Pressemeldung zur Verhaftung

- Wie man für sein Glaubensbekenntnis ins Gefängnis kommt -
(Kirche zum Mitreden, 22.01.2006)
Namensrecht+Verurteilung bei G.
Was sind V2 Häretiker bei Gl.
gefängnis jülich bei G.
Ladung zum Haftantritt in JVA Gelsenkirchen

Dogma und Häresie
Um Mitglied der katholischen Kirche sein zu können, muss man ausnahmslos alles das glauben, was von der katholischen Kirche als unfehlbarer Glaubenssatz (Dogma) vorgelegt ist, also z.B. die Dreifaltigkeit Gottes, die Gottheit Christi und die Menschwerdung Christi. Bezweifelt man auch nur ein einziges dieser Dogmen, ist man der Häresie schuldig, also ein Häretiker. Häretiker verlieren durch die Häresie die kirchliche Mitgliedschaft.

Sedisvakanz
Seit 1958, dem Tod von Papst Pius XII., haben sich nur Häretiker auf den Stuhl Petri gesetzt, d.h. in Wahrheit waren Roncalli ("Johannes XXIII.") bis Ratzinger ("Benedikt XVI.") gar keine Päpste, sondern bloße Betrüger. Mit der Aufdeckung der Tatsache, dass der Stuhl (lat. sedes) Petri derzeit in Wahrheit nicht rechtmäßig besetzt, also unbesetzt (lat. vacans) ist, beschäftigt sich der "Sedisvakantismus" (engl. "sedevacantism"). Dabei werden die Häresien dieser Pseudopäpste nachgewiesen, insbesondere in den Texten des vermeintlichen "Zweiten Vatikanischen Konzils" (1962-1965; daher die Bezeichnung "V2-Sekte"). Allerdings ist die Tatsache der Sedisvakanz eigentlich für jeden offensichtlich, z.B. durch Ratzingers Auftritt in der Kölner Synagoge. Ratzinger vertritt in einer durch die Medien für jeden Menschen eigentlich unübersehbaren Weise die Lehre des "Vatikanum 2": "Wie die Schrift bezeugt, hat Jerusalem die Zeit seiner Heimsuchung nicht erkannt, und ein großer Teil der Juden hat das Evangelium nicht angenommen, ja nicht wenige haben sich seiner Ausbreitung widersetzt. Nichtsdestoweniger sind die Juden nach dem Zeugnis der Apostel immer noch von Gott geliebt um der Väter willen; sind doch seine Gnadengaben und seine Berufung unwiderruflich. [...] Gewiß ist die Kirche das neue Volk Gottes, trotzdem darf man die Juden nicht als von Gott verworfen oder verflucht darstellen, als wäre dies aus der Heiligen Schrift zu folgern" (V2-Text "Nostra Aetate, Nr. 4).
Soweit die Häresie von "Vatikanum 2". Zum Vergleich dazu das katholische Dogma: "
 "[Die heilige römische Kirche ...] glaubt fest, bekennt und verkündet, daß 'niemand außerhalb der katholischen Kirche, weder Heide noch Jude noch Ungläubiger oder ein von der Einheit Getrennter - des ewigen Lebens teilhaftig wird, vielmehr dem ewigen Feuer verfällt, das dem Teufel und seinen Engeln bereitet ist, wenn er sich nicht vor dem Tod ihr [der Kirche] anschließt" (Konzil von Florenz, 1438-1445).
Dementsprechend lehrte Pius XII. in seiner Enzyklika über die Kirche (Mystici Corporis, 1943):
"Fürs erste nämlich folgte auf den durch den Tod des Erlösers aufgehobenen Alten Bund der Neue."
Ratzinger hingegen erklärte als "Präfekt der Glaubenskongregation", "Juden hätten keine andere Religion, sondern seien das Fundament des Glaubens. [...] Die Christen haben - so Ratzinger - die Pflicht, den jüdischen Brüdern gegenüber dankbar zu sein, dass sie den Glauben an den Gott Abrahams trotz aller Schwierigkeiten bewahrt hätten und ihn vor den Völkern bezeugen. Sie hätten der Welt auch Jesus von Nazareth geschenkt. Daher sollen die Christen nach Ratzingers Ansicht, dafür beten, dass die Juden ihn besser kennen lernen. Christen und Juden lebten jedenfalls auf konvergierenden Linien in der Erwartung der endgültigen Erlösung" (Radio Vatikan, 29.12.2000).
Wenn also die Juden, die nicht an Christus glauben und nicht Mitglieder der heilsnotwendigen Kirche sind, sich auf "konvergierenden Linien" befinden mit den Anhängern der V2-Sekte, dann kann man gewisse Schlüsse ziehen, wohin die V2-Sekte steuert.

Das "Verbrechen"
Weil Katholiken die derzeitige Sedisvakanz des päpstlichen Stuhles bekennen, werden sie öfters als "Sedisvakantisten" bezeichnet. Aber "Sedisvakantisten" sind ja gerade nicht - wie diese Bezeichnung es suggeriert - Befürworter der Sedisvakanz. Während Monarchisten die Monarchie befürworten und "Revisionisten" die Revision befürworten, sind "Sedisvakantisten" einfach nur katholische Gläubige. Sie haben damit auch das Recht und die Pflicht, sich als Katholiken zu bekennen.
In diesem Sinne habe ich für meine Homepage "Kirche zum Mitreden" (KzM) u.a. die Domain "www.katholisch.de" registriert; später kam dann auch die Domain "www.katholisch.net" hinzu, wo allerdings - schon aus Kostengründen - im wesentlichen ein Verweis auf "Kirche zum Mitreden" eingebaut wurde.
Die V2-Sekte klagte gegen mich, ich würde ihr Namensrecht verletzen, und forderte von mir den Verzicht auf alle "katholisch"-Domains. Begründung: Der "Bundesgerichtshof" habe der V2-Sekte das Namensrechts an "katholisch" zugesprochen.
Vor allem weiteren muss man das katholische Dogma kennen: "Wer sich zur Ansicht bekennt, die Kirche sei dem Staate unterworfen, der ist ein Häretiker" (s. z.B. Papst Piux IX., Enzyklika "Quanta Cura", 1864). Das heißt: Es wäre bereits Häresie, dem Staat das Recht zuzubilligen, einer Sekte das Namensrecht an "katholisch" zu geben. M.a.W. niemand darf dieses "Urteil" des BGH als rechtkräftig anerkennen.
Ich bot der V2-Sekte trotzdem an, auf alle "katholisch"-Domains zu verzichten; ich forderte nur einen Beweis dafür, dass meine Position falsch ist, also den Nachweis, dass die V2-Sekte doch die katholische Kirche ist. Aus leicht begreiflichen Gründen weigerte sich die V2-Sekte, ihren Anspruch vernünftig zu begründen, und forderte von mir, mich dem häretischen "Urteil" des BGH zu unterwerfen.
Wenn "Kirche zum Mitreden" derzeit nicht mehr unter www.katholisch.de erreichbar ist, sondern nur z.B. unter www.revisionisten.de, dann nur deshalb, weil der Staat die Freigabe der Domains von der Denic verlangt hat; darauf hatte ich keinen Einfluss.

Das wahre Gesicht der "Wohltäter"
Es gab eine ganze Reihe "Verurteilungen" gegen mich wegen der "katholisch"-Domains, was u.a. dazu geführt hat, dass mein bisheriges recht ansehnliches Vermögen komplett beschlagnahmt wurde, ich nun rettungslos "überschuldet" bin und jetzt auch ins Gefängnis muss.
Beantragt wurde die Vernichtung explizit von der V2-Sekte, also von dem Verein, der angeblich so fleißig für Menschen in Not sammelt, ob nun unter den Schlagworten "Caritas", "Adveniat", "Misereor", "Dreikönige" oder sonst wie. Richtig: Dieser vermeintlich wohltätige Verein ist das schlimmste Scheusal: Diese "Wohltäter" zerstören in bestialischer Skrupellosigkeit das Leben eines katholischen Priesters, weil er sich weigert, die Häresien der V2-Sekte als katholische Glaubenslehre zu billigen! Wer mehr über die moralischen Qualitäten der V2-Sekte wissen will, suche z.B. nach den Begriffen "Priester" und "Kinderschänder".

Der Wahnsinn deutscher "Justiz"
Hier ein Ausschnitt aus einer meiner "Verurteilungen" durch das "Landgericht Bonn":
»Gegen den Schuldner wird wegen Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 1 in dem Versäumnisurteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 (Az. 7 O 154/99) enthaltene Unterlassungsverpflichtung, nämlich es zu unterlassen, die Domain "katholisch.de" und/-oder die Domain "katholisch.notrix.de" im Internet als Adresse zu verwenden und/oder zu verbreiten, ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Büro, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 1.000,00 Büro ein Tag Ordnungshaft verhängt. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Schuldner zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 8.000,00 Euro festgesetzt.
Gründe:
Der Antrag ist begründet. Gegen den Schuldner ist gemäß § 890 ZPO ein Ordnungsmittel zu verhängen. Der Schuldner hat der ihm in Ziffer 1 des im Tenor bezeichneten Versäumnisurteils vom 7. Juni 1999 auferlegten Unterlassungsverpflichtung zuwidergehandelt. Der Schuldner verwendet auf der von ihm unterhaltenen Internetseite "www.katholisch.net" den Hinweis "Die ursprüngliche Seite des Domain www.katho-lisch.de". Dies ergibt sich sowohl aus den unbestritten gebliebenen Ausführungen im Antragsschriftsatz vom 21. Oktober 2003 (Bl. 110 ff. d.A.) als auch aus dem hierzu als Anlage Ast 2 vorgelegten Auszug aus der Internetpräsentation des Schuldners (vgl. Bl. 114 ff. d.A.). Damit wird der vom Schuldner ursprünglich verwendeten Domain "katholisch.de" weiterhin eine Zuordnungsfunktion in inhaltlicher Hinsicht zugewiesen. Dem Besucher der Internetseite des Schuldners wird nämlich deutlich gemacht, dass es sich hierbei um die ursprünglich unter "katholisch.de" verbreiteten Inhalte handelt. Hinzu kommt eine Zuordnung in technischer Hinsicht. Der vorbeschriebene Hinweis macht sich die Funktionsweise der Internet-Suchmaschinen google und altavista zunutze und ermöglicht so ein Auffinden und Aufsuchen der Internetseite des Schuldners durch die bloße Eingabe des ursprünglichen Domains "katholisch.de" in das Suchfeld dieser Internet-Suchmaschinen; davon hat sich die Kammer durch entsprechende Versuche selbst überzeugen können. Das Gericht hat das beantragte Ordnungsgeld auf 10.000,00 Euro festgesetzt. Es hat hierbei sowohl die Schwere der fortgesetzten Zuwiderhandlung berücksichtigt als auch dem Umstand Rechnung getragen, dass der Schuldner durch ein empfindliches Übel zur künftigen Einhaltung des gerichtlichen Verbots angehalten wird. Die Ersatzfreiheitsstrafe hat ihre Rechtsgrundlage in § 890 Abs. 1 Satz 1 ZPO. [Nicht unterschrieben] Weber Pilger Dilger«
Es ist richtig: Auf "Kirche zum Mitreden" (jetzt z.B. www.kirchenlehre.com) steht nach wie vor im html-Code, gut lesbar auf der oberen Leiste des Internetbrowsers: "Die ursprüngliche Seite des Domain www.katholisch.de".
Aber wie kann man das ernsthaft verbieten?! KzM ist ja noch immer "Die ursprüngliche Seite des Domain www.katholisch.de". Jeder kann das nachprüfen, entweder durch Anfrage bei der Denic oder bei www.archive.org. Um den Irrsinn dieses Verbotes zu veranschaulichen: Ich habe früher in Jülich gewohnt. Nun könnte die Stadt Jülich mir verbieten, z.B. in einem Lebenslauf zu schreiben, dass ich in Jülich gewohnt habe, denn die Stadt Jülich hat das Namensrecht an Jülich. Der Vergleich hinkt natürlich: 1. Jülich hat tatsächlich das Namensrecht an Jülich, aber die V2-Sekte hat nicht das Namensrecht an katholisch. 2. Es ist eigentlich restlos egal, ob man sich zu der Stadt Jülich bekennt, aber es ist heilsnotwendig, sich zur katholischen Kirche zu bekennen.
Und mal angenommen, jemand möchte die Seite katholisch.de besuchen - wird er dann etwa bei Google den Suchbegriff "katholisch.de" eingeben? Wird er nicht ganz einfach die Seite "katholisch.de" aufrufen? Oder anders: Wird die Stadt Jülich jeden verklagen, der auf seiner Seite das Wort Jülich stehen hat, weswegen bei einer Suche nach "Jülich" eine andere Seite als www.juelich.de gefunden werden kann?
Abgerundet wird der deutsche "Justiz"-Wahnsinn durch die Tatsache, dass - entgegen der "Urteilsbegründung" - auf der Internetseite "www.katholisch.net" der Hinweis "Die ursprüngliche Seite des Domain www.katholisch.de" nie gestanden hatte. Also ich wurde "rechtskräftig" verurteilt für etwas, was nicht nur gar nicht strafbar war, sondern was ich bewiesenermaßen auch nie getan hatte.

Fazit
Das Landgericht Bonn hat kürzlich in einer neueren "Verurteilung" explizit erklärt, dass ich "durch ein empfindliches Übel zur zukünftigen Einhaltung des gerichtlichen Verbots" (i.e. den katholischen Glauben zu bekennen) angehalten werden soll. Ein so offenes staatliches Bekenntnis zum Sadismus ist bemerkenswert.
Es ist kinderleicht, in Deutschland ins Gefängnis zu kommen. Einfach die Wahrheit sagen, am einfachsten den katholischen Glauben bekennen - "Strafverfolgung" bis zum bitteren Ende ist dann so gut wie sicher.

Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester, Dorsten

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