Streit um das "Tagebuch der Anne Frank"

- Pressemeldung -
(Kirche zum Mitreden, 07.03.2008)
Das Anne Frank House (AFH) in Amsterdam und die Anne Frank Fonds (AFF) in Basel, vertreten durch Dr. Morten Petersenn, Lovells LLP in Hamburg, versuchen derzeit, einen katholischen Priester zum Schweigen zu bringen. Das Lovells-Schreiben, Datum 06.03.2008, hat als Betreff: "Behauptung der Fälschung der Tagebücher der Anne Frank auf Ihrer Webseite". Zudem ist eine "strafbewehrte Unterlassungserklärung" angefügt, die der Priester bis zum 11.03.2008 unterschrieben an Lovells abgeben soll, andernfalls wird "mit weiteren erheblichen Kosten inklusive Schadensersatzforderungen" gedroht; eine Kostennote fehlt.
Bereits bemerkenswert: In der "Erklärung" ist von dem eigentlichen Betreff des Schreibens, i.e. der "Behauptung der Fälschung", gar keine Rede mehr. Stattdessen wird aus einem Text des Priesters über das "Tagebuch der Anne Frank" (TAF) zitiert, welchen Inhalt genau der Priester unverzüglich löschen muss resp. er nie mehr öffentlich verbreiten darf, nämlich:
"Beim TAF sind festzustellen:
- fragwürdige Authentizität
- fragwürdige Werbeträger
- fragwürdiger Charakter des Ich-Erzählers
- Wir haben bis jetzt noch kein päpstliches Urteil über das TAF gefunden, erlauben uns aber trotzdem die Bemerkung, dass wir das TAF nicht guten Gewissens empfehlen können."
Ebenfalls bemerkenswert: Diese Aussagen sind nur eine Zusammenfassung dessen, was im TAF-Text (knapp 10.000 Wörter) ausführlich dargelegt ist. M.a.W. selbst mit Unterschreiben dieser Erklärung wäre es nach wie vor einwandfrei, den gesamten Text mitsamt den beanstandeten Aussagen zu verbreiten; es würde lediglich die stichwortartige Zusammenfassung fehlen.
Zu den beanstandeten Stichworten:
1. "fragwürdige Authentizität"
Im Artikel "Blaue Paste. Ein Gutachten des Bundeskriminalamts belegt: Im “Tagebuch der Anne Frank” ist nachträglich redigiert worden. Die Echtheit des Dokuments wurde damit weiter in Zweifel gezogen" (DER SPIEGEL, Nr 41 / 1980) heißt es:
»Bei der Herausgabe ist das Tagebuch durch zahlreiche Manipulationen verändert worden. […] Im April dieses Jahres untersuchten Techniker des BKA das Original des malträtierten Werks mit Stereomikroskop und Ultraviolett-Lampe. Korrekturen, die “mittels schwarzer, grüner und blauer Kugelschreiberpaste niedergeschrieben” sind, bewiesen, daß an den Notizblättern noch 1951 oder später redigiert worden ist.«
2. "fragwürdige Werbeträger"
Winona Ryder bewirft in ihren Filmen das Christentum ausgiebigst mit Schmutz (Mermaids, Dracula, Lost Souls etc.). Iris Berben spielte in dem Film "Das Teufelsweib" (!) nackt.
3. "fragwürdiger Charakter des Ich-Erzählers"
Ein Ausschnitt aus dem TAF, dieselbe Stelle englisch und deutsch:
Wednesday 5. Januar 1944 [sic]: "I remember that once when I slept with a girl friend I had a strong desire to kiss her, and I did do so... I asked her whether, as a proof of our friendship, we should feel one another's breasts, but she refused." (p.130)
Donnerstag 6. Januar 1944 [sic]: "Ich weiß, daß ich einmal, als ich abends bei Jacque schlief, mich nicht mehr halten konnte, so neugierig war ich auf ihren körper, den sie immer vor mir versteckt gehalten und den ich nie gesehen hatte. Ich fragte sie, ob wir als Beweis unserer Freundschaft uns gegenseitig die Brüste fühlen sollten. Jacque lehnte das ab. Auch hatte ich ein schreckliches Bedürfnis, sie zu küssen, und habe das auch getan." (S. 161)
4. "Wir haben bis jetzt noch kein päpstliches Urteil über das TAF gefunden, erlauben uns aber trotzdem die Bemerkung, dass wir das TAF nicht guten Gewissens empfehlen können."
Auch Lovells nennt kein päpstliches Urteil über das TAF, deshalb muss es bei dieser Aussage bleiben. Und wenn ein Priester ein Buch empfiehlt, das - gem. eindeutiger christlicher Lehre perverse - sexuelle Interessen einer Minderjährigen zum Gegenstand hat, dann kann er kein gutes Gewissen haben.
Lovell behauptet also bewusst wahrheitswidrig gegenüber seinen Mandanten AFH und AFF und ggf. auch vor Gericht, dass ein Priester die Fälschung des TAF behaupten würde. Zudem verlangt er bewusst unrechtmäßig von dem Priester, dass dieser seinen priesterlichen Pflichten nicht mehr nachkommt, cf.: "Die erste, die selbstverständlichste Liebesgabe des Priesters an seine Umwelt ist der Dienst an der Wahrheit und zwar der ganzen Wahrheit, die Entlarvung und Widerlegung des Irrtums, gleich in welcher Form, in welcher Verkleidung, in welcher Schminke er einherschreiten mag. Der Verzicht hierauf wäre nicht nur ein Verrat an Gott und Eurem heiligen Beruf, er wäre auch eine Sünde an der wahren Wohlfahrt Eures Volkes und Vaterlandes" (Papst Pius XI., Enzyklika "Mit brennender Sorge", 1937).
Lovells macht geltend: Durch die Pflichterfüllung des Priesters "entsteht unseren Mandanten ein erheblicher Schaden, weil sie in der Umsetzung ihrer Ziele beeinträchtigt sind." In der Tat spricht die Arkansas Democrat-Gazette (Little Rock, June 13, 2004) von der "Anne Frank Industry"; cf. dazu Norman G. Finkelstein, "Die Holocaust-Industrie". Diesem Komplex stellt der Priester Literatur wie "Christus in Dachau" von Pater Johann Maria Lenz und "Christus im KZ" von Leonhard Steinwender gegenüber; zudem empfiehlt er die Betrachtung von Heiligen wie Maria Goretti.
In der Sache wird deshalb gegen die Bekämpfer der christlichen Glaubens- und Sittenlehre eine Strafanzeige auf den Weg gebracht.

Dokumentation des Anwaltsschreibens

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