Zur Heiligsprechung von Adolf Eichmann

- Pressemeldung: Ein leuchtendes Beispiel für bedingungslosen Gehorsam und unverbrüchliche Treue zum Führer Adolf Hitler -
(Kirche zum Mitreden, 06.09.2015)
SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann übte seine Tätigkeit im nationalsozialistischen Reichssicherheitshauptamt (RSHA) in bedingungslosem Gehorsam und unverbrüchlicher Treue zum demokratisch gewählten Führer Adolf Hitler aus. In einem Verhör erklärte Eichmann: "Ich war mein ganzes Leben an Gehorsam gewöhnt gewesen, von der Kinderstube angefangen bis zum 8. Mai 1945, ein Gehorsam, der sich in den Jahren der Zugehörigkeit zur SS zum 'Kadavergehorsam', zum bedingungslosen Gehorsam entwickelte. Was auch hätte Ungehorsam mir eingetragen? Und wem wäre er dienlich gewesen? Planendes, Grundsätzliches, Entscheidendes an dem Geschehen von 1935 bis 1945 stand mir zu keinem Zeitpunkt während dieser zehn Jahre zu. (....) Obgleich an meinen Händen kein Blut klebt, werde ich sicherlich der Beihilfe zum Mord schuldig gesprochen werden."
Kim Davis, Standesbeamtin von Rowan County, wurde kürzlich von einem Gericht in Ashland, Kentucky, zu Beugehaft verurteilt: Sie soll so lange inhaftiert bleiben, bis sie ihre Weigerung aufgibt, Homosexuellen eine "Heiratsurkunde" auszustellen. Davis begründet ihre Weigerung damit, dass der Staat nicht über Gott steht. Damit hat der Staat auch nicht das Recht, gleichgeschlechtliche Gemeinschaften zu "Ehen" zu erklären, geschweige denn das Recht, von Beamten die Austellung von "Heiratsurkunden" für Gleichgeschlechtliche zu verlangen. Das Gericht verwies darauf, dass Davis einen Eid auf die Verfassung geleistet habe und damit zum Gehorsam, konkret also zur Erstellung von "Homo-Ehe-Urkunden" verpflichtet sei. Einige Hintergrundinformationen:
1. Die Ehe ist die Keimzelle der Gesellschaft. Cf. FAZ, 27.05.2015: »Homo-Ehe. Fortschritt braucht Vater, Mutter, Kinder. Bei der beabsichtigten Gleichstellung von Ehe und "Homo-Ehe" geht es nicht um Kleinigkeiten, sondern um die Keimzelle der Gesellschaft. [...] Zwar bringt auch nicht jede Ehe Kinder hervor, wie Karlsruhe messerscharf beobachtete, doch ist die Verbindung zwischen Mann und Frau nun einmal die einzige, die Kinder hervorbringen kann. Hier geht es nicht um Antidiskriminierung, sondern um Vaterschaft, Mutterschaft und Kindeswohl.« Für die katholische Lehre s. Papst Pius XI., Enzyklika Casti Connubii, 31.12.1930: "Nicht von Menschen ist die Ehe eingesetzt und wiederhergestellt worden, sondern von Gott. Nicht von Menschen, sondern vom Urheber der Natur selbst, von Gott, und vom Wiederhersteller der Natur, Christus dem Herrn, ist sie durch Gesetze gesichert, ist sie gefestigt und erhoben worden. Diese Gesetze können also in keiner Weise dem Gutdünken von Menschen, keiner entgegenstehenden Vereinbarung, auch der Gatten nicht, unterworfen sein. Das ist die Lehre der Hl. Schrift, die ständige und allgemeine Tradition der Kirche, die feierliche Entscheidung des Heiligen Konzils von Trient, das mit den Worten der Hl. Schrift selbst verkündet und bekräftigt: das lebenslängliche und unauflösliche Eheband und dessen Einheit und Festigkeit haben Gott zum Urheber. [...] Denn wie die Geschichte bezeugt, kann das Staatswohl und das irdische Glück der Menschen nicht sichergestellt werden noch dauerhaft sein, wenn das Fundament, auf dem sie beruhen, die sittliche Ordnung, ins Wanken gerät und durch das Versagen der Menschen der Quell verschüttet wird, aus dem der Staat entspringt: die Ehe und die Familie."
2. Die Staatsgewalt findet ihre Grenze im göttlichen Recht / Naturrecht. "Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen" - das ist einer der bekanntesten gesellschaftlichen Grundsätze überhaupt, s. Bundesverfassungsgericht, Aktenzeichen AR 1670/15. Cf. Papst Leo XIII., Enzyklika Sapientiae christianae, 10.01.1890: »Selbstverständlich ist die staatliche Gewalt den Christen heilig, und auch ihr unwürdiger Träger ist ihnen in gewisser Weise Abglanz und Bild der göttlichen Majestät; sie achten die Gesetze in gerechter und gebührender Ehrfurcht, nicht aus Furcht vor Gewalt und Strafe, sondern aus Pflichtbewusstsein: "denn Gott hat uns nicht den Geist der Furcht gegeben". Wenn aber die Gesetze des Staates mit dem göttlichen Recht in offenbarem Widerspruch stehen, wenn sie der Kirche Unrecht zufügen oder den religiösen Verpflichtungen widerstreiten oder die Autorität Jesu Christi in seinem Hohenpriester verletzen, dann ist Widerstand Pflicht und Gehorsam Frevel, und das selbst im Interesse des Staates, zu dessen Nachteil alles ausschlägt, was der Religion Abbruch tut. Hieraus ergibt sich aber auch, mit welchem Unrecht diese Anschauung der Auflehnung beschuldigt wird, da man doch keiner staatlichen Obrigkeit und keinem Gesetzgeber den schuldigen Gehorsam verweigert, sondern nur jene Vorschriften unbeachtet lässt, zu deren Erlass es keine Gewalt gibt; denn da sie unter Verletzung des göttlichen Rechts erteilt wurden, sind sie ungerecht und eher alles andere als Gesetze. Das ist, wie Ihr wohl wisst, Ehrwürdige Brüder, die genaue Lehre des heiligen Apostels Paulus. Darum mahnt er im Brief an Titus die Christen, sie sollten "den Fürsten und Gewalthabern untertan sein und ihrem Gebot gehorchen". Wenn er aber sofort beifügt, sie sollten "zu jedem guten Werk bereit sein", so ist offenbar gegen Gesetze der Menschen, die wider das ewige Gesetz Gottes verstoßen, Verweigerung des Gehorsams Pflicht.«
3. Konkret zum Amtseid s. H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1935, 151: "Der Treueid oder Verfassungseid, wie er von Beamten usw. verlangt wird, besagt, daß man den staatlichen Gesetzen unterworfen sein, das Amt nach den Vorschriften der Gesetze führen und nichts Verbotenes gegen die rechtmäßige Obrigkeit unternehmen wolle, nicht aber, daß man sich zur Beobachtung aller Staatsgesetze durch einen Eid verpflichten wolle. Enthalten die Staatsgesetze einige Bestimmungen gegen göttliches und kirchliches Recht, so darf man den Eid nur leisten mit der Einschränkung: unbeschadet der göttlichen und kirchlichen Gesetze. Diese Klausel aber muß gewöhnlich (weil schon hinreichend bekannt) nicht ausdrücklich hinzugefügt werden, außer es wäre notwendig zur Vermeidung von Ärgernis."
4. Homosexualität betrifft tatsächlich das Naturrecht und dementsprechend das Staatswohl. Cf. Paulus, Römerbrief 1,25-27: "Sie vertauschten den wahren Gott mit den falschen Götzen und verehrten und beteten das Geschöpf an anstatt den Schöpfer, der da hochgelobt sei in Ewigkeit. Amen. Deshalb gab sie Gott ihren schändlichen Leidenschaften preis. Ihre Weiber verkehrten den natürlichen Verkehr in den widernatürlichen. Ebenso gaben die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau auf und entbrannten in ihrer wilden Gier zueinander." Und Dozent Dr. med. et phil. et iur. A. Niedermeyer, Art. "Anomalien des Geschlechtstriebes", in: Prof. Dr. F. X. von Hornstein und Prof. Dr. med. A. Faller (Hgg.), Gesundes Geschlechtsleben, München 1950, 143-158: "Neben der hier behandelten Homosexualität im Sinne einer krankhaften Triebanomalie gibt es auch eine schuldhafte homosexuelle Betätigung (Sodomie). Die sozial gefährlichste Form ist zweifellos die Päderastie. Sie hat ganze Völker moralisch und physisch ruiniert. Der Niedergang der Griechen und Römer ist zu einem nicht unerheblichen Teile der Verbreitung der Päderastie zuzuschreiben ... Es wird oft von homosexueller »Veranlagung« gesprochen, wo tatsächlich nur Schuld und Verführung vorliegt. [...] Ein die Verführung zur Sodomie sehr unterstützendes Moment ist die Scheu vor den Folgen des natürlichen Geschlechtsverkehrs. Zur Verführung neigen besonders degenerierte, labile Psychopathen, bei denen sich die Sexualbetätigung homo- oder heterosexuell entwickeln kann."
Das also bedeutet Amerikas Devise: In God we trust - Auf Gott vertrauen wir! In dieser Religion ist radikaler antigöttlicher Gehorsam nicht nur die höchste Tugend, sondern wird ggf. regelrecht erpresst. Eine öffentliche Gutheißung oder gar Verteidigung dieser massiven Rechtsbeugung erfüllt den Straftatbestand der Volksverhetzung. Amnesty International (ai) hat bislang (06.09.2015) anscheinend noch nichts bzgl. Kim Davis unternommen. Der Verf. hat von ai Deutschland eine öffentliche Stellungnahme, Frist 20.09.2015, eingefordert.

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