05.03.2019 Predigt 10.03.2019 (1. Fastensonntag) -
Stufenleiter der Zärtlichkeit und Sexualität
Predigt 10.03.2019 (1. Fastensonntag) - Stufenleiter der
Zärtlichkeit und Sexualität
Pater Rolf Lingen, Goldbrink 2a, 46282 Dorsten, 49236245083,
www.pater-lingen.de, 05.03.2019
"Wir erweisen uns in allen Stücken als Diener Gottes ... in Fasten,
durch Keuschheit" (2 Kor 6,1-10). Das schreibt Paulus. Dagegen
behauptet eine international tätige Firma eines sog. "Zweiten
Vatikanischen Konzils" (V2) in ihrem Buch "Katholischer
Erwachsenen-Katechismus. Leben aus dem Glauben" von 1995 (S. 361):
"Im Vorraum der vollen sexuellen Gemeinschaft gibt es ein breites
Spektrum sexueller, das heißt aus der geschlechtlichen Bestimmtheit
des ganzen Menschen erwachsender Beziehungen unterschiedlicher
Intensität und Ausdrucksformen, auch eine Stufenleiter der
Zärtlichkeit. Diese Beziehungen können als gut und richtig gelten,
solange sie Ausdruck der Vorläufigkeit sind und nicht intensiver
gestaltet werden, als es dem Grad der zwischen den Partnern
bestehenden personalen Bindung und der daraus resultierenden
Vertrautheit entspricht. Volle geschlechtliche Beziehungen freilich
haben ihren Ort in der Ehe. Auch Praktiken, bei denen im
gegenseitigen Einvernehmen [die Triebbefriedigung] gesucht, aber nur
der letzte leibliche Kontakt nicht vollzogen wird, gehören nicht in
den vorehelichen Raum."
Die Katechismus-Autoren Walter Kasper, Karl Lehmann und Leo
Scheffczyk zitieren hier einen Text einer sog. "Gemeinsamen Synode
der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland" von 1971 bis 1975,
kurz "Würzburger Synode". Die Firma ist insbesondere dafür bekannt,
dass dort zwar offiziell das Zölibat gilt, also das Versprechen der
Ehelosigkeit um des Himmelreichs willen, aber dass dieses
Versprechen von vielen Mitgliedern kritisiert und sogar gebrochen
wird. Und unzählige Fälle von Kindesmissbrauch haben der Firma
Bezeichnungen eingebracht wie Kinderschänder-Sekte. Manche
behaupten, der Eheverzicht um des Himmelreichs willen sei ein Grund
für die Missbrauchsfälle. Aber den Zölibat gibt es ja auch in der
katholischen Kirche, während es dort eben nicht viele
Missbrauchsfälle gibt. In Wahrheit ist die mittlerweile
sprichwörtliche sexuelle Verwahrlosung dieser Firma nur ein Ausdruck
ihres antichristlichen Wesens.
Wirklich antichristlich ist die Behauptung, dass bereits vor der Ehe
"ein breites Spektrum sexueller Beziehungen unterschiedlicher
Intensität und Ausdrucksformen" "gut und richtig" sein kann, und
dass bereits vor der Ehe eine "Stufenleiter der Zärtlichkeit" "gut
und richtig" sein kann. Denn der sexuelle Umgang ist auf
Fortpflanzung hingeordnet, und dementsprechend kann es eine
Stufenleiter der Zärtlichkeit nur innerhalb der Ehe geben. Die
katholische Moraltheologie ist ganz klar: "Erlaubt ist den
Brautleuten an sich nicht mehr, als auch den übrigen Leuten erlaubt
ist" (Jone). Zwar können ehrbare Umarmungen und ehrbare Küsse
außerhalb der Ehe manchmal erlaubt sein. Aber bereits intensive
Küsse außerhalb der Ehe müssen grundsätzlich als Todsünden gewertet
werden, erst recht jede weitergehende Handlung. Und so wie es
grundsätzlich Todsünde ist, intime Körperbereiche ohne gerechten
Grund, z.B. als Arzt oder Krankenpfleger, zu betrachten, so gilt
dies selbstverständlich auch bei allen Unverheirateten. Der
katholische Katechismus lehrt (1948; S. 194f): "Die Tugend der
Keuschheit besteht in dem ernsten und dauernden Streben, den
Geschlechtstrieb in der von Gott gewollten Ordnung zu halten. Nur in
der Ehe darf der Geschlechtstrieb seine Erfüllung finden; hier hat
er seine heilige Aufgabe im Dienste des göttlichen Schöpfungsplans
... Vor der Ehe und außer der Ehe ist Enthaltsamkeit und vollkommene
Beherrschung des Geschlechtstriebes strenge, von Gott auferlegte
Pflicht." Und "Praktiken, bei denen [die Triebbefriedigung] gesucht,
aber nur der letzte leibliche Kontakt nicht vollzogen wird", sind an
sich Todsünde - auch innerhalb der Ehe. Denn weil der
Geschlechtstrieb seine heilige Aufgabe im Dienste des göttlichen
Schöpfungsplans hat, sind Handlungen in sich schlecht, die den
natürlichen Vollzug und die natürlichen Folgen verhindern.
Man könnte einwenden: Es gehört notwendig zu jeder Sünde, dass man
die klare Erkenntnis der Sündhaftigkeit hat. Und heute meint doch
praktisch jeder, namentlich auch mit Verweis auf diese Firmentexte,
dass bei der Sexualität außerhalb der Ehe nahezu alles "gut und
richtig" sei, wenn es "im gegenseitigen Einvernehmen" geschieht. Und
die meisten halten doch, wenn überhaupt, nur den vorehelichen
Geschlechtsverkehr für verboten. Aber auch hier gilt der Grundsatz:
Jeder erkennt aus seiner Vernunft die Notwendigkeit, sein Gewissen
zu bilden. Bei ordentlicher Wissensbildung und Gewissensbildung kann
niemand diese Firma für eine moralische Autorität halten, sondern
muss sie als eine Quelle der Irreführung ablehnen. Zudem muss jeder
bereits sehr früh sehr klar erkennen, dass nur im geschützten
Bereich der Ehe "der Geschlechtstrieb seine Erfüllung finden" kann.
Seien wir doch ehrlich: Jeder will doch Treue. Jeder will doch durch
den Ehevertrag klar dokumentiert sowohl das "Du und nur du für mich"
als auch das "Ich und nur ich für dich" - und zwar "bis dass der Tod
uns scheidet". Erst recht muss jedem Christen klar sein, dass die
Ausdrucksformen des körperlichen Begehrens ganz ausschließlich nur
innerhalb der Ehe ihren Platz haben können. Im wahren Christentum
ist die Ehe ein Sakrament. Paulus nennt die christliche Ehe ein
Abbild der gnadenvollen Verbindung Christi mit seiner Kirche (Eph
5,22f). Und auch hier gilt, dass immer die richtige Ordnung gewahrt
bleiben muss. Die zwischenmenschliche Liebe ist nur dann richtig
geordnet, wenn sie besteht in Einklang mit der göttlichen Ordnung,
d.h. in vollkommener Unterordnung unter das göttliche Gesetz, in
vollkommener Unterwerfung unter den göttlichen Willen. Selbst wenn
das körperliche Verlangen nach einer Person noch so stark sein mag:
Niemals kann es erlaubt sein, gegen das göttliche Gebot zu handeln.
Niemals darf man etwas Geschaffenes mehr lieben als den Schöpfer.
Seien wir uns auch besonders hinsichtlich des Geschlechtstriebs
immer bewusst: Die Seele der Liebe ist die Liebe der Seele. Wer
einen Menschen wirklich liebt, der will dessen Seelenheil. Er
wünscht dem geliebten Menschen immer von ganzem Herzen wahren
Frieden und wahres Glück. Er betet für den geliebten Menschen. Und
wenn die Liebenden nicht miteinander verheiratet sind, dann beweisen
sie auch dadurch ihre Liebe, dass sie jeden Umgang, der über das
ehrbare Maß hinausgeht, immer unterlassen.
Und wenn man den teuflischen Verführungen zur vorehelichen
"Stufenleiter der Zärtlichkeiten" gefolgt ist? Wenn man Todsünden
gegen die Reinheit begangen hat, weil man in schwerer Weise seine
äußerst strenge Pflicht verletzt hat, sein Gewissen richtig zu
bilden? Auch hier gilt der Grundsatz: Man muss sich bemühen, sofort
die vollkommene Reue, die Liebesreue zu erwecken, um den Gnadenstand
wiederzuerlangen. Das schließt notwendig den Vorsatz ein, gültig das
Beichtsakrament zu empfangen. Diese Beichte muss man bei sich
bietender Gelegenheit ablegen. Lieben wir also Gott aus ganzem
Herzen, aus ganzer Seele und mit all unseren Kräften, damit wir
dereinst teilhaben an der ewigen Freude des Himmels. Amen.
05.03.2019 Kommentar von Dr. Esther Lingen
Was die V2-Sekte da an pseudo-katholischem Gefasel im so genannten
Erwachsenen-Katechismus säuselnd verzapft, schlägt wirklich allen
nur erdenklichen Fässern den Boden aus! Nicht zum Aushalten! Wer
diesem Verein auch nur ein Wort noch ernsthaft abkauft, ist wirklich
selber schuld!