Konstanzer Studenten Board Foruni (2)

- Die Erfüllung einer Vorhersage -
(Kirche zum Mitreden, 02.02.2006)
terror in der brd bei G.
Zur Erinnerung: Der Vorgänger-Text über Foruni endete mit:
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V. Und die weiteren Aussichten

Wie bereits in den Anzeigetexten erklärt, steht nicht zu erwarten, dass die OMF-"brd" irgendetwas für den Ehrenschutz tun wird, ganz im Gegenteil: Verleumdungen gegen die Kirche schützt und unterstützt und begeht sie selbst mit besonderer Vorliebe. Tatsächlich hat sich auch keine einzige Stelle wegen der Strafanzeigen bei uns gemeldet, und die gesetzte Frist ist ja schon längst abgelaufen. Dieser Text wird für das "Beleidigungs"-Verfahren beim EuGHMR eingereicht, zusammen mit anderen "Beleidigungs"-Texten, die in den kommenden Tagen veröffentlicht werden.
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Mit dem Poststempel 12.12.2006 erhielten wir dann einen Brief von der SA Konstanz:

Baden-Württemberg
STAATSANWALTSCHAFT KONSTANZ
Staatsanwaltschaft Konstanz • Postfach 10 19 42 • 78419 Konstanz
Datum 06.12.2006
Name Herr Eitze
Durchwahl 07531 280-2140
Aktenzeichen 44 UJs 1444/06
Ermittlungsverfahren gegen HBR Verleumdung
Sehr geehrter Herr Lingen, das Verfahren wird eingestellt, da der Täter nicht ermittelt werden konnte. Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift fehlt] Eitze
Staatsanwalt als Gruppenleiter


Wer das jetzt nicht richtig einordnen kann: HBR ist der - mit weit über 8.000 Beiträgen sehr rege - *Administrator* in einem *deutschen Forum*; dort nennt er außerdem seine *deutsche Weltnetzseite* mit seinem *kompletten Impressum* an, also mit vollständigem Namen und Adresse! Und die Kriminalisten der OMF-"brd" können ihn nicht ermitteln!
Zu soviel extremer Blödheit fällt ein Vergleich schwer. Man stelle sich vor, jemand würde die Pariser Polizei zum Eiffelturm rufen, diese kommt aber nicht dorthin mit der Begründung, dass der Standort des Eiffelturms nicht ermittelt werden konnte. Na ja, nicht alles, was hinkt, ist auch ein Vergleich. Und zugegeben: Nicht jeder gibt zu, dass die SA Konstanz sich mit diesem Bekenntnis nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat. Hier die Fortsetzung:

Am 26.12.2006 ging ein Fax an die SA Konstanz etc.:
Hiermit lege ich Dienstaufsichtsbeschwerde ein und erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen
Völkermordinstitut SA Konstanz, Untere Laube 36 (Hauptgebäude), 78462 Konstanz;
Tatbestand: Strafvereitlung.
Ferner lege ich Beschwerde ein gegen die "Verfahrenseinstellung" zu meiner Anzeige v. 26.10.2006.
Wegen der nicht nur verlogenen, sondern auch bodenlos schwachsinnigen "Begründung" für die "Verfahrenseinstellung", obendrein in einer beleidigend grottigen Form, soll zum Schutz der Schuldigen Beweis erhoben werden über die Frage, ob sie sich *nicht* in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden und sie daher geschäftsfähig sind.
Bei dieser Gelegenheit darf ich auf den neuen KzM-Text schultz.htm hinweisen; ein Zitat:
»Na so etwas! Der "Termin vom 30.November 2006" wurde also aufgehoben! Nur: Warum wurde uns dieser Termin denn nicht mitgeteilt? Anders gesagt: Woher sollten wir denn wissen, dass es am 30.11.2006 überhaupt einen Termin gab? Nun, erscheinen müssen wir da eh nicht - schon wegen des privilegium fori. Aber diese amoklaufende Horde von sadistischer Gier zerfressener Völkermörder kümmert sich da gar nicht drum. Es ist also damit zu rechnen, dass eines schönen Tages aus heiterem Himmel die Gestapo hier antanzen wird, um uns Handschellen anzulegen und in den Kerker zu werfen (erfüllt den Straftatbestand des Sakrilegs!). Da wir nicht nur falsch adressierte Briefe zurückschicken, sondern also auch nur noch Faxe lesen sollen, die an unser eigenes, inexistentes Faxgerät geschickt werden, müssen wir uns überraschen lassen und können unsere Leser nicht rechtzeitig benachrichtigen, wenn KzM eingestellt wird. Die Bösen brauchen anscheinend keinen menschlichen Widerstand zu fürchten.«


Und am 31.01.2007 ging dann ein Schreiben u.a. an die "Justiz" Baden-Württemberg etc.:
Hiermit lege ich Dienstaufsichtsbeschwerde ein und erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen
"Hr. Röding";
Tatbestände: Verleumdung; Verdacht der Strafvereitlung.
Heute erhielt ich ein Schreiben mit Briefkopf "DER LEITENDE OBERSTAATSANWALT IN KONSTANZ", mit Unterschrift von einem - nicht näher bezeichneten - "Hr. Röding", bestehend aus dem Text:
"Ihre Eingabe vom 26.12.2006
Sehr geehrter Herr Lingen, Ihre vorbezeichnete Eingabe wurde der Staatsanwaltschaft Konstanz zuständigkeitshalber übermittelt. Wegen des beleidigenden und sachlich substanzlosen Inhalts besteht allerdings kein Anspruch auf sachliche Bescheidung. Mit freundlichen Grüßen«
Offenkundig nennt dieser Röding rein gar nichts, was angeblich in meinem Schreiben "beleidigend" sein soll, und ebenso offenkundig zeugt das Schreiben von demselben Wahn, der bereits in meinem Schreiben v. 26.02.2006 moniert worden ist:
»Wegen der nicht nur verlogenen, sondern auch bodenlos schwachsinnigen "Begründung" für die "Verfahrenseinstellung", obendrein in einer beleidigend grottigen Form, soll zum Schutz der Schuldigen Beweis erhoben werden über die Frage, ob sie sich *nicht* in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden und sie daher geschäftsfähig sind.«
Dieser Röding muss also sowohl erklären, was konkret an meinen Ausführungen "beleidigend" sein soll, und wieso auch er mit keiner Silbe auf meine Ausführungen eingeht. Sollte das Geschmiere von diesem Röding auch gleichzeitig die Verfahrenseinstellung in der Sache Foruni bedeuten (was ja überhaupt nicht klar ist), ist dadurch auch der Tatbestand der Strafvereitlung erfüllt.
Ich setze deshalb hiermit eine Frist bis zum 03.02.2007; bis dann muss mir die ausführliche schriftliche Stellungnahme zu diesen ganzen Dingen seitens der "Justiz Baden-Württemberg" vorliegen.
Zum Schutz von diesem Röding soll Beweis erhoben werden über die Frage, ob er sich *nicht* in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet und er daher geschäftsfähig ist.
Bei dieser Gelegenheit darf ich auf den neuen KzM-Text velden_2.htm hinweisen; ein Zitat:
»Na ja, zugegeben, im günstigsten Fall ist die komplette "Justiz" der OMF-"brd" eh nur ein Haufen amoklaufender Irrer, wovon u.a. auch ihre ganzen öffentlich verbreiteten Beurteilungen als "Rechtsbeugermafia", "gefährlichste kriminelle Vereinigung" "Saustall Justiz" etc. pp. zeugen. [...] Typisch für den "Saustall Justiz": Beweise für Schuld werden hartnäckig ignoriert; Beweise für Unschuld werden hartnäckig ignoriert. Ist jemand schuldig, wird er nicht verfolgt; ist jemand unschuldig, wird er verfolgt.«


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