? Nun, definitiv nicht das,
was No dem Verf. ankreidet, also z.B. "zahlreiche Anzeigen gegen
Gerichte, Staatsanwaltschaften etc." Gem. No ist die
konzentrierte, entschiedene, zielorientierte Fleißarbeit
"Vielgeschäftigkeit". In Wahrheit ist "Vielgeschäftigkeit" aber
genau das nicht, sondern vielmehr "Arbeiterei", ein
"Beschäftigungswahn" bis hin zum "Zeittotschlagen", kurzum:
Zerstreuung. Also selbst vor einem völligen Begriffsmissbrauch
schreckt No nicht zurück, nur um seinem "Querulanten"-Wahn
unbekümmert zu frönen.
Hier zwei Symptom-Kataloge z.Th. Manie:
a) (Anja Lübben, Angst- und Depri-Info) "Zu den Symptomen eine
Manie zählt ein Gefühl euphorischer Glückseligkeit, manchmal
ärgerliche Gereiztheit, massive Antriebs- und
Aktivitätssteigerung, unbedachte Handlungen verbunden mit
verschwenderischer Geldausgabe, leichte Ablenkbarkeit, großer
Wagemut, Aggressivität, leichte Ablenkbarkeit, Vielgeschäftigkeit
und vor allem eine mangelnde Krankheitseinsicht."
Da war Lübben wohl selbst gerade leicht abgelenkt, als sie diesen
Katalog erstellte. "Mangelnde Krankheitseinsicht" dürfte v.a. bei
völlig gesunden Menschen vorliegen - aber das Psycho-Establishment
wird ganz gewiss alles versuchen, um in solchen Fällen Abhilfe zu
schaffen.
b) (Volker Faust, Psychosoziale Gesundheit) "Die Manie gilt als
Gegenstück zur Depression. Die Stimmung ist gehoben bis übermütig
(kennzeichnend: ansteckend!), kann aber auch
unverfroren-rechthaberisch, gereizt, ja aggressiv sein. Erhöhte
Ablenkbarkeit ('von Thema zu Thema'), witzig-schlagfertig,
manchmal aber auch verworren. Ungebremster Bewegungsdrang: laut,
schnell, lebhaft, ständig in Bewegung, rastlos, voller Wagemut,
Vielgeschäftigkeit, Reise-, Rede- und Schreibdrang, ständiges
Telefonieren. Mitunter enthemmt, unpassende Vertraulichkeiten,
Prahlereien, gesellschaftliche 'Ausrutscher', Schwindeleien.
Aufdringlich, herausfordernd, ggf. Gefahr sexueller Fehlhandlungen
(allerdings seltener und auch weniger 'schamlos', wie gerne
kolportiert wird). Körperlich 'in prächtiger Verfassung'.
Kleidung, Schmuck, das ganze Auftreten manchmal exzentrisch oder
herausfordernd (aber nicht grundsätzlich). Die gesellschaftlichen,
familiären und finanziellen Folgen sind - je nach Ausprägungsgrad
des Leidens, vorbestehender Wesensart und psychosozialen Umständen
- mehr oder weniger folgenschwer: sogenannte Erfindungen,
Verbesserungen, weltanschauliche, theologische oder politische
Erneuerungen, mehr oder weniger gewagte finanzielle Unternehmungen
(vom 'lockeren Geldbeutel' über den Kaufrausch bis zur
Unternehmensgründung), Auseinandersetzungen mit Verwandten,
Bekannten, Vorgesetzten, Fremden, Behörden, von der
Distanzlosigkeit bis zur Beleidigung. Rauschende Feste, sinnlose
Reisen, öffentliche Diskussionen (und Auseinandersetzungen). Am
Schluss oftmals ernste und vor allem langfristige Probleme in
Familie, Nachbarschaft, am Arbeitsplatz und überhaupt in der
Gesellschaft. Bisweilen herbe finanzielle Verluste. Behandlung:
meist medikamentös (antipsychotisch wirkende Neuroleptika,
Phasenprophylaktika wie Lithium, Carbamazepin und Valproinsäure)."
So unpräzise und letztlich nichtssagend, weil grenzenlos
verallgemeinerbar (Weinreich!) diese Symptom-Katologe auch sein
mögen, man muss dennoch die Fragen stellen: Wer schwindelt hier?
Wer gönnt sich hier "sexuelle Fehlhandlungen"? Wer liefert hier
"theologische Erneuerungen"? Der Verf. oder die V2-Sekte und
Konsorten? "Rauschende Feste, sinnlose Reisen" etc. - das klingt
offen gestanden nach Hardcore-V2-Sektierern à la Wojtyla ("Papst
Johannes Paul II."), nicht aber nach dem Verf.
XXVII. Kognitiv-motivational
(S. 7) "Bezüglich der Prozessfähigkeit betreffen die geschilderten
psychopathologischen Auffälligkeiten weniger die kognitiven
Voraussetzungen der freien Willensbildung, sondern am ehesten
deren affektiv-motivationalen Voraussetzungen."
Psycho-Geblubber at its best - ein ganzes Nest von Unfug, zudem
noch ausgesprochen schwammig formuliert: inwiefern besteht hier
ein "weniger", inwiefern besteht hier ein "am ehesten"? Warum
begnügt sich eine "Koryphäe" wie No mit so einem hohlen Gesabbel?
Damit er den Verf. - nur zur Klärung der Ungewissheiten, versteht
sich - zwangsinternieren kann? Die "psychopathologischen
Auffälligkeiten" sind eben nicht "geschildert", sondern gegen jede
Vernunft frei erfunden worden. Der Mangel an "kognitiven
Voraussetzungen der freien Willensbildung" betrifft die
Erkenntnisfähigkeit. Laut No ist das Erkennen also "weniger" (?)
das Problem des Verf., "sondern am ehesten" (??) die
"affektiv-motivationalen Voraussetzungen", wobei auch No nicht
wissen kann, was so ein gequirlter Müll aus Psycho-Talk eigentlich
bedeuten soll.
Wie dem auch sei: rein innerweltlich gedacht, könnte wohl niemand
mehr als der Verf. selbst wünschen, dass seine Überzeugung falsch
ist. Wer wirft schon ein verlockendes Leben in Saus und Braus, in
Amt und Ehren weg zugunsten einer Verfolgung bis aufs Blut, einer
unendlichen Diffamierungs- und Schikanierungskampagne, deren
Brutalität sich immer schlimmer steigert und die das Opfer immer
mehr und immer dreister seiner Lebensgrundlage beraubt? Und jetzt
mal rein praktisch gesehen: Wenn der Verf. für die Ausbreitung des
Evangeliums arbeiten möchte, müsste er nicht meinen, dass er z.B.
als theologischer Lehrer an der Universität, als Seelsorger in
einer Pfarrei etc. weitaus mehr erreichen kann als, mit
Psychopharmaka vollgepumpt, in einer Gummizelle? Wenn diese
Aussicht so unausweichlich erscheint, wäre es nicht
allerspätestens jetzt Zeit, das Leben als "Querulant" aufzugeben
und in den Chor derer einzustimmen, die die Existenz Gottes usw.
leugnen?
Nein, es ist schlichtweg primär eine kognitive Unmöglichkeit: Es
ist dem Verf. nicht einsichtig, dass die gesamte katholische Lehre
nur ein Irrtum gewesen sein soll, der durch einen
"Gesichtspunktwechsel" à la "Zweites Vatikanisches Konzil"
"überwunden" werden muss - und die V2-Sektierer sprechen ja
tatsächlich immer wieder davon, dass V2 ein "neues Pfingsten"
gewesen sein soll, das einen "neuen Advent" gebracht hat, das
"neue Lehren" enthält usw. Antrieb, Motivation im Leben des Verf.
soll die Wahrheit sein, selbst dann, wenn sie im gegenwärtigen
Fall nicht unbedingt das Paradies auf Erden für den Verf.
bedeutet.
Und um dem Fass noch die Krone aufzusetzen, möge man bedenken,
dass das "Krankheitsbild", also dass die Domains im Besitz des
Verf. sind, infolge der o.g. bischöflichen Intervention zum
Zeitpunkt des "Gutachtens" schon längst nicht mehr bestand. Ein
Blick in die Whois-Informationen zu katholisch.net hätte genügt,
um zu lesen: "Creation Date: 14-aug-2004". Das war zehn Tage VOR
der Fertigstellung des No-"Gutachtens"! Im günstigsten Fall kann
man No radikalen Realitätsverlust attestieren, allerdings lässt
sich dabei das "Nicht-Wissen-Wollen" nicht ausschließen, die so
gen. "ignorantia affectata", die die Schuld niemals mindert,
sondern üblicherweise sogar noch mehrt. No wollte einfach rein gar
nichts wahrnehmen, was seinem hübschen Rufmord-Programm vom
"Querulantenwahn" widersprechen würde.
Der Vollständigkeit halber sei zugegeben, dass die Freigabe von
katholisch.net ja wesentlich früher, u.z. ca. 6 Wochen früher
erfolgte. Am 28.06.2004 erfuhr der Verf. per Faxnachricht von dem
"Ersuchen" seines Bischofs und antwortete noch am selben Tag per
Brief: "Eine Karriere als neuer Savonarola schwebte mir niemals
vor. Dementsprechend habe ich auch keine Sekunde gezögert, dies
alles nun aufzugeben, und bin nun fleißig dabei, meine
Internet-Adressen und -Texte zu löschen." Dieses Schreiben wurde -
weil ja eben nicht möglich - zwar nicht auf der Internetseite KzM
veröffentlicht, aber der Verf. schickte es an viele Personen.
Wer trotz allem an die Wahn-Vorstellungen von NoBo glauben will,
wird sich nicht leicht von der ignorantia affectata freisprechen
können.
XXVIII. Restlose Schizophrenie
Auch wenn bis heute von niemandem erklärt wurde, wie man dem Verf.
überhaupt eine Geistesstörung unterstellen kann, wurde immerhin
eine Absicht vorgeschoben, wozu dieses "Gutachten" dienen soll:
"Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil der Kammer vom
03.12.2003 soll zum Schutz des Vollstreckungsschuldners erst dann
fortgesetzt werden, wenn seine Prozessfähigkeit festgestellt ist.
Landgericht Bonn, 10. Zivilkammer Bonn, den 10.02.2004"
Das Delikate dabei: Diese Zwangsvollstreckung wurde niemals
unterbrochen! Es wurde also in restloser Schizophrenie genau das
betrieben, was erst nach einem entsprechenden Ergebnis betrieben
werden sollte. Aber nicht nur das: Das Ergebnis dichtet dem Verf.
ja tatsächlich eine "krankhafte Störung der Geistestätigkeit" an,
es werden "Bedenken" hinsichtlich seiner Prozessfähigkeit
geäußert, die nur durch eine persönliche "Untersuchung" des Verf.,
die zwar angekündigt, aber dann nicht durchgeführt wurde, "mit der
notwendigen Sicherheit" geklärt werden können.
Und um dem ganzen Wahn noch eins drauf zu setzen: Wie kann ein
notorischer Fehldiagnostiker wie No, der in diesem seinem
"Gutachten" schwerste Fehler, darunter faustdicke Lügen, sich zu
schulden kommen lässt, noch ernsthaft von sich behaupten, er sei
dazu in der Lage, solche Urteile "mit der notwendigen Sicherheit"
bieten zu können? Wie kann jemand No als Vertrauensperson
einstufen?
Es heißt (S. 6): "Ohne eine eigene psychiatrische Untersuchung des
Herrn L. kann das Ausmaß der von ihm dargebotenen Auffälligkeiten
aber weder einer psychiatrischen Erkrankung (z.B. einer
Schizophrenie, einer wahnhaften Störung oder einer paranoiden
Persönlichkeitsstörung) zugeordnet werden, noch kann eine
Zuordnung einer möglichen psychischen Störung zum juristischen
Begriff der 'krankhaften Störung der Geistestätigkeit' im Sinne
des § 104 Ziff. 2 BGB erfolgen."
Es werden also die (S. 7) "wahnhaften Überzeugungen des Herrn L."
als unumstößliche Tatsache hingestellt, wenngleich nirgends
begründet, nur eben mit sinnentstellenden und falschen Zitaten aus
dem Werk des Verf. garniert. Die (S. 7) "Fehlinterpretation der
Realität", so ist immerhin anzunehmen, besteht in Nos Wahn in der
Überzeugung des Verf., dass eine Sekte von Irrgläubigen nicht die
katholische Kirche ist. Jegliche argumentative Auseinandersetzung
mit dem Wahn der V2-Sektierer resp. jetzt hier mit ihrem Schergen
No darf nur als "querulatorischer Wahn" gelten. Wer Argumente
fordert, ist ein "Querulant".
XXIX. Wert und Preis
Das Gutachten ist zwar bewiesenermaßen noch nicht einmal das
Papier wert, auf dem es steht, aber der Preis, den Bo an No
gezahlt hat, wurde unter höchste Geheimhaltungsstufe gesetzt.
Durch nichts war NoBo zu bewegen, den Betrag preiszugeben, der von
den Steuerzahlern für diese antichristliche Diffamierungskampagne
aufgebracht werden musste. Der Verf. vermutet einen "Preis" von
mehreren hundert Euro. Jedenfalls hat Bo weder Kosten noch Mühen
gescheut, um den Verf. zu vernichten, und wird sicherlich erst
dann gegenüber dem Verf. Ruhe geben, wenn dieses Ziel endgültig
erreicht ist.
Bo kann diese ganzen Belastungen für den Steuerzahler immerhin
damit begründen, dass durch diese schäbige Diffamierungsaktion
auch vieles Unliebsame gleich miterledigt ist, was der Verf. z.B.
zu Abtreibung, Sodomie, Stammzellen usw. usf. veröffentlicht hat:
Jegliche Kritik an Verbrechen gegen das göttliche Gesetz ist dann
gleich mitverurteilt als Zeichen von Wahnsinn.
XXX. Abschließende Würdigung
a) Bei No handelt es sich um einen psychisch äußerst schwer
gestörten Menschen, der seine Krankheit durch über Jahrzehnte
hinweg betriebene wissentliche Falschentscheidungen absichtlich
herbeigeführt und erheblich verschlimmert hat. Sofern er das, was
er sagt und schreibt, noch selber ernst nehmen sollte, ist ihm
günstigstenfalls völlige Verblödung zu attestieren. Dies gilt auch
für seinen Kumpanen Sven Kutscher.
b) Bei Bo handelt es sich um eine Gruppe Amok laufender
größenwahnsinniger Schwerverbrecher, die sich bei ihrem Versuch,
die katholische Kirche zu vernichten, in lauter Widersprüche
verrannt haben und sich trotz aller Ermahnungen standhaft weigern,
zur Besinnung zu kommen.
c) Bei der Staatskanzlei NRW handelt es sich um eine Gruppe von
Antichristen unter der Ägide von Peer Steinbrück (SPD), die mit
allen illegalen Mitteln versuchen, die katholische Kirche
auszurotten und sich dabei genüsslich durch die Gräueltaten
bereichern, die von NoBo begangen werden.
d) Bei der BRD handelt es sich um ein rechtsbrecherisches,
schizophrenes Gebilde, dass drauf und dran ist, die von Adolf
begonnene Endlösung, i.e. die Vernichtung der katholischen Kirche,
zu vollziehen. Vor Nazi-Schergen, die ihren Opfern im KZ die Zähne
ausschlugen, um sich am Zahngold zu bereichern, kann man mehr
Respekt empfinden als vor den heutigen Vertretern der "staatlichen
Obrigkeit".
Die Nase hoch, die Augen fest geschlossen: No diffamiert, wo immer
er nur kann. Bo, NRW und BRD jubeln frenetisch: Der böse Geist
beherrscht den bösen Mann.
XXXI. Ausblick
Die Christenverfolgung ist geboren aus Bosheit. Selbst wer
keinerlei Ahnung von der christlichen Lehre hat, muss es als
Unrecht empfinden, dass diejenigen Verfolgung erleiden, die sich
für Wahrheit und Gerechtigkeit einsetzen, die sich um ein
tugendhaftes Leben bemühen und andere zu einem tugendhaften Leben
einladen.
Wenn die Menschheit auf die Kirche hört und ihren Lehren folgt,
erblühen ihr Friede und Wohlstand; wenn die Menschheit nicht auf
die Kirche hört, sie sogar ausrotten will, verkümmert sie und
versumpft in Krieg und Elend. Ob es in naher Zukunft in
Deutschland Krieg geben wird, kann der Verf. derzeit nicht mit
absoluter Sicherheit sagen. Er versucht aber, derlei Tendenzen
dadurch zu begegnen, dass er an die Lehre der Kirche erinnert, um
Schlimmeres zu verhindern. Der Verf. wird seine Tätigkeit also
nach Möglichkeit weiter fortsetzen. Die vom Verf. initiierten
derzeit laufenden Verfahren gegen No, Bo, NRW und BRD werden auch
mit Verweis auf diesen Text bekräftigt; die entsprechenden
Behörden erhalten durch den Verf. Nachricht.
Je nachdem, wieviele Menschen sich wie stark für Wahrheit und
Gerechtigkeit einsetzen, wird über Wohl oder Wehe auch in
Deutschland entschieden.
Da No so massiv den Finger darauf legt, dass derzeit keine
Zwangsmittel gegen den Verf. zur Verfügung stehen und No ohne
Internierung des Verf. keine "sichere" Beurteilung abgeben kann,
gewinnt die baldige Zwangsinternierung des Verf. ein hohes Maß an
Wahrscheinlichkeit. Wenn die Stimme des Verf. verstummt, wird eben
jemand anders weiterreden.