Ablehnung des Pflichtverteidigers
- Fax an diverse Justizstellen -
(Kirche zum Mitreden, 12.05.2011)
Zur Vorgeschichte s.
hier.
Fax an
- Joachim Lichtinghagen, c/o Staatsanwaltschaft Essen, Fax: 0201
803-2920
- Wolfhart Timm, c/o Amtsgericht Dorsten, Fax: 02362 2008-51
- Klaus Tolksdorf, c/o Bundesgerichtshof, Fax: +49 - 721 - 159-2512
- Andreas Voßkuhle, c/o Bundesverfassungsgericht, Fax:
0721/9101-382
- Monika Harms, c/o Generalbundesanwalt beim BGH, Fax: (0721) 81 91 59 0
- Egon Bartker, c/o Polizeiwache Wulfen / Dorsten, Fax: (0 23 69) 913
2569
- Manfred Proyer, c/o Generalstaatsanwaltschaft Hamm, Fax: 02381 272-403
Dorsten, 12.05.2011
Az. 7 Ls-29 Js 74/08-43-11 -
Amtsgericht / Schöffengericht Dorsten
Hiermit lehne ich den
Pflichtverteidiger ab.
1. Es gibt bereits keinerlei
Rechtfertigung für das Verfahren selbst.
Die Anklageschrift enthält keinerlei Begründung einer
Straftat: Es wird nirgends begründet, dass ich mich *UNBEFUGT*
römisch-katholischer Priester nenne. Damit ist der Prozess als
solcher bereits komplett nichtig und illegal. Er kann auch gar keine
Rechtswirkungen entfalten. Man muss Gott mehr gehorchen als den
Menschen.
2. Es gibt in dieser Sache gar keine
"Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage".
Dementsprechend wurde das erste Strafverfahren gegen mich wegen
angeblichen "Missbrauchs von Titeln" i.J. 2000 bereits auf Antrag der
Staatsanwaltschaft selbst eingestellt, nachdem ich die Beweise meiner
gültigen Priesterweihe bei der Polizei Dorsten vorgelegt hatte. S.
zudem die weit verbreitete Pressemitteilung "Pflichtverteidigung wegen
Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage - Der
unrechtmäßige Pflichtverteidiger als Faktor zur
Kostenexplosion".
3. Ich kann mich sowieso selbst
verteidigen.
Wie z.B. mein "Diplom katholische Theologie" mit dem Prädikat
"sehr gut", meine über tausend Publikationen und speziell auch der
bereits am 08.05.2011 übermittelte Entwurf meines Plädoyers
beweisen, kenne ich mich in der Sach- und Rechtslage bestens aus. Somit
fehlt die zwingend notwendige Voraussetzung für eine
Pflichtverteidigung komplett.
4. Das Vertrauensverhältnis zum
Pflichtverteidiger darf nicht zerrüttet sein.
Das wäre es aber z.B., wenn der Pflichtverteidiger a) ein
weltliches Gericht für kompetent in innerkirchlichen
Angelegenheiten halten würde, b) von meiner Unschuld nicht
felsenfest überzeugt wäre (z.B. selbst meinen Pater-Titel
für unberechtigt halten würde) oder c) sich nicht als
hinreichend kompetent in Theologie, speziell bzgl. des
"Sedisvakantismus", ausweisen könnte.
5. Wer sich verteidigen muss, ist
ausschließlich die BRD.
Diese hat ja a) keinerlei eigene Argumente für ihre
Anschuldigungen gegen mich und b) keinerlei Gegenargumente zu meinen
Ausführungen. Speziell die Anklageschrift ist nur hohles
Geblubbere mit absurden Lügen und Verleumdungen.
Fairerweise wird darauf hingewiesen, dass die Empörung über
diesen Schauprozess mittlerweile immer weitere Kreise zieht. Es haben
sich für die "Hauptverhandlung" bereits mehrere Freiwillige als
Zeugen angekündigt, dass die BRD nichts als brutale Gewalt hat, um
ihre Christenverfolgung zu rechtfertigen.
Deshalb fordere ich nochmals die
SOFORTIGE EINSTELLUNG dieses Verfahrens!
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