• Gesund und fit im Alter / Psychiatrie
  • Der vermeintliche Lotteriecharakter der Rechtsprechung

    Pressemeldung 11.06..2012: Willi Geiger und das Würfeln bei Gericht


    Zu den beliebtesten Zitaten auf justizkritischen Seiten gehört vielleicht die Aussage von Richter am Bundesgerichtshof und Verfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger (DRiZ, 9/1982, 325): "In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln. [...] Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär." Glücksspielmetaphern sind in Sachen Justiz anscheinend besonders beliebt, cf. Richter am BGH a.D. Wolfgang Neskovic (ZAP14/1990, 625): "Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. [...] Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richter(innen) im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen Mißtrauen und Ablehnung." Aber ist die Justiz wirklich so harmlos, dass man zumindest immer noch auf "Glück" vertrauen darf? Oder stimmt vielleicht eher die These von Hans Georg Möntmann in "Richter Roben Rechtsverdreher": "Die Justiz ist dumm, fahrlässig, sadistisch, unberechenbar, parteiisch, hilflos, bösartig; kurzum: sie ist in einem Zustand, der einen sofortigen Konkursantrag zwingend notwendig machen würde."
    1. Die ideologischen Wurzeln von Willi Geiger zeigen sich in seiner Dissertation (1941) "Die Rechtsstellung des Schriftleiters nach dem Gesetz vom 4. Oktober 1933" [sog. "Schriftleitergesetz"; Gleichschaltung der Presse durch den Nationalsozialismus]: "Die Vorschrift hat mit einem Schlag den übermächtigen, volksschädigenden und kulturverletzenden Einfluß der jüdischen Rasse auf dem Gebiet der Presse beseitigt." Sonstige Daten zu Geiger: 1934 NS-Rechtswahrerbund; 1937 NSDAP; 1938 SA-Rottenführer; NS-Staatsanwalt beim Sondergericht Bamberg (dort auch Todesurteile). D.h. Geiger war bei der Durchsetzung der NS-Ideologie äußerst aktiv - in Wort und Tat.
    2. Zu den wichtigsten Kennzeichen des Nationalsozialismus zählen: Abtreibungserlaubnis, Kruzifixverbot, Konkordatsbruch, Kirchenverfolgung. Das BVerfG hat Abtreibungserlaubnis, Kruzifixverbot, Konkordatsbruch und Kirchenverfolgung abgesegnet: Die Straffreiheit und damit faktische Erlaubtheit von Abtreibungen ist im BRD-Alltag klar allgegenwärtig. Das Kruzifixverbot ist - angesichts der fehlenden Kruzifixe - bis heute quasi überall augenfällig. Die Verteidigung des permanenten Konkordatsbruchs 1957 ist zumindest in juristischer Fachliteratur noch gut dokumentiert. Die Kirchenverfolgung nun ist eigentlich ein Gesamtpaket, insofern die antimoralischen, gesellschaftszersetzenden BVerfG-Entscheidungen als solche immer auch antikirchlich sind. Explizite Kirchenverfolgung wiederum ist z.B. gegeben mit der BVerfG-Verkündigung der häretisch-katholischen Kirche (1 BvR 143/80): Eine notorisch nichtkatholische Gruppe soll die katholische Kirche sein (direkter Widerspruch - contradictio in adiecto).
    3. Zur Frage, ob Geiger resp. das BVerfG Einzelerscheinungen und deshalb vollkommen unbeachtlich sind, s. das "Braunbuch": "Am 2. Juli 1965 war das Braunbuch auf einer internationalen Pressekonferenz von Prof. Albert Norden der Öffentlichkeit übergeben worden. Es hat seitdem in der ganzen Welt großes Aufsehen erregt. Die Nachfrage nach diesem umfassenden Nachschlagewerk, in dem erstmals das ganze Ausmaß der Renazifizierung Westdeutschlands offenkundig gemacht wurde, wuchs von Jahr zu Jahr und machte wiederholte Nachauflagen und die Übersetzung ins Englische, Französische und Spanische erforderlich. Während die Verbreitung dieses Dokumentarwerkes im Ausland nicht behindert wurde, versuchten es allein die Behörden in der westdeutschen Bundesrepublik durch ungesetzliche Beschlagnahmung, rechtswidrige Verbote und skandalöse Gerichtsbeschlüsse in Acht und Bann zu tun. Die Bonner Hexenjagd auf dieses Buch wirft ein bezeichnendes Licht auf die Haltung der Regierung der Bundesrepublik zur Bewältigung der unseligen Nazivergangenheit" (Vorwort zur 3. Auflage, Berlin 1968).
    4. Die Justiz handelt grundsätzlich ohne Ansehen der Sach- und Rechtslage. Das gilt nicht nur für die ganz großen Rechtsbrüche wie den Konkordatsbruch 1957, sondern auf allen Ebenen. Im Beschluss vom 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10 - erklärte das Bundesverfassungsgericht unanfechtbar, dass die Psychotherapie der Mutter nicht fortgesetzt zu werden braucht. Das Problem dieser unanfechtbaren Entscheidung: In diesem Fall ging es gar nicht um die Psychotherapie der Mutter, sondern des Kindes. M.a.W. kein einziger der mit dem Fall befassten Richter hat sich die Mühe gemacht, wenigstens die Akten zu lesen. Sach- und Rechtslage? Derlei Belanglosigkeiten liegen unanfechtbar unter der richterlichen Würde.
    5. Besteht angesichts dieser Blindheit der Justiz für die Sach- und Rechtslage immerhin noch Hoffnung, dass Gerichtsentscheidungen nicht aus Bosheit, sondern aus Zufall wie beim Würfeln / in der Lotterie gefällt werden? Nun, es gibt doch etwas, worauf die Justiz achtet: das Ansehen der Person. Dieser - auch gem. Grundgesetz (Gleichheitssatz Art. 3 Abs. 1 GG) verbotene - eifrig gepflegte Personenkult hat u.a. dazu geführt, dass praktisch alle dem Irrglauben huldigen, es gäbe einen "Tatbestand Beamtenbeleidigung". Mit dem Vorwand "Beleidigung" können Behörden jede berechtigte und notwendige Kritik im Keim ersticken, wobei das Justizopfer zusätzlich noch zum Straftäter abgestempelt wird: »Die Gesetzgebung wegen des Tatbestands der "Beleidigung" ist für Behörden sowie Industrie sehr nützlich, um unbequeme Bürger in die Falle zu locken: Sobald er auf eine Provokation mit einer "Beleidigung" reagiert, hat man ihn - für alles andere sorgen die untergeordneten Gerichte - auch für die Rechtsbeugung. Der Bürger wird sich im allgemeinen nicht wehren können« (Peter Briody, institut voigt, Die Beleidigungsgesetze in Deutschland, 09.07.2008). Cf. Tröndle/Fischer, Kommentar zu StGB, 52. Auflage, München 2004, zu §185: »In der strafrechtlichen Praxis kann die Bedeutung des Ehrenschutzes mit dem Gewicht seiner theoretischen Ableitung schwerlich mithalten... Die Mehrzahl der Anzeigeerstatter wird ohne größeres Federlesen auf den Privatklageweg verwiesen und erleidet dort nach Zahlung von Sicherheitsleistungen (§379 StPO), Gebührenvorschuss (§379a), Kostenvorschuss für das Sühneverfahren (§380) und des zur Erhebung einer formgerechten Klage in der Regel verforderlichen Rechtsanwaltshonorars regelmäßig Schiffbruch (§383 II), in hartnäckigen Fällen eine Sonderbehandlung zur Abwehr des Querulantentums... Für das Legalitätsprinzip und das gesetzliche Normalverfahren bleibt ein kleiner Kern von Taten übrig, unter deren Opfer Amtsträger und öffentlich wirkende Personen überrepräsentiert sind.« Gerechtigkeitsforderungen sind nicht bloß "illusionär", sondern brandgefährlich. Die Justiz hat "den übermächtigen, volksschädigenden und kulturverletzenden Einfluß" von Gerechtigkeitsforderungen massenhaft "beseitigt".
    6. Wie geht das Volk mit diesem Zustand der Justiz um? Viele werden sich wohl darüber freuen, weil sie auch resp. erst recht dann auf Erfolg bei Gericht hoffen dürfen, wenn sie im Unrecht sind. Justizkritiker wiederum werden kurzerhand in den wirtschaftlichen Ruin und in die Psychiatrie getrieben. Viele weitere bemerken und bedauern zwar die Situation, aber aus Sorge um ihren gefüllten Kühlschrank nur heimlich. Die allermeisten trösten oder erfreuen sich einfach mit Gerichtsshows wie "Richterin Barbara Salesch" und "Richter Alexander Holt". Tatsächlich geben diese Shows den Justizalltag wieder, aber ist das tröstlich / erfreulich? Zum Stellenwert der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) in deutschen Gerichtsshows s. Peter Briody, "institut voigt", Pariah-Staat Deutschland missachtet internationale Rechtsnormen, 01.11.2004: »Wer die Gerichtsprogramme "Barbara Salesch" oder "Alexander Hold" am Fernsehen ( SAT. 1 ) anschaut und etwas vom Thema versteht, wird die Formfehler und Missachtungen der EMRK nicht so schnell aufzählen können, wie sie begangen werden. Es fängt vor der Beweisaufnahme gleich an: Die empfindlichen schutzwürdigen Daten des Angeklagten, insbes. wieviel er verdient werden für das gesammelte Publikum instinktlos offengelegt. Genau wann und warum man im Rahmen eines Strafverfahrens solche Sozialdaten erfragen sollte, scheinen alle beide Fernsehrichter nicht zu verstehen. Zeugen werden regelmäßig im "Jerusalem-Spiel"-Verfahren zwischen Publikumsreihen und Zeugenstand so rasch hintereinander ausgetauscht, dass man nur schwindlig werden kann. Beweismaterial taucht regelmäßig auf, ohne dass die Herkunft geklärt wird und ohne korrekte Bescheinigung der Absicherungsmaßnahmen. Verteidigung und Anklage aus dem Hinterhalt sind häufig gesehene Praktiken. Die Liste ist ansonsten nahezu unendlich.«
    7. Fazit: Zitate bzgl. eines Glücksspiel-Charakters der Justiz sind sachlich unzutreffend und dürfen nicht als Justizkritik missverstanden werden. Sie sind vielmehr eine Warnung: Wer Gerechtigkeit fordert, handelt "illusionär" - und muss dafür mit Strafverfolgung bis hin zu Psychiatrisierung rechnen. Natürlich kann man immer noch frei entscheiden, wie man mit derlei Drohungen umgeht.