Abtreibung als Menschenrecht
- Pressemeldung: Das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte
zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen -
(Kirche zum Mitreden, 09.10.2016)
Schon seit vielen Jahren setzen sich die Vereinten Nationen für
straffreie Schwangerschaftsabbrüche ein, und kürzlich hat das
UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte die Gesetzgeber weltweit zur
Liberalisierung restriktiver Abtreibungsgesetze aufgefordert.
Abtreibung erscheint in den Medien - s. auch aktuell die
Abtreibungsdebatte in Polen - generell als Frauenrecht resp.
Menschenrecht. Allerdings publizierte bz-berlin.de am 27.09.2016
(Die Zahl der Abtreibungen steigt. Darüber wird aber nicht geredet):
"Mit dem Wort Abtreibung ist gemeint, dass ein menschliches Leben
vor der Geburt vernichtet wird, nichts anderes. Im Falle der
Spätabtreibungen werden sogar lebensfähige Kinder umgebracht. Mit
einer Giftspritze. Das ist die Wahrheit." Also: Ist Abtreibung ein
Menschenrecht?
Zunächst: Das Hochkommissariat für Menschenrechte der Vereinten
Nationen (Office of the United Nations High Commissioner for Human
Rights - OHCHR) verweist höchstselbst auf "Die Allgemeine Erklärung
der Menschenrechte Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948". Darin
kommen Begriffe wie "Abtreibung", "Schwangerschaft", "Verhütung"
o.ä. aber gar nicht vor. Gem. der Präambel bildet "die Anerkennung
der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte
aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von
Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt". Trotzdem wird in
dem gesamten Text nirgends gesagt, dass erst durch die Geburt
menschliches Leben entsteht. Die der 1948-Resolution vorausgehenden
"Virginia Declaration of Rights" und "Unabhängigkeitserklärung der
Vereinigten Staaten", beide 1776, nehmen ausdrücklich auf den
Schöpfer Bezug und begründen die Menschenrechte damit, dass die
Menschen von Gott geschaffen wurden. Dieses Fundament fehlt nun; es
sind gottlose, nach Willkür formulierte und gewährte / verweigerte
Rechte.
Trotzdem: Es ist auch mit dem 1948er-Text nicht zu beweisen, dass es
sich bei ungeborenen Kindern noch nicht um menschliches Leben
handeln würde, d.h. dass Ungeborene noch kein Recht auf Leben
hätten. Tatsächlich ist auch medizinisch (cf. Erich Blechschmidt)
klar, dass sich die Leibesfrucht nicht "zum Menschen", sondern eben
"als Mensch" entwickelt. Zwar behauptete Aristoteles eine spätere
Beseelung ("animatio" des "foetus inanimatus"), was leider von
manchen unkritisch übernommen wurde. Tatsächlich gilt aber: "Jede
sittlich unerlaubte Handlung oder Unterlassung, durch die das
Absterben der Leibesfrucht von der Zeit der Empfängnis an bis zu
oder während der Geburt verschuldet wird, ist moralisch Tötung eines
Menschen. Dem Christentum stand von Anfang an der Wert und die Würde
des menschlichen Lebens so fest, daß dasselbe in keiner
Entwicklungsstufe vernichtet oder geschändet werden durfte. [...
Eine Abtreibung muss] stets als beabsichtigte Vernichtung eines
Menschenlebens betrachtet werden, da die früher aufgestellte
Unterscheidung zwischen fetus animatus und inanimatus physiologisch
nicht haltbar ist" (Anton Koch, Lehrbuch der Moraltheologie,
Freiburg (2)1907, 526). Auch der biblische Bericht (Lk 1,39) von und
das entsprechende Fest (2. Juli) Mariä Heimsuchung entsprechen der
Tatsache, dass Ungeborene bereits Menschen sind.
Objektiv ist es also schwerstes Unrecht, Ungeborenen das Lebensrecht
zu verweigern. Die UN verweisen zwar darauf, dass jährlich ca.
47.000 Frauen bei Abtreibungen sterben, weil nicht alle Frauen
Zugang zu "legalen" und dementsprechend "sicheren" Abtreibungen
haben. Aber: Jährlich sterben (wohl mehr als) 50 Millionen Kinder
bei Abtreibungen, d.h. das Sterberisiko der Kinder ist um mehr als
das Tausendfache höher als bei den Frauen. Und hier sind wir genau
beim Grundanliegen der Vereinten Nationen: Welche Werte vertritt
diese Organisation eigentlich, resp. was ist diese Organisation
eigentlich wert? Will diese Organisation das Beste für die Menschen
oder von den Menschen? Wie ernst kann man andere Aktivitäten dieser
Organisation nehmen, z.B. bzgl. Bildung, Impfung etc. Als
Recherche-Einstieg s. z.B. den "Wirtschafts- und Sozialrat der
Vereinten Nationen" (Economic and Social Council, ECOSOC) und "Lucis
Trust" resp. "Luzifer". Und bzgl der Reden angeblicher Päpste vor
den Vereinten Nationen, angefangen mit "Paul VI." bis hin zu
"Franziskus I.", recherchiere man nach "Sedisvakantismus".
Doch nochmals zum o.g. Artikel von bz-berlin.de, wo es heißt:
"Dieses Land ist taub für das Thema Abtreibung. Das ist seltsam,
weil es ja dabei auch um den Lebensschutz geht. [...] Wer in diesem
Lande eine Katze erschlägt, kann empfindlich bestraft werden. Nach
der Abtreibung eines ungeborenen Kindes geht man aber straffrei aus.
[...] Es gibt nichts Wertvolleres als das menschliche Leben. Dennoch
wird um die Abtreibung eisern geschwiegen. Das ist unerträglich."
Richtig ist: Wer sich für das Lebensrecht Ungeborener ausspricht,
wird brutalstmöglich zum Schweigen gebracht. Das wiederum ist
allerdings wirklich unerträglich. Ein kleines Beispiel: Der
Lebensschützer Dr. Johannes Lerle wurde wegen Abtreibungskritik zu
Gefängnis verurteilt. O-Ton Urteil im Berufungsprozess,
Geschäftsnummer 8 Ns 404 Js 43127/97 - Landgericht Nürnberg-Fürth v.
24.11.1998: »Der Angeklagte weiß genau, daß der medizinische
Eingriff [i.e. die Abtreibung!] nicht lebende Menschen, sondern
Embryonen betrifft. Der Angeklagte hat sich diesbezüglich auch durch
einen einschlägigen Kommentar informiert. Ihm ist der Unterschied
zwischen einem Embryo und einem lebenden Menschen des weiteren im
Eilverfahren von der 17. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth
klargemacht worden. [...] Bei dieser Handlungsweise ist es dem
Angeklagten gleichgültig, ja bewußt, daß er Tatsachen verdreht.
Einmal schafft er sich seine eigene Rechtsordnung, indem er
beschlossene Gesetze negiert. Zum anderen verdreht er feststehende
Begriffe wie "Mensch" und "Embryo", um somit den ausgesprochenen
Kränkungen die vermeintliche Rechtfertigung geben zu können.« N.B.
werden diese ganzen kühnen Behauptungen des Urteils, d.h. die
bewiesene Nichtmenschlichkeit der Ungeborenen, das Wissen des
Angeklagten um seine Schuld, die Gültigkeit rechtswidriger Gesetze
etc., nirgends im Urteil - oder sonstwo - irgendwie begründet. S.
dementsprechend z.B. den "Verein gegen Rechtsmißbrauch", die
"Stiftung ProJustitia", "CleanState e.V." etc.; s. z.B.
Justiz-Bezeichnungen wie "Rechtsbruchbude", "Rechtsbeugermafia",
"gefährlichste kriminelle Vereinigung" etc.; s. z.B. den
SZ-Leserbrief (09.04.2008) von Ex-Richter Frank Fahsel: »Ich habe
unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und
Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen
kann. [...] Ich … habe … ebenso unglaubliche wie unzählige, vom
System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen
die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. [...]
Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann
überkommt mich ein tiefer Ekel vor "meinesgleichen".«
Meinungsfreiheit ist also auch in der BRD nur ein rettungslos
willkürliches, d.h. imaginäres und letztlich gar kein Recht, das nur
auf dem Papier steht, um von den Mächtigen, den Politikern, Richtern
und Staatsanwälten mit aller Gewalt mit Füßen getreten zu werden -
ebenso wie diejenigen, die noch an die von Gott gesetzte,
unantastbare Ordnung erinnern. Vor diesen Tatsachen darf man seine
Augen und Ohren nicht verschließen - und auch nicht seinen Mund.
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