Gotteslästerung in Staat und V2-Sekte
- Anmerkungen zur Bundestagsdiskussion über § 166 StGB -
(Kirche zum Mitreden, 24.02.2001)
Die V2-Sekte schwelgt immer gerne in Blasphemie, wie wir z.B. bei den "Witzen"
von kath.de nachgewiesen haben, auf die der antichristliche Wüterich
Rolf Jouaux so besonders stolz ist (s. kath.de schlägt
zurück?). Folgende Meldung bei Radio Vatikan
war der Anlass, bei KzM einen neuen Text z.Th. Gotteslästerung zu
veröffentlichen:
RV 05.02.2001
"Gotteslästerung" soll stärker bestraft werden
Geht es nach der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, dann sollen
religiöse und weltanschauliche Überzeugungen bald besser vor
Verunglimpfung geschützt werden. Am Donnerstag berät der Bundestag
über den Paragrafen 166 des Strafgesetzbuchs. Bis jetzt ist noch keine
Einigung zwischen den Parteien in Sicht.
Die Verletzung von religiösen Gefühlen nimmt eindeutig zu,
meinte der CDU-Rechtspolitiker Rupert Scholz. Und meist kann man dagegen
nicht gerichtlich vorgehen, denn Paragraf 166 besagt: man kann eine solche
Beleidigung nur bestrafen, wenn sie den öffentlichen Frieden stört.
Und das ist fast nie der Fall. Die Formulierung ist erst in den 60er Jahren
eingefügt worden und soll nach dem Willen der CDU jetzt wieder gestrichen
werden. Der Schutz des religiösen Bekenntnisses sei ein entscheidendes
Individualrechtsgut, das nicht mit dem Rechtsgut des öffentlichen
Friedens gekoppelt werden könne, sagte Rupert Scholz. Die SPD-Rechtsexpertin
Margot von Renesse warnt hingegen vor der "Strafrechtskeule". Es gehe um
eine Frage des guten Geschmacks, und deshalb sei die Einmischung in den
öffentlichen Meinungsstreit der richtiger als Strafen zu verhängen.
Ein Gericht könne zudem nur schwerlich zwischen dem Schutz vor persönlicher
Kränkung und dem Recht auf Meinungs- und Kunstfreiheit abwägen.
Grundsätzlich zeigte die SPD-Politikerin jedoch Verständnis für
den Unions-Vorstoß. Auch sie fühle sich bei der gehässigen
Verwendung christlicher Symbole unangenehm berührt und gekränkt."
Zum Begriff der Gotteslästerung (Blasphemie) zunächst einige
Ausschnitte aus B. Häring, Das Gesetz Christi, Freiburg 1954, 704-707:
"Die Gotteslästerung ist die Schmährede gegen Gott selber
unmittelbar oder gegen Sein Werk beziehungsweise gegen Seine Freunde in
Hinsicht auf Gott selber. Die schlimmste Form ist die absichtliche und
voll bewußte Beschimpfung oder Verhöhnung Gottes, um Ihn in
Seiner Ehre und Heiligkeit zu kränken (die diabolische Blasphemie).
Die Verwendung von Ausdrücken, Aktionen und Aussagen, die aus ihrer
Bedeutung heraus eine Gotteslästerung darstellen, ist eine Sünde
gleichen Wesens mit der direkt beabsichtigten Gotteslästerung (auch
wenn diese Absicht nicht besteht), -wenn und soweit sich der Betreffende
dieser Gott schmähenden Bedeutung seines Redens oder Tuns bewußt
ist und frei handelt. Die Gotteslästerung kann auch als bloße
Gedankensünde vorkommen. Bei Beichtenden, die sich der Gotteslästerung
in Gedanken anklagen, liegt es immer nahe, an bloße Versuchungen
oder an Zwangsgedanken zu denken, wenn sie sonst ein gläubiges und
frommes Leben führen. Den Zwangskranken rate man, nie mit Heftigkeit
auf solche Gedanken zu reagieren, sondern ihnen gewöhnlich überhaupt
keine Beachtung zu schenken, von Zeit zu Zeit darauf mit einem in aller
Ruhe verrichteten Lobgebet zu antworten. Gotteslästerung kann auch
durch Zeichen und Gebärden begangen werden, zum Beispiel, wenn einer
eine Faust zum Himmel oder gegen das Kreuz macht oder ein heiliges Bild
verunehrt. Gotteslästerung ist es ferner, wenn man Menschen mit Hinweis
auf Geheimnisse der göttlichen Liebe (Kreuz, Sakrament, Blut Christi)
Böses wünscht (die verfluchende Gotteslästerung). Vielfach
verbindet sich mit der Gotteslästerung auch Häresie, wenn die
Lästerung Gott etwas Wahres abspricht oder etwas dem Glauben Widersprechendes
über Ihn behauptet. Die Gotteslästerung ist der ganzen Art nach
eine furchtbare Todsünde. Und zwar ist sie schlechthin Todsünde,
mag das Motiv Ungeduld, Jähzorn, Haß oder Verachtung Gottes
sein. Gewohnheitsmäßige Gotteslästerung ist »die
Sprache der Hölle« und ein Zeichen der Verwerfung [FN: S. th.
II q 13 a 4. [hl. Thomas von Aquin, Summa theologiae]). [...] Gotteslästerungen
sind zum Beispiel: »Kann es da noch einen Herrgott geben!«
»Da kann man doch nicht mehr an Gott glauben.« »Hör
mir auf mit der Gerechtigkeit (Güte) Gottes!« »Wie kann
Gott so grausam sein!« »Der Teufel versteht es besser als der
Herrgott!« »Gott hat Sich mit Seiner Schöpfung schwer
verrechnet!« »Der Herrgott hat uns betrogen.« »Religion
ist Privatsache. Mit dem Herrgott kann es Jeder halten, wie er will!«
[...] Der zornige Mißbrauch heiliger Worte (um durch diese »Kraftausdrücke«
dem Zorn oder der Ungeduld Luft zu machen) ist an sich noch nicht die Sünde
der Gotteslästerung, kann aber leicht in gefährlicher Nähe
derselben kommen. Wenn sich damit eine freiwillige Regung des Zornes oder
der Ungeduld unmittelbar gegen Gott verbindet, wird es durch die Absicht
zur Lästerung. Wenn mehrere heilige Wörter, gewissermaßen
eine »Litanei« heiliger Namen und Offenbarungen der Liebe Gottes,
zusammen herausgebrüllt werden, so ist das nach allgemeinem Empfinden
eine Schmähung Gottes, eine Gotteslästerung, so daß auf
eine gotteslästerliche Gesinnung geschlossen werden kann. [...] Die
Beschimpfung der Heiligen, insbesondere der Mutter Gottes, ist sicher Sünde
der Gotteslästerung, weil sie als Freunde Gottes unmittelbar in Beziehung
zu Gott stehen. Wie in ihnen die Ehre Gottes aufleuchtet, so trifft ihre
Schmähung indirekt Gott selbst. Die Verwünschung und Verfluchung
von Geschöpfen ist (wenn sie ernst gemeint ist) zwar eine schwere
Sünde gegen die Nächstenliebe und ein Gegensatz zum Gebet (einem
Akt der Gottesverehrung), aber keine Gotteslästerung, wenn nicht der
direkte Bezug auf Gott oder eine göttliche Eigenschaft dazukommt.
Die Gotteslästerung im Rausch ist schwer sündhaft, wenn der Betreffende
vorher weiß, daß er im Rausch bisweilen solche Reden ausstößt.
Wenn er trotzdem den Rausch nicht vermeiden will, so zeigt er, daß
er die Lästerung nicht ernst verabscheut [FN: St. Aphonsus, Homo Apostolicus
tr. 8 n 8.]. Im AT stand auf Gotteslästerung die Todesstrafe: »"Wer
den Namen Gottes lästert, soll mit dem Tode bestraft werden. Die ganze
Gemeinde soll ihn unfehlbar steinigen« [Lev 24,16]. Jesus hat die
Behauptung, daß er mit Hilfe Beelzebubs Teufel austreibe, eine Lästerung
des Heiligen Geistes genannt, die weder in dieser noch in der anderen Welt
vergeben wird [Mtl3,31f.]. Die alten heidnischen Völker ächteten
und mieden den Gotteslästerer. Justinian setzte in seiner Gesetzgebung
auf Gotteslästerung noch die Todesstrafe. Das deutsche Strafrecht
droht dem Gotteslästerer mit Gefängnis bis zu drei Jahren, wenn
er »Ärgernis« gibt und »das religiöse Gefühl«
von Angehörigen anerkannter Glaubensgemeinschaften verletzt. Weite
Kreise tun heute alles, um dieses Gesetz wirkungslos zu machen. Wenn auch
die Fassung unglücklich ist (wie stellt man fest, daß das Gefühl
verletzt und Ärgernis gegeben ist?), so muß doch jedenfalls
das Strafrecht eines Volkes, das noch auf Religion und religiöse Ehrfurcht
Anspruch erhebt, die Beschimpfung Gottes für strafwürdiger erachten
als die Beschimpfung von Privat- oder Amtspersonen."
Wie es heute mit dem § 166 aussieht, wissen wir z.B. durch die
Playstation-Affäre.
Härings Text stammt aus der Zeit vor dem "öffentlichen Frieden",
und allerspätestens seit dieser Ergänzung kann man im §
166 nicht viel mehr sehen als direkte Volksverdummung, denn gegen die Beschimpfung
von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
wird nicht nach objektiven Kriterien vorgegangen, sondern nach Lust und
Laune alles in das Nirvana des "öffentlichen Friedens" abgeschoben.
Leider ist es uns nicht gelungen, von den Parteien viel Material zu
diesem Thema zu finden. Auf der CDU-Homepage gibt es zwar eine Suchfunktion,
aber die Suchbegriffe "166", "Gott" und "Beschimpfung" führten allesamt
zu keinem relevanten Ergebnis. Auf der Startseite mit den wichtigsten Meldungen
stehen nur Beiträge zu so interessanten Themen wie "Der Bundeskanzler
ist ein Weltmeister im Sackhüpfen", aber nichts über die Blasphemie-Debatte.
Der "Kirchenbote des Bistum Osnabrück" (07.02.2001) liefert eine ähnlich
knappe Meldung wie RV:
"Mit einer Änderung des Strafrechts wollen CDU und CSU mehr Schutz
religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen erreichen. Einen
Gesetzentwurf zur Änderung des Paragrafen 166 des Strafgesetzbuches
(StGB) hat der Bundestag am Donnerstag beraten. Der CDU-Rechtspolitiker
Rupert Scholz hält das geltende Recht zum Schutz des religiösen
Bekenntnisses nicht für ausreichend. Seine Fraktion habe den Eindruck,
dass Verletzungen religiöser Gefühle "ganz eindeutig" zunähmen;
eine Reparatur sei erforderlich. Dagegen warnte die SPD-Rechtsexpertin
Margot von Renesse vor der "Strafrechtskeule". Es gehe um eine "Frage des
guten Geschmacks", deshalb sei die Einmischung in den öffentlichen
Streit richtiger.
Paragraf 166 StGB regelt den Schutz religiöser und weltanschaulicher
Überzeugungen. Demnach muss eine Beschimpfung geeignet sein, den öffentlichen
Frieden zu stören; vereinzelter Protest fällt damit noch nicht
darunter. Diese Formulierung "geeignet, den öffentlichen Frieden zu
stören" will die Union nun streichen. Scholz, der auch dem Rechtsausschuss
des Parlaments vorsteht, verwies darauf, in der ursprünglichen Gesetzesfassung
sei diese Formel nicht enthalten gewesen und erst in den 60er Jahren eingefügt
worden. Diese Entscheidung sei, wie sich gezeigt habe, falsch gewesen und
müsse "repariert" werden. Der Schutz des religiösen Bekenntnisses
sei ein "entscheidendes Individualrechtsgut", das nicht mit dem kollektiven
Rechtsgut des öffentlichen Friedens gekoppelt werden könne. Dagegen
betonte die SPD-Rechtsexpertin von Renesse, eine Ausweitung des Strafrechts
sei kein geeignetes Mittel. Sollte der Vorschlag umgesetzt werden, "hätten
wir größte Schwierigkeiten in den einzelnen Prozessen". Die
Abwägung zwischen dem Schutz vor persönlicher Kränkung und
dem Recht auf Meinungs- und Kunstfreiheit sei für Gerichte fast nicht
handhabbar."
Dann gibt es noch kurze Kommentare aus dem V2-Lager:
Im "Sonntagsblatt" ("Bistum Würzburg") v. 18. Februar 2001 gibt
es einen extrem kurzen Kommentar von Wolfgang Bullin "Auch Toleranz und
Freiheit brauchen Regeln"; darin heißt es u.a.:
"Ordensleute und Priester oder religiöse Symbole als Werbeträger
regen heute schon fast keinen mehr auf. Doch stellen sie - abgesehen von
positiven Ausnahmen, die es auch gibt - ja auch nur die niedrigste Stufe
der Verunglimpfung religiöser Überzeugungen dar. Denn deren Skala
reicht über dümmlich-dreiste Auftritte selbst ernannter Kabarettisten
und Comedy-Stars bis zu Nacktfotos im Kölner Dom. [...] Den Passus
von der Störung des öffentlichen Friedens aus dem Papragrafen
166 des Strafgesetzbuches streichen will ein Gesetzentwurf der Union, der
am 8. Februar in Erster Lesung im Bundestag behandelt wurde. Wie die Bischofskonferenz
werden viele Christen diese Initiative begrüßen. Ob sie Erfolg
haben wird, ist ungewiss; doch hat sie zumindest schon einmal eine Debatte
im Bundestag angestoßen. Und die hat Interessantes gezeigt: Christen
gelten zunehmend als gesellschaftliche Minderheit, das wurde im Redebeitrag
eines FDP-Abgeordneten deutlich. Andere wiederum schienen das Thema gar
nicht ernst zu nehmen, sondern sahen darin "alte bayerische Gesetzteskamellen",
die pünktlich zum Karneval kämen, wie es ein Vertreter der Bündnisgrünen
ausdrückte."
Im Konradsblatt ("Erzbistum Freiburg") v.
18. Februar 2001 liefert Stephan Langer einen Kommentar ab: "Sinn für
das Heilige", der auch nicht viel länger ist als der von Bullin:
"Es kommt nicht oft vor, dass eine Debatte des Bundestages in der öffentlichen
Wahrnehmung so untergeht. Die Unionsfraktion hatte einen Gesetzentwurf
zum besseren Schutz religiöser Überzeugungen eingebracht. „Kontrovers“
habe man sich darüber gestritten, meldet die Katholische Nachrichten-Agentur.
Doch davon drang wenig nach außen. Über den parlamentarischen
Vorstoß an sich sind auch tatsächlich nicht viele Worte zu verlieren.
Eine Verschärfung des Strafrechts ist nicht der geeignete Weg, um
den Glauben vor Verunglimpfung zu schützen. Nichts wäre gewonnen,
würde man den einzig objektivierbaren Tatbestand in dem Gesetz – die
Störung des öffentlichen Friedens – streichen. Übrig bliebe
ein „Gummiparagraph“, der eine Prozesslawine nach sich ziehen könnte.
Doch wer das Christentum beleidigen will, wird sich davon nicht abschrecken
lassen. Aber an dem Vorgang im Parlament gibt es durchaus bemerkenswerte
Gesichtspunkte. Und zwar hinsichtlich der Art und Weise, wie das Thema
diskutiert – ober eben nicht diskutiert – wird. Fast etwas versteckt wurde
der Antrag als zwölfter und vorletzter Tagesordnungspunkt einer langen
Sitzung aufgerufen. Schon im Vorfeld hatten man sich verständigt,
es bei einer halben Stunde parteipolitischem Schaulaufen zu belassen. Entsprechend
ließ das Niveau zu wünschen übrig. Den größten
Patzer leistete sich dabei der FDP-Abgeordnete Jörg van Essen. Dem
fiel als Argument für den Antrag nur ein: „Eine Minderheit wie die
Christen hat Anspruch auf Toleranz in unserer Gesellschaft.“ Erstens ist
hinter die Aussage von der Minderheit ein Fragezeichen zu setzen. Immerhin
gehören fast zwei Drittel der Deutschen einer der christlichen Kirchen
an. Und zweitens muss man fragen: Sind Christen zu schützen, allein
weil sie vermeintlich so wenige sind? Bei dieser Argumentation stehen die
Christen mit ihren lustigen Bräuchen auch nicht anders da als der
bedrohte Singvogel des Jahres."
Diese Informationen müssen nun richtig eingeordnet werden, zunächst,
was die Bundestagsdebatte an sich sollte und dann, was die V2-Sekte damit
zu schaffen hat.
1. "entscheidendes Individualrechtsgut" und Ausweitung des Strafrechts
Wir meinen: Ob nun der "öffentliche Frieden" oder einfach nur
das "Gefühl" belastet wird - beide Formulierungen öffnen dem
Subjektivismus Tür und Tor, d.h. ob man nun die Position der CDU oder
die Position Langers annimmt, in beiden Fällen gäbe es keine
Sicherheit. "Blasphemie ist strafbar" - so einfach könnte es sein!
Keine Verklausulierungen mehr, keine endlosen Debatten (vor Gericht oder
beim Frisör), was nun noch aufgrund der angeblichen deutschen "Meinungsfreiheit"
zulässig ist oder nicht, und im Endeffekt weniger Blasphemie. Nehmen
wir ein weiteres Beispiel für staatlich geduldete - und damit geförderte
- Blasphemie: die Antichristen-Seite (s. Nachrichten
v. 02.02.2001: Thierses agitatorische Offensive) mit den Ausführungen
über Christus:
"Jesus ist das Gegenstück eines Genies: er ist ein Idiot. Man
fühle seine Unfähigkeit, eine Realität zu verstehn: er bewegt
sich im Kreise um fünf, sechs Begriffe, die er früher gehört
und allmählich verstanden, d.h. falsch verstanden hat - in ihnen hat
er seine Erfahrung, seine Welt, seine Wahrheit, - der Rest ist ihm fremd.
Er spricht Worte, wie sie Jedermann braucht - er versteht sie nicht wie
Jedermann, er versteht nur seine fünf, sechs schwimmenden Begriffe.
Daß die eigentlichen Manns-Instinkte - nicht nur die geschlechtlichen,
sondern auch die des Kampfes, des Stolzes, des Heroismus nie bei ihm aufgewacht
sind, daß er zurückgeblieben ist und kindhaft im Alter der Pubertät
geblieben ist: das gehört zum Typus gewisser epilepsoider Neurosen."
Solange bloß Jesus durch den Dreck gezogen wird, sieht der Staat
keinen Handlungsbedarf. Würde man in diesem Text "Jesus" z.B. ersetzen
durch Bundespräsident Rau, Bundeskanzler Schröder, Kriminalhauptkommissar
Schroer, mein Nachbar o.ä., dann stünde dem jeweiligen Autor
- um es sehr vorsichtig auszudrücken - extremer Ärger ins Haus,
obwohl "das Strafrecht eines Volkes, das noch auf Religion und religiöse
Ehrfurcht Anspruch erhebt, die Beschimpfung Gottes für strafwürdiger
erachten [muss] als die Beschimpfung von Privat- oder Amtspersonen." Ein
Beispiel: In einer Sendung von RTL 2 wurde ein
Interview einer Moderatorin der Schmuddelsendung "peep" (September 1999)
mit einer Puppe, die Bundeskanzler Schröder darstellen sollte, gezeigt.
Darin äußerte sich die Puppe (= Schröder) über ihre
sexuellen Vorlieben. Das Ergebnis: Der Sender RTL 2 musste sich bei Schröder
entschuldigen und auf eine Fortsetzung dieser Art von Kanzler-Interview
verzichten. Der göttliche Erlöser genießt hingegen keinen
Rechtsschutz in Deutschland, und katholische Priester werden vom deutschen
Staat von vornherein wie Schwerverbrecher behandelt.
Damit entpuppt sich auch die "Warnung" von der SPD-"Rechtsexpertin"
Margot von Renesse vor der "Strafrechtskeule" als Irreführung übelster
Sorte. Man verhindert Unrecht nicht dadurch, dass man es straffrei lässt.
Ganz im Gegenteil, der Bürger hat ein Recht darauf, dass Unrecht bestraft
wird - das gilt sowohl für das Opfer (natürlich) als auch für
den Täter, dem durch die Bestrafung eher klar werden sollte, dass
sich Verbrechen nicht lohnt. Wer weiter über Straftat und Bestrafung
nachdenken möchte, dem empfehlen wir einen Blick in den Text über
das Sittengesetz, Stichwort: Nida-Rümelin.
In einem Rechtsstaat sind öffentliche Parolen wie "Religion ist
Privatsache. Mit dem Herrgott kann es Jeder halten, wie er will", die man
nicht zuletzt von hochrangigen Politikern immer wieder hört, nicht
denkbar. Es ist schon komisch: Um Adolf Hitlers "Mein Kampf", jedenfalls
in ungekürzter Fassung, zu erhalten, muss man sich schon einigermaßen
anstrengen; den Koran hingegen oder die Texte von Vatikanum 2 bekommt man
nicht nur an jeder Ecke feilgeboten, sondern auch zu hören. Es ist
in
Europa endgültig entschieden, dass eine
häretische Sekte Anspruch auf den Titel "römisch-katholische
Kirche" hat, und dass sich jeder Katholik strafbar macht, der sich als
Katholik zu erkennen gibt. Also, die "Strafrechtskeule" wird von den Verantwortlichen
in besinnungsloser Euphorie unentwegt und mit aller Kraft geschwungen;
was leider weit gehend fehlt, ist die richtige Verwendung des Strafrechts
an der richtigen Stelle. Ferner: Bilder vom Kanzler aufzuhängen, ist
nirgends ausdrücklich verboten; Bilder vom Heiland aufzuhängen,
ist je nach Ort sogar strafbar. Daraus ist zu schließen: Der Bundeskanzler
ist ein viel, viel besserer Mensch, er hat viel, viel mehr Gutes getan
und damit viel, viel mehr Anspruch auf öffentliche Anerkennung als
der Heiland.
Es ist die traurige Wahrheit: Christen bilden in Deutschland eine -
verschwindende - Minderheit. In dem kommenden Text z.Th. Bundesverfassungsgericht
werden wir noch weiter auf die Situation Deutschlands eingehen.
2. Die Schuld der V2-Sekte
Dass die Blasphemie-Welle in Deutschland so hoch schwappt, ist in erster
Linie ein Verdienst der V2-Sekte, die jede sich bietende Gelegenheit nutzt,
die Menschen zu bösen Taten anzustacheln. Bullin möchte den Eindruck
erwecken, er sei z.B. mit den Nacktfotos im Kölner Dom nicht so ganz
einverstanden. Wer geilt denn die Gesellschaft am meisten auf? Doch gerade
die Pseudo-Bischöfe und Pseudo-Priester der V2-Sekte, wie im o.g.
Text über das Sittengesetz nachgewiesen. Die "Witze" von kath.de sind
nur ein Beispiel von vielen, und der V2-Handlanger
Rolf Jouaux benutzt
gerade diese (noch) ungestrafte Gotteslästerung als Beweis dafür,
dass sein Reich des Satans unüberwindlich ist.
Übrigens gibt es im kath.de-Forum z.Zt. wieder einen neuen, wiederum
von Erich initiierten Thread mit Witzen, wo man z.B. lesen kann: "...Und
Gott schuf das Paradies. Doch das Paradies ward wüst und leer. So
schuf Gott den Mann. Dem Mann aber ward einsam und so ging er zu Gott und
bat ihn "Nimm mir meine Einsamkeit". So schuf Gott die Frau aus des Adams
Rippe. Als er aber gesehen hatte was er geschaffen aus des Mannes Rippe,
drehte er sich um und weinte bitterlich!..."
Weiterhin im Angebot des kdF: "Gegen den Katholizismus - 1", "Jesus
- ein gerissener Atheist?", "Der Papst sollte abgeschafft werden" etc.;
natürlich ist diese ganze antichristliche Lästerei im kdF letztlich
das Werk der obersten V2-Sektierer, denn eine Zensur findet bei kath.de
durchaus statt: Katholizismus ist bei der V2-Sekte strengstens verboten.
Es hilft also nicht, sich einzureden, das kdF sei kein Beweis für
die antichristliche Orientierung des Vatikans. Aber selbst wenn man nur
offizielle Hochgrad-Vatikanisten als Wojtylas Propagandaträger akzeptieren
sollte, wird man im kdF bedient. Aus einem neueren Thread "Ist Gott allwissend?
- Der Leiter der vatikanischen Sternwarte schränkt ein" hier die ersten
beiden Einträge:
[Zwilling] "Liebe Forumsteilnehmer Was haltet ihr von folgendem Zitat
des Leiters der vatikanischen Sternwarte, Pater George Coyne SJ, das er
in einem kürzlich im Spiegel erschienenen Interview abgegeben hat:
"Wenn wir wirklich die wissenschaftliche Sichtweise akzeptieren, dass es
neben den deterministischen Vorgängen auch Zufallsprozesse gibt, denen
das Universum ungeheure Gelegenheiten bietet, dann sieht es so aus, als
könnte selbst Gott das Endergebnis nicht mit Sicherheit kennen. Gott
kann nicht wissen, was nicht gewusst werden kann." Das gesamte Interview
ist unter [URL] nachzulesen und lohnt sich vor allem für unsere Vatikan-treuen
Forumsteilnehmer. Dieser auch schon als Astronom des Papstes bezeichnete
Jesuit wird bei unseren fundamentalistischen Freunden des Forums vermutlich
bereits mit seinen Vorstellungen zur kosmischen Evolution auf Unverständnis
stossen, oder sehe ich das falsch? Mit freundlichen Grüssen vom Zwilling"
Datum: 13-01-2001 um 01:49
[Sepp] "Was Gott nicht weiß: - Wie viele Frauenorden es gibt
- Was ein Jesuit (wie P. Coyne) denkt - (einen dritten Punkt habe ich vergessen,
vielleicht weiß jemand Bescheid; ich könnte ja formulieren:
eben diesen Punkt wüßte auch Gott nicht ... - aber ihm trau'
ich's eigentlich doch zu, daß er umfassend Bescheid weiß)
Sepp Spindelböck"
Datum: 13-01-2001 um 10:21
Wojtylas Astronom Coyne und Wojtylas Liebling Sepp schleudern massive
Blasphemien - da ist wohl nicht mehr schwer zu erraten, weswegen Josef
"der böse Sepp" Spindelböck so voller Hass die niederträchtigsten
Lügen über uns verbreitet. Er kann es einfach nicht ertragen,
dass sich ein Priester gegen die Verunehrung Gottes ausspricht, und in
Ermangelung vernünftiger Argumente nimmt Sepp seine Zuflucht bei der
mutwilligen Verunglimpfung allein anhand irreführender Schlagworte.
Wenn so ein notorischer Gotteslästerer wie Sepp uns also verunglimpft,
so resultiert das letztlich aus seinem Hass gegen Gott.
Sepps Kommentar zu Coyne ist ganz offensichtlich eine plumpe Verhöhnung
Gottes; Coyne, damit letztlich sein Boss Wojtyla, will seinen Gotteslästerungen
wohl noch eine Art wissenschaftliche Tünche verpassen, was aber nicht
gelingen kann.
Coyne geht von einem durch und durch apostatischen "Gottes"-Begriff
aus. Bereits im Zusammenhang mit dem "Credo" von Publik-Forum
hatten wir zu Küngs These: "Nach Auschwitz, dem Gulag und zwei Weltkriegen
kann man nicht mehr vollmundig von »Gott, dem Allmächtigen«
reden", Stellung genommen. Hier ein Zitat aus der F. Diekamp, Katholische
Dogmatik, Bd. 1, Münster (10)1949, 258-260, der sich wesentlich auf
die Summa theologiae des hl. Thomas von Aquin stützt:
"Die Macht Gottes darf in keiner Weise als potentia passiva, sondern
nur als potentia activa verstanden werden (1 q. 25 a. 1). Sie ist mit dem
Wesen Gottes und mit seinem Erkennen und Wollen der Sache nach dasselbe.
Der Unterschied ist ein virtueller. Die Macht Gottes ist nämlich seine
Wesenheit, insofern wir sie als Prinzip der Ausführung dessen betrachten,
was Gott außer sich zu verwirklichen beschlossen hat. [...] Gottes
Allmacht besteht darin, daß er alles kann [...], oder darin, daß
er alles kann, was er will [...], oder noch genauer darin, daß er
alles kann, was er wollen kann, d.h. was innerlich möglich ist [...].
Das Wort Allmacht drückt vor allem die extensive Unendlichkeit der
Macht aus, ihre Unbegrenztheit hinsichtlich der Gegenstände, auf die
sie sich erstrecken kann. Die Macht Gottes ist aber auch intensiv unendlich,
d.i. von seiten des Subjekts, da der lauteren Wirklichkeit des göttlichen
Seins auch eine lautere Wirklichkeit der göttlichen Macht ohne jede
Potenzialität, Bedingtheit oder Endlichkeit entspricht. Sein bloßes
Wollen genügt zur Ausführung dessen, was er will. Weder Stoff,
noch Werkzeug, noch Mühe, noch Hilfe eines anderen ist ihm vonnöten.
[...] Die aktive Potenz jedes Seins richtet sich nach dem Grade seiner
Wirklichkeit [...]. Folglich kommt Gott, da er die lautere Wirklichkeit
und schlechthin unendlich ist, eine schlechthin unbeschränkte Macht,
also die Allmacht zu. Von aktiver Potenz spricht man nämlich mit Rücksicht
auf Mögliches. Da also die Macht Gottes unendlich ist, so erstreckt
sie sich auf alles Mögliche. Dies gilt von keiner anderen Macht, weil
die Zahl der möglichen Dinge unendlich und somit nur eine unendliche
Macht allmächtig ist (a q. 25 a. 1-3; De pot. q. 1 a. 1 et 2). Von
Gottes Allmacht ist nur das ausgenommen, was mit seiner unendlichen Vollkommenheit
unvereinbar uns was in sich widersprechend ist. Er kann nicht irren, nicht
sündigen, sich nicht von Ort zu Ort bewegen, Geschehenes nicht ungeschehen
machen u. dgl. Dies ist aber nur eine scheinbare, keine wirkliche Beschränkung
seiner Macht; sie wäre nur dann wirklich beschränkt, wenn etwas
in sich Denkbares oder Mögliches ihr unmöglich wäre [...].
Eine gewisse Bindung seiner Allmacht hat Gott selbst dadurch bewirkt, daß
er eine bestimmte Weltordnung mit Freiheit ein für allemal festsetzte."
Also: Wenn wir bei Gott seine Macht, seine Erkenntniskraft etc. unterscheiden,
so tun wir dies aufgrund unserer begrenzten Erkenntnis, nicht aber, weil
dies wirklich unterschiedliche Eigenschaften Gottes wären. Ob man
nun die Allmacht, die Allwissenheit Gottes oder eine andere Eigenschaft
Gottes begrenzen möchte, in jedem Falle hat sich radikal vom wahren
Gottesbegriff getrennt.
In den Dogmatiken wird, wenn von den Eigenschaften Gottes die Rede
ist, immer wieder auf die Dogmatische Bestimmung über den katholischen
Glauben (Vatikanisches Konzil, Dritte Sitzung, 24.04.1870, Anfangsworte
"Dei Filius", Kapitel I) verwiesen; dieses Kapitel lautet vollständig
(zitiert nach der Übersetzung in der Ausgabe des Verlags G.J. Manz,
Regensburg (2) 1869, 22):
"Die heilige, katholische, apostolische, römische Kirche glaubt
und bekennet, daß ein Einziger, wahrer und lebendiger Gott ist, der
Schöpfer und Herr Himmels und der Erde, allmächtig, ewig, unbeschränkt,
unbegreiflich, unendlich nach Erkenntnis und Willen und jeglicher Vollkommenheit;
weil er eine einzige, einzigartige, durchaus einfache und unveränderliche,
geistige Substanz ist, so muß gelehrt werden, daß er in Wirklichkeit
und Wesen verschieden sei von der Welt, in sich und aus sich unendlich
selig, und über Alles, was außer ihm noch ist und gedacht werden
kann, unaussprechlich erhaben. Dieser einzige, wahre Gott hat in seiner
Güte und Allmacht nicht zur Erhöhung seiner Seligkeit, sondern
zur Kundgabe seiner Vollkommenheit durch das Gute, welches er den Geschöpfen
verleiht, aus ganz freiem Rathschlusse, zumal am Anfange der Zeit beiderlei
Geschöpfe, die geistigen und die körperlichen, aus nichts erschaffen,
nämlich die Engel und die Welt, und auch den Menschen, der gleichtsam
vereint aus Geist und Leib besteht. Alles aber, was Gott geschaffen, erhält
und regiert er durch seine Vorsehung, stark eingreifend von einem Ende
bis zum andern, und Alles ordnend in Milde. Denn Alles ist offen und unverhüllt
vor seinen Augen, auch das, was zufolge freier Thätigkeit der Geschöpfe
geschehen ist."
Man vergleiche diesen unfehlbaren Lehrtext mit den Witzchen aus der
Feder des "Papst"-treuen Sepp und ziehe die notwendigen Schlüsse.
Was Coyne betrifft: Der vatikanische Hofastronom entwirft ein "Gottes"-Bild
eines vielleicht mächtigen, aber in keinem Falle allmächtigen
Wesens, denn Coynes "Gott" ist nicht mehr ewig, sondern der Veränderung
unterworfen. Bereits Vatikanum 2 hat ja ein neues Gottesbild bezeichnet,
indem es das Hirngespinst Mohammeds, "Allah", mit dem wahren Gott auf eine
Stufe stellte (s. Gott und Allah im Apostaten-Katechismus).
Deswegen, weil Gott in der V2-Sekte nur eine Witzfigur ist, gibt es
auch die ganzen neuen "Sakramente", am offensichtlichsten natürlich
den "Novus Ordo Missae", bei dem sich nun der Mensch an die Stelle Gottes
gesetzt hat.
Vor ein paar Tagen haben wir den neuen Weltbild-Katalog
erhalten; daraus ein weiteres Beispiel für das "Vermitteln von Werten
und Lebenshilfe" von der V2-Sekte:
Beste Reste!
Die heitere Vorschau
Über "Die 10 Gebote" haben Sie Tränen gelacht! Und jetzt
wollen alle mehr von dem zeichnenden Theologiestudenten Hobse.
"Das jüngste Gericht" erzählt, wie es dem armen Sünderlein
"Frerix" zwischen Himmel und Hölle ergeht.
Bei der Apokalypse hört der Spaß auf? Von wegen! Der begnadete
Cartoonist Hobse schafft es, selbst den vier apokalyptischen Reitern eine
heitere Seite abzugewinnen.
Lesen und staunen Sie also, wie
· sich die himmlische Truppe um den Thron Gottes versammelt
· wie Gott dem "geschlachteten" Lamm das Buch mit den sieben
Siegeln übergibt
· gewaltige Erdbeben (mindestens Richterskala 12) die Erde erschüttern
· die sieben Engel ihren "Apokalypso" blasen
· und schließlich alles doch noch ein gutes Ende nimmt.
40 Seiten, durchgehend S/w-Abbildungen,
21 x 15 cm, kartoniert.
Früher 9.90 DM*
Jetzt nur
5,00 DM
*Frühere Preisbindung aufgehoben
Best.-Nr. 368308
Das meinen unsere Kunden:
Alex Weikmann, Stuttgart:
**** "Das Jüngste Gericht von Hobse ist mein absoluter Liebling.
Ich finde, Hobse sollte noch mehr schreiben. Und zeichnen, denn seine Bilder.
sind so goldig... Super!"
Hier das goldige Titelbild.
Die Erkenntnis ist unausweichlich: Wer ein gottgefälliges Leben
führen will, der kann definitiv nicht mit Wojtyla und seiner Truppe
halten. Es stimmt, dass die staatliche Gewalt, nicht nur in Deutschland,
sich für eine übergöttliche Instanz hält und meint,
mit ihren Terror-Methoden letztlich siegreich dastehen zu können.
Es stimmt auch, dass diese Terrormethoden von den unschuldigen Opfern in
dieser Erdenzeit als unangenehm empfunden werden können. Aber wir
Christen vertrauen darauf, dass Gott alles, was er geschaffen hat, "erhält
und regiert durch seine Vorsehung, stark eingreifend von einem Ende bis
zum andern, und Alles ordnend in Milde."
[Zurück zur KzM - Startseite]