Der Bundestag hat am 16.12.2010 einen
Gesetzentwurf angenommen bzgl. einer Neuformulierung des
"Volksverhetzungs-Paragraphen" §130 StGB: Strafbar ist, "wer in
einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu
stören, gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch
ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der
Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner
Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil
der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder
Willkürmaßnahmen auffordert". Bei derselben Abstimmung wurde
ein Gesetzentwurf abgelehnt, worin zudem noch die Homosexualität
ausdrücklich erwähnt wird. Diverse
Homosexuellen-Verbände haben diese Auslassung kritisiert. In der
Debatte wurde seitens der CDU zur Begründung dieser Auslassung auf
das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" (AGG;
"Antidiskriminierungsgesetz") verwiesen, wonach eine Benachteiligung
u.a. wegen "sexueller Identität", z.B. durch "Beleidigungen",
verboten ist (§3, Abss. 3 u. 4.).
In diesem Zusammenhang interessant: 1. "Der Bundestag hat die
Bundesregierung am Freitag, 17. Dezember 2010, aufgefordert, sich
weltweit für Religions- und Glaubensfreiheit einzusetzen"
(bundestag.de, Textarchiv 2010, Religionsfreiheit). 2. "Weltweit kann
Homosexualität noch in sieben Ländern mit dem Tode bestraft
werden, 72 weitere Staaten sehen Geld- oder langjährige bis
lebenslange Haftstrafen vor" (Art. "Koalition der Homophoben",
bundestag.de/dasparlament, 48/2010).
Also einerseits soll das religiöse Bekenntnis geschützt
werden, anderseits soll Kritik an Homosexualität kriminalisiert
werden. Nun gehört zum religiösen Bekenntnis unverzichtbar
ein klarer Standpunkt in Glaubens- und Sittenfragen, zumal die
katholische Kirche für eben diese Bereiche die Möglichkeit
unfehlbarer Lehraussagen beansprucht. Hinsichtlich der
Homosexualität sind bereits die biblischen Aussagen im AT
(Vernichtung Sodoms, Gen 18f) und NT (Paulus, Röm 1,25-27)
deutlich. Und als typisches Beispiel für katholische
Moraltheologie s. B. Häring (Das Gesetz Christi. Freiburg 1957, S.
1148): "Homosexualität ist vielfach die Folge der Verführung
und völliger sexueller Verwilderung; sie kann aber auch eine
schlimme, krankhafte Anlage sein. Ihr Tun ist die Sodomie ... Die
pervers Veranlagten sind vielfach durch ein verfehltes,
ungezügeltes Leben oder durch psychische Defekte in ihrer
sittlichen Freiheit und Verantwortlichkeit gehemmt. Aber ihre
Veranlagung als solche entschuldigt sie nicht, ebensowenig, wie die
natürliche Leidenschaft den Unzuchtssünder freispricht. Sie
sind nach dem Maß der noch vorhandenen Freiheit verantwortlich.
Darum ist den Bestrebungen aus den Kreisen der Homosexuellen auf
generelle Straffreiheit energisch entgegenzutreten, zumal sie in ihren
Begründungen das Laster als etwas Natürliches hinzustellen
versuchen. Bei vielen sexuellen Vergehen liegt überhaupt keine
wesentliche Herabminderung der Verantwortlichkeit durch verkehrte
Veranlagung vor."
Ist das Befürworten dieser katholischen Lehre bereits
"volksverhetzend"? Wenn ja, d.h. wenn man noch nicht einmal die
einfachsten katholischen Lehren wiederholen darf, wie soll dann
eigentlich Religions- und Glaubensfreiheit verwirklicht werden?
Die Lösung ist einfach: Die Behauptung, es gebe in der BRD
Religions- und Glaubensfreiheit, ist unwahr. Der Verf. selbst
dokumentiert ausführlich einige seiner
zahlreichen, von Gewalt und
Willkür bestimmten Strafprozesse, die ihm einzig und allein
für sein katholisches Bekenntnis gemacht wurden. D.h. die BRD
betreibt nicht bloß Aufruf zu, sondern auch rigorose
Vollstreckung von Gewalt- und Willkürmaßnahmen. Insofern
gibt es also keinen Konflikt zwischen den Interessen religiöser
und homosexueller Gruppen, weil nur letztere vom Staat wirklich
geschützt werden. Ferner problematisch: Nirgends wird
erklärt, warum Kritik an Homosexualität eigentlich illegal
sein soll, erst recht angesichts der weltweit bestehenden Strafgesetze.
Überhaupt: Wieso sollte man etwas, das an sich von jedem schon
intuitiv als sexuelle Störung bewertet wird, als "sexuelle
Identität" ausgeben?
Objektiv ist übrigens auch die vom Bundestag verwendete
Formulierung "Homophobie" volksverhetzend: Damit werden
Homosexualitäts-Kritiker als Gestörte (mit "Phobie"!)
verleumdet.
Fazit: Vom neuen Gesetzentwurf zum §130 StGB ist keine Besserung
in der Volksverhetzungs-Justiz zu erwarten.
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