Predigt am 25.03.2007
- Passionssonntag, sd I cl -
(Kirche zum Mitreden, 24.03.2007)
Hebr 9,11-15; Joh 8,46-59; Wörter:
1091
Zu den großen Schlagzeilen der vergangenen Woche gehört
sicherlich der Vorfall am "Frankfurter Amtsgericht": Eine
"Familienrichterin" erklärt in einem "Scheidungsverfahren"
gegenüber dem muslimischen Ehepaar mit Verweis auf den Koran
wörtlich: "Die Ausübung des Züchtigungsrechts
begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraph
1565 BGB". Demzufolge hält die "Richterin" es auch nicht für
einen hinreichenden Scheidungsgrund, dass die muslimische Frau
bekanntermaßen von ihrem muslimischen Mann geschlagen wurde -
dies sei ja schließlich vom Koran so vorgeschrieben, und die Frau
müsse eben damit rechnen. In den Medien herrscht um diese Meldung
enormer Rummel, und noch eifriger wird in der Öffentlichkeit
darüber diskutiert. Bringen wir also etwas Ordnung in dieses
Nachrichtenchaos über die Frankfurter Koran- und
Familienrichterin. Zur Person der Richterin erklärte ein
Frankfurter Gerichtssprecher: "Die Juristin leidet noch immer unter der
Erinnerung an eine Schießerei vor zehn Jahren im Gericht." Die
Richterin ist also eine anscheinend schwer psychisch Kranke, die wegen
eines zehn Jahre zurückliegenden Vorfalls traumatisiert ist,
über dessen traumatisierenden Charakter man zudem streiten kann.
Die Gestörte stört sich aber nicht daran, dass sie schon
wegen ihrer Störung für das Richteramt gar nicht qualifiziert
ist; vielmehr nutzt sie ihr angebliches Trauma weidlich aus, um sich
aus der Verantwortung zu stehlen. Statt spätestens jetzt
irgendwelche Konsequenzen zu ziehen, erklärt die Richterin, sie
sei "entsetzt über die Reaktion", die ihre Koranauslegung in der
Öffentlichkeit hervorgerufen hat. In der Tat ist es Zeichen eines
schwerkranken Geistes, die Verantwortung für eigene Fehler zu
leugnen. Der Pressesprecher des Frankfurter Amtsgerichts führt
über die Richterin weiter aus, ihr sei die politische Tragweite
und Sprengkraft ihrer Erklärung nicht bewusst gewesen. "Sie ist
zurzeit stark belastet", so der Pressesprecher. Die Richterin wolle
derzeit den Kontakt mit Medien meiden und nicht persönlich an die
Öffentlichkeit gehen; derzeit sei sie nicht am Gericht und wolle
sich zunächst erholen. Es mag sein, dass die Richterin schon seit
langem nicht mehr geschäftsfähig ist, aber selbst dann bleibt
die Frage, warum sie weiter im Amt bleiben konnte. Der hessische
Justizminister Jürgen Banzer (CDU) erklärte dazu: Der Fall
zeige, dass die deutsche Rechtsordnung funktioniert: "Richter
kontrollieren richterliche Entscheidungen und eröffnen den Weg
für eine Korrektur." Und der Vorsitzende des "Deutschen
Richterbundes", Wolfgang Arenhövel, kritisiert die Einleitung
eines Disziplinarverfahrens gegen die Koranrichterin mit den Worten:
"Das geht entschieden zu weit." Ihre Dienstpflicht habe die Richterin
nicht verletzt, sondern möglicherweise Recht falsch angewendet
oder einen anfechtbaren rechtlichen Standpunkt vertreten. Bis jetzt ist
also schon unbestritten bewiesen, dass die Justiz in den Händen
völlig Ungeeigneter liegt, und dass die Ungeeigneten bei ihren
Fehlurteilen sich gegenseitig Rückendeckung geben. Wer
möchte, kann auch einmal schauen, wie es denjenigen geht, die es
wagen, die Justiz wegen ihrer permanenten eklatanten Fehlurteile zu
kritisieren. Hier gilt eben der Grundsatz: "Das geht entschieden zu
weit." Wer die Wahrheit über die Justiz ans Licht bringt, wird von
derselben Justiz wegen angeblicher "Beleidigung" "verurteilt", also
diffamiert und mundtot gemacht. Nach politischem Willen gilt nur:
"Richter kontrollieren richterliche Entscheidungen und eröffnen
den Weg für eine Korrektur." Anders gesagt: Niemand darf es wagen,
Richter zu kontrollieren, wenn er nicht selbst dieser Sippschaft
angehört. Wer sich für Wahrheit und Gerechtigkeit einsetzt,
der ist gem. dem "Urteil" der "Justiz" ein Krimineller. Wie sagten die
Juden zu Jesus, als er sie kritisierte: "Meister, mit solchen Worten
beleidigst / schmähst du auch uns" (Lk 11,46). Und ist das
System erst einmal durchschaut, erkennt man die ganze
Lächerlichkeit der vermeintlichen Diskussion des Koranurteils in
der Öffentlichkeit: Es fragt niemand nach dem Kern, also danach,
worum es eigentlich geht. Praktisch alle, ob nun die Verteidiger oder
die Ankläger der psychisch schwerstgestörten Koranrichterin,
schreien unisono: Allein das deutsche Recht darf gelten. Nun, in dieser
Idiotie war auch der Gottesmord der Juden ein Akt der Gerechtigkeit:
"Wir haben ein Gesetz, und nach dem Gesetz muss er sterben" (Joh 19,7).
In dieser Idiotie ist jegliches Verbrechen Gerechtigkeit, wenn es im
Einklang steht mit den Bestimmungen der Machthaber. Diese
monströse, menschenverachtende Staatsungerechtigkeit wird
begründet z.B. in der kirchlich verurteilten Lehre des
"kategorischen Imperativs" von Immanuel Kant. In Wahrheit gibt es
nämlich objektives Recht, u.z. das Naturrecht. Die Kirche lehrt
dazu: "Das Naturgesetz hat von Gott seine verpflichtende Kraft,
unabhängig von dem geschriebenen oder geoffenbarten
göttlichen Gesetz. Der erste Teil unseres Satzes richtet sich
gegen die von Kant, Fichte u. a. proklamierte "Autonomie" der Vernunft
(kategorischer Imperativ, unabhängige Moral) [...] Das Naturgesetz
ist die notwendige Grundlage des positiven Gesetzes. Das gilt selbst
von der göttlichen Gesetzgebung. Umsomehr gilt das vom
menschlichen Gesetz; darum kann kein menschliches Gesetz etwas gegen
das natürliche Gesetz vorschreiben, und jedes Gesetz, das dem
natürlichen Gesetz widerspricht, entbehrt jeder verbindlichen
Kraft und kann höchstens dazu dienen, die gesetzgebende
Autorität selbst zu untergraben." (Göpfert). Man könnte
nun noch auf die Behauptungen insbesondere von muslimischer Seite
eingehen, dass der Islam eine friedliche Religion sei, der auch Gewalt
gegen Ehefrauen verbiete. Aber hier soll der Hinweis des hl. Thomas von
Aquin über das Wesen des Islam genügen: "Die aber, die aus
Irrtümern bestehende Sekten eingeführt haben, sind auf
entgegengesetztem Wege vorgegangen, wie es offenkundig ist bei
Mohammed, der durch Versprechen fleischlicher Freuden, zu deren
Verlangen die fleischliche Begierde antreibt, die Völker
verführte. Er erließ auch Vorschriften, die seinen
Versprechen angepaßt waren, indem er der Fleischeslust die
Zügel löste, denen, wie auf der Hand liegt, von
lustorientierten Menschen gehorcht wird. Auch brachte er keine Belege
dafür, daß er die Wahrheit verkündet, außer
denjenigen, die von jedem durchschnittlich Gebildeten mit
natürlicher Begabung durchschaut werden können; ja vielmehr
vermischte er das Wahre, das er lehrte, mit vielen Märchen und
völlig falschen Lehren. [...] Ihm glaubten anfangs auch nicht
irgendwelche, die in der Lehre über Gott gebildet waren, und die
in Lehren über Gott und den Menschen geübt waren, sondern
verwilderte Menschen, die in Wüsten hausten und in der Lehre
über Gott völlig unwissend waren; durch die Menge dieser
Menschen zwang Mohammed andere mit Waffengewalt unter sein Gesetz."
Soweit Thomas. Die schlimmste diesbzgl. Verwilderung zelebrierte ein
mittlerweile verstorbenes sichtbares Oberhaupt einer international
tätigen Firma: Jemand namens Karol Wojtyla küsste in der
Öffentlichkeit den Koran, um den ganzen darin enthaltenen
Gotteslästerungen und ausdrücklich antichristlichen
Gewaltparolen seine Hochachtung zu beweisen und um diese Botschaft der
Gewalt und der Gottlosigkeit noch mehr Verbreitung zu verschaffen.
Zusammenfassend: Der Koranvorfall und die vermeintliche
öffentliche Diskussion darüber belegen v.a. eine in der
Öffentlichkeit herrschende praktisch unbegrenzte Ignoranz und
Verlogenheit, in der Wahrheit und Gerechtigkeit brutal ausgeschaltet
werden. Wer sich auf die Seite von Wahrheit und Gerechtigkeit stellt,
wird genau das am eigenen Leib zu spüren bekommen. Doch halten wir
uns stets das Leiden unseres Herrn Jesus Christus vor Augen und folgen
wir seinem Ruf, das Kreuz zu tragen. Widerstehen wir der
öffentlichen Verwirrung, orientieren wir uns unbeirrt an Wahrheit
und Gerechtigkeit, damit wir dereinst teilhaben an der ewigen
Gemeinschaft mit Christus im Himmel. Amen.
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