Impfpflicht und katholische Kirche
- Pressemeldung: Katholische Moraltheologie und Zwang zur
Impfung -
(Kirche zum Mitreden, 04.09.2016)
"Seine Kinder nicht impfen zu lassen, ist allerdings nicht nur dumm,
es ist auch rücksichtslos. [...] Leider ist in Deutschland gegen die
Idiotie mancher Impfgegner bislang kein Kraut gewachsen. [...] Was
aber ist mit Eltern, die fest davon überzeugt sind, dass Impfen
ihren Kindern schadet und vernünftigen Argumenten nicht zugänglich
sind? Die Pflicht zur Impfberatung geht hier nicht weit genug.
Solche Eltern müssen im wahrsten Sinne des Wortes zu ihrem Glück
gezwungen werden" (focus.de, 02.09.2016). Wie ist dies aus
christlicher Sicht zu werten?
Zunächst: Für das angebliche Verbot der Pockenschutzimpfung durch
Papst Leo XII. ("Wer auch immer sich der Impfung unterzieht, hört
auf, ein Kind Gottes zu sein") gibt es keinen Beleg. Und in
moraltheologischen Standardwerken wie von Göpfert, Prümmer,
Noldin-Schmitt, Mausbach etc. sowie in weit verbreiteten Katechismen
und theologischen Lexika wird Impfung / vaccinatio anscheinend nicht
erwähnt. Impfungen gibt es schon seit Ende des 18. Jh., z.B. von
Edward Jenner (1749-1823). Im Deutschen Reich gab es bereits im 19.
Jh. einen Impfzwang; das "Lübecker Impfunglück" (offiziell 77 Tote)
war 1930, die Verurteilungen im Calmette-Prozess (fahrlässige Tötung
und fahrlässige Körperverletzung) erfolgten 1932.
Außerdem: Nach Beginn der Sedisvakanz 1958 wurde die politische
Bühne etwas umgebaut, z.B. mit den Impfprogrammen der
Weltgesundheitsorganisation (WHO). Und v.a. gibt es heute mehr
Erkenntnisse und Informationsmöglichkeiten auch bzgl. Impfung. Nun:
Für die moraltheologische Bewertung von Handlungen werden allgemeine
Prinzipien (Naturrecht / göttliches Recht) auf konkrete Fragen
angewendet. Dementsprechend wird generell in kirchlichen /
theologischen Schriften bzgl. des fünften Gebotes gelehrt: "Zur
Erhaltung des Lebens und der Gesundheit muß man auch die
ordentlichen Mittel anwenden" (H. Jone, Katholische Moraltheologie,
Paderborn (7)1936, 170). Zu den allgemeinen Pflichten gehören z.B.
ausreichender Schlaf, vernünftige Ernährung, angemessene Hygiene,
ordentliche Kleidung, maßvoller Sport etc. Diese Pflichten ergeben
sich aus dem allgemeinen Grundsatz, dass Gesundheit eine harmonische
Entfaltung und Erhaltung der leiblich-seelischen Kräfte ist. Denn
der Mensch ist nicht eine "Sache", ist kein "Tier", sondern ist
Träger einer unsterblichen Seele.
Impfung gehört definitiv nicht zu den "ordentlichen Mitteln der
Gesunderhaltung". Denn Schlaf etc. sind grundsätzlich für jeden
regelrecht lebenswichtig. Aber viele Menschen bleiben auch ohne jede
Impfung bis ins hohe Alter gesund und leistungsfähig. Insofern
könnte man Impfungen allenfalls zu den "außerordentlichen Mitteln"
der Gesunderhaltung / Lebenserhaltung zählen. Das sind z.B. schwere
Operationen, die z.B. mit hohem Risiko / Geldaufwand verbunden sind.
Im allg. ist die Anwendung solcher außerordentlicher Mittel keine
Pflicht. Nur ausnahmsweise kann die Anwendung Pflicht sein und sogar
befohlen werden, namentlich weil sowohl a) die Gesundheit einer
Person für andere notwendig ist als auch b) der Erfolg des Mittels
moralisch sicher, d.h. sehr wahrscheinlich ist.
Bei Impfungen wird bzgl. a) eine höchstmögliche Durchimpfung als
Voraussetzung für höchstmögliche Sicherheit propagiert. Soweit
theoretisch klar. Aber zu b): Ist der Erfolg der Impfung moralisch
sicher? Praktisch ganz klar: Nein! Das Robert Koch Institut (RKI)
erklärt: "Keine einzige Impfung vermag ausnahmslos alle Geimpften zu
schützen [...] Bestimmte Impfstoffe können tatsächlich
krankheitsähnliche Symptome hervorrufen". Bereits vor zehn Jahren
(08.11.06) meldete welt.de: "Neue Belege: Grippe-Impfung
wirkungslos. Ein britischer Immunologe stellt die gängige Praxis
infrage. Er meint, die Spritzen nützen nichts oder wenig. Studien
stützen seine These." Lohnenswert sind auch Recherchen zu
Gerichtsprozessen gegen Pharma-Konzerne wie Merck, GlaxoSmithKline
etc. Ganz konkret hatte kürzlich das Bayerische Landessozialgericht
(L 15 VJ 4/12 v. 15.12.2015) eine Epilepsie-Erkrankung durch
Impfschaden anerkannt: Die Erkrankung sei wesentlich auf die Impfung
zurückzuführen. Dass Impfungen wirken, lässt sich also nicht
bestreiten. In Amerika haben Prominente wie Robert de Niro, Robert
Kennedy, Donald Trump, Bob Wright etc. impfkritische Äußerungen
verbreitet, namentlich i.Z.m. Autismus. Diesbzgl heißt es im
Focus-Artikel: »„Impfen verursacht Autismus“, „Impfungen fördern
Allergien“ oder gar „viele Krankheiten, gegen die geimpft wird, gibt
es doch gar nicht mehr“: Diese haarsträubenden Ammenmärchen kommen
immer wieder aufs Tableau, wenn Eltern gegen das Impfen ihrer Kinder
argumentieren.« Und welche Gegenargumente liefert der Focus-Artikel?
Gar keine! Zwar ist der Anlass für den Artikel, dass sich Eltern
seit dem 01.09.2016 über Schutzimpfungen für ihre Kinder beraten
lassen müssen. Aber das ist ja eben lt. Focus "noch lange nicht
genug. Der Gesetzgeber muss renitenten Impfgegnern endlich eine
Pflicht auferlegen, findet FOCUS-Online-Autorin Eva Heidenfelder."
Also keine Zeitverschwendung mehr mit "Beratung".
Zugegeben: Bei nüchtern-sachlicher Betrachtung ergibt sich ohnehin
klar, dass Impfung grundsätzlich als schwere Körperverletzung zu
verurteilen ist. Selbst wer Youtube-Filme wie "Wir impfen nicht"
oder "The Greater Good" als "Idiotie" von "renitenten"
Verschwörungstheoretikern verbieten will: Unbestritten häufige
Inhaltsstoffe sind z.B. Aluminiumhydroxid oder die
Quecksilber-Verbindung Thiomersal als "Adjuvantien" (lat. adiuvans -
Unterstützungsmittel). Besonders für die noch sehr schwachen
Kleinkinder ist es nicht leicht, diese Giftstoffe zu verkraften.
Zudem: Die antikirchliche Lebensschutz-Organisation "Children of God
for Life" kritisiert die Verwendung abgetriebener Kinder zur
Herstellung von Impfstoffen.
Und spätestens hier sollte klar sein, wie glaubwürdig der
"Gesundheitsschutz" oder gar die "Lebensrettung" /
"Menschheitsrettung" ist, die von Impfbefürwortern so eindringlich
beschworen und ggf. erzwungen wird: Wie sieht es mit dem Schutz für
die Kinder im Mutterleib aus? Fakt ist: Lebensschützer werden unter
den absurdesten Vorwänden wegen Abtreibungskritik zu ruinösen
Strafen, ggf. zu langer Gefängnishaft verurteilt. Und Focus? S. das
Video v. 07.03.2016: "1977 Die Emanzipation der Frau": "Anfang der
70er Jahre gibt es die ersten Frauenproteste. Sie wollen über sich
selbst bestimmen, auch wann sie Kinder haben wollen. [...] Der
Protest zeigt Wirkung: Abtreibung wird unter bestimmten
Voraussetzungen legal." Warum wird hier nicht gegen die "Idiotie"
der Abtreiber protestiert? Warum wird hier nicht die "ergebnisoffene
Beratung" für "renitente" Abtreibungswillige verurteilt? Warum wird
hier nicht ein unbedingter staatlicher Zwang gefordert, das Kind am
Leben zu lassen?
Eine Impfpflicht ist also moralisch nicht zu rechtfertigen. Ganz im
Gegenteil ist angesichts der klar begründeten Vorbehalte sowie der
nicht klar begründeten Gesundheitsvorteile fraglich, ob Impfungen
moralisch zu rechtfertigen sind. Und schließlich darf die Frage nach
der moralischen Integrität der Impfbefürworter nicht völlig
ausgeklammert werden.
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