Pressemeldung 07.10.2018: Kirche, Papst und Todesstrafe
"Darf ein Rechtsstaat töten? Nein, sagt der Papst und korrigiert
eine verfehlte Wahrheit" (nzz.ch, 28.9.2018). "Während in Europa
relativ einvernehmlich davon gesprochen wird, dass die Todesstrafe
nicht zum rechtsstaatlichen Repertoire von Strafen gehört, ist sie
in Staaten, die sich als rechtsstaatlich verstehen, wie
beispielsweise in Japan, gängige Praxis" (idw-online.de,
04.10.2018), "Man darf einem Staat nicht das Recht geben, zu töten“
(Urs M. Fiechtner, Amnesty International, schwaebische.de,
05.10.2018).
Zunächst: Die Kirche lehrt tatsächlich das Recht und die Pflicht zur
Todesstrafe. Cf. Anton Koch, Lehrbuch der Moraltheologie. Freiburg
1905, § 137, 496-502: "Die ethisch-rechtliche Zulässigkeit der
Todesstrafe ist unbedingt gegeben. ... Die Todesstrafe ist somit wie
der Krieg eine Notwehr im großen gegen Bedrohung der Gesellschaft
durch äußere Feinde, ebenso eine Notwehr im großen gegen Gefährdung
im inneren durch verderbliche Elemente innerhalb des Gemeinwesens
selbst."
Cf. Bernhard Häring, Das Gesetz Christi, Freiburg 1954, 969-971:
"Auf Grund der angeführten Stellen der Heiligen Schrift und der
gesamten christlichen Überlieferung geht es durchaus nicht an, dem
Staat das Recht zur Verhängung der Todesstrafe abzusprechen. ... Die
allzu milde Strafpraxis gegenüber dem Verbrecher ist Grausamkeit
gegen den Unschuldigen, dem man den wirksamen Schutz nimmt." Für die
lehramtlichen Schreiben bis zum Tod des bislang letzten Papstes
(Pius XII., gest. 1958) cf. Hirtenbrief der Deutschen
Bischofskonferenz "über die zehn Gebote als Lebensgesetz der
Völker", geschrieben und öffentlich von den Kanzeln verlesen 1943:
"Tötung ist in sich schlecht, auch wenn sie angeblich im Interesse
des Gemeinwohls verübt würde: An schuld- und wehrlosen
Geistesschwachen und -kranken, an unheilbar Siechen und tödlich
Verletzten, an erblich Belasteten und lebensuntüchtigen
Neugeborenen, an unschuldigen Geiseln und entwaffneten Kriegs- oder
Strafgefangenen, an Menschen fremder Rassen und Abstammung. Auch die
Obrigkeit kann und darf nur wirklich todeswürdige Verbrechen mit dem
Tode bestrafen“ Cf. Katholischer Katechismus für die Bistümer
Deutschlands, Freiburg 1955: "Liebe Kinder! Euer Bischof, den Gott
als Lehrer der Wahrheit aufgestellt hat, gibt euch dieses Buch in
die Hand. In ihm findet ihr die Lehre, die unsere heilige
katholische Kirche im Auftrage Gottes in der ganzen Welt verkündet.
... Christus hat uns vor allem das Gebot der Liebe ins Herz gelegt.
... Die Obrigkeit darf schwere Verbrechen mit dem Tode bestrafen"
(3.192.235).
Warum hat nun Jorge Bergoglio, als sog. "Papst Franziskus" das
sichtbare Oberhaupt der Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen
Konzils" (V2), diese Lehre geändert? Viele Gründe kommen dafür in
Betracht. Bereits die bloße Änderung der klaren und beständigen
kirchlichen Lehre ist für die V2-Gruppe schon ein "Gewinn", insofern
das Chaos weiter geschürt wird. Zudem ist zu fragen, ob es
vielleicht auch "schwere Verbrechen" gibt in Jorges sog.
"Kinderficker-Sekte" (Amtsgericht Berlin-Tiergarten). Und stimmt
eigentlich die Behauptung, dass Organisationen wie Amnesty
International oder überhaupt die Mehrheit der Bevölkerung dem Staat
das Tötungsrecht abspricht? Tatsache ist, dass Amnesty International
und große Teile der Bevölkerung ein "Recht", ja "Menschenrecht" auf
Abtreibung behaupten, und jedes Jahr werden über 50.000.000.(fünfzig
Millionen) Kinder im Mutterleib getötet. S. dazu Bernhard van Acken,
Konvertiten-Katechismus, Paderborn (16) 1962, 320: "Besonders schwer
sündhaft ist der Kindermord, die Tötung ungeborener Kinder
(Abortus). Die Vernichtung des keimenden Lebens ist und bleibt ein
Mord., d.h. die vorbedachte und freigewollte Tötung eines
unschuldigen Menschen." Das ist gem. Weltbevölkerung die "Achtung
vor dem Leben".
Und: Gibt es - z.B. auch in Deutschland - "verderbliche Elemente
innerhalb des Gemeinwesens selbst"? Gibt es in der BRD
Vergewaltiger, Komaschläger, "Ehrenmörder"? Wenn ja: Wie werden
solche Fälle bestraft? Ist die Sicherheit der Bevölkerung
gewährleistet? Und wie wird die Bevölkerung geschützt vor solchen
Elementen, die die GEZ nicht bezahlen?
Also: Durch unzureichende / ungerechte Justiz werden die Schwachen
immer mehr zum Spielball der Mächtigen. Die katholische Kirche hat
sich dementsprechend u.a. auch klar gegen die Freimaurer
ausgesprochen (Leo XII., Humanum genus). Der u.a. von einem
Freimaurer gegründete "Rotary Club" wurde kirchlicherseits
verurteilt als "eine neue satanische Organisation ist, der
Freimaurerei nahestehend, abscheulich und verdorben" (spanische
Bischöfe, 1928), und jedem katholischen Kleriker ist eine
Rotary-Mitgliedschaft ausdrücklich verboten. Jorge Bergoglio ist
Rotarier - ebenso wie "Kardinal" Reinhard Marx und viele andere
hochrangige V2-Funktionäre. Exemplarisch s. rotary.org v.
30.04.2016: "Auf Einladung von Papst Franziskus nahmen am 30. April
2016 rund 9.000 Mitglieder von Rotary aus aller Welt an einer
Audienz des Papstes aus Anlass des Heiligen Jahres auf dem
Petersplatz teil. Zum Ende der Audienz traf Papst Franziskus eine
Delegation von Rotary, geleitet von Rotary Präsident K.R. Ravindran.
Der Papst betonte die Wichtigkeit von Polio-Impfungen und bittet
Rotary, nicht nachzulassen. Papst Franziskus folgte dem Vorbild
seiner Vorgänger Paul VI und Johannes Paul II, die vor ihm bereits
Rotary dazu aufgefordert hatten, sich für eine friedvollere und
mitfühlendere Welt einzusetzen."
Verbrecherschutz, Impfschutz, Klimaschutz usw. usf. - Jorges
umfangreiche Aktivitäten für "Schutzmaßnahmen" sind überwältigend.
Allerdings ein Schutz fehlt auffällig: Bereits bei der
Eröffnungsansprache zu "Vatikanum 2" erklärte Roncalli als sog.
"Papst Johannes XXIII.", dass die Kirche nicht mehr verurteilen
solle, also dass die Gläubigen nicht mehr vor Irrlehren und somit
vor dem Verderben geschützt werden sollen. Tatsächlich ist die
V2-Gruppe unanfechtbar notorisch nicht die katholische Kirche,
sondern eine häretische Gemeinschaft, cf. Bundesverfassungsgericht
zu Landgericht Hanau / Hochschule Sankt Georgen. In der katholischen
Kirche sind für Häretiker schwerste Strafen bestimmt. Hingegen die
V2-Gruppe ist eine Gruppe von Häretikern, und sie belegt Katholiken
mit schwersten Strafen. Die o.g. "Grausamkeit gegen den
Unschuldigen" ist die "friedvollere und mitfühlendere Welt" der
V2-Gruppe.
Und genau diese Tatsache muss bei jeder Diskussion an allererster
Stelle betont werden und durchgängig präsent sein: Die unbestreitbar
falschen und schädigenden Aktivitäten der V2-Gruppe dürfen nicht der
Kirche angelastet werden. Dann, und nur dann kann eine sachliche
Diskussion ge-lingen über das, was die V2-Gruppe über
Verbrecherschutz, Impfschutz, Klimaschutz etc. sagt und was
stattdessen die Kirche zu diesen Themen lehrt.