Bundesrepublik Deutschland angeklagt
wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- Pressemeldung: Beschwerde beim Internationalen
Strafgerichtshof und bei den Vereinten Nationen -
(Kirche zum Mitreden, 02.08.2012)
Information and Evidence Unit / Office of the Prosecutor / +31
70 515 8555 / otp.informationdesk@icc-cpi.int
Office of the United Nations / High Commissioner for Human Rights /
+41 22 917 9022 / petitions@ohchr.org
English version
http://www.kirchenlehre.com/un_icc_e.htm
Video:
http://www.youtube.com/watch?v=hyFZdfJfp9I
Die sog. "Bundesrepublik Deutschland" (BRD), i.e. jeder
verantwortliche BRD-Vertreter persönlich, ist angeklagt wegen
Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß dem Rom-Statut
des Internationalen Strafgerichtshofs, namentlich Artikel 6 (b),
Artikel 6 (c) and Artikel 7 (h). Am 02.08.2012 wurde eine
entsprechende Beschwerde eingereicht sowohl beim Internationalen
Strafgerichtshof (IStGH), Anklagebehörde, Den Haag, als auch
beim Büro der Vereinten Nationen, Hochkommissar für
Menschenrechte (OHCHR), Genf. Diese Pressemeldung ist zugleich der
Beschwerdetext.
Der römisch-katholische Priester Pater Rolf Hermann Lingen (der
Beschwerdeführer / BF), Deutschland, muss eine
lebenslängliche Haft erwarten allein für sein Bekenntnis
des katholischen Glaubens. Nachdem er bereits früher wegen
desselben "Verbrechens" verurteilt wurde, soll er nun erneut,
diesmal ein für allemal, verurteilt werden wegen seiner
Hartnäckigkeit. Die abschließende Gerichtsverhandlung
soll am 27. September 2012 stattfinden. Der BF ist ein sog.
"Sedisvakantist". "Sedisvakantismus" ist die Position, dass der
Heilige Stuhl seit 1958, i.e. seit dem Tod von Papst Pius XII.,
vakant ist. Die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2)
ist *NICHT* die katholische Kirche, sondern eine antikatholische
Sekte. Viele englische Netzseiten bieten Informationen zu diesem
Thema, z.B. "dailycatholic.org" oder "novusordowatch.org". 1997
begründete der BF eine deutsche Seite (spätere Adresse
"kirchenlehre.com"), für die er bereits mehr als tausend Texte
publiziert hat. Kurz gefasst: Die V2-Sekte besitzt nicht die vier
Kennzeichen / Wesensmerkmale der Kirche, i.e. einig, heilig,
katholisch und apostolisch. Die Kirche verurteilte unfehlbar einige
Lehren als Häresien, von denen einige in einer "Sammlung"
("Syllabus") von Papst Pius IX. erwähnt werden. Und sogar
Joseph Ratzinger selbst (heutzutage bisweilen "Papst Benedikt XIV."
genannt) erklärte öffentlich dass der V2-Text "Gaudium et
Spes" ein "Gegensyllabus" ist. Angesichts all der
Gotteslästerungen und Häresien der V2-Sekte mit
"interreligiösen Treffen", "ökumenischen Gottesdiensten"
etc. denkt niemand ernsthaft, dass die V2-Sekte die Kirche sei. Der
BF verbreitet diese Informationen, wobei er bekennt, dass er - im
Gegensatz zu den V2-"Priestern" - ein römisch-katholischer
Priester ist. Die BRD ignoriert die Realität vollständig
und beschuldigt den BF fälschlich des "Missbrauchs von Titeln".
Einige Aspekte:
1. Die BRD verletzt vollständig das Prinzip "Keine Strafe ohne
Gesetz ("nullum crimen, nulla poena sine praevia lege poenali"). Es
gibt kein Gesetz, das verbietet, katholisch, i.e. Sedisvakantist zu
sein, resp. das befiehlt, einen falschen Papst als echten Papst zu
billigen. Und selbst wenn solch ein Gesetz existieren würde,
wäre es in sich illegal und nichtig, cf. Pietro Rainalducci.
2. Die BRD verletzt vollständig die Gewissensfreiheit. Die BRD
zwingt die Bürger, die falsche Ideologie zu billigen, dass die
V2-Sekte die katholische Kirche sei.
3. Die BRD verletzt vollständig die Freiheit der wahren
Religion. Die BRD erklärt absurderweise, dass jeder, der die
gotteslästerlichen V2-Häresien zurückweist, ein
Häretiker sei (contradictio in adiecto). Und weil die Kirche
"katholisch", i.e. "für alle" ist, ist jeder tatsächliche
und potentielle Katholik ein Opfer der BRD-Justiz.
4. Die BRD verletzt vollständig das Recht auf ein faires
Verfahren. Die BRD a) beweist niemals irgendetwas von ihren -
notorisch falschen! - Anschuldigungen gegen den BF und b) ignoriert
alle Beweise, Argumente etc., die der BF vorbringt.
5. Der BF hat sogar öffentlich erklärt, dass er
unverzüglich seine sedisvakantistische Überzeugung
widerrufen werde, sobald es einen Nachweis gibt, dass die V2-Sekte
tatsächlich die katholische Kirche ist. Aber dennoch nennt die
BRD kein einziges Argument, dass die V2-Sekte die katholische Kirche
sei. Stattdessen argumentiert sie, dass nur die Kirche Argumente
vorbringen muss. Allerdings an erster Stelle beharrt die BRD darauf,
dass die V2-Sekte die katholische Kirche sei. Damit setzt die BRD
genau das voraus, das zuerst bewiesen werden muss! Um diese Tatsache
nochmals zu betonen: In all den Jahrzehnten seit 1958 konnnte die
V-Sekte nur "argumentieren", dass die BRD selbst behauptet, dass die
V2-Sekte die katholische Kirche sei. Die BRD verweist einzig auf die
V2-Sekte, während die V2-Sekte einzig auf die BRD verweist.
Tatsache ist: Es gibt hier gar keine Argumente, sondern nur einen
Zirkelschluss.
6. Im Gegensatz zur BRD besitzt der BF genügend Kenntnis sowohl
von katholischer Theologie als auch von V2-Ideologie. Der BF war ein
V2-"Priesterkandidat" und machte sein V2-"Diplom" mit dem
Prädikat "sehr gut". Erst gegen Ende seines V2-Studiums wurde
er Sedisvakantist und weigerte sich deshalb, in der V2-Sekte
"geweiht" zu werden. Stattdessen wurde er i.J. 1996 von einem
sedisvakantistischen Bischof geweiht: Georg Schmitz, ein ehemaliges
Mitglied der "Piusbruderschaft" von Marcel Lefebvre.
7. Sowohl die BRD als auch die V2-Sekte haben versucht, den BF
für geisteskrank zu erklären. Aber der BF war nicht nur
ein guter Student der V2-"Theologie" (s.o.), sondern bereits ein
guter Gymnasiast (Abitur: "1,6"). In all den langen Jahren des
intensiven Umgangs mit vielen (hohen) V2-Mitgliedern wurde er
niemals für "geisteskrank" gehalten. Erst i.J. 2004, d.h.
sieben Jahre nach Beginn seiner umfangreichen publizistischen
Tätigkeiten, erfanden die BRD und die V2-Sekte plötzlich
die Geisteskrankheit-Verleumdung gegen den BF - nachdem sie bereits
fünf Jahre lang gerichtlich gegen der BF vorgegangen waren, ihn
aber weder widerlegen noch einschüchtern konnten.
Psychiatriemissbrauch ist eine übliche Vorgehensweise der BRD,
um Kritiker zu verleumden und endgültig zum Schweigen zu
bringen. Bis heute hat die BRD zwei "Psychiatrie-Experten"
beauftragt. Der erste "Experte" schrieb i.J. 2005 ein "Gutachten":
Bei dem BF "lassen sich keine sicheren Hinweise eruieren oder
wahrscheinlich machen, dass bei ihm eine paranoide
Persönlichkeitsstörung vorliegt." Und i.J. 2011
versicherte dann der zweite "Experte" lediglich mündlich in
einer Gerichtsverhandlung, dass alle Ausführungen des BF "in
sich völlig logisch" sind und dass es "nichts gibt, was eine
Schuld ausschließen oder wenigstens mindern" würde: der
BF ist "vollkommen schuldfähig".
Abschließend: Warum sollte und wie könnte man eine
Überzeugung widerrufen, die nicht strafbar ist und es gar nicht
sein kann, die niemals als falsch erwiesen wurde, die "vollkommen
logisch" ist, während die gegenteilige Position endgültig
als falsch erwiesen ist und ausschließlich auf einem
Zirkelschluss beruht. Man beachte: Die Frage, um die es hier geht,
ist wort-wörtlich und absolut eine Frage von Himmel oder
Hölle: Gemäß dem katholischen Dogma ist es
heilsnotwendig, katholisch zu sein. Zum Vergleich: Die V2-Sekte
behauptet, dass nicht-katholische Gemeinschaften "Mittel des Heiles"
sein können. Diese jahrelange illegale Verfolgung von der BF
allein wegen seines katholischen Glaubens, ohne jede Aussicht auf
Gerechtigkeit, ist symptomatisch für die BRD-Justiz allgemein.
Gemäß katholischer Standardliteratur wie dem
"Kirchenrecht" von Klaus Mörsdorf ist die BRD (angesichts des
endgültigen Konkordatsbruchs 1957) "rechtsbrecherisch",
"denaturiert" und "schizophren".
Peter Briody stellt ganz generell fest (Germany's flawed Justice,
28.12.2008): "Deutschland betreibt ein Justiz-System, dessen
Entscheidungen aufgrund des politischen Einflusses auf die Richter,
seiner effektiven Abschaffung der Europäischen Konvention zum
Schutze der Menschenrechte, der extrem schlechten Qualität der
Bearbeitung, seiner nicht überzeugenden Bilanz bei der
Verfolgung von Perversion der Gerechtigkeit, seiner
äußerst mangelhaften Verfahren nur als äußerst
unzuverlässig eingestuft werden kann."
Und das Berufungsgericht für den Neunten Gerichtsbezirk der
Vereinigten Staaten gewährte einer Frau aus der BRD Asyl "wegen
Verfolgung oder wohlbegründeter Angst vor Verfolgung auf Grund
von Rasse, Religion, Nationalität, Mitgliedschaft in einer
bestimmten sozialen Gruppe, oder politischer Meinung. [Diese
Verfolgung] wurde betrieben von der [deutschen] Regierung oder
Kräften, die die [deutsche] Regierung entweder unfähig
oder unwillig war zu kontrollieren" (Beschwerde Nr. 02-71841).
Aufgrund all dieser klaren Tatsachen ist es unmöglich zu
leugnen, dass die BRD absolut und unentschuldbar schuldig ist der
Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Die BRD verletzt permanent und
in schwerer Weise das Rom-Statut des Internationalen
Strafgerichtshofs, namentlich Artikel 6 (b), Artikel 6 (c) and
Artikel 7 (h). Der BF legt hiermit Beschwerde ein gegen die
Verfolgung und Vernichtung der Kirche in Deutschland.
Nochmals: Weil die Kirche "katholisch", i.e. "für alle" ist,
ist jeder tatsächliche und potentielle Katholik ein Opfer der
BRD-Justiz. Und weil auch bereits die höchsten Gerichte, i.e.
sowohl der Bundesgerichtshof als auch das Bundesverfassungsgericht,
seit Jahrzehnten mehrfach die Vernichtung der Kirche für
"Recht" erklärt haben, ist jeder Rechtsweg in der BRD objektiv
ausgeschlossen.
Ergänzung auf dem Beschwerdeformular:
Sogar die höchsten Gerichte haben mehrfach erklärt, dass
die Vernichtung der Kirche legal ist. Alle diese Entscheidungen
wurden getroffen, als der Beschwerdeführer noch nicht
katholisch war, und dementsprechend wurde er auch noch nicht
persönlich verfolgt. Eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts wurde 1994 getroffen (1 BvR 573/92), als
der Beschwerdeführer ein "Priesterkandidat" der
"Vatikanum-2"-Sekte war. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs
wurde im Jahr 1993 (XII ZR 51/92) getroffen, ebenfalls als der
Beschwerdeführer ein "Priesterkandidat" der "Vatikanum-2"-Sekte
war. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde 1980
getroffen (BvR 143/80), als der Beschwerdeführer ein zwölf
Jahre altes Kind war, fast ganz ohne Kenntnis des katholischen
Glaubens. Und der definitive Bruch des Konkordats wurde vom
Bundesverfassungsgericht im Jahr 1957 (2 BVG 1/55) erklärt,
zehn Jahre vor der Geburt des Autors. Diese Entscheidung von 1957
war die definitive Erklärung der BRD, dass sie die Rechte der
Kirche niemals dulden, geschweige denn verteidigen würde.
Demzufolge erklärt katholische Standard-Literatur des Jahres
1958 wie das "Kirchenrecht" von Klaus Mörsdorf, dass die BRD
"rechtsbrecherisch", "denaturiert" und "schizophren" ist.
Dementsprechend, gemäß der Rechtsordnung, wurde dem
Beschwerdeführer nie ein Recht auf Beschwerde bei Gerichten in
der BRD gewährt. Stattdessen würde seine einzige Option
sein, unter den Konsequenzen zu leiden.
Dennoch, am 8. Mai 2009, richtete der Beschwerdeführer eine
Petition an den Petitionsausschuss des Bundestages, dass es der
"Vatikan-2"-Sekte nicht mehr erlaubt ist, fälschlicherweise den
Titel "römisch-katholisch" zu führen. Das Parlament lehnte
jedoch diese Petition ab mit einem absurd schamlosen Zirkelschluss:
"Nur die Kirche hat zu beurteilen, was katholisch ist, und wir
erklären, dass die "Vatikanum-2"-Sekte die Kirche ist, also
muss man glauben, dass die "Vatikanum-2"-Sekte die Kirche ist!"
Abgesehen davon, dass diese "Argumentation" massiv unlogisch ist,
ist sie darüber hinaus auch häretisch, denn sie
stützt sich ausschließlich auf die unfehlbar verurteilte
Meinung, dass die Kirche dem Staat ist unterworfen sei.
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