"Polizei Recklinghausen": Verbrecher
aus Pflichtgefühl
- Dokumentation von falscher Verdächtigung und
Strafvereitelung
im Amt -
(Kirche zum Mitreden, 15.10.2006)
I. Dokumentation
18.08.2006
Brief von Polizeipräsidium Recklinghausen, Präsidium,
Westerholter Weg 27, 45657 Recklinghausen, an Zahnärztin Dr. N.
Vorladung
Sehr geehrte Frau [Doktortitel fehlt sowohl in der Anschrift als auch
in der Anrede!] N., in der Ermittlungssache wegen Unterlassene
Hilfeleistung u.a. vom 19.04.2006, 18:20 Uhr bis 19.04.2006, 18:30 Uhr
[...] ist Ihre Vernehmung als Beschuldigte erforderlich. Sie werden
daher gebeten, am Mittwoch, 23.08.2006, um 09:00 Uhr bei der oben
genannten Dienststelle vorzusprechen.
19.08.2006
Fax von Dr. N. an Leitende Oberstaatsanwältin der
Staatsanwaltschaft Essen, Marlies Hampel, Zweigertstr. 56, 45130 Essen,
Telefax: 0201 / 803-2803
Polizei Recklinghausen, "Vorladung" v. 18.08.2006, "Aktenzeichen" [...]
Zu der o.g. "Ermittlungssache" ist meinerseits Folgendes anzumerken:
XY wurde am 19.04.2006 von mir in meiner Praxis untersucht. Dabei
stellte ich folgende Sachverhalte fest: völlig zerstörtes
Milchgebiss; [...] Behandlungsunwilligkeit; [...] Jeglichen
Behandlungsversuch wehrte der Junge ab. Ich versuchte dem Vater
zu erklären, dass ich so seinen Sohn nicht behandeln könne.
Bei der Gelegenheit wies ich ihn auch daraufhin, dass es nur
seiner vernachlässigten Sorgfaltspflicht zuzuschreiben sei, dass
sein Sohn ein derart katastrophales Gebiss aufweise. Daraufhin verlor
der Vater völlig die Beherrschung, gab meiner Behandlungseinheit
einen kräftigen Fußtritt und schrie mich an, so etwas
müsse er sich von mir nicht sagen lassen, er würde mich
sofort anzeigen, und stürmte aus der Praxis. Wenig später
erhielt ich einen Anruf von der Dorstener Polizeidienststelle.
Dem Beamten [...] schilderte ich den Vorgang. Ich hörte, wie er im
Hintergrund zu dem Vater sagte, es müsse einer Fachärztin
doch wohl erlaubt sein, ihn daraufhinzuweisen, dass kaputte Zähne
nicht unbedingt sein müssten. Er fragte daraufhin, den Patienten,
ob er sich denn noch einmal von der Frau Doktor behandeln lassen
würde. Der Patient verneinte dies. Ich meinte daraufhin noch
gegenüber dem Beamten, er solle in dem Fall eines erneuten
Behandlungsversuchs den Patienten begleiten, denn ich fühlte mich
durchaus nach diesem Tobsuchtsanfall in meiner Praxis von dem Vater
bedroht.
Die Polizei hat sich mit dem "Ermittlungsverfahren wegen unterlassener
Hilfeleistung" wissentlich der falschen Verdächtigung und der
Verfolgung Unschuldiger schuldig gemacht:
"Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht
Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm nach den Umständen
zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne
Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft" (§
323c StGB).
Es bestand offensichtlich kein Unglücksfall, keine gemeine Gefahr
oder Not. Angesichts der Behandlungsunwilligkeit des Patienten resp.
dann auch des Verhaltens des Vaters war es nicht zuzumuten, eine
Behandlung durchzuführen, von der Erlaubtheitsfrage einer
Behandlung gegen den Patientenwillen (der laut Polizeiaussage ja
ausdrücklich *ablehnend* war) mal ganz abgesehen.
Ich erstatte hiermit Strafanzeige gegen "Polizei Recklinghausen"
wegen wissentlicher falscher Verdächtigung und Verfolgung
Unschuldiger im besonders schweren Fall.
19.08.2006
Fax von Dr. N. an Polizeipräsidium Recklinghausen, Fax: 02361- 55
22 83
Hiermit teile ich mit, dass ich zur Vernehmung in der o. g.
Angelegenheit nicht erscheinen werde. In diesem Zusammenhang verweise
ich auf die Strafanzeige, die ich bei der Staatsanwaltschaft Essen
gegen Sie erstattet habe und die als 2. Fax folgt.
Kein Datum
(Poststempel
01.09.2006)
Brief von SA Essen an Dr. N.
Ermittlungsverfahren gegen Sie
Tatvorwurf: Körperverletzung
[SIC!!]
Sehr geehrte Frau [Doktortitel fehlt sowohl in der Anschrift als auch
in der Anrede!] N., das Ermittlungsverfahren habe ich eingestellt und
den Anzeigeerstatter, Herrn Y, auf den Privatklageweg verwiesen.
Hochachtungsvoll Lindenberg Oberstaatsanwalt
Kein Datum
(Poststempel
12.10.2006)
Brief von SA Essen an Dr. N.
Staatsanwaltschaft Essen, Telefon 0201 803-0, Durchwahl 0201 803 -
2905; Fax 0201 803 - 29 20; e-mail: poststelle@sta-essen.nrw.de
Ihre Strafanzeige vom 19.08.2006 gegen „die Polizei Recklinghausen"
wegen wissentlich falscher Verdächtigung und Verfolgung
Unschuldiger
Sehr geehrte Frau Dr. N.! Unter dem Aktenzeichen [...] ist gegen Sie
aufgrund einer Strafanzeige ein Ermittlungsverfahren wegen unterlassene
Hilfeleistung eingeleitet worden. Im Rahmen dieses Verfahrens ist
die Polizei in Dorsten, was ihre Pflicht war, tätig geworden. Ich
vermag nun nicht zu erkennen, inwieweit sich „die Polizei
Recklinghausen" strafbar gemacht haben soll. Ich habe das Verfahren
daher nach § 152 Abs. 2 StPO eingestellt, da keine zureichenden
tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat
gegeben sind. Auf anliegende Rechtsmittelbelehrung wird Bezug genommen.
Hochachtungsvoll [Gekritzel] (Vollmer) Oberstaatsanwalt
15.10.2006
Fax von Dr. N. an General-SA Hamm
Hiermit lege ich Beschwerde ein gegen den Nichtstuerbescheid der SA
Essen, Az. [...]. Ich erstatte Strafanzeige mit Strafantrag gegen die
SA Essen wegen Strafvereitelung im Amt ("StGB" § 258a)!
Weitere Rechtsmittel behalte ich mir ausdrücklich vor!
Tatbestand: In ihrem Schreiben ohne Datum, Poststempel 12.10.2006, geht
die SA Essen mit keiner Silbe auf die bekannte Tatsache ein, dass
für das gegen mich gerichtete Strafverfahren keinerlei
tatsächlichen Anhaltspunkte vorlagen, also dass die "Polizei
Recklinghausen" der Verfolgung Unschuldiger im besonders schweren Falle
schuldig ist und deshalb unbedingt Höchststrafen zu vollstrecken
sind. Um den Zynismus ins Unermessliche zu steigern, verweigert die SA
Essen jegliches Recht ausdrücklich mit der - verlogenen -
Behauptung, dass "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte
für das Vorliegen einer Straftat gegeben sind." Kurz: Die
"Obrigkeit" führt Strafverfahren da, wo sie verboten sind, und
unterlässt Strafverfahren da, wo sie notwendig sind. Vollkommen
willkürlich erfindet sie die absurdesten Strafttatbestände,
während sie klar bewiesene reale Strafttatbestände leugnet.
Unschuldige werden verfolgt, Schuldige werden geschützt. Sollte
die SA Essen es allerdings tatsächlich ernst meinen, dass sie
"nicht zu erkennen vermag, inwieweit sich die Polizei Recklinghausen
strafbar gemacht haben soll", ist die Frage nach der geistigen
Zurechnungsfähigkeit der SA Essen zu stellen.
Warum überhaupt diese absolut rechtswidrige Attacke ausgerechnet
gegen eine funktionierende Zahnarztpraxis? Zunächst ist
festzustellen: Die "Obrigkeit" hat das Land vollkommen ruiniert. Laut
dem "Bund der Steuerzahler" liegt die Staatsverschuldung bei weit
über 1,5 BILLIONEN EURO, der Schuldenzuwachs pro Sekunde bei 2,513
Euro, die Verschuldung pro Kopf bei 18.543 Euro. Der - auch
wirtschaftliche - Kollaps geht der "Obrigkeit" vielleicht noch nicht
schnell genug, dass sie sich jetzt auch solche kriminellen
"Strafverfahren" aus den Fingern saugen muss. Hier mal ein Ausschnitt
aus der Meldung "Ärzten droht offenbar neuer Rekord bei
Praxis-Pleiten. Neben Haus- und Fachärzten auch Zahnärzte
betroffen": »"Die Insolvenzen sind nur die Spitze eines
Eisbergs", warnte Roland Stahl von der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung. Bundesweit seien derzeit rund 30.000 der insgesamt
96.000 Arztpraxen von einer Schließung oder sogar der Insolvenz
bedroht. "Da mag die Zahl der Pleiten auf dem ersten Blick gering
erscheinen. Sie bestätigten aber den Trend, dass immer mehr
Ärzte am finanziellen Minimum angekommen sind"« (ZDF,
20.12.2005). Aber es ist zugegebenermaßen nicht nur die
Finanzlage, die durch eine ellenlange Kette schlimmster
Fehlentscheidungen desaströs ist, es ist das Gesamtbild mit
Massenabtreibungen, Massenarbeitslosigkeit, Massenarmut usw. usf. Und
was konkret die "Justiz" betrifft, sei hier exemplarisch nur die
bekannte Feststellung von Hans Georg Möntmann zitiert: "Die Justiz
ist dumm, fahrlässig, sadistisch, unberechenbar, parteiisch,
hilflos, bösartig; kurzum: sie ist in einem Zustand, der einen
sofortigen Konkursantrag zwingend notwendig machen würde."
Ich bin jedenfalls diesen ganzen Zirkus gründlichst satt. Ich muss
mich um meine Praxis kümmern. Deshalb habe ich die Unterlagen nun
vollständig an Hochwürden Pater Rolf Hermann Lingen zur
Berichterstattung und ggf. weiteren Recherche übergeben. Er hat
über diesen Fall bereits entsprechende Meldungen im Internet
veröffentlicht, namentlich auf der - wenigstens im deutschen
Sprachraum - größten und bedeutendsten Internetseite der
katholischen Kirche, i.e. "Kirche zum Mitreden" (KzM), sowie im Forum
von beschwerdezentrum.de. Deshalb sind alle Unterlagen in dieser Sache
direkt und ausschließlich an Hochwürden Pater Lingen zu
schicken (Adresse s. KzM). Auf genaue Adressierung ist unbedingt zu
achten: Ungenau adressierte Sendungen haben keinen Anspruch auf
Berücksichtigung und werden allenfalls gegen die "Obrigkeit"
Verwendung finden.
II. Persönliche Erklärung und Ausblick
Um die Anonymität unbedingt zu gewährleisten, mussten zwar
einige - an sich nicht uninteressante - Informationen hier ausgelassen
werden, trotzdem wird hiermit verbürgt, dass die Falldarstellung
nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß erfolgt ist;
alle hier genannten Schreiben lagen dabei im Original vor.
Die Kette der gröbster Absurditäten, die sich die "Justiz"
mal wieder erlaubt, ist dabei ebenso extrem wie typisch. Noch nicht mal
auf der Tatvorwurf ist überhaupt klar, ob nun
"Körperverletzung" (d.h. Tun) oder "unterlassene Hilfeleistung
(d.h. Nichtstun). Tun oder Nichtstun, an dieser Frage hält sich
die "Justiz" gar nicht erst auf. Hauptsache, sie kann einen
Unschuldigen verfolgen!
Es ist zwar davon auszugehen, dass die "Justiz" mal wieder ihren Kopf
aus der Schlinge ziehen will, sei es durch Schweigen, sei es durch
Gegenangriff, d.h. "Flucht nach vorn". Vielleicht ist die Zeit der
Ernte jetzt noch nicht gekommen. Aber sie wird kommen. Unausweichlich.
Wenn neues Material vorliegt, wird die Berichterstattung nach
Maßgabe fortgesetzt.
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