Strafverfahren gegen "Glaubenspräfekten" Gerhard Ludwig Müller / Rom - Vatikan

-  Pressemeldung: Wortlaut der Strafanzeige -
(Kirche zum Mitreden, 10.12.2012)
Der Editor der katholischen Internetseite sedisvakantismus.org hat heute, 10.12.2012, folgende Strafanzeige gefaxt an "Staatsanwaltschaft Essen", Zweigertstr. 56, 45130 Essen, Fax: (0201) 803-2920:

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Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen
Gerhard Ludwig Müller, Präfekt der sog. "Glaubenskongregation" der Novus Ordo Subsistit Sekte (NOSS)
Straftatbestände u.a.: Missbrauch von Titeln, Betrug, Verleumdung, Volksverhetzung
Die katholische Nachrichtenseite "Novus Ordo Watch" bietet derzeit für den Monat November 2012 eine Meldung "Prefect in La-La-Land"; hier eine Übersetzung des Anfangs: "Der vatikanische Erzhäretiker Gerhard Ludwig Müller, Chef der Kongregation für die Zerstörung der Glaubenslehre, meinte, das Zweite Vatikanische Konzil als einen Bruch mit der früheren Tradition zu bezeichnen, sei - Häresie!"
http://www.novusordowatch.org/archive.htm / archiviert: http://www.webcitation.org/6CmhyYGKE
Zu den hier genannten Straftaten von Gerhard Ludwig Müller:
1. Müller ist kein Mitglied der römisch-katholischen Kirche, sondern der NOSS. Dass die NOSS nicht die römisch-katholische Kirche ist, wurde von der BRD bereits ausdrücklich endgültig unumstößlich unanfechtbar rechtskräftig festgestellt (s.a. Amtsgericht Dorsten, Az. 7 Ls-29 Js 74/08-43-11 v. 27.09.2012 - schriftliches Urteil liegt m.W. noch nicht vor). Sowohl die gesamte BRD als auch die gesamte NOSS haben sich damit faktisch öffentlich einstimmig ausdrücklich unwiderruflich für absolut unfähig erklärt, a) ihre eigene Position als richtig und b) die katholische Position (sog. "Sedisvakantismus") als falsch zu erweisen. Im Klartext: Es ist auch gem. Dorstener Urteil definitiv absolut ausgeschlossen, dass die NOSS die katholische Kirche ist. Indem sich NOSS-Mitglied Müller trotzdem als Vertreter der katholischen Kirche ausgibt, ist er bereits rettungslos schuldig des Betrugs. Müller besitzt obendrein auch keine gültige Bischofsweihe, sondern hat nur die Weihe-Simulation nach dem sakramental ungültigen Ritus der NOSS mitgemacht. Durch seine Selbstbezeichnung als "katholischer Bischof" erfüllt er in eminenter Weise den Straftatbestand der Amtsanmaßung und des Missbrauchs von Titeln.
2. Im Zusammenhang mit dem Dorstener Urteil wurde u.a. definitiv unanfechtbar festgestellt, dass das dort vorgebrachte "Gutachten" von NOSS-Aktivist Thomas Schüller ein bloßes Pseudogutachten ist, dessen Erstellung und Verbreitung den Straftatbestand des äußerst schweren Betrugs und der Verleumdung erfüllt, wobei der Prozess-Kontext noch strafverschärfend ist. Unter den zahlreichen absurden, auch in zahlreichen unwiderlegbaren Publikationen unbestritten bewiesenen Lügen findet sich z.B. die Falschaussage, dass die Texte von "Vatikanum 2" unfehlbar seien. Bekanntlich sind aber in Wahrheit die "Vatikanum-2"-Texte häretisch (Religionsfreiheit, Ökumene usw. usf.). Trotzdem behauptet Müller, dass die Zurückweisung von "Vatikanum 2" "häretisch" sei. Müller diffamiert somit ganz bewusst und ganz ausdrücklich jeden rechtgläubigen Katholiken als "Häretiker", u.z. basierend einzig und allein auf notorischen vollkommen absurden Lügen. Novus Ordo Watch kommentiert dies: "Mr. Muller, don't think we're idiots."
Müller behauptet und verbreitet wider besseres Wissen in Beziehung auf Katholiken unwahre Tatsachen, um dieselben verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. In einer Weise, die den öffentlichen Frieden massiv stört, stachelt Müller zum Hass auf und fordert Müller zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen auf gegen eine religiöse Gruppe, u.z. gegen die katholische Kirche. Dementsprechend ist Müller u.a. schuldig der Verleumdung und Volksverhetzung.
Die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Essen ergibt sich u.a., weil Müllers Behauptungen im Internet, d.h. weltweit verbreitet werden und somit auch in Essen zugänglich sind. Laut BGH 1 StR 184/00 v. 12.12.2000 agiert die BRD ohnehin weltweit. Und weil die Staatsanwaltschaft Essen zudem im o.g. Prozess bei AG Dorsten sich selbst von der absoluten Richtigkeit des Sedisvakantismus endgültig überzeugt hat, ist sie auch besonders prädestiniert, nun gegen Müller vorzugehen.
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