Beschluss: Lebensschutz ist
"sozialethisch desorientierend"
- Pressemeldung zur Indizierung von babycaust.de -
(Kirche zum Mitreden, 17.05.2007)
Die "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
(BPjM)" hat die Internetseite des
Lebensschützers Klaus Günter Annen indiziert, d.h. in die
Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen. Die Folge der
Indizierung: "Indizierte Medien dürfen weder beworben noch Kindern
und Jugendlichen zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nicht
an Kiosken oder im Versandhandel verkauft und nicht im Rundfunk und
Fernsehen gesendet werden" (BPjM, Wegweiser Jugendmedienschutz, Bonn
2005).
Die BPjM behauptet, Kinder und Jugendliche würden durch Annens
Seite eine Gefährdung erleiden; insbesondere eine Gefährdung
ihrer Entwicklung zur Verantwortlichkeit sei zu befürchten. Kinder
und Jugendliche würden durch die Internet-Informationen verroht,
die Bilder förderten Sadismus, Gewalttätigkeit, Hinterlist
und gemeine Schadensfreude. Sozialethisch desorientierend sei bereits
die Wortschöpfung "Babycaust".
Seitens der katholischen Kirche wird hiermit zum Beschluss der BPjM
öffentlich erklärt: Der Beschluss ist objektiv nichtig und
erfüllt u.a. den Straftatbestand der Verleumdung. Die
Ausführungen der BPjM sind sozialethisch desorientierend und
müssen als solche strengstens verurteilt werden.
Im einzelnen: Es ist richtig, dass Annen Bilder und Texte
veröffentlicht, aus denen der verbrecherische Charakter der
Abtreibung klar erhellt. Angesichts von ca. 300.000 Abtreibungen pro
Jahr allein in Deutschland ist es allerdings unleugbar notwendig, der
Gesellschaft den Spiegel vorzuhalten. Die Kinder sind bereits im
Mutterleib Menschen, und das eben nicht bloß hinsichtlich der -
objektiv entscheidenden - Erbinformationen, die sofort bei der
Befruchtung endgültig festgelegt sind; es bilden sich schon
früh die Gliedmaßen aus, d.h. auch das äußere
Erscheinungsbild ist sehr früh das eines Menschen. Vor dieser
einfachen Tatsache möchte die BRD die Augen verschließen -
gerne auch gewaltsam z.B. durch Indizierung.
Zugegebenermaßen ist es richtig, dass die BRD endgültig
entschieden hat, dass Menschen im Mutterleib keine Menschen sind; wer
also Menschen im Mutterleib trotzdem als Menschen bezeichnet, muss mit
langen Gefängnisstrafen rechnen. Nur stellt sich dabei die Frage:
Was kann die BRD dann ernsthaft gegen Bilder von abgetriebenen Menschen
haben? Diese sind ja nach dem höchsteigenen unanfechtbaren
Beschluss der BRD keine Menschen, folglich können auch diese
Bilder ja nur Bilder von "nichtmenschlichem Material" sein.
Natürlich fragt sich dann auch, wogegen sich die angeblich von
Annen geförderten "Sadismus, Gewalttätigkeit, Hinterlist und
gemeine Schadensfreude" überhaupt richten sollen, wenn es sich
doch nur um "nichtmenschliches Material" handelt, das durch einen
"medizinischen Eingriff" aus der Frau entfernt wurde.
Was nun Annens Wortschöpfung "Babycaust" betrifft, so ist dieser
Begriff in der Tat seit Jahren zahlreichen öffentlichen
Anfeindungen ausgesetzt. Zunächst muss natürlich klargestellt
sein, dass dieser Begriff, der ganz bewusst in Anlehnung an "Holocaust"
formuliert wurde, nicht die Abtreibungsverbrechen verharmlosen soll.
Das wurde seitens der katholischen Kirche in zahlreichen
öffentlichen Schreiben, die oft sogar noch zusätzlich direkt
an konkrete Ministerien und Gerichte verschickt wurden und immer
unwidersprochen geblieben sind, nachdrücklich erklärt.
Seitens der katholischen Kirche wird uneingeschränkt zugegeben,
dass allein in der BRD weitaus mehr Menschen durch Abtreibung ermordet
wurden, als Menschen in sämtlichen nationalsozialistischen
Konzentrationslagern zusammen auf irgendeine Weise ermordet wurden. Es
wird auch uneingeschränkt zugegeben, dass die Abtreibung niemals
Verbrecher trifft, während in den nationalsozialistischen
Konzentrationslagern durchaus auch echte Verbrecher untergebracht
waren. Es wird zudem uneingeschränkt zugegeben, dass die Kinder
der Abtreibung praktisch nicht entkommen können, während
viele Häftlinge nationalsozialistischer Konzentrationslager
eindeutig die Möglichkeit gehabt hatten, etwa vorher durch
Auswanderung oder sogar im Lager noch durch Flucht dem Terror zu
entkommen, und dass insbesondere sehr viele den Lageraufenthalt
überlebt haben. Die Wortschöpfung "Babycaust" dient vielmehr
dazu, ein Unrecht möglichst einprägsam dadurch zu
thematisieren, indem sie an ein anderes, derzeit zweifellos in der
Bevölkerung hinsichtlich der Vokabel relativ bekanntes Unrecht wie
die nationalsozialistische Judenverfolgung erinnert. Deshalb ist der
Begriff auch legitim und kann nicht verboten werden.
Nach all dem bleibt die Frage, inwiefern Lebensschutz dann "die
Entwicklung zur Verantwortlichkeit gefährden" kann. Die
Lösung liegt - wie so oft - in einer völligen Verdrehung der
Begriffe. So wie Unrecht als Recht, so wie Unmoral als Moral, so wie
Unmenschlichkeit als Menschlichkeit ausgegeben wird, so wird nun
Unverantwortlichkeit als Verantwortlichkeit ausgegeben.
Gegen die BPjM wurde heute seitens der katholischen Kirche Strafanzeige
wegen Verleumdung und Volksverhetzung erstattet.
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