Abtreibung als Menschenrecht

- Pressemeldung: Das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen -
(Kirche zum Mitreden, 09.10.2016)
Schon seit vielen Jahren setzen sich die Vereinten Nationen für straffreie Schwangerschaftsabbrüche ein, und kürzlich hat das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte die Gesetzgeber weltweit zur Liberalisierung restriktiver Abtreibungsgesetze aufgefordert. Abtreibung erscheint in den Medien - s. auch aktuell die Abtreibungsdebatte in Polen - generell als Frauenrecht resp. Menschenrecht. Allerdings publizierte bz-berlin.de am 27.09.2016 (Die Zahl der Abtreibungen steigt. Darüber wird aber nicht geredet): "Mit dem Wort Abtreibung ist gemeint, dass ein menschliches Leben vor der Geburt vernichtet wird, nichts anderes. Im Falle der Spätabtreibungen werden sogar lebensfähige Kinder umgebracht. Mit einer Giftspritze. Das ist die Wahrheit." Also: Ist Abtreibung ein Menschenrecht?
Zunächst: Das Hochkommissariat für Menschenrechte der Vereinten Nationen (Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights - OHCHR) verweist höchstselbst auf "Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948". Darin kommen Begriffe wie "Abtreibung", "Schwangerschaft", "Verhütung" o.ä. aber gar nicht vor. Gem. der Präambel bildet "die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt". Trotzdem wird in dem gesamten Text nirgends gesagt, dass erst durch die Geburt menschliches Leben entsteht. Die der 1948-Resolution vorausgehenden "Virginia Declaration of Rights" und "Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten", beide 1776, nehmen ausdrücklich auf den Schöpfer Bezug und begründen die Menschenrechte damit, dass die Menschen von Gott geschaffen wurden. Dieses Fundament fehlt nun; es sind gottlose, nach Willkür formulierte und gewährte / verweigerte Rechte.
Trotzdem: Es ist auch mit dem 1948er-Text nicht zu beweisen, dass es sich bei ungeborenen Kindern noch nicht um menschliches Leben handeln würde, d.h. dass Ungeborene noch kein Recht auf Leben hätten. Tatsächlich ist auch medizinisch (cf. Erich Blechschmidt) klar, dass sich die Leibesfrucht nicht "zum Menschen", sondern eben "als Mensch" entwickelt. Zwar behauptete Aristoteles eine spätere Beseelung ("animatio" des "foetus inanimatus"), was leider von manchen unkritisch übernommen wurde. Tatsächlich gilt aber: "Jede sittlich unerlaubte Handlung oder Unterlassung, durch die das Absterben der Leibesfrucht von der Zeit der Empfängnis an bis zu oder während der Geburt verschuldet wird, ist moralisch Tötung eines Menschen. Dem Christentum stand von Anfang an der Wert und die Würde des menschlichen Lebens so fest, daß dasselbe in keiner Entwicklungsstufe vernichtet oder geschändet werden durfte. [... Eine Abtreibung muss] stets als beabsichtigte Vernichtung eines Menschenlebens betrachtet werden, da die früher aufgestellte Unterscheidung zwischen fetus animatus und inanimatus physiologisch nicht haltbar ist" (Anton Koch, Lehrbuch der Moraltheologie, Freiburg (2)1907, 526). Auch der biblische Bericht (Lk 1,39) von und das entsprechende Fest (2. Juli) Mariä Heimsuchung entsprechen der Tatsache, dass Ungeborene bereits Menschen sind.
Objektiv ist es also schwerstes Unrecht, Ungeborenen das Lebensrecht zu verweigern. Die UN verweisen zwar darauf, dass jährlich ca. 47.000 Frauen bei Abtreibungen sterben, weil nicht alle Frauen Zugang zu "legalen" und dementsprechend "sicheren" Abtreibungen haben. Aber: Jährlich sterben (wohl mehr als) 50 Millionen Kinder bei Abtreibungen, d.h. das Sterberisiko der Kinder ist um mehr als das Tausendfache höher als bei den Frauen. Und hier sind wir genau beim Grundanliegen der Vereinten Nationen: Welche Werte vertritt diese Organisation eigentlich, resp. was ist diese Organisation eigentlich wert? Will diese Organisation das Beste für die Menschen oder von den Menschen? Wie ernst kann man andere Aktivitäten dieser Organisation nehmen, z.B. bzgl. Bildung, Impfung etc. Als Recherche-Einstieg s. z.B. den "Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen" (Economic and Social Council, ECOSOC) und "Lucis Trust" resp. "Luzifer". Und bzgl der Reden angeblicher Päpste vor den Vereinten Nationen, angefangen mit "Paul VI." bis hin zu "Franziskus I.", recherchiere man nach "Sedisvakantismus".
Doch nochmals zum o.g. Artikel von bz-berlin.de, wo es heißt: "Dieses Land ist taub für das Thema Abtreibung. Das ist seltsam, weil es ja dabei auch um den Lebensschutz geht. [...] Wer in diesem Lande eine Katze erschlägt, kann empfindlich bestraft werden. Nach der Abtreibung eines ungeborenen Kindes geht man aber straffrei aus. [...] Es gibt nichts Wertvolleres als das menschliche Leben. Dennoch wird um die Abtreibung eisern geschwiegen. Das ist unerträglich."
Richtig ist: Wer sich für das Lebensrecht Ungeborener ausspricht, wird brutalstmöglich zum Schweigen gebracht. Das wiederum ist allerdings wirklich unerträglich. Ein kleines Beispiel: Der Lebensschützer Dr. Johannes Lerle wurde wegen Abtreibungskritik zu Gefängnis verurteilt. O-Ton Urteil im Berufungsprozess, Geschäftsnummer 8 Ns 404 Js 43127/97 - Landgericht Nürnberg-Fürth v. 24.11.1998: »Der Angeklagte weiß genau, daß der medizinische Eingriff [i.e. die Abtreibung!] nicht lebende Menschen, sondern Embryonen betrifft. Der Angeklagte hat sich diesbezüglich auch durch einen einschlägigen Kommentar informiert. Ihm ist der Unterschied zwischen einem Embryo und einem lebenden Menschen des weiteren im Eilverfahren von der 17. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth klargemacht worden. [...] Bei dieser Handlungsweise ist es dem Angeklagten gleichgültig, ja bewußt, daß er Tatsachen verdreht. Einmal schafft er sich seine eigene Rechtsordnung, indem er beschlossene Gesetze negiert. Zum anderen verdreht er feststehende Begriffe wie "Mensch" und "Embryo", um somit den ausgesprochenen Kränkungen die vermeintliche Rechtfertigung geben zu können.« N.B. werden diese ganzen kühnen Behauptungen des Urteils, d.h. die bewiesene Nichtmenschlichkeit der Ungeborenen, das Wissen des Angeklagten um seine Schuld, die Gültigkeit rechtswidriger Gesetze etc., nirgends im Urteil - oder sonstwo - irgendwie begründet. S. dementsprechend z.B. den "Verein gegen Rechtsmißbrauch", die "Stiftung ProJustitia", "CleanState e.V." etc.; s. z.B. Justiz-Bezeichnungen wie "Rechtsbruchbude", "Rechtsbeugermafia", "gefährlichste kriminelle Vereinigung" etc.; s. z.B. den SZ-Leserbrief (09.04.2008) von Ex-Richter Frank Fahsel: »Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann. [...] Ich … habe … ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. [...] Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor "meinesgleichen".« Meinungsfreiheit ist also auch in der BRD nur ein rettungslos willkürliches, d.h. imaginäres und letztlich gar kein Recht, das nur auf dem Papier steht, um von den Mächtigen, den Politikern, Richtern und Staatsanwälten mit aller Gewalt mit Füßen getreten zu werden - ebenso wie diejenigen, die noch an die von Gott gesetzte, unantastbare Ordnung erinnern. Vor diesen Tatsachen darf man seine Augen und Ohren nicht verschließen - und auch nicht seinen Mund.

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