Bundesfamilienministerin Claudia Nolte, CDU, zeigte sich kürzlich
ein wenig unzufrieden mit den Abtreibungszahlen in Deutschland; Nolte
beklagte, daß die nun geltende praktisch völlige Straffreiheit
bei Abtreibung nicht zu einer Reduzierung der Abtreibungen geführt hätte,
und regte eine erneute Diskussion in Richtung auf eine Gesetzesänderung
des entscheidenden §218 StGB an. Bundeskanzler Kohl und Bundestagspräsidentin
Süssmuth, ebenfalls von der C-Partei, lehnten eine Neubehandlung der
Abtreibungsthematik rigoros ab. Man habe ja schließlich nun eine
friedliche Lösung gefunden, und man dürfe diesen Frieden nicht
gefährden.
Wegen der kritischen Haltung Wojtylas gegenüber dem deutschen "Beratungsmodell",
demgemäß konzilskirchliche "Beratungsstellen" ein
Gespräch mit der Frau, die ihr Kind ermorden lassen will, führen
und dann einen "Beratungsschein" ausstellen, der einer Lizenz
zum Töten gleichkommt, appellierten führende C-Politiker wie
Rita Süssmuth und Alois Glück (CSU-Fraktionsvorsitzender) an die
Konzilsfunktionäre (die - wie allgemein üblich - irreführenderweise
als "Bischöfe der katholischen Kirche" bezeichnet werden),
auch künftig das Todesurteil für Ungeborene zu unterschreiben.
Die bayerische Ministerin Ursula Männle, also auch eine
C-Politikerin, verstieg sich (in einer Radiosendung) sogar zu der
gottlosen Behauptung, die Konzilssekte "versündige" sich,
wenn sie nicht weiter die Beratung anbiete; m.a.W. die Konzilssekte versündige
sich, wenn sie den Müttern und Ärzten beim Massenmord keine
Beihilfe leiste - wie weit ist es mit Frau Männle schon gekommen?
Auch in den Medien, v.a. in den "Kommentaren" irgendwelcher
dahergelaufener Journalisten, wird oft die Direktive Roms kritisiert,
derzufolge es zukünftig keine Mithilfe von Konzilssektenstellen bei
der straffreien Ermordung von Ungeborenen mehr geben soll. In
verschiedenen Artikeln hieß es marktschreierisch, die Kirche
verliere ohnehin immer mehr an Überzeugungskraft, und wenn die Kirche
jetzt die Frauen im Schwangerschaftskonflikt alleine ließe, dann
drohe eine ganz enorme Spannung zwischen Kirche und Welt.
Das Kernproblem bei der Diskussion liegt darin, daß statt solider
Ethik eine oberflächliche Ästhetik, ein unreflektiertes Schönheitsempfinden
das Denken oder wenigstens das Reden - der Begriff "Argumentation"
paßt hier nicht - der Politiker, ob nun mit oder ohne "C",
bestimmt. In dieser Hinsicht sind sie womöglich wirklich
Volksvertreter - was nur einmal mehr beweisen würde, daß die
Mehrheit nicht unbedingt ein Garant für die Wahrheit ist. Muß
die Kirche immer das sagen, was das Volk hören will? Oder, mit Blick
auf die "kirchenkritischen" Journalisten, ist nur das überzeugend,
was jeder oder zumindest der überwiegende Teil für richtig hält?
Na denn: Heil Hitler! Adolf von Österreich hatte nämlich einen
nicht unbeträchtlichen Teil des Deutschen Volkes auf seiner Seite,
mit Sicherheit jedenfalls eine weit größere Anhängerschaft
als die Kirche heute weltweit. Nach Journalisten- und Politiker-Logik ist
damit der unumstößliche Beweis erbracht, daß Hitler -
wenigstens zeitweise - im Recht war. Er handelte tatsächlich so, wie
es ja von vielen Demokraten gefordert wird: Im Namen des Volkes! Die
Kirche handelt dagegen im Namen des Vaters; sie schuldet nicht Mehrheiten
gegenüber Rechenschaft, sondern Gott gegenüber.
Zunächst zum Begriff "Ästhetik": Dieser ist abgeleitet
von Aisthesis (Wahrnehmung (griechisch)) und bezeichnet sowohl die
wissenschaftliche Lehre vom Schönen (Gesetzmäßigkeit von
Harmonie und Ordnung) als auch den schönen Stil selbst. "Schön
und gut" ist bereits in der klassischen Antike ein wichtiges
Begriffspaar; damit sind Edelmut und sittliche Güte verbunden.
In einer oberflächlichen Ästhetik, bei einem unreflektierten
Gefallen bzw. Mißfallen fehlt die Frage, warum etwas als angenehm
oder unangenehm empfunden wird, d.h. es wird nicht nach Gesetzmäßigkeit
und Harmonie gefragt, diese Frage wird vielmehr, weil lästig, direkt
vermieden. Es ist bei einer oberflächlichen Ästhetik nicht mehr
erlaubt, etwas als "Geschmacksverirrung" oder "Geschmacklosigkeit"
zu beurteilen, zumindest nicht mit Anspruch auf Objektivität und
damit Verpflichtung. Man schaue sich einmal an, was heutzutage in den
Bereichen Malerei, bildende Kunst, Musik, Mode etc. als "Kunst"
bzw. als "schön" ausgegeben wird. Wieviel Schmiererei,
Verunstaltung, Lärm, Schamlosigkeit etc. gibt es da. Eigentlich gilt
heute die Maxime "häßlich und gut", doch das lassen
die Modernen nicht gelten, weil eben kein objektiver Maßstab mehr
akzeptiert wird.
Was Ekel hervorruft, ist schlecht, was Wohlgefallen hervorruft, ist gut.
Der Konsum von pornographischem Material z.B. wird deshalb heutzutage
nicht mehr als schamlos verurteilt, sondern ist "gut", weil er
eben Wohlgefallen bei den vielen hervorruft, die faktisch an massiven
Geschmacksverirrungen leiden. Es konnte allerdings noch niemand plausibel
erklären, weshalb z.B. der Konsum bzw. bereits der Besitz von
kinderpornographischem Material "häßlich" und damit "schlecht"
sein soll. Das ist auch völlig unmöglich, wenn man nur das heute
gängige Geschmacksmodell anwendet. Wenn es den Kindern Spaß
macht, sich in pornographischem Material darzustellen, und wenn die Kinder
es sogar ausdrücklich wünschen, dann wäre es im
demokratischen Sinne absolut verwerflich, den Kindern ihren Spaß zu
verbieten. Man denke nur daran, daß bis vor wenigen Jahren
Homosexualität noch eine strafbare Handlung war; heute diskutiert man
schon öffentlich darüber, "Homosexuellen-Ehen" einzuführen.
Der Geschmack hat sich geändert - Homosexualität wird allgemein
nicht mehr als "häßlich" empfunden - und damit ändert
sich auch das Gesetz. In der Antike war Kinderschändung bzw.
Kinderpornographie übrigens nicht generell verboten, sondern eine häufig
anzutreffende Praxis.
Zurück zum Thema Abtreibung: Mord wird von vielen als "häßlich"
empfunden, und dies aus verschiedenen Gründen, z.B. weil Blut
vergossen wird, weil eine liebgewonnene Person genommen wird, weil bei
einer eventuellen Straffreiheit für Mörder auch die Angst um das
eigene Leben wachsen würde etc.; Abtreibung hingegen wird von vielen
nicht als Mord gesehen bzw. wahrgenommen: Das Blut des ermordeten Kindes
ist schnell weggewischt, die Mutter bekommt ihr Kind bzw. dessen
Einzelteile oft gar nicht zu Gesicht, d.h. es besteht noch keine Beziehung
über den Sehsinn, Kinder im Mutterleib werden nicht als schutzbedürftige
Personen betrachtet etc.
Am eindrücklichsten läßt sich diese ästhetische
Pseudo-Ethik am Wirken des relativ bekannten ehemaligen Leiter einer
amerikanischen Abtreibungsklinik und nun entschiedenen Abtreibungsgegner
Bernhard Nathanson veranschaulichen: Wir haben bereits vor vielen Jahren
Nathansons Filme "The Silent Scream" (Der stumme Schrei) und "Eclipse
of Reason" (Aussetzen des Verstandes) gesehen. In "The Silent
Scream" wird eine mit Ultraschall aufgezeichnete Abtreibung durch
Absaugegerät gezeigt; man sieht, wie das Kind im Mutterleib bei
seiner Hinrichtung infolge der Schmerzen seinen Mund zu einem unhörbaren
Schrei verformt. "Eclipse of Reason", übrigens eingeleitet
von dem Hollywood-Schauspieler Charlton Heston (bekannt aus verschiedenen
Horror- und Science-Fiction-Filmen; spielte aber auch z.B. Moses und die
Romanfigur "Ben Hur", also einen Christen), enthält eine
Aufzeichnung einer anderen Abtreibungsmethode, bei der die einzelnen
Gliedmaßen des Kindes per Zange aus dem Mutterleib gerissen werden.
Jedesmal, wenn der Mörder (im Volksmund: "Arzt") ein Stück
herausgezogen hat, wird die Kamera angehalten und das jeweilige Teil in
Großaufnahme mit Beschreibung gezeigt. Schließlich wird der
Kopf des Leichnams zertrümmert und aus dem Mutterleib in den
Abfalleimer verfrachtet. Nathanson bekennt, daß er "formal
nicht religiös" ist und gibt letztlich nur den Ekel als Grund
dafür an, daß er gegen Abtreibung eingestellt ist. Das Wissen,
bei der Abtreibung einen empfindenden Menschen auf bestialische Weise zu töten,
führte bei Nathanson zu seiner Einstellung gegen die Abtreibung.
Nathanson meint, wenn mehr Menschen wüßten, was bei der
Abtreibung passiert, so würden weniger Menschen Abtreibung billigen.
Ferner weist Nathanson auf Fälle hin, bei denen Abtreibungen bei den
Müttern "irreparable psychische und körperliche Schäden"
verusacht haben. Man erkennt sehr schnell, daß Nathansons Ansatz
letztlich zu nichts führt. Denn dieser Geschmack, daß die
Ermordung eines Menschen im Mutterleib "häßlich" ist,
kann sich ändern. Und einmal angenommen, solche Damen wie Claudia
Nolte, Rita Süssmuth oder Ursula Männle würden die beiden
Nathanson-Filme sehen: Man kann zwar nicht sagen, ob diese Politikerinnen
die Filme mit Ekel, mit Gleichgültigkeit oder mit Wohlgefallen sehen,
aber man kann sagen, daß sich keine dieser Politikerinnen dann für
ein absolutes Abtreibungsverbot aussprechen würde; vielmehr müßte
objektiv klar sein, daß Abtreibung Mord ist, und daß Mord
immer absolut verboten ist.
Listen wir nun einige häufig genannte Argumente gegen die Abtreibung auf, formuliert als Einwände gegen die Aussagen der Abtreibungsbefürworter:
Abtreibungsbefürworter sagen: Das Kind im Mutterleib ist noch
kein Mensch!
Die Wahrheit ist: Mit dem Eindringen der Samenzelle in die Eizelle liegen
alle Anlagen des Menschen vor; es kommen keine neuen Informationen hinzu.
Die nun einsetzende Zellteilung führt zwar zu enormen phänotypischen
Veränderungen, doch ist der Mensch während seines Lebens
permanent von Zellwandlungen gekennzeichnet, er tauscht die Körperzellen
immer wieder aus und verändert sein Aussehen ständig.
Abtreibungsbefürworter sagen: Das Kind fühlt keinen
Schmerz!
Die Wahrheit ist: Bereits nach wenigen Wochen lassen sich Empfindungen
beim Kind nachweisen; doch selbst wenn in den ersten Tagen noch kein
Empfinden beim Kind vermutet wird, rechtfertigt das nicht die Tötung;
sonst müßte man jeden, der einen Menschen z.B. im Schlaf oder
unter Narkose ermordet hat, freisprechen, weil das Opfer ja keinen Schmerz
empfunden hat.
Abtreibungsbefürworter sagen: Der Tod des Kindes ist das
geringere Übel.
Die Wahrheit ist: Das Nützlichkeitsdenken (Utilitarismus) ist ähnlich
wertlos wie das Schönheitsdenken. Mit diesem Denken wäre es z.B.
bei Flutkatastrophen die einzig sinnvolle Lösung, die
Rettungssuchenden zu ermorden, Opfer einer Lawine unter dem Schnee zu
belassen etc., denn wozu denn möglicherweise Millionenbeträge in
die Rettung und Versorgung von Katastrophenopfern investieren, wo es doch
äußerst wahrscheinlich ist, daß die Opfer im Falle des Überlebens
ein unglückliches Dasein fristen werden, etwa durch körperliche
Schäden, Trauer über den Tod von Verwandten, soziale Notlage
etc.; zudem könnte man per Gesetz "lebensunwertes Leben"
definieren und z.B. alte und behinderte Menschen dann wie Müll
entsorgen.
"Ist es etwa so, wie man uns böswillig nachredet und wie einige
uns in den Mund legen: 'Laßt uns Böses tun, damit Gutes daraus
entspringt'? Solche erwartet die gerechte Strafe" (Röm 3,8).
Abtreibungsbefürworter sagen: Das junge Kind ist nicht alleine
lebensfähig.
Die Wahrheit ist: Diese Aussage ist medizinisch nicht mehr haltbar. Doch
was heißt hier "nicht alleine lebensfähig"? So müßte
man z.B. jeden, der Opfer eines schweren Autounfalls geworden ist,
verbluten lassen oder ihm gar den "Gnadenschuß" verpassen,
und unterlassene Hilfeleistung wäre nicht mehr strafbar, sondern die
einzig akzeptable Verhaltensweise. Ebenso müßten die
Intensivstationen der Krankenhäuser geschlossen und z.B.
Sauerstoffzelte vernichtet werden, da sie ja die Gefahr bergen,
menschliches Leben, das nicht ohne besondere Hilfe erhalten werden kann, künstlich
zu verlängern. Und hier ist der Begriff "künstlich" ja
auch wirklich angebracht, während das Wachstum des Kindes im
Mutterleib ein natürlicher Vorgang ist.
Es kommt übrigens bisweilen vor, daß Kinder die Abtreibung überleben.
Wenn der Mörder feststellen sollte, daß das Kind noch lebt, muß
er es dann nur zerdrücken, zertreten, weiter zerfetzen, ihm den Kopf
abbeißen oder ähnliches unternehmen. Es gibt aber auch Kinder,
die aus dem Abfalleimer herausgenommen werden und - selbstverständlich
sehr schwer behindert - ein "normales" Leben führen. Uns
ist ein Fall bekannt, in dem eine junge Frau über ihr Heranwachsen
als abgetriebenes Kind berichtet hat. Unlängst gab es auch eine Klage
von Eltern, die ihr Kind abtrieben ließen und dann feststellten, daß
das Kind mit sehr schweren körperlichen Schäden die Abtreibung überlebt
hatte, und deshalb den Vollstrecker wegen Schadensersatzes in Anspruch
nahmen. Kurz: Selbst der durch die Abtreibung schwer geschädigte
Organismus besitzt noch enorme Lebenskraft.
Abtreibungsbefürworter sagen: Die Frau muß selbst
bestimmen können; schließlich gehört ja der Bauch ihr.
Die Wahrheit ist: In der Tat ist der Bauch, in dem das Kind heranwächst,
ein Teil der Mutter. Aber z.B. kann jemandem auch ein Haus gehören -
sind dann alle, die in diesem Hause wohnen, seiner Willkür
ausgeliefert? Ferner: Wenn man auch zugeben muß, daß die
Schwangerschaft mit körperlichen Belastungen für die Frau
verbunden ist, so ist doch die Belastung durch das entbundene Kind oft größer,
seien diese Belastungen nun finanzieller oder anderer Natur, z.B. der sog.
"Generationenkonflikt". Was sollte die Eltern nun davon
abhalten, ihr Kind wenigstens in der Zeit straffrei zu ermorden, solange
es noch in Abhängigkeit von den Eltern lebt, z.B. wenn es
Unterhaltszahlungen von den Eltern erhält?
Doch durch den katholischen Glauben wissen wir, daß uns der Leib
nicht gehört! "Fliehet die Unzucht! Jede andere Sünde, die
ein Mensch begeht, bleibt außerhalb seines Leibes. Wer sich aber der
Unzucht hingibt, versündigt sich an seinem eigenen Leibe. Wißt
ihr nicht, daß euer Leib ein Tempel des Heiligen Geistes ist, der in
euch wohnt? Daß ihr somit nicht mehr euch selbst angehört? Ihr
seid um einen teuren Preis erkauft. Darum verherrlicht Gott mit eurem
Leibe!" (1 Kor 6,19).
Es gibt noch mehr scheinbare "Argumente" für die
Abtreibung, aber alle lassen sich leicht als völlig absurd erweisen.
Der katholische Glaube läßt uns den diabolischen Hintergrund
der Aussagen aus den Reihen der "C"-Parteien leicht erkennen.
Wir gehen hier nicht weiter auf diese politische Thematik ein und
verweisen auf die Texte "Faustrecht"
und "Staat und Legalität".
Wir halten fest: Daß Abtreibung praktisch straffrei bleibt, liegt an
einem oberflächlichen ästhetischen Weltbild, das keiner Prüfung
standhält und durch die katholische Lehre leicht als gottfeindlich
entlarvt wird.
Was nun die Direktive Roms betrifft, derzufolge keine "Beratungsscheine"
mehr von konzilskirchlichen Stellen mehr ausgestellt werden sollen: Hier
liegt wieder die typische Augenwischerei Roms vor, mit der das trughafte
Bild eines "konservativen Papstes" aufrecht erhalten werden
soll. De facto wird damit das konzilskirchliche Chaos weiter
vorangetrieben; so haben verschiedene deutsche Konzilsfunktionäre
angedeutet, sie wollten der Weisung des "Papstes" nicht Folge
leisten. Die Konzilssekte ist nun einmal ein Chaos-Verein mit dem Motto: "Je
verrückter und widersprüchlicher, desto besser!" Der
Fuldaer Konzilsfunktionär Johannes Dyba hat sich schon seit geraumer
Zeit aus dem Geschäft mit der Legalisierung von Kindermord zurückgezogen,
in anderen Bistumsgebieten füllen die V2-Anhänger noch immer
willig die Ermordungserlaubnis aus.
Auch die Herren "Theologen" wollen im Chaos mitmischen, z.B. der
angebliche "Moraltheologe" Dietmar Mieth (Tübingen), der im
ZDF verkündete, die formale Mitschuld der Beratungsstellen werde von
führenden Theologen bestritten, und deswegen könne die Direktive
Roms in der Abtreibungsfrage nicht als verpflichtend gelten. Wer sind denn
diese "führenden Theologen"? Doch nichts weiter als ein
paar lärmende Ketzer, die kaum noch wissen, wie "Gott" überhaupt
geschrieben wird. Herr Mieth hat sich anscheinend nie mit Moraltheologie
beschäftigt, denn sonst müßte er wissen, weshalb die
Kirche sich nicht in den Ermordungsmechanismus mit den Beratungsscheinen
einspannen lassen kann. Wir erklären es ihm hier mit wenigen Worten:
Ganz zweifelsfrei bedeutet das Ausstellen dieses Beratungsscheins Mithilfe
zum Kindermord, d.h. es ist in jedem Falle verboten, einen Beratungsschein
auszustellen. Theologisch unterscheidet man verschiedene Arten der
Mitwirkung (vgl. H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7) 1935,
115):
1. formelle Mitwirkung zur Sünde eines anderen, d.h. eine Mitwirkung,
wobei man zur äußeren sündhaften Tat mithilft und zugleich
auf die böse Absicht des anderen eingeht; diese ist immer unerlaubt.
2. unmittelbare materielle Mitwirkung, d.h. eine Mitwirkung zur sündhaften
Handlung selbst, aber ohne Eingehen auf die böse Absicht; diese ist
ebenfalls unerlaubt; Ausnahmen gibt es nur bei Vermögenswerten, und
auch bei diesen nur in einigen Fällen;
3. mittelbare materielle Mitwirkung, d.h. eine Mitwirkung zu einer
Handlung, die nur als Vorbereitung einer sündhaften Tat dient; dies
ist gewöhnlich unerlaubt; nur bei entsprechenden schwerwiegenden Gründen
kann diese Mitwirkung erlaubt sein, und auch nur, wenn die eigene Handlung
an sich gut oder wenigstens indifferent ist.
Es könnte im Einzelfall zwar zu prüfen sein, ob Fall 1) oder
Fall 2), d.h. ob eine formelle Mitwirkung oder eine unmittelbare
materielle Mitwirkung bei den Beratungsstellen vorliegt; aber weil es um
das Leben eines Menschen geht, ist die Mitwirkung in jedem Falle schwer sündhaft.
Die Kirche muß den Müttern als erstes unmißverständlich
einschärfen, daß Abtreibung niemals eine Lösung sein kann
und immer ein durch und durch verabscheuungswürdiges Verbrechen ist.
Ferner muß sich die Kirche nach Kräften gegen jede Abtreibung
einsetzen; einen "Beratungsschein" ausstellen kann sie nicht.
Eine Bemerkung zum Schluß: Im Bereich "Klonen" bzw. "Klonen
von Menschen" wird es voraussichtlich eine ähnliche Entwicklung
geben wie seinerzeit bei der künstlichen Befruchtung. Die "In-Vitro-Fertilisation"
("Befruchtung im Reagenzglas") rief anfangs bei einigen
Ablehnung und Empörung hervor, weil sie "geschmacklos" und "häßlich"
war, heute gehört sie zu den alltäglichen Vorkommnissen. Das
Klonen von Menschen wird möglicherweise sehr bald eine weitaus größere
Akzeptanz und Anwendung als die künstliche Befruchtung finden, wenn
sich der jetzige Geschmack, der das Klonen von Menschen als "häßlich"
empfindet, gewandelt hat.
"Wird aber der Menschensohn auf Erden den Glauben finden, wenn er
kommt?" (Lk 18,8).
Nachtrag 28.02.98: Wichtige Informationen bietet das Buch "Wie
beginnt das menschliche Leben", CH - Stein am Rhein (6)1989, des
bekannten Anatomie-Professors Erich Blechschmidt (s.
Leserbriefe vom 28.02.98)