Petition: Straffreiheit für
Homokritik
- Pressemeldung: Petition für globale Meinungsfreiheit
bzgl. des Naturrechts -
(Kirche zum Mitreden, 24.11.2012)
"Die Homo-Ehe spaltet Frankreich" - so titelte rp-online.de am
23.11.2012. Selbiger Artikel verweist insbesondere auf "eigenartige
Allianzen" bei den Homokritikern: Denn die Ablehnung der "Homo-Ehe"
ist regelrecht flächendeckend, hier sind sich Vertreter
unterschiedlicher Weltanschauungen einig. Mehrere hunderttausend
Franzosen sind bereits gegen die "Homo-Ehe" auf die Straße
gegangen, und es werden sogar noch größere
Demonstrationen erwartet.
Angesichts solcher Massen versinken Demonstrationen zugunsten der
"Homo-Ehe" vollends in der Belanglosigkeit, trotz ihrer oftmals
massiv provokativer und schamverletzender Inszenierung. Auch die
aktuellen Proteste und Petitionen gegen das
Anti-Homosexualitäts-Gesetz in Uganda ("Kill the Gays")
erreichen nicht annhähernd soviel Unterstützung wie die
Bewegung gegen die Homo-Ehe. Politiker und Medien mögen es noch
so verdrehen: Trotz allem bleibt noch immer in sehr vielen
Bürgern die natürliche Abneigung gegen Homosexualität
verwurzelt. Wenn auch in nahezu allen Bereichen nahezu alle
Bürger sich mit dem antidemokratischen System "Europa"
abgefunden, ja dieses sogar vollkommen begrüßt haben: Bei
der Homo-Ehe reißt dann vielen trotzdem noch der Geduldsfaden.
Angesichts dieser offenen Anti-Homosexualität in Frankreich ist
es umso dringender, auch gegen die menschenrechtswidrigen
Verfolgungen von Homokritikern weltweit zu protestieren. Konkret zur
BRD: Wer sagt denn heute noch offen, dass §175 StGB niemals
hätte abgeschafft werden dürfen? Jedenfalls werden nun
schon Homo-Kritiker, darunter auch der Verf., - auch strafrechtlich
- verfolgt dafür, dass sie an die klare einhellige biblische
und überhaupt katholische Lehre zur Homosexualität
erinnern, z.B. an das Strafgericht über Sodom (Altes Testament,
Buch Genesis, Kap. 19; daher "Sodomie").
Entgegen allen Irreführungen ist Homosexualität nicht als
Menschenrecht definiert, u.z. weder in der "Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte" der Vereinten Nationen v.
10.12.1948, noch in der "Arabischen Charta der Menschenrechte" v.
15.03.2008. Ganz im Gegenteil: Objektiv ist jede strafrechtliche
Verfolgung wegen Homokritik menschenrechtswidrig, denn sie
verstößt bereits gegen den Grundsatz "Keine Strafe ohne
Gesetz" / "Nulla poena sine lege", cf.
UN-Menschenrechtserklärung, Art. 11, Nr. 2, und
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), Art. 7.
Es gibt kein Gesetz, demzufolge Homokritik strafbar ist. Und selbst
wenn: Ein solches "Gesetz" könnte niemals Rechtskraft erlangen,
schon weil es gegen das Naturrecht verstößt. Somit
erfüllt jede Strafanzeige gegen einen Homokritiker immer
unheilbar den Tatbestand der falschen Verdächtigung. Erst recht
erfüllt jede Strafverfolgung eines Homokritikers immer
unheilbar den Tatbestand der Verfolgung Unschuldiger.
Andernfalls müssten zuallererst die hunderttausenden
französischen Anti-Homo-Demonstranten festgenommen werden.
Solange aber offenkundig auf EU-Boden diesbzgl. noch frei
demonstriert wird, kann und darf schon angesichts dieser
französischen Liberté auch nirgends sonst auf EU-Boden
gegen Homo-Kritiker vorgegangen werden.
Man sollte jetzt die Gunst der Stunde nutzen und wertvolle
Solidarität zeigen. Der Verf. hat deshalb auf der
Petitionsseite von care2.com eine Petition "Legalize
anti-homosexuality" eingestellt. Der englische Text lautet in
deutscher Übersetzung:
»In einigen Ländern, z.B. Deutschland, werden Menschen
verfolgt wegen Anti-Homosexualität, lügnerisch bezeichnet
als "Homophobie". Typische Vorwürfe sind "Hass-Reden",
"Volksverhetzung" und andere absurde Vorwände, die dennoch in
bestimmten Ländern strafbar sind. Unleugbar ist der Sinn der
Sexualität die Fortpflanzung. Deshalb sollte es jedem erlaubt
sein, sowohl offen Homosexualität abzulehnen, als auch offen
der Kriminalisierung und Bestrafung von Homosexualität
zuzustimmen.«
www.thepetitionsite.com/454/606/374/legalize-anti-homosexuality
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