Zahnärztlicher Notdienst in Gefahr
- Pressemeldung: Petition zur Verbesserung des zahnärztlichen
Notdienstes gescheitert -
(Kirche zum Mitreden, 26.02.2017)
Die Petition zur Verbesserung des zahnärztlichen Notdienstes -
zahnschmerzen.tk - v. 17.03.2016 ist gescheitert.
Ziel der Petition war es, "dass der zahnärztliche Notdienst auch in
Nordrhein-Westfalen auf bestimmte Zeiten eingeschränkt wird und
insbesondere nach Mitternacht keine Notdienstpflicht mehr für
Zahnärzte besteht." Bereits ein Blick in andere Länder resp.
Bundesländer - wo es eben keinen solchen Notdienst gibt - beweist
unanfechtbar: "Es besteht objektiv ohnehin keine Notwendigkeit für
einen Zwangsnotdienst, und oft genug sind die Handlungsmöglichkeiten
im Notdienst stark eingeschränkt" (Petitionstext). Zudem: Noch nicht
einmal Augenärzte haben einen 24/7-Notdienst, und Augen sind
unanfechtbar viel wertvoller als Zähne.
Während insofern nichts wirklich für eine Pflicht zum 24/7-Notdienst
spricht, spricht immerhin sehr vieles klar dagegen. Dies wird
bereits im Petitionstext selbst an einigen Beispielen klar dargelegt
und zudem von zahlreichen Petitions-Unterzeichnern bekräftigt und
ergänzt. Es gibt nicht nur die - gerade für die Patienten oft sehr
enttäuschenden - eingeschränkten Behandlungsmöglichkeiten, sondern
v.a. auch die drohenden Gefahren für Zahnärzte, wenn sie nachts ohne
Schutz fremde Menschen in eine ansonsten leere Praxis (wo sich oft
Geld und auch Gold sowie Narkotika etc. befinden) lassen müssen.
Dieser Notdienst-Missstand in NRW hatte schon bei mehreren
Betroffenen zu unterschiedlichen Schwierigkeiten geführt. Es war
also längst überfällig, dass auch in NRW ordentliche Regelungen
eingeführt würden.
Das "Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des
Landes Nordrhein-Westfalen MGEPA" hat nun zur Petition eine
ablehnende Stellungnahme verfasst, und der Landtag NRW -
Petitionsausschuss - hat das Petitionsanliegen mit Verweis auf das
MGEPA-Schreiben abgeschmettert.
Zur Argumentation des MGEPA-Schreibens zum 24/7-Notdienst für
Zahnärzte:
1. "Eine zeitliche Beschränkung (etwa auf die Zeit bis Mitternacht),
wie von der Petentin gewünscht, ist nach den rechtlichen Grundlagen
nicht vorgesehen und damit nicht zulässig."
Nun, genau darum geht es ja: Die "rechtlichen Grundlagen" sind nicht
nur nicht nützlich, sondern oft sogar direkt schädlich, weshalb ja
eine Korrektur des gegenwärtigen Missstandes erforderlich ist.
2. "ln einem Beschluss vom 20.06.2016 hat das Landessozialgericht
NRW die uneingeschränkte Verpflichtung zur Durchführung des
Notdienstes unabhängig davon bejaht, ob der zum Notdienst
eingeteilte Zahnarzt bzw. die Zahnärztin subjektiv eine
Gefährdungssituation geltend macht. Der Beschluss bestätigt noch
einmal, dass der Notdienst zu den gesamten sprechstundenfreien
Zeiten sichergestellt werden muss und von den Zahnärztinnen und
Zahnärzten durchzuführen ist. Losgelöst davon sehen auch die
zahnärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften die von der Petentin
genannten Probleme. Wie der Stellungnahme der ZÄK NO zu entnehmen
ist, haben Umfragen bestätigt, dass ein großer Teil der
Zahnärzteschaft die fehlende Sicherheit insbesondere während des
nächtlichen Notdienstes bestätigt."
Natürlich ist die Gefahr unanfechtbar nicht nur rein subjektiv. Wie
auch immer: Für den 24/7-Notdienst besteht bestätigterweise
"fehlende Sicherheit". Der Zahnarzt und ggf. seine Angestellten
begeben sich in Gefahr, d.h. sie verzichten nicht nur auf die
notwendige Nachtruhe und setzen sich nicht nur subjektiv Stress /
Angst aus, sondern werden - wie verschiedentlich bestätigt - im
Notdienst objektiv Opfer einer völlig unzureichenden Schutzstruktur.
Nun fragt sich wirklich unausweichlich mit aller Dringlichkeit:
Warum denn überhaupt ein 24/7-Notdienst?
3. "Zugleich betont aber auch die Zahnärztekammer, dass in jedem
Fall weiterhin eine Notfallversorgung zu den sprechstundenfreien
Zeiten innerhalb einer zumutbaren Entfernung gewährleistet bleiben
muss."
Das ist also die "Erklärung": Es "muss" so sein. Punkt. Schluss.
Ende der Stellungnahme.
Während sogar Augenärzte in NRW ab Mitternacht frei haben, während
Zahnärzte in anderen Ländern und in anderen Bundesländern ab
Mitternacht frei haben: In NRW "muss" rund um die Uhr ein Zahnarzt
erreichbar sein - obwohl er n.b. im Notdienst viele Behandlungen gar
nicht durchführen muss, kann oder gar darf. M.a.W. oft genug kommt
ein Patient nur dafür nachts zum Zahnarzt, um zu erfahren, dass er
am nächsten Morgen in die reguläre Sprechstunde kommen soll.
Insbesondere könnten z.B. Eltern etwas enttäuscht sein, wenn sie
nachts in der Zahnarztpraxis erfahren, dass ihr schreiendes Kind gar
nicht die gewünschte resp. erforderliche Narkose-Behandlung bekommen
kann und insofern schlichtweg rein gar nichts übrigbleibt, als auf
die regulären Arbeitszeiten für einen Anästhesisten zu warten.
Zugegeben: Es ist bedauerlich, dass hier eine Chance vertan wurde,
den zahnärztlichen Notdienst NRW auf eine ordentliche Grundlage zu
stellen. Ungleich bedauerlicher ist aber grundsätzlich die Art und
Weise, wie resp. mit welcher Argumentation seitens der Politik
Anliegen von Bürgern behandelt werden.
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