Zur Heiligsprechung von Adolf Eichmann
- Pressemeldung: Ein leuchtendes Beispiel für bedingungslosen
Gehorsam und unverbrüchliche Treue zum Führer Adolf Hitler -
(Kirche zum Mitreden, 06.09.2015)
SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann übte seine Tätigkeit im
nationalsozialistischen Reichssicherheitshauptamt (RSHA) in
bedingungslosem Gehorsam und unverbrüchlicher Treue zum demokratisch
gewählten Führer Adolf Hitler aus. In einem Verhör erklärte
Eichmann: "Ich war mein ganzes Leben an Gehorsam gewöhnt gewesen,
von der Kinderstube angefangen bis zum 8. Mai 1945, ein Gehorsam,
der sich in den Jahren der Zugehörigkeit zur SS zum
'Kadavergehorsam', zum bedingungslosen Gehorsam entwickelte. Was
auch hätte Ungehorsam mir eingetragen? Und wem wäre er dienlich
gewesen? Planendes, Grundsätzliches, Entscheidendes an dem Geschehen
von 1935 bis 1945 stand mir zu keinem Zeitpunkt während dieser zehn
Jahre zu. (....) Obgleich an meinen Händen kein Blut klebt, werde
ich sicherlich der Beihilfe zum Mord schuldig gesprochen werden."
Kim Davis, Standesbeamtin von Rowan County, wurde kürzlich von einem
Gericht in Ashland, Kentucky, zu Beugehaft verurteilt: Sie soll so
lange inhaftiert bleiben, bis sie ihre Weigerung aufgibt,
Homosexuellen eine "Heiratsurkunde" auszustellen. Davis begründet
ihre Weigerung damit, dass der Staat nicht über Gott steht. Damit
hat der Staat auch nicht das Recht, gleichgeschlechtliche
Gemeinschaften zu "Ehen" zu erklären, geschweige denn das Recht, von
Beamten die Austellung von "Heiratsurkunden" für
Gleichgeschlechtliche zu verlangen. Das Gericht verwies darauf, dass
Davis einen Eid auf die Verfassung geleistet habe und damit zum
Gehorsam, konkret also zur Erstellung von "Homo-Ehe-Urkunden"
verpflichtet sei. Einige Hintergrundinformationen:
1. Die Ehe ist die Keimzelle der Gesellschaft. Cf. FAZ, 27.05.2015:
»Homo-Ehe. Fortschritt braucht Vater, Mutter, Kinder. Bei der
beabsichtigten Gleichstellung von Ehe und "Homo-Ehe" geht es nicht
um Kleinigkeiten, sondern um die Keimzelle der Gesellschaft. [...]
Zwar bringt auch nicht jede Ehe Kinder hervor, wie Karlsruhe
messerscharf beobachtete, doch ist die Verbindung zwischen Mann und
Frau nun einmal die einzige, die Kinder hervorbringen kann. Hier
geht es nicht um Antidiskriminierung, sondern um Vaterschaft,
Mutterschaft und Kindeswohl.« Für die katholische Lehre s. Papst
Pius XI., Enzyklika Casti Connubii, 31.12.1930: "Nicht von Menschen
ist die Ehe eingesetzt und wiederhergestellt worden, sondern von
Gott. Nicht von Menschen, sondern vom Urheber der Natur selbst, von
Gott, und vom Wiederhersteller der Natur, Christus dem Herrn, ist
sie durch Gesetze gesichert, ist sie gefestigt und erhoben worden.
Diese Gesetze können also in keiner Weise dem Gutdünken von
Menschen, keiner entgegenstehenden Vereinbarung, auch der Gatten
nicht, unterworfen sein. Das ist die Lehre der Hl. Schrift, die
ständige und allgemeine Tradition der Kirche, die feierliche
Entscheidung des Heiligen Konzils von Trient, das mit den Worten der
Hl. Schrift selbst verkündet und bekräftigt: das lebenslängliche und
unauflösliche Eheband und dessen Einheit und Festigkeit haben Gott
zum Urheber. [...] Denn wie die Geschichte bezeugt, kann das
Staatswohl und das irdische Glück der Menschen nicht sichergestellt
werden noch dauerhaft sein, wenn das Fundament, auf dem sie beruhen,
die sittliche Ordnung, ins Wanken gerät und durch das Versagen der
Menschen der Quell verschüttet wird, aus dem der Staat entspringt:
die Ehe und die Familie."
2. Die Staatsgewalt findet ihre Grenze im göttlichen Recht /
Naturrecht. "Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen" - das
ist einer der bekanntesten gesellschaftlichen Grundsätze überhaupt,
s. Bundesverfassungsgericht, Aktenzeichen AR 1670/15. Cf. Papst Leo
XIII., Enzyklika Sapientiae christianae, 10.01.1890:
»Selbstverständlich ist die staatliche Gewalt den Christen heilig,
und auch ihr unwürdiger Träger ist ihnen in gewisser Weise Abglanz
und Bild der göttlichen Majestät; sie achten die Gesetze in
gerechter und gebührender Ehrfurcht, nicht aus Furcht vor Gewalt und
Strafe, sondern aus Pflichtbewusstsein: "denn Gott hat uns nicht den
Geist der Furcht gegeben". Wenn aber die Gesetze des Staates mit dem
göttlichen Recht in offenbarem Widerspruch stehen, wenn sie der
Kirche Unrecht zufügen oder den religiösen Verpflichtungen
widerstreiten oder die Autorität Jesu Christi in seinem
Hohenpriester verletzen, dann ist Widerstand Pflicht und Gehorsam
Frevel, und das selbst im Interesse des Staates, zu dessen Nachteil
alles ausschlägt, was der Religion Abbruch tut. Hieraus ergibt sich
aber auch, mit welchem Unrecht diese Anschauung der Auflehnung
beschuldigt wird, da man doch keiner staatlichen Obrigkeit und
keinem Gesetzgeber den schuldigen Gehorsam verweigert, sondern nur
jene Vorschriften unbeachtet lässt, zu deren Erlass es keine Gewalt
gibt; denn da sie unter Verletzung des göttlichen Rechts erteilt
wurden, sind sie ungerecht und eher alles andere als Gesetze. Das
ist, wie Ihr wohl wisst, Ehrwürdige Brüder, die genaue Lehre des
heiligen Apostels Paulus. Darum mahnt er im Brief an Titus die
Christen, sie sollten "den Fürsten und Gewalthabern untertan sein
und ihrem Gebot gehorchen". Wenn er aber sofort beifügt, sie sollten
"zu jedem guten Werk bereit sein", so ist offenbar gegen Gesetze der
Menschen, die wider das ewige Gesetz Gottes verstoßen, Verweigerung
des Gehorsams Pflicht.«
3. Konkret zum Amtseid s. H. Jone, Katholische Moraltheologie,
Paderborn (7)1935, 151: "Der Treueid oder Verfassungseid, wie er von
Beamten usw. verlangt wird, besagt, daß man den staatlichen Gesetzen
unterworfen sein, das Amt nach den Vorschriften der Gesetze führen
und nichts Verbotenes gegen die rechtmäßige Obrigkeit unternehmen
wolle, nicht aber, daß man sich zur Beobachtung aller Staatsgesetze
durch einen Eid verpflichten wolle. Enthalten die Staatsgesetze
einige Bestimmungen gegen göttliches und kirchliches Recht, so darf
man den Eid nur leisten mit der Einschränkung: unbeschadet der
göttlichen und kirchlichen Gesetze. Diese Klausel aber muß
gewöhnlich (weil schon hinreichend bekannt) nicht ausdrücklich
hinzugefügt werden, außer es wäre notwendig zur Vermeidung von
Ärgernis."
4. Homosexualität betrifft tatsächlich das Naturrecht und
dementsprechend das Staatswohl. Cf. Paulus, Römerbrief 1,25-27: "Sie
vertauschten den wahren Gott mit den falschen Götzen und verehrten
und beteten das Geschöpf an anstatt den Schöpfer, der da hochgelobt
sei in Ewigkeit. Amen. Deshalb gab sie Gott ihren schändlichen
Leidenschaften preis. Ihre Weiber verkehrten den natürlichen Verkehr
in den widernatürlichen. Ebenso gaben die Männer den natürlichen
Verkehr mit der Frau auf und entbrannten in ihrer wilden Gier
zueinander." Und Dozent Dr. med. et phil. et iur. A. Niedermeyer,
Art. "Anomalien des Geschlechtstriebes", in: Prof. Dr. F. X. von
Hornstein und Prof. Dr. med. A. Faller (Hgg.), Gesundes
Geschlechtsleben, München 1950, 143-158: "Neben der hier behandelten
Homosexualität im Sinne einer krankhaften Triebanomalie gibt es auch
eine schuldhafte homosexuelle Betätigung (Sodomie). Die sozial
gefährlichste Form ist zweifellos die Päderastie. Sie hat ganze
Völker moralisch und physisch ruiniert. Der Niedergang der Griechen
und Römer ist zu einem nicht unerheblichen Teile der Verbreitung der
Päderastie zuzuschreiben ... Es wird oft von homosexueller
»Veranlagung« gesprochen, wo tatsächlich nur Schuld und Verführung
vorliegt. [...] Ein die Verführung zur Sodomie sehr unterstützendes
Moment ist die Scheu vor den Folgen des natürlichen
Geschlechtsverkehrs. Zur Verführung neigen besonders degenerierte,
labile Psychopathen, bei denen sich die Sexualbetätigung homo- oder
heterosexuell entwickeln kann."
Das also bedeutet Amerikas Devise: In God we trust - Auf Gott
vertrauen wir! In dieser Religion ist radikaler antigöttlicher
Gehorsam nicht nur die höchste Tugend, sondern wird ggf. regelrecht
erpresst. Eine öffentliche Gutheißung oder gar Verteidigung dieser
massiven Rechtsbeugung erfüllt den Straftatbestand der
Volksverhetzung. Amnesty International (ai) hat bislang (06.09.2015)
anscheinend noch nichts bzgl. Kim Davis unternommen. Der Verf. hat
von ai Deutschland eine öffentliche Stellungnahme, Frist 20.09.2015,
eingefordert.
[Zurück zur KzM - Startseite]