[Fax vom 08.08.2016 an Justizministerium NRW, Justizministerium BRD,
Landgericht Essen, Amtsgericht Essen, Staatsanwaltschaft Essen
etc. pp.]
Entmündigungsverfahren gegen "Staatsanwalt" / "Richter auf
Probe" Rudolf Jakubowski, "Staatsanwaltschaft Essen"
Es soll Beweis erhoben werden über die Frage, ob Rudolf Jakubowski
sich *nicht* in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden
Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet und ob
er überhaupt geschäftsfähig ist. Es wird in diesem Zusammenhang
ausführliche Auskunft zu den persönlichen Lebensverhältnissen von
Rudolf Jakubowski eingefordert. Begründung: Rudolf Jakubowski ist
mehrfach in Erscheinung getreten bei dem nun schon viele Jahre
dauernden Versuch der BRD in zahlreichen "Zivilprozessen" und
"Strafprozessen", die römisch-katholische Kirche einzuschüchtern
resp. auszurotten. Bekanntlich gilt: "Man muss Gott mehr gehorchen
als den Menschen" (Apostelgeschichte 5,29; cf. z.B. Papst Leo
XIII., Enzyklika "Immortale Dei", 1885; Papst Pius XI., Enzyklika
"Iniquis afflictisque", 1926). Der Glaubensabfall, und sei er auch
von einem Staat / Gericht befohlen, hat den Verlust der
kirchlichen Mitgliedschaft zur Folge. Speziell zwingt die BRD alle
Insassen dazu, einer gerichtsnotorisch unanfechtbar radikal
skrupellos verlogenen, dezidiert antichristlichen Sekte den Titel
"katholische Kirche" zuzubilligen und damit das Dogma von der
Heiligkeit der Kirche zu leugnen, wodurch man Häretiker und somit
kein Mitglied der Kirche ist, strafbar gem. § 6 VStGB.
Grundsätzlich basieren alle derartigen BRD-Terrormaßnahmen auf dem
Wahn, dass das Geschöpf über dem Schöpfer steht. S. explizit das
"Urteil" gegen mich seitens "Amtsgericht Dorsten", Strafprozess
Az. 7 Ls - 29 Js 74/08 - 43/11: "Beim Angeklagten fällt schwer
eine Unrechtseinsicht festzustellen. Das ergibt sich daraus, dass
er grundsätzlich der Auffassung ist, dass göttliches Recht höher
einzuschätzen ist, als weltliche gesetzliche Bestimmungen." Damit
stempelt die BRD jeden Katholiken (cf. die o.g. päpstlichen
Enzykliken) und überhaupt jeden denkenden Menschen (cf. die
naturrechtliche Unterordnung des Geschöpfs unter den Schöpfer) zum
Geisteskranken ab und erklärt: Jedes moralisch richtige Handeln
ist "Unrecht", wenn es der Willkür der Mächtigen dieser Welt nicht
gefällt. Das ist schwerste Volksverhetzung! Fairerweise ist
zuzugeben, dass die BRD und die Gruppe des sog. "Zweiten
Vatikanischen Konzils" (V2) mehrfach versucht haben, mich zum
Geisteskranken abzustempeln, allerdings erst nach meiner
Konversion zum Katholizismus: Vorher war ich in der V2-Sekte
(gültig) getauft und (wohl ungültig) "gefirmt" worden, besuchte
V2-Kindergärten und eine V2-"Klosterschule"
(Abitur 1,6), war V2-"Messdiener", war in V2-Arbeitskreisen
tätig sowie jahrelang
V2-"Priesterkandidat". Sogar noch nach
dem Studium dankte mir der Churer "Regens"
schriftlich "für so vieles, was Sie der Seminargemeinschaft (mir
inkl.) gegeben haben: Orgel, Klavier & Gitarre! Kraftraum
& Turnhalle (Vorturner!), Anregungen, Mitarbeit, Mittragen,
Pfortendienst, ... Gebet. u.s.w.". Aber i.J. 2004, d.h. neun
Jahre nach meiner Konversion, gab es plötzlich
Psychiatrisierungs-Versuche, die erst i.J. 2005 allesamt
unanfechtbar endgültig als völlig haltlos und absurd anerkannt
wurden, u.z. von demselben "Amtsgericht Dorsten": "Nach dem
überzeugenden Gutachten des Sachverständigen Herrn Dr. Kivi vom
14.01.2005 ist bei Herrn Lingen eine manifeste seelische
Erkrankung nicht feststellbar. Das gilt gleichfalls für eine
geistige oder seelische Behinderung" (4 XVII L 152).
Dementsprechend erklärte das AG Dorsten i.J. 2007 unanfechtbar
endgültig rechtskräftig, dass ich bei Verwendung einer
"Amtsbezeichnung der Kirchen" absolut uneingeschränkt voll
schuldfähig bin (23 Cs 20 Js 141/07 - 124/07). Die BRD handelt
also absolut rettungslos schizophren, indem sie mich ganz nach
Lust und Laune mal für voll / eingeschränkt / nicht schuldfähig
erklärt. Auch in dem o.g. Strafprozess bediente sich die BRD - so
wie *immer* - lauter absurder Lügen. Speziell das gerichtsnotorische Falschgutachten von
Pseudo-Kirchenrechtler Thomas Schüller wurde von mir in
vielen - unbeanstandeten! - Publikationen gewürdigt. Wie bereits
aus der Anklageschrift klar hervorgeht (s. die d.g. Publikationen
mit meiner Biographie), habe ich in Chur das
"Diplom katholische Theologie" mit dem Prädikat "sehr gut"
erhalten. Dementsprechend lügt Schüller unanfechtbar, wenn er mich
als einen für die V2-Sekte völlig Unbekannten hinstellt und
konkret zu meinem V2-"Diplom" erklärt: "Gemäß can. 1050 CIC n. 1
müsste er (Pater Lingen) die gemäß can. 1032 § 1 erforderliche
fünfjährige Studienzeit nachgewiesen haben. Hierzu ist nichts
ersichtlich. Mithin ist anzunehmen, dass der Angeklagte die
Studien nicht geleistet hat." Obwohl ich - wie im Protokoll
nachzulesen - Schüllers zahlreiche absurden Falschaussagen durch
Vorlage zahlreicher Dokumente komplett rettungslos widerlegt habe,
beharrte der "Richter" Wolfhart Timm hartnäckig auf seiner Lüge,
dass Schüllers Verleumdungsorgie ein "richtiges Gutachten" sei,
das ich nicht zurückweisen dürfe und dem ich mich völlig
unterwerfen müsse. Schüller - und durch Zustimmung die BRD - haben
sich insbesondere eines äußerst schweren Verbrechens schuldig
gemacht, indem sie mich zudem als Häretiker verleumden. Dieses
Verbrechen kann und darf ich nicht hinnehmen, weil es hier um das
Seelenheil jedes Menschen geht: Hat - wie Schüller resp. BRD
behaupten - V2 ein Dogma verkündet, ja oder nein? Zur Klärung
dieser Frage blieb nur noch die Zivilklage. Dazu erklärte das
Landgericht Münster dann unanfechtbar endgültig rechtskräftig,
dass selbst die verlogensten und verbrecherischsten Falschaussagen
seitens gerichtlicher Gutachter durch die Meinungsfreiheit und die
Freiheit der Forschung geschützt seien (LG Münster, Az. 012 O
407/14). Damit verpflichtet mich die BRD unanfechtbar, a) V2 als
Dogma und b) mein "Diplom" als Fälschung zu bezeichnen. Um aber
weiterhin zu dokumentieren, dass ich mich dem BRD-Wahn niemals
unterwerfe, habe ich eine Strafanzeige gegen mich selbst erstattet
wegen a) falscher Behauptung eines "Diploms" und b) Verbreitung
eines gefälschten "Diploms". Dazu behauptet Jakubowski: "Nach dem
rechtskräftigen Urteil des für Sie zuständigen Amtsgerichts
Dorsten vom 27.09.2012, Az. 7 Ls - 29 Js 74/08 - 43/11, sind Sie
im Zusammenhang mit der Selbstzuschreibung theologischer
Qualifikationen und Titel als schuldunfähig anzusehen"
("Staatsanwaltschaft Essen", 29 Js 835/14). In Wahrheit steht aber
im Urteil ausdrücklich: Pater Lingen "studierte später in eiriem
Priesterseminar in Chur in der Schweiz, wo er 1995 das Diplom mit
dem Prädikat sehr gut erwarb". Liegt also bei Jakubowski
schwerster Realitätsverlust vor? Zur Klärung dieser Frage wurde
Jakubowski von meinem Anwalt aufgefordert: "1. Legen Sie Beweise
vor, daß Sie a) von der Theologischen Hochschule Chur b) von der
Regierung Graubünden jeweils eine ausdrückliche Bestätigung
erhalten haben, daß das von Pater Lingen verbreitete Diplom eine
Fälschung ist. 2. Legen Sie Beweise vor, daß das Amtsgericht
Dorsten Pater Lingen "im Zusammenhang mit der Selbstzuschreibung
theologischer Qualifikationen und Titel als schuldunfähig"
bezeichnet hat." Darauf Jakubowskis Schreiben an meinen Anwalt
(bekanntlich ein Mann!): "Aktenzeichen: LiH 15-10-24-2 - Sehr
geehrte Frau, sehr geehrter Herr, die von Ihnen angesprochenen
Fragen betreffen ein Verfahren, das längst abgeschlossen und
weggelegt ist. Es sind keine sachlichen Gründe dafür ersichtlich,
Ihnen (erneut) nachzugehen." Also Jakubowski muss nur etwas
"weglegen", und schon hat niemand mehr irgendein Recht auf
Gerechtigkeit! Kann der Wahnsinn noch gesteigert werden?
Jakubowskis zahlreiche massiven Verfehlungen deuten bereits
einzeln für sich, erst recht aber angesichts der überwältigen
Fülle und maßlosen Hartnäckigkeit auf massive
Persönlichkeitsstörungen hin. Deshalb ist nun das
Betreuungsverfahren gegen ihn dringend erforderlich. Über das
Verfahren werde ich großzügig publizieren. Werden gegen Jakubowski
nicht sofort die notwendigen Maßnahmen ergriffen, bedeutet das,
dass die gesamte Politik (cf. "Staatsanwalt") sowie die gesamte
Justiz (cf. "Richter") das Verhalten Jakubowski sowie letztlich
den zugrundeliegenden o.g. Maximen des antichristlichen,
realitätsresistenten Größenwahns sich zu eigen macht. Die bekannte
allgemeine Empörung gegen die BRD-Politiker / -Richter dürfte
damit noch verstärkt werden. Auch damit bedroht die BRD aktiv und
massiv die öffentliche Ordnung.