Kritiker der "Holocaust"-Religion bleibt verurteilt

- Pressemeldung zur - erfolglosen - Berufungsverhandlung im Schauprozess gegen Dr. Johannes Lerle -
(Kirche zum Mitreden, 06.11.2007)
Der Lebensschützer Dr. Johannes Lerle war am 14.06.2007 vom Amtsgericht Erlangen (Az: 7 Ds 404 Js 45504/06) unter dem Vorwand der "Holocaust-Leugnung" unschuldig zu einem Jahr Kerker ohne Bewährung verurteilt worden. Sowohl er selbst als auch Staatsanwalt Dr. Hoefler haben gegen dieses Urteil Berufung eingelegt; Lerle, um freigesprochen zu werden, die SA hingegen, um den Terror gegen den Lebensschutz noch zu verstärken.
Am 23.10.2007 nun wurde bei der Berufungsverhandlung am Landgericht Nürnberg-Fürth die einjährige Kerkerhaft gegen Lerle unverändert bestätigt. Über den Gerichtstermin berichtet Lerle: "So konnte ich aus meiner Berufungsbegründung nur einige Punkte vortragen und auch nur einige Aspekte aus meiner Vorbereitung für die Berufungsverhandlung. Doch diese Einschränkungen waren nicht entscheidend, da das Urteil ohnehin vorher feststand. [...] Mein Rechtsanwalt sagte im Prozeß, daß auch er nicht weiß, welche Völkermordhandlung ich überhaupt geleugnet hätte, so daß der Angeklagte schon von daher nicht wissen kann, gegen welchen Vorwurf er sich zu verteidigen hat."
Hier sei allerdings an die kleine Schrift (unter 2.000 Wörter) von Rechtsanwältin Barbara Kulaszka erinnert: "Was ist Holocaust-Leugnung?" Diese Schrift muss bei jedem, der sich irgendwie mit dem Problem "Holocaust" beschäftigt, unbedingt als bekannt vorausgesetzt werden, so dass man wenigstens genau weiß, gegen welchen Vorwurf man sich zu verteidigen hat, wenn man als "Holocaust-Leugner" angeklagt ist. Dies gilt umso dringlicher, als man Kulaszkas Schrift momentan sofort findet, wenn man bei Google einfach die Fragen eingibt: "Was ist Holocaust?" resp. "Was ist Holocaust-Leugnung?" Ferner muss man sich auch über das aktuelle Credo z.B. hinsichtlich der "Seife aus Judenfett" informieren, wenn man es denn ernst meint.

Dr. Lerle hat auf seiner Weltnetzseite seine vorbereitete Verteidigungsrede veröffentlicht; zu diesem über 6.000 Wörter langen Text einige Anmerkungen.

Erfreulicherweise hat Dr. Lerle den eigentlichen Sinn und Zweck dieses ganzen Schauprozesses klar durchschaut und entsprechend pointiert zum Ausdruck gebracht. Der rote Faden seiner Ausführungen ist denn auch die Feststellung, dass der Holocaust als teuflische "Staatsreligion" den Bürgern aufgezwungen wird. Lerle nennt sowohl für das Faktum der Holocaust-Religion als auch für ihren Zwangcharakter hieb- und stichfeste Beweise. So zitiert er u.a. den - objektiv massiv volksverhetzenden - Totschläger von Claude Lanzmann: "Auschwitz ist die Widerlegung Christi." Und wer Lerle nicht glauben will, kann z.B. den Artikel "Dachau meets Disneyland" der "Berliner Zeitung" lesen (11.08.2000) über Norman Finkelsteins Buch "Die Holocaust-Industrie": »Es ist verständlich, dass Finkelsteins besondere Verachtung denen gilt, die das, was er die "Mythologisierung des Holocaust" nennt, weiter verbreiten, allen voran Elie Wiesel, dem "Hohepriester der Sakralisierung des Holocaust". Wiesel, so Finkelstein, sei ein betrügerischer Phantast, dessen Autobiografie teilweise rein fiktiv sei und der sehr bequem davon lebe, das Mysterium des Holocaust in aller Welt zu verkünden - "für eine Standard-Gebühr von 25 000 Dollar plus Wagen und Chauffeur".«
Hier noch mehr O-Ton Elie Wiesel, von Dr. Lerle bereits in seiner Berufungsbegründung zitiert:
1. "Der Holocaust ist ein heiliges Mysterium, dessen Geheimnisse auf den Kreis der Priesterschaft der Überlebenden beschränkt bleibt."
2. »"Was schreibst du da?" fragte der Rabbiner. "Geschichten", antwortete ich. ... Über Dinge die passierten, oder hätten passieren können. "Aber sie passierten nicht?" Nein, nicht alle. Tatsächlich waren einige davon erfunden vom Anfang bis zum Ende. Der Rabbiner beugte sich nach vorn als nehme er Maß an mir und sagte, mehr traurig als ärgerlich: "Das bedeutet, daß du Lügen schreibst!" Ich antwortete nicht sofort. Das gescholtene Kind in mir hatte nichts zu seiner Verteidigung zu sagen. Dennoch, ich mußte mich rechtfertigen: "Die Dinge liegen nicht so einfach, Rabbiner. Manche Ereignisse geschehen, sind aber nicht wahr. Andere sind wahr, finden aber nie statt."«
Sogar laut Wiesel himself gründet die Holocaust-Religion in Lügen bis zur äußersten Absurdität.
Und wieder Lerle: »Keine Frage, das Unrecht, das Hitler den "Juden" zugefügt hat, ist zweifellos verabscheuungswürdig, sowie alles andere Unrecht auch. Aber es hat keinerlei heilsgeschichtliche Bedeutung. Dieses Unrecht mit dem biblischen Begriff des Holocaust zu bezeichnen, bedeutet nichts anderes, als das vom alttestamentlichen Propheten Jesaja vorhergesagte Leiden und Sterben des Gottesknechtes in die Gaskammern von Auschwitz zu verlegen. Dabei wird die Person des Gottesknechtes in gotteslästerlicher Weise ausgetauscht.«

Leider verbreitet auch Dr. Lerle die Galilei-Propagandalüge: "Wäre Dr. Hoefler zur Zeit Galileis Staatsanwalt gewesen, dann hätte er es wohl ebenfalls nicht für nötig gehalten nachzuweisen, daß sich die Sonne um die Erde dreht. Denn die Leugnung dieser Bewegung stand ja damals unter Strafe." Es wäre bereits verwerflich, wenn Lerle einfach spaßeshalber diese antichristlichen Glaubenssätze zum Galilei-Prozess nachgebetet hätte; nun ist ihm sogar noch zur Last zu legen, dass er ja über den Sachverhalt genau informiert worden war. Zugegeben, gerade im Revisionismus wird das Gespenst des Galilei-Prozesses künstlich am Leben gehalten. Doch wer diesem Betrug auf die Schliche gekommen ist, der will dann womöglich auch vom Revisionismus generell nichts mehr wissen, denn wenn die Revisionisten noch nicht einmal in der Galilei-Sache ordentliche Arbeit leisten, geschweige denn Gerechtigkeit walten lassen, beschädigt das ihre Glaubwürdigkeit erheblich.

Weiter Lerle: "Zu meinen Fall: Ich wiederhole: Ich habe nichts von dem geleugnet, was man in Deutschland nicht leugnen darf. Zumindest ist eine strafrechtlich relevante Leugnung weder in der Anklageschrift noch im Urteil genannt worden. Ich habe nur Tatsachen genannt, die weder von der Anklage noch vom angefochtenen Urteil verneint werden. Der grundgesetzwidrige Maulkorbparagraph stellt lediglich das Leugnen von Tatsachen unter Strafe."
Hier verstrickt sich Lerle in Widersprüche: "Ich habe nichts von dem geleugnet, was man in Deutschland nicht leugnen darf." Also: Es gibt kein "Holocaust-Dogma", es gibt keine klar definierte Lehre, was man denn glauben muss, resp. was man nicht glauben darf. Vielmehr werden selbst die offenkundigsten Widersprüche den Bürgern als gleichermaßen verpflichtend aufgezwungen, ob nun bzgl. Gaskammern, Judenseife, Opferzahlen etc. - selbst hinsichtlich der allerelementarsten Grundaussagen herrscht in der Holocaust-Religion exzessives heilloses Chaos. Und wer auch nur nachfragt, was man denn überhaupt konkret glauben muss, um der Strafverfolgung wegen "Holocaustleugnung" zu entrinnen, muss mit einer Verurteilung wegen Volksverhetzung rechnen. Es geht ja auch gar nicht um Objektivität, ganz im Gegenteil: In der Tat bildet der Subjektivismus sehr oft das alleinige Handlungsprinzip der Justiz. Also: Es ist der Justiz üblicherweise in gar keiner Weise daran gelegen, objektiv nachprüfbare begangene Handlungen nach objektiv nachprüfbaren gesetzlichen Bestimmungen zu beurteilen. Statt dessen lügt die Justiz einfach lustig, der Angeklagte sei sich "bewusst", eine "strafbare Handlung" begangen zu haben, und fertig ist die Verurteilung. Das Paradebeispiel bleibt die "Beleidigung", dieses Phantomdelikt, das gar nicht gesetzlich bestimmt ist, sondern von den Richtern nur vollkommen illegal den Beschuldigten angedichtet wird. Der Vorwurf der "Beleidigung" ("Schmähung") wurde schon gegen Christus erhoben (Lk 11,45), und mit diesem Joker "Beleidigung" wurden Tausende von rechtschaffenen katholischen Klerikern von den Nazis in die KZs und an den Galgen gebracht. Keiner kann sagen, was denn eigentlich eine "Beleidigung" ist. Das hindert die Justiz aber nicht daran, 20 (in Worten: zwanzig!) Prozent ihrer gesamten Strafprozesse mit "Beleidigungsdelikten" zu füllen. Immerhin eine Entlastung: Wenn ein Justizvertreter die Bürger beschimpft (z.B. indem ein Richter alle Prozesszuschauer als "Vollidioten" tituliert), hat das keinerlei juristische Folgen, trotz massenweiser Strafanzeigen gegen den Justizvertreter. Kurz: Es ist für "Holocaustleugnung" absolut unerheblich, ob resp. was man gesagt oder nicht gesagt hat. Für eine unanfechtbare Verurteilung genügt einzig und allein die Behauptung der Justiz, der Angeklagte sei sich "bewusst" gewesen, eine "strafbare Handlung" begangen zu haben. Woher die Justiz das Bewusstsein ihres Opfers kennt, ja worin denn eigentlich die "strafbare Handlung" bestehen soll, das alles ist vollkommen irrelevant. Dass eine solche Kultur des Unrechts und Unterdrückung des Rechts radikal negative Auswirkungen auf die geistige Gesundheit des Volkes hat, soll dabei gar nicht bestritten werden; diese flächendeckende Verblödung ist von den Besatzern gewollt und eine wichtige Waffe zur Ausrottung des Reiches.
Das einzige, was vor Strafverfolgung retten könnte, ist anscheinend das Credo von Andreas Laun, Salzburg: Es ist unerheblich, wie die Juden umgebracht wurden und ebenso, ob wir genaue Zahlen wissen. Dies schrieb Laun nämlich an Dipl.-Ing. Wolfgang Fröhlich, und einer entsprechenden Strafanzeige gegen Laun wurde keine Folge gegeben. Auch im Prozess gegen Ernst Zündel erklärte  Andreas Grossmann, SA Mannheim, zu den Holocaust-Opferzahlen, er halte nichts von "gerichtlichen Wasserstandsmeldungen".

Weiter Lerle: »Daß es bei der Wahrheitssuche außer der Bibel keine anderen Autoritäten geben darf, sollte seit Luther Allgemeingut sein, der bekanntlich sagte, daß sogar Päpste und Konzilien irren können. Können aber Päpste, Konzilien, Gerichte, Gesetzgeber und die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung irren, dann darf sich in der geistigen Auseinandersetzung niemand auf die angebliche "Offenkundigkeit" berufen, sondern muß wie ein Mathematiker einen lückenlosen Erkenntnisweg vorweisen.«
Dieser derbe Schwachsinn ist nun wirklich unentschuldbar, nicht nur weil er bereits als solcher sofort klar einsichtig ist, sondern weil Dr. Lerle noch vor wenigen Monaten in einem persönlichen Telephonat über die Zusammenhänge informiert wurde. Also: Wie kann denn die "Bibel" eine "Autorität" sein - ohne die Kirche? Woher soll man denn überhaupt wissen, welche Schriften überhaupt zur "Bibel" gehören - ohne die Kirche? Wie entsetzlich deplatziert Lerles Luther-Zitat hier war, leuchtet auch unmittelbar ein: Lerle geißelt - zu Recht! - die unsäglichen Lügen in der Holocaust-Religion. Aber im selben Atemzug betreibt er übelste Hetzpropaganda gegen die Kirche Christi, und dessen muss er sich nun wirklich bewusst sein. Andernfalls hätte er doch wenigstens einen einzigen Fall von irrigen Konzilstexten nennen können, auf den er sich bezieht. Die Galilei-Propagandalüge zählt nicht. Ebensowenig zählt "Vatikanum 2", das zwar zugegeben eine derbst antichristliche Veranstaltung, aber eben kein Konzil war. Auch die gewaltigen Apostasien von "Johannes XXIII." bis "Benedikt XVI." zählen nicht, denn bloße Scheinpäpste zählen nun mal nicht als echte Päpste. Wer sich - insbesondere als Katholik - für den Lebensschutz einsetzt, steht hier vor einem gewichtigen Problem bei der Unterstützung für Dr. Lerle. Man vergesse auch nicht, dass Adolf Hitler (Mein Kampf) und Alfred Rosenberg (Der Mythus des 20. Jahrhunderts) für Luther und seine antichristliche Religion geschwärmt haben. Man vergesse auch nicht, dass Hitler mit den Stimmen der Protestanten und gegen die Stimmen der Katholiken die Wahl gewonnen hat. Und um ganz persönlich zu werden: Dr. Lerle vergesse nicht, dass er selbst vom "evangelischen Landesbischof" Dr. Johannes Friedrich, München, nur einen Tritt erhalten hat, als es um die Unterstützung für Lerles Lebensschutz-Aktivitäten ging.

Weiter Lerle: »Die Gerichtsurteile zeigen auch, welche Glaubensrichtung in Deutschland so viel politische Macht erringen konnte, daß sogar die angeblich unabhängige Justiz nach deren Pfeife tanzt. So wurden im März 2007 fünf junge Männer zu jeweils neun Monaten Kerker auf Bewährung sowie zu hohen Geldstrafen verurteilt, weil sie in kleinem Kreis ein Exemplar des "Tagebuchs der Anne Frank" verbrannt hatten. Aber in der ARD wurde vor einem Millionenpublikum am 11. Juli 2007 in der Sendung "Hardliner des Herrn" eine Bibel verbrannt. Trotz einer Strafanzeige hatte die Bibelverbrennung kein gerichtliches Nachspiel. Der Vergleich der beiden Bücherverbrennungen zeigt, welcher Glaube zur Zeit in Deutschland die Staatsreligion ist, die ganz besonders vor mehr oder weniger öffentlich bekundetem Unglauben und vor Glaubenszersetzung durch Ketzerei mittels Bücherverbote und Gefängnisstrafen geschützt wird. [...] Der Herausgeber eines christlichen Mitteilungsblattes, Norbert Homuth, wurde am 19. 7. 1995 von Richter Förtsch vom Amtsgericht Fürth zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteilt, weil er aus dem Talmud übelste Volksverhetzung zitiert hatte. Ob die Zitate tatsächlich im Talmud stehen oder nicht, hatte Richter Förtsch überhaupt nicht interessiert. Die Strafsache Norbert Homuth hat mit meinem Strafprozeß gemeinsam, daß die Justiz in die religiöse Auseinandersetzung eingreift, indem sie diejenigen bestraft, die solche wahren Tatsachen in die Öffentlichkeit tragen, die dem Ansehen der angeblich "jüdischen" Talmud-Religion Schaden zufügen.«
In der Tat wurden nicht bloß reihenweise in Foren etc. Beschwerden über diese Bibelverbrennung laut, es wurde auch nach Kräften alle juristischen Mittel ausgeschöpft, um hier für Ordnung zu sorgen. Alles vergeblich! Wer mag, kann noch weiter untersuchen, wie es z.B. mit den "Protokollen der Weisen von Zion" in der brd bestellt ist.

Zusammenfassend: Die Justiz hat im Fall von Dr. Lerle nur wieder wie üblich "Dienst nach Vorschrift" gemacht: Recht unterdrücken, Unrecht durchdrücken; die Argumente des Angeklagten komplett ignorieren, auf eigene Argumente komplett verzichten. Das ganze antichristliche Theater nennt sich dann "Rechtsstaat". Schon damals hat die katholische Minderheit nicht verhindern können, dass die nichtkatholische Mehrheit (namentlich die Protestanten) zur Machtergreifung der Gottlosen geführt hat. Heute sind die Gestaltungsmöglichkeiten der Katholiken - wie auch ihre Mitgliederzahlen - empfindlich geschrumpft. Ob das Deutsche Reich jemals wieder erstarken wird, wird man sehen, aber dass ein solches Erstarken ohne oder gar gegen die Kirche erfolgen wird, ist jedenfalls nicht sehr wahrscheinlich. Seien wir ehrlich: Das deutsche Volk hat versagt. Es hat sich darin gefallen, zwischen Soap Operas und Gameshows herumzutorkeln, und allenfalls in der vermeintlichen Anonymität des Internet-Stammtisches werden noch mal selbstgefällig ein paar Unzufriedenheitsparolen geschwungen, um sich selbst als vermeintlichem Gutmenschen auf die Schulter zu klopfen.

Es stimmt: Wer für Wahrheit und Gerechtigkeit Partei ergreift, muss damit rechnen, dem gesamten Terror seitens der brd ausgeliefert zu werden. Wer z.B. gegen die gottlosen Richter Strafanzeige wegen Rechtsbeugung etc. stellt, kann dafür problemlos wegen "Beleidigung", "Volksverhetzung" etc. eingekerkert werden. Es bleibt die Frage, ob diese Angst vor irdischen Nachteilen eine ausreichende Entschuldigung sein kann, um selbst nur als Zombie dahinzuvegetieren.

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