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    05.03.2019 Predigt 10.03.2019 (1. Fastensonntag) - Stufenleiter der Zärtlichkeit und Sexualität

    Predigt 10.03.2019 (1. Fastensonntag) - Stufenleiter der Zärtlichkeit und Sexualität
    Pater Rolf Lingen, Goldbrink 2a, 46282 Dorsten, 49236245083, www.pater-lingen.de, 05.03.2019
    "Wir erweisen uns in allen Stücken als Diener Gottes ... in Fasten, durch Keuschheit" (2 Kor 6,1-10). Das schreibt Paulus. Dagegen behauptet eine international tätige Firma eines sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) in ihrem Buch "Katholischer Erwachsenen-Katechismus. Leben aus dem Glauben" von 1995 (S. 361): "Im Vorraum der vollen sexuellen Gemeinschaft gibt es ein breites Spektrum sexueller, das heißt aus der geschlechtlichen Bestimmtheit des ganzen Menschen erwachsender Beziehungen unterschiedlicher Intensität und Ausdrucksformen, auch eine Stufenleiter der Zärtlichkeit. Diese Beziehungen können als gut und richtig gelten, solange sie Ausdruck der Vorläufigkeit sind und nicht intensiver gestaltet werden, als es dem Grad der zwischen den Partnern bestehenden personalen Bindung und der daraus resultierenden Vertrautheit entspricht. Volle geschlechtliche Beziehungen freilich haben ihren Ort in der Ehe. Auch Praktiken, bei denen im gegenseitigen Einvernehmen [die Triebbefriedigung] gesucht, aber nur der letzte leibliche Kontakt nicht vollzogen wird, gehören nicht in den vorehelichen Raum."
    Die Katechismus-Autoren Walter Kasper, Karl Lehmann und Leo Scheffczyk zitieren hier einen Text einer sog. "Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland" von 1971 bis 1975, kurz "Würzburger Synode". Die Firma ist insbesondere dafür bekannt, dass dort zwar offiziell das Zölibat gilt, also das Versprechen der Ehelosigkeit um des Himmelreichs willen, aber dass dieses Versprechen von vielen Mitgliedern kritisiert und sogar gebrochen wird. Und unzählige Fälle von Kindesmissbrauch haben der Firma Bezeichnungen eingebracht wie Kinderschänder-Sekte. Manche behaupten, der Eheverzicht um des Himmelreichs willen sei ein Grund für die Missbrauchsfälle. Aber den Zölibat gibt es ja auch in der katholischen Kirche, während es dort eben nicht viele Missbrauchsfälle gibt. In Wahrheit ist die mittlerweile sprichwörtliche sexuelle Verwahrlosung dieser Firma nur ein Ausdruck ihres antichristlichen Wesens.
    Wirklich antichristlich ist die Behauptung, dass bereits vor der Ehe "ein breites Spektrum sexueller Beziehungen unterschiedlicher Intensität und Ausdrucksformen" "gut und richtig" sein kann, und dass bereits vor der Ehe eine "Stufenleiter der Zärtlichkeit" "gut und richtig" sein kann. Denn der sexuelle Umgang ist auf Fortpflanzung hingeordnet, und dementsprechend kann es eine Stufenleiter der Zärtlichkeit nur innerhalb der Ehe geben. Die katholische Moraltheologie ist ganz klar: "Erlaubt ist den Brautleuten an sich nicht mehr, als auch den übrigen Leuten erlaubt ist" (Jone). Zwar können ehrbare Umarmungen und ehrbare Küsse außerhalb der Ehe manchmal erlaubt sein. Aber bereits intensive Küsse außerhalb der Ehe müssen grundsätzlich als Todsünden gewertet werden, erst recht jede weitergehende Handlung. Und so wie es grundsätzlich Todsünde ist, intime Körperbereiche ohne gerechten Grund, z.B. als Arzt oder Krankenpfleger, zu betrachten, so gilt dies selbstverständlich auch bei allen Unverheirateten. Der katholische Katechismus lehrt (1948; S. 194f): "Die Tugend der Keuschheit besteht in dem ernsten und dauernden Streben, den Geschlechtstrieb in der von Gott gewollten Ordnung zu halten. Nur in der Ehe darf der Geschlechtstrieb seine Erfüllung finden; hier hat er seine heilige Aufgabe im Dienste des göttlichen Schöpfungsplans ... Vor der Ehe und außer der Ehe ist Enthaltsamkeit und vollkommene Beherrschung des Geschlechtstriebes strenge, von Gott auferlegte Pflicht." Und "Praktiken, bei denen [die Triebbefriedigung] gesucht, aber nur der letzte leibliche Kontakt nicht vollzogen wird", sind an sich Todsünde - auch innerhalb der Ehe. Denn weil der Geschlechtstrieb seine heilige Aufgabe im Dienste des göttlichen Schöpfungsplans hat, sind Handlungen in sich schlecht, die den natürlichen Vollzug und die natürlichen Folgen verhindern.
    Man könnte einwenden: Es gehört notwendig zu jeder Sünde, dass man die klare Erkenntnis der Sündhaftigkeit hat. Und heute meint doch praktisch jeder, namentlich auch mit Verweis auf diese Firmentexte, dass bei der Sexualität außerhalb der Ehe nahezu alles "gut und richtig" sei, wenn es "im gegenseitigen Einvernehmen" geschieht. Und die meisten halten doch, wenn überhaupt, nur den vorehelichen Geschlechtsverkehr für verboten. Aber auch hier gilt der Grundsatz: Jeder erkennt aus seiner Vernunft die Notwendigkeit, sein Gewissen zu bilden. Bei ordentlicher Wissensbildung und Gewissensbildung kann niemand diese Firma für eine moralische Autorität halten, sondern muss sie als eine Quelle der Irreführung ablehnen. Zudem muss jeder bereits sehr früh sehr klar erkennen, dass nur im geschützten Bereich der Ehe "der Geschlechtstrieb seine Erfüllung finden" kann. Seien wir doch ehrlich: Jeder will doch Treue. Jeder will doch durch den Ehevertrag klar dokumentiert sowohl das "Du und nur du für mich" als auch das "Ich und nur ich für dich" - und zwar "bis dass der Tod uns scheidet". Erst recht muss jedem Christen klar sein, dass die Ausdrucksformen des körperlichen Begehrens ganz ausschließlich nur innerhalb der Ehe ihren Platz haben können. Im wahren Christentum ist die Ehe ein Sakrament. Paulus nennt die christliche Ehe ein Abbild der gnadenvollen Verbindung Christi mit seiner Kirche (Eph 5,22f). Und auch hier gilt, dass immer die richtige Ordnung gewahrt bleiben muss. Die zwischenmenschliche Liebe ist nur dann richtig geordnet, wenn sie besteht in Einklang mit der göttlichen Ordnung, d.h. in vollkommener Unterordnung unter das göttliche Gesetz, in vollkommener Unterwerfung unter den göttlichen Willen. Selbst wenn das körperliche Verlangen nach einer Person noch so stark sein mag: Niemals kann es erlaubt sein, gegen das göttliche Gebot zu handeln. Niemals darf man etwas Geschaffenes mehr lieben als den Schöpfer.
    Seien wir uns auch besonders hinsichtlich des Geschlechtstriebs immer bewusst: Die Seele der Liebe ist die Liebe der Seele. Wer einen Menschen wirklich liebt, der will dessen Seelenheil. Er wünscht dem geliebten Menschen immer von ganzem Herzen wahren Frieden und wahres Glück. Er betet für den geliebten Menschen. Und wenn die Liebenden nicht miteinander verheiratet sind, dann beweisen sie auch dadurch ihre Liebe, dass sie jeden Umgang, der über das ehrbare Maß hinausgeht, immer unterlassen.
    Und wenn man den teuflischen Verführungen zur vorehelichen "Stufenleiter der Zärtlichkeiten" gefolgt ist? Wenn man Todsünden gegen die Reinheit begangen hat, weil man in schwerer Weise seine äußerst strenge Pflicht verletzt hat, sein Gewissen richtig zu bilden? Auch hier gilt der Grundsatz: Man muss sich bemühen, sofort die vollkommene Reue, die Liebesreue zu erwecken, um den Gnadenstand wiederzuerlangen. Das schließt notwendig den Vorsatz ein, gültig das Beichtsakrament zu empfangen. Diese Beichte muss man bei sich bietender Gelegenheit ablegen. Lieben wir also Gott aus ganzem Herzen, aus ganzer Seele und mit all unseren Kräften, damit wir dereinst teilhaben an der ewigen Freude des Himmels. Amen.

    05.03.2019 Kommentar von Dr. Esther Lingen
    Was die V2-Sekte da an pseudo-katholischem Gefasel im so genannten Erwachsenen-Katechismus säuselnd verzapft, schlägt wirklich allen nur erdenklichen Fässern den Boden aus! Nicht zum Aushalten! Wer diesem Verein auch nur ein Wort noch ernsthaft abkauft, ist wirklich selber schuld!