Haftbefehl
- Kurzmitteilung -
(Kirche zum Mitreden, 17.01.2006)
Der nachfolgende Text bildet den Abschluss des Predigt-Newsletters.
*HAFTBEFEHL* - Letzter Newsletter
Grüß Gott, die V2-Sekte (Ratzingers "Dialog-Kirche") hat nun
meine Verhaftung erwirkt. Begründung: Ich habe darauf hingewiesen,
dass mir früher die Domain katholisch.de gehörte; den
Wahrheitsgehalt kann jeder nachprüfen, z.B. über die Denic
oder hier:
http://web.archive.org/web/*/http://www.katholisch.de
Es ist bekannt, dass man in Deutschland eingekerkert wird, wenn man die
Wahrheit sagt; besonders schwerwiegend ist der Fall, wenn die Wahrheit
für jeden nachprüfbar ist. Diesen Grundsatz macht sich also
Ratzingers "Dialog-Kirche" nun zunutze.
Heute ist mir der Haftbefehl zugestellt worden. Ich muss mich innerhalb
der nächsten vier Wochen bei der "Justizvollzugsanstalt
Gelsenkirchen", Aldenhofstr. 99-101, einfinden.
Die V2-Sekte nutzt außerdem die Tatsache aus, dass sie mich
bankrott gepfändet hat, so dass ich selbst dann kein Ordnungsgeld
mehr bezahlen könnte, wenn ich es wollte.
Ich weiß nicht, was eigentlich noch alles passieren muss, damit
die Lemminge des Satansdieners Joseph Ratzinger alias "Papst Benedikt
XVI." sein teuflisches Spiel durchschauen. Jedenfalls ist nicht zu
erwarten, dass ich noch viel an Aufklärungsarbeit leisten kann.
KzM-Leser sollten zur Sicherheit die gesamte Homepage speichern, da
eine komplette Sperrung wahrscheinlich ist.
Auch die die Seite
http://web.archive.org/web/*/http://www.katholisch.de
resp. wenigstens die ersten Ergebnisse (Apr 29, 1999 / Oct 11, 1999 /
Oct 12, 1999) könnte man als Beleg für die Richtigkeit meiner
Aussagen und damit als Beleg für den Lügen-Terror der
V2-Sekte resp. der "Bundesrepublik Deutschland" sichern.
Ggf. werde ich bei KzM noch etwas veröffentlichen, garantieren
kann ich es aber nicht.
Mit der Bitte um Verständnis
18.01.2006: Nachtrag
Das hier versehentlich als "Haftbefehl" Schreiben vom "Landgericht
Bonn" ist eine "Ladung zum Haftantritt". In einem Haftbefehl steht
nämlich nicht, dass man sich innerhalb
einer bestimmten Zeit bei einer "Justizvollzugsanstalt" einfinden soll,
sondern ein Befehl, dass die genannte Person bei Ergreifen sofort
verhaftet werden muss.
Der Haftbefehl wird ausgestellt, nachdem der Betroffene die gesetzte
Frist für den Haftantritt hat verstreichen lassen; dann gäbe
es auch keine Gelegenheit mehr, KzM noch zu aktualisieren.
Danke an den Leser für den Hinweis!
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