Karikaturen von Hitler / Hakenkreuz
strafbar als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen?
- Pressemeldung: Neues Strafverfahren wegen
nationalsozialistischer Betätigung -
(Kirche zum Mitreden, 01.09.2012)
"Staatsanwaltschaft Essen" führt derzeit ein Strafverfahren
gegen den Verf. unter dem Vorwand "Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen" (StGB § 86a; Strafmaß
bis zu drei Jahren Gefängnis). Dieses Verfahren ist eingebettet
in ein anderes aktuelles Strafverfahren gegen den Verf. unter dem
Vorwand "Missbrauch von Titeln / Amtsanmaßung". Allein
für das Amtsanmaßungs-Strafverfahren liegt die
Straferwartung bei lebenslänglich - allerdings nur, weil das
eigentliche Strafmaß von vier Jahren Gefängnis immer
wieder neu verhängt werden kann, solange der Verf. weiterhin
zugibt, dass er römisch-katholischer Priester ist. Dafür
wurde er bereits in den Bankrott gepfändet und erstmals 2006
zusätzlich noch zu Gefängnis verurteilt. Sollte der Verf.
irgendwann während seiner Amtsanmaßung-Gefängnishaft
menschlich zerbrechen und infolgedessen dem katholischen Glauben
abschwören, könnte die Strafe nicht so leicht erneut
verhängt werden. Da würde nun z.B. eine Nazi-Verurteilung
weiterhelfen: Wenigstens drei zusätzliche Jahre Gefängnis
wären dann sofort möglich - vermutlich aber um ein
Vielfaches mehr, da die "Justiz" bereits angedeutet hat, aus
derselben Sache mehrere Einzelverfahren zu machen. Und in jedem
Falle bliebe der Makel am Verf., nicht nur wegen Amtsanmaßung,
sondern zusätzlich wegen nationalsozialistischer Propaganda
verurteilt worden zu sein.
Deshalb hat der Verf. bzgl. des Nazi-Strafverfahrens am 01.09.2012
folgendes Fax u.a. an "Staatsanwaltschaft Essen" geschickt:
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Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen Rainer Kock,
"Staatsanwaltschaft Essen"
Tatbestand: Falsche Verdächtigung und Verfolgung Unschuldiger
Am 01.09.2012 wurde ein Brief von "Staatsanwaltschaft Essen"
zugestellt, Az. 29 Js 644/12. Darin werde ich beschuldigt eines
Vergehens gem. § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen). Der Vorwurf ist vollkommen
absurd.
Richtig ist, dass ich an ausgewählte "Justiz"-Stellen eine
Seite von dailycatholic.org übermittelt habe, u.z. die Ausgabe
Nr. 23 vom August 2012.
Der entsprechende Artikel lautet: "Nazism still lives in Germany!
Now sedevacantism is a crime? Stand up for the true faith"
(Nationalsozialismus lebt noch immer in Deutschland! Jetzt ist
Sedisvakantismus ein Verbrechen? Tritt ein für den wahren
Glauben).
Dort werde ich, Pater Rolf Hermann Lingen (Father Lingen),
bezeichnet als:
"true dry martyr who is being persecuted because he dares to stand
up for the true Faith against the counterfeit church of conciliarism
and political correctness gone amok"
(wahrer Märtyrer ohne Blutvergießen, der dafür
verfolgt wird, dass er es wagt, für den wahren Glauben
einzutreten gegen die falsche Kirche des Konzilsglaubens und
amoklaufende "political correctness").
Dieser Artikel ist auch mit einer Hitler-Karikatur versehen, die mir
nun zum Verhängnis gemacht werden soll.
Zunächst zur Strafbarkeit von NS-Karikaturen; zwei Beispiele:
a) "Schatten im Gesicht. Ein Hakenkreuz auf einer Männerwange
wirft knifflige juristische Fragen auf", spiegel.de, 20.04.1987:
»Ein Mann war Polizisten, die auf einen am Boden liegenden
Demonstranten einprügelten, mit erhobenem Arm und "Sieg
Heil"-Rufen in die Parade gefahren und deshalb wegen
NS-Verherrlichung angeklagt worden. Der BGH sprach den Mann frei.
Die Strafbarkeit der Symbolverwendung wurde nun von deren Tendenz
abhängig gemacht, so daß auch Satireplakate oder
Karikaturen mit Adolf Hitler und seinen Fetischen zweifelsfrei von
der Strafandrohung ausgenommen sind.«
b) Art. "Nix-Gut Records", wikipedia.de:
"Im August 2005 wurde das Lager von Nix-Gut von der Polizei
durchsucht und ungefähr 17.000 Artikel, auf denen
durchgestrichene oder von einer Faust zerschlagene Hakenkreuze zu
sehen waren, wurden beschlagnahmt. Auf Antrag der Stuttgarter
Staatsanwaltschaft hat das Landgericht Stuttgart am 29. September
2006 Jürgen Kamm wegen Verwendens von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86 a Abs.
1 Nr. 1 und 2, 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB zu einer Geldstrafe von
insgesamt 3.600 Euro verurteilt. Das Urteil stieß sowohl
seitens der Politik als auch vieler Strafrechtler auf große
Empörung, weil diese Auslegung nicht vom Gesetzeszweck des
§ 86a StGB gedeckt sei. Jürgen Kamm legte gegen das Urteil
Revision ein, der Fall wurde am 8. März 2007 vor dem
Bundesgerichtshof verhandelt, wo die Bundesanwaltschaft Freispruch
forderte. Dieser Forderung kam der BGH am 15. März 2007 nach
und hob das Urteil der Vorinstanz auf. Dies bedeutet, dass in
Deutschland die rechtliche Lage geklärt ist und somit das
Tragen von antifaschistischen Symbolen erlaubt ist."
Diese Hitler-Karikatur kann also unmöglich strafbar sein.
2. Ich habe diese Karikatur nicht "verbreitet", sondern
ausgewählte "Justiz"-Stellen darüber informiert.
3. Ich habe diese Karikatur noch nicht einmal für die von mir
zwar gegründete, aber nun von einem Ausländer
übernommene Internetseite "Kirche zum Mitreden"
veröffentlicht.
4. Die Karikatur veranschaulicht, wie dieser nun schon über 16
Jahre andauernde Terror und Vernichtungskrieg gegen die
römisch-katholische Kirche weltweit verstanden wird: als
Fortsetzung des Nationalsozialismus. Die Aussage sowohl des Textes
als auch der veranschaulichenden Karikatur ist absolut
unmissverständlich: Ähnlich wie Adolf Hitler gegen die
Kirche gewütet hat (z.B. durch Verurteilung von katholischen
Priestern wegen "Beleidigung" Hitlers), so geht die BRD heute gegen
die katholische Kirche vor. Cf. Papst Pius XII., Ansprache
16.03.1946: "Man vergesse nicht, daß der Nationalsozialismus,
dem es in Wahrheit nur darauf ankam, die Kirche zu vernichten,
gerade unter dem Vorwand, den sogenannten 'politischen
Katholizismus' zu bekämpfen, das ganze Aufgebot von Verfolgung,
Schikanen und Bespitzelung gegen die Kirche in Bewegung setzte,
wogegen sich leitende Männer der Kirche, deren Mut heute noch
von der ganzen Welt bewundert wird, auch von der Kanzel aus
verteidigen und mutig zur Wehr setzen mußten."
Ich habe eine öffentliche Petition im Internet eingerichtet:
"Allow Catholics (sedevacantists) to confess their faith" (Es soll
Katholiken (Sedisvakantisten) erlaubt werden, ihren Glauben zu
bekennen).
Einige der Unterzeichner haben zusätzlich zu ihrer Unterschrift
noch kommentiert, was sie vom Vernichtungskrieg der BRD gegen die
katholische Kirche halten, z.B.: "Hitler still reigns?" (Ist Hitler
noch an der Macht)
Auch noch so viele Schauprozesse und Verurteilungen werden nichts
daran ändern, dass ich (s.o.) international sehr großen,
bewundernden Zuspruch für meine uneigennützige, mein Leben
offensichtlich ruinierende Verteidigung des katholischen Glaubens
gewonnen habe. Ich erwarte die sofortige Mitteilung der Einstellung
des Verfahrens sowie eine schnellstmögliche und
höchstmögliche Verurteilung derjenigen, die dieses absurde
Verfahren gegen mich initiiert oder sonstwie unterstützt haben.
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