Offener Brief an Dr. Rigolf Hennig,
"Justizvollzugsanstalt" Vechta
- NPD / DVU contra katholische Kirche -
(Kirche zum Mitreden, 02.08.2006)
[Nachfolgendes Schreiben ging als "Offener Brief" heute per Fax an
Herrn Dr. Rigolf Hennig, "Justiz"-VA Vechta, Willohstrasse 13, D -
49377 Vechta, Fax: (0 44 41) 8 84-1 87. Dr. Hennig, Facharzt für
Chirurgie, geb. 1935, Kandidat für die "Nationaldemokratische
Partei Deutschlands" (NPD), Wahlkreis Rotenburg-Verden, hat am 10. Juli
2006 seine neunmonatige Haft wegen angeblicher "Verunglimpfung des
Staates" angetreten.]
Grüß Gott, sehr
geehrter Herr Dr. Hennig,
den Schauprozess, den die OMF-"brd" gegen Sie abgezogen hat, habe ich
schon über einen längeren Zeitraum verfolgt, u.a. durch den
Text "Carlo Schmid ante portas - 2. Prozeßbericht im Verfahren
gegen Dr. Rigolf Hennig wegen Staatsverunglimpfung", den mir Horst
Mahler per E-Mail zugeschickt hat. Der § 90a "brd"-StGB
("Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole") muss jeden geistig
gesunden Menschen wenigstens nachdenklich stimmen: "(1) Wer
öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von
Schriften (§ 11 Abs. 3) 1. die Bundesrepublik Deutschland oder
eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung
beschimpft oder böswillig verächtlich macht (...) wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Zunächst: Welche Verfassung denn? Eine Verfassung würde das
Ende des "Grundgesetzes" markieren (GG Art. 146), ist also nicht mit
ihr identisch, bzw. existiert gar nicht, wenigstens solange das
"Grundgesetz" besteht. Aber selbst wenn man das geflissentlich
ignorieren wollte: Wer sind denn diejenigen, die in allererster Linie
das Land böswillig verächtlich machen? Wer sind diejenigen,
die aus Deutschland einen "Sanierungsfall" (Merkel) gemacht haben? Wer
sind diejenigen, die permanente schwerste Verstöße gegen die
Menschenrechte begehen? Das sind doch ganz eindeutig die sog. Vertreter
der "staatlichen Obrigkeit" der OMF-"brd". Anders gesagt: Wenn jemand
wirklich berechtigterweise Verachtung empfinden kann und muss, dann
eben für das Treiben der Mächtigen, die unser Land wie Sodom
und Gomorrha "kultivieren". Sucht man bei Google nach
"gefährlichste kriminelle Vereinigung", verweisen alle Treffer
letztlich auf denselben Text: "Die gefährlichste kriminelle
Vereinigung. Das ist die Justiz, besonders die Staatsanwaltschaft"
(Privatdozent Dr. habil. rer. nat. Ulrich Brosa). Fast schon
überflüssig zu sagen, dass der Autor dieser Feststellung
dafür auch von der "brd" hemmungslos terrorisiert wird...
Weiter mit der "Verunglimpfung des Staates": Vor einiger Zeit suchte
jemand bei Google nach "Beleidigung der BRD"; das weiß ich durch
eine Statistik auf meiner Homepage: Der erste Treffer von 77.300
führte zu einem meiner Texte. Es mag amüsieren, dass Google
die Frage stellte: "Meinten Sie: Beendigung der BRD?" Wie dem auch sei:
Symptomatisch ist die Problematik der "Beleidigung" - oder, wie es im
§ 90a StGB heißt: "Verunglimpfung" / "Beschimpfung" -
allemal. Hier wird den "brd"-"Richtern" ein Freibrief in die Hand
gedrückt, alle diejenigen "rechtskräftig" zu "verurteilen",
die etwas sagen, was den Mächtigen nicht passt. Ganz besonders
beliebt ist der § 185 StGB ("Beleidigung"): "Die Beleidigung wird
mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die
Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Nun
wende man Art. 103, (2) GG an: "Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn
die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen
wurde." Wie ist Beleidigung also gesetzlich bestimmt? Richtig, gar
nicht, deshalb sind schon von daher alle "brd"-Verfahren wegen
"Beleidigung" von A - Z Justizverbrechen. Das kümmert die "brd"
aber nicht im geringsten, ganz im Gegenteil: Statt aufgrund dieser
Unbestimmtheit den verbrecherischen Charakter von
"Beleidigungs"-Prozessen zuzugeben, schlägt sie wie wild um sich,
um nur ja jeden als "Kriminellen" öffentlich zu verleumden, der
angeblich eine "Beleidigung" geäußert hat. Keineswegs nur
anhand meiner eigenen "Prozesse" wegen "Beleidigung" ist längst
öffentlich nachgewiesen, dass derlei "Prozesse" in Wahrheit nur
dazu dienen, Wahrheit und Gerechtigkeit zu unterdrücken. Eine
wahre, notwendige Aussage wird als "Straftat Beleidigung" abgekanzelt;
notwendige Kritik wird somit unterdrückt. Ganz ähnlich
verhält es sich nun mit der "Verunglimpfung des Staates". Wie
gesagt: Wenn jemand unser Land "böswillig verächtlich" macht,
dann sind es eben die Mächtigen. Und wer berechtigte, notwendige
Kritik an den Zuständen anbringt, der wird wegen unbestimmter
"Verunglimpfung" zum Kriminellen abgestempelt. Ein besonders perverses
Moment bei derlei Justizverbrechen ist es, dem "Angeklagten"
"Uneinsichtigkeit" anzudichten. Damit jemand überhaupt einsichtig
sein kann, müssen Argumente her; sofern diese vorgebracht werden
können, kann Uneinsichtigkeit tatsächlich auch die Schuld
erhöhen. Aber wenn diese Argumente eben nicht vorgebracht werden
können, dann erhöht ein solcher Vorwurf - erst recht im Falle
der Strafverschärfung - die Schuld der Justizverbrecher. Hier
wäre dann zu fragen, welche Argumente gegen die Bezeichnung der
"brd" als "Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft"
vorgebracht wurden. Zunächst: Hatte Carlo Schmid überhaupt
irgendeine Ahnung von Staatsrecht? Dann: Hat er jemals von "OMF"
gesprochen? Und wenn ja: Wie wurde seine Aussage widerlegt? V.a.: Wie
wurde er für diese Aussage bestraft etc.?
Doch OMF-"brd" hin oder her - inwiefern habe ich als
römisch-katholischer Priester überhaupt etwas mit Fragen nach
dem Staat zu tun resp. dazu zu sagen? Nun, ich bin "Sedisvakantist",
d.h. ich folge nicht den antikatholischen Irrlehren von "Vatikanum 2",
z.B. "Trennung von Kirche und Staat", "Religionsfreiheit" etc., sondern
halte statt dessen an der katholischen Lehre fest. Und gem.
katholischer Lehre gilt: "Die erste, die selbstverständlichste
Liebesgabe des Priesters an seine Umwelt ist der Dienst an der Wahrheit
und zwar der ganzen Wahrheit, die Entlarvung und Widerlegung des
Irrtums, gleich in welcher Form, in welcher Verkleidung, in welcher
Schminke er einherschreiten mag. Der Verzicht hierauf wäre nicht
nur ein Verrat an Gott und Eurem heiligen Beruf, er wäre auch eine
Sünde an der wahren Wohlfahrt Eures Volkes und Vaterlandes" (Papst
Pius XI., Enzyklika "Mit brennender Sorge", 1937). Diese Enzyklika war
gegen den Nationalsozialismus gerichtet, und der bislang letzte Papst,
Pius XII., erklärte 1946: "Der katholische Priester kann nicht
einfach mit einem Staatsbeamten gleichgestellt werden, der mit der
öffentlichen Gewalt, einer zivilen oder militärischen
Funktion betraut ist. Diese sind Angestellte oder Vertreter des
Staates, sie hängen von ihm ab, vorbehaltlich des göttlichen
Gesetzes, und vertreten seine rechtmäßigen Interessen. Der
Staat kann daher Verfügungen über ihr Verhalten erlassen,
auch in Fragen der Politik. Der Priester dagegen ist Diener der Kirche
und hat eine Sendung, die sich, wie Wir schon andeuteten, auf den
ganzen Umkreis der religiösen und sittlichen Pflichten der
Gläubigen erstreckt und in deren Erfüllung er daher selbst
verpflichtet sein kann, Ratschläge oder Belehrungen zu erteilen,
die auch das öffentliche Leben betreffen. Nun ist es einleuchtend,
daß eventuelle Mißbräuche einer solchen Sendung nicht
einfachhin dem Urteil der Staatsgewalt überlassen werden
können; sonst würden die Seelsorger zusätzlich noch
Behinderungen oder Belästigungen ausgesetzt, die von Gruppen, die
der Kirche nicht wohlgesinnt sind, unter dem billigen Vorwand
verursacht würden, den Klerus von der Politik trennen zu wollen.
Man vergesse nicht, daß der Nationalsozialismus, dem es in
Wahrheit nur darauf ankam, die Kirche zu vernichten, gerade unter dem
Vorwand, den sogenannten 'politischen Katholizismus' zu bekämpfen,
das ganze Aufgebot von Verfolgung, Schikanen und Bespitzelung gegen die
Kirche in Bewegung setzte, wogegen sich leitende Männer der
Kirche, deren Mut heute noch von der ganzen Welt bewundert wird, auch
von der Kanzel aus verteidigen und mutig zur Wehr setzen mußten".
Übrigens theoretisch wird die Freiheit des Priesters auch von der
OMF-"brd" zugegeben: "Das Grundgesetz der Bundesrepublik steht nicht im
Neuen Testament. Kein Pfarrer ist auf dieses Grundgesetz verpflichtet,
soweit es sich um den Auftrag seines Amtes handelt. Kein staatlicher
Eingriff in kirchliches Reden oder Handeln darf erlaubt sein. Keine
politische oder gesellschaftliche Maxime gilt von vornherein und an
sich schon in der Kirche" (Heinrich Albertz (SPD), 1972).
De facto erweist sich dadurch die OMF nur noch deutlicher als die
schlimmste Lügenorganisation, denn sie ist sich völlig
bewusst, dass sie ihre Kompetenzen rettungslos überschreitet,
indem sie die katholische Kirche bis zur vollständigen Ausrottung
bekämpft; sie betreibt obendrein noch schlimmste Propaganda, wenn
sie Friedenslieder auf den Lippen führt und gleichzeitig
bestialisch auf jeden einschlägt, der noch an Wahrheit und
Gerechtigkeit festhält. Mit ihrem Vernichtungskampf gegen die
Kirche erfüllt die "brd" den Tatbestand des Völkermordes, der
von der "UNO" definiert ist als "eine der folgenden Handlungen,
begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder
religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören": b) das
Zufügen von ernsthaften körperlichen oder geistigen
Schäden bei Angehörigen der Gruppe c) die absichtliche
Auferlegung von Lebensbedingungen, die auf die völlige oder
teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen (Resolution
260, "Konvention über die Verhütung und Bestrafung des
Völkermordes"; s. z.B. auch "brd"-"Völkerstrafgesetzbuch"
(VStGB) §6).
Das kann hier nicht alles entfaltet werden; unstrittig ist jedenfalls:
Die "brd" rebelliert permanent gegen den unaufgebbaren Grundsatz: Recht
ist nicht bloß Ordnung, sondern Seinsordnung. Recht wird nicht
einfach "gesetzt" (Positivismus), sondern muss sich an der von Gott
vorgegebenen Ordnung orientieren. Die Maxime der "brd" hingegen lautet:
"Recht oder Unrecht - mein Vaterland" (resp.: die "brd"). Diese
satanische Maxime kommt nicht nur überall im "brd"-Treiben zum
Ausdruck, sie wird sogar ganz offen als "brd"-Grundsatz gelehrt. Der
Satansdiener Ernst-Wolfgang Böckenförde, "Richter am
Bundesverfassungsgericht a. D.", erklärte, warum er seinerzeit
für die praktisch restlose Straffreiheit bei Abtreibungen gestimmt
hat: "Als Katholik habe ich zur Abtreibung eine deutliche Position, die
sich nahezu ganz mit der Lehre der Kirche deckt. Aber das Gewissen
mahnte mich nun nicht, diese Auffassung in der Beratung im Senat mit
allen Kräften durchzusetzen, sondern gerade unabhängig von
dieser Auffassung danach zu fragen und für das einzutreten, was
das Grundgesetz in seinen verschiedenen Gewährleistungen zu diesem
Problem selbst sagt oder sich aus ihm entnehmen lässt, auch wenn
dies hinter meiner katholischen Überzeugung zurückbleibt, ihr
womöglich sogar widerspricht. Warum wohl hat das Gewissen sich so
und nicht anders gemeldet? Ich hatte, als ich das Richteramt
übernahm, geschworen, als gerechter Richter das Grundgesetz und
die Gesetze zu wahren und Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben.
Dies und dies allein war in diesem Amt meine Aufgabe und Pflicht, nicht
die Vertretung katholischer Belange. Und ich hatte diesen Eid mit der
religiösen Beteuerung 'so wahr mir Gott helfe' geleistet. So
mahnte mich das Gewissen, diese Pflicht voll und ganz zu erfüllen
und davon nicht etwa zugunsten meiner persönlichen, im Glauben
gegründeten Überzeugung abzuweichen. Für diese
Überzeugung kann und soll man im politischen Raum kämpfen,
damit sie durch die Gesetzgebung in das Recht eingeht, aber als Richter
darf man sie nicht einfach der Verfassung unterlegen, wenn sie darin
nicht enthalten ist." Böckenförde ist ein Lemming der Sekte
von "Vatikanum 2", bezeichnet sich aber verbrecherischerweise als
"Katholik"; selbst ohne "Vatikanum 2" wäre er kein Katholik, denn
seine gotteslästerlichen Parolen sind mit dem katholischen Glauben
absolut unvereinbar. Hier schließt sich nun der Kreis: Sowenig
man von der OMF-"brd" eine Besserung erwarten kann, so wenig kann man
es von den "rechten Parteien" wie NPD oder DVU. Dr. Iwan Götz hat
es gegenüber dem iranischen Präsidenten Ahmadinedschad
vollkommen richtig formuliert: Das sind bloße Placebo-Parteien.
Nicht die CDU oder die SPD sind das Problem, sondern das System an
sich: "Recht oder Unrecht - mein Vaterland". Das Urteil über NPD /
DVU kann ebenfalls nur restlos vernichtend ausfallen. Um den
satanistischen Charakter dieser Parteien zu beweisen, hier zwei
Pressemeldungen: 1. NPD: "Papstpilger sollten NPD wählen! Bis zu
800.000 junge Menschen werden bis zum Wochenende nach Köln
pilgern, um dem deutschen Papst Benedikt XVI. zu huldigen, der
längst auch der Liebling aller Medien geworden ist. Wenig
Beachtung dagegen wird im Wahlkampf finden, daß der Papst in den
zurückliegenden Jahren Positionen bezogen hat, die jedenfalls von
keiner der etablierten Parteien mitgetragen werden. So
äußert der vormalige Kardinal Ratzinger in seinem Buch
»Werte in Zeiten des Umbruchs« Thesen, die jedenfalls NPD
näher sein dürften als der CDU oder gar der SPD." 2. DVU:
"Die Wahl von Joseph Kardinal Ratzinger zum Nachfolger von Johannes
Paul II. auf dem Heiligen Stuhl wird seitens der DVU-Fraktion im
Landtag Brandenburg mit Freude und Zuversicht für die Zukunft des
christlichen Glaubens in Deutschland und in der Welt aufgenommen."
Fazit: Der Völkermord gegen die katholische Kirche würde von
NPD und DVU weiter betrieben, der Rechtspositivismus würde von NPD
und DVU weiter betrieben, kurz: es könnte vielleicht marginale
Veränderungen gegenüber jetzt geben, aber dann kaum zum
Besseren.
Es ist Zeit, die Konsequenzen zu ziehen. Deutschland braucht eine
Führung, die endlich wieder für Wahrheit und Gerechtigkeit
offen ist. Wer sich diesem notwendigen grundlegenden Wandel versperrt
oder gar entgegenstellt, wird sich dafür verantworten müssen.
Wo stehen Sie?
Mit christlichem Gruß
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