"Polizei Recklinghausen": Verbrecher aus Pflichtgefühl

- Dokumentation von falscher Verdächtigung und Strafvereitelung im Amt -
(Kirche zum Mitreden, 15.10.2006)
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I. Dokumentation

18.08.2006 Brief von Polizeipräsidium Recklinghausen, Präsidium, Westerholter Weg 27, 45657 Recklinghausen, an Zahnärztin Dr. N.
Vorladung
Sehr geehrte Frau [Doktortitel fehlt sowohl in der Anschrift als auch in der Anrede!] N., in der Ermittlungssache wegen Unterlassene Hilfeleistung u.a. vom 19.04.2006, 18:20 Uhr bis 19.04.2006, 18:30 Uhr [...] ist Ihre Vernehmung als Beschuldigte erforderlich. Sie werden daher gebeten, am Mittwoch, 23.08.2006, um 09:00 Uhr bei der oben genannten Dienststelle vorzusprechen.

19.08.2006 Fax von Dr. N. an Leitende Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Essen, Marlies Hampel, Zweigertstr. 56, 45130 Essen, Telefax: 0201 / 803-2803
Polizei Recklinghausen, "Vorladung" v. 18.08.2006, "Aktenzeichen" [...]
Zu der o.g. "Ermittlungssache" ist meinerseits Folgendes anzumerken:
XY wurde am 19.04.2006 von mir in meiner Praxis untersucht. Dabei stellte ich folgende Sachverhalte fest: völlig zerstörtes Milchgebiss; [...] Behandlungsunwilligkeit; [...] Jeglichen Behandlungsversuch wehrte der Junge ab.  Ich versuchte dem Vater zu erklären, dass ich so seinen Sohn nicht behandeln könne. Bei der Gelegenheit  wies ich ihn auch daraufhin, dass es nur seiner vernachlässigten Sorgfaltspflicht zuzuschreiben sei, dass sein Sohn ein derart katastrophales Gebiss aufweise. Daraufhin verlor der Vater völlig die Beherrschung, gab meiner Behandlungseinheit einen kräftigen Fußtritt und schrie mich an, so etwas müsse er sich von mir nicht sagen lassen, er würde mich sofort anzeigen, und stürmte aus der Praxis. Wenig später erhielt  ich einen Anruf von der Dorstener Polizeidienststelle. Dem Beamten [...] schilderte ich den Vorgang. Ich hörte, wie er im Hintergrund zu dem Vater sagte, es müsse einer Fachärztin doch wohl erlaubt sein, ihn daraufhinzuweisen, dass kaputte Zähne nicht unbedingt sein müssten. Er fragte daraufhin, den Patienten, ob er sich denn noch einmal von der Frau Doktor behandeln lassen würde. Der Patient verneinte dies. Ich meinte daraufhin noch gegenüber dem Beamten, er solle in dem Fall eines erneuten Behandlungsversuchs den Patienten begleiten, denn ich fühlte mich durchaus nach diesem Tobsuchtsanfall in meiner Praxis von dem Vater bedroht.
Die Polizei hat sich mit dem "Ermittlungsverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung" wissentlich der falschen Verdächtigung und der Verfolgung Unschuldiger schuldig gemacht:
"Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm nach den Umständen zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft" (§ 323c StGB).
Es bestand offensichtlich kein Unglücksfall, keine gemeine Gefahr oder Not. Angesichts der Behandlungsunwilligkeit des Patienten resp. dann auch des Verhaltens des Vaters war es nicht zuzumuten, eine Behandlung durchzuführen, von der Erlaubtheitsfrage einer Behandlung gegen den Patientenwillen (der laut Polizeiaussage ja ausdrücklich *ablehnend* war) mal ganz abgesehen.
Ich erstatte hiermit  Strafanzeige gegen "Polizei Recklinghausen" wegen wissentlicher falscher Verdächtigung und Verfolgung Unschuldiger im besonders schweren Fall.

19.08.2006 Fax von Dr. N. an Polizeipräsidium Recklinghausen, Fax: 02361- 55 22 83
Hiermit teile ich mit, dass ich zur Vernehmung in der o. g. Angelegenheit nicht erscheinen werde. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Strafanzeige, die ich bei der Staatsanwaltschaft Essen gegen Sie erstattet habe und die als 2. Fax folgt.

Kein Datum (Poststempel 01.09.2006) Brief von SA Essen an Dr. N.
Ermittlungsverfahren gegen Sie
Tatvorwurf: Körperverletzung [SIC!!]
Sehr geehrte Frau [Doktortitel fehlt sowohl in der Anschrift als auch in der Anrede!] N., das Ermittlungsverfahren habe ich eingestellt und den Anzeigeerstatter, Herrn Y, auf den Privatklageweg verwiesen.
Hochachtungsvoll Lindenberg Oberstaatsanwalt

Kein Datum (Poststempel 12.10.2006) Brief von SA Essen an Dr. N.
Staatsanwaltschaft Essen, Telefon 0201 803-0, Durchwahl 0201 803 - 2905; Fax 0201 803 - 29 20; e-mail: poststelle@sta-essen.nrw.de
Ihre Strafanzeige vom 19.08.2006 gegen „die Polizei Recklinghausen" wegen wissentlich falscher Verdächtigung und Verfolgung Unschuldiger
Sehr geehrte Frau Dr. N.! Unter dem Aktenzeichen [...] ist gegen Sie aufgrund einer Strafanzeige ein Ermittlungsverfahren wegen unterlassene Hilfeleistung eingeleitet worden. Im  Rahmen dieses Verfahrens ist die Polizei in Dorsten, was ihre Pflicht war, tätig geworden. Ich vermag nun   nicht zu erkennen, inwieweit sich „die Polizei Recklinghausen" strafbar gemacht haben soll. Ich habe das Verfahren daher nach § 152 Abs. 2 StPO eingestellt, da keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat gegeben sind. Auf anliegende Rechtsmittelbelehrung wird Bezug genommen. Hochachtungsvoll [Gekritzel] (Vollmer) Oberstaatsanwalt

15.10.2006 Fax von Dr. N. an General-SA Hamm
Hiermit lege ich Beschwerde ein gegen den Nichtstuerbescheid der SA Essen, Az. [...]. Ich erstatte Strafanzeige mit Strafantrag gegen die SA Essen wegen Strafvereitelung im Amt ("StGB" § 258a)!
Weitere Rechtsmittel behalte ich mir ausdrücklich vor!
Tatbestand: In ihrem Schreiben ohne Datum, Poststempel 12.10.2006, geht die SA Essen mit keiner Silbe auf die bekannte Tatsache ein, dass für das gegen mich gerichtete Strafverfahren keinerlei tatsächlichen Anhaltspunkte vorlagen, also dass die "Polizei Recklinghausen" der Verfolgung Unschuldiger im besonders schweren Falle schuldig ist und deshalb unbedingt Höchststrafen zu vollstrecken sind. Um den Zynismus ins Unermessliche zu steigern, verweigert die SA Essen jegliches Recht ausdrücklich mit der - verlogenen - Behauptung, dass "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat gegeben sind." Kurz: Die "Obrigkeit" führt Strafverfahren da, wo sie verboten sind, und unterlässt Strafverfahren da, wo sie notwendig sind. Vollkommen willkürlich erfindet sie die absurdesten Strafttatbestände, während sie klar bewiesene reale Strafttatbestände leugnet. Unschuldige werden verfolgt, Schuldige werden geschützt. Sollte die SA Essen es allerdings tatsächlich ernst meinen, dass sie "nicht zu erkennen vermag, inwieweit sich die Polizei Recklinghausen strafbar gemacht haben soll", ist die Frage nach der geistigen Zurechnungsfähigkeit der SA Essen zu stellen.
Warum überhaupt diese absolut rechtswidrige Attacke ausgerechnet gegen eine funktionierende Zahnarztpraxis? Zunächst ist festzustellen: Die "Obrigkeit" hat das Land vollkommen ruiniert. Laut dem "Bund der Steuerzahler" liegt die Staatsverschuldung bei weit über 1,5 BILLIONEN EURO, der Schuldenzuwachs pro Sekunde bei 2,513 Euro, die Verschuldung pro Kopf bei 18.543 Euro. Der - auch wirtschaftliche - Kollaps geht der "Obrigkeit" vielleicht noch nicht schnell genug, dass sie sich jetzt auch solche kriminellen "Strafverfahren" aus den Fingern saugen muss. Hier mal ein Ausschnitt aus der Meldung "Ärzten droht offenbar neuer Rekord bei Praxis-Pleiten. Neben Haus- und Fachärzten auch Zahnärzte betroffen": »"Die Insolvenzen sind nur die Spitze eines Eisbergs", warnte Roland Stahl von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Bundesweit seien derzeit rund 30.000 der insgesamt 96.000 Arztpraxen von einer Schließung oder sogar der Insolvenz bedroht. "Da mag die Zahl der Pleiten auf dem ersten Blick gering erscheinen. Sie bestätigten aber den Trend, dass immer mehr Ärzte am finanziellen Minimum angekommen sind"« (ZDF, 20.12.2005). Aber es ist zugegebenermaßen nicht nur die Finanzlage, die durch eine ellenlange Kette schlimmster Fehlentscheidungen desaströs ist, es ist das Gesamtbild mit Massenabtreibungen, Massenarbeitslosigkeit, Massenarmut usw. usf. Und was konkret die "Justiz" betrifft, sei hier exemplarisch nur die bekannte Feststellung von Hans Georg Möntmann zitiert: "Die Justiz ist dumm, fahrlässig, sadistisch, unberechenbar, parteiisch, hilflos, bösartig; kurzum: sie ist in einem Zustand, der einen sofortigen Konkursantrag zwingend notwendig machen würde."
Ich bin jedenfalls diesen ganzen Zirkus gründlichst satt. Ich muss mich um meine Praxis kümmern. Deshalb habe ich die Unterlagen nun vollständig an Hochwürden Pater Rolf Hermann Lingen zur Berichterstattung und ggf. weiteren Recherche übergeben. Er hat über diesen Fall bereits entsprechende Meldungen im Internet veröffentlicht, namentlich auf der - wenigstens im deutschen Sprachraum - größten und bedeutendsten Internetseite der katholischen Kirche, i.e. "Kirche zum Mitreden" (KzM), sowie im Forum von beschwerdezentrum.de. Deshalb sind alle Unterlagen in dieser Sache direkt und ausschließlich an Hochwürden Pater Lingen zu schicken (Adresse s. KzM). Auf genaue Adressierung ist unbedingt zu achten: Ungenau adressierte Sendungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung und werden allenfalls gegen die "Obrigkeit" Verwendung finden.

II. Persönliche Erklärung und Ausblick

Um die Anonymität unbedingt zu gewährleisten, mussten zwar einige - an sich nicht uninteressante - Informationen hier ausgelassen werden, trotzdem wird hiermit verbürgt, dass die Falldarstellung nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß erfolgt ist; alle hier genannten Schreiben lagen dabei im Original vor.
Die Kette der gröbster Absurditäten, die sich die "Justiz" mal wieder erlaubt, ist dabei ebenso extrem wie typisch. Noch nicht mal auf der Tatvorwurf ist überhaupt klar, ob nun "Körperverletzung" (d.h. Tun) oder "unterlassene Hilfeleistung (d.h. Nichtstun). Tun oder Nichtstun, an dieser Frage hält sich die "Justiz" gar nicht erst auf. Hauptsache, sie kann einen Unschuldigen verfolgen!
Es ist zwar davon auszugehen, dass die "Justiz" mal wieder ihren Kopf aus der Schlinge ziehen will, sei es durch Schweigen, sei es durch Gegenangriff, d.h. "Flucht nach vorn". Vielleicht ist die Zeit der Ernte jetzt noch nicht gekommen. Aber sie wird kommen. Unausweichlich.
Wenn neues Material vorliegt, wird die Berichterstattung nach Maßgabe fortgesetzt.

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