Prozessbetrug und Rechtsbeugung
durch Richter und Staatsanwälte
- Pressemeldung: Strafvereitlung durch Rolf-Peter Lindenberg,
Essen -
(Kirche zum Mitreden, 20.07.2012)
Zur Vorgeschichte
s. hier.
In der ARD-Sendung Panorama Nr. 713 vom 25.06.2009 gab es einen
Beitrag: "Fünf Jahre Knast: Staatsanwaltschaft verschweigt
entlastendes Material". Die Anmoderation: "Richter sein ist ja auch
nicht immer einfach. Es gibt tausende Verfahren, da gibt es keine
richtigen Beweise. Da steht einfach Aussage gegen Aussage. Der eine
behauptet das, der andere das Gegenteil. Jetzt muss der Richter
entscheiden, wer die Wahrheit sagt und ob der Angeklagte deshalb
jetzt vielleicht sogar ins Gefängnis muss. Um mehr Sicherheit
zu bekommen, gibt es ein gängiges Instrument. Das
Glaubwürdigkeitsgutachten. Da wird beurteilt, ob ein Zeuge nun
glaubhaft ist oder nicht. Nun gibt es auch unter Gutachtern eben
gute und weniger gute. Nur, wenn man als Angeklagter an einen
offenbar weniger guten gerät, kann das verheerende Folgen
haben."
Einige Eckpunkte dieses Panorama-Falles: Eine 15-Jährige
behauptet, von dem Bekannten Ralf Witte vergewaltigt worden zu sein.
Witte bestreitet die Tat, und letztlich gibt ein Gutachten den
Ausschlag: Die 15-Jährige ist glaubwürdig! Auch wenn sie
quasi behauptet, mehrfach entjungfert worden zu sein (als
8-Jährige durch einen Mädchenhändlerring und als
15-Jährige durch den Angeklagten). Auch wenn sie Tatorte und
Täter präzise bestimmt, die gar nicht auffindbar sind.
Warum hat die Staatsanwaltschaft dies alles im Prozess
unterschlagen? Verteidiger Johann Schwenn meint: "Dass kann man nur
damit erklären, dass die Staatsanwaltschaft diese Angaben
selber nicht geglaubt hat. Sie hat eben nur die Konsequenzen aus
dieser Erkenntnis nicht gezogen und hat wohl gemeint, dass
könnte nur Unruhe in das Verfahren des Herrn Witte bringen, das
verstecken wir mal lieber." Und zum alles entscheidenden
Glaubwürdigkeitsgutachten erklärt Prof. Günter
Köhncken, Rechtspsychologe Universität Kiel: "Ich rege
mich darüber auf, weil es teilweise, ich sage das jetzt mal
ganz allgemein, nicht nur auf dieses Gutachten bezogen, weil es
teilweise einfach Dinge sind, wo ich sagen würde, wenn das hier
bei uns verdammt noch mal irgendeine Studierende oder ein
Studierender in der Klausur schreiben würde, das würde man
ihm um die Ohren hauen. Und niemand hätte auch nur den Hauch
einer Chance, hier ein Diplom zu kriegen mit Gutachten, die dann
manchmal irgendwelchen Gerichten vorgelegt werden, von denen wer
weiß was für Lebensschicksale abhängen." Am
23.09.2010 berichtete Panorama dann über den Freispruch von
Witte (nach bereits fünf Jahren im Gefängnis - die
Verurteilung war zu über zwölf Jahren!): »Auch die
Staatsanwaltschaft hatte in dem jetzigen Verfahren die Freilassung
und eine Haftentschädigung gefordert. Der Vorsitzende Richter
Axel Knaack sagte bei der Urteilsverkündung: "Aus heutiger
Sicht hätte es nie zu einer Verurteilung kommen dürfen -
eigentlich noch nicht einmal zu einer Anklage".«
So furchtbar der Fall von Ralf Witte auch sein mag: Er gehört
noch zu den harmlosesten Leistungen der BRD-Justiz.
1. Vergewaltigung ist an sich ein sehr schweres, strafwürdiges
Verbrechen. Hingegen der Verf. wird seit vielen Jahren wie ein
Verbrecher strafverfolgt für etwas, was selbst nach BRD-Recht
gar nicht strafbar ist, was auch gar nicht strafbar sein kann,
sondern was statt dessen objektiv eine schwere Verpflichtung ist,
i.e. das Bekenntnis des katholischen Glaubens. Nun erwartet den
Verf. lebenslängliche Haft wegen angeblichen "Missbrauchs von
Titeln" - denn aus dem fortgesetzten Glaubensbekenntnis resultiert
unbegrenzte Strafverlängerung. Offiziell behauptet die BRD zwar
in Art. 4 GG: "(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die
Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses
sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung
wird gewährleistet." Aber in Wahrheit bricht sie selbst dieses
Grundrecht permanent eklatant. Das wurde von kirchlicher Seite schon
vor Jahrzehnten bzgl. der Zwangszivilehe moniert. Und indem die BRD
die Bürger zwingt, der Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen
Konzils" (V2) die Bezeichnung "katholische Kirche" zuzubilligen,
begeht sie - angesichts der zahlreichen "sedisvakantistischen"
Argumente sowie angesichts der inexistenten Gegenargumente - ganz
bewusst und ganz gezielt die radikale Zerstörung der
katholischen Kirche, strafbar gem. §6 VStGB.
2. Die Staatsanwaltschaft ist im Fall Witte auf (Falsch-) Aussagen
einer fremden Person hin tätig geworden. Hingegen in dem
Strafprozess gegen den Verf. haben Staatsanwaltschaften und Richter
selbst ein gigantisches Sammelsurium absurdester Lügen
abgeliefert, und ein Ende ist nicht in Sicht. Die "Sedisvakantisten"
sollen eine Gruppe in der Kirche sein, der Verf. soll sich als
Priester der V2-Gruppe ausgegeben haben, es sollen weder Taufschein
noch V2-Diplom des Verf. vorliegen usw. usf. Also nicht nur dass
überhaupt eine Straftat fehlt, es fehlen auch für die
Tatvorwürfe jegliche Beweise. Ja, sogar alle Gegenbeweise zu
den Vorwürfen werden ausschließlich hartnäckig
kommentarlos ignoriert. Ein Beispiel: Rolf-Peter Lindenberg,
"Oberstaatsanwalt Essen", teilt dem Verf. am 13.07.2012 mit: "Ihre
Strafanzeige gegen Staatsanwalt Hos vom 16.04.2012. Sehr geehrter
Herr Lingen, ihre Ausführungen habe ich zur Kenntnis genommen,
lehne indes die Aufhnahmen von Ermittlungen ab. Gemäß
§ 152 Abs. 2 StPO nimmt die Staatsanwaltschaft Ermittlungen
auf, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte ein derartiges
Einschreiten gebieten. Solche nachvollziehbaren Hinweise habe ich
Ihrem oben genannten Schreiben nicht zu entnehmen vermocht. Eine
Rechtsmittelbelehrung liegt an. Hochachtungsvoll". Bereits
bemerkenswert: Am 16.04.2012 hat der Verf. gar keine Strafanzeige
gegen Andreas Hos erstattet. Immerhin logisch: Einer nicht
vorhandenen Strafanzeige kann man auch nichts entnehmen. Trotzdem
stellt sich dann die Frage nach dem Realitätsbezug von
Rolf-Peter Lindenberg. Ferner gab es tatsächlich eine
Strafanzeige gegen Hos, allerdings am 08.06.2012. Hos,
Staatsanwaltschaft Essen, hatte sich nämlich
bewiesenermaßen der Strafvereitlung und Rechtsbeugung schuldig
gemacht, indem er - vollkommen unzuständig - ein Verfahren der
Staatsanwaltschaft Münster für eingestellt erklärt
hatte. Der Verf. hatte einen "Gutachter" des sehr schweren
Prozessbetrugs überführt. Hos stritt daraufhin sowohl ein
öffentliches Interesse eines Verfahrens gegen den "Gutachter"
als auch überhaupt eine Straftat des "Gutachters" ab.
Wohlgemerkt: Dieses Gutachten ist Teil eines sehr großen
öffentlichen Strafprozesses gegen den Verf. beim
Schöffengericht verhandelt. Mehrere große Zeitungen haben
über den Fall berichtet, wenn auch wahrheitswidrig. Im Internet
gibt es zahlreiche Publikationen dazu. Sogar auf ausländischen,
fremdsprachigen Internetseiten wird öffentlich über den
Fall diskutiert. Aber - so Hos - dass der Gutachter für seinen
Betrug in einem großen öffentlichen Strafprozess bestraft
wird, daran soll kein öffentliches Interesse bestehen. D.h.
gem. Justiz hat die Öffentlichkeit nur ein Interesse daran,
dass Unschuldige verurteilt und dass Straftäter geschützt
werden. Amen! Von den zahlreichen radikalen Lügen im Gutachten
hat der Verf. mehrere in verschiedenen Publikationen gewürdigt.
Selbst wenn einiges zunächst den Verf. betreffen mag (z.B. die
Diplom-Lüge), es bliebe noch immer unanfechtbar das
öffentliche Interesse des öffentlichen Strafprozesses:
Denn wenn der Prozess öffentlich ist, dann ist es auch das
"Gutachten". V.a. aber ist der Prozess ja objektiv von absolut
fundamentaler Bedeutung für ausnahmslos alle Menschen: Hier
geht es um die "katholische" Kirche, d.h. die Kirche "für
alle", in der die Mitgliedschaft gem. Dogma "heilsnotwendig" ist.
Unleugbares öffentliches Interesse, ja unverzichtbare
Notwendigkeit besteht hinsichtlich der Bestrafung des "Gutachters"
für seine Lüge, die V2-Texte seien "Dogmen". Dafür
liefert er nicht nur keinen Beweis, sondern ignoriert auch noch
hartnäckig die einhellige glasklare Aussage aller, sogar
höchster V2-Funktionäre wie Joseph Ratzinger, dass die
V2-Texte eben keine Dogmen sind. Und von dieser Dogmen-Lüge ist
nun wirklich absolut jeder betroffen, ob nun als tatsächlicher
oder als potentieller Katholik.
3. Das Psycho-Gutachten im Witte-Fall war möglicherweise nicht
sofort von jedem als fehlerhaft zu durchschauen. Hingegen das
jetzige Gutachten gegen den Verf. ist vollgestopft von lauter
absurden Lügen, die sofort auffallen bzw. gegen die der Verf.
Gegenbeweise veröffentlicht hat (z.B. sein Diplom, V2-interne
Texte etc. pp.). Alles das unterschlägt und unterdrückt
die Justiz nach Kräften. Die Justiz verpflichtet den Verf.
obendrein unter schwersten Strafandrohungen, sich bedingungslos und
uneingeschränkt allen diesen notorischen Lügen
ausdrücklich zu unterwerfen und somit dem katholischen Glauben
abzuschwören und überhaupt jeder Wahrheitspflicht zu
widersagen. Also: Die Justiz weiß ganz genau, dass das
Gutachten durch und durch absurd und verlogen ist. Sie weiß
ganz genau, dass ihre Tatvorwürfe gegen den Verf. durch und
durch absurd und verlogen sind.
4. In dem Witte-Fall basierte vieles auf Aussagen über
Vergangenes, wofür Beweise zugegebenermaßen manchmal
schwierig sein können, weswegen ja die Glaubwürdigkeit des
angeblichen Vergewaltigungsopfers den Ausschlag gab. Hingegen im
Strafprozess gegen den Verf. geht es um harte, jederzeit von jedem
eindeutig nachprüfbar Fakten. Ein Beispiel: In dem Schreiben
des Verf. mit der (echten) Strafanzeige gegen Andreas Hos
heißt es u.a. zur kommenden Hauptverhandlung (Donnerstag,
27.09.2012, 10.00 Uhr; Amtsgericht Dorsten, Saal 105): »Ich
werde u.a. vorbringen, dass bereits Joachim Lichtinghagen
[Staatsanwaltschaft Essen] und Wolfhart Timm [Amtsgericht Dorsten]
hartnäckige Lügner sind. Lichtinghagen hat in der
Anklageschrift behauptet, die "Sedisvakantisten" seien "eine Gruppe
in der Kirche". Auf dieser absurden Lüge basiert der gesamte
Prozess. Timm wiederum hat daraufhin das Verfahren eröffnet.
Diese rettungslos absurde Lüge wurde bis heute niemals
widerrufen, ebensowenig wurde das Verfahren trotz zahlreicher
Hinweise bis hin zu meiner schriftlichen
Unterlassungsverpflichtungserklärung /
Unterwerfungserklärung nicht eingestellt. Joachim Lichtinghagen
und Wolfhart Timm müssen also die Richtigkeit ihrer Behauptung
beweisen, weil diese Behauptung letztlich das einzige Fundament
ihres Prozesstheaters bildet. Als ersten Schritt ihrer Verteidigung
verlange ich die Vorlage von Dokumenten sowohl von "Amtsgericht
Dorsten" als auch "Finanzamt Marl", dass ich zum Zeitpunkt der
Anklageschrift und der Verfahrenseröffnung eingetragenes
Mitglied der V2-Sekte war. Diese Unterlagen müssen mir
vorliegen bis zum 01.07.2012. Bei Vorlage werde ich dann weitere
Dokumente anfordern. Nicht fristgemäße Vorlage dieser
Dokumente ist vollkommenes Schuldeingeständnis.« Bis
heute, 20.07.2012, gab es nur die oben vollständig zitierte
Zuschrift von Rolf-Peter Lindenberg. D.h. die Justiz ist sogar nach
ihrem eigenen ausdrücklichen Bekenntnis ex silentio vollkommen
schuldig.
5. Gegen diesen Bescheid von Lindenberg wird deshalb hiermit
Beschwerde gem. Rechtsmittelbelehrung eingelegt. Ferner wird
Strafanzeige mit Strafantrag gegen Lindenberg erstattet wegen
Strafvereitlung sowie Mitwirkung an dem Prozessbetrug i.V.m. sehr
schwerem Verstoß gegen §6 VStGB. Sofern der Verf. nichts
weiteres publiziert, ist von folgender "Antwort"-Konserve seitens
der "Generalstaatsanwaltschaft Hamm" auszugehen, die von
Justiz-Stellen üblicherweise an Justizopfer verschickt wird und
die Justiz-typisch wiederum keinen Bezug zur Realität aufweist,
sondern nur eine weitere Rechtsbeugung ist:
"Auf Ihre Beschwerde habe ich den Sachverhalt geprüft, jedoch
keinen Anlass gefunden, die Aufnahme von Ermittlungen anzuordnen.
Die Staatsanwaltschaft [hier nach Belieben Ortsnamen einfügen]
hat zu Recht und mit einer in jeder Hinsicht zutreffenden
Begründung, auf die ich zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug
nehme, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt. Ihre
Beschwerdebegründung gibt keinen Anlass zu einer abweichenden
Beurteilung."
Eine typische Justiz-Konserve: Passt immer - stimmt nie!
6. Fazit: Die Frage bleibt nur, wie lange die Justiz sich hinter
ihren Lügen noch verschanzen kann. Abschließend nochmals
aus dem o.g. Schreiben v. 08.06.2012: "Es wurde von mir immer wieder
ausdrücklich öffentlich erklärt und es musste allen
Straftätern immer vollkommen klar sein, dass sie ihren Krieg
gegen die Kirche niemals gewinnen können."
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