Petition: Straffreiheit für Homokritik

- Pressemeldung: Petition für globale Meinungsfreiheit bzgl. des Naturrechts -
(Kirche zum Mitreden, 24.11.2012)
"Die Homo-Ehe spaltet Frankreich" - so titelte rp-online.de am 23.11.2012. Selbiger Artikel verweist insbesondere auf "eigenartige Allianzen" bei den Homokritikern: Denn die Ablehnung der "Homo-Ehe" ist regelrecht flächendeckend, hier sind sich Vertreter unterschiedlicher Weltanschauungen einig. Mehrere hunderttausend Franzosen sind bereits gegen die "Homo-Ehe" auf die Straße gegangen, und es werden sogar noch größere Demonstrationen erwartet.
Angesichts solcher Massen versinken Demonstrationen zugunsten der "Homo-Ehe" vollends in der Belanglosigkeit, trotz ihrer oftmals massiv provokativer und schamverletzender Inszenierung. Auch die aktuellen Proteste und Petitionen gegen das Anti-Homosexualitäts-Gesetz in Uganda ("Kill the Gays") erreichen nicht annhähernd soviel Unterstützung wie die Bewegung gegen die Homo-Ehe. Politiker und Medien mögen es noch so verdrehen: Trotz allem bleibt noch immer in sehr vielen Bürgern die natürliche Abneigung gegen Homosexualität verwurzelt. Wenn auch in nahezu allen Bereichen nahezu alle Bürger sich mit dem antidemokratischen System "Europa" abgefunden, ja dieses sogar vollkommen begrüßt haben: Bei der Homo-Ehe reißt dann vielen trotzdem noch der Geduldsfaden.
Angesichts dieser offenen Anti-Homosexualität in Frankreich ist es umso dringender, auch gegen die menschenrechtswidrigen Verfolgungen von Homokritikern weltweit zu protestieren. Konkret zur BRD: Wer sagt denn heute noch offen, dass §175 StGB niemals hätte abgeschafft werden dürfen? Jedenfalls werden nun schon Homo-Kritiker, darunter auch der Verf., - auch strafrechtlich - verfolgt dafür, dass sie an die klare einhellige biblische und überhaupt katholische Lehre zur Homosexualität erinnern, z.B. an das Strafgericht über Sodom (Altes Testament, Buch Genesis, Kap. 19; daher "Sodomie").
Entgegen allen Irreführungen ist Homosexualität nicht als Menschenrecht definiert, u.z. weder in der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" der Vereinten Nationen v. 10.12.1948, noch in der "Arabischen Charta der Menschenrechte" v. 15.03.2008. Ganz im Gegenteil: Objektiv ist jede strafrechtliche Verfolgung wegen Homokritik menschenrechtswidrig, denn sie verstößt bereits gegen den Grundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz" / "Nulla poena sine lege", cf. UN-Menschenrechtserklärung, Art. 11, Nr. 2, und Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), Art. 7.
Es gibt kein Gesetz, demzufolge Homokritik strafbar ist. Und selbst wenn: Ein solches "Gesetz" könnte niemals Rechtskraft erlangen, schon weil es gegen das Naturrecht verstößt. Somit erfüllt jede Strafanzeige gegen einen Homokritiker immer unheilbar den Tatbestand der falschen Verdächtigung. Erst recht erfüllt jede Strafverfolgung eines Homokritikers immer unheilbar den Tatbestand der Verfolgung Unschuldiger.
Andernfalls müssten zuallererst die hunderttausenden französischen Anti-Homo-Demonstranten festgenommen werden. Solange aber offenkundig auf EU-Boden diesbzgl. noch frei demonstriert wird, kann und darf schon angesichts dieser französischen Liberté auch nirgends sonst auf EU-Boden gegen Homo-Kritiker vorgegangen werden.
Man sollte jetzt die Gunst der Stunde nutzen und wertvolle Solidarität zeigen. Der Verf. hat deshalb auf der Petitionsseite von care2.com eine Petition "Legalize anti-homosexuality" eingestellt. Der englische Text lautet in deutscher Übersetzung:
»In einigen Ländern, z.B. Deutschland, werden Menschen verfolgt wegen Anti-Homosexualität, lügnerisch bezeichnet als "Homophobie". Typische Vorwürfe sind "Hass-Reden", "Volksverhetzung" und andere absurde Vorwände, die dennoch in bestimmten Ländern strafbar sind. Unleugbar ist der Sinn der Sexualität die Fortpflanzung. Deshalb sollte es jedem erlaubt sein, sowohl offen Homosexualität abzulehnen, als auch offen der Kriminalisierung und Bestrafung von Homosexualität zuzustimmen.«

www.thepetitionsite.com/454/606/374/legalize-anti-homosexuality

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