Lebensschützer unschuldig wegen "Beleidigung" zu 30 Tagen verurteilt

- Pressemitteilung zum neuen "Beleidigungsprozess" gegen Klaus Günter Annen (in Sachen Oliver Brüstle, Universität Bonn) -
(Kirche zum Mitreden, 04.12.2008)
Der Lebensschützer Klaus Günter Annen, Betreiber der Seite "babycaust.de" und Vorsitzender der Initiative "Nie Wieder", wurde am 12.11.2008 von "Amtsgericht Weinheim" unschuldig wegen "Beleidigung" "verurteilt." Geschäftsnummer: 1 Cs 503 Js 5034/08 AK 206/08. Dramatis personae: "Richter am Amtsgericht Henniger als Vorsitzender", "RRefin Sevim als Vertreter der Staatsanwaltschaft", "JHSin Schaab als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle". Bemerkenswert, dass diese Personen alle so hartnäckig alle näheren Angaben über sich, ja sogar ihren Vornamen geheimhalten, während über ihr Opfer jedes noch so kleine Personendetail aufgeführt wird. Das Urteil ist nicht unterschrieben und somit auch schon von daher völlig gegenstandslos; dieses entscheidende Fehlen der Unterschrift wird bestätigt durch eine (unleserliche) Unterschrift im Bereich: "Ausgefertigt JAng."
Zunächst ganz allgemein: Wie schon sehr oft und v.a. unwiderlegbar nachgewiesen, ist "Beleidigung" infolge fehlender gesetzlicher Bestimmung nicht justiziabel; entsprechende "Prozesse" wegen dieses "Phantomdelikts" sind somit immer Verbrechen. Die Faustregel dabei lautet:
"EHRENSCHUTZ" IST TÄTERSCHUTZ.
S. z.B. Bert Steffens, »"Beleidigung" und "Ehre" - zwei unbestimmte Rechtsbegriffe«:
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Die Bedeutung des Begriffes "Beleidigung" ist der Willkür der "Beleidigten", der Staatsanwälte und der Richter ausgesetzt und wird so als gesetzeswidriges Sanktionsmittel gegen - aus deren Sicht - unliebsame, privat oder politisch lästige Zeitgenossen eingesetzt. So treibt ein nichtiges, aus der Zeit vor dem Grundgesetz stammendes Gesetz und eine grundgesetzwidrige "Gesetzesauslegung" der Rechtsprechung in Deutschland zu oft seltsame Blüten, wenn es um den Begriff "Ehre" geht, der nach einigen Literaturstellen die "sittliche Würde einer Person" oder den "inneren Wert oder die Würde des Menschen" darstellen soll. Nur - was die "Würde des Menschen" darstellen soll, darüber schweigt das Grundgesetz und lässt diesen Begriff ebenso unbestimmt. Eine gemäß den Regeln des Grundgesetzes nicht existente "Straftat Beleidigung", dient Organgewalten zur Unterdrückung des Grundrechts der freien Meinungsäußerung der Bürger, des Souveräns. Unbequeme Meinungen oder ein Öffentlichmachen von Missständen - selbst bei der "Wahrnehmung berechtigter Interessen" im Rahmen des § 193 StGB -, werden letztlich aus demokratie- und rechtsstaatsferner, machtpolitischer Motivation heraus von Organgewalt unterdrückt und mit gesetzeswidriger Bestrafung verfolgt. Der Wahrheitsgehalt einer angeblich "beleidigenden Äußerung" wird in der Regel nicht untersucht und damit zu oft die Aufdeckung von Straftaten oder die Beseitigung von Unrecht unterdrückt und verhindert. An die Stelle von Aufklärung geschehenen und/oder andauernden Unrechts oder von Missständen, tritt eine vom Gesetz her gar nicht mögliche Strafverfolgung wegen "Beleidigung".
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Somit erübrigt sich für die bloße Bewertung aller "Beleidigungsprozesse" bereits im vorhinein eine weitergehende Untersuchung der jeweiligen Inhalte. Selbstverständlich ist es aber aufschlussreich, die herrschende totalitäre Willkür bei Beleidigungs-Bestrafung bzw. -Nichtbestrafung exemplarisch aufzuzeigen. Dabei ist es noch harmlos, wenn - natürlich alles straffrei! - ein Vorsitzender Richter alle Prozesszuschauer als "Vollidioten" tituliert, oder wenn Polizisten Bürger begrüßen mit "Verpiss dich, du Arschloch" - was in die jeweiligen Gegenrichtungen üblicherweise keineswegs straffrei bleibt! Vollends kriminell ist es aber, wenn die "Justiz" geistig Gesunde als "Geistesgestörte" verleumdet: Die brd greift immer großzügiger zu diesem Verbrechen, und gerne pumpt sie ihre Opfer auch noch mit "Psychopharmaka" voll, damit diese irgendwann tatsächlich physisch und psychisch ruiniert sind. Von besonderer Bedeutung ist noch der Nachweis, dass die brd ihre "Beleidigungs"-Keule ausgerechnet dann in sadistischer Manie schwingt, wenn eine besonders berechtigte und notwendige Feststellung geäußert wurde - wie hier beim Lebensschutz.
Konkret zum Fall Klaus Günter Annen: Dieser hatte eine Pressemitteilung "Getroffene Hunde bellen" veröffentlicht, worin er die Verwendung (aus Israel importierter) embryonaler Stammzellen kritisiert; Annen nennt dabei namentlich Oliver Brüstle von der Uni Bonn. Annens Kritik ist berechtigt und notwendig. Zur Erläuterung: Als Embryo wird das ungeborene Kind bis zum dritten Monat bezeichnet (danach Fötus). Zur "Gewinnung" embryonaler Stammzellen bedient man sich an abgetriebenen Kindern oder an "überzähligen Embryonen" für künstliche Befruchtungen. Zugrunde liegt dabei immer die Ideologie, dass der Mensch nach Belieben ausgeschlachtet werden kann. Für die objektive Gegebenheit ist es dabei natürlich vollkommen unerheblich, ob man Menschen im Mutterleib als Menschen bezeichnet. In der brd ist es z.B. strafbar, Menschen im Mutterleib als Menschen zu bezeichnen - dafür wurde nämlich der Lebensschützer Dr. Johannes Lerle wegen "Beleidigung" verurteilt. Somit ist die Kritik an dem Stammzellen-Treiben Brüstles berechtigt. Sie ist zudem notwendig, schon weil solch ein Gräuel niemals toleriert werden kann, aber auch besonders, weil die Opfer sich ja nicht selbst zu Wort melden, geschweige denn wehren können. S. dazu die kirchlichen Texte:
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"Auch das Kind im Mutterschoße ist von seinen Anfängen an (Embryo, Foetus) ein menschliches Wesen; es ist Träger einer Seele und eines unantastbaren Lebensrechts, das weder die Mutter noch der Arzt um angeblich höhere Zwecke willen vernichten darf" (J. Mausbach / P. Tischleder, Katholische Moraltheologie, Bd. 3, Münster (8)1938, 122f).
"Die Staatsoberhäupter schließlich und Gesetzgeber dürfen nicht vergessen, daß es Pflicht der Obrigkeit ist, durch entsprechende Gesetze und Strafen das Leben Unschuldiger zu schützen, um so mehr, je weniger die, deren Leben gefährdet und bedroht ist, sich verteidigen können. Zu diesen gehören in erster Linie die Kindlein im Mutterschoß. Wenn die Behörden diese Kleinen nicht nur nicht schützen, sondern durch Gesetze und Verordnungen zulassen oder gar veranlassen, daß sie durch die Hände von Ärzten und anderen Personen getötet werden, so sollen sie bedenken, daß Gott Richter und Rächer unschuldigen Blutes ist, das von der Erde zum Himmel schreit (Gen. 4,10)" (Papst Pius XI., Enzyklika "Casti Connubii" (über die Ehe), 31.11.1930).
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In diesem Zusammenhang wendet sich Annen gegen den "Geist von Auschwitz". Wegen dieser Pressemeldung hat also die Uni Bonn, d.h. für Oliver Brüstle Rektor Matthias Winiger und Rechtsdezernent Harald Friederichs, Strafanzeige gegen Annen erstattet. Die darauf erfolgte "Verurteilung" Annens belegt eindrücklich, dass sich die "Justiz" ihres durch und durch verbrecherischen bestialischen Sadismus vollauf bewusst ist und dieses Verbrechen genüsslich auskostet. Zunächst fällt auf, dass auf die Tatsache der fehlenden Bestimmung, was denn "Beleidigung" überhaupt sein soll, gar nicht eingegangen wird. Stattdessen wird einfach lustig über "Schmähkritik" (?) fabuliert. Das mag zwar langweilen, ist aber komplett rechtsunerheblich. Desweiteren wird lang und breit zugegeben, dass beim Lebensschutz sogar laut "Bundesverfassungsgericht" durchaus Vergleiche zum Nationalsozialismus zugelassen sind; selbst das Wort "babycaust" ist mit seinem ausdrücklichen Bezug auf "Holocaust" von der brd ausdrücklich geschützt. Wie also "Amtsgericht Weinheim" selbst unmissverständlich zugibt, weiß es, dass an der beanstandeten Pressemeldung aber auch rein gar nichts zu beanstanden ist. Und dann kommt's:
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Aber nach wiederholtem Vergleich der Stammzellenforschung mit massenhafter Tötung und menschenverachtender medizinischer Forschung geht die Schlussforderung "Der Geist von Auschwitz muss endlich überwunden werden" weit über das Maß noch hinzunehmnder Schmähkritik hinaus. Er unterstellt nämlich diesen Wissenschaftlern, die sich mit entsprechender Stammzellenrforschung beschäftigen, eben diejenigen verbrecherischen, sadistischen und menschverachtenden Motive derer, die wie z. B. Mengele in Auschwitz massenhaft grausamste Menschversuche unernahmen. Und er unterstellt insbesondere auch, dass vorgeschobene wissenschaftliche Interessen über das wahre Motiv der Wissenschaftler täuschen sollten. Dieses nämlich sei die Vernichtung "minderwertigen Lebens", definiert nach Rassen, Religion, Gesundheitszustand und anderen Kriterien, die in der Bezeichnung "Untermenschen" gipfelten. Die Unterstellung dieser Motivation muss den betroffenen Wissenschaftlern gerade in ihrem Beruf als Ärzte in höchstem Maße beleidigend vorkommen.
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Also: Wer unterstellt hier was? Objektiv gesehen, unterstellt hier nur "Amtsgericht Weinheim" etwas, u.z. indem es eine offenkundig rettungslos verlogene Falschdarstellung von Annens Motivation zur alleinigen Grundlage einer "Verurteilung" in einem schon allgemein durch das Willkürverbot unmöglichen "Beleidigungsprozess" ausspricht. De facto hat Annen sich eben - berechtigt und notwendig - gegen diese Menschenverachtung ausgesprochen, die sogar vor Embryonen nicht Halt macht. Und de facto stellt die brd mal wieder den Nazi-Terror in den Schatten. Sicherlich, es ist durchaus schlimm, bestimmte Menschen wegen ihrer Rasse etc. als "Untermenschen" zu bezeichnen; es ist aber durchaus schlimmer, Strafen zu verhängen dafür, dass Menschen im Mutterleib als Menschen bezeichnet werden. Die brd verherrlicht und übersteigert die Nazi-Verbrechen grundsätzlich. Mit der Bestrafung für "Beleidigung" steht die brd ganz in der Tradition des Nationalsozialismus, cf. die Schutzhaftbefehle gegen Pater Johann Maria Lenz von 1939 und 1940: "Er gefährdet nach dem Ergebnis der staatspolizeilichen Feststellungen durch sein Verhalten den Bestand und die Sicherheit des Volkes und Staates, indem er dadurch, daß er führende Männer der Bewegung gröblichst beleidigt, zu der Befürchtung Anlaß gibt, er werde weiterhin sein staatsfeindliches Verhalten fortsetzen und das Vertrauen der Bevölkerung zur Regierung und Parteiführung zu erschüttern versuchen. Gez.: Heydrich". So weit, so Nazi-typisch.
Aber die brd toppt das ganze noch: Als Bischof Galen die Ermordung kranker und behinderter Menschen verurteilte, da wurde er nicht bestraft; stattdessen nahmen - zumindest zeitweise und öffentlich - solche Vorfälle ab. Als Annen die Verwendung embryonaler Stammzellen kritisierte, da wurde dieses Treiben in keiner Weise reduziert; stattdessen wurde Annen bestraft.
Als Sahnehäubchen dieses eklatanten Justizverbrechens setzt "Amtsgericht Weinheim" noch drauf: "Zu Ungunsten des Angeklagten musste bei der Strafzumessung berücksichtigt werden, dass er vorbestraft ist." Das ist anscheinend eine glatte Lüge resp. eine petitio principii (Zirkelschluss). Denn die "Vorstrafen" sind m.W. allesamt wegen "Beleidigung", somit also alle ebenfalls komplett unheilbar null und nichtig. Dreimal null ist null - selbst noch so viele gegenstandslose "Verurteilungen" ergeben keine echte Verurteilung, geschweige denn, dass sie sonstwie "zu Ungunsten" des Unschuldigen missbraucht werden könnten.
Gegen alle hieran beteiligten Gegner Annens sind Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung bzw. Verfolgung Unschuldiger etc. anhängig.
Abschließend: Trotz aller krampfhafter sadistischer Verschleierungsversuche taumelt die brd merkelich. Bereits Kinder bemerkeln, dass etwas ganz mächtig faul ist, s. folgenden Dialog in einer 9. Realschulklasse (zit. nach Jochen Hoff, "Frage nicht, was sie für Dich tun können ...", 29.11.2008):
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Schülerin, 14 Jahre: "Wenn ich mir das Thema Terror und die deutsche Gesetzgebung so betrachte, muss ich feststellen, dass wir gar nicht so weit vom Nationalsozialismus entfernt sind. Und der Herr Schäuble ist wohl der Boss."
Lehrkraft: "Da gebe ich dir recht, das stimmt wohl so. Aber das darfst du so nicht sagen."
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Ein anderes Beispiel (Gert Flegelskamp, Orwell war gestern, 10.11.2008):
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Orwell war gestern. Er hätte sich wohl niemals ausmahlen können, welches Spektrum an Überwachung bereits heute in den angeblichen Demokratien existiert. Für ihn war das Szenario des Dritten Reichs der Auslöser des Romans 1984. Das demokratisch gewählte Regierungen und Parlamente hinter dem Rücken ihrer Wähler eine Diktatur in noch weitaus extremerer Form verwirklichen würden, hätte er wohl auch nicht vermutet. Aber ihm war wohl auch nicht klar, dass die gleichen Kräfte, die das dritte Reich erst möglich machten, völlig ungeschoren dort weitermachen konnten, wenn sie auch beim Zusammenbruch dieses System eine Pause einlegen mussten. Da stellt sich unwillkürlich die Frage: "War das dritte Reich wirklich ein Unfall oder sogar inklusiv seines Zusammenbruchs ein Teil eines Plans von Leuten, denen diese Diktatur bei weitem noch nicht ausreicht."
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Speziell das Beleidigungs-Affentheater, das die brd immer wahnsinniger gegen solche abzieht, die sich noch für Wahrheit und Gerechtigkeit einsetzen, kocht mit mittlerweile an die 200.000 Fällen pro Jahr über. Opfer sind Christen wie Atheisten, "Linke" wie "Rechte" etc. Bei aller Unterschiedlichkeit sollten sich die Opfer gemeinsam gegen diesen "Ehrenschutz"-Terror zur Wehr setzen.

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