Beweiswert rechtskräftiger Urteile und Gehorsamspflicht

- Pressemitteilung: Zur Prüfungspflicht bzgl. früherer Urteile trotz Rechtskraft -
(Kirche zum Mitreden, 12.04.2011)
Bzgl. des Beweiswerts rechtskräftiger Urteile erklärt der Bundesgerichtshof, dass "selbst die Feststellungen rechtskräftiger Urteile zum Tatgeschehen und zu den Beweistatsachen einen neu entscheidenden Tatrichter nicht binden (BGHSt 43, 106, zur Verlesung nicht rechtskräftiger Urteile vgl. BGHSt 6, 141). Sie dürfen nicht ungeprüft übernommen werden. Beanstandet ein Verfahrensbeteiligter die Richtigkeit der getroffenen Feststellungen, muß der Tatrichter vielmehr prüfen, ob die Beanstandungen nach seiner Auffassung geeignet sind, die in dem Urteil gezogenen Schlüsse zu erschüttern" (BGH 1 StR 308/02, 22.10.2002).
Tatsächlich wird aber genau dieser Fehler immer wieder begangen: Statt die Rechtmäßigkeit früherer Urteile zu prüfen, wird einfach auf ihre "Rechtskräftigkeit" verwiesen. Zugegeben, das erspart eine Menge Arbeit, und v.a. erspart es den Vernunftgebrauch: Man redet anderen oder vielleicht sogar sich selbst einfach blind ein, dass jedes "rechtskräftige" Urteil immer auch vollkommen gerecht ist, und kann sich dann gedankenlos seinen Zerstreuungen hingeben.

Christen vor Gericht

Besondere Brisanz gewinnt der Wert resp. die Wertlosigkeit von "rechtskräftigen Urteilen" beim christlichen Glaubensbekenntnis. Christus, Petrus und Paulus, unzählige Märtyrer wurden von der Staatsgewalt zum Tode verurteilt und rechtskräftig ermordet. Beliebte Tatvorwürfe gegen Christen waren  "Beleidigung", "Missbrauch von Titeln", "Volksverhetzung" und "Ungehorsam". Die bloße Zugehörigkeit zur Kirche konnte mit dem Tode bestraft werden. Cf. "Haben sie Mich verfolgt, so werden sie auch euch verfolgen" (Joh 15,20), und: "Nehmt euch in acht vor den Menschen! Denn sie werden euch den Gerichten ausliefern und in den Synagogen euch geißeln. Ja, um meinetwillen werdet ihr vor Statthalter und Könige geführt werden, um Zeugnis zu geben vor ihnen und vor den Heiden" (Mt 10,17f).
Wenn also "rechtskräftige Urteile" gegen bekennende Christen gefällt werden, ist immer besonderes Misstrauen geboten. Das gilt - entsprechend "Trau, schau, wem" - ganz besonders in Staaten, wo christliche Grundsätze permanent eklatant verletzt werden (straffreie Abtreibung, Kondomwerbung etc. pp.). Wenn zudem die Justiz eines Landes generell immer wieder ganz offen und v.a. begründet als "konkursreif", "Rechtsbeugermafia" etc. betitelt wird, müssen "rechtskräftige Urteile" gegen Christen erst recht hinterfragt werden.

Göttliche und weltliche Autorität

"Rechtskräftige Urteile" binden n.b. an sich nicht nur einen Richter nicht zwingend; ihre Befolgung kann sogar an sich strafbar sein. Cf. Papst Leo XIII., Papst Leo XIII., Enzyklika "Diuturnum illud", 29.06.1881: "Nur einen Grund gibt es für die Menschen, nicht zu gehorchen: wenn nämlich etwas von ihnen gefordert werden sollte, was mit dem natürlichen oder dem göttlichen Recht offenkundig in Widerspruch steht. Denn alles, wodurch das Gesetz der Weltordnung oder der Wille Gottes verletzt wird: das zu gebieten oder zu tun ist Gottlosigkeit und Frevel. Sollte daher jemand in eine Lage kommen, daß er sich gezwungen sieht, eines von beiden zu wählen, nämlich entweder die Gebote Gottes oder die der Herrscher zu verletzen - dann hat er Jesus Christus zu gehorchen, welcher gebietet, dem Kaiser zu geben, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist (Mt 22,21); und nach dem Beispiel der Apostel hat er unerschrocken zu antworten: Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen (Apg 5,29). Auch ist kein Grund gegeben, diejenigen, welche so handeln, wegen Verweigerung des Gehorsams anzuklagen: denn wenn der Wille der ersten Männer im Staate in Widerspruch steht mit Gottes Willen und Gesetzen, dann überschreiten diese ihre Machtbefugnis und vernichten die Gerechtigkeit. Und dann kann eben ihre Autorität keine Gültigkeit haben: denn wo keine Gerechtigkeit ist, da ist auch keinerlei Autorität."
Also auch wenn es für machtbesessene Tyrannen und gewissenlose Untertanen noch so bequem ist, unliebsame Personen einfach mit "rechtskräftigen Urteilen" zu diskreditieren: Wer Gerechtigkeit will, darf sich nicht blind an "rechtskräftige Urteile" klammern, und noch weniger darf er ihnen blind folgen.

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