"Anne Frank Fonds" betreibt hartnäckig die Vernichtung der katholischen Kirche

- Pressemitteilung -
(Kirche zum Mitreden, 07.08.2008)
Im Auftrag von "Anne Frank Fonds", Basel, hat Verena Haisch von "Rechtsanwälte Lovells LLP", Hamburg, am 06.08.2008 schriftlich Stellung genommen zu der Pressemitteilung »"Landgericht Hamburg" verbietet dokumentarische Zitate zum "Tagebuch der Anne Frank"« v. 05.08.08. N.B. Zu dieser Mitteilung wurde am 07.08.08 von der weitaus größten deutschsprachigen Vatikanum-2-Nachrichtenseite, i.e. kreuz.net, ein Artikel veröffentlicht mit dem Titel "Generationenlang – für immer". Der Einfachheit halber hier kurz einige Angaben zur früheren Pressemitteilung: Darin wurde endgültig bewiesen, dass sich Andreas Buske von "Landgericht Hamburg" sowie eben "Rechtsanwälte Lovells LLP", Hamburg, im Auftrag von "Anne Frank Fonds" mithilfe von Nötigung und Erpressung des äußerst schweren Verstoßes gegen § 6 VStGB schuldig gemacht haben; entsprechende Straf-, Entmündigungs- und Berufsverbotsverfahren sind gegen die Schuldigen anhängig. Ein katholischer ("sedisvakantistischer") Priester hatte in einer wissenschaftlichen Studie Beweise vorgelegt, dass die Authentizität des "Tagebuchs der Anne Frank" (TAF) nicht von allen vorbehaltslos bejaht wird. Lovells LLP hatte daraufhin den Priester lügnerisch beschuldigt, das TAF als Fälschung bezeichnet zu haben. Wie jedem allerdings sofort ersichtlich, hat der Priester diesbzgl. niemals eine endgültige Entscheidung gefällt, sondern ausdrücklich darauf verzichtet. Und obwohl die Kanzlei Lovells LLP niemals eine entsprechende Abmahnung verschickt hatte, beantragte sie eine "Einstweilige Verfügung" gegen den Priester, dass dieser bestimmte dokumentarische Zitate löschen sollte. Als Komplizen bei diesem Verbrechen verdingten sich Andreas Buske, der Namenspatron des "Buskeismus", sowie Goetze und Link von "LG Hamburg". Quintessenz der Pressemitteilung ist die Tatsache, dass die EV sowohl aus äußeren als auch inneren Gründen komplett illegal und unheilbar nichtig ist, man ihr deswegen also an sich schon gar nicht Folge geben *braucht*, und es wegen der fundamental wichtigen Thematik (Anne-Frank-Lüge im Kontext der antichristlichen Holocaust-Religion) auch nicht *darf*. In der Pressemitteilung bleiben schon aus Platzgründen zahlreiche andere Gründe unerwähnt, darunter die fehlende Gerichtsbarkeit der brd und das privilegium fori, demzufolge es nicht zulässig ist, einen Priester vor das weltliche Gericht zu ziehen. Wie dem auch sei, hier die Stellungnahme von Verena Haisch:
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Wie Sie wissen, hat das Landgericht Hamburg mit Datum vom 16. Juli 2008 eine einstweilige Verfügung erlassen, die es Ihnen unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel untersagt,^zu verbreiten und oder verbreiten zu lassen
a) [entfernt]
b) [entfernt]
Die einstweilige Verfügung vom 16. Juli 2008  wurde Ihnen am 5. August 2008 zugestellt, was Sie (...) selbst einräumen. Damit ist das Verbot wirksam und von Ihnen zu beachten. Trotzdem halten Sie den Artikel "Das Tagebuch der Anne Frank" (TAF, 01.07.2002) inklusive der untersagten Passagen bis heute (...) für jedermann zum Abruf bereit. Dies ist ein Verstoß gegen die Verfügung des Landgerichts Hamburg. Wir fordern Sie daher letztmalig dazu auf, die untersagten Passagen von Ihrer Website zu nehmen. Wir haben uns hierfür eine Frist bis
Freitag, den 8. August 2008, 18.00 Uhr
notiert. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht Folge leisten, sind wir bereits jetzt von unserem Mandanten  beauftragt, das Gericht um Hilfe zu ersuchen. Bitte beachten Sie, dass dies für Sie für jeden Fall der Zuwiderhandlung die Verhängung eines Ordnungsgeldes (im Einzelfall bis zu 250.000,00 Euro), und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (insgesamt bis zu 2 Jahre) zur Folge haben könnte.
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Statt also auf die Tatsachen der Völkermord-Verbrechen, der Nichtigkeit und Illegalität der EV und Notwendigkeit der freien Berichterstattung einzugehen, wälzt sich Verena Haisch einfach genüsslich weiter in der Lügen- und Terrorkloake: "Damit ist das Verbot wirksam und von Ihnen zu beachten."
Hinsichtlich der strafbaren Drohung, "das Gericht um Hilfe zu ersuchen", ist allgemein bekannt, dass diese brd-"Justiz" sich in jahrzehntelanger harter Arbeit solche Synonyme verdient hat wie "Rechtsbeugermafia", "gefährlichste kriminelle Vereinigung" etc. pp. Das Volk der Gottesmörder und seine Lakaien stehen damit in einer langen Tradition. Es werden falsche Zeugnisse gegen das Opfer gesucht (cf. Jesus vor dem Hohen Rat, Mt 26,59ff), und auf die Frage, welche Schuld das Opfer denn überhaupt auf sich geladen hat, wird einfach nur energisch die Bestrafung gefordert (cf. das "Kreuzige ihn" vor Pilatus, Mt 27,22ff). Zu der Möglichkeit, dass einem Mitglied der Kirche ein ähnliches Unrecht geschehen kann wie Christus, dem Haupt der Kirche, s.: "Haben sie Mich verfolgt, so werden sie auch euch verfolgen" (Joh 15,20), und: "Nehmt euch in acht vor den Menschen! Denn sie werden euch den Gerichten ausliefern und in den Synagogen euch geißeln. Ja, um meinetwillen werdet ihr vor Statthalter und Könige geführt werden, um Zeugnis zu geben vor ihnen und vor den Heiden" (Mt 10,17f).
Wie bekannt, ist der Anne-Frank-Kult Teil der Holocaust-Religion, die sich in Glaubenssätzen niederschlägt wie "Auschwitz ist die Widerlegung Christi" (Claude Lanzmann). Robert Jan van Pelt bezeichnet die Auschwitz-Leichenkeller als "das Allerheiligste" (cf. Robert H. Countess, Van Pelts Plädoyer gegen den gesunden Menschenverstand). Um dieses teuflische "Allerheiligste" wird also ein kultischer Tanz abgezogen und allen aufgezwungen, während das wahre Allerheiligste, i.e. Christus unter den vom Priester konsekrierten Gestalten, bestialisch bekämpft wird, z.B. durch Einkerkerung eines Priesters. Übrigens zitiert dieser Robert Jan van Pelt in seinem Buch "The Case for Auschwitz. Evidence from the Irving Trial", Bloomington/Indianapolis 2002, sehr ausführlich revisionistische Texte, d.h. er macht - in weitaus größerem Umfang - genau das, wofür der Priester nun jahrelang eingekerkert werden soll. Soviel zum Gleichheitsgrundsatz.
Dieser unerbittliche Kampf der Judenheit gegen die Wahrheit, gegen Christus, ist ganz auf der Linie des Nationalsozialismus, der selbst eine antichristliche Religion ist, cf. Papst Pius XII.: "Man vergesse nicht, daß der Nationalsozialismus, dem es in Wahrheit nur darauf ankam, die Kirche zu vernichten, gerade unter dem Vorwand, den sogenannten 'politischen Katholizismus' zu bekämpfen, das ganze Aufgebot von Verfolgung, Schikanen und Bespitzelung gegen die Kirche in Bewegung setzte, wogegen sich leitende Männer der Kirche, deren Mut heute noch von der ganzen Welt bewundert wird, auch von der Kanzel aus verteidigen und mutig zur Wehr setzen mußten (Ansprache 16.03.1946). Wer leugnet, dass es dem NS "in Wahrheit nur darauf ankam, die Kirche zu vernichten", macht sich bereits gem. §130 Abs. 3 StGB der Volksverhetzung schuldig, und wer selbst  "Schikanen gegen die Kirche in Bewegung setzt", setzt das Werk des NS fort.

Bzgl. dieser nachdrücklichen Erpressung seitens Anne Frank Fonds / Lovells LLP und mit Blick auf die geplanten Schwerstverbrechen seitens "Landgericht Hamburg" und Lakaien sind die bereits wegen der ersten Pressemitteilung kontaktierten Stellen informiert und zusätzlich noch "Polizei Recklinghausen" sowie "Polizei Hamburg" mit Dringlichkeitsvermerk eingeschaltet worden. Es ist Sache dieser Stellen, schnellstens die Schuldigen zur Strecke zu bringen und insbesondere gegen die verbrecherische "EV" vorzugehen. Für alle dem Priester aus dieser Sache entstandenen Nachteile sind auch "Staatsanwaltschaften" und "Polizei" in vollem Umfang haftbar.

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