Kirche zum Mitreden - Anmerkungen zum Sedisvakanz-Text

(Internet, 18.04.1998)
Wie heißt der derzeitige Papst bei G.
der papst als privatmann bei G.
Nach über zwei Jahren seit Veröffentlichung wurde kürzlich zum erstenmal unser Text über die derzeitige Sedisvakanz als argumentativ unzureichend kritisiert. Ein Leser "evangelischer" Konfession meinte, unser Text käme über einen "kritischen Ansatz" nicht hinaus. Deshalb hier einige kurze Anmerkungen zu unserem Text, über Hintergrund und Zielsetzung:

Die ersten "sedisvakantistischen" Bewegungen entstanden bereits, als Angelo Roncalli ("Johannes XXIII.", 1958 - 1963) den Stuhl Petri okkupierte. Man störte sich sowohl an seiner Zugehörigkeit zu einer Freimaurerloge als auch an seinem Verzicht auf die päpstliche Gewalt anläßlich der Eröffnung von Vatikanum II. - die Kirche von Roncalli sollte nicht mehr verurteilen. Die Nachfolger Roncallis, also Montini, Luciani und nun Wojtyla, führten dieses Erbe von Roncallis Erfindung "Zweites Vatikanisches Konzil" weiter, indem sie die Häresien immer unverblümter bzw. unverschämter durchdrückten.

Nun ist es aber nach fast 40 Jahren Sedisvakanz noch immer so, daß viele Menschen und v.a. viele, die sich "Katholiken" nennen, das Faktum der Sedisvakanz nicht sehen können oder wollen. Die Publikationen zur Sedisvakanz, von denen es weltweit sehr viele gibt (hier tummelt sich auch das pseudokatholische Sektenwesen, s. das Archiv), hatten offenkundig einen großen Nachteil: sie waren sehr umfangreich, und die Begeisterung für das Lesen hält sich sogar im Land der Dichter und Denker arg in Grenzen. In den Publikationen zur Sedisvakanz gab es wortreiche, haarkleine und leider oft ungenaue, wenn nicht gar falsche Darstellungen, mit denen die Sedisvakanz bewiesen werden sollte. Gelegentlich wurden auch Grundsatzpapiere nach Art von Flugblättern beigelegt, die aber dem Verf. unbefriedigend erschienen; zwar mußte das Rad nicht neu erfunden werden - die Argumente für die Sedisvakanz lagen ja schon vor -, aber es mußte ein Text her, der kurz und nachvollziehbar die Argumente für die Sedisvakanz zusammenfaßt. Einerseits sollte der Text unanfechtbar die Wahrheit vermitteln, andererseits sollte er einen Umfang von zwei Seiten (damit gewissermaßen "Flugblatt-tauglich") nicht überschreiten.

Es war nun die Frage, was alles in so einen Text hineingehört, und wie dieses Material zu gliedern ist. Noch immer erscheint uns die damals gewählte Form die geeignetste zu sein: 1) Die Wiedergabe der meistverwendeten Ansätze aus den zahlreichen "sedisvakantistischen" Publikationen, 2) die Darlegung einer dogmatischen Unmöglichkeit, falls man die Position der Sedisvakanz nicht annimmt, 3) der Hinweis auf das offen antikirchliche Gehabe Neu-Roms und seiner Anhänger, 4) die Entlarvung des Obergauners Marcel Lefebvre, das Paradebeispiel sog. "traditionalistischer" Bewegungen.

Was nun die typischen "sedisvakantistischen" Argumente betrifft (Zugehörigkeit zur Kirche - Unfehlbarkeit Petri - Anordnung Paul IV.), so kommt die Diskussion darüber, inwieweit ihnen wirklich definitive Beweiskraft zukommt, nicht zur Ruhe. Auch nach der Formulierung des Dogmas über die Unfehlbarkeit des Papstes findet sich in einigen theologischen Standardwerken noch die Position, der Papst könnte "als Privatmann" in die offensichtlichsten Häresien fallen. In Extremfällen heißt es sogar, der Papst könne z.B. zum Judentum, Islam oder Buddhismus übertreten, wäre dabei aber weiterhin das Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche - diese Ansicht ist ja auch nur konsequent, wenn man vom "Papst als Privatmann" redet. Während in einigen "sedisvakantistischen" Publikationen die Bulle Paul IV. akribisch untersucht und auf die Scheinpäpste unseres Jahrhunderts angewendet wird, gibt es Gegendarstellungen, die der Bulle jede Gültigkeit - zumindest für das Papstwahlrecht seit Pius X., der in der Tat diesbezüglich neue Bestimmungen erlassen hat, - absprechen.

Diese Diskussionen weiterzuführen, haben wir uns geschenkt. Statt dessen haben wir im zweiten Kapitel dann das Argument angeführt, das uns am einfachsten nachvollziehbar erschien. Statt sich mit der Frage nach dem "Papst als Privatmann" oder mit der Gültigkeit einer jahrhundertealten Bulle zu beschäftigen, konzentrierten wir uns auf die Frage nach der Unfehlbarkeit eines allgemeinen Konzils. Die dogmatische Lage sieht so aus: 



"Die Entscheidungen der ökumenischen Konzilien sind jene feierlichen Beschlüsse, wodurch die Konzilien kraft ihrer höchsten kirchlichen Autorität etwas als Glaubenssatz aufstellen für die ganze Kirche. Diese Entscheidungen sind an drei Bedingungen geknüpft. Sie müssen a. ihrer sprachlichen Fassung nach klar und bestimmt lauten. Es muß in der Konzilsentscheidung deutlich zum Ausdruck kommen, daß irgend etwas zu glauben vorgestellt oder verurteilt wird; es muß aber auch klar ersichtlich sein, was den Gegenstand der Entscheidung bildet. Darum wurde im neuen Kirchenrecht der Kanon aufgestellt: 'Declarata seu definita dogmatice res nulla intelligitur, nisi id manifeste constiterit' [Als dogmatisch erklärt bzw. definiert wird kein Inhalt angesehen, außer dies steht augenscheinlich fest] (CIC can. 1323, 3.)  [Der Vollständigkeit halber hier der verbleibende Text dieses Kanons: "§1. Mit göttlichem und katholischem Glauben muß alles das geglaubt werden, was im geschriebenen oder überlieferten Wort Gottes enthalten ist und von der Kirche, sei es durch feierliches Urteil, sei es durch das ordentliche und universale Lehramt, als von Gott geoffenbart zu glauben vorgelegt wird. §2. Ein derartiges feierliches Urteil zu verkünden ist besondere Angelegenheit sowohl des Ökumenischen Konzils als auch des Römischen Bischofs, wenn er 'ex cathedra' spricht"]. Aus diesem Grunde darf nichts, was sich etwa als Beweis, Illustration, Erläuterung, Nebenbemerkung mit den Glaubensdekreten in den Konzilsakten verbunden findet, als autoritativ von der Kirche entschieden angesehen werden. An bestimmte Formeln und Redewendungen sind die Konzilsentscheidungen nicht gebunden. Denn eine solche Bindung liegt weder in der Natur der Sache, noch wird sie durch eine positive Anordnung Christi oder seiner Kirche gefordert. Es ist aber nicht ganz überflüssig, darauf hinzuweisen, weil tatsächlich die Frage erörtert wurde, ob nur die 'canones' des Tridentinums, oder auch die 'capita' die definierte Glaubenslehre enthielten und manche Theologen der Ansicht waren, nur in den unter das Anathem gestellten 'canones' seien die eigentlichen Glaubensentscheidungen enthalten. Es ist schwer zu verstehen, wie in dieser Sache Zweifel auftauchen konnten, da das Tridentinum selbst sich mit aller Deutlichkeit darüber ausgesprochen hat. So heißt es im Beginne des Dekretes über die Rechtfertigung: "[Synodus] exponere intendit omnibus christifidelibus veram sanamque doctrinam ipsius iustificationis, quam sol iustitiae Christus Iesus, fidei nostrae auctor et consummator, docuit, apostoli tradiderunt et catholica ecclesia Spiritu sancto suggerente perpetuo retinuit; districtius inhibendo, ne deinceps audeat quisquam aliter credere, praedicare aut docere, quam praesenti decreto statuitur et declaratur" [[Das Konzil] beabsichtigt, allen Christgläubigen die wahre und heilsame Lehre seiner eigenen Rechtfertigung, die Jesus Christus, die Sonne der Gerechtigkeit, der Urheber und Vollender unseres Glaubens, lehrte, die die Apostel überlieferten und die die katholische Kirche unter der Eingebung des Heiligen Geistes beständig bewahrt hat; indem es strenger verbietet, daß jemand hernach es wage, anders zu glauben, zu predigen oder zu lehren, als es durch das vorliegende Dekret statuiert und deklariert wird]. Was also in dem aus einer größeren Anzahl von Kapiteln bestehenden Dekrete dargelegt wird, ist Glaubensgegenstand. Hier ist zur näheren Erklärung beigefügt, worin sich Kapitel und Kanones unterscheiden: die Kapitel geben positiv an, was im Glauben festzuhalten, die Kanones, was zu verwerfen ist. [b.: freie Stimmabgabe der Konzilsteilnehmer; c. Verbindung mit dem Papst]" (J. Brunsmann, Lehrbuch der Apologetik, Bd. 2, Wien (2)1930, 310f).
"Die Gesamtheit der Bischöfe ist unfehlbar, wenn sie, entweder auf dem allgemeinen Konzil versammelt oder über den Erdkreis zerstreut, eine Glaubens- oder Sittenlehre als eine von allen Gläubigen festzuhaltende Wahrheit vorlegen. De fide [unfehlbare Lehre]
Das Konzil von Trient lehrt, daß die Bischöfe die Nachfolger der Apostel sind (D 960); ebenso das Vatikanum (D 1828). Als Nachfolger der Apostel sind sie ebenso wie diese die Hirten und Lehrer der Gläubigen (D 1821). Als amtliche Glaubenslehrer sind sie Träger der dem kirchlichen Lehramt zugesicherten aktiven Unfehlbarkeit. Man unterscheidet zwei Formen der lehramtlichen Tätigkeit des Gesamtepistkopates, eine außerordentliche und eine ordentliche:
a) Auf außerordentliche Weise üben die Bischöfe ihre unfehlbare Lehrgewalt auf dem allgemeinen oder ökumenischen Konzil aus. In den Entscheidungen des allgemeinen Konzils tritt die Lehrtätigkeit des gesamten von Christus eingesetzten Lehrkörpers am offenkundigsten in Erscheinung.
[...]
b) Auf ordentliche Weise üben die Bischöfe ihre unfehlbare Gewalt aus, wenn sie in ihren Diözesen in moralischer Einheit mit Papst einmütig dieselben Glaubens- und Sittenlehren verkünden. Das Vatikanum erklärte ausdrücklich, daß auch die vom ordentlichen allgemeinen Lehramt der Kirche vorgelegten Offenbarungswahrheit mit göttlichem und katholischem Glauben festzuhalten sind (D 179). Träger des ordentlichen und allgemeinen Lehramtes ist aber der über den ganzen Erdkreis zerstreute Episkopat. Die Übereinstimmung der Bischöfe in der Lehre läßt sich feststellen aus den von ihnen herausgegebenen Katechismen, aus ihren Hirtenschreiben, aus den von ihnen approbierten Gebetbüchern und den Beschlüssen von Partikularsynoden. Es genügt eine moralisch allgemeine Übereinstimmung, wobei die ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung des Papstes als des Oberhauptes des Episkopates nicht fehlen darf" (L. Ott, Grundriß der katholischen Dogmatik, Freiburg (10)1981, 361f)." 

Die Aussagen über den wirklichen Heilswert der nichtkatholischen Glaubensgemeinschaften stellen eine der zentralen Lehraussagen von V2 dar; dieser Gedanke zieht sich nicht nur durch die Texte von V2, sondern auch durch das "ordentliche Lehramt" der Konzilsfunktionäre: In der Konzilssekte ist alles vom Geist der Ökumene verseucht, wie sich leicht z.B. an den unzähligen "ökumenischen Gottesdiensten" weltweit erkennen läßt.
Es hilft also nichts, sich auf den "nichtdogmatischen" und "rein pastoralen" Charakter von V2 zu berufen - es werden eindeutig Lehraussagen getroffen, die auch durch das penetrante Gehabe der Konzilsfunktionäre als "bindend" (in der Denkschiene der V2-Genossen) verstanden werden müssen.
Wer uns das nicht glauben will, sei auf Joseph Ratzinger, den Boß der V2-"Glaubenskongregation", verwiesen, der sich in einem Interview äußerte: "Beiden Richtungen gegenüber [d.h. konservativ und progressiv] ist zunächst festzustellen, daß das Vaticanum II von derselben Autorität getragen ist wie das Vaticanum I und das Tridentinum, nämlich vom Papst und dem ihm verbundenen Bischofskollegium [...] Es ist unmöglich (>für einen Katholiken<), sich für oder gegen Trient und Vaticanum I zu entscheiden. Wer das II. Vatikanum bejaht, so wie es sich selbst eindeutig geäußert und verstanden hat, der bejaht damit die gesamte verbindliche Tradition der katholische Kirche ... Es ist ebenso unmöglich, sich für Trient und Vaticanum , aber gegen das Vaticanum II zu entscheiden. Wer das Vaticanum II verneint, negiert die Autorität, die die beiden anderen Konzilien trägt und hebt sie damit von ihrem Prinzip her auf (J. Ratzinger, Zur Lage des Glaubens, München 1985, 26).
Noch immer nicht überzeugt, daß im Irrglauben der Konzilssektierer auf V2 die autoritative Stimme der Kirche ertönte? Dann lese man den Brief, den Montini ("Paul VI.") 1975 an Mgr. Marcel Lefebvre schrieb: "Es geschieht mit Schmerz, wenn Wir Ihnen heute schreiben. Mit Schmerz, denn wir erahnen die innere Zerrissenheit eines Mannes, der die Vernichtung seiner Hoffnungen, den Ruin seines Werkes erlebt, das er für die gute Sache unternommen zu haben glaubt. Mit Schmerz, denn Wir denken an die Verwirrung junger Männer, die Ihnen voller Eifer gefolgt sind und die jetzt die Sackgasse entdecken. Doch unser Schmerz ist noch lebhafter, da Wir feststellen, daß die Entscheidung der zuständigen Behörde, obwohl sie sehr klar formuliert und man kann nicht anders sagen: völlig gerechtfertigt ist, durch Ihre Weigerung, Ihren öffentlichen und beharrlichen Widerstand gegen das ökumenische Zweite Vatikanische Konzil, die postkonziliaren Reformen und die auch den Papst bindenden Richtlinien einzustellen, daß diese Entscheidung noch Anlaß zur Diskussion bietet und Sie sogar soweit bringt, nach einer juristischen Möglichkeit zu suchen, um sie noch zu entkräften. [...] Sie lassen zu, daß der Fall des heiligen Athanasius zu Ihren Gunsten beschworen wird. Es stimmt, daß dieser große Bischof praktisch der einzige blieb, der unter dem Widerspruch von allen Seiten den wahren Glauben verteidigte. Aber es handelte sich ja gerade um die Verteidigung des Glaubens des eben abgelaufenen Konzils von Nicäa. Das Konzil war die Norm, die seine Treue inspirierte, wie übrigens auch beim hl. Ambrosius. Wie könnte sich heute jemand mit dem heiligen Athanasius vergleichen und dabei wagen, ein Konzil wie das Zweite Vatikanische Konzil zu bekämpfen, das keine geringere Autorität hat, das unter gewissen Aspekten sogar noch bedeutsamer ist als das von Nicäa?" (zit. nach: Piusbruderschaft, Damit die Kirche fortbestehe, Stuttgart 1992, 108f).
Wir haben für unseren Sedisvakanz-Text eine griffige Formulierung gewählt, die in dem "Dekret über den Ökumenismus" steht: Der Geist Christi habe "sich gewürdigt", die "getrennten Kirchen ... als Mittel des Heiles zu brauchen" (UR I,3, zit. nach K. Rahner, H. Vorgrimler, Kleines Konzilskompendium, Freiburg (19)1986, 233). Dieses "Dekret" gibt als Zielsetzung an: "Nachdem sie [V2, die gottlose Synode] die Lehre von der Kirche dargestellt hat, möchte sie [...] allen Katholiken die Mittel und Wege nennen und die Weise aufzeigen, wie sie selber diesem göttlichem Ruf und dieser Gnade Gottes entsprechen können" (UR I,2, a.a.O. 230). In dem Text selber steht aber nicht einfach eine Anleitung, wie man mit Akatholiken umgehen soll; bei dem von uns zitierten Text handelt es sich um eine lehramtliche Aussage über den Wert der akatholischen Religion - und diese Aussage findet sich eben quasi als roter Faden in den V2-Texten. Auch in der "Dogmatischen Konstitution über die Kirche" ("Lumen Gentium") findet sich dieser Gedanke, und dieses Dokument hat eine klare Zielsetzung: V2, die gottlose Synode, möchte "das Thema der vorausgehenden Konzilien fortführen, ihr Wesen und ihre universale Sendung ihren Gläuben und aller Welt eingehender erklären. Die gegenwärtigen Zeitverhältnisse geben dieser Aufgabe der Kirche eine besondere Dringlichkeit, daß nämlich alle Menschen, die heute durch vielfältige soziale, technische und kulturelle Bande enger miteinander verbunden sind, auch die volle Einheit in Christus erlangen" (LG I,1, a.a.O. 123). An der "lehramtlichen" Gesinnung bei der Verbreitung der Häresien kann kein Zweifel bestehen. Und in dieser "Dogmatischen Konstitution" heißt es über die getauften Akatholiken: Mit ihnen "weiß sich die Kirche aus mehrfachem Grunde verbunden [...] Dazu kommt die Gemeinschaft im Gebet und anderen geistlichen Gütern; ja sogar eine wahre Verbindung im Heiligen Geiste, der in Gaben und Gnaden auch in ihnen mit seiner heiligenden Kraft wirksam ist und manche von ihnen bis zur Vergießung des Blutes gestärkt hat. So erweckt der Geist in allen Jüngern Christi Sehnsucht und Tat, daß alle in der von Christus angeordneten Weise in der einen Herde unter dem einen Hirten in Frieden geeint werden mögen" (LG I,15; a.a.O. 140f).
Hier hilft nun der Blick auf das Dogma: "Extra ecclesiam nulla salus" ("außerhalb der Kirche [gibt es] kein Heil", cf. DS 1351; 2865; 3866-3873); ausführlich wird die Heilsnotwendigkeit der Kirche in folgendem unfehlbaren Text gelehrt: "[Die heilige römische Kirche ...] glaubt fest, bekennt und verkündet, daß 'niemand außerhalb der katholischen Kirche, weder Heide noch Jude noch Ungläubiger oder ein von der Einheit Getrennter - des ewigen Lebens teilhaftig wird, vielmehr dem ewigen Feuer verfällt, das dem Teufel und seinen Engeln bereitet ist, wenn er sich nicht vor dem Tod ihr [der Kirche] anschließt. So viel bedeutet die Einheit des Leibes der Kirche, daß die kirchlichen Sakramente nur denen zum Heile gereichen, die in ihr bleiben, und daß nur ihnen Fasten, Almosen, andere fromme Werke und der Kriegsdienst des Christenlebens den ewigen Lohn erwirbt. Mag einer noch so viele Almosen geben, ja selbst sein Blut für den Namen Christi vergießen, so kann er doch nicht gerettet werden, wenn er nicht im Schoß und in der Einheit der katholischen Kirche bleibt" (DS 1351, zit. nach NR 1938, 350) [Anm.: Der unüberwindliche Irrtum ist Gegenstand moralischer Überlegungen, wie sie bei jeder Sünde angestellt werden können, und spielt für die Lehre in Glaubens- und Sittenfragen keine Rolle, da Irrtum sich auf den einzelnen Sünder bezieht (subjektives Element), es bei der Lehre aber um die Sache geht (objektives Element)].

Gott sei Dank, daß das Dogma über die Heilsnotwendigkeit der Kirche in so klaren Worten vorliegt!

Nicht der "Papst als Privatmann", sondern das gesamte kirchliche Lehramt steht im Blickpunkt dieser Überlegung. Es gibt nur die unausweichliche Konsequenz: Wer sagt, Vat. II sei ein gültiges Konzil (wenn auch mit bedauerlichen Schwachpunkten), der verstößt gegen die o.g. Lehre über die rechtmäßigen Konzilien und verliert dadurch seine Kirchenzugehörigkeit.
Der "neue" Kurs von V2 ist aber nicht nur für diejenigen, die sich durch die Texte von V2 gequält haben, offensichtlich, sondern für jeden, der dem Gehabe der Konzilsfunktionäre zuschaut - überall wird unverhohlen zugegeben, daß man mit Christus nichts zu tun haben will.
Gemäß der unfehlbaren Lehre besitzt die wahre Kirche Christi als Kennzeichen Einigkeit, Heiligkeit, Katholizität und Apostolizität - die V2-Sekte dagegen ist ein bunter Haufen voller Widersprüche, mit einer entstellten "Messe" und anderen Pseudo-Sakramenten, rein ökumenisch (einig im Kampf gegen die Wahrheit) und ohne sakramentale Bindung an die Apostel. Der "Papst" dieser Truppe fungierte z.B. als Initiator eines blasphemischen Spektakels wie in Assisi 1986.

Abschließend schien es uns für unseren Text erforderlich, vor Lefebvre zu warnen, auf den Unzählige, die sich mit den Neuerungen Roms nicht recht abfinden wollten, hereingefallen sind. Ein wesentlicher Grund für die erfolgreiche Irreführung durch Lefebvre und seine Mannschaft ist - abgesehen von vielen theologischen Defiziten - die dort betriebene geschickte Verschleierung des Dogmas über den Jurisdiktionsprimat des Papstes: "Der Papst besitzt die volle und oberste Jurisdiktionsgewalt über die gesamte Kirche nicht bloß in Sachen des Glaubens und der Sitten, sondern auch in der Kirchenzucht und der Regierung der Kirche. De fide" (L. Ott, a.a.O. 344).

Wir vermuten den Grund, weswegen erst nach über zwei Jahren die Kritik geäußert wurde, unsere Argumentation sei nicht schlüssig (primitive Unmutsbezeigungen und Beschimpfungen gab es von Anfang an, und die Kette solcher argumentativ wertloser "Empörungen" reißt nicht ab), in der "evangelischen" Konfession des Lesers. Der Makel des Protestantismus wird auch ausschlaggebend gewesen sein für andere seiner Bemerkungen, z.B. über die Gottesmutter Maria; über die allerseligste Jungfrau werden wir jedoch im Mai sicherlich etwas veröffentlichen, weswegen wir hier nicht weiter darauf eingehen; auch über sog. "zweifelhafte Päpste" in der Geschichte, die nach Ansicht des Lesers das Dogma von der kirchlichen Unfehlbarkeit und damit auch unsere Argumentation für die Sedisvakanz zum Einsturz bringen, brauchen wir wegen der vor der Veröffentlichung stehenden Texte über die Papstwahl hier nichts zu schreiben. Vermutlich in der nächsten Woche werden wir einen knappen, aber informativen Text (Erstauflage 1905) eines katholischen Pfarrers veröffentlichen, der mit treffenden Worten zu der sog. "evangelischen Kirche" Stellung nimmt.
Noch einmal: Unser Sedisvakanz-Text leistet nicht eine vollumfängliche Darstellung und Verteidigung der katholischen Lehre; es soll einfach nur ein logischer Schluß vorgelegt werden: Wenn die katholische Lehre wahr ist, dann kann V2 kein Konzil gewesen sein. Die katholische Kirche ist gekennzeichnet durch die Gnade der Unfehlbarkeit, die V2-Sekte ist gekennzeichnet durch Häresien ohne Ende. Wenn V2 kein Konzil war, dann können die Herren auf dem Papstthron ab Roncalli inklusive keine Päpste gewesen sein; dementsprechend hat Montini ja auch die päpstliche Krone (Tiara) weggegeben. Oder noch kürzer: Katholizismus und V2 schließen sich gegenseitig aus. Dabei ist natürlich zu bedenken, daß der Katholizismus in sich widerspruchsfrei ist, V2 aber in sich völlig widersprüchlich ist, weil es oft zu ein- und demselben Thema sowohl richtige wie auch falsche Aussagen nebeneinander setzt, auch was die Heilsnotwendigkeit der Kirche betrifft. Nicht die richtigen, sondern die falschen Lehren stehen zur Debatte.

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